... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

60 Seiten V  « < 4 5 6 7 8 > »   
Reply to this topicStart new topic
> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
superdiesel
Beitrag 02.09.2009, 11:52
Beitrag #251


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4409
Beigetreten: 20.06.2009
Wohnort: "arm aber sexy"-Town
Mitglieds-Nr.: 49054



Dass diese Potsdamer "Anwohner" niemals Besuch bekommen, läßt sich sicher verschmerzen.
Aber dass sie nicht mal in ihre eigenen Garagen fahren dürfen sollen.....



--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 02.09.2009, 11:53
Beitrag #252


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Das ist ja mal eine ganz tolle Kombination blink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Haberlon
Beitrag 02.09.2009, 12:02
Beitrag #253


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1900
Beigetreten: 31.12.2006
Mitglieds-Nr.: 26930



Doch, sie dürfen. Denn beide unteren Schilder sind imho ungültig, zumnindest hab ich noch nie so ein Motorrad gesehen und das Autodach scheint mir auch sehr dünn zu sein..
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 02.09.2009, 12:43
Beitrag #254


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7901
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



Und der Querstrich geht ganz durch wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HeLi
Beitrag 02.09.2009, 16:03
Beitrag #255


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4178
Beigetreten: 15.09.2003
Mitglieds-Nr.: 38



Mit der neuen StVO (in Kraft seit 1.9.09) entfällt auch das Z. 353, bleibt jedoch bis 31.08.2019 gültig.

Auf welche Weise wird den VT künftig mitgeteilt, dass sie sich in einer Einbahnstraße in ihrer Richtung befinden, wenn z.B. im vorigen Streckenverlauf Zweirichtungsverkehr vorlag, nach einer Einmündung jedoch nicht mehr?



--------------------
Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 02.09.2009, 16:20
Beitrag #256


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Mit einem ggf. etwas schäg aufgestellten Zeichen 220.
Ein paar Schilder musste man ja nun wirklich streichen, auch wenn es statt der angekündigten 22 Zeichen nur noch insgesamt 7 sind whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
superdiesel
Beitrag 02.09.2009, 16:52
Beitrag #257


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4409
Beigetreten: 20.06.2009
Wohnort: "arm aber sexy"-Town
Mitglieds-Nr.: 49054



Zitat (ukr @ 02.09.2009, 17:20) *
Ein paar Schilder musste man ja nun wirklich streichen, auch wenn es statt der angekündigten 22 Zeichen nur noch insgesamt 7 sind whistling.gif


Der wirkliche Kahlschlag bei Schildern sieht anders aus:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,496909,00.html

In Sachsen-Anhalt grassiert der Schilderschwund: Weil eine Kreisgebietsreform die Zahl der Landkreise von 21 auf elf reduziert, schrauben Souvenirjäger die veralteten Ortsschilder im Dutzend ab.

laugh2.gif


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wattestäbchen
Beitrag 02.09.2009, 17:29
Beitrag #258


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2501
Beigetreten: 21.04.2006
Wohnort: Pfalz
Mitglieds-Nr.: 18634



Zitat (ukr @ 02.09.2009, 18:20) *
Mit einem ggf. etwas schäg aufgestellten Zeichen 220.
Schräg nach wo hin genau? think.gif


--------------------
MfG
Troll

Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 02.09.2009, 17:58
Beitrag #259


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7901
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



Genaugenommen könnte man es doch auch senkrecht zur Fahrbahn aufstellen, wie alle anderen Schilder auch, oder? laugh2.gif
Es steht doch nur parallel zur Fahrbahn, damit der 08/15-VT die PFeilrichtung erkennt think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wattestäbchen
Beitrag 02.09.2009, 18:07
Beitrag #260


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2501
Beigetreten: 21.04.2006
Wohnort: Pfalz
Mitglieds-Nr.: 18634



Früher hieß es wohl
Zitat
Es steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor, Fußgängern jedoch nur, wenn sie Fahrzeuge mitführen.

Die aktuelle StVO sagt nur noch
Zitat
Fahrzeugführer dürfen die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeiles befahren.
Die Richtung des Pfeils ist also wichtig. Parallel muss es nicht mehr stehen. Darum wollte ich da nachhaken, denn das Schild schräg zu stellen sollte man sich genau überlegen.


--------------------
MfG
Troll

Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 02.09.2009, 18:33
Beitrag #261


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7901
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



Achso blink.gif
Dann nehm ich meine Aussage zurück

Edit: Hm, dann sind ja jetzt auch Einbahnstraßen in verkehrsberuhigten Bereichen legal
Go to the top of the page
 
+Quote Post
superdiesel
Beitrag 02.09.2009, 18:51
Beitrag #262


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4409
Beigetreten: 20.06.2009
Wohnort: "arm aber sexy"-Town
Mitglieds-Nr.: 49054



Kann man denn die kompletten Änderungen der STVO von vorgestern zu gestern irgendwo nachlesen (außer per mühsamen Zeile-für-Zeile-Vergleich der alten und neuen Version) ?


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Haberlon
Beitrag 02.09.2009, 19:17
Beitrag #263


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1900
Beigetreten: 31.12.2006
Mitglieds-Nr.: 26930



Zitat (Kuli @ 02.09.2009, 19:33) *
Hm, dann sind ja jetzt auch Einbahnstraßen in verkehrsberuhigten Bereichen legal


Naja, praktisch gibts die bei uns schon zuhauf, da steht halt auf einer Seite Verbot der Einfahrt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Enrico
Beitrag 02.09.2009, 19:27
Beitrag #264


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3302
Beigetreten: 20.09.2004
Wohnort: Rheingau
Mitglieds-Nr.: 5649



Zitat (superdiesel @ 02.09.2009, 19:51) *
Kann man denn die kompletten Änderungen der STVO von vorgestern zu gestern irgendwo nachlesen ...


Aber sicher doch whistling.gif

z.B. hier: klickklack

Suche nach:
"46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher"


--------------------
Gruß Enrico


Bildung ist Bundessache!

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 02.09.2009, 19:46
Beitrag #265


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7901
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



Zitat (Haberlon @ 02.09.2009, 20:17) *
Naja, praktisch gibts die bei uns schon zuhauf, da steht halt auf einer Seite Verbot der Einfahrt.

Ja, das ist dann ja aber keine Einbahnstraße.

Mit der neuen StVO, die anscheinend nicht mehr auf Fahrbahnen beschränkt ist, ist dann auch eine "echte" Einbahnstraße möglich (falls die VwV das zulässt, gerade nicht im Kopf)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
trubby
Beitrag 02.09.2009, 19:53
Beitrag #266


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1043
Beigetreten: 12.04.2006
Wohnort: OF
Mitglieds-Nr.: 18416



Hallo ukr,

danke für die Übersicht!

Gehört

jetzt zu den offiziellen VZ?

Grüße,
André


--------------------

Und ich saß da und sah, das es schlimm war. Da hörte ich eine Stimme, die sprach: "Lächle, denn es könnte schlimmer kommen!"
Und ich lächelte und es kam schlimmer.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Haberlon
Beitrag 02.09.2009, 20:06
Beitrag #267


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1900
Beigetreten: 31.12.2006
Mitglieds-Nr.: 26930



Ja. Das ist das ZZ 1012-32, hat aber keine wirkliche Bedeutung rolleyes.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
willi
Beitrag 02.09.2009, 20:12
Beitrag #268


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6635
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 13



Gehört es schon lange. Z1012-32 ist nicht neu.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 02.09.2009, 20:18
Beitrag #269


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19620
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Zitat (Kuli @ 02.09.2009, 20:46) *
Zitat (Haberlon @ 02.09.2009, 20:17) *
Naja, praktisch gibts die bei uns schon zuhauf, da steht halt auf einer Seite Verbot der Einfahrt.

Ja, das ist dann ja aber keine Einbahnstraße.

Mit der neuen StVO, die anscheinend nicht mehr auf Fahrbahnen beschränkt ist, ist dann auch eine "echte" Einbahnstraße möglich (falls die VwV das zulässt, gerade nicht im Kopf)


Aber auch echte Einbahnstraßen im VBB gibt es in meiner Heimat zuhauf.
Wie sieht es die neue StVO eigentlich mit für Radverkehr freigegebenen Einbahnstraßen? think.gif


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 02.09.2009, 20:52
Beitrag #270


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Zitat (trubby @ 02.09.2009, 20:53) *
Gehört

jetzt zu den offiziellen VZ?

Um mich meinen Vorpostern anzuschließen: Ja wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Arthur Dent
Beitrag 02.09.2009, 20:58
Beitrag #271


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4689
Beigetreten: 20.04.2004
Mitglieds-Nr.: 2885



Zitat (ukr @ 02.09.2009, 21:52) *
Um mich meinen Vorpostern anzuschließen: Ja wavey.gif

Um Missverständnissen vorzubeugen widerspreche ich mal: nein, es ist kein offizielles Vz, sondern ein offizielles Zz. und das schon länger. Regelungsgehalt hat es weiterhin keinen (sprich: Nur aufgrund des Zz. "Radfahrer absteigen" alleine muß kein Radfahrer absteigen).


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 02.09.2009, 21:02
Beitrag #272


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen wavey.gif

http://rsa-95.de/ZZ-Liste.htm
Go to the top of the page
 
+Quote Post
superdiesel
Beitrag 02.09.2009, 21:04
Beitrag #273


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4409
Beigetreten: 20.06.2009
Wohnort: "arm aber sexy"-Town
Mitglieds-Nr.: 49054



Ich bin gerade dem angegebenen Link gefolgt und versuche mich über die Änderungen der STVO zu infomieren.
Dabei fällt mir auf: Im neu gefassten §12 (Halten und Parken) wird das Halteverbot auf und 5 Meter vor Zebrastreifen (FGÜ) nicht mehr erwähnt?! ohmy.gif

Das kann doch nicht sein. Was habe ich überlesen?


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 02.09.2009, 21:08
Beitrag #274


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Zitat (superdiesel @ 02.09.2009, 22:04) *
Was habe ich überlesen?

Ja hast Du - siehe Zeichen 293 wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 02.09.2009, 21:11
Beitrag #275


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19620
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Zitat (superdiesel @ 02.09.2009, 22:04) *
Ich bin gerade dem angegebenen Link gefolgt und versuche mich über die Änderungen der STVO zu infomieren.
Dabei fällt mir auf: Im neu gefassten §12 (Halten und Parken) wird das Halteverbot auf und 5 Meter vor Zebrastreifen (FGÜ) nicht mehr erwähnt?! ohmy.gif


Mir ist aufgefallen, dass einzelne Tatbestände aus dem § 12 herausgenommen wurden und dort angefügt wurden, wo speziell jener materielle Bereich geregelt wird. So wird z.B. das Verbot, im Bereich von Dauerlichtzeichen zu halten, nicht mehr im § 12 ausgedrückt, sondern nun im neu geschaffenen Absatz 5 des § 37.
Ich vermute, dass also das Haltverbot auf FGÜs jetzt auch speziell dort geregelt wird.

Zu spät rolleyes.gif


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
superdiesel
Beitrag 02.09.2009, 21:16
Beitrag #276


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4409
Beigetreten: 20.06.2009
Wohnort: "arm aber sexy"-Town
Mitglieds-Nr.: 49054



Zitat (ukr @ 02.09.2009, 22:08) *
Ja hast Du - siehe Zeichen 293 wavey.gif


Danke dir.
Öhm, sehr geschickt gemacht.
Man nehme die Vorschrift aus dem thematisch passenden Paragraphen heraus und verstecke dieselbe Regel in der Anlage bei den Bilderläuterungen.
Das trägt natürlich erheblich zur Klarheit und zum Inhalts-Verständnis des unbedarften Lesers bei. crybaby.gif


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 02.09.2009, 21:23
Beitrag #277





Guests






Zitat (durban @ 02.09.2009, 22:11) *
Mir ist aufgefallen, dass einzelne Tatbestände aus dem § 12 herausgenommen wurden und dort angefügt wurden, wo speziell jener materielle Bereich geregelt wird.

Die Halt- und Parkverbote, die sich auf ein Verkehrszeichen gründen, wurden ausgegliedert und befinden sich jetzt bei dem jeweiligen Verkehrszeichen. Das finde ich von der Systematik her auch gar nicht schlecht.

Zitat (durban @ 02.09.2009, 22:11) *
So wird z.B. das Verbot, im Bereich von Dauerlichtzeichen zu halten, nicht mehr im § 12 ausgedrückt, sondern nun im neu geschaffenen Absatz 5 des § 37.

Hier gab es übrigens eine kleine Änderung: Bisher war das Halten nur vor roten Dauerlichtzeichen verboten, jetzt ist es bei allen Dauerlichtzeichen verboten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
superdiesel
Beitrag 03.09.2009, 09:17
Beitrag #278


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4409
Beigetreten: 20.06.2009
Wohnort: "arm aber sexy"-Town
Mitglieds-Nr.: 49054



Neulich in Stuttgart-Feuerbach gesehen:

Auf den ersten Blick ein ausgeschilderter Motorrad-Parkplatz.


Man muss etwas deutlich näher gehen, dann tun sich (zumindest theoretisch) überraschende Chancen für Fahrer einer bestimmten Marke des Daimler-Konzerns auf:


Leider scheint man irgendwie vergessen zu haben, dieses Zeichen in den Zusatzzeichen-Katalog der neuen StVO aufzunehmen. Schlamperei!


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HeLi
Beitrag 03.09.2009, 09:41
Beitrag #279


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4178
Beigetreten: 15.09.2003
Mitglieds-Nr.: 38



(1) Nochmal dazu:

Zitat (HeLi @ 02.09.2009, 17:03) *
Mit der neuen StVO (in Kraft seit 1.9.09) entfällt auch das Z. 353, bleibt jedoch bis 31.08.2019 gültig.

Auf welche Weise wird den VT künftig mitgeteilt, dass sie sich in einer Einbahnstraße in ihrer Richtung befinden, wenn z.B. im vorigen Streckenverlauf Zweirichtungsverkehr vorlag, nach einer Einmündung jedoch nicht mehr?


Zitat (ukr @ 02.09.2009, 17:20) *
Mit einem ggf. etwas schäg aufgestellten Zeichen 220.


Zitat (Wattestäbchen @ 02.09.2009, 19:07) *
Früher hieß es wohl
Zitat
Es steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor, Fußgängern jedoch nur, wenn sie Fahrzeuge mitführen.
Die aktuelle StVO sagt nur noch
Zitat
Fahrzeugführer dürfen die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeiles befahren.
Die Richtung des Pfeils ist also wichtig. Parallel muss es nicht mehr stehen. Darum wollte ich da nachhaken, denn das Schild schräg zu stellen sollte man sich genau überlegen.

Ob die Idee, das Vz. schräg aufzustellen, so gut ist?
Gibt es etwa für Z. 220-10, 220-20 (Einbahnstraße) eine Sonderregel, abweichend von VwV-StVO Zu den §§ 39 bis 43, III Nr. 9, Rz. 26
Zitat
Verkehrszeichen sind gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Verkehrsrichtung auf der rechten Seite der Straße anzubringen, soweit nicht in dieser Verwaltungsvorschrift anderes gesagt ist.


(2) Und dazu:
Zitat (Kuli @ 02.09.2009, 19:33) *
dann sind ja jetzt auch Einbahnstraßen in verkehrsberuhigten Bereichen legal


Zitat (Kuli @ 02.09.2009, 20:46) *
Zitat (Haberlon @ 02.09.2009, 20:17) *
Naja, praktisch gibts die bei uns schon zuhauf, da steht halt auf einer Seite Verbot der Einfahrt.

Ja, das ist dann ja aber keine Einbahnstraße.

Mit der neuen StVO, die anscheinend nicht mehr auf Fahrbahnen beschränkt ist, ist dann auch eine "echte" Einbahnstraße möglich (falls die VwV das zulässt, gerade nicht im Kopf)

Habe ich da etwas verpasst?
Seit wann gibt es (legal) in VB Fahrbahnen?

Dass solcher Unsinn bisher bereits so ausgeschildert wurde (auch ich kenne einige solcher Negativbeispiele), macht den Unsinn aber noch lange nicht legal.


--------------------
Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
velo
Beitrag 03.09.2009, 10:03
Beitrag #280


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1055
Beigetreten: 25.06.2005
Wohnort: Frankfurt a.M.
Mitglieds-Nr.: 10687



hi ukr!

Hast du dieses Zeichen schon in Deiner Sammlung? whistling.gif




Edit: Hier noch ein sonnenverwöhntes Warnzeichen:



--------------------
§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 03.09.2009, 10:04
Beitrag #281


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Zitat (HeLi @ 03.09.2009, 10:41) *
Ob die Idee, das Vz. schräg aufzustellen, so gut ist?
Gibt es etwa für Z. 220-10, 220-20 (Einbahnstraße) eine Sonderregel, abweichend von VwV-StVO Zu den §§ 39 bis 43, III Nr. 9, Rz. 26
Zitat
Verkehrszeichen sind gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Verkehrsrichtung auf der rechten Seite der Straße anzubringen, soweit nicht in dieser Verwaltungsvorschrift anderes gesagt ist.

So ist es. Denk doch aber mal genau nach was passiert, wenn man Zeichen 220 wirklich rechtwinklig zur Verkehrsrichtung aufstellt (die Verkehrsrichtung der Einbahnstraße)

@Velo: Nein blink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HeLi
Beitrag 03.09.2009, 10:17
Beitrag #282


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4178
Beigetreten: 15.09.2003
Mitglieds-Nr.: 38



Zitat (ukr @ 03.09.2009, 11:04) *
So ist es. Denk doch aber mal genau nach was passiert, wenn man Zeichen 220 wirklich rechtwinklig zur Verkehrsrichtung aufstellt (die Verkehrsrichtung der Einbahnstraße)

Genau darüber habe ich nachgedacht: Und deshalb finde ich es unverständlich, dass das bisherige Z. 353 entfallen soll.
Wenn dieses rechtwinklig zur Verkehrsrichtung aufgestellt ist, ist es in jedem Fall besser sichtbar als eines, von dem allenfalls die Blechdicke wahrnehmbar ist.
Und wenn Z. 220-10, -20 so schräg aufgestellt wird, dass es wahrnehmbar ist, zeigt es in eine andere Richtung. Und es darf nach zit. VwV auch gar nicht schräg aufgestellt werden.

Das konträre Pendant zum bisherigen Z. 353 ist das Z. 125. Das bleibt ja auch. Sinnvollerweise.

Das Thema habe ich angesprochen, weil ich es unsinnig finde, auf Z. 353 zu verzichten.
Jetzt tauchen nämlich genau diese Fragen auf: Wie schildert man diese Situation sinnvoll aus, wenn man es nicht mehr durch Z. 353 tun darf?


--------------------
Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 03.09.2009, 11:44
Beitrag #283


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7901
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



Zitat (HeLi @ 03.09.2009, 10:41) *
Habe ich da etwas verpasst?
Seit wann gibt es (legal) in VB Fahrbahnen?

Dass solcher Unsinn bisher bereits so ausgeschildert wurde (auch ich kenne einige solcher Negativbeispiele), macht den Unsinn aber noch lange nicht legal.
Edit: Ich nehms zurück
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 03.09.2009, 11:59
Beitrag #284


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Ob die Steichung von Zeichen 353 notwendig war möchte ich auch mal bezweifeln.
Eine Schrägaufstellung kann man am Beginn einer Einbahnstraße schon realisieren. Es müssen ja nicht zwingend 45° sein.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
domus1978
Beitrag 03.09.2009, 13:28
Beitrag #285


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 17
Beigetreten: 14.03.2007
Mitglieds-Nr.: 29576



...auch wenn ich jetzt hier den Miesepeter spielen sollte thread.gif ...

Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass die Gerichte der Argumentation hier folgen werden.

Ich kann mich noch an das alte Geschwindigkeitsschild, z.B. 50km, erinnern. Das Schild wurde damals nicht für ungültig erklärt, weil es nicht der StVO entsprach, sondern, weil es keine Geschwindigkeitsangabe, sondern eine Entfernungsangabe darstellte.

Was will ich damit sagen?!?!

Z.B. ein Überholverbotszeichen (alter Art) wurde mit einem Sinn angeordnet. Wenn ich hier nun beim Überholen erwischt werde und angebe, "ja, ich habe das Schild gesehen, mich aber wissentlich darüber hinweggesetzt, weil es ungültig sein soll", dann weiß ich nicht, ob die Gerichte mir folgen werden. Insbesondere dann nicht, wenn etwas passiert. Von der zivilrechtlichen Seite gänzlich abgesehen.

Was mich an der Sache aber ehrlich gesagt total verwirrt... viele (Polizei-)Behörden und Straßenverkehrsämter sind absolut unwissend und wussten nichteinmal, was ich von ihnen wollte.

Das auf der rsa-95-Seite zitierte Urteil des BayOLG geht ja noch weiter... ein Verkehrszeichen bzw. das Symbol das darauf zu sehen ist, ist die "Fiktion der Realität" - so lange man erkennt, was es bedeuten soll, soll das VZ auch gelten, da ist wohl das schneebedeckte Vorfahrt-Gewähren-Schild (ist auch nicht in der StVO genannt) nicht anders.

ICH BIN SEHR GESPANNT... und bevor ihr nun über mich herfallen tut... ist nicht böse gemeint, aber es gibt vielleicht auch Leute, die für die "Gegenseite" oder "Obrigkeit" argumentieren werden...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
KarlHeinzM
Beitrag 03.09.2009, 14:02
Beitrag #286


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 270
Beigetreten: 25.09.2008
Wohnort: Bayreuth
Mitglieds-Nr.: 44504



Zitat (ukr @ 24.08.2009, 20:31) *
Straßenstrich ergänzt. laugh2.gif

Die Schilder erstelle ich alle selbst.
...im Entwurf hab ich den Strich sogar mit gezeichnet, aber beim Drag & Drop ist er leider verloren gegangen und das ist mir noch nicht mal aufgefallen blushing.gif

Aber vielen Dank, wem noch weitere Fehler auffallen - bitte mitteilen. wavey.gif


Warum sind bei Zeichen 307 (Ende der Vorfahrtstraße) die drei dicken Querstriche geblieben, während sonst immer fünf Querstriche gezeigt werden?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 03.09.2009, 17:01
Beitrag #287


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Zitat (domus1978 @ 03.09.2009, 14:28) *
ICH BIN SEHR GESPANNT

Ich bin auch gespannt. Allerdings sollte man dann auch nicht die Vorgaben so haargenau definieren und jeder kann künftig Verkehrszeichen mit Wachsmalstift auf ein Stück Pappe kritzeln. Das Problem ist aber, daß die StVO genau definiert, was gültig ist und was nicht. Ansonsten hätte man sich die jetzt gestrichenen Übergangsfristen auch schon früher sparen können.

Wären diese Fristen nur in der VwV-StVO enthalten, oder in den ganzen anderen Ausgestaltungs- und Aufstellvorschriften, hätte das keine Auswirkungen auf den Verkehrsteilnehmer. Da es nun aber explizit in der StVO geregelt ist, wenden sich die Aussagen zur Gültigkeit auch an den Verkehrsteilnehmer.

Und wenn die StVO ein Schild als ungültig einstuft, kann es kein Verkehrszeichen sein, insofern kann ein Gericht auch nichts anderes behaupten.
Das gleiche gilt für den gestrichenen § 53 Abs 9. Wenn man im Jahr 1992 die neuen Verkehrszeichen veröffentlicht, welche die alten Zeichen ablösen sollen, dann sind die alten Schilder schlichtweg nicht mehr gültig.

Also benötigt man eine Festlegung, die die alten Zeichen weiter gültig bleiben lässt. Wäre das automatisch so, hätte man diesen Absatz nicht zusätzlich ergänzen müssen. Der Verordnungsgeber hat diesen Absatz aber ergänzt, vermutlich weil es erforderlich ist.

Jetzt hat der Verordnungsgeber diesen Absatz gestrichen, also ist die unbegrenzte Übergangsregelung aufgehoben. Genau so wurde mir das auch vom BMVBS und vom BMJ bestätigt. Die verantwortlichen Behörden haben die letzten 17 Jahre schlichtweg gepennt, ihre Beschilderungen weder der aktuellen Gestaltung, noch dem Stand der Technik angepasst. Jetzt kommt die Quittung und ich hoffe, der Gesetzgeber knickt hier nicht ein und lässt den alten Absatz 9 wieder auferstehen.

Wenn die Behörden jetzt gezwungen werden, ihre Beschilderungen auf alte Schilder zu überprüfen, fangen sie vielleicht wirklich an, den Schilderwald zu lichten - nämlich aus Kostengründen um den Austausch zu sparen.

Zitat
Was mich an der Sache aber ehrlich gesagt total verwirrt... viele (Polizei-)Behörden und Straßenverkehrsämter sind absolut unwissend und wussten nichteinmal, was ich von ihnen wollte.

Dann verweise sie einfach auf die Website, dann werden sie es verstehen. Der § 53 ist leider sehr weit hinten in der StVO und wird daher gerne übersehen.

Zitat (domus1978 @ 03.09.2009, 14:28) *
und bevor ihr nun über mich herfallen tut... ist nicht böse gemeint, aber es gibt vielleicht auch Leute, die für die "Gegenseite" oder "Obrigkeit" argumentieren werden...

Natürlich gibt es die. Dann muß der Staat einfach eine neue Abwrackprämie auflegen, eine für Verkehrszeichen. scared.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 03.09.2009, 17:43
Beitrag #288





Guests






Zitat (HeLi @ 03.09.2009, 11:17) *
Und deshalb finde ich es unverständlich, dass das bisherige Z. 353 entfallen soll.
Wenn dieses rechtwinklig zur Verkehrsrichtung aufgestellt ist, ist es in jedem Fall besser sichtbar als eines, von dem allenfalls die Blechdicke wahrnehmbar ist.

Was die Sichtbarkeit des Z 353 betrifft, hast du ja völlig recht. Aber wenn du das Schild so sehr vermissen wirst, dann muss es in deiner Gegend offenbar regelmäßig aufgestellt sein, oder? Bei uns war das Z 353 schon immer quasi nicht-existent, wodurch ja irgendwie auch der Nachweis erbracht ist, dass es offenbar entbehrlich ist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Familienvater_*
Beitrag 03.09.2009, 18:14
Beitrag #289





Guests






Zitat (ukr)
Straßenstrich ergänzt. laugh2.gif


Gibts da jetzt schon Hinweisschilder für? Und was ist dabei zu beachten? scared.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Arthur Dent
Beitrag 03.09.2009, 18:15
Beitrag #290


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4689
Beigetreten: 20.04.2004
Mitglieds-Nr.: 2885



Zitat (Georg_g @ 03.09.2009, 18:43) *
Bei uns war das Z 353 schon immer quasi nicht-existent, wodurch ja irgendwie auch der Nachweis erbracht ist, dass es offenbar entbehrlich ist.
Stimmt, ich kenn hier in Dortmund und Umgebung auch kaum (vielleicht 5% wenn's hoch kommt; gefühlt eher deutlich weniger) wo das Zeichen verwendet wird.


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 03.09.2009, 18:27
Beitrag #291


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7901
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



In Frankreich oder Italien (oder wars Belgien?) wird, iirc, ausschließlich dieses Zeichen verwendet, das für uns "normale" gibts da anscheinend gar nicht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
trubby
Beitrag 03.09.2009, 18:29
Beitrag #292


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1043
Beigetreten: 12.04.2006
Wohnort: OF
Mitglieds-Nr.: 18416



Zitat (ukr @ 02.09.2009, 21:52) *
Zitat (trubby @ 02.09.2009, 20:53) *
Gehört

jetzt zu den offiziellen VZ?

Um mich meinen Vorpostern anzuschließen: Ja wavey.gif


Danke an alle, die geantwortet haben! wavey.gif


--------------------

Und ich saß da und sah, das es schlimm war. Da hörte ich eine Stimme, die sprach: "Lächle, denn es könnte schlimmer kommen!"
Und ich lächelte und es kam schlimmer.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 03.09.2009, 18:46
Beitrag #293


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19620
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Zitat (domus1978 @ 03.09.2009, 14:28) *
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass die Gerichte der Argumentation hier folgen werden.


Sicherlich wird es einige anderslautende Amtsgerichtsurteile geben, am AG fließt das Bauchgefühl in solchen Dingen ab und zu mal überdurchschnittlich ein. Spätestens dann aber, wenn ein solches Urteil das OLG erreicht, wird schon recht genau auf die Norm geguckt.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Micha1807
Beitrag 03.09.2009, 18:49
Beitrag #294


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 387
Beigetreten: 29.04.2008
Wohnort: Rostock
Mitglieds-Nr.: 41726



hab da mal 2 fragen...

die eine bezüglich der möglichen rechtlichen folgen bei nichtbeachtung der alten schilder.
auch wenn sie nicht mehr "existent" sind, könnte einem das gericht nicht vielleicht nen strick aus dem neuen § 40 Abs. 8 StVO drehen???
Zitat
Bei besonderen Gefahrenlagen können als Gefahrzeichen ........ angeordnet werden.

oder ist die auflistung dort abschießend?

oder aus § 1 Abs. 2 StVO?
Zitat
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

dort könnte das gericht ja argumentieren das der gesunde menschenverstand die gefahr die durch das schild ausgedrückt wird erkennen konnte, gleich ob das schild jetzt richtig oder falsch ist. denkt ihr nicht?

als beispiel: mäharbeiten an der fahrbahn (auch wenn es das zeichen weiterhin gibt, mir fällt grade nix besseres ein):
die "mähfirma" hat grade kein richtiges schild und schreibt einfach auf die (zufällig weiße) rückseite von irgendeinem anderen schild: "Vorsicht ich mähe" rolleyes.gif
hätte dann ein autofahrer nicht trotzdem zumindest eine mitschuld wenn er den rasemäher überfährt? denn er wurde ja per "schild" darüber informiert..


2te frage: wenn es den beschrankten bahnübergang jetzt nicht mehr gibt, dürfte denn das sinnbild als gefahrenzeichen verwendet werden um z.B. vor einer absperrung zu warnen??

noch ne kurze frage: warum hat das Zz §Radfahrer absteigen" schild keine bedeutung?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 03.09.2009, 18:53
Beitrag #295





Guests






Zitat (Kuli @ 03.09.2009, 19:27) *
In Frankreich oder Italien (oder wars Belgien?) wird, iirc, ausschließlich dieses Zeichen verwendet, das für uns "normale" gibts da anscheinend gar nicht

Das ist mir beim diesjährigen Frankreich-Aufenthalt auch aufgefallen. Früher war das aber anders, denn damals gab es überwiegend die parallel zur Fahrtrichtung aufgestellten Schilder mit der Aufschrift "sens unique".
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 03.09.2009, 20:26
Beitrag #296


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Zitat (Micha1807 @ 03.09.2009, 19:49) *
dort könnte das gericht ja argumentieren das der gesunde menschenverstand die gefahr die durch das schild ausgedrückt wird erkennen konnte, gleich ob das schild jetzt richtig oder falsch ist. denkt ihr nicht?

Hierzu das folgende Bild:



Oben die Schilder, wie sie aufgestellt wurden, unten die Schilder wie sie angeordnet waren.
Alles eindeutig zu erkennen, wie es gemeint ist. Oder etwa nicht wavey.gif ?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Enrico
Beitrag 03.09.2009, 21:52
Beitrag #297


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3302
Beigetreten: 20.09.2004
Wohnort: Rheingau
Mitglieds-Nr.: 5649



Zitat (Micha1807 @ 03.09.2009, 19:49) *
...dort könnte das gericht ja argumentieren das der gesunde menschenverstand die gefahr die durch das schild ausgedrückt wird erkennen konnte, gleich ob das schild jetzt richtig oder falsch ist. denkt ihr nicht?
...


Ich habe mit dem gesunden Menschenverstand so meine Probleme - nein nicht personlich whistling.gif

Wenn ich (nachts) an einer Ampelkreuzung stehe, ich habe "Rot" und ringsum ist weit und breit kein anderer VT zu sehen, dann sagt mir
- mein gesunder MEnschenverstand: Fahr doch, stört doch niemand
- mein Gewissen: bleib stehen
- die Polizei, die das zufällig sieht: Ihre Papiere bitte, ..., demnächst bekommen sie Post

Solange im Fall der Fälle gegen mich die Gesetze ohne allzu viel Spielraum ausgelegt werden, sollten eben diese Gesetze auch gegen die Öffentliche Hand gelten wavey.gif


--------------------
Gruß Enrico


Bildung ist Bundessache!

Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 03.09.2009, 22:22
Beitrag #298


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Hier bitte sehr:

http://www.bmvbs.de/Anlage/original_109469...hrs-Ordnung.pdf
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Micha1807
Beitrag 03.09.2009, 22:24
Beitrag #299


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 387
Beigetreten: 29.04.2008
Wohnort: Rostock
Mitglieds-Nr.: 41726



Zitat (Enrico @ 03.09.2009, 22:52) *
sollten


richtig. konjunktiv ist hier angebracht... thread.gif whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 03.09.2009, 22:24
Beitrag #300


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7901
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



Was ist das denn da auf dem Deckblatt... Dieses rote runde Ding mit den zwei Oldtimern drin think.gif
Ähnelt ein bisschen dem Zeichen 276 think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

60 Seiten V  « < 4 5 6 7 8 > » 
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.04.2025 - 18:59