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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
durban
Beitrag 21.08.2009, 18:20
Beitrag #51


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Zitat (sector @ 20.08.2009, 13:32) *
Sprich irgendwo ist ein Überholverbot (natürlich ohne durchgezogene Linie) durch ein altes Schild definiert, ich überhole trotzdem (natürlich ohne Gefährdung wink.gif), die Rennleitung sieht es, hält mich an und ich kann denen ins Gesicht sagen: "Ätschibätsch ... das Schild gilt doch gar nicht mehr?"


Mich juckt es auch immer, wenn ich an einer Ampel mit einem roten Pfeil stehe... whistling.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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Wattestäbchen
Beitrag 21.08.2009, 18:28
Beitrag #52


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Zitat (ukr @ 21.08.2009, 20:19) *
Zitat (Kuli @ 21.08.2009, 19:15) *
Und ich hab das Gefühl, dass sich nicht viel ändern wird...

Na gut, daß Gefühl habe ich auch laugh2.gif

Ich nicht wavey.gif


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ukr
Beitrag 21.08.2009, 18:59
Beitrag #53


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Zitat (Wattestäbchen @ 21.08.2009, 19:28) *
Ich nicht wavey.gif

Für Dich ist die neue StVO eine Art Konjunkturpaket.
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Hane
Beitrag 21.08.2009, 22:50
Beitrag #54


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Zitat (ukr @ 21.08.2009, 19:00) *
Allerdings ist die Antwort auch noch nicht hochoffiziell.
Eine Antwort des Ministerium kann meines Wissens nach auch nicht im dem Sinne offiziell sein. Das Ministerium erlässt zwar die Regeln, hat aber keine Auslegungskompetenz. Es ist quasi eine Nebenaufgabe des Ministeriums, die Regel so zu formulieren, dass sie vor Gericht passen ausgelegt werden. Nur die Gerichte können eine "offizielle" Antwort geben.


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ukr
Beitrag 21.08.2009, 23:21
Beitrag #55


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Die Aufhebung des §53 Abs. 9 ist aber beabsichtigt und demnach auch die Folge, daß die alten Schilder ungültig werden.
Wer da noch etwas auslegen will, kann auch gleich Phantasiezeichen für zulässig erklären.

Natürlich wird man im BMV nicht dazu aufrufen, ab sofort im Überholverbot zu überholen, nur weil ein altes Schild verwendet wurde.

Allerdings kann es auch nicht sein, daß man auf Behördenseite die rechtliche Entwicklung verschläft, Verstöße des Verkehrsteilnehmers aber weiterhin verfolgt
(auf der Grundlage ungültiger Verkehrszeichen)
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mir
Beitrag 22.08.2009, 12:31
Beitrag #56


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Zitat (Hane @ 21.08.2009, 23:50) *
Eine Antwort des Ministerium kann meines Wissens nach auch nicht im dem Sinne offiziell sein.

Aber für einen unvermeidbaren Verbotsirrtum dürfte sie ausreichen.


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Wattestäbchen
Beitrag 22.08.2009, 19:42
Beitrag #57


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Zitat (ukr @ 22.08.2009, 01:21) *
Natürlich wird man im BMV nicht dazu aufrufen, ab sofort im Überholverbot zu überholen, nur weil ein altes Schild verwendet wurde.
Warum auch - dort ist in diesem Fall ja kein Überholverbot mehr.


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Kuli
Beitrag 22.08.2009, 19:55
Beitrag #58


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Leider leider leider kenn ich Stellen, an denen ist das Überverbot-Anfang zwar ein aktuelles, aber das entsprechende Ende vor 1992 crybaby.gif
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ukr
Beitrag 23.08.2009, 11:27
Beitrag #59


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So, ein erster Entwurf, exclusiv für das VP.
Zusatzzeichen folgen crybaby.gif - das wird nochmal Arbeit

http://rsa-95.de/VZ-Liste.htm
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die-scharfs
Beitrag 23.08.2009, 12:36
Beitrag #60


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Danke!
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Bonsai-Brummi
Beitrag 23.08.2009, 12:40
Beitrag #61


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Zitat (ukr @ 23.08.2009, 12:27) *
Entwurf, exclusiv für das VP.


clapping.gif notworthy.gif

Aus aktuellem Anlaß (Ein dieser Tage gesehenes VZ274 mit Vintage-ZZ "Nur Lkw" - richtig stilecht mit langer Haube... rolleyes.gif ): Was geschieht, wenn demnächst ZZ mit alten Sinnbildern ungültig werden, mit den dazugehörigen VZ - gelten die dann für alle oder gar nicht mehr? unsure.gif

think.gif
c.s.
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ukr
Beitrag 23.08.2009, 12:47
Beitrag #62


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Interessante Frage.
Im Grund wäre aber keine verkehrsrechtliche Anordnung für das einzelne Zeichen 274 gegeben, sondern nur für die Kombination.
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Kuli
Beitrag 23.08.2009, 13:07
Beitrag #63


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Nicht schlecht smile.gif

Fallen Zeichen 316 und 317 nicht auch weg? Oder wurden die wieder reingenommen?
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ukr
Beitrag 23.08.2009, 13:18
Beitrag #64


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Es fallen im Prinzip nur die Zeichen 150, 153, 353, 380, 381, 388 und 389 weg. wavey.gif

Wer übrigens noch Fotos von alten Schildern hat, oder hier im VP Threads kennt, wo alte Schilder in einer guten Auflösung zu sehen sind, ist hiermit eingeladen, bei der Vervollständigung der Liste mit zu helfen. (Insbesondere Zusatzzeichen) wavey.gif
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Couscous
Beitrag 23.08.2009, 13:46
Beitrag #65


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Warum fallen die Zeichen für "Richtgeschwindigkeit" und "Einbahnstrasse" (frontal) weg?

Gruss, Couscous


--------------------

Gruss, Couscous
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Kuli
Beitrag 23.08.2009, 14:06
Beitrag #66


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Zitat (Couscous @ 23.08.2009, 14:46) *
Warum fallen die Zeichen für "Richtgeschwindigkeit" und "Einbahnstrasse" (frontal) weg?

Gruss, Couscous

na, um den Schilderwald zu lichten rofl1.gif
Und weil die Zeichen ja in der Realität sooo oft vorkommen, werden natürlich bald sehr viel weniger Schilder auf unseren Straßen stehen rofl1.gif
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schilderwald
Beitrag 23.08.2009, 14:41
Beitrag #67


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Zitat (ukr @ 23.08.2009, 14:18) *
Wer übrigens noch Fotos von alten Schildern hat, oder hier im VP Threads kennt, wo alte Schilder in einer guten Auflösung zu sehen sind, ist hiermit eingeladen, bei der Vervollständigung der Liste mit zu helfen. (Insbesondere Zusatzzeichen) wavey.gif
Schau doch nur mal hier und dann später bei Beitrag 23. Alle aus dem "größten Museum für antike Verkehrszeichen". whistling.gif

Ich werde aber gleich nochmal mit der Digicam los, habe eben was gesehen, dass gehört in eine Bildergalerie wavey.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Enrico
Beitrag 23.08.2009, 14:48
Beitrag #68


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Zitat (ukr @ 23.08.2009, 12:27) *
So, ein erster Entwurf, exclusiv für das VP.
...

Danke für die Zusammenfassung

Hinweis:
325.1 ist zurzeit mMn falsch beschriftet. wavey.gif


--------------------
Gruß Enrico


Bildung ist Bundessache!

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ukr
Beitrag 23.08.2009, 15:01
Beitrag #69


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Stimmt wavey.gif

Zitat (schilderwald @ 23.08.2009, 15:41) *
Schau doch nur mal hier und dann später bei Beitrag 23. Alle aus dem "größten Museum für antike Verkehrszeichen". whistling.gif


In diesem Thread war ich schon laugh2.gif

Zitat
Ich werde aber gleich nochmal mit der Digicam los, habe eben was gesehen, dass gehört in eine Bildergalerie wavey.gif


Au fein wavey.gif
Wenn Dir auf dem Weg alte Schilder begegnen, die in der Sammlung noch fehlen, bitte auch ablichten
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Kuli
Beitrag 23.08.2009, 15:26
Beitrag #70


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Was brauchst du denn so? Könnte evtl. ein Zusatzzeichen "auch auf dem Seitenstreifen" (Piktogramm) in alter Form anbieten wink.gif Das ist mir jetzt jedenfalls spontan eingefallen...
Sonst noch was?
Ich werd ma drauf achten, ob mir auf meinen Wegen irgendwas übern Weg läuft
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ukr
Beitrag 23.08.2009, 15:32
Beitrag #71


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Ja genau solche Schilder suche ich.
Ich hab zwar eine ganz gute Sammlung alter Piktogramme hier, aber eben nicht alle
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Kuli
Beitrag 23.08.2009, 15:39
Beitrag #72


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Zitat (ukr @ 23.08.2009, 16:32) *
Ja genau solche Schilder suche ich.
Ich hab zwar eine ganz gute Sammlung alter Piktogramme hier, aber eben nicht alle

wenn du von einer "ganz guten Sammlung" sprichst, klingt das so, als wär sie fast komplett wink.gif
Dann sag doch, was noch fehlt smile.gif
Oder erstell die Seite schonmal teilweise mit dem Zusatz "Bild folgt später"
Dann weiß ich, dass ich nich extra aussteigen muss, um das Foto zu schießen wink.gif


Edith fragt: Ist sowas eigentlich ab 1.9. noch zulässig? Im Moment klingts doch, als ob man alle möglichen Sinnbilder in das Dreieck reintun dürfte.. ab 1.9. nur noch die abgebildeten - oder?
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mungo
Beitrag 23.08.2009, 16:12
Beitrag #73


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Hallo!
Wie sieht eigentlich die aktuelle Geschwindigkeitsbeschränkung für 70 Kmh aus?
Hat die 7 einen geschwungenen fast senkrechten Strich oder gilt die mit der kleinen Nase am oberen Strich?
Gelten ab September beide?
Welch ein Chaos wird wieder fabriziert, welches auch noch Unsummen Steuergelder kostet. ranting.gif
Gruss Hans
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schilderwald
Beitrag 23.08.2009, 16:26
Beitrag #74


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Diese 70 gilt:

Hier im Bild, ganz rechts ist die 70, die schon längst abgelaufen ist:. Es wurde lediglich das km abgeklebt. Btw. die 50 ist auch nicht mehr zulässig. wavey.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Kuli
Beitrag 23.08.2009, 16:42
Beitrag #75


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Zitat (schilderwald @ 23.08.2009, 17:26) *
Diese 70 gilt:

Einspruch!
Diese 70 hat die falsche Schriftart...

Diese 70 gilt:
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Mr.Eierhals
Beitrag 23.08.2009, 20:37
Beitrag #76


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Also wenn ihr mich fragt, eine sinnlose Verschwendung von Steuergeldern. Ein Zug auf einem Bahnübergang ist etwas sehr Reales. Wenn man nun in "Krebsjauche" vergessen hat, die wunderschöne alte Dampflock gegen den neumodischen Zug auszutauschen, dann bleibt der Zug auf dem Bahnübergang immer noch real und Sieger im Konfliktfall.

Genauso irrsinnig ist es bei gleicher Bedeutung, nur weil da Herzpfeile drin sind, oder der Bauarbeiter/Fußgänger eine Mütze im Piktogramm hat...
Meiner Meinung nach ist das Ganze überflüssig und teilweise sehr gefährlich. Denn der Fußgänger sieht den Zebrastreifen und verläßt sich drauf, daß da angehalten wird. Wenn da nun am 1.9. einer einen Unfall baut und meint, das er, weil das Schild ja nun ungültig ist, durchballern kann...
Mir wird einfach nur schlecht bei dem Gedanken.

Ich denke mal, daß sich da sehr schnell die Gerichte mit diesen Fällen beschäftigen werden und man so manch unsinnigen Prozess führt. Dabei bestimmt garantiert auch Urteile bekommt, die die nunmehrige Unzulässigkeit des Verkehrsschildes in seiner Ausführung als geringerfügig einschätzen wie dessen bisherige und bei allen VT einschlägig bekannte Bedeutung ab 1992 und der damit verbundenen Schutzfunktion.


--------------------
Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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ukr
Beitrag 23.08.2009, 20:42
Beitrag #77


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Das Zeichen 350 hat auf die Verhaltensvorschriften an einem FGÜ keinerlei Bedeutung, relevant ist nur die Markierung und da ändert sich nichts - ausgenommen man hantiert mit Gelbmarkierung in diesem Bereich herum.

Ansonsten ist hier eigentlich keine Steuergeldverschwendung gegeben. Verkehrszeichen haben einen Nutzungszeitraum von etwa 10 Jahren, dann ist je nach Aufstellort und Umgebungsbedingungen eh ein Austausch erforderlich.

Ein solches Schild kann künftig auch verwendet werden:



...damit kann der Schilderwald wieder aufgeforstet werden
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Gast_fusel_*
Beitrag 24.08.2009, 11:26
Beitrag #78





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Zitat (ukr @ 23.08.2009, 22:42) *
Ansonsten ist hier eigentlich keine Steuergeldverschwendung gegeben. Verkehrszeichen haben einen Nutzungszeitraum von etwa 10 Jahren, dann ist je nach Aufstellort und Umgebungsbedingungen eh ein Austausch erforderlich.

warum stehen dann noch so viele alte Schilder rum?
ich habe gestern mal darauf geachtet und allein bei den Schildern mit vorgeschriebener Fahrtrichtung sind hier etwa ein Viertel noch alte Schilder mit Herzpfeilen.

Ich sehe keinen vernünftigen Grund, die alten Schilder auszutauschen, für mich ist das auch reine Geldverschwendung.

Wenn ein Verkehrszeichen völlig anders aussieht (z.B. bei der Umstellung von den rot-weißen auf die blauen Einbahnstraßenschilder) sehe ich das ja noch ein. Bei den Schildern, die jetzt ersetzt werden sollen, ist das m.E. Unsinn.

Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass die wirklich getauscht werden und ein Verstoß gegen die alten Verkehrszeichen nicht geahndet werden kann (bzw. gar kein Verstoß ist).
Da kommt bestimmt noch eine Änderungs- oder Ausnahmeverordung, dass die alten Schilder doch noch gültig sind.
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ukr
Beitrag 24.08.2009, 11:50
Beitrag #79


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Zitat (fusel @ 24.08.2009, 12:26) *
warum stehen dann noch so viele alte Schilder rum?

Weil man sich oft nicht dafür interessiert. Insbesondere die Nachtsichtbarkeit ist bei vielen der alten Verkehrszeichen absolut miserabel.
Nur wer geht schon in den Abend oder Nachtstunden auf Tour, um die Retroreflektion aus Sicht des Verkehrsteilnehmers zu bewerten?

Steuergeldverschwendung ist demnach auch, entsprechende Gremien und Fachausschüsse zu unterhalten, die sich Vorschriften, Richtlinien und sonstige Regelwerke ausdenken, obwohl diese dann nicht entsprechend umgesetzt werden. Dann kann man sich den ganzen Aufwand auch sparen und die Qualität der Beschilderung obliegt dem Ermessen des Einzelnen.

Es gibt sicherlich viele Beispiele, bei denen die alten Schilder noch akzeptabel sind - oft ist das auch im ländlichen Nebenstreckennetz der Fall, wo die Einhaltung der Verkehrszeichen eh hinten ansteht, da auch keine Überwachung erfolgt.

Dort wo man aber ein Fehlverhalten des Verkehrsteilnehmer sanktionieren will, sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen schon stimmen. Und hier gilt neben den technischen Schildeigenschaften (Retroreflektion) auch die Gestaltung nach den aktuellen Vorgaben.
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MisterOJ
Beitrag 24.08.2009, 13:10
Beitrag #80


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Zitat (Kuli @ 22.08.2009, 20:55) *
Leider leider leider kenn ich Stellen, an denen ist das Überverbot-Anfang zwar ein aktuelles, aber das entsprechende Ende vor 1992 crybaby.gif



Tia - das ist dann wohl ein Fall von Pech gehabt!!! thread.gif


OJ


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Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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HeLi
Beitrag 24.08.2009, 14:06
Beitrag #81


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Wie sieht es aus mit den Zusatzzeichen, die das Hauptzeichen auf eine definierte Streckenlänge eingrenzen, also diejenigen ZZ mit den beiden nach oben (vorn) gerichteten Pfeilen links und rechts: sind auch da nur die Pfeile aktueller Schriftart zulässig und die Herzpfeile nicht mehr?

Vielleicht war das schon da und ich habe es überlesen?
Wenn dem so ist, dann steinigt mich bitte nicht!



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Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.08.2009, 14:18
Beitrag #82


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So, und wie ist das nun mit der Gültigkeit von Verkehrszeichen in Verbindung mit der Durchführung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen?

1. Fall:
Irgendwo steht ein Zeichen 274 mit einer "70" in einer nicht mehr aktuellen Schreibweise darauf
Ich fahre unbeeindruckt mit 100 km/h weiter, werde geblitzt - und bekomme vor Gericht Recht? think.gif

Dann mal weiter gedacht:
2. Fall:
Zuerst Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h (in gültiger Schrift), danach Anhebung auf 70 (in ungültiger Schrift).
Ich beschleunige auf 70, werde geblitzt und löhne, weil die 70 ja ungültig waren, also die 50 weiterhin gelten ? wallbash.gif

Fragen über Fragen!

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Kuli
Beitrag 24.08.2009, 15:03
Beitrag #83


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1. Ja
2. Ja

tongue.gif
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Wattestäbchen
Beitrag 24.08.2009, 15:19
Beitrag #84


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Zitat
§33
(2)
Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können. Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind unzulässig.


Dadurch gibt es keine Probleme, da die alten Zeichen entfernt werden müssen.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.08.2009, 16:58
Beitrag #85


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Zitat (Wattestäbchen @ 24.08.2009, 16:19) *
... Dadurch gibt es keine Probleme, da die alten Zeichen entfernt werden müssen.

So, so, und Du meinst allein schon dadurch, dass diese Zeichen ertfernt werden MÜSSEN, sind sae auch schon tetsächlich entfernt? rofl1.gif

Und wie war das bei Deiner schraffierten Sperrfläche mit den drübergeklebten gelben Linien? Die hat es doch ebenfalls nicht gegeben, weil sie in der StVO nicht vorgesehen ist. Oder?

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Markus77
Beitrag 24.08.2009, 17:02
Beitrag #86


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.08.2009, 16:18) *
So, und wie ist das nun mit der Gültigkeit von Verkehrszeichen in Verbindung mit der Durchführung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen?

1. Fall:
Irgendwo steht ein Zeichen 274 mit einer "70" in einer nicht mehr aktuellen Schreibweise darauf
Ich fahre unbeeindruckt mit 100 km/h weiter, werde geblitzt - und bekomme vor Gericht Recht? think.gif

Dann mal weiter gedacht:
2. Fall:
Zuerst Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h (in gültiger Schrift), danach Anhebung auf 70 (in ungültiger Schrift).
Ich beschleunige auf 70, werde geblitzt und löhne, weil die 70 ja ungültig waren, also die 50 weiterhin gelten ? wallbash.gif

Fragen über Fragen!

Doc

Fall 1: ja
Fall 2: nein, denn Du kannst als einfacher VT den Unterschied ja nicht wissen (Verbotsirrtum) whistling.gif
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Haberlon
Beitrag 24.08.2009, 17:18
Beitrag #87


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Zitat (Kuli @ 23.08.2009, 15:06) *
Zitat (Couscous @ 23.08.2009, 14:46) *
Warum fallen die Zeichen für "Richtgeschwindigkeit" und "Einbahnstrasse" (frontal) weg?

Gruss, Couscous

na, um den Schilderwald zu lichten rofl1.gif
Und weil die Zeichen ja in der Realität sooo oft vorkommen, werden natürlich bald sehr viel weniger Schilder auf unseren Straßen stehen rofl1.gif

Wir haben einen sooo inkompetenten Verkehrminister!! Richtgeschwindigkeit sollte einen viel höheren Stellenwert in der VWV bekommen und viele 274er durch sie ersetzt werden. Und dieser ... schafft es ab!! Da könnte ich echt kotzen!

Zitat (Kuli @ 23.08.2009, 17:42) *
Zitat (schilderwald @ 23.08.2009, 17:26) *
Diese 70 gilt:

Einspruch!
Diese 70 hat die falsche Schriftart...

Diese 70 gilt:

Einspruch! kein amtliches VZ tongue.gif


Wer kennt die B31 durchs Höllental? Dort gibt es eine Trägertafel mit einem um 180 Grad gebogenen Pfeil, der ein 50er-274 einschließt. Allzuviel schneller geht auch nicht, aber ich fahre doch meist eine kleine Ecke zügiger. Und bin im Recht, oder?

Später werden dann die 50 aufgehoben, nicht aber die korrekt ausgeschilderten 70 davor. Ich beschleunige trotzdem über 70 hinaus whistling.gif


EDIT @ UKR: Wo hast Du denn das alte 276er auf Deiner Liste her? "Selbstgebaut"? Dann hast Du aber die "Straße" (schwarzer waagrechter Strich) vergessen, oder gab es das tatsächlich auch mal so?
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mir
Beitrag 24.08.2009, 17:29
Beitrag #88


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.08.2009, 17:58) *
So, so, und Du meinst allein schon dadurch, dass diese Zeichen ertfernt werden MÜSSEN, sind sae auch schon tetsächlich entfernt? rofl1.gif

Das Ministerium ist der Ansicht, daß diese Verkehrszeichen nicht mehr gelten. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Zitat
Und wie war das bei Deiner schraffierten Sperrfläche mit den drübergeklebten gelben Linien? Die hat es doch ebenfalls nicht gegeben, weil sie in der StVO nicht vorgesehen ist. Oder?

Entweder hast Du da was falsch verstanden oder Du willst hier einfach mal ein wenig herumstänkern dry.gif . Das Problem war ja gerade, daß die gelben Linien und die Sperrflächen beide gültig sind (zumindest bis 1.9. ...) Ein erstes Urteil dazu ist ja nun schon in Reichweite.


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Kuli
Beitrag 24.08.2009, 17:35
Beitrag #89


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Zitat (Haberlon @ 24.08.2009, 18:18) *
Einspruch! kein amtliches VZ tongue.gif
Klar, ist doch nur eine Trägertafel tongue.gif


Zitat
Wer kennt die B31 durchs Höllental? Dort gibt es eine Trägertafel mit einem um 180 Grad gebogenen Pfeil, der ein 50er-274 einschließt. Allzuviel schneller geht auch nicht, aber ich fahre doch meist eine kleine Ecke zügiger. Und bin im Recht, oder?
Würde ich nicht behaupten, wieso denn? Wenn auf der Autobahn z.B. für die linke Spur max. 2m angeordnet werden, ist das Schild ja auch im Pfeil, sozusagen think.gif
Zitat
Später werden dann die 50 aufgehoben, nicht aber die korrekt ausgeschilderten 70 davor. Ich beschleunige trotzdem über 70 hinaus whistling.gif

Darfst du auch, weil die 70 bereits durch die 50 aufgehoben wurden tongue.gif
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HeLi
Beitrag 24.08.2009, 17:46
Beitrag #90


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Zitat (Haberlon @ 24.08.2009, 18:18) *
EDIT @ UKR: Wo hast Du denn das alte 276er auf Deiner Liste her? "Selbstgebaut"? Dann hast Du aber die "Straße" (schwarzer waagrechter Strich) vergessen, oder gab es das tatsächlich auch mal so?

Wir sind hier in einem seriösen Portal, da ist nichts mit "Straßenstrich",
nicht mal beim alten Überholverbotszeichen.
OT, aber konnte es mir nicht verkneifen
laugh2.gif
Ich kenne das alte VZ auch nur mit Strich.


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schilderwald
Beitrag 24.08.2009, 18:07
Beitrag #91


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Ich vermute mal, das ukr die Schilder selber basteln muss, denn die alten Zeichen gibt das Verkehrszeichenprogramm nicht her.

Allerdings ist das Programm ja auch nicht mit den aktuellen 70ern auf dem Laufenden blushing.gif , gut gesehen @kuli wavey.gif

Aber bei dieser ganzen Thematik: Da wird einfach der ganze §53 umgemuddelt, der Absatz 9 entfällt kommentarlos und es gab vorher keine Signale bezüglich Austausch der alten VZ von vor 1992 / 94, die ja noch Gültigkeit haben und bisher auch nicht befristet sind. crybaby.gif

Okay, das die Schilder schon 17 Jahre und mehr auf dem Buckel haben, spricht ja einerseits für die Qualität. laugh2.gif


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HeLi
Beitrag 24.08.2009, 18:19
Beitrag #92


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Zitat (schilderwald @ 24.08.2009, 19:07) *
Okay, das die Schilder schon 17 Jahre und mehr auf dem Buckel haben, spricht ja einerseits für die Qualität. laugh2.gif

Und deshalb finde ich, dass es sich unsere Volkswirtschaft verkneifen sollte, noch eindeutige Zeichen zu ersetzen.


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mir
Beitrag 24.08.2009, 18:21
Beitrag #93


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Wahrscheinlich hat da beim Abfassen des § 53 ein Mitarbeiter einer Schilderfirma geholfen ... dry.gif


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ukr
Beitrag 24.08.2009, 18:31
Beitrag #94


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Straßenstrich ergänzt. laugh2.gif

Die Schilder erstelle ich alle selbst.
...im Entwurf hab ich den Strich sogar mit gezeichnet, aber beim Drag & Drop ist er leider verloren gegangen und das ist mir noch nicht mal aufgefallen blushing.gif

Aber vielen Dank, wem noch weitere Fehler auffallen - bitte mitteilen. wavey.gif
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HeLi
Beitrag 24.08.2009, 18:35
Beitrag #95


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@ukr
Deine Synopse ist genial, vielen Dank! clapping.gif

Ich will ja nicht drängen, aber weiß schon jemand, wie es damit aussieht künftig?


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mir
Beitrag 24.08.2009, 18:38
Beitrag #96


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Zitat (HeLi @ 24.08.2009, 19:35) *
@ukr
Deine Synopse ist genial, vielen Dank! clapping.gif

Ich will ja nicht drängen, aber weiß schon jemand, wie es damit aussieht künftig?


Nuja, dann fragt man nach, welches Tempo denn für den Streckenabschnitt angeordnet ist. Ach, da ist Tempo 70 angeordnet? smile.gif


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HeLi
Beitrag 24.08.2009, 18:46
Beitrag #97


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Zitat (mir @ 24.08.2009, 19:38) *
Nuja, dann fragt man nach, welches Tempo denn für den Streckenabschnitt angeordnet ist. Ach, da ist Tempo 70 angeordnet? smile.gif

Ich meine Haupt-VZ 105, 108, 110, 112, 116, 142, u.ä., bei denen darunter ein ZZ angebracht ist, welches mittels der Angabe zwischen zweier nach oben gerichteter Pfeile die Streckenlänge für das Haupt-VZ definiert. § 40 Abs. 4

Bisher mit Herzpfeilen verständlich, künftig m.E. weiterhin.
Ab 1.9. irrelevant und Zwangstauschkandidat?


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schilderwald
Beitrag 24.08.2009, 19:05
Beitrag #98


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Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen (s. §39 StVO).

Im §53 (9) ist auch nur die Rede von Verkehrszeichen. Sollte also das von dir angesprochene Zz 1001-30 bzw. 1001-31 bereits mit "Herzpfeil" vor 1992 auf dem Markt gewesen sein, fällt es imho jetzt auch darunter. think.gif


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HeLi
Beitrag 24.08.2009, 19:08
Beitrag #99


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@schilderwald: Danke!

Zitat (schilderwald @ 24.08.2009, 20:05) *
Sollte also das von dir angesprochene Zz 1001-30 bzw. 1001-31 bereits mit "Herzpfeil" vor 1992 auf dem Markt gewesen sein,
Aber ja! Gestern habe ich wieder etliche davon gesehen.


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Haberlon
Beitrag 24.08.2009, 19:49
Beitrag #100


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Zitat (Kuli @ 24.08.2009, 18:35) *
Zitat (Haberlon @ 24.08.2009, 18:18) *
Einspruch! kein amtliches VZ tongue.gif
Klar, ist doch nur eine Trägertafel tongue.gif

Dann müte aber ein schwarzer ZZ-Rahmen um die Schrift sein. So sieht mir das zu sehr nach Marke Eigenbau der Anwohner aus whistling.gif

EDIT @ UKR: ich wußte doch, daß mit dem Schild was nicht stimmt, es hat mir einfach nicht gefallen^^ Und tatsächlich: Du hast die falschen Autos verwendet: http://www.autobild.de/ir_img/58600108_3c1d8c3bcd.jpg
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