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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
MisterOJ
Beitrag 29.12.2009, 13:50
Beitrag #601


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Zitat (oscar_the_grouch @ 29.12.2009, 02:53) *
und ? soll sich doch ein gewisser "oscar" belasten whistling.gif


Na dann is ja gut wenn du´s so entspannt siehst!!

Möchte nur nicht, dass sich die VP´ler nach und nach entweder durch:
- fundamentalitische, orthodoxe Auslegung und Umsetzung der StVO
- öffentliches Eingestehen von StVO-verstößen

selbst ins befördern. Sonst wird´s irgendwann hier mangels Teilnehmern öde!!

Zitat (oscar_the_grouch @ 29.12.2009, 02:53) *
wie jeder hier im VP (ok ok, Qtip nicht) lege ich die StVO mit etwas gMV aus und da bleibt es nicht aus, das man sich nicht immer an sie halten kann.


Gute Einstellung
!!

Zitat (oscar_the_grouch @ 29.12.2009, 02:53) *
(Wattestäbchen hat übrigens meine vollste Bewunderung, nich das hier Mißverständnisse aufkommen)


Meine auch!! Grade weil er´s bis zu Ende durchzieht!!!


dir einen guten Rutsch in 2010!
OJ


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oscar_the_grouch
Beitrag 29.12.2009, 17:12
Beitrag #602


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Euch allen StVO Fanatikern und VKZ Katalog Fundamentalisten einen GUTEN RUTSCH!
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Dlarah
Beitrag 29.12.2009, 18:14
Beitrag #603


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Zitat (ukr @ 29.11.2009, 16:31) *
Zitat
In meinen Augen ist das nur eine gigantische Steuerverschwendung!

Schilder haben in der Regel eine Lebensdauer von 10 Jahren - zumindest ist das der übliche Nutzungszeitraum. (Daraus ergeben sich übrigens auch die 10 Jahre Übergangsfrist für die aktuell gestrichenen Zeichen). Würde man bei vielen der alten Schilder eine Retroreflexionsmessung durchführen (Nachtsichtbarkeit) wären die Ergebnisse verheerend. Ein Austausch ist also nicht erst dann erforderlich, wenn die Farben sichtbar verblasst sind, sondern kann auch schon viel früher erforderlich werden. Würden die Behörden ihre Verantwortung in diesem Bereich ernst nehmen, gäbe es das Problem jetzt nicht. ...

Gleichwohl wird von VT erwartet, z.B. ein VZ205 oder ein Stopschild allein aufgrund seiner Form zu erkennen und zu beachten. Ob es noch reflektiert oder ob es verschandelt vandalisiert wurde, spielt dabei keine Rolle. Bei den Herz/Nichtherzpfeilen muss man schon ein geübtes Auge haben, um überhaupt zu merken, was anders geworden ist. Die Unterschiede bei Lampe und Pedal an den Radsymbolen sind auch nur Schnickschnack:  man soll doch ein VZ schon bei beiläufiger Betrachtung erkennen (oder so ähnlich) - um DEN Unterschied zu erkennen, muss man aber genau hinschauen. Dasselbe bei Mutter+Kind auf dem VZ "Gehweg" und den Lastern und den PKW mit/ohne Differenzial. Und bei den Radwegschildern ist das Reflexionsvermögen auch nur zweitrangig, weil die Zielgruppe sie mit der vorschriftsmäßigen Beleuchtung eh nicht anstrahlen kann. Diese Steuergelder hätte man schon mal sparen können   mad.gif
Davon mal abgesehen: Wenn unsereins (als nicht-Befugte/r) ein Schild im öffentlichen Verkehrsraum aufstellt, das einem amtlichen VZ sehr ähnlich, aber nicht gleich ist, gibt es eins zwischen die Hörner, von wegen Amtsanmaßung und Eingriff in den Straßenverkehr. Hinreichend ähnlich ist also schon schlimm genug, um den Tatbestand zu verwirklichen. Wenn aber die Straßenverkehrsbehörde solche Nicht-Zeichen verwendet (egal, ob neu hingestellt oder Verkehrsschau nicht gemacht und einfach stehen gelassen), dann passiert ... nix?

Ich hab hier um die Ecke einen linksseitigen Radweg, beschildert mit dem Nicht-VZ244, den ich gar nicht benutzen darf.
Zitat (mir @ 18.08.2009, 16:28) *
Argl. Wenn linksseitige Radwege mit alten Schildern ausgerüstet sind, ist also das Befahren noch nicht mal erlaubt.
Tja, wenn es denn so gewollt ist!? *schulterzuck*  


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.12.2009, 20:18
Beitrag #604


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Zitat (Dlarah @ 29.12.2009, 18:14) *
... Wenn unsereins (als nicht-Befugte/r) ein Schild im öffentlichen Verkehrsraum aufstellt, das einem amtlichen VZ sehr ähnlich, aber nicht gleich ist, gibt es eins zwischen die Hörner, von wegen Amtsanmaßung und Eingriff in den Straßenverkehr. Hinreichend ähnlich ist also schon schlimm genug, um den Tatbestand zu verwirklichen. Wenn aber die Straßenverkehrsbehörde solche Nicht-Zeichen verwendet (egal, ob neu hingestellt oder Verkehrsschau nicht gemacht und einfach stehen gelassen), dann passiert ... nix? ...

Na Logo!
Wenn Du selbst ein Verkehrszeichen aufstellst, bist Du dran - wegen Amtsanmaßung oder so ähnlich.
Und Du kannst Dich nicht damit herausreden, dass das ja gar kein "echtes Verkehrszeichen" wäre, weil es ja nur "so ähnlich wie ein Verkehrszeichen" sei.
Also zählt "so ähnlich" genau so wie "echt".

Bei einer Verkehrsbehörde ist es genau so:
Ist das Schild nur "so ähnlich" wie ein vorgeschriebenes Zeichen, dann wird das behandelt, als ob es das "echte" wäre.
Und eine Verkehrsbehörde wird selbstverständlich nicht wegen Amtsanmaßung belangt, wenn sie Verkehrszeichen aufstellt.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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rapit
Beitrag 06.01.2010, 15:13
Beitrag #605


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Ist diese Kombination eigentlich jetzt noch gültig ?
VZ 314 (Parkplatz)
darunter (ohnehin falsch) Bewohner mit Parkausweis ... frei
darunter Parkscheibe 2 Stunden
darunter Mo-Fr 8-20 h

Die Behörde meinte: Parken mit Parkscheibe 2 Std. Mo-Fr 8-20 Uhr, Bewohner frei,
um höhere Knollen kassieren zu können (Parkscheibe fehlt 5,- EUR), wollte man Bewohnerparkplätze schaffen,
dort zu parken kosten nämlich 15,- EUR, und hier das Parken mit Parkscheibe erlauben.

Meine Frage zielt aber auf die neue StVO, Erläuterung zu 314:
1 c) "Durch Zusatzzeichen können Bewohner von der Verpflichtung des Auslegens des Parkscheins freigestellt werden."

Anders als bei VZ 314.1 kein Wort von Parkscheibe!

think.gif


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mir
Beitrag 06.01.2010, 15:21
Beitrag #606


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Die Kombination ist m.E. sinnlos. Von oben nach unten:

- "Parkplatz"
- außer für Anwohner mit Parkausweis wacko.gif
- Der Parkplatz, der nicht für Anwohner gilt, erfordert Auslegen einer Parkscheibe
- Der Parkplatz ist mit Auslegen der Parkscheibe besteht nur Mo-Fr 8-20 Uhr

Die Reihenfolge ist dermaßen verquer, daß ich die Anordnung des ganzen Schildes nicht mehr begreife.


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rapit
Beitrag 06.01.2010, 15:36
Beitrag #607


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auch mal angenommen, die Behörde würde ändern auf

Parkplatz (314)
Zusatzzeichen Parkscheibe ... Std.
"Bewohner mit Parkausweis blabla frei"

also die Schilder in anderer Reihenfolge montieren, wie es bis August noch richtig gewesen wäre,
hätte das nicht jetzt keinerlei Wirkung mehr?

Es ginge noch bei:

Parkplatz
mit Parkschein
Bewohner ... frei

Aber mit Parkscheibe wohl nur im rahmen einer Zone nach 314.1 oder?? unsure.gif


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KarlHeinzM
Beitrag 24.01.2010, 07:42
Beitrag #608


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Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nr. 9 und 9.1:

http://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage2.html

Wurde hier das Zusatzzeichen 1000-32 (Radfahrer kreuzen von rechts nach links verwechselt mit dem Zusatzzeichen 1000-33 (Radfahrer im Gegenverkehr) ?

http://www.sicherestrassen.de/_VKZ.htm
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ukr
Beitrag 24.01.2010, 08:57
Beitrag #609


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Zitat (KarlHeinzM @ 24.01.2010, 07:42) *
Wurde hier das Zusatzzeichen 1000-32 (Radfahrer kreuzen von rechts nach links verwechselt mit dem Zusatzzeichen 1000-33 (Radfahrer im Gegenverkehr) ?
Nein. Das Zeichen 1000-32 ist seit 1.9.2009 für dieses Zweck vorgesehen, da es zusammen mit Zeichen 220 montiert, eher zu dessen Richtungssinn passt. Vorhandene Beschilderungen mit Zeichen 1000-33 müssen bis 31.12.2010 umgerüstet werden. (Siehe StVO §53 Abs. 4)
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superdiesel
Beitrag 24.01.2010, 09:07
Beitrag #610


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Zitat
Vorhandene Beschilderungen mit Zeichen 1000-33 müssen bis 31.12.2010 umgerüstet werden.

Vorhandene Beschilderungen mit Zeichen 1000-33 müssten eigentlich theoretisch unter Umständen, wenn alles klappt und das Geld und die Aufmerksamkeit reichen, vielleicht in vielen Gegenden bis wenige Jahre nach dem 31.12.2010 umgerüstet werden.


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KarlHeinzM
Beitrag 24.01.2010, 09:07
Beitrag #611


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Zitat (ukr @ 24.01.2010, 08:57) *
Zitat (KarlHeinzM @ 24.01.2010, 07:42) *
Wurde hier das Zusatzzeichen 1000-32 (Radfahrer kreuzen von rechts nach links verwechselt mit dem Zusatzzeichen 1000-33 (Radfahrer im Gegenverkehr) ?
Nein. Das Zeichen 1000-32 ist seit 1.9.2009 für dieses Zweck vorgesehen, da es zusammen mit Zeichen 220 montiert, eher zu dessen Richtungssinn passt. Vorhandene Beschilderungen mit Zeichen 1000-33 müssen bis 31.12.2010 umgerüstet werden. (Siehe StVO §53 Abs. 4)

Danke
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ukr
Beitrag 24.01.2010, 09:10
Beitrag #612


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@superdiesel:
Wäre der RAL-Güterverkehrszeichen-Zwang nicht, bräuchte man nur die Pfeile ändern. Aber gut, dieser Zwang ist in Deiner Heimatstadt eh unbekannt laugh2.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 24.01.2010, 12:41
Beitrag #613


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@ ukr: wie sieht es denn aus mit der Änderung der Änderung der StVO die für Januar angekündigt war ? Gibts da schon Einblicke in die "Neuigkeiten"?
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ukr
Beitrag 24.01.2010, 14:18
Beitrag #614


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Bisher ist mir nix bekannt. Wobei ich mich darum auch nicht kümmere, da ich momentan alle Aktivitäten auf die RSA ausgerichtet habe.
Mir würde es schon reichen, wenn es einen neuen VzKat gäbe. crybaby.gif
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MisterOJ
Beitrag 24.01.2010, 21:04
Beitrag #615


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Zitat (ukr @ 24.01.2010, 08:57) *
Zitat (KarlHeinzM @ 24.01.2010, 07:42) *
Wurde hier das Zusatzzeichen 1000-32 (Radfahrer kreuzen von rechts nach links verwechselt mit dem Zusatzzeichen 1000-33 (Radfahrer im Gegenverkehr) ?
Nein. Das Zeichen 1000-32 ist seit 1.9.2009 für dieses Zweck vorgesehen, da es zusammen mit Zeichen 220 montiert, eher zu dessen Richtungssinn passt. Vorhandene Beschilderungen mit Zeichen 1000-33 müssen bis 31.12.2010 umgerüstet werden. (Siehe StVO §53 Abs. 4)


Da war man hier in HH schon dem Zeitgeist voraus!! (Hanseaten halt rolleyes.gif )

Denn hier gibt´s viele Z220 mit dem Zz1000-32 - und das schon seit Jahren... whistling.gif


OJ


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la ultima
Beitrag 24.02.2010, 12:01
Beitrag #616


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Habe nunmehr ein Zettel wegen des (zugegebener Maßen provozierten) Verstoßes gegen alte, entsprechend der hier -wie auch mir- vertretene Ansicht, ungültige Verkehrszeichen des Ordnungsamtes Berlin Tempelhof-Schöneberg unter dem Scheibenwischer. Mal schauen, ob die Bußgeldstelle der Berliner Polizei der Argumentation folgt. biggrin.gif

(tomcraft wavey.gif )

Werde, soweit es interessiert, berichten.


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superdiesel
Beitrag 24.02.2010, 12:59
Beitrag #617


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La, Ultima, ich blättere, aber kann gar keinen Beitrag von dir finden, welche Schilder du genau meinen könntest.
Habe ich Tomaten auf den Augen oder hast du uns noch gar nichts Näheres dazu erzählt?


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ulm
Beitrag 24.02.2010, 13:03
Beitrag #618


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Zitat (la ultima @ 24.02.2010, 12:01) *
Habe nunmehr ein Zettel wegen des (zugegebener Maßen provozierten) Verstoßes gegen alte, entsprechend der hier -wie auch mir- vertretene Ansicht, ungültige Verkehrszeichen des Ordnungsamtes Berlin Tempelhof-Schöneberg unter dem Scheibenwischer.

Komm, mach uns schon mal den Mund wässrig!
Welche ehemaligen Zeichen, welche Tatbestandsnummern...
*bettel*
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la ultima
Beitrag 24.02.2010, 13:50
Beitrag #619


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blushing.gif oops, peinlich ist mir gerade, dass die gesamte Reihe ein Zettelchen hat, nur ich und der neben mir nicht. Vielleicht haben es die beiden nur nicht eingeklemmt und alles folgt per Post think.gif. Tatvorwurf wäre keine Parkscheibe aufgrund Z 314 StVO mit ZZ. Bild folgt, interessant auch wo sich dieses befindet.


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superdiesel
Beitrag 24.02.2010, 13:52
Beitrag #620


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Zitat
interessant auch wo sich dieses befindet.

öhm....

Zitat
des Ordnungsamtes Berlin Tempelhof-Schöneberg

vorm Polizeipräsidium?


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la ultima
Beitrag 24.02.2010, 14:06
Beitrag #621


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blink.gif du machst mir Angst, ist richtig.


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superdiesel
Beitrag 24.02.2010, 15:17
Beitrag #622


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Platz der Luftbrücke/Tempelhofer Damm.
Na, das war doch jetzt aber naheliegend, oder? laugh.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 24.02.2010, 22:37
Beitrag #623


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die ham da bestimmt ne Sonderausnahmegenehmigung
fuer diese schilder erwirkt. smile.gif
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Kuli
Beitrag 24.02.2010, 22:40
Beitrag #624


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Zitat (la ultima @ 24.02.2010, 13:50) *
blushing.gif oops, peinlich ist mir gerade, dass die gesamte Reihe ein Zettelchen hat, nur ich und der neben mir nicht.

Ihr habt nicht zufällig VP-Aufkleber am Auto? whistling.gif
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MisterOJ
Beitrag 25.02.2010, 10:44
Beitrag #625


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Zitat (Kuli @ 24.02.2010, 22:40) *
Zitat (la ultima @ 24.02.2010, 13:50) *
blushing.gif oops, peinlich ist mir gerade, dass die gesamte Reihe ein Zettelchen hat, nur ich und der neben mir nicht.

Ihr habt nicht zufällig VP-Aufkleber am Auto? whistling.gif


Aha blink.gif - hilft der bei Verkehrsverstößen???

--> dann sollten wir unserem Q-Tipp mal einige Dutzend schicken.... (Der braucht die ja nun wirklich!!) laugh2.gif


OJ


PS: Wo gibt´s den denn zu erwerben? Beim Admin oder Mod ??


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Markus77
Beitrag 25.02.2010, 16:08
Beitrag #626


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Zitat (MisterOJ @ 25.02.2010, 10:44) *
Aha blink.gif - hilft der bei Verkehrsverstößen???

--> dann sollten wir unserem Q-Tipp mal einige Dutzend schicken.... (Der braucht die ja nun wirklich!!) laugh2.gif

Q-Tipp begeht doch gar keine Verstöße - im Gegenteil: er hält sich genauestens an die STVO wavey.gif
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Der Dicke
Beitrag 25.02.2010, 18:13
Beitrag #627


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Zitat (MisterOJ @ 25.02.2010, 10:44) *
PS: Wo gibt´s den denn zu erwerben? Beim Admin oder Mod ??

VP-Aufkleber

wavey.gif

Gruß Der Dicke


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MisterOJ
Beitrag 25.02.2010, 18:14
Beitrag #628


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Zitat (Markus77 @ 25.02.2010, 16:08) *
Zitat (MisterOJ @ 25.02.2010, 10:44) *
Aha blink.gif - hilft der bei Verkehrsverstößen???

--> dann sollten wir unserem Q-Tipp mal einige Dutzend schicken.... (Der braucht die ja nun wirklich!!) laugh2.gif

Q-Tipp begeht doch gar keine Verstöße - im Gegenteil: er hält sich genauestens an die STVO wavey.gif


Nach strenger, fundamentalistischer StVO-Auslegung hast du recht.

Doch die Praxisberichte unseres Q-Tipp zeigen, dass viele cop.gif nicht dieser strengen Lehre folgen, sondern wohl eher einer gemäßigten StVO-Richtung angehören. Und schon entsteht Argumentationsspieltraum und Auslegungsmöglichkeiten - oftmals zu ungunsten des VT.

Und in solchen Fällen würde ja so ein VP-Aufkleber doch nicht schaden, oder?


OJ wavey.gif


PS @ Markus77: ist dein Logo-Bild ein echtes Foto oder eine Montage??


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la ultima
Beitrag 26.02.2010, 10:36
Beitrag #629


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Zitat (la ultima @ 24.02.2010, 13:50) *
Bild folgt.

so sieht es aus

und dann gibt es noch noch viele davon


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Heinz Wäscher
Beitrag 26.02.2010, 17:35
Beitrag #630


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Zitat (MisterOJ @ 25.02.2010, 18:14) *
PS @ Markus77: ist dein Logo-Bild ein echtes Foto oder eine Montage??


Fotomontage ??? whistling.gif (siehe "Schilderwald") wavey.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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MisterOJ
Beitrag 28.02.2010, 12:18
Beitrag #631


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Zitat (Heinz Wäscher @ 26.02.2010, 17:35) *
Zitat (MisterOJ @ 25.02.2010, 18:14) *
PS @ Markus77: ist dein Logo-Bild ein echtes Foto oder eine Montage??


Fotomontage ??? whistling.gif (siehe "Schilderwald") wavey.gif


Danke für die Aufklärung!!


OJ


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ukr
Beitrag 28.02.2010, 12:26
Beitrag #632


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Inzwischen ist man beim BMVBS offenbar etwas ins Rudern gekommen und argumentiert damit, daß die alten Zeichen ja "nur" rechtwidrig sind und daher weiter zu beachten wären. Naja. whistling.gif
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MisterOJ
Beitrag 28.02.2010, 12:37
Beitrag #633


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Zitat (ukr @ 28.02.2010, 12:26) *
Inzwischen ist man beim BMVBS offenbar etwas ins Rudern gekommen und argumentiert damit, daß die alten Zeichen ja "nur" rechtwidrig sind und daher weiter zu beachten wären. Naja. whistling.gif


Was heißt das nun für die Praxis? think.gif
- den gemeinen VT
- einen VP´ler
- Q-Tipp?


OJ


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Markus77
Beitrag 28.02.2010, 12:43
Beitrag #634


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Zitat (MisterOJ @ 25.02.2010, 18:14) *
PS @ Markus77: ist dein Logo-Bild ein echtes Foto oder eine Montage??

Sorry OJ, hatte die Frage glatt übersehen. Hat sich ja aber inzwischen wohl geklärt - ist aus dem web gekaut. whistling.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 28.02.2010, 15:46
Beitrag #635


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Zitat (ukr @ 28.02.2010, 12:26) *
Inzwischen ist man beim BMVBS offenbar etwas ins Rudern gekommen und argumentiert damit, daß die alten Zeichen ja "nur" rechtwidrig sind und daher weiter zu beachten wären. Naja. whistling.gif


Also kann sich niemand mehr an die Übergangsfristen aus der alten StVO erinnern whistling.gif
Wird so eigentlich auch bei anderen, obsolten Verkehrszeichen argumentiert think.gif


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ukr
Beitrag 28.02.2010, 15:53
Beitrag #636


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Über ungültig / rechtswidrig / nichtig usw. kann man ja ausgiebig diskutieren. Für mich ist jedoch weiterhin der §33 StVO einschlägig. whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 28.02.2010, 16:04
Beitrag #637


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wie ? moment: sie sind seit 1992 ungültig und nicht mehr aufzustellen und nur noch "übergangsfristig" gültig wenn sie denn stehen.
Dann wird diese Regelung ersatzlos gestrichen und nun sind sie einfach nicht weiterhin ungültig, sondern nur noch rechtswidrig und verstossen auch nicht gegen § 33(2) ???

Wer erklärt einem gemeinen VT denn sowas ??

Edith: ah ja, sehe ukr denkt in die ähnliche Richtung.
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Mitleser
Beitrag 28.02.2010, 16:14
Beitrag #638


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@ukr

Das heißt, es wurde ein (angeblich gangbarer) Weg gefunden, die nächste Änderung der StVO nicht mit Nachdruck zu verfolgen? Müssen wir also länger als zunächst angedeutet auf neuen Lese- und Diskussionsstoff warten?
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oscar_the_grouch
Beitrag 28.02.2010, 16:16
Beitrag #639


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@ la ultima: was genau ist alt an deinen Zeichen, ausser das sie nicht quadratisch sind ?
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ukr
Beitrag 28.02.2010, 16:19
Beitrag #640


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Zitat (Mitleser @ 28.02.2010, 16:14) *
Müssen wir also länger als zunächst angedeutet auf neuen Lese- und Diskussionsstoff warten?
Änderungen werden dennoch folgen (müssen).
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Mitleser
Beitrag 28.02.2010, 16:22
Beitrag #641


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Ich bin zwar nicht @la ultima, versuche mich aber trotzdem mal:

  • Vz nicht quadratisch
  • falsches Sinnbild für "Personenkraftwagen" bzw. "Krafträder"
  • falsches Sinnbild für "Parkscheibe"
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Kuli
Beitrag 28.02.2010, 16:22
Beitrag #642


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Zitat (oscar_the_grouch @ 28.02.2010, 16:16) *
@ la ultima: was genau ist alt an deinen Zeichen, ausser das sie nicht quadratisch sind ?

Reicht doch.
Was ist alt an deinem Zeichen, außer, dass der Bus mehr Fenster hat? rolleyes.gif

Zudem kenne ich dieses Zusatzzeichen mit diesem schwarzen Rechteck drin nicht
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MisterOJ
Beitrag 28.02.2010, 17:13
Beitrag #643


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Zitat (oscar_the_grouch @ 28.02.2010, 16:04) *
wie ? moment: sie sind seit 1992 ungültig und nicht mehr aufzustellen und nur noch "übergangsfristig" gültig wenn sie denn stehen.
Dann wird diese Regelung ersatzlos gestrichen und nun sind sie einfach nicht weiterhin ungültig, sondern nur noch rechtswidrig und verstossen auch nicht gegen § 33(2) ???

Wer erklärt einem gemeinen VT denn sowas ??

Edith: ah ja, sehe ukr denkt in die ähnliche Richtung.


Das hört sich aj wie eine Amnestie für die bislang rechtswidrig gewordenene Verkehrsschilder an. Von nun an sind sie das nicht mehr und werden geduldet.


*tztztz* blink.gif


OJ


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ukr
Beitrag 28.02.2010, 18:48
Beitrag #644


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Zitat (MisterOJ @ 28.02.2010, 17:13) *
Von nun an sind sie das nicht mehr und werden geduldet.

Nein, es geht darum das sie "nur" rechtswidrig, aber nicht nichtig sind. Mit diese Argumentation ist man wohl um Schadensbegrenzung bemüht.
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MisterOJ
Beitrag 28.02.2010, 19:02
Beitrag #645


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Mal auf deutsch: sie gelten nicht mehr und hätten daher entfernt bzw. ersetzt werden müssen.

Dies wurde aber unterlassen (was rechtswidrig ist), aber da die nun aber weiterhin rumstehend gelten die formal ungültigen Verkehrszeichen weiter.

So richtig? think.gif


OJ

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 28.02.2010, 19:23


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Beitrag 28.02.2010, 19:12
Beitrag #646


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Frag mal beim BMVBS nach - ich teile dessen Auffassung jedenfalls nicht. laugh2.gif
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MisterOJ
Beitrag 28.02.2010, 19:17
Beitrag #647


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Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 28.02.2010, 19:23


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Beitrag 28.02.2010, 19:23
Beitrag #648


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Referat LA22 wavey.gif
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MisterOJ
Beitrag 28.02.2010, 19:28
Beitrag #649


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Zitat (ukr @ 28.02.2010, 19:23) *
Referat LA22 wavey.gif


ich lass mich durchstellen...


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MisterOJ
Beitrag 28.02.2010, 20:41
Beitrag #650


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Zitat (Markus77 @ 28.02.2010, 12:43) *
Zitat (MisterOJ @ 25.02.2010, 18:14) *
PS @ Markus77: ist dein Logo-Bild ein echtes Foto oder eine Montage??

Sorry OJ, hatte die Frage glatt übersehen.

Macht nix!

Zitat (Markus77 @ 28.02.2010, 12:43) *
Hat sich ja aber inzwischen wohl geklärt

Ja - Dank der Unterstützung anderer VP´ler konnten wir das aufklären.
Und ich bin ja auch nicht nachtragend!

Zitat (Markus77 @ 28.02.2010, 12:43) *
- ist aus dem web gekaut. whistling.gif

Wie??? blink.gif Das geht ja nun gar nicht!!! ranting.gif


--> werd ich mal meinen Anwalt in die Spur schicken (Tatvorwurf: Datenklau im Internet in Verbindung mit der Verletzung von Urheberrechten).
Allerdings kannst du durch eine größzügige Spende an das VP weitere anwaltliche Schritte vermeiden...


OJ


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