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#351
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Hoffentlich ist nie Stau! Dann fährt man in Schrittgeschwindigkeit (rein theoretisch) runter von der Autobahn. Nö, wieso? Dafür gibts doch den Satz 2 Zitat (§7a Abs. 3 StVO) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, so darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht vorbeigefahren werden.
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#352
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
...meine Fragen-Liste an das BMVBS wird immer länger ![]() Wenn Du dabei bist, dann frag einfach mal zum Geltungsbereich der Z 314 und 315. Die enden nämlich bei einer Aufstellung ohne die Pfeile im Schild (jeweilige -50 Version) nie ![]() -------------------- |
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#353
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Bei Gelegenheit mache ich das. Mein Ansprechpartner erstickt nur gerade in Arbeit
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Gast_Georg_g_* |
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#354
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Könntest du bitte auch fragen, ob man ab dem Gefahrzeichen "Bahnübergang" bzw. ab der dreistreifigen Bake auch keine Mofas überholen darf? Der Text der StVO weicht hier etwas von der Begründung der BR-Drucksache ab.
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#355
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Sollte man solche Fragen vielleicht in einem Extra-Thread formulieren?
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#356
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1710 Beigetreten: 28.09.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 23604 ![]() |
Ich habe eine interessante Auslegung des neuen §53 bekommen:
Zitat Lediglich die im neuen § 53 Abs. 5 StVO genannten Zeichen sind entfallen, bleiben aber bis zum 31.08.2019 gültig. Das heisst, um zu wissen welche Verkehrszeichen künftig zu beachten sind, muss man die gültigen Verkehrszeichen der alten Fassung kennen und davon ab dem 31.08.2019 die Verkehrszeichen aus dem Absatz 5 abziehen. Das wird ja noch ein Spaß ... ![]() -------------------- "Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
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#357
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#358
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
ja und ? die anderen waren doch schon seit 1992/94 entfallen wenn ich das richtig verstanden habe. Nur eben lt. Übergangsfrist noch gültig.
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#359
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 244 Beigetreten: 04.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10992 ![]() |
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#360
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 24.08.2009 Mitglieds-Nr.: 50151 ![]() |
Ist das in dem Fall überhaupt gültig? Und wenn nicht, wer zahlt dann im Fall des Falles die Abschleppkosten?
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#361
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Darüber kann man sich streiten. Von der Gestaltung her scheint es den amtlichen Vorgaben zu entsprechen. Allerdings steht es ja mitten auf der Wiese, wenn man vom Schattenwurf ausgeht.
![]() Verkehrstechnisch gesehen ist die Lösung zwar kreativ, aber unzulässig, weil das Schild nicht den anerkannten Gütebedingungen entspricht. Letzendlich eine gute Idee, aber ggf. auch vom §33 StVO her nicht gestattet. |
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#362
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 09.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50448 ![]() |
Zitat (ukr @ 10.09.2009, 16:33) *
Bei Gelegenheit mache ich das. Mein Ansprechpartner erstickt nur gerade in Arbeit : Der muss sich wohl auf auf den Besprechungstermin vorbereiten, in der die ganzen Änderungswünsche innerhalb der neuen StVO abgestimmt werden müssen. Anmerkung zur Antwort von Jens (10.09.2009, 13:41): Zum Begriff "mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht vorbeigefahren werden" aus § 7a Abs. 3: Auf einem Ausfädlungsstreifen mit einer Geschwindigkeit von 25 - 30 km/h (rechtl. Definition von mäßiger Geschwindigkeit)) ausfahren, das bringt was oder ? Das war sicherlich so nicht gewollt. |
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#363
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 09.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50448 ![]() |
Mir ist gerade aufgefallen, dass Jens den § 7 Abs. 3 (bezüglich mäßiger Geschwindigkeit) heran gezogen hat. Meine Anmerkung bezog sich aber auf den neuen § 7a Abs. 3. Dort steht, dass auf dem Ausfädlungsstreifen nicht schneller gefahren werden darf, als auf den durchgehenden. Deshalb auch meine Bemerkung mit dem Stau.
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#364
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Mir ist gerade aufgefallen, dass Jens den § 7 Abs. 3 (bezüglich mäßiger Geschwindigkeit) heran gezogen hat. Wo denn? ![]() Hier in der Antwort auf deinen Beitrag jedenfalls nicht, da hab ich den Abs. 3 des §7a StVO zitiert. -------------------- |
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#365
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
aber das war auf dem "Verzögerungsstreifen" doch auch vorher schon so, oder ?
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#366
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#367
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#368
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ab damit ins Deutsche Museum in München
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#369
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3302 Beigetreten: 20.09.2004 Wohnort: Rheingau Mitglieds-Nr.: 5649 ![]() |
... Hatte leider meine StVO von 1937 nicht dabei ![]() ![]() Bin erstaunt, wie gut das noch erhalten ist... -------------------- Gruß Enrico
![]() Bildung ist Bundessache! |
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#370
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#371
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
2. Quartal 1969. Nicht schlecht
![]() Edit: 1966 natürlich |
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Gast_Familienvater_* |
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#372
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Da war bestimmt ein Sparfuchs im Walde unterwegs..
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#373
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#374
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#375
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Bin erstaunt, wie gut das noch erhalten ist... Ja, ich auchWobei das Zusatzzeichen ja schon etwas eingewachsen ist Auf der Rückseite war son Aufkleber: [von 1966] Wobei der Baum nie und nimmer 43 Jahren alt ist, bzw. zu diesem Zeitpunkt schon stark genug war, um das Schild anbringen zu können. Da hat jemand erst vor deutlich weniger als 17 Jahren sein Lager geräumt. Das Verkehrszeichen fiel also nicht unter den Bestandsschutz des § 53 Abs. 9StVO und ist damit definitv unbeachtlich. ![]() |
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#376
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Das Verkehrszeichen fiel also nicht unter den Bestandsschutz des § 53 Abs. 9StVO und ist damit definitv unbeachtlich. ![]() Das war es schon ab 1. März 1971, da hier die alte StVO außer Kraft gesetzt wurde. Lediglich Schilder wie die 13a hatten damals eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 1973. Viele Schilder, die heute noch zum Einsatz kommen, sind also schon seit mindestens 36 Jahren ungültig bzw. unzulässig: Dazu gehört z.B. auch das alte Zeichen "1", das sich hier hinter dem Zeichen 276 versteckt (Aufnahme aus 2007): ![]() |
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#377
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Und deshalb finde ich es unverständlich, dass das bisherige Z. 353 entfallen soll. Was die Sichtbarkeit des Z 353 betrifft, hast du ja völlig recht. Aber wenn du das Schild so sehr vermissen wirst, dann muss es in deiner Gegend offenbar regelmäßig aufgestellt sein, oder? Bei uns war das Z 353 schon immer quasi nicht-existent, wodurch ja irgendwie auch der Nachweis erbracht ist, dass es offenbar entbehrlich ist.Als häufig würde ich es in meiner Gegend auch nicht bezeichnen. Also, seit ich in Dresden wohne, würd ich behaupten, dass hier das VZ353 häufig aufgestellt ist ![]() Ich wohn ja erst seit einer Woche hier, aber ich würde fast behaupten, in über der Hälfte der Einbahnstraßen steht auch ein VZ353, wie z.B. hier (den Fahrradfahrer hab ich ja gar nicht gesehen, als ich das Foto gemacht hab ![]() Find ich ganz angenehm, da die ja nun wirklich besser zu erkennen sind, als wenn sie längs zur Fahrtrichtung aufgestellt sind (wo ich mich wieder frage, wo sich hier was bessert (außer im Portmonee der Schilderaufsteller, die dann 353 gegen 220 tauschen ![]() |
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#378
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Naja, entfernt werden müssen sie erst im Jahr 2019, so lange kann man sich ja noch daran erfreuen.
Mal schauen wie viele Jahre es dann dauert, bis das Schild wieder eingeführt wird. |
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#379
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Zeichen 353 müssen sich doch aber immer schon auf ein bereits vorhandenes Zeichen 220 beziehen und dürfen noch/durften dieses allein nicht ersetzen. Wo ein Zeichen 353 auftaucht muß auch immer ein 220 sein.
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#380
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#381
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
(1) Zeichen 353 müssen sich doch aber immer schon auf ein bereits vorhandenes Zeichen 220 beziehen und dürfen noch/durften dieses allein nicht ersetzen. (2) Wo ein Zeichen 353 auftaucht muß auch immer ein 220 sein. (Nummerierung von mir) zu (1) Woher hast Du das, bitte? zu (2) Das würde ja nur dann richtig sein, wenn (1) zutrifft. Noch zu (2) Das trifft zu, wenn es sich mind. um eine Einmündung (3-armiger Knoten) handelt, oder um eine Kreuzung. Ich kenne Teiler, da verlaufen die Richtungsfahrbahnen zunächst auf ein- und derselben Straße, um sich dann zu teilen: jede Richtungsfahrbahn eigenes Bauwerk, räumliche Trennung, führen voneinander weg. Auf einem Streckenabschnitt mit spitzwinkliger Einmündung vor der Wiederzusammenführung kann - bei mehrstreifigen Fahrbahnen - der Fall eintreten, dass für einen im Abschnitt vor dem Teilerbauwerk einmündenden VT nicht klar ist, ob die beiden Fahrstreifen seiner Fahrbahn nun eine rechte für seine Richtung und eine linke für den vermeintlichen Gegenverkehr ist, oder ob es sich um zwei Fahrstreifen für seine Richtung handelt ohne Gegenverkehr. Eindeutigkeit schafft hier das Z. 353, nicht etwa das Z. 220. Für letzteres besteht hier auch keine Notwendigkeit. An der anderen Stelle des Teilers, wo beide Richtungen wieder auf eine gemeinsame Fahrbahn für beide Richtungen zusammengeführt werden, steht dann Z. 125 (Gegenverkehr). Ich halte das für absolut korrekt gelöst. Was soll das Weglassen des Z. 353 denn bringen? Dort, wo das Z. ohnehin kaum steht, verursacht es auch keinen Schilderwald. Und dort, wo es nötig ist, aber nicht mehr aufgestellt werden darf, bringt das Weglassen eine vermeidbar unklare Lage. -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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#382
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Zeichen 353 müssen sich doch aber immer schon auf ein bereits vorhandenes Zeichen 220 beziehen und dürfen noch/durften dieses allein nicht ersetzen. Wo ein Zeichen 353 auftaucht muß auch immer ein 220 sein. Das ist hier in Dresden auch so. Aber meine heutige/gestrige Tour, hauptsächlich in der Neustadt, bestätigt meine Aussage nochmal: Ich habe bestimmt 5 Einbahnstraßen gesehen und bei keiner davon hat Zeichen 353 gefehlt ![]() So viel zum Thema "nicht häufig" ![]() |
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#383
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
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#384
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Wo ein Zeichen 353 auftaucht muß auch immer ein 220 sein. Soll ich Fotos machen? ![]() ![]() Oh ja !!!!!!!!!! ![]() Fotos ![]() ![]() OJ -------------------- Kampf
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#385
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Tja, lesen bildet, könnte man meinen ![]() Nur: in der aktuellen StVO finde ich (bisheriges) Z. 353 überhaupt nicht mehr (klar, soll ja wegfallen), und bei Z. 220 (Einbahnstraße) keinen Hinweis, der einen Zusammenhang zwischen Z. 220 und (bisherigem) Z. 353 erkennen ließe. Wenn dem so wäre, dass Z. 353 zwingend das Vorhandensein eines Z. 220 voraussetzte, wäre die Situation an dem Teiler, den ich hier beschrieben habe, nicht regelkonform mit Schildern zu versehen (gewesen). Wie das künftig ohne Z. 353 sinnvoll angezeigt werden soll, bleibt mir allerdings rätselhaft. In beschriebener Situation braucht es kein Z. 220 (wo auch?), wohl aber ein Z. 353. -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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#386
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19620 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Passt zwar nicht ganz in die "Schilda- Sammlung", aber ich war hier tatsächlich erstaunt, dass das VZ, das nun "durchlässige Sackgasse" heißt, nicht bisher überall bekannt war.
In meiner Heimatgegend stehen solche Schilder schon seit meiner Kindheit. Also so sieht das bei mir aus: ![]() ![]() Hat schon jemand die offizielle Version gesehen? Sieht die genauso aus? ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#387
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#388
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Aha !!!!
![]() Zitat Das Zeichen weist als Hinweiszeichen auf eine Vorschrift hin (Z 220). Das Nichtbeachten ist daher nicht bußgeldbewehrt.
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#389
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Zeichen 353 müssen sich doch aber immer schon auf ein bereits vorhandenes Zeichen 220 beziehen und dürfen noch/durften dieses allein nicht ersetzen. Wo ein Zeichen 353 auftaucht muß auch immer ein 220 sein. Das ist hier in Dresden auch so. Nabend Kuli, ![]() wie ich hier ![]() Kannst ja mal deine ersten Eindrücke / Erlebnisse per PN ![]() Aber meine heutige/gestrige Tour, hauptsächlich in der Neustadt, bestätigt meine Aussage nochmal: Ich habe bestimmt 5 Einbahnstraßen gesehen und bei keiner davon hat Zeichen 353 gefehlt ![]() So viel zum Thema "nicht häufig" ![]() Noch nicht richtig da und schon auf Erkundungstrip für´s VP!!! Respekt!! ![]() OJ -------------------- Kampf
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#390
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Danke! Wenn es also so ist: Zitat Durch solche Zeichen mit entsprechenden Sinnbildern können auch andere Hinweise gegeben werden, wie auf Fernsprecher, Tankstellen, Zeltplätze und Plätze für Wohnwagen. dann hat das Z. 353 keine besonders wichtige Bedeutung.Bei den Stellen, z.B. Einmündung zwischen Teiler, wie oben beschrieben, hat es aber einen deutlich über den Hinweischarakter hinaus gehenden Wert. Stellt Euch vor, Ihr fahrt tangential auf eine zweistreifige Straße ein: Was ist das? Eine Zweirichtungsfahrbahn, bei der ich mit Gegenverkehr rechnen muss? Oder eine zweistreifige Einrichtungsfahrbahn (sprich: Einbahnstraße)? Beim Einfahren steht KEIN 220er! Aber kurz nach der Einmündung ein Z. 353 - ich finde das durchaus nicht verzichtbar. An diesen Stellen besteht kein Bezug zu einem Z. 220, da kein solches vorhanden ist, es handelt sich aber dennoch um eine Einbahnstraße. ![]() -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#391
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Guests ![]() |
Wenn kein Z 220 steht, dann ist es auch keine Einbahnstraße. Die StVO nennt das dann "Fahrbahn für eine Richtung", und eingerichtet werden kann das beispielsweise durch eine bauliche Einrichtung. Jede Autobahn ist so eine Straße.
Bei uns ist das Z 353 jedenfalls eine echte Rarität, und irgendwie habe ich es auch noch nie vermisst. |
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#392
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Die StVO nennt das dann "Fahrbahn für eine Richtung", und eingerichtet werden kann das beispielsweise durch eine bauliche Einrichtung. Danke. Okay, dann ist es eine "Fahrbahn für eine Richtung" und keine "Einbahnstraße". Ich liebe solche feinen Unterscheidungen. ![]() Bei dieser Verkehrsfläche wird dann also gar kein Z. 220 stehen dürfen, richtig? Und trotzdem gibt es hier das Z. 353, obwohl es keine Einbahnstraße ist. ![]() Vermissen würden es hier alle VT, die ohne dieses Z. 353 keine Kenntnis davon erhielten, dass die Fahrbahn, auf der sie sich befinden, hier aus zwei Fahrstreifen in die gleiche Richtung besteht. Es darf überholt werden; man muss nicht mit Gegenverkehr rechnen. Nützlich zu wissen. Erst ab dem Teiler steht Z. 125. Wie willst Du das sonst kenntlich machen? -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#393
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Guests ![]() |
Ich behaupte ja nicht, dass das Z 353 an jener Stelle schädlich oder unnütz ist. Streng genommen dürfte es dort aber nicht stehen.
Wie willst Du das sonst kenntlich machen? Fährt denn der Gegenverkehr nicht erkennbar jenseits der Leitplanke? Im Prinzip erkennt man es so, wie auch auf einer Autobahn, auf der ja auch weder Z 220 noch Z 353 stehen. |
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#394
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Fährt denn der Gegenverkehr nicht erkennbar jenseits der Leitplanke? Nein, das erkennt man nicht. Die beiden Fahrbahnen sind da wirklich örtlich getrennt. Da ist einiges mehr zwischendrin als nur hoch gewachsene Botanik. Wer da zwischen den Teilern einfährt, der kann nicht ahnen, dass hier KEIN Gegenverkehr kommen kann. Stünde Z. 353 hier nicht, müsste man selbstverständlich mit Gegenverkehr rechnen. Dann hätte man sich die Baukosten für den zweiten Fahrstreifen auch einsparen können. Wenn man die Strecke hier zweistreifig nutzen können soll, muss man auf geeignete Weise darüber Kenntnis erlangen, dass es hier zwei Fahrstreifen in die gleiche Richtung sind. Das geschieht m.E. eindeutig durch Z. 353. Wenn Z. 353 aber nurmehr den gleichen Stellenwert hat wie ein Hinweiszeichen auf eine Pannenhilfestation, dann weiß ich nicht, wie man die Situation regelkonform beschildern soll. Z. 220 scheidet ja aus. -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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#395
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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Beitrag
#396
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Wieso nicht mit 220? Die beiden Zeichen stehen beide für "Einbahnstraße" 1. ist es ja keine "Einbahnstraße", sondern eine "Fahrbahn für eine Richtung", was - wie wir oben gesehen haben - ein Unterschied ist. 2. ist die Aufstellrichtung für Z. 220 eine andere als diejenige, in der ich das Z. erkennen müsste: Z. 220 steht parallel zur Richtung, Z. 353 frontal. -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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Beitrag
#397
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Wieso nicht mit 220? Die beiden Zeichen stehen beide für "Einbahnstraße" 1. ist es ja keine "Einbahnstraße", sondern eine "Fahrbahn für eine Richtung", was - wie wir oben gesehen haben - ein Unterschied ist. Und was willst du dann mit Zeichen 353? Soweit ich weiß, hat es nicht die Bedeutung "Fahrbahn für eine Richtung" |
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Beitrag
#398
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Da hast Du recht. Darum ging's ja weiter oben: da wurde der kleine aber feine Unterschied angesprochen.
Streng genommen ist es gar keine Einbahnstraße. Trotzdem halte ich Z. 353 hier für sinnvoll, weil eindeutig: Auf diesen beiden Fahrstreifen findet Verkehr nur in dieser einen Richtung statt. Und gegen Z. 220, wenn man mal von der Unterscheidung nach dem Begriff "Einbahnstraße" absieht, spricht die Aufstellrichtung: Wohin sollte denn ein Z. 220 an dieser Stelle weisen? Die Frage, wie das regelkonform beschildert werden könnte, bleibt noch offen. -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#399
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Darum ging's ja weiter oben: da wurde der kleine aber feine Unterschied angesprochen. Streng genommen ist es gar keine Einbahnstraße. Ich schrieb nur deswegen, dass es keine Einbahnstraße ist, weil eben kein Z 220 steht. Ich habe nicht geschrieben, dass man dort kein Z 220 anbringen dürfe. |
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Beitrag
#400
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Okay, vllt. darf man eines aufstellen, dann wird die Verkehrsfläche dadurch auch begrifflich zur Einbahnstraße.
In welche Richtung sollte denn jetzt das Z. 220 weisen? -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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