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#2751
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 99 Beigetreten: 01.02.2008 Mitglieds-Nr.: 39872 ![]() |
Gibt es denn irgendwo eine Übersicht, woraus hervorgeht, welche Neuerungen bzw. Änderungen jetzt kommen im Vergleich zur "alten" StVO?
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#2752
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Heute geht die unendliche Geschichte der Missverständnisse um die "neue Straßenverkehrsordnung" in eine neue Runde:
"Spiegel Online" berichtet groß über "Änderungen in der StVO: Das Gesetz der Straße - jetzt neu" Themenschwerpunkt ist aber nicht die neue StVO, sondern die erhöhten Bußgelder. ![]() Außerdem mokieren sie sich über das nervige Gender Mainstreaming. Keinem fällt auf, dass die Reduzierung der Schildervarianten keineswegs gleichbedeutend zu der Reduzierung der Schilderstandorte ist (und damit auch nicht zur vollmundig angekündigten "Lichtung" des Schilderwaldes führen kann). Kein Wort auch über das Thema Nichtigkeit/§ 53 Abs. 9 bzw. darüber, dass die Vorschriften der angeblich "neuen" StVO (incl. Gender Mainstreaming...) möglicherweise schon seit 2009er in Kraft sein könnten. ![]() |
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#2753
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#2754
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Hallo oscar,
meinst du, weil die 7 aufgeklebt wurde? Das Busschild bleibt weiterhin gültig (§53 Abs. 2 Nr. 1). |
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#2755
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1142 Beigetreten: 01.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65094 ![]() |
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#2756
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Es kann nichts gültig bleiben, was es aktuell in keiner Verordnung gibt.
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#2757
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 329 Beigetreten: 12.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66614 ![]() |
Nein Münsterland-radler, der Tönnerich meint das Buszeichen. In der aktuellen StVO hat der Bus nur 6 Fenster und der abgebildete hat 8, wenn ich mich nicht verzählt habe. Und den Rest siehe Oscars Post.
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Gast_münsterland-radler_* |
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#2758
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Gut, aber bei einem Verstoß wäre es eventuell einfacher, sich auf die falsche Abgrenzung des Sonderwegs zu beziehen.
Diese geschieht in der gezeigten Straße nämlich mittels einer gestrichelten Linie (Leitlinie, Z. 340), dabei müsste es eine durchgezogene (Fahrbahnbegrenzung, Z. 295) sein. Denn für eine solche gilt: Zitat 2. Als Fahrbahnbegrenzung kann die durchgehende Linie auch einen Seitenstreifen oder Sonderweg abgrenzen. Eine solche Bestimmung fehlt bei Zeichen 340, sodass man als VT davon ausgehen kann, dass es nicht analog verwendet werden darf. (Btw: Was ist eigentlich das hier? Eine Parkfläche mit Haltelinie? Hm, die Schilder sagen: Behindertenparkplatz, also ja - mir kommt der Standort irgendwie ungünstig vor...) |
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#2759
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 412 Beigetreten: 03.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51286 ![]() |
Hallo,
was ist eigentlich mit den alten Tempolimit-Zeichen, die mit der "km"-Angabe. Die sind 1998 ungültig geworden (stand ausdrücklich in der damaligen StVO). Sind die jetzt wieder gültig? Grüße Andreas |
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#2760
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Sind die jetzt wieder gültig? Sofern man die Übergangsfrist von 1992 für gültig erachtet, wären diese Zeichen damals gültig gewesen, denn sie entsprachen (wenn auch übergangsweise) einer der damals zulässigen Gestaltungsvarianten. Damit sind auch sie ![]() |
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#2761
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Das BMVBS schweigt dazu beharlich. Ich vermute, weil sie es nicht sauber begründen können.
Gemäß Brandenburg sind sie nicht mehr gültig, da "eine speziellere Regelung eine allgemeine Regelung verdrängt (hier: § 53 Abs. 11 der 11. Änderungsverordnung StVO verdrängte als speziellere Regelung die allgemeine Regelung des § 53 Abs. 9 der 11. Änderungsverordnung StVO)". Alles klar? (Mir nicht) |
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#2762
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Vielleicht schreibt der Herr R. ja bereits eine juristisch einwandfreie Abhandlung zu der Thematik, sozusagen als Erinnerung an seine Zeit als Verkehrsminister.
Das schwere Erbe seines Vorgängers innerhalb einer Legislaturperiode doch noch zum Erfolg zu führen. Hut ab. ![]() |
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#2763
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Ich hänge mich mal hier an, ich denke es passt schon.
Alte News aber für BErlin noch aktuell genug, was mich auch daran erinnert , dass ich immer noch ein Video posten wollte (was hier rumliegt) wie die blinkende ROT Ampel in Berlin funktioniert politiker-wollen-countdown-ampeln-fuer-fussgaenger Endlich mal eine Vorschrift die verhindert das zu Fuß Gehende bei Rot zu Fuß gehen! |
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#2764
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
Endlich mal eine Vorschrift die verhindert das zu Fuß Gehende bei Rot zu Fuß gehen! Bei uns macht man das andersherum. Weil die Lichtzeichenanlagen hier quer zur Hauptstraße auf Anforderung schalten, konnte das Ende der Rotphase nicht angezeigt werden, schließlich hängt das davon ab, wann der nächste Wagen über die Kontaktschleife fährt. Also hat man einen solchen Countdown für die Grünphase eingerichtet, die hier fünfzehn Sekunden dauert. Das Ergebnis: Senioren und Familien mit Kindern betreten nicht mehr die Fahrbahn, wenn „nur“ noch zwölf oder zehn Sekunden angezeigt werden — obwohl nach Ende der Grünphase noch eine hinreichend lange Räumphase folgt, in der es auch langsame zu Fuß Gehende über die Fahrbahn schaffen sollten. |
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#2765
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Clever.......
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#2766
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 801 Beigetreten: 25.03.2008 Wohnort: Trebbichau a.d.Fuhne Mitglieds-Nr.: 40970 ![]() |
Die gehen dann bei Rot, wenn kein Auto kommt?
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#2767
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
Nö, die warten einen Umlauf bis es wieder grün wird.
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#2768
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Ich weiß nicht so recht wo ich es einsortieren soll, aber da ja Herr Rammsauer einen nicht unwesentlichen Teil an diesem Thread hat, verlinke ich es mal hier
Rechts auf Hassknecht und Klein Klein Peter klicken, schon lange nicht mehr soooooo breit gegrinst. ![]() |
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#2769
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24687 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Bei ZDF-heute denke ich immer, ich wäre im russischen TV gelandet. Der Herr Hassknecht hat da etwas falsch verstanden: P. R. ist doch nur der Pressesprecher ...
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#2770
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Mal von nebenan herübergezogen bevor es da zu OT wird:
Was war denn im Kern die Begründung warum zwei kleine Buchstaben ein Z274 ungültig werden lassen? Das OLG Stuttgart (Beschluss vom 14.02.2001 - 5 Ss 348/2000) führt aus:Zitat Das vor der Mess-Stelle aufgestellte Schild entsprach dem Zeichen 274 StVO in der bis zur 9. Verordnung zur Änderung der StVO vom 22. 3. 1988 (BGBl I, 405) vorgeschriebenen Ausgestaltung. Mit dieser am 1. 10. 1988 in Kraft getretenen Verordnung ist das Zeichen 274 dahin abgeändert worden, dass der Zusatz „km” neben der Zahl entfällt. Damit sollte dem Umstand, dass „km” keine Geschwindigkeit sondern eine Entfernung darstellt, aber auch bereits getroffenen internationalen Übereinkommen über Verkehrszeichen Rechnung getragen werden (vgl. die amtl. Begr. zu dieser Verordnung in VKBl. 1988, 210f., 226). Hinsichtlich der Weitergeltung des früheren Zeichens 274 bestimmt § 53 IV StVO als Übergangsvorschrift, dass es seine „Bedeutung”, die es nach der vor dem 1. 10. 1988 geltenden Verordnungsfassung gehabt habe, „bis längstens 31. 12. 1998” behalte. Die recht lange Übergangsfrist sollte eine - kostensparende - Umstellung auf die neuen Zeichen im Zuge der normalen Erneuerung ermöglichen (VKBl. a.a.O., 229aE).
Das Zeichen 274 bedeutet nach § 41 II Nr. 7 StVO: „Zeichen 274 - zulässige Höchstgeschwindigkeit - verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren.” Wenn nun nach der im Jahre 1988 geschaffenen Übergangsvorschrift das frühere Zeichen 274 seine Bedeutung längstens bis zum 31. 12. 1998 behielt, dann kann dies sinnvoll nur dahin verstanden werden, dass es mit Ablauf dieses Tages seine Funktion der Geschwindigkeitsbeschränkung verloren hat. Zugleich stellt es seither kein amtliches Vorschriftszeichen mehr dar. Denn es ist allgemein anerkannt, dass für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, durch die allein die Straßenverkehrsbehörden den Verkehr regeln und lenken dürfen (§ 45 IV StVO) der sog. Ausschließlichkeitsgrundsatz gilt, nach dem nur die in §§ 40f. der StVO vorgesehenen oder bildlich dargestellten - samt der vom Bundesminister für Verkehr im Rahmen seiner Ermächtigung besonders zugelassenen Ergänzungen - Zeichen verwendet werden dürfen (BGH St 26, 348, 349/350; KG in VRS 65, 297; HK-StVR, Rdnr. 4 zu § 39). Ob und inwieweit von der grundsätzlichen Ungültigkeit von Verkehrszeichen, die in der StVO nicht (mehr) vorgesehen sind (vgl. zu den sog. Phantasiezeichen BayObLG in VRS 40, 379; KG a.a.O., 299, jeweils mit weiteren Nachweisen), bei nur geringfügigen Abweichungen, die die Klarheit der Anordnung nicht berühren, Ausnahmen angezeigt sind, bedarf hier keiner Erörterung. Denn gerade die fragliche Abweichung vom derzeit vorgeschriebenen Zeichen 274, der Zusatz „km”, war Anlass und Gegenstand der Neugestaltung des Zeichens und der die Gültigkeit des früheren Zeichens 274 befristenden Übergangsvorschrift. |
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#2771
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
jaa, da erinnerst Du mich, dass ich unbedingt Fotos runterladen muss. Habe ich doch am letzten Dienstag schon
![]() Rot leuchtender Pfeil auf schwarzem Grund... ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#2772
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Auch von "nebenan":
Ich sehe es so, dass für die Frage ob ein VZ nichtig oder weiterhin beachtlich ist, das VwvfG §44 ausschlaggebend ist. Daran orientieren sich auch die Gerichte. Das OLG Stuttgart hat nicht über das VwVfG zu seinem Ergebnis gefunden. Es hat sich daran orientiert, dass das vorgefundene Blech eben keine Entsprechung in der StVO hat. Es hatte mal eine, welche aber nicht mehr vorhanden ist. Und genau darauf hat das OLG abgestellt.Im Fall des alten Z.274 wurde in der "Km" Angabe auf dem Schild eine hinreichend große Abweichung zum derzeit gültigen Schild gesehen, um es als nichtig einzuordnen. Das OLG Stuttgart führte aus: Zitat bei nur geringfügigen Abweichungen, die die Klarheit der Anordnung nicht berühren, Ausnahmen angezeigt sind, bedarf hier keiner Erörterung. Denn gerade die fragliche Abweichung vom derzeit vorgeschriebenen Zeichen 274, der Zusatz „km”, war Anlass und Gegenstand der Neugestaltung des Zeichens und der die Gültigkeit des früheren Zeichens 274 befristenden Übergangsvorschrift. Es gibt aufgrund der Formulierung im VwvfG und der bisherigen Rechtsprechung keinen Anlass davon auszugehen, dass alte (ungültige) VZ, mit nur leicht veränderter Symbolik nun generell unbeachtlich sind. Und Veranlassung mich an anderen Punkten zu orientieren sehe ich nicht. Es nimmt ganz ausdrücklich nicht Bezug auf die "verwaltungsrechtlichen Sicht des Verkehrszeichens", sondern darauf dass es "bereits am Vorhandensein eines Vorschriftszeichens nach § 41 StVO fehlt." |
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#2773
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Schade das es sich nicht mit der Ungültigkeit von anderen VZ beschäftigen wollte:
"Ob und inwieweit von der grundsätzlichen Ungültigkeit von Verkehrszeichen, die in der StVO nicht (mehr) vorgesehen sind (vgl. zu den sog. Phantasiezeichen BayObLG in VRS 40, 379; KG a.a.O., 299, jeweils mit weiteren Nachweisen), bei nur geringfügigen Abweichungen, die die Klarheit der Anordnung nicht berühren, Ausnahmen angezeigt sind, bedarf hier keiner Erörterung." Und dann hat es genau das dann doch wieder getan: "Denn gerade die fragliche Abweichung vom derzeit vorgeschriebenen Zeichen 274, der Zusatz „km”, war Anlass und Gegenstand der Neugestaltung des Zeichens und der die Gültigkeit des früheren Zeichens 274 befristenden Übergangsvorschrift." Und genau das, die Neugestaltung der VZ, so marginal sie gewesen sein mag, war doch 1992 auch Anlass und Gegenstand um eine unbefristete Übergangsregelung in §53 aufzunehmen, die dann 2009 halt beendet wurde. ICH sehe keinen logischen Unterschied zwischen Bussen mit Schrägscheibe und schwarzen ZZ Pfeilen bzw den beiden. Buchstaben "km". Jetzt muss ich nur noch ein Berliner OLG überzeugen... Zitat (Mitleser @ 14.01.2014, 10:37) 1057546436[/url]'] Es nimmt ganz ausdrücklich nicht Bezug auf die "verwaltungsrechtlichen Sicht des Verkehrszeichens", sondern darauf dass es "bereits am Vorhandensein eines Vorschriftszeichens nach § 41 StVO fehlt." Und genau den letzten Halbsatz wende ich jetzt ganz mutig selbst auf Herzpfeile an. Wenn man ganz böse ist, ist jede nicht DIN Schrift auf VZ kein VZ nach den Vorgaben der StVO. ( Ein selbstgemalter 30 E Schein ist auch kein Zahlungsmittel, dort ist man genauso streng) |
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#2774
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Das OLG Stuttgart hat nicht über das VwVfG zu seinem Ergebnis gefunden. Es hat sich daran orientiert, dass das vorgefundene Blech eben keine Entsprechung in der StVO hat. ... dass es "bereits am Vorhandensein eines Vorschriftszeichens nach § 41 StVO fehlt." und damit schön herausgearbeitet, welche Bedeutung die StVO für den VT hat. Darn hat er sich zu orientieren. Und wenn es VZ nach der StVO nicht (mehr) gibt, sind sie unbeachtlich/nichtig. Ich werde nachher daran denken und wieder mal bei "rot" abbiegen, wenn ich auf der Bank war. ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#2775
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Und genau das, die Neugestaltung der VZ, so marginal sie gewesen sein mag, war doch 1992 auch Anlass und Gegenstand um eine unbefristete Übergangsregelung in §53 aufzunehmen, die dann 2009 halt beendet wurde. Einen anderen Schluss kann man aus der amtlichen Begründung zur Änderung (BR-Drs 75/92) eigentlich auch nicht ziehen. Es war keine minimale versehentliche Anpassung, sondern eine planvolle und zielgerichtete Änderung.ICH sehe keinen logischen Unterschied zwischen Bussen mit Schrägscheibe und schwarzen ZZ Pfeilen bzw den beiden. Buchstaben "km". |
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#2776
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Du weisst schon was du damit bei labilen Park-Charakteren wie oscar einer ist, in einer Stadt in der nur sehr wenige VZ irgendeiner STVO entsprechen, auslöst?
(Gibt es sowas wie "Colt Sievers" auch in D? Wenn ich demnächst meine diversen Kautionen schulde... ) Danke für den Link zur Bundesrat Drucksache. Ich glaube ihr werdet noch viel Spass mit mir haben... :-) |
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#2777
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#2778
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Zitat (rapit @ 14.01.2014, 10:54) 1057546448[/url]'] Und wenn es VZ nach der StVO nicht (mehr) gibt, sind sie unbeachtlich/nichtig. Giess dir lieber ein Gläschen aus dem frisch aufgemachten Fass mit Zusatzzeichen nach StVO ein.... |
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#2779
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
Die Drucksache aus 1992 finde ich auch interessant, danke @Mitleser!
So ganz war sich der Verordnungsgeber über den Zeitraum der Umstellung aber wohl auch nicht im Klaren. Oder die Haltbarkeit detuscher Verkehrszeichen wurde schlicht unterschätzt. Die Ausführungen zu den Kosten der StVO-Änderung enden wie folgt: "Die Umstellung auf die neuen Verkehrszeichen soll nur im Zuge der normalen Erneuerung erfolgen." Unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit muss die Schlussfolgerung für die ausführenden Verwaltungen sein, dass kein intaktes, altes Schild getauscht werden muss. Aber wozu gab es dann Übergangsfristen? Formal ist also der Austausch unvermeidlich, obwohl dies hinsichtlich der Kostenschätzung widersprüchlich ist. Zudem gibt es bei den Veränderungen ja auch Abstufungen: Die "Pfeilschilder" habe eine neue rechtliche Bedeutung erhalten. Die neuen Sinnbilder wurden ihrer Bedeutung nach nicht und in der Gestaltung gering modifziert. Irgendwo dazwischen würde ich dann das Z 274 (ohne "km") einordnen. -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#2780
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14056 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
...und wie ist das mit dem Zeichen 253 Haubenfahrzeug, das (1992?) von 2,8 auf 3,5 Tonnen angehoben wurde? Musste damals die neue Gewichtsbeschränkung per Verwaltungsakt neu gesetzt werden? Wenn nein, gelten bei Haubenfahrzeugen heutzutage 2,8 Tonnen, weil doch die Zeichen in ihrer ursprünglichen Bedeutung weiter gelten sollen? |
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#2781
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
![]() Das alte Zeichen bezieht sich auf 2,8t. Das ist (Gültigkeit vorausgesetzt) auch heute noch so. ![]() Das neue Zeichen bezog sich 1992 auch noch auf 2,8t. Erst ab 1997 wurde es auf 3,5t geändert. |
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#2782
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Wo kann man nochmal sämtliche alten Verkehrszeichen, die noch gelten sollen, einsehen mit der dazugehörigen Erklärung über die jeweilige Bedeutung
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#2783
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24687 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Im Bundesgesetzblatt?
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#2784
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Schwierig, da Abbildungen teilweise nur schwarz/weiß.
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#2785
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1142 Beigetreten: 01.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65094 ![]() |
Unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit muss die Schlussfolgerung für die ausführenden Verwaltungen sein, dass kein intaktes, altes Schild getauscht werden muss. Dabei setzt du aber voraus, dass die Verwaltung ihre Schilder bzw. deren Standorte kennt - nicht selbstverständlich und leider nicht mal realistisch. ![]() Wenn man mal in unterschiedlichen Städten darauf achtet, kann man sehr gut feststellen, wer seine VZ anscheinend regelmäßig tauscht - es gibt nämlich durchaus Städte mit nahezu gar keinen Schildern im alten Design mehr - und wer es nicht tut. |
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#2786
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Mal abgesehen davon, dass man zwar nicht bereit war, die alten Schilder zu tauschen, jetzt aber insbesondere von den Zeichen 357.1 und 357.2 (durchlässige Sackgasse) geradezu inflationären Gebrauch macht (ist zumindest meine Beobachtung).
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Beitrag
#2787
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24687 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
An und für sich muß man die Standorte der Schilder auch nicht kennen, es genügt ja, sich die Schilder bei der vorgeschriebenen Verkehrsschau anzusehen.
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Beitrag
#2788
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21963 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
ICH sehe keinen logischen Unterschied zwischen Bussen mit Schrägscheibe und schwarzen ZZ Pfeilen bzw den beiden. Buchstaben "km". Ich schon: Ein "Bus" als Piktogramm ist und bleibt ein "Bus", egal wie viele Fenster er hat und wie schräg die Fenstersäulen stehen. Ein "Pfeil" ist als Pfeil zu erkennen, egal ob er schwarz oder weiß ist und welche Form seine Spitzen haben. Aber mit einem Schild "20 km" kann ich nichts anfangen. "km" ist bekanntlich ein Längenmaß, und wenn ich nicht meinen Führerschein schon zu Noahs Zeiten gemacht hätte, wüsste ich nicht, dass das "km" vor vielen Jahren mal eine missglückte Abkürzung für "km/h" war und die zulässige Geschwindigkeit angeben sollte... ![]() ... Wenn man mal in unterschiedlichen Städten darauf achtet, kann man sehr gut feststellen, wer seine VZ anscheinend regelmäßig tauscht - es gibt nämlich durchaus Städte mit nahezu gar keinen Schildern im alten Design mehr - und wer es nicht tut. Warum sollte man Schilder im alten Design freiwillig tauschen, wenn sie - noch einigermaßen gut erhalten, - noch gültig sind ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#2789
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
getauscht werden muss. Aber wozu gab es dann Übergangsfristen? Formal ist also der Austausch unvermeidlich, obwohl dies hinsichtlich der Kostenschätzung widersprüchlich ist. Es gab ja eben keine Übergangsfristen im Sinne von "gültig bis..." sondern nur , "nicht neu aufstellen, aber alte Zeichen behalten ihre Gültigkeit" (unendlich?). Bis dieser nette Satz dann 2009 wegfiel...... |
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#2790
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2423 Beigetreten: 08.03.2013 Wohnort: Rotenburg an der Fulda Mitglieds-Nr.: 67751 ![]() |
Also die alten "Herzpfeil"-Schilder gelten wohl noch weiterhin, wenn man den Aussagen meines Ordnungsamtes glauben darf.
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#2791
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Irgendwo dazwischen würde ich dann das Z 274 (ohne "km") einordnen. Und genau dieses ist nun auch noch OLGlich für nichtig erklärt worden.... Über weiße Herzpfeile in 283/283 streit ich gar nicht, wohl aber gerne mit schlampigen Verwaltungen die auch schwarze Pfeile und Scheiben als absolut gültig ansehen. Nächstes mal zahl ich mein OWI Ticket mit einem kopierten Zehner.... man sieht doch was gemeint ist. Also die alten "Herzpfeil"-Schilder gelten wohl noch weiterhin, wenn man den Aussagen meines Ordnungsamtes glauben darf. Wir wissen alle, welche Koryphäen gerade OÄer im Bezug auf die aktuelle Gesetzeslage sind. |
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#2792
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2423 Beigetreten: 08.03.2013 Wohnort: Rotenburg an der Fulda Mitglieds-Nr.: 67751 ![]() |
Über weiße Herzpfeile in 283/283 streit ich gar nicht, wohl aber gerne mit schlampigen Verwaltungen die auch schwarze Pfeile und Scheiben als absolut gültig ansehen. Nächstes mal zahl ich mein OWI Ticket mit einem kopierten Zehner.... man sieht doch was gemeint ist. Komm doch mal nach Rotenburg an der Fulda.. Da hast du jede Menge Auswahl an Parkscheiben.. ![]() |
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#2793
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Aber mit einem Schild "20 km" kann ich nichts anfangen. "km" ist bekanntlich ein Längenmaß, und wenn ich nicht meinen Führerschein schon zu Noahs Zeiten gemacht hätte, wüsste ich nicht, dass das "km" vor vielen Jahren mal eine missglückte Abkürzung für "km/h" war und die zulässige Geschwindigkeit angeben sollte... ![]() Ich nehme deinen Smily zur Kenntnis und erwidere nur, das ich hoffe, dass du deinen Führerschein nicht auf dem Jahrmarkt gewonnen hast, wenn du bei solch komplexen Schildern schon ins tiefere Nachdenken kommst... ![]() |
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#2794
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2423 Beigetreten: 08.03.2013 Wohnort: Rotenburg an der Fulda Mitglieds-Nr.: 67751 ![]() |
Wir wissen alle, welche Koryphäen gerade OÄer im Bezug auf die aktuelle Gesetzeslage sind. Ja davon konnte ich mir letzte Woche persönlich ein bild machen. ![]() Es herrschte dort auch die Meinung das Radfahrende sich NICHT an die vorgeschriebene Fahrtrichtung halten müssen. |
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#2795
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
- noch einigermaßen gut erhalten, - noch gültig Ich hab noch gut erhaltene Mark der DDR Scheine, gut erhalten sind sie und gültig hat mein Hausvorstand sie auch erst kürzlich erklärt. @Frechdachs: Doof halt, dass ich zur Verhandlung auch in dein Nest kommen muß ..... |
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#2796
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Warum sollte man Schilder im alten Design freiwillig tauschen, wenn sie Weil das neue Design ausweislich der Normbegründung der Verkehrssicherheit dient. Oder etwas länger:- noch einigermaßen gut erhalten, - noch gültig sind ![]() Zitat (BR-DrS 75/92) Eine unzeitgemäße Gestaltung der Sinnbilder der Verkehrszeichen hat Einfluß auf die Grundhaltung beim Verkehrsteilnehmer. Die Verbesserung der Akzeptanz von Straßenverkehrszeichen ist ein Beitrag zur Verkehrssicherheit. Um die Wahrnehmbarkeit und Lesbarkeit zu erhöhen, wurden die Sinnbilder vor allem in lichttechnischer Hinsicht verbessert. Mit den meisten Änderungen wurde eine Angleichung an bereite eingeführte Sinnbilder vollzogen; damit weisen nun alle Sinnbilder von Verkehrszeichen weitgehend gleiche Gestaltungselemente auf. Dem Argument kann man sich als zur Ausführung Verpflichteter nicht verschließen.
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#2797
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
Nur die zeitliche Dimension dieser Fortentwicklung erschließt sich für mich noch nicht. Wenn die Sicherheit ein paar Jahre warten konnte, tun doch noch einige Jährchen auch nicht mehr weh.
-------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#2798
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Das ist/war eine stumpfe Abwägungssache:
Zitat (BR-DrS 75/92) Durch die Änderung der Bedeutung der weißen Pfeile im Zeichen 314 können durch Umrüstungen (Überkleben, Zusatzzeichen) Kosten für Bund, Länder und Gemeinden entstehen... Ansonsten ausreichende Übergangsfristen. Die Umstellung auf die neuen Verkehrszeichen soll nur im Zuge der normalen Erneuerung erfolgen. Eine Auswirkung auf die Preise ist nicht zu erwarten. Nach 17 Jahren sollte man damit durch sein; vor allem da die Änderung 2009 nicht plötzlich kam und auch nicht par ordre du mufti.
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#2799
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
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#2800
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2025 - 18:59 |