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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
Mitleser
Beitrag 19.04.2012, 22:30
Beitrag #2494


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Zitat (Heinz Wäscher @ 19.04.2012, 23:02) *
Das Verhalten an Fahrbahnverengungen ist auch jeweils anders vorgeschrieben whistling.gif

Wo ist der Unterschied? think.gif
Zitat (V45)
Wer an einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durch­ fahren lassen.
Zitat (V46)
Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen
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dopero
Beitrag 19.04.2012, 22:41
Beitrag #2495


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Die Fahrbahnverengung war in V45 nicht geregelt. Ist eine Reduzierung der Fahrbahnbreite, stellt aber kein Hindernis auf der Fahrbahn dar.
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oscar_the_grouch
Beitrag 19.04.2012, 23:15
Beitrag #2496


bekennender Pfostenumfahrer
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gibt es eigentlich dieses wunderbare Zitat aus dem Ministerium irgendwo auch offiziell zum ins Auto legen ?

"dass die Länder seitens des Verordnungsgebers aufgefordert wurden, Verstöße gegen neu eingeführte oder geänderte Rechtsvorschriften vorerst nicht zu verfolgen. [...] Dieser Bitte leisten die Länder ebenfalls bereits Folge."
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EMD
Beitrag 19.04.2012, 23:43
Beitrag #2497


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Zitat (oscar_the_grouch @ 19.04.2012, 15:39) *
"Autofahrer sollen nach einem Umzug im Bundesgebiet kein neues Nummernschild mehr beantragen müssen. Die Verkehrsministerkonferenz sprach sich am Mittwoch in Kassel dafür aus, das innerhalb Hessens bereits seit 2009 praktizierte Modell auf ganz Deutschland auszudehnen."


Wird bestimmt wieder so ein halb ausgereifeter Bürokratischer komplizierter scheißdreck werden...
Am einfachsten wäre es doch wie z.B. in Frankreich ein zentrales "Bundeskennzeichenregister" zu machen, das bei A:A 1 beginnt und bei ZZZ:ZZ 999 endet, und wo sich jeder irgend eine dazwischen liegende Kombination auswählen kann. Dann könnte man sich die ganze Ummelderei usw sparen, und sich einmal ein Kennzeichen holen was man dann für immer behalten kann, egal wie viel und wohin man umzieht.
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Heinz Wäscher
Beitrag 20.04.2012, 03:15
Beitrag #2498


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Was sagt denn die Schilderherstellerlobby zu deinem Vorschlag? In einigen Städten kosten zwei Kennzeichen mit Prägen über 30 Doppelmark !!!!einself


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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dopero
Beitrag 20.04.2012, 10:27
Beitrag #2499


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Zitat (EMD @ 19.04.2012, 23:43) *
Am einfachsten wäre es doch wie z.B. in Frankreich ein zentrales "Bundeskennzeichenregister" zu machen, das bei A:A 1 beginnt und bei ZZZ:ZZ 999 endet,

Warum nicht wie in GB? Da gehört das Kennzeichen zum Fahrzeug, wird bei der Érstzulassung vergeben und bei der Verschrottung eingezogen.
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Ollizist
Beitrag 20.04.2012, 12:22
Beitrag #2500


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Zitat (EMD @ 20.04.2012, 00:43) *
Am einfachsten wäre es doch wie z.B. in Frankreich ein zentrales "Bundeskennzeichenregister" zu machen, das bei A:A 1 beginnt und bei ZZZ:ZZ 999 endet, und wo sich jeder irgend eine dazwischen liegende Kombination auswählen kann.

Ist das wirklich so? Mein letzter Kenntnisstand ist der, dass die (ich glaube letzten beiden) Ziffern für den Bezirk stehen, die 75 z.B. für Paris.
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EMD
Beitrag 20.04.2012, 12:57
Beitrag #2501


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In Frankreich gehört das Kennezeichen auch fest zum Auto. Ich finde aber unser Deutsches System besser, da einem so beim Verkauf ja immer die Wunschkennzeichen abhanden kommen würde.
In der Schweiz ist es genau umgekehrt, dort sind sie Personenbezogen und können sogar vererbt werden.

Beim alten Französischen System war das so, da waren die lezten beiden Ziffen die Nummer des Department, und in jedem Department ging es mal bei 1 A los, also 1 A 75 in Paris. Das problem war das jede Nummer pro Department nur einmal vergeben wurde, und irgendwann mussten die Kombinationen ja ausgehen. Beim aktuellen system gibt es keine Regionale Kennung mehr, das ist im Format A 1 A bis ZZ 999 ZZ , und hat rechts einen blauen balken in den man optional irgend ein Wappen und Nummer eines Department tun kann. Auch diese Kennzeichen werden nur einmal ausgegeben und bleiben am Auto bis es verschrottet wird.

Aber ich hab das ja so gedacht, das das neue System mit dem bisherigen Kompatibel ist, und man alle bisher ausgegebenen Ortsgebundenen Kennzeichen ohne Umstände dort hinein übertragen könnte, genau so wie die neuen mögliche Kombinationen noch dem alten Format entsprächen.
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Kuli
Beitrag 20.04.2012, 18:46
Beitrag #2502


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Ich glaube, da würde dem Deutschen aber was verloren gehen, wenn er nicht mehr die Herkunft eines Fahrzeuges identifizieren könnte wink.gif

Der Großteil wär wohl dagegen (ich auch wink.gif )
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willi
Beitrag 20.04.2012, 19:36
Beitrag #2503


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Zitat (oscar_the_grouch @ 19.04.2012, 15:39) *
"Autofahrer sollen nach einem Umzug im Bundesgebiet kein neues Nummernschild mehr beantragen müssen. Die Verkehrsministerkonferenz sprach sich am Mittwoch in Kassel dafür aus, das innerhalb Hessens bereits seit 2009 praktizierte Modell auf ganz Deutschland auszudehnen."
Wenn es denn so umgesetzt würde, fände ich das grandios. wavey.gif
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Ollizist
Beitrag 20.04.2012, 19:48
Beitrag #2504


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Zitat (EMD @ 20.04.2012, 13:57) *
Beim alten Französischen System war das so, da waren die lezten beiden Ziffen die Nummer des Department, [...]
Danke für die Aufklärung! wavey.gif
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Mitleser
Beitrag 20.04.2012, 21:53
Beitrag #2505


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Zitat (oscar_the_grouch @ 20.04.2012, 00:15) *
gibt es eigentlich dieses wunderbare Zitat aus dem Ministerium irgendwo auch offiziell zum ins Auto legen ?

"dass die Länder seitens des Verordnungsgebers aufgefordert wurden, Verstöße gegen neu eingeführte oder geänderte Rechtsvorschriften vorerst nicht zu verfolgen. [...] Dieser Bitte leisten die Länder ebenfalls bereits Folge."

Da musst Du wohl selbst die richtige Frage an das BMVBS -oberhalb der Ebene der Textbausteinverwender- stellen und auf genau diese Antwort hoffen. Dann kannst Du die Antwort gerne ausdrucken und mit Quellangabe auslegen. dry.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 20.04.2012, 22:28
Beitrag #2506


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es hätte ja sein können, das dieses inzwischen auch irgendwo intern/halb öffentlich behördenweit kommuniziert wurde. Deswegen ja die Frage hier, falls dieses Zitat zufällig keine Einzelmeinung gewesen wäre. sleep.gif
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EMD
Beitrag 20.04.2012, 23:41
Beitrag #2507


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Zitat (Kuli @ 20.04.2012, 19:46) *
Ich glaube, da würde dem Deutschen aber was verloren gehen, wenn er nicht mehr die Herkunft eines Fahrzeuges identifizieren könnte wink.gif

Der Großteil wär wohl dagegen (ich auch wink.gif )


Muss doch nicht zwangsläufig, es stünde ja Jedem frei weiterhin das Kürzel seines Heimatkreises als erste Buchstaben zu wählen, bei mir z.B. EM, aber halt dann auch jedes andere wenns denn sein muss, oder man zu faul ist die Kennzeichen beim Umzug zu wechseln. Ich denke mal es würden selbst nach Jahrzehnten immernoch die jeweils heimischen Kennzeichen die große Mehrheit darstellen.
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Rüsselkäfer
Beitrag 21.04.2012, 20:56
Beitrag #2508


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Natürlich kann man sich selbst immer noch das Kennzeichen nach dem eigenen Wohnort aussuchen, aber das Problem sind doch die anderen:

Wie soll ich denn bitte noch in der Stadt auf die depperten Landeier aus den Nachbarlandkreisen schimpfen, wenn die sich einfach ihr Kennzeichen aussuchen dürfen und gar nicht mehr erkennbar sind????!!!??!?!?!?! laugh.gif


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TBNR 102612 Sie benutzten vorschriftswidrig als Rüsselkäfer die Ameisenstraße.
§ 2 Abs. 6, § 1 Abs. 2, § 49 AmStVO; § 24 AmStVG; 2.6 BKat; § 19 OWiG
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dopero
Beitrag 21.04.2012, 22:12
Beitrag #2509


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Zitat (Rüsselkäfer @ 21.04.2012, 20:56) *
Wie soll ich denn bitte noch in der Stadt auf die depperten Landeier aus den Nachbarlandkreisen schimpfen, wenn die sich einfach ihr Kennzeichen aussuchen dürfen und gar nicht mehr erkennbar sind????!!!??!?!?!?! laugh.gif

Wozu brauchst du das Kennzeichen, wenn man die Landeier angeblich in Sekundenbruchteilen an ihrer Fahrweise erkennt?
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oscar_the_grouch
Beitrag 21.04.2012, 22:16
Beitrag #2510


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sie bleiben ja deppert, incl Kennz. Das Ei kommt nur aus einem anderen (Bundes)Land.
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Ichtyos
Beitrag 21.04.2012, 22:26
Beitrag #2511


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Ich traue mich immer noch mit meinem Kennzeichen mit dreibuchstabiger Vorwahl in jedwede Großstadt. Und ich ziehe meine Fahrweise (gestählt durch viele Beiträge hier im Forum) recht konsequent durch. Gab noch nie ernsthafte Probleme - den einen oder anderen verwirrten Dauerhuper kann ich ignorieren... rolleyes.gif


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unentschieden
Beitrag 22.04.2012, 16:54
Beitrag #2512


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ich bin gerade zu faul die 51 Seiten nach dem Beginn der OT-Kennzeichendiskussion abzusuchen, kann jemand kurz mal die aktuelle Antwort auf die ursprüngliche Frage posten? smile.gif
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Schattenfell
Beitrag 22.04.2012, 17:37
Beitrag #2513


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Zitat (unentschieden @ 22.04.2012, 17:54) *
kann jemand kurz mal die aktuelle Antwort auf die ursprüngliche Frage posten? smile.gif


Welche ist denn die ursprüngliche Frage? think.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 22.04.2012, 17:49
Beitrag #2514


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ja sind ungültig, wir haben eine aktuell gültige (damals neue) StVO. Kurz genug zum lesen ?
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Heinz Wäscher
Beitrag 22.04.2012, 17:59
Beitrag #2515


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Zitat (unentschieden @ 22.04.2012, 17:54) *
..., kann jemand kurz mal die aktuelle Antwort auf die ursprüngliche Frage posten? smile.gif


Eine erste Antwort bekommt man ggf. beim zuständigen Amtsgericht whistling.gif


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ulm
Beitrag 22.04.2012, 18:00
Beitrag #2516


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"Die einen sagen so, die anderen sagen so"
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mir
Beitrag 22.04.2012, 18:04
Beitrag #2517


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oscar_the_grouch
Beitrag 22.04.2012, 22:53
Beitrag #2518


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ok, also konkret. In Berlin gilt V46. Auf diese wird auf jedem Bußgeldbescheid Bezug genommen.
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Schattenfell
Beitrag 22.04.2012, 23:08
Beitrag #2519


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Zitat (mir @ 22.04.2012, 19:04) *
42


Das ist auch einfach die allerbeste Antwort darauf laugh2.gif


Zitat (oscar_the_grouch @ 22.04.2012, 23:53) *
ok, also konkret. In Berlin gilt V46. Auf diese wird auf jedem Bußgeldbescheid Bezug genommen.


Und ich dachte, bei euch wäre die 45. Änderungsverordnung maßgeblich? Hattest du das nicht in Zusammenhang mit deinem Privatparkplatz mal erwähnt? think.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 22.04.2012, 23:23
Beitrag #2520


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es wird immer auf die 46. Bezug genommen. Kann mich an keine andere Aussage erinnern.
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Schattenfell
Beitrag 22.04.2012, 23:27
Beitrag #2521


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Zitat (oscar_the_grouch @ 23.04.2012, 00:23) *
Kann mich an keine andere Aussage erinnern.


Na gut, dann bringe ich das wohl durcheinander. Ist bei dem Chaos ja auch kein Wunder laugh2.gif
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kimchi
Beitrag 23.04.2012, 18:29
Beitrag #2522


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Für Berlin kann ich die V46 bestätigen.

In Sachsen-Anhalt wurde im BuGeBe die V45 angewandt. Das Amtsgericht jedoch hat die V46 angewandt.


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oscar_the_grouch
Beitrag 25.04.2012, 21:52
Beitrag #2523


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ok, ich glaube ich hab die Ursache für die Nichtlösung gefunden: Schuld ist eine Kupfermine in der Mongolei.
Sowas geht selbstverständlich vor....
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Mitleser
Beitrag 27.04.2012, 15:29
Beitrag #2524


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Nur der Vollständigkeit halber für die Statistik:
"Es sind im Zusammenhang mit einer Novelle der StVO (Straßenverkehrs-Ordnung, die so genannte "Schilderwald-Novelle") Zweifel aufgetreten, ob formale Rechtsfehler der Vergangenheit Auswirkungen auf die Geltung von Bestandteilen auch dieser Verordnung haben. Hier soll durch Neuverkündung Rechtsklarheit geschaffen werden." Daher hat das BMVBS die Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz, die Fahrlehrer-Ausbildungsordnung, die Prüfungsordnung für Fahrlehrer und die Fahrschüler-Ausbildungsordnung neu gefasst und dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt.

Ach ja, die vier Verordnungen waren nicht durch die Schilderwald-Novelle geändert worden - die möglichen [und wohl entdeckten aber nicht publizierten] Fehler liegen daher wohl an anderer Stelle und wurde nur bei der angekündigten Generalüberprüfung gefunden.
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oscar_the_grouch
Beitrag 28.04.2012, 00:09
Beitrag #2525


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Habe ich das richtig gelesen? Es sind dem BMVBS selber Zweifel gekommen, ob Rechtsfehler der Vergangenheit automatisch zur Nichtigkeit fuehren ?
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Jens
Beitrag 28.04.2012, 08:35
Beitrag #2526


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Da hast du falsch gelesen


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oscar_the_grouch
Beitrag 28.04.2012, 09:12
Beitrag #2527


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Naja: " Zweifel aufgetreten, ob formale Rechtsfehler der Vergangenheit Auswirkungen auf die Geltung von Bestandteilen auch (jetzigen/aktuellen?) Verordnung "
Liesst sich doch aber genauso, Zweifel ob die Fehler der Vergangenheit, Auswirkungen haben. Also ob sie nicht vielleicht egal sind und keine Auswirkungen habe, oder?
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Jens
Beitrag 28.04.2012, 09:42
Beitrag #2528


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Zitat (oscar_the_grouch @ 28.04.2012, 10:12) *
auf die Geltung von Bestandteilen auch (jetzigen/aktuellen?) Verordnung

Dort steht "auch dieser Verordnung". Es geht also nur um Zweifel bezüglich der von @Mitleser genannten Verordnungen. Vielleicht ist man sich nicht sicher, ob irgendwann bei diesen VOs überhaupt ein Zitierfehler gemacht wurde? Und verordnet sie nur vorsorglich neu?


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oscar_the_grouch
Beitrag 28.04.2012, 11:02
Beitrag #2529


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Ok, das ergibt Sinn. Ich gebe mich geschlagen und beuge mich der intellektuellen Überlegenheit des Mods. cool.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 01.05.2012, 17:02
Beitrag #2530


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Für das Austauschen alter Verkehrszeichen scheint angeblich kein Geld vorhanden zu sein bzw. es gäbe wichtigere Dinege zu finanzieren wie z. B. angeblich die Instandsetzung von Straßen.

Aber warum scheint hierfür Geld übrig zu sein bzw. wird nach wegen zur Finanzierung gesucht? Dieser zukünftig erlaubte Namenszusatz scheint ja enoooorm wichtig zu sein think.gif


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Mitleser
Beitrag 04.05.2012, 14:38
Beitrag #2531


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Zitat (Mitleser @ 30.12.2011, 12:42) *
Zitat (Mitleser @ 21.12.2011, 15:47) *
Update: [...]
Ebenso gibt es mit selben Datum eine "Verordnung zum Neuerlass der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung" (DruckS 861/11). [...]

[Sie] sind [online].

Was lange währt, wird endlich gut. Nachdem der Bundesrat bereits am 10.02.2012 zugestimmt hat, wurde die "neue" StVZO heute im BGBl (S. 679 ff.) veröffentlicht und tritt morgen in Kraft.
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mir
Beitrag 04.05.2012, 14:39
Beitrag #2532


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Und was ist mit Tee der StVO?


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oscar_the_grouch
Beitrag 06.05.2012, 23:34
Beitrag #2533


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Schade das Ramsauer nun auch fürs Ladensterben verantwortlich ist, da ja die Schilder noch gültig sind.
Oder sollte ihnen mal jemand sagen, das dort gar keine BusSpur vorhanden ist ? (Video) Jedenfalls nach Berliner StVO.
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ukr
Beitrag 21.05.2012, 19:57
Beitrag #2534


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Update: StVO Schlussentwurf Stand Mai 2012, soll wohl demnächst in den BR und Ende 2012 in Kraft treten. wavey.gif
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Schattenfell
Beitrag 21.05.2012, 20:20
Beitrag #2535


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Zitat (ukr @ 21.05.2012, 20:57) *
Ende 2012


Ende 2012 ist aber vermutlich nicht September 2012? Das heißt, wir Zweiradfahrer werden tatsächlich in den Genuss dieser vollkommen bescheuerten Regelung mit unterschiedlichen Signalgebern kommen?
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ukr
Beitrag 21.05.2012, 20:24
Beitrag #2536


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September eher nicht, dafür ist es jetzt zu spät. Mit etwas Glück geht der Entwurf noch vor der Sommerpause in den BR, glaub ich aber nicht.
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Schattenfell
Beitrag 21.05.2012, 20:28
Beitrag #2537


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Zitat (ukr @ 21.05.2012, 21:24) *
September eher nicht, dafür ist es jetzt zu spät.


Ich drehe vollkommen durch. Wahrscheinlich ist weder dem Bundesverkehrsministerium noch irgendeinem Polizeibeamten, der sich dann im Herbst auf die Lauer nach Rotlichtsündern legt, dieses Hin und Her bewusst, von den Radfahrern und den traditionell empörten Autofahrern mal ganz abgesehen. Diese ganze Regelung muss ja einer Parallelwelt entspringen, in der tatsächlich die Signalgeber umgerüstet werden.
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Jens
Beitrag 21.05.2012, 20:43
Beitrag #2538


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Wer genau sind denn diese
Zitat (Schattenfell @ 21.05.2012, 21:28) *
traditionell empörten Autofahrer



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Schattenfell
Beitrag 21.05.2012, 20:49
Beitrag #2539


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Zitat (Jens @ 21.05.2012, 21:43) *
Wer genau sind denn diese
Zitat (Schattenfell @ 21.05.2012, 21:28) *
traditionell empörten Autofahrer


Damit meine ich solche Autofahrer, die sich nach dieser Kampfradlerdebatte berufen fühlen, jeden Radfahrer zu belehren, wenn ein nicht-benutzungspflichtiger Radweg nicht benutzt wird. Das war direkt nach Ramsauers Äußerungen ganz auffällig, hat aber mittlerweile wieder nachgelassen. Die treten auch gerne in solchen Reportagen über Kampfradler auf, wenn sie durch das geöffnete Seitenfenster über ihre schlimmsten Erfahrungen berichten dürfen, etwa dass Radfahrer noch über die Straße fahren, obwohl ein Auto rechts abbiegen möchte oder dass sie rechts an den wartenden Autos nach vorne zur Kreuzung vorfahren. So einen hatte ich gerade auf dem Weg zum Supermarkt und auf ebenjenem Wege liegt ja auch diese Lichtzeichenanlage, deren Macht zwischen dem 1. September und dem Neuerlass arg beschnitten wird und es graut mir schon vor den vielen Diskussionen, ob ich denn trotz roter Fahrradampel hätte fahren dürfen. Hoffentlich hält mich die Polizei in dem kurzen Zeitraum mal an, das würde ja ein großer Spaß rolleyes.gif
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Jens
Beitrag 21.05.2012, 20:53
Beitrag #2540


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Und du glaubst ernsthaft, dass die was über irgendwelche Regelungen mit irgendwelchen unterschiedlichen Signalgebern wissen?

Für so naiv hätt ich dich jetzt nicht gehalten think.gif


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T_HH
Beitrag 21.05.2012, 20:58
Beitrag #2541


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Hier muss ich Jens unumwunden zustimmen. Sollte Schattenfell seine Aussagen nicht bloß als plumpes Stammtisch-Geblubber verstanden wissen, so sollte er sich jetzt distanzierter und klarer ausdrücken. dry.gif
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Schattenfell
Beitrag 21.05.2012, 20:59
Beitrag #2542


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Zitat (Jens @ 21.05.2012, 21:53) *
Und du glaubst ernsthaft, dass die was über irgendwelche Regelungen mit irgendwelchen unterschiedlichen Signalgebern wissen?


Nein, natürlich glaube ich das nicht. Und ich glaube auch nicht, dass Peter Ramsauer das weiß und ich glaube auch nicht, dass besonders viele der Polizeibeamten, die mich potenziell an dieser Ampel anhalten können, darüber etwas wissen. Aber ich halte es drum für sehr bedenklich, erst diese komplizierte Regelung in die Straßenverkehrs-Ordnung zu schaufeln, sie dann am 1. September rapide zu vereinfachen, um dann zwei oder drei Monate später wieder die komplizierte Regelung einzuführen. Wenn der Gesetzgeber es nicht einmal geregelt bekommt, für den Radverkehr eine einigermaßen schlüssige und vor allem merkbare Regelung zur Gültigkeit von Ampeln einzuführen, dann muss man sich ja schon fragen, wie ernst der Radverkehr überhaupt genommen wird und ob der Gesetzgeber wirklich weiß, was er da anrichtet.


Zitat (T_HH @ 21.05.2012, 21:58) *
Hier muss ich Jens unumwunden zustimmen. Sollte Schattenfell seine Aussagen nicht bloß als plumpes Stammtisch-Geblubber verstanden wissen, so sollte er sich jetzt distanzierter und klarer ausdrücken. dry.gif


Danke für den Hinweis.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 21.05.2012, 22:32
Beitrag #2543





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Zitat (Schattenfell @ 21.05.2012, 21:49) *
Zitat (Jens @ 21.05.2012, 21:43) *
Wer genau sind denn diese
Zitat (Schattenfell @ 21.05.2012, 21:28) *
traditionell empörten Autofahrer


Damit meine ich solche Autofahrer, die sich nach dieser Kampfradlerdebatte berufen fühlen, jeden Radfahrer zu belehren, wenn ein nicht-benutzungspflichtiger Radweg nicht benutzt wird. Das war direkt nach Ramsauers Äußerungen ganz auffällig, hat aber mittlerweile wieder nachgelassen. Die treten auch gerne in solchen Reportagen über Kampfradler auf, wenn sie durch das geöffnete Seitenfenster über ihre schlimmsten Erfahrungen berichten dürfen, etwa dass Radfahrer noch über die Straße fahren, obwohl ein Auto rechts abbiegen möchte oder dass sie rechts an den wartenden Autos nach vorne zur Kreuzung vorfahren. So einen hatte ich gerade auf dem Weg zum Supermarkt und auf ebenjenem Wege liegt ja auch diese Lichtzeichenanlage, deren Macht zwischen dem 1. September und dem Neuerlass arg beschnitten wird und es graut mir schon vor den vielen Diskussionen, ob ich denn trotz roter Fahrradampel hätte fahren dürfen. Hoffentlich hält mich die Polizei in dem kurzen Zeitraum mal an, das würde ja ein großer Spaß rolleyes.gif

In der verlinkten Situation ist doch eindeutig, dass die Fahrradampel gilt? (Kompliziert wird's da nur, wenn man als Radfahrer nicht auf dem Radweg fährt.)
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