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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
oscar_the_grouch
Beitrag 17.01.2012, 14:55
Beitrag #2444


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am einfachsten ist es immer noch, einen Blick auf die aktuellen Verwarnbögen/Bussgeldbescheide zu werfen. Welche StVO (Anlage?) wird denn da in Bayern benannt ?
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rapit
Beitrag 17.01.2012, 15:28
Beitrag #2445


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ich glaube, gegenüber "Preußen" wird in Bayern sowohl der für die alte StVO entwickelte Verwarngeldkatalog herangezogen, als auch der für die neue StVO verfasste, und dann werden die beiden Verwarngelder addiert thread.gif laugh2.gif jedenfalls wenn man auf Pflastermosaik im VBB parkt thread.gif whistling.gif thread.gif


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ukr
Beitrag 24.01.2012, 20:04
Beitrag #2446


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Update: Offenbar hat der BLFA-StVO diesen Monat einen neuen Entwurf zum StVO-Neuerlass erhalten.
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mgka
Beitrag 24.01.2012, 20:26
Beitrag #2447


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Und kann man den schon irgendwo einsehen?


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ukr
Beitrag 24.01.2012, 20:27
Beitrag #2448


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Bisher leider nicht. Bin dran.
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oscar_the_grouch
Beitrag 25.01.2012, 13:15
Beitrag #2449


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dauerte das letztes Mal nicht ca 7 Jahre, bis sich alle Beteiligten geeinigt hatten ? Und da ging es nur um eine Änderung.
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rapit
Beitrag 25.01.2012, 13:56
Beitrag #2450


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bei einer Änderung musst Du ja auch immer zwei Texte lesen: a) den alten Text und b) wird geändert in ...
Bei einer völligen Neufassung stehen damit die Chancen gut, dass es nur 3,5 Jahre dauert mickey.gif


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mgka
Beitrag 25.01.2012, 14:12
Beitrag #2451


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Naja, eigentlich hieß es doch, man wolle nur die formalen Mängel beheben und dann die ganze Chose neu erlassen.


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oscar_the_grouch
Beitrag 25.01.2012, 17:12
Beitrag #2452


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Jetzt sind sie ja grad erstmal damit beschaeftigt, Spass mit nem Email Verteiler zu haben.
Da kann sich eine gueltige STVO noch etwas hinziehen.
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ukr
Beitrag 25.01.2012, 17:44
Beitrag #2453


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@mgka:
Nun, man hat schon hier und da einige Änderungen vorgenommen. Und die sorgen für Diskussionsbedarf.
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rapit
Beitrag 25.01.2012, 18:30
Beitrag #2454


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und die Diskussionen dauern natürlich auch länger. Straßenverkehrsbehörde geht schnell von den Lippen. Wenn es aber immerzu um die Straßenverkehrsbäääh für den Straßenverkehr zuständige Behörde geht, dauert das länger. Und warum heißt das jetzt "für den Straßenverkehr zuständig" und nicht "für den Verkehr auf der Straße"?

OK beantworte ich mir beim Schreiben gerade selbst: Die für den Verkehr auf der Straße zuständige Behörde ist und bleibt dann wohl das Amt für Gesundheit, was ja auch für das Gewerbe in der Horizontalen zuständig ist, auch wenn diese Damen sich getarnt wie als zu Fuß gehende an den Strich der Straße stellen...


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mgka
Beitrag 25.01.2012, 18:35
Beitrag #2455


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Zitat (ukr @ 25.01.2012, 17:44) *
Nun, man hat schon hier und da einige Änderungen vorgenommen. Und die sorgen für Diskussionsbedarf.

Na, dass es dann länger dauert, das hätte man nun wirklich wissen können (siehe 46. Änderung).


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oscar_the_grouch
Beitrag 25.01.2012, 21:22
Beitrag #2456


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du erwartest zuviel
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mir
Beitrag 25.01.2012, 23:02
Beitrag #2457


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Lustig wird's, wenn die Übergangsfrist für die Radfahrampelzuordnung ausläuft.


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Mitleser
Beitrag 25.01.2012, 23:06
Beitrag #2458


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Zitat (ukr @ 25.01.2012, 17:44) *
Nun, man hat schon hier und da einige Änderungen vorgenommen. Und die sorgen für Diskussionsbedarf.

Was meinst Du denn genau? Der verwendete Präsens macht mich da unsicher!

Meinst Du die jahrelange Diskussion die zu V46 führte? Oder die Diskussion, die in dem Änderungsentwurf (Neuerlass) mündete, mit Stand Verbändeentwurf 2011? Oder gibt es nach der Verbändeanhörung schon (wieder) so umfangreiche Änderungen, dass es neue Diskussionen gibt?
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oscar_the_grouch
Beitrag 25.01.2012, 23:49
Beitrag #2459


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@mir: ob das auch wieder so groß in den Medien aufgegriffen wird wie §53 ? "Chaos durch Radfahrer, tausende tote/verwirrte Verkehrsteilnehmer."
Bürgermeister: "Mit dem Ampelgeld hätten wir so viele Kindergärten und neue Verkehrsschilder kaufen können"
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mgka
Beitrag 26.01.2012, 08:21
Beitrag #2460


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Zitat (mir @ 25.01.2012, 23:02) *
Lustig wird's, wenn die Übergangsfrist für die Radfahrampelzuordnung ausläuft.

In der Tat. Wenn der Vorwurf dann auf "qualifizierter Rotlichtverstoß" lautet, dürfte doch auch für einen Radfahrer genug Bußgeld zusammenkommen, um das mal durch die Instanzen zu tragen oder rolleyes.gif ?

Ist es richtig, dass mit dem Wegfall der Übergangsregelung am 01.09.2012 reine Fußgängerampeln an gemeinsamen Rad-/Fußwegen oder für Fahrradfahrer freigegebene Gehwegen nicht mehr zu beachten sein werden?


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Mitleser
Beitrag 26.01.2012, 09:57
Beitrag #2461


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Zitat (mgka @ 26.01.2012, 08:21) *
Ist es richtig, dass mit dem Wegfall der Übergangsregelung am 01.09.2012 reine Fußgängerampeln an gemeinsamen Rad-/Fußwegen oder für Fahrradfahrer freigegebene Gehwegen nicht mehr zu beachten sein werden?

yes.gif Da der § 53 Abs. 6 StVO V46 dann "wegfällt", gilt nur noch die Regelung des § 37 StVO.
Und da steht dann: "Gelten die Lichtzeichen nur für Fußgänger ..., so wird das durch das Sinnbild einer Fußgängers ... angezeigt." -> Diese Ampel hat für Radler ordnungsrechtlich(!) keine Bedeutung.
Es bleibt für Radler nur noch: "Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten."
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Hane
Beitrag 26.01.2012, 09:59
Beitrag #2462


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Zitat (mgka @ 26.01.2012, 08:21) *
Ist es richtig, dass mit dem Wegfall der Übergangsregelung am 01.09.2012 reine Fußgängerampeln an gemeinsamen Rad-/Fußwegen oder für Fahrradfahrer freigegebene Gehwegen nicht mehr zu beachten sein werden?
Ja, Fussgängerampel gelten dann immer nur für Fussgänger.


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ukr
Beitrag 19.02.2012, 14:49
Beitrag #2463


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Update: Offensichtlich enthält der korrigierte Entwurf zum Neuerlass überwiegend Kosmetik, aber keine wirklichen Neuerungen. Die "für den Straßenverkehr zuständige Behörde" heißt jetzt wieder "Straßenverkehrsbehörde" und die 15km/h-Regelung für Radfahrer auf Fußgängerverkehrsflächen ist offenbar vom Tisch.
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Schattenfell
Beitrag 19.02.2012, 14:52
Beitrag #2464


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Zitat (ukr @ 19.02.2012, 14:49) *
die 15km/h-Regelung für Radfahrer auf Fußgängerverkehrsflächen ist offenbar vom Tisch.


Na immerhin etwas. Oder: schade, dann hätte ich jedenfalls einen Grund zur Ignorierung aller Zeichen 240 gehabt. Andererseits: wie erkläre ich es dem aufgebrachten Autofahrer? Insofern: immerhin etwas.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 19.02.2012, 15:29
Beitrag #2465


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Zitat (Mitleser @ 26.01.2012, 09:57) *
Es bleibt für Radler nur noch: "Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten."

Auch interessant!

Ich stelle mir da gerade mal eine typische innerstädtische Straße vor:
- Fahrbahn,
- rechts davon Parkstreifen,
- rechts davon Hundeklo städtisches Straßenbegleitgrün,
- rechts davon Bürgersteig, für Radfahrer freigegeben.

An dieser Straße gibt es nun eine ampelgeregelte Kreuzung mit folgender Ampel-Ausstattung:
- Für den StraßenFahrzeug-Verkehr normale Voll-Ampeln ohne Richtungspfeile,
- für die Fußgänger Ampelmännchenampeln
Bevor die Fahrbahn-Ampeln "grün" werden, erhalten die Fußgänger 3 Sekunden "Vorgabe".


Folgen:
- Der Radfahrer muss bei "Rot" nicht am Rand der einmündenden Straße, sondern bereits in Höhe der "Fahrzeug-Ampel" anhalten (wohlgemerkt: auf dem BÜRGERSTEIG!);
- Der Radfahrer muss bei "Fußgänger-Grün" noch stehenbleiben (wohlgemerkt: auf dem BÜRGERSTEIG!);
- Der Radfahrer darf (wohlgemerkt: vom BÜRGERSTEIG aus!) noch so lange in die Kreuzung einfahren, wie die Kraftfahrer "grün" haben blink.gif.

Und jetzt kommt der arme Doc mit seinem Vito samt Anhänger.
Er fährt langsam an die Kreuzung heran, denn er möchte an der Ampel rechts abbiegen.
- Er hat mitgekriegt, dass fast alle Radfahrer die Fahrbahn benutzen;
- er hat leider übersehen, dass am Fußgänger-Schild des Bürgersteiges ein "Radfahrer frei" hing;
- er sieht, dass seine Ampel "grün" zeigt",
- er sieht, dass die Fußgänger-Ampel schon lange "rot" zeigt,
- er biegt - mit ziemlich nachlässig ausgeführtem Schulterblick - ab,
- er hört es krachen, als ein Radfahrer, der den Bürgersteig benutzt, ihm mit 40 km/h in die Seite fährt.

Doc versteht die Welt nicht mehr, als er erfährt,
- dass der Radfahrer Vorfahrt hatte
- das der Radfahrer mit 40 km/h auf dem Bürgersteig fahren DURFTE;
- dass die Fußgänger-Ampel für den Radfahrer nicht galt.

Eigenartige Verkehrsregeln gibt es... think.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Strike Eagle
Beitrag 19.02.2012, 18:10
Beitrag #2466


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Aua, das hätten wohl auch andere "Insider" falsch gemacht (ich wohl auch). Hoffentlich ist nicht zu viel passiert. wounded.gif


--------------------
Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 19.02.2012, 19:12
Beitrag #2467


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Zitat (Strike Eagle @ 19.02.2012, 18:10) *
...Hoffentlich ist nicht zu viel passiert...

Ist nicht, denn es war zum Glück ein FIKTIVER Fall. wavey.gif

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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mir
Beitrag 19.02.2012, 19:30
Beitrag #2468


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Sind Fahrzeuge, die aus einem Fußgängerbereich kommen, nicht ohnehin nach § 10 StVO ("aus anderen Straßenteilen") nachrangig? Ich muß sagen, ich bin selber da immer recht unsicher. Ein Gehweg wird durch ein "Radfahrer frei" nicht zur Fahrbahn, auch nicht zu einem Radweg oder einer Fahrbahn.

(Zur Not splitte ich das Thema ab ...)


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Replica
Beitrag 19.02.2012, 19:34
Beitrag #2469


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Zitat (ukr @ 19.02.2012, 14:49) *
Update: ... überwiegend Kosmetik, aber keine wirklichen Neuerungen.

"Meine" STVB behauptet weiterhin ganz fest, dass sich doch bzgl. Radverkehr ganz besonders viel ändern solle, weswegen man aktuell noch mit dem Entschildern von Radwegen warten müsse (seit min. nem 3/4 mit dieser Begründung). Auch vorher war man da noch nicht angefangen (99,5% blau).
Ach ja, anders rum wurden kürzlich 2 der ganz paar noch nicht beschilderten (im Laufe des letzten Jahres neugebauten) benutzungspflichtig beschildert.


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Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
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Mitleser
Beitrag 19.02.2012, 22:45
Beitrag #2470


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Zitat (ukr @ 19.02.2012, 14:49) *
Update: Offensichtlich enthält der korrigierte Entwurf zum Neuerlass überwiegend Kosmetik, aber keine wirklichen Neuerungen.
Na wenn allein der Neuerlass einer bestehenden Norm über 2 Jahre dauert, dann ist mir das lieber als eine wirklich neue Version in Sternzeit 413. wallbash.gif
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tessarakt
Beitrag 21.02.2012, 12:43
Beitrag #2471


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Leute, bitte. Können wir uns in diesem Thread auf Diskussionen zur Nichtigkeit der StVO-Novelle beschränken?
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mgka
Beitrag 21.02.2012, 12:51
Beitrag #2472


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Okay, okay, vielleicht mag ja einer der Mods die letzten Beiträge in einen neuen Thread auslagern.

Nur: zum eigentlichen Thema gibt's ja offenbar leider nicht viel Neues, und das schon seit fast zwei Jahren nicht... whistling.gif


*** Anmerkung der Moderation ***

Aye, aye, Sir - die Einstreusel um die Radwegbenutzungspflicht sind nun hier

Es wäre nett, wenn ihr bei solchen Wünschen auch gleich einen Threadtitel und den Anfang der Abspaltung vorschlagt, das erspart der Moderation die Suche.


Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 21.02.2012, 16:31


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oscar_the_grouch
Beitrag 21.02.2012, 15:55
Beitrag #2473


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wir könnten ja mal einen WettTopf aufmachen, wann, welche Änderung/Neuerlass der StVO im Gesetztblatt veröffentlicht wird.
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mir
Beitrag 21.02.2012, 16:33
Beitrag #2474


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Das wäre doch aber ein Glücksspiel ... Wenn, dann schon richtig, und wir geben ein frei handelbares Zertifikat aus wink.gif


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rapit
Beitrag 21.02.2012, 17:30
Beitrag #2475


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Zitat (oscar_the_grouch @ 21.02.2012, 15:55) *
...WettTopf ...

OK, ich spendiere den Topf.
Und wenn keiner richtig liegt, darf ich alles behalten und verlose ein Abendessen beim Mongolen mit All-you-can-eat, ich werde auf die Getränke eingeladen thread.gif laugh2.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 21.02.2012, 17:41
Beitrag #2476


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Anwälte...... PÜH!
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rapit
Beitrag 21.02.2012, 17:59
Beitrag #2477


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nanananana




laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif

Bist ja nur neidisch, dass ich den Topf anbiete whistling.gif


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Beitrag 19.04.2012, 12:29
Beitrag #2478


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Laut einer Mitteilung des BVMS wird sich die Neufassung des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs weiter verzögern. Eine Neuerscheinung ist lt. BVMS voraussichtlich erst Ende des Jahres 2012 geplant. Daraus schließe ich, dass die neu überarbeitete StVO nicht vorher veröffentlicht wird bzw. in Kraft tritt. Hat jemand andere Informationen?
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ulm
Beitrag 19.04.2012, 12:41
Beitrag #2479


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...wann war nochmal die nächste Bundestagswahl? think.gif




crybaby.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 19.04.2012, 14:39
Beitrag #2480


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Alles in einer Nachrichtensendung:
Sch... auf eine nichtige StVO, es gibt wichtigere Probleme:

"Autofahrer sollen nach einem Umzug im Bundesgebiet kein neues Nummernschild mehr beantragen müssen. Die Verkehrsministerkonferenz sprach sich am Mittwoch in Kassel dafür aus, das innerhalb Hessens bereits seit 2009 praktizierte Modell auf ganz Deutschland auszudehnen."

"Bei ihrem Treffen in Kassel diskutieren Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) und seine Länderkollegen auch über eine mögliche "Benzinpreisbremse"
Die Verkehrsminister der Länder beraten seit heute über Möglichkeiten, den Anstieg der Benzinpreise einzudämmen."

"Jugendliche sollen nach Überlegungen der CDU schon mit 16 Jahren den Führerschein machen können. Zur Sicherheit dürften sie aber nicht schneller als mit Tempo 80 unterwegs sein, schlug der Parlamentarische Staatssekretär im Verbraucherministerium, Peter Bleser, vor.
Verkehrsminister nennt Führerschein mit 16 „Unfug“ "


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Achim
Beitrag 19.04.2012, 14:42
Beitrag #2481


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Sind zwar die Meldunen von gestern, bestätigen aber meine Meinung: Der Minister hat viel Wichtigeres zu tun.


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rapit
Beitrag 19.04.2012, 14:53
Beitrag #2482


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ganz wichtig ist auch die Flenspunktreform.
Nur auch da blöd, dass man noch keine Übergangslösung gefunden hat...
Lauter offene Baustellen.


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ulm
Beitrag 19.04.2012, 15:28
Beitrag #2483


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Zitat (rapit @ 19.04.2012, 15:53) *
Lauter offene Baustellen.

Hoffentlich sind diese Baustellen gut abgesichert,
von den täglichen Kontrollen zu Arbeitsbeginn und nach Einbruch der Dunkelheit bemerkt man nämlich nicht wirklich was...
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oscar_the_grouch
Beitrag 19.04.2012, 16:51
Beitrag #2484


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ja, News von gestern, aber geballt gehört heute und leicht ärgerlich geworden mad.gif
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ulm
Beitrag 19.04.2012, 17:06
Beitrag #2485


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Zitat (oscar_the_grouch @ 19.04.2012, 17:51) *
ja, News von gestern, aber geballt gehört heute und leicht ärgerlich geworden mad.gif

Was willst Du eigentlich?
Wegen Deinem nichtigen Schild wird extra ein neuer Flughafen gebaut, damit Du nicht mehr herumnörgelst.
DAS Problem hat ER vorbildlich gelöst...

...und nun werden die anderen Baustellen abgearbeitet oder bis nach der nächsten Bundestagswahl verschoben.
Ich freue mich auf jeden Fall schon auf Juli und bin gespannt, welche Sau dann durchs Dorf äh Verkehrsministerium getrieben wird.
An eine V46 oder V47 glaube ich nicht vor Ostern*
Und eine verbindliche Aussage eines Bundesgerichtes, welche StVO akut gültig ist, werden wir eh nicht bekommen.

Viel eher sollten wir im verkehrsportal eine Karte basteln mit allen SVBn und farblich kennzeichnen, welche StVO zur Anwendung kommt:
grün für V46
rot für V45
gelb für ein entschiedenes "kommt darauf an, was für uns einfacher ist"





* Jahreszahl wird gelegentlich nachgetragen
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Heinz Wäscher
Beitrag 19.04.2012, 18:00
Beitrag #2486


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Zitat (ulm @ 19.04.2012, 18:06) *
Und eine verbindliche Aussage eines Bundesgerichtes, welche StVO akut gültig ist, werden wir eh nicht bekommen.

Ich hab dafür zwei Schreiben im Auto, eines vom BMJ welches die 46. Änderungsverordnung als gültig erachtet und eines von der Kreispolizeibehörde welche die 45. Änderungsverordnung als gültig erachtet.
Das passendere Schreiben wird dann immer Situationsbezogen rausgeholt wenn jemand nachfragt whistling.gif


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ulm
Beitrag 19.04.2012, 18:55
Beitrag #2487


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...könntest Du die bitte hier online stellen, da hätte ich auch Bedarf whistling.gif
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rapit
Beitrag 19.04.2012, 19:17
Beitrag #2488


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Zitat (ulm @ 19.04.2012, 18:06) *
Was willst Du eigentlich?
Wegen Deinem nichtigen Schild wird extra ein neuer Flughafen gebaut,

bist Du böse heute


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Heinz Wäscher
Beitrag 19.04.2012, 20:45
Beitrag #2489


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Zitat (ulm @ 19.04.2012, 19:55) *
...könntest Du die bitte hier online stellen, da hätte ich auch Bedarf whistling.gif

Hatte ich schon mal ein paar Seiten vorher, find ich aber gerade nicht crybaby.gif


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mgka
Beitrag 19.04.2012, 21:21
Beitrag #2490


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Zitat (ulm @ 19.04.2012, 18:06) *
Und eine verbindliche Aussage eines Bundesgerichtes, welche StVO akut gültig ist, werden wir eh nicht bekommen.

Was macht Dich da so sicher? Die Sache mit den (angeblich) veralteten Verkehrszeichen ist das eine, das andere aber die Gültigkeit von Lichtzeichen für Fahrradfahrer. Und da endet die Übergangsfrist laut §53 StVO neue Fassung in nicht mehr allzu langer Ferne, nämlich am 1. September. Und spätestens wenn mir ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, weil ich auf einer Radverkehrsanlage an einer (reinen) Fußgängerampel bei Rot nicht angehalten habe, wird sich das hiesige Amtsgericht damit beschäftigen müssen. Gut, die Staatsanwaltschaft kann dann immer noch einstellen, aber sind ja ein schon ein paar Euro Bußgeld, um die es dann da geht. Und aufgrund "Nulla poena sine lege" wird man mir ja dann schon erläutern, welche Fassung denn nun gilt.
Ich habe nicht den Eindruck, dass man sich dieser Tatsache (nämlich dass in V45 und V46 diese Gültigkeit grundsätzlich anders geregelt ist) im BMVBS überhaupt bewusst ist.


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Heinz Wäscher
Beitrag 19.04.2012, 22:02
Beitrag #2491


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Das Verhalten an Fahrbahnverengungen ist auch jeweils anders vorgeschrieben whistling.gif


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rapit
Beitrag 19.04.2012, 22:24
Beitrag #2492


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und dann wäre da noch das Überholverbot bei dreistreifigen Fahrbahnen und die Sache mit dem vorübergehenden Halteverboten, sowie der Beendigung bei gegenüberliegenden Einmündungen...usw.


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dopero
Beitrag 19.04.2012, 22:24
Beitrag #2493


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Zitat (Heinz Wäscher @ 19.04.2012, 22:02) *
Das Verhalten an Fahrbahnverengungen ist auch jeweils anders vorgeschrieben whistling.gif

Was eh egal ist, weil viele Verkehrsteilnehmer nach wie vor der Meinung sind es müsste derjenige warten, der die Engstelle als Zweiter erreicht.
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