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#601
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
und ? soll sich doch ein gewisser "oscar" belasten ![]() Na dann is ja gut wenn du´s so entspannt siehst!! ![]() Möchte nur nicht, dass sich die VP´ler nach und nach entweder durch: - fundamentalitische, orthodoxe Auslegung und Umsetzung der StVO - öffentliches Eingestehen von StVO-verstößen selbst ins ![]() ![]() wie jeder hier im VP (ok ok, Qtip nicht) lege ich die StVO mit etwas gMV aus und da bleibt es nicht aus, das man sich nicht immer an sie halten kann. Gute Einstellung!! ![]() (Wattestäbchen hat übrigens meine vollste Bewunderung, nich das hier Mißverständnisse aufkommen) Meine auch!! Grade weil er´s bis zu Ende durchzieht!!! dir einen guten Rutsch in 2010! ![]() OJ -------------------- Kampf
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#602
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Euch allen StVO Fanatikern und VKZ Katalog Fundamentalisten einen GUTEN RUTSCH!
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#603
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 ![]() |
Zitat In meinen Augen ist das nur eine gigantische Steuerverschwendung! Schilder haben in der Regel eine Lebensdauer von 10 Jahren - zumindest ist das der übliche Nutzungszeitraum. (Daraus ergeben sich übrigens auch die 10 Jahre Übergangsfrist für die aktuell gestrichenen Zeichen). Würde man bei vielen der alten Schilder eine Retroreflexionsmessung durchführen (Nachtsichtbarkeit) wären die Ergebnisse verheerend. Ein Austausch ist also nicht erst dann erforderlich, wenn die Farben sichtbar verblasst sind, sondern kann auch schon viel früher erforderlich werden. Würden die Behörden ihre Verantwortung in diesem Bereich ernst nehmen, gäbe es das Problem jetzt nicht. ... Gleichwohl wird von VT erwartet, z.B. ein VZ205 oder ein Stopschild allein aufgrund seiner Form zu erkennen und zu beachten. Ob es noch reflektiert oder ob es ![]() Davon mal abgesehen: Wenn unsereins (als nicht-Befugte/r) ein Schild im öffentlichen Verkehrsraum aufstellt, das einem amtlichen VZ sehr ähnlich, aber nicht gleich ist, gibt es eins zwischen die Hörner, von wegen Amtsanmaßung und Eingriff in den Straßenverkehr. Hinreichend ähnlich ist also schon schlimm genug, um den Tatbestand zu verwirklichen. Wenn aber die Straßenverkehrsbehörde solche Nicht-Zeichen verwendet (egal, ob neu hingestellt oder Verkehrsschau nicht gemacht und einfach stehen gelassen), dann passiert ... nix? Ich hab hier um die Ecke einen linksseitigen Radweg, beschildert mit dem Nicht-VZ244, den ich gar nicht benutzen darf. Argl. Wenn linksseitige Radwege mit alten Schildern ausgerüstet sind, ist also das Befahren noch nicht mal erlaubt. Tja, wenn es denn so gewollt ist!? *schulterzuck*
-------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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#604
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21963 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Wenn unsereins (als nicht-Befugte/r) ein Schild im öffentlichen Verkehrsraum aufstellt, das einem amtlichen VZ sehr ähnlich, aber nicht gleich ist, gibt es eins zwischen die Hörner, von wegen Amtsanmaßung und Eingriff in den Straßenverkehr. Hinreichend ähnlich ist also schon schlimm genug, um den Tatbestand zu verwirklichen. Wenn aber die Straßenverkehrsbehörde solche Nicht-Zeichen verwendet (egal, ob neu hingestellt oder Verkehrsschau nicht gemacht und einfach stehen gelassen), dann passiert ... nix? ... Na Logo! Wenn Du selbst ein Verkehrszeichen aufstellst, bist Du dran - wegen Amtsanmaßung oder so ähnlich. Und Du kannst Dich nicht damit herausreden, dass das ja gar kein "echtes Verkehrszeichen" wäre, weil es ja nur "so ähnlich wie ein Verkehrszeichen" sei. Also zählt "so ähnlich" genau so wie "echt". Bei einer Verkehrsbehörde ist es genau so: Ist das Schild nur "so ähnlich" wie ein vorgeschriebenes Zeichen, dann wird das behandelt, als ob es das "echte" wäre. Und eine Verkehrsbehörde wird selbstverständlich nicht wegen Amtsanmaßung belangt, wenn sie Verkehrszeichen aufstellt. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#605
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Ist diese Kombination eigentlich jetzt noch gültig ?
VZ 314 (Parkplatz) darunter (ohnehin falsch) Bewohner mit Parkausweis ... frei darunter Parkscheibe 2 Stunden darunter Mo-Fr 8-20 h Die Behörde meinte: Parken mit Parkscheibe 2 Std. Mo-Fr 8-20 Uhr, Bewohner frei, um höhere Knollen kassieren zu können (Parkscheibe fehlt 5,- EUR), wollte man Bewohnerparkplätze schaffen, dort zu parken kosten nämlich 15,- EUR, und hier das Parken mit Parkscheibe erlauben. Meine Frage zielt aber auf die neue StVO, Erläuterung zu 314: 1 c) "Durch Zusatzzeichen können Bewohner von der Verpflichtung des Auslegens des Parkscheins freigestellt werden." Anders als bei VZ 314.1 kein Wort von Parkscheibe! ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#606
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24687 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Die Kombination ist m.E. sinnlos. Von oben nach unten:
- "Parkplatz" - außer für Anwohner mit Parkausweis ![]() - Der Parkplatz, der nicht für Anwohner gilt, erfordert Auslegen einer Parkscheibe - Der Parkplatz ist mit Auslegen der Parkscheibe besteht nur Mo-Fr 8-20 Uhr Die Reihenfolge ist dermaßen verquer, daß ich die Anordnung des ganzen Schildes nicht mehr begreife. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#607
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
auch mal angenommen, die Behörde würde ändern auf
Parkplatz (314) Zusatzzeichen Parkscheibe ... Std. "Bewohner mit Parkausweis blabla frei" also die Schilder in anderer Reihenfolge montieren, wie es bis August noch richtig gewesen wäre, hätte das nicht jetzt keinerlei Wirkung mehr? Es ginge noch bei: Parkplatz mit Parkschein Bewohner ... frei Aber mit Parkscheibe wohl nur im rahmen einer Zone nach 314.1 oder?? ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#608
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 270 Beigetreten: 25.09.2008 Wohnort: Bayreuth Mitglieds-Nr.: 44504 ![]() |
Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 lfd. Nr. 9 und 9.1:
http://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage2.html Wurde hier das Zusatzzeichen 1000-32 (Radfahrer kreuzen von rechts nach links verwechselt mit dem Zusatzzeichen 1000-33 (Radfahrer im Gegenverkehr) ? http://www.sicherestrassen.de/_VKZ.htm |
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#609
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Wurde hier das Zusatzzeichen 1000-32 (Radfahrer kreuzen von rechts nach links verwechselt mit dem Zusatzzeichen 1000-33 (Radfahrer im Gegenverkehr) ? Nein. Das Zeichen 1000-32 ist seit 1.9.2009 für dieses Zweck vorgesehen, da es zusammen mit Zeichen 220 montiert, eher zu dessen Richtungssinn passt. Vorhandene Beschilderungen mit Zeichen 1000-33 müssen bis 31.12.2010 umgerüstet werden. (Siehe StVO §53 Abs. 4)
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#610
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Zitat Vorhandene Beschilderungen mit Zeichen 1000-33 müssen bis 31.12.2010 umgerüstet werden. Vorhandene Beschilderungen mit Zeichen 1000-33 müssten eigentlich theoretisch unter Umständen, wenn alles klappt und das Geld und die Aufmerksamkeit reichen, vielleicht in vielen Gegenden bis wenige Jahre nach dem 31.12.2010 umgerüstet werden. -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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#611
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 270 Beigetreten: 25.09.2008 Wohnort: Bayreuth Mitglieds-Nr.: 44504 ![]() |
Wurde hier das Zusatzzeichen 1000-32 (Radfahrer kreuzen von rechts nach links verwechselt mit dem Zusatzzeichen 1000-33 (Radfahrer im Gegenverkehr) ? Nein. Das Zeichen 1000-32 ist seit 1.9.2009 für dieses Zweck vorgesehen, da es zusammen mit Zeichen 220 montiert, eher zu dessen Richtungssinn passt. Vorhandene Beschilderungen mit Zeichen 1000-33 müssen bis 31.12.2010 umgerüstet werden. (Siehe StVO §53 Abs. 4)Danke |
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#612
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
@superdiesel:
Wäre der RAL-Güterverkehrszeichen-Zwang nicht, bräuchte man nur die Pfeile ändern. Aber gut, dieser Zwang ist in Deiner Heimatstadt eh unbekannt ![]() |
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#613
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
@ ukr: wie sieht es denn aus mit der Änderung der Änderung der StVO die für Januar angekündigt war ? Gibts da schon Einblicke in die "Neuigkeiten"?
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#614
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Bisher ist mir nix bekannt. Wobei ich mich darum auch nicht kümmere, da ich momentan alle Aktivitäten auf die RSA ausgerichtet habe.
Mir würde es schon reichen, wenn es einen neuen VzKat gäbe. ![]() |
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#615
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Wurde hier das Zusatzzeichen 1000-32 (Radfahrer kreuzen von rechts nach links verwechselt mit dem Zusatzzeichen 1000-33 (Radfahrer im Gegenverkehr) ? Nein. Das Zeichen 1000-32 ist seit 1.9.2009 für dieses Zweck vorgesehen, da es zusammen mit Zeichen 220 montiert, eher zu dessen Richtungssinn passt. Vorhandene Beschilderungen mit Zeichen 1000-33 müssen bis 31.12.2010 umgerüstet werden. (Siehe StVO §53 Abs. 4)Da war man hier in HH schon dem Zeitgeist voraus!! (Hanseaten halt ![]() Denn hier gibt´s viele Z220 mit dem Zz1000-32 - und das schon seit Jahren... ![]() OJ -------------------- Kampf
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#616
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 03.12.2007 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 38739 ![]() |
Habe nunmehr ein Zettel wegen des (zugegebener Maßen provozierten) Verstoßes gegen alte, entsprechend der hier -wie auch mir- vertretene Ansicht, ungültige Verkehrszeichen des Ordnungsamtes Berlin Tempelhof-Schöneberg unter dem Scheibenwischer. Mal schauen, ob die Bußgeldstelle der Berliner Polizei der Argumentation folgt.
![]() (tomcraft ![]() Werde, soweit es interessiert, berichten. -------------------- "Irren ist menschlich, Vergeben ist göttlich" (Alexander Pope)
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#617
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
La, Ultima, ich blättere, aber kann gar keinen Beitrag von dir finden, welche Schilder du genau meinen könntest.
Habe ich Tomaten auf den Augen oder hast du uns noch gar nichts Näheres dazu erzählt? -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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#618
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14056 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Habe nunmehr ein Zettel wegen des (zugegebener Maßen provozierten) Verstoßes gegen alte, entsprechend der hier -wie auch mir- vertretene Ansicht, ungültige Verkehrszeichen des Ordnungsamtes Berlin Tempelhof-Schöneberg unter dem Scheibenwischer. Komm, mach uns schon mal den Mund wässrig! Welche ehemaligen Zeichen, welche Tatbestandsnummern... *bettel* |
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#619
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 03.12.2007 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 38739 ![]() |
![]() ![]() -------------------- "Irren ist menschlich, Vergeben ist göttlich" (Alexander Pope)
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#620
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Zitat interessant auch wo sich dieses befindet. öhm.... Zitat des Ordnungsamtes Berlin Tempelhof-Schöneberg vorm Polizeipräsidium? -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 03.12.2007 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 38739 ![]() |
![]() -------------------- "Irren ist menschlich, Vergeben ist göttlich" (Alexander Pope)
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#622
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Platz der Luftbrücke/Tempelhofer Damm.
Na, das war doch jetzt aber naheliegend, oder? ![]() -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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#623
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
die ham da bestimmt ne Sonderausnahmegenehmigung
fuer diese schilder erwirkt. ![]() |
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#624
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
![]() Ihr habt nicht zufällig VP-Aufkleber am Auto? ![]() Aha ![]() --> dann sollten wir unserem Q-Tipp mal einige Dutzend schicken.... (Der braucht die ja nun wirklich!!) ![]() OJ PS: Wo gibt´s den denn zu erwerben? Beim Admin oder Mod ?? -------------------- Kampf
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 348 Beigetreten: 06.01.2008 Mitglieds-Nr.: 39311 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2819 Beigetreten: 25.10.2009 Wohnort: Prignitz Mitglieds-Nr.: 51134 ![]() |
-------------------- Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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#628
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Aha ![]() --> dann sollten wir unserem Q-Tipp mal einige Dutzend schicken.... (Der braucht die ja nun wirklich!!) ![]() Q-Tipp begeht doch gar keine Verstöße - im Gegenteil: er hält sich genauestens an die STVO ![]() Nach strenger, fundamentalistischer StVO-Auslegung ![]() Doch die Praxisberichte unseres Q-Tipp zeigen, dass viele ![]() Und in solchen Fällen würde ja so ein VP-Aufkleber doch nicht schaden, oder? OJ ![]() PS @ Markus77: ist dein Logo-Bild ein echtes Foto oder eine Montage?? -------------------- Kampf
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 03.12.2007 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 38739 ![]() |
-------------------- "Irren ist menschlich, Vergeben ist göttlich" (Alexander Pope)
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
PS @ Markus77: ist dein Logo-Bild ein echtes Foto oder eine Montage?? Fotomontage ??? ![]() ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
PS @ Markus77: ist dein Logo-Bild ein echtes Foto oder eine Montage?? Fotomontage ??? ![]() ![]() Danke für die Aufklärung!! ![]() OJ -------------------- Kampf
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Inzwischen ist man beim BMVBS offenbar etwas ins Rudern gekommen und argumentiert damit, daß die alten Zeichen ja "nur" rechtwidrig sind und daher weiter zu beachten wären. Naja.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Inzwischen ist man beim BMVBS offenbar etwas ins Rudern gekommen und argumentiert damit, daß die alten Zeichen ja "nur" rechtwidrig sind und daher weiter zu beachten wären. Naja. ![]() Was heißt das nun für die Praxis? ![]() - den gemeinen VT - einen VP´ler - Q-Tipp? OJ -------------------- Kampf
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 348 Beigetreten: 06.01.2008 Mitglieds-Nr.: 39311 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Inzwischen ist man beim BMVBS offenbar etwas ins Rudern gekommen und argumentiert damit, daß die alten Zeichen ja "nur" rechtwidrig sind und daher weiter zu beachten wären. Naja. ![]() Also kann sich niemand mehr an die Übergangsfristen aus der alten StVO erinnern ![]() Wird so eigentlich auch bei anderen, obsolten Verkehrszeichen argumentiert ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Über ungültig / rechtswidrig / nichtig usw. kann man ja ausgiebig diskutieren. Für mich ist jedoch weiterhin der §33 StVO einschlägig.
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#637
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
wie ? moment: sie sind seit 1992 ungültig und nicht mehr aufzustellen und nur noch "übergangsfristig" gültig wenn sie denn stehen.
Dann wird diese Regelung ersatzlos gestrichen und nun sind sie einfach nicht weiterhin ungültig, sondern nur noch rechtswidrig und verstossen auch nicht gegen § 33(2) ??? Wer erklärt einem gemeinen VT denn sowas ?? Edith: ah ja, sehe ukr denkt in die ähnliche Richtung. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
@ukr
Das heißt, es wurde ein (angeblich gangbarer) Weg gefunden, die nächste Änderung der StVO nicht mit Nachdruck zu verfolgen? Müssen wir also länger als zunächst angedeutet auf neuen Lese- und Diskussionsstoff warten? |
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#639
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
@ la ultima: was genau ist alt an deinen Zeichen, ausser das sie nicht quadratisch sind ?
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#640
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#641
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Ich bin zwar nicht @la ultima, versuche mich aber trotzdem mal:
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#642
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#643
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wie ? moment: sie sind seit 1992 ungültig und nicht mehr aufzustellen und nur noch "übergangsfristig" gültig wenn sie denn stehen. Dann wird diese Regelung ersatzlos gestrichen und nun sind sie einfach nicht weiterhin ungültig, sondern nur noch rechtswidrig und verstossen auch nicht gegen § 33(2) ??? Wer erklärt einem gemeinen VT denn sowas ?? Edith: ah ja, sehe ukr denkt in die ähnliche Richtung. Das hört sich aj wie eine Amnestie für die bislang rechtswidrig gewordenene Verkehrsschilder an. Von nun an sind sie das nicht mehr und werden geduldet. *tztztz* ![]() OJ -------------------- Kampf
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#644
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#645
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Mal auf deutsch: sie gelten nicht mehr und hätten daher entfernt bzw. ersetzt werden müssen.
Dies wurde aber unterlassen (was rechtswidrig ist), aber da die nun aber weiterhin rumstehend gelten die formal ungültigen Verkehrszeichen weiter. So richtig? ![]() OJ Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 28.02.2010, 19:23 -------------------- Kampf
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Frag mal beim BMVBS nach - ich teile dessen Auffassung jedenfalls nicht.
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![]() OJ Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 28.02.2010, 19:23 -------------------- Kampf
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#648
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Referat LA22
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#649
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#650
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PS @ Markus77: ist dein Logo-Bild ein echtes Foto oder eine Montage?? Sorry OJ, hatte die Frage glatt übersehen. Macht nix! ![]() Hat sich ja aber inzwischen wohl geklärt Ja - Dank der Unterstützung anderer VP´ler konnten wir das aufklären. Und ich bin ja auch nicht nachtragend! - ist aus dem web gekaut. ![]() Wie??? ![]() ![]() --> werd ich mal meinen Anwalt in die Spur schicken (Tatvorwurf: Datenklau im Internet in Verbindung mit der Verletzung von Urheberrechten). Allerdings kannst du durch eine größzügige Spende ![]() OJ -------------------- Kampf
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 09:05 |