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#51
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19620 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Sprich irgendwo ist ein Überholverbot (natürlich ohne durchgezogene Linie) durch ein altes Schild definiert, ich überhole trotzdem (natürlich ohne Gefährdung ![]() Mich juckt es auch immer, wenn ich an einer Ampel mit einem roten Pfeil stehe... ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#52
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Und ich hab das Gefühl, dass sich nicht viel ändern wird... Na gut, daß Gefühl habe ich auch ![]() Ich nicht ![]() -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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#53
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 ![]() |
Allerdings ist die Antwort auch noch nicht hochoffiziell. Eine Antwort des Ministerium kann meines Wissens nach auch nicht im dem Sinne offiziell sein. Das Ministerium erlässt zwar die Regeln, hat aber keine Auslegungskompetenz. Es ist quasi eine Nebenaufgabe des Ministeriums, die Regel so zu formulieren, dass sie vor Gericht passen ausgelegt werden. Nur die Gerichte können eine "offizielle" Antwort geben.
-------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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#55
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Die Aufhebung des §53 Abs. 9 ist aber beabsichtigt und demnach auch die Folge, daß die alten Schilder ungültig werden.
Wer da noch etwas auslegen will, kann auch gleich Phantasiezeichen für zulässig erklären. Natürlich wird man im BMV nicht dazu aufrufen, ab sofort im Überholverbot zu überholen, nur weil ein altes Schild verwendet wurde. Allerdings kann es auch nicht sein, daß man auf Behördenseite die rechtliche Entwicklung verschläft, Verstöße des Verkehrsteilnehmers aber weiterhin verfolgt (auf der Grundlage ungültiger Verkehrszeichen) |
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#56
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24686 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Eine Antwort des Ministerium kann meines Wissens nach auch nicht im dem Sinne offiziell sein. Aber für einen unvermeidbaren Verbotsirrtum dürfte sie ausreichen. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#57
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Natürlich wird man im BMV nicht dazu aufrufen, ab sofort im Überholverbot zu überholen, nur weil ein altes Schild verwendet wurde. Warum auch - dort ist in diesem Fall ja kein Überholverbot mehr.
-------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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#58
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Leider leider leider kenn ich Stellen, an denen ist das Überverbot-Anfang zwar ein aktuelles, aber das entsprechende Ende vor 1992
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#59
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
So, ein erster Entwurf, exclusiv für das VP.
Zusatzzeichen folgen ![]() http://rsa-95.de/VZ-Liste.htm |
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#60
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2391 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 ![]() |
Danke!
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#61
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Entwurf, exclusiv für das VP. ![]() ![]() Aus aktuellem Anlaß (Ein dieser Tage gesehenes VZ274 mit Vintage-ZZ "Nur Lkw" - richtig stilecht mit langer Haube... ![]() ![]() ![]() c.s. |
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#62
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Interessante Frage.
Im Grund wäre aber keine verkehrsrechtliche Anordnung für das einzelne Zeichen 274 gegeben, sondern nur für die Kombination. |
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#63
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Nicht schlecht
![]() Fallen Zeichen 316 und 317 nicht auch weg? Oder wurden die wieder reingenommen? |
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#64
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Es fallen im Prinzip nur die Zeichen 150, 153, 353, 380, 381, 388 und 389 weg.
![]() Wer übrigens noch Fotos von alten Schildern hat, oder hier im VP Threads kennt, wo alte Schilder in einer guten Auflösung zu sehen sind, ist hiermit eingeladen, bei der Vervollständigung der Liste mit zu helfen. (Insbesondere Zusatzzeichen) ![]() |
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#65
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1443 Beigetreten: 15.07.2009 Wohnort: Landkreis Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 49477 ![]() |
Warum fallen die Zeichen für "Richtgeschwindigkeit" und "Einbahnstrasse" (frontal) weg?
Gruss, Couscous -------------------- Gruss, Couscous |
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#66
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Warum fallen die Zeichen für "Richtgeschwindigkeit" und "Einbahnstrasse" (frontal) weg? Gruss, Couscous na, um den Schilderwald zu lichten ![]() Und weil die Zeichen ja in der Realität sooo oft vorkommen, werden natürlich bald sehr viel weniger Schilder auf unseren Straßen stehen ![]() |
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#67
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Wer übrigens noch Fotos von alten Schildern hat, oder hier im VP Threads kennt, wo alte Schilder in einer guten Auflösung zu sehen sind, ist hiermit eingeladen, bei der Vervollständigung der Liste mit zu helfen. (Insbesondere Zusatzzeichen) Schau doch nur mal hier und dann später bei Beitrag 23. Alle aus dem "größten Museum für antike Verkehrszeichen". ![]() ![]() Ich werde aber gleich nochmal mit der Digicam los, habe eben was gesehen, dass gehört in eine Bildergalerie ![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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#68
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3302 Beigetreten: 20.09.2004 Wohnort: Rheingau Mitglieds-Nr.: 5649 ![]() |
So, ein erster Entwurf, exclusiv für das VP. ... Danke für die Zusammenfassung Hinweis: 325.1 ist zurzeit mMn falsch beschriftet. ![]() -------------------- Gruß Enrico
![]() Bildung ist Bundessache! |
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#69
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Stimmt
![]() Schau doch nur mal hier und dann später bei Beitrag 23. Alle aus dem "größten Museum für antike Verkehrszeichen". ![]() In diesem Thread war ich schon ![]() Zitat Ich werde aber gleich nochmal mit der Digicam los, habe eben was gesehen, dass gehört in eine Bildergalerie ![]() Au fein ![]() Wenn Dir auf dem Weg alte Schilder begegnen, die in der Sammlung noch fehlen, bitte auch ablichten |
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#70
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Was brauchst du denn so? Könnte evtl. ein Zusatzzeichen "auch auf dem Seitenstreifen" (Piktogramm) in alter Form anbieten
![]() Sonst noch was? Ich werd ma drauf achten, ob mir auf meinen Wegen irgendwas übern Weg läuft |
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#71
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ja genau solche Schilder suche ich.
Ich hab zwar eine ganz gute Sammlung alter Piktogramme hier, aber eben nicht alle |
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#72
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Ja genau solche Schilder suche ich. Ich hab zwar eine ganz gute Sammlung alter Piktogramme hier, aber eben nicht alle wenn du von einer "ganz guten Sammlung" sprichst, klingt das so, als wär sie fast komplett ![]() Dann sag doch, was noch fehlt ![]() Oder erstell die Seite schonmal teilweise mit dem Zusatz "Bild folgt später" Dann weiß ich, dass ich nich extra aussteigen muss, um das Foto zu schießen ![]() Edith fragt: Ist sowas ![]() |
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#73
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 801 Beigetreten: 25.03.2008 Wohnort: Trebbichau a.d.Fuhne Mitglieds-Nr.: 40970 ![]() |
Hallo!
Wie sieht eigentlich die aktuelle Geschwindigkeitsbeschränkung für 70 Kmh aus? Hat die 7 einen geschwungenen fast senkrechten Strich oder gilt die mit der kleinen Nase am oberen Strich? Gelten ab September beide? Welch ein Chaos wird wieder fabriziert, welches auch noch Unsummen Steuergelder kostet. ![]() Gruss Hans |
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#74
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Diese 70 gilt:
![]() Hier im Bild, ganz rechts ist die 70, die schon längst abgelaufen ist: ![]() ![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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#75
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#76
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1849 Beigetreten: 29.12.2005 Wohnort: Halle Mitglieds-Nr.: 15677 ![]() |
Also wenn ihr mich fragt, eine sinnlose Verschwendung von Steuergeldern. Ein Zug auf einem Bahnübergang ist etwas sehr Reales. Wenn man nun in "Krebsjauche" vergessen hat, die wunderschöne alte Dampflock gegen den neumodischen Zug auszutauschen, dann bleibt der Zug auf dem Bahnübergang immer noch real und Sieger im Konfliktfall.
Genauso irrsinnig ist es bei gleicher Bedeutung, nur weil da Herzpfeile drin sind, oder der Bauarbeiter/Fußgänger eine Mütze im Piktogramm hat... Meiner Meinung nach ist das Ganze überflüssig und teilweise sehr gefährlich. Denn der Fußgänger sieht den Zebrastreifen und verläßt sich drauf, daß da angehalten wird. Wenn da nun am 1.9. einer einen Unfall baut und meint, das er, weil das Schild ja nun ungültig ist, durchballern kann... Mir wird einfach nur schlecht bei dem Gedanken. Ich denke mal, daß sich da sehr schnell die Gerichte mit diesen Fällen beschäftigen werden und man so manch unsinnigen Prozess führt. Dabei bestimmt garantiert auch Urteile bekommt, die die nunmehrige Unzulässigkeit des Verkehrsschildes in seiner Ausführung als geringerfügig einschätzen wie dessen bisherige und bei allen VT einschlägig bekannte Bedeutung ab 1992 und der damit verbundenen Schutzfunktion. -------------------- Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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#77
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Das Zeichen 350 hat auf die Verhaltensvorschriften an einem FGÜ keinerlei Bedeutung, relevant ist nur die Markierung und da ändert sich nichts - ausgenommen man hantiert mit Gelbmarkierung in diesem Bereich herum.
Ansonsten ist hier eigentlich keine Steuergeldverschwendung gegeben. Verkehrszeichen haben einen Nutzungszeitraum von etwa 10 Jahren, dann ist je nach Aufstellort und Umgebungsbedingungen eh ein Austausch erforderlich. Ein solches Schild kann künftig auch verwendet werden: ![]() ...damit kann der Schilderwald wieder aufgeforstet werden |
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Gast_fusel_* |
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Beitrag
#78
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Ansonsten ist hier eigentlich keine Steuergeldverschwendung gegeben. Verkehrszeichen haben einen Nutzungszeitraum von etwa 10 Jahren, dann ist je nach Aufstellort und Umgebungsbedingungen eh ein Austausch erforderlich. warum stehen dann noch so viele alte Schilder rum? ich habe gestern mal darauf geachtet und allein bei den Schildern mit vorgeschriebener Fahrtrichtung sind hier etwa ein Viertel noch alte Schilder mit Herzpfeilen. Ich sehe keinen vernünftigen Grund, die alten Schilder auszutauschen, für mich ist das auch reine Geldverschwendung. Wenn ein Verkehrszeichen völlig anders aussieht (z.B. bei der Umstellung von den rot-weißen auf die blauen Einbahnstraßenschilder) sehe ich das ja noch ein. Bei den Schildern, die jetzt ersetzt werden sollen, ist das m.E. Unsinn. Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass die wirklich getauscht werden und ein Verstoß gegen die alten Verkehrszeichen nicht geahndet werden kann (bzw. gar kein Verstoß ist). Da kommt bestimmt noch eine Änderungs- oder Ausnahmeverordung, dass die alten Schilder doch noch gültig sind. |
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#79
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
warum stehen dann noch so viele alte Schilder rum? Weil man sich oft nicht dafür interessiert. Insbesondere die Nachtsichtbarkeit ist bei vielen der alten Verkehrszeichen absolut miserabel. Nur wer geht schon in den Abend oder Nachtstunden auf Tour, um die Retroreflektion aus Sicht des Verkehrsteilnehmers zu bewerten? Steuergeldverschwendung ist demnach auch, entsprechende Gremien und Fachausschüsse zu unterhalten, die sich Vorschriften, Richtlinien und sonstige Regelwerke ausdenken, obwohl diese dann nicht entsprechend umgesetzt werden. Dann kann man sich den ganzen Aufwand auch sparen und die Qualität der Beschilderung obliegt dem Ermessen des Einzelnen. Es gibt sicherlich viele Beispiele, bei denen die alten Schilder noch akzeptabel sind - oft ist das auch im ländlichen Nebenstreckennetz der Fall, wo die Einhaltung der Verkehrszeichen eh hinten ansteht, da auch keine Überwachung erfolgt. Dort wo man aber ein Fehlverhalten des Verkehrsteilnehmer sanktionieren will, sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen schon stimmen. Und hier gilt neben den technischen Schildeigenschaften (Retroreflektion) auch die Gestaltung nach den aktuellen Vorgaben. |
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#80
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Leider leider leider kenn ich Stellen, an denen ist das Überverbot-Anfang zwar ein aktuelles, aber das entsprechende Ende vor 1992 ![]() Tia - das ist dann wohl ein Fall von Pech gehabt!!! ![]() OJ -------------------- Kampf
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#81
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Wie sieht es aus mit den Zusatzzeichen, die das Hauptzeichen auf eine definierte Streckenlänge eingrenzen, also diejenigen ZZ mit den beiden nach oben (vorn) gerichteten Pfeilen links und rechts: sind auch da nur die Pfeile aktueller Schriftart zulässig und die Herzpfeile nicht mehr?
Vielleicht war das schon da und ich habe es überlesen? Wenn dem so ist, dann steinigt mich bitte nicht! -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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#82
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21963 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
So, und wie ist das nun mit der Gültigkeit von Verkehrszeichen in Verbindung mit der Durchführung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen?
1. Fall: Irgendwo steht ein Zeichen 274 mit einer "70" in einer nicht mehr aktuellen Schreibweise darauf Ich fahre unbeeindruckt mit 100 km/h weiter, werde geblitzt - und bekomme vor Gericht Recht? ![]() Dann mal weiter gedacht: 2. Fall: Zuerst Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h (in gültiger Schrift), danach Anhebung auf 70 (in ungültiger Schrift). Ich beschleunige auf 70, werde geblitzt und löhne, weil die 70 ja ungültig waren, also die 50 weiterhin gelten ? ![]() Fragen über Fragen! Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
#83
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
1. Ja
2. Ja ![]() |
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Beitrag
#84
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Zitat §33 (2) Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen (§§ 36 bis 43) gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen dort nicht angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können. Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind unzulässig. Dadurch gibt es keine Probleme, da die alten Zeichen entfernt werden müssen. -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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Beitrag
#85
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21963 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Dadurch gibt es keine Probleme, da die alten Zeichen entfernt werden müssen. So, so, und Du meinst allein schon dadurch, dass diese Zeichen ertfernt werden MÜSSEN, sind sae auch schon tetsächlich entfernt? ![]() Und wie war das bei Deiner schraffierten Sperrfläche mit den drübergeklebten gelben Linien? Die hat es doch ebenfalls nicht gegeben, weil sie in der StVO nicht vorgesehen ist. Oder? Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
#86
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 348 Beigetreten: 06.01.2008 Mitglieds-Nr.: 39311 ![]() |
So, und wie ist das nun mit der Gültigkeit von Verkehrszeichen in Verbindung mit der Durchführung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen? 1. Fall: Irgendwo steht ein Zeichen 274 mit einer "70" in einer nicht mehr aktuellen Schreibweise darauf Ich fahre unbeeindruckt mit 100 km/h weiter, werde geblitzt - und bekomme vor Gericht Recht? ![]() Dann mal weiter gedacht: 2. Fall: Zuerst Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h (in gültiger Schrift), danach Anhebung auf 70 (in ungültiger Schrift). Ich beschleunige auf 70, werde geblitzt und löhne, weil die 70 ja ungültig waren, also die 50 weiterhin gelten ? ![]() Fragen über Fragen! Doc Fall 1: ja Fall 2: nein, denn Du kannst als einfacher VT den Unterschied ja nicht wissen (Verbotsirrtum) ![]() |
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#87
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
Warum fallen die Zeichen für "Richtgeschwindigkeit" und "Einbahnstrasse" (frontal) weg? Gruss, Couscous na, um den Schilderwald zu lichten ![]() Und weil die Zeichen ja in der Realität sooo oft vorkommen, werden natürlich bald sehr viel weniger Schilder auf unseren Straßen stehen ![]() Wir haben einen sooo inkompetenten Verkehrminister!! Richtgeschwindigkeit sollte einen viel höheren Stellenwert in der VWV bekommen und viele 274er durch sie ersetzt werden. Und dieser ... schafft es ab!! Da könnte ich echt kotzen! Einspruch! kein amtliches VZ ![]() Wer kennt die B31 durchs Höllental? Dort gibt es eine Trägertafel mit einem um 180 Grad gebogenen Pfeil, der ein 50er-274 einschließt. Allzuviel schneller geht auch nicht, aber ich fahre doch meist eine kleine Ecke zügiger. Und bin im Recht, oder? Später werden dann die 50 aufgehoben, nicht aber die korrekt ausgeschilderten 70 davor. Ich beschleunige trotzdem über 70 hinaus ![]() EDIT @ UKR: Wo hast Du denn das alte 276er auf Deiner Liste her? "Selbstgebaut"? Dann hast Du aber die "Straße" (schwarzer waagrechter Strich) vergessen, oder gab es das tatsächlich auch mal so? |
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#88
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24686 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
So, so, und Du meinst allein schon dadurch, dass diese Zeichen ertfernt werden MÜSSEN, sind sae auch schon tetsächlich entfernt? ![]() Das Ministerium ist der Ansicht, daß diese Verkehrszeichen nicht mehr gelten. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Zitat Und wie war das bei Deiner schraffierten Sperrfläche mit den drübergeklebten gelben Linien? Die hat es doch ebenfalls nicht gegeben, weil sie in der StVO nicht vorgesehen ist. Oder? Entweder hast Du da was falsch verstanden oder Du willst hier einfach mal ein wenig herumstänkern ![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#89
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Einspruch! kein amtliches VZ Klar, ist doch nur eine Trägertafel ![]() ![]() Zitat Wer kennt die B31 durchs Höllental? Dort gibt es eine Trägertafel mit einem um 180 Grad gebogenen Pfeil, der ein 50er-274 einschließt. Allzuviel schneller geht auch nicht, aber ich fahre doch meist eine kleine Ecke zügiger. Und bin im Recht, oder? Würde ich nicht behaupten, wieso denn? Wenn auf der Autobahn z.B. für die linke Spur max. 2m angeordnet werden, ist das Schild ja auch im Pfeil, sozusagen ![]() Zitat Später werden dann die 50 aufgehoben, nicht aber die korrekt ausgeschilderten 70 davor. Ich beschleunige trotzdem über 70 hinaus ![]() Darfst du auch, weil die 70 bereits durch die 50 aufgehoben wurden ![]() |
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Beitrag
#90
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
EDIT @ UKR: Wo hast Du denn das alte 276er auf Deiner Liste her? "Selbstgebaut"? Dann hast Du aber die "Straße" (schwarzer waagrechter Strich) vergessen, oder gab es das tatsächlich auch mal so? Wir sind hier in einem seriösen Portal, da ist nichts mit "Straßenstrich", nicht mal beim alten Überholverbotszeichen. OT, aber konnte es mir nicht verkneifen ![]() Ich kenne das alte VZ auch nur mit Strich. -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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Beitrag
#91
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Ich vermute mal, das ukr die Schilder selber basteln muss, denn die alten Zeichen gibt das Verkehrszeichenprogramm nicht her.
Allerdings ist das Programm ja auch nicht mit den aktuellen 70ern auf dem Laufenden ![]() ![]() Aber bei dieser ganzen Thematik: Da wird einfach der ganze §53 umgemuddelt, der Absatz 9 entfällt kommentarlos und es gab vorher keine Signale bezüglich Austausch der alten VZ von vor 1992 / 94, die ja noch Gültigkeit haben und bisher auch nicht befristet sind. ![]() Okay, das die Schilder schon 17 Jahre und mehr auf dem Buckel haben, spricht ja einerseits für die Qualität. ![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Beitrag
#92
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Okay, das die Schilder schon 17 Jahre und mehr auf dem Buckel haben, spricht ja einerseits für die Qualität. ![]() Und deshalb finde ich, dass es sich unsere Volkswirtschaft verkneifen sollte, noch eindeutige Zeichen zu ersetzen. -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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Beitrag
#93
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24686 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Wahrscheinlich hat da beim Abfassen des § 53 ein Mitarbeiter einer Schilderfirma geholfen ...
![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#94
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Straßenstrich ergänzt.
![]() Die Schilder erstelle ich alle selbst. ...im Entwurf hab ich den Strich sogar mit gezeichnet, aber beim Drag & Drop ist er leider verloren gegangen und das ist mir noch nicht mal aufgefallen ![]() Aber vielen Dank, wem noch weitere Fehler auffallen - bitte mitteilen. ![]() |
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#95
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
@ukr
Deine Synopse ist genial, vielen Dank! ![]() Ich will ja nicht drängen, aber weiß schon jemand, wie es damit aussieht künftig? -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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#96
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24686 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
@ukr Deine Synopse ist genial, vielen Dank! ![]() Ich will ja nicht drängen, aber weiß schon jemand, wie es damit aussieht künftig? Nuja, dann fragt man nach, welches Tempo denn für den Streckenabschnitt angeordnet ist. Ach, da ist Tempo 70 angeordnet? ![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#97
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Nuja, dann fragt man nach, welches Tempo denn für den Streckenabschnitt angeordnet ist. Ach, da ist Tempo 70 angeordnet? ![]() Ich meine Haupt-VZ 105, 108, 110, 112, 116, 142, u.ä., bei denen darunter ein ZZ angebracht ist, welches mittels der Angabe zwischen zweier nach oben gerichteter Pfeile die Streckenlänge für das Haupt-VZ definiert. § 40 Abs. 4 Bisher mit Herzpfeilen verständlich, künftig m.E. weiterhin. Ab 1.9. irrelevant und Zwangstauschkandidat? -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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#98
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Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen (s. §39 StVO).
Im §53 (9) ist auch nur die Rede von Verkehrszeichen. Sollte also das von dir angesprochene Zz 1001-30 bzw. 1001-31 bereits mit "Herzpfeil" vor 1992 auf dem Markt gewesen sein, fällt es imho jetzt auch darunter. ![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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@schilderwald: Danke!
Sollte also das von dir angesprochene Zz 1001-30 bzw. 1001-31 bereits mit "Herzpfeil" vor 1992 auf dem Markt gewesen sein, Aber ja! Gestern habe ich wieder etliche davon gesehen.
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#100
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
Einspruch! kein amtliches VZ Klar, ist doch nur eine Trägertafel ![]() ![]() Dann müte aber ein schwarzer ZZ-Rahmen um die Schrift sein. So sieht mir das zu sehr nach Marke Eigenbau der Anwohner aus ![]() EDIT @ UKR: ich wußte doch, daß mit dem Schild was nicht stimmt, es hat mir einfach nicht gefallen^^ Und tatsächlich: Du hast die falschen Autos verwendet: http://www.autobild.de/ir_img/58600108_3c1d8c3bcd.jpg |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 19.04.2025 - 10:51 |