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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
oscar_the_grouch
Beitrag 28.02.2010, 21:07
Beitrag #651


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Zitat (Kuli @ 28.02.2010, 16:22) *
Reicht doch.
Was ist alt an deinem Zeichen, außer, dass der Bus mehr Fenster hat? rolleyes.gif

Zudem kenne ich dieses Zusatzzeichen mit diesem schwarzen Rechteck drin nicht


ok, ok überzeugt laugh2.gif wavey.gif

und zum anderen Thema: ich warte ja drauf das mich mal ein police.gif von der Nichtbusspur pflückt und ich das mal mit nem Richter diskutieren darf.
Mich würden, ganz ehrlich, mal die Argumente der Obrigkeit zu Noch-Gültigkeit von NichtVerkehrszeichen interessieren.
Vor allem wo dann die Grenze gezogen wird, wenn mit gmV oder "Man weiß doch was gemeint ist..." argumentiert wird.
(wenn das Ganze nich nur immer so auffwendig und im Zweifel teuer wäre)
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schilderwald
Beitrag 28.02.2010, 21:17
Beitrag #652


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Zitat (oscar_the_grouch @ 28.02.2010, 21:07) *
Mich würden, ganz ehrlich, mal die Argumente der Obrigkeit zu Noch-Gültigkeit von NichtVerkehrszeichen interessieren.
Mich auch, gilt denn dann das hier auch wieder?:


--------------------
Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Wattestäbchen
Beitrag 28.02.2010, 22:08
Beitrag #653


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In der aktuellen StVO kommen die alten Zeichen nicht vor und auch kein Hinweis darauf. Langt die aktuelle StVO denn nicht aus?


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ukr
Beitrag 28.02.2010, 22:41
Beitrag #654


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Zitat (Wattestäbchen @ 28.02.2010, 22:08) *
Langt die aktuelle StVO denn nicht aus?

...die Liste zu beachtender Zeichen und Symbole ist endlos laugh2.gif
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siggi.13
Beitrag 01.03.2010, 08:02
Beitrag #655


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Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 25.02.2010 an die ihre Polizeidienststellen folgendes mitgeteilt:
".... nach einer Übergangsfrist von 17 Jahren und 3 Monaten haben die alten Verkehrszeichen seit dem 01.09.2009 ihre Gültigkeit verloren. Der BMVBS geht davon aus, dass zwischenzeitlich alle alten Verkehrszeichen erneuert wurden.
Die alten Verkehrszeichen haben seit 01.09.2009 keine ahndungsfähige Anordnungswirkung mehr."
Bisher wurde angenommen, dass die Gültigkeit der Verkehrszeichen mit der in Bälde zu erwartenden "Reparaturverordnung" behoben wird. Zwischenzeitlich wurde aber bekannt, dass diese Verordnung die Gültigkeit dieser alten Verkehrszeichen nicht wieder herstellt.
Jeder Polizeibeamte in Baden-Württemberg hat nun schriftlich, dass aufgrund von alten Verkehrszeichen keine Ahndung mehr erfolgen kann.
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mir
Beitrag 01.03.2010, 08:13
Beitrag #656


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Eine gewisse Fortgeltung ähnlich zu nicht behördlich angeordneten Verkehrszeichen über § 1 wird man den alten Verkehrszeichen nicht absprechen können, solange die VZ ähnlich genug wirken, als daß ein VT die beabsichtigte Regelung zweifelsfrei erkennen kann (z.B. Fahrradpiktogramm mit Pedalen, falsche Pfeilform).

Abgesehen von § 1 sind Bußgelder aber nun mal an das konkrete VZ gebunden, wie es in der StVO abgebildet ist (§ 49 (3))


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oscar_the_grouch
Beitrag 01.03.2010, 10:12
Beitrag #657


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@siggi: kann man das auch öffentlich irgendwo einsehen ?
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MisterOJ
Beitrag 01.03.2010, 10:20
Beitrag #658


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Zitat (MisterOJ @ 28.02.2010, 19:28) *
Zitat (ukr @ 28.02.2010, 19:23) *
Referat LA22 wavey.gif


ich lass mich durchstellen...


*tuuut tuuut tuuut*

Ich erreich da immer keinen!!!


... ob die den zuständigen Bearbeiter sicherheitshalber in den Zwangsurlaub geschickt haben? thread.gif


OJ crybaby.gif


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Gast_Familienvater_*
Beitrag 01.03.2010, 10:23
Beitrag #659





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Zitat (siggi.13)
Jeder Polizeibeamte in Baden-Württemberg hat nun schriftlich, dass aufgrund von alten Verkehrszeichen keine Ahndung mehr erfolgen kann.


Na das nenne ich doch mal ne gute Nachricht zum Wochenstart... yahoo.gif

Nun müssen die anderen BL nur noch nachziehen oder gibts da schon ähnliches zu finden?

Muss ich gleich mal Herrn Speer Bescheid geben... whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 01.03.2010, 15:52
Beitrag #660


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StVO gilt doch bundesweit. Und wenn schon ein Landesministerium
diese nette Auffassung vertritt...
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Wattestäbchen
Beitrag 01.03.2010, 16:01
Beitrag #661


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Zitat (Familienvater @ 01.03.2010, 10:23) *
Zitat (siggi.13)
Jeder Polizeibeamte in Baden-Württemberg hat nun schriftlich, dass aufgrund von alten Verkehrszeichen keine Ahndung mehr erfolgen kann.

Na das nenne ich doch mal ne gute Nachricht zum Wochenstart... yahoo.gif
Was soll daran gut sein? Hier wurden wieder Gelder verwendet um etwas unnötig zu wiederholen. Es muss nicht spezifiziert werden bei was keine Ahndung erfolgen darf weil vorgegeben ist bei was eine Ahndung erfolgen darf. Wie sollte der Beamte denn darauf kommen, dass z.B. ein weißer herzförmiger Pfeil eine Fahrrichtung vorschreibt? Das muss er ja irgendwo nachlesen können. Und das wird er eben nicht finden. Von daher ist die Sache klar.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 01.03.2010, 17:46
Beitrag #662


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Zitat (Wattestäbchen @ 01.03.2010, 16:01) *
... Wie sollte der Beamte denn darauf kommen, dass z.B. ein weißer herzförmiger Pfeil eine Fahrrichtung vorschreibt?

Ich vermute mal: Das hat er VOR dem 01.09.2009 mal in der Fahrschule gelernt.


Zitat
Das muss er ja irgendwo nachlesen können. Und das wird er eben nicht finden. Von daher ist die Sache klar.

Die herzförmigen Pfeile stehen bereits seint dem 01.07.1992 nicht mehr in der StVO, sondern da stand nur, dass die "alten" Symbole nach wie vor gültig sind.
Und diese alten Symbole konnte er nur dann "nachlesen", wenn er zufällig noch ne StVO von VOR 1992 rumliegen hatte. Ansonsten musste er seinen gMV bemühen und sich sagen: "Oh das sieht ja so ähnlich aus wie ein 222. Vermutlich ist es ein ALTES Sympol - und somit noch gültig."



Das ist übrigens ein Problem bei ALLEN Updates von Vorschriften:
Das menschliche Gehirn funktioniert nicht wie ein Computer.

Wenn ein PC ein Update bekommt, hat er anschießend automatisch die alte Version komplett "vergessen".
Beim menschlichen Gehirn dagegen musst Du mühsam jeden ungültig gewordenen Buchstaben einzeln löschen.

@ Wattestäbchen:
Es mag ja sein, dass DEIN Gehirn wie ein PC funktioniert, aber mei MIR klappt das mit dem "Vergessen" nicht so richtig. Ich SCHAFFE es einfach nicht, vor einem (bis vor einem halben Jahr noch gültigen) runden blauen Schild mit Herzpfeil zu stehen, fassungslos zu staunen und mich zu fragen:" Was ist DAS denn für ein komisches Verkehrszeichen?)



Übrigens:
Wenn die alten Verkehrszeichen WIRKLICH ungültig sind, habe ich ein Problem:
Ich WILL gern mit dem Rad einen kombinierten Rad/Fußweg benutzen. Leider hat das Fahrrad auf dem hier aufgestellten Zeichen 240 noch Pedale. Also ist das Zeichen ungültig - also nicht vorhanden - und ich benutze illegal den Bürgersteig.
Oder?

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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granny
Beitrag 01.03.2010, 18:16
Beitrag #663


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 01.03.2010, 17:46) *
Wenn die alten Verkehrszeichen WIRKLICH ungültig sind, habe ich ein Problem:
Ich WILL gern mit dem Rad einen kombinierten Rad/Fußweg benutzen. Leider hat das Fahrrad auf dem hier aufgestellten Zeichen 240 noch Pedale. Also ist das Zeichen ungültig - also nicht vorhanden - und ich benutze illegal den Bürgersteig.
Oder?

Oder. Laut § 2 Abs. 4 Satz 3 StVO darfst du "rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241" benutzen. Die Existenz des "rechten Radweges ohne Benutzungspflicht auf einer Gehwegfläche" ist damit naheliegend. thread.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 01.03.2010, 19:11
Beitrag #664


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Zitat (granny @ 01.03.2010, 18:16) *
... Laut § 2 Abs. 4 Satz 3 StVO darfst du "rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241" benutzen. Die Existenz des "rechten Radweges ohne Benutzungspflicht auf einer Gehwegfläche" ist damit naheliegend....

Woher weiß ich denn, dass der vorhandene Gehweg auf der rechten Straßenseite auch von Radfahrern benutzt werden darf, wenn dort kein entsprechendes Schild steht?

Doc


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Mitleser
Beitrag 01.03.2010, 19:21
Beitrag #665


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Na das ist doch wohl aus der Örtlichkeit einfach und rechtssicher zu ersehen, oder? Auf der linken Straßenseite ist dies wohl schon schwierig und muss daher auch ausgeschildert werden (§ 2 Abs. 4 Satz 4 StVO). Aber auf der rechten Straßenseite ist das doch ein Kinderspiel.


ranting.gif ranting.gif ranting.gif Ich liebe die Logik der StVO ranting.gif ranting.gif ranting.gif
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Nerari
Beitrag 01.03.2010, 19:23
Beitrag #666


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 01.03.2010, 19:11) *
Woher weiß ich denn, ....


Das wissen alleine die Verfasser der StVO rolleyes.gif .

I.d.R. erfolgt das über das Zeichen 239 mit dem Zusatz "Radfahrer frei".
Es scheint, wenn man dem von @granny zitierten § folgt, aber auch Wege zu geben, die alleine durch das Weglassen des Zeichen 240 zu solchen "nicht benutzungspflichtigen, gemischten Rad/Fußwegen gemacht werden können thread.gif

Gruß
Nerari
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 01.03.2010, 19:27
Beitrag #667


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Zitat (Nerari @ 01.03.2010, 19:23) *
... Es scheint, wenn man dem von @granny zitierten § folgt, aber auch derartige Wege zu geben, die alleine durch das Weglassen des Zeichen 240 zu solchen gemacht werden können ...

Moment mal!
Ich bin älter als 7 Jahre, also darf ich mit dem Fahrrad nicht mehr auf den Bürgersteig fahren, es sei denn, dieser ist entweder durch ein Zusatzzeichen "Radfahrer frei" oder durch ein 240 für Radfahrer freigegeben. Wenn da aber kein gülitges, sondern nur ein ungültiges 240 steht, was dann?

Doc


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Mitleser
Beitrag 01.03.2010, 19:38
Beitrag #668


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Auf dem Gehweg (Vz 239) darfst du nicht fahren, wohl aber auf einem "sonstigen Radweg".

Wenn man unbedingt auf dem Bürgersteig und dergleichen fahren will, so kann man § 2 Abs. 4 StVO so deuten, dass jede Verkehrsfläche auf der rechten Straßenseite ein (sonstiger) Radweg ist, solange sie nicht explizit durch Verkehrszeichen einer anderen Verkehrsart zur Nutzung bereitgestellt wird.
Dies gilt auch dann, wenn bereits ein Radfahrstreifen / Radweg / ... rechtsverbindlich angelegt ist. Es ist ja nicht auszuschließen, dass die Behörde mehrere parallel verlaufende Fahrtwege für Radfahrer schaffen wollte.


Ein altes Vz ist entweder nichtig und damit nicht vorhanden (mM) oder nicht nichtig und nur rechtswidrig und damit zu beachten (BMVS).
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Wattestäbchen
Beitrag 01.03.2010, 21:21
Beitrag #669


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 01.03.2010, 17:46) *
Es mag ja sein, dass DEIN Gehirn wie ein PC funktioniert, aber mei MIR klappt das mit dem "Vergessen" nicht so richtig. Ich SCHAFFE es einfach nicht, vor einem (bis vor einem halben Jahr noch gültigen) runden blauen Schild mit Herzpfeil zu stehen, fassungslos zu staunen und mich zu fragen:" Was ist DAS denn für ein komisches Verkehrszeichen?)
Da habe ich kein Problem mit. Ich weiß auch, was die Zeichen früher bedeutet haben - aber ich weiß auch, dass deren Bedeutung begrenzt ist. Und ich weiß, dass manche Zeichen im Moment undefiniert sind. Wo ist denn das Problem sowas zu verstehen? Mein Gehirn verkraftet es zu verstehen, dass die Aussage von Zeichen auch von der Zeit abhängt.


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Gast_Familienvater_*
Beitrag 01.03.2010, 21:33
Beitrag #670





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Zitat (nerari)
Es scheint, wenn man dem von @granny zitierten § folgt, aber auch Wege zu geben, die alleine durch das Weglassen des Zeichen 240 zu solchen "nicht benutzungspflichtigen, gemischten Rad/Fußwegen gemacht werden können thread.gif


Yepp, die gibt es hier in Berlin zu hauf... alles ehemals benutzungspflichtige Radwege.. baulich durch einen längsliegenden Stein vom Gehweg abgesetzt.. nach Demontage der Zeichen 240 steht in der Regel der linke Streifen den Radfahrern zur Verfügung und der rechte den Fußgängern.. mit den Inlinern fahr ich natürlich auf dem linken Gehwegteil, ist doch jetzt kein reiner Radweg mehr.. whistling.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 01.03.2010, 21:38
Beitrag #671


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Zitat (Wattestäbchen @ 01.03.2010, 21:21) *
... Und ich weiß, dass manche Zeichen im Moment undefiniert sind. Wo ist denn das Problem sowas zu verstehen?...

DU verstehst es, weil hier die entsprechende Diskussion läuft.
Aus genau demselben Grund verstehe ICH es ebenfalls.

Jetzt versetze Dich aber mal in einen "normalen" Autofahrer hinein. Der kannte zwar die Bedeutung der Verkehrszeichen (sowohl der neuen als auch der veralteten) und im Idealfall wusste er auch noch, dass es eine Übergangsvorschrift gab, die die ÄLTEREN Symbole gültig bleiben ließ.

Jetzt hörte er womöglich davon, dass es eine Neufassung der StVO gibt. Aber außer hier im VP habe ich NIRGENDWO davon gelesen, dass die alten Verkehrszeichen jetzt ungültig sind. Woher soll der "normale" Autofahrer das jetzt wissen? Selbst wenn er sich ein druckfrisches Exemplar der StVO vom 01.09.2009 besorgt, wird ihm nicht auf Anhieb auffallen, dass der §53 jetzt GANZ anders aussieht als früher. Und wenn er nicht mit der Nase darauf gestoßen wird, hat er kaum eine Chance zu bemerken, welche Konsequenz die Neufassung des §53 für die uralten Verkehrszeichen hat.

Doc


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Wattestäbchen
Beitrag 01.03.2010, 21:50
Beitrag #672


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Ich wusste das lange bevor hier die Diskussion los ging.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 01.03.2010, 22:08
Beitrag #673


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Zitat (Wattestäbchen @ 01.03.2010, 21:50) *
Ich wusste das lange bevor hier die Diskussion los ging.

Woher?

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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MisterOJ
Beitrag 01.03.2010, 22:20
Beitrag #674


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 01.03.2010, 17:46) *
Das ist übrigens ein Problem bei ALLEN Updates von Vorschriften:
Das menschliche Gehirn funktioniert nicht wie ein Computer.

Wenn ein PC ein Update bekommt, hat er anschießend automatisch die alte Version komplett "vergessen".
Beim menschlichen Gehirn dagegen musst Du mühsam jeden ungültig gewordenen Buchstaben einzeln löschen.


Nennt sich auch Defragmentierung laugh2.gif

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 01.03.2010, 17:46) *
@ Wattestäbchen:
Es mag ja sein, dass DEIN Gehirn wie ein PC funktioniert, aber mei MIR klappt das mit dem "Vergessen" nicht so richtig. Ich SCHAFFE es einfach nicht, vor einem (bis vor einem halben Jahr noch gültigen) runden blauen Schild mit Herzpfeil zu stehen, fassungslos zu staunen und mich zu fragen:" Was ist DAS denn für ein komisches Verkehrszeichen?)


Dann musst du wohl mal zum PC-Doktor!!!!

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 01.03.2010, 17:46) *
Übrigens:
Wenn die alten Verkehrszeichen WIRKLICH ungültig sind, habe ich ein Problem:
Ich WILL gern mit dem Rad einen kombinierten Rad/Fußweg benutzen. Leider hat das Fahrrad auf dem hier aufgestellten Zeichen 240 noch Pedale. Also ist das Zeichen ungültig - also nicht vorhanden - und ich benutze illegal den Bürgersteig.
Oder?

Doc


Denk mal pragmatisch: Schraub einfach Pedalen an dein Rad - dann sieht´s so aus wie auf dem Schild und du dardst dort munter



OJ, der heute etwas sarkastisch ist... wavey.gif


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Wattestäbchen
Beitrag 01.03.2010, 22:47
Beitrag #675


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 01.03.2010, 22:08) *
Zitat (Wattestäbchen @ 01.03.2010, 21:50) *
Ich wusste das lange bevor hier die Diskussion los ging.

Woher?

StVO lesen


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Nerari
Beitrag 02.03.2010, 18:08
Beitrag #676


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Zitat (Familienvater @ 01.03.2010, 21:33) *
f... alles ehemals benutzungspflichtige Radwege.. baulich durch einen längsliegenden Stein vom Gehweg abgesetzt.. nach Demontage der Zeichen 240 steht in der Regel der linke Streifen den Radfahrern zur Verfügung ....


Waren die mit Zeichen 240 beschildert blink.gif Oder mit Zeichen 241 unsure.gif Dafür würde ja die bauliche Trennung sprechen.

Wie soll der VT bei einem Bürgersteig ohne vorhandene bauliche Trennung ohne Beschilderung wissen, ob dieser ein reiner Fußweg sein soll, oder ob es einer sein soll, der durch Weglassen des Zeichen 240 zu einem (offensichtlich gemischten rolleyes.gif ) "freiwilligen" Rad-/Fußweg gemacht wurde think.gif

Nach meiner Beobachtung gehen immer mehr Radfahrer (oder soll ich schreiben, radfahrende Fußgänger) davon aus, dass alle Bürgersteige ebensolche Wege sind narr.gif

Gruß
Nerari
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mir
Beitrag 02.03.2010, 18:26
Beitrag #677


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Der normale VT richtet sich ohnehin nicht nach der StVO, sondern danach, was man ihm in der Fahrschule beigebracht hat und was er aus anderen Medien (Zeitung, Rundfunk) erfahren hat, was oft ungenau oder sogar geradezu falsch ist.

Wenn ihr zum Urlaub nach Italien fahrt, lest ihr Euch eigentlich die österreichische oder schweizerische und die italienische StVO samt maßgebenden Gerichtsurteilen durch? rolleyes.gif

Der Straßenverkehr funktioniert meiner Meinung nach sowieso eher trotz der juristisch-formalen Auslegung der StVO. Diese wird nur wichtig, nachdem ein Unfall passiert ist.


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Kuli
Beitrag 02.03.2010, 18:53
Beitrag #678


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Zitat (mir @ 02.03.2010, 18:26) *
Wenn ihr zum Urlaub nach Italien fahrt, lest ihr Euch eigentlich die österreichische oder schweizerische und die italienische StVO samt maßgebenden Gerichtsurteilen durch? rolleyes.gif

ich wollte mir in der Tat vor der Fahrt nach Dänemark mal einen Überblick über ein paar Paragraphen verschaffen, aber meinste, man findet irgendwo ne deutsche Übersetzung?

Selbst, wenn die wichtigsten Punkte irgendwo zusammengefasst sind, weiß man ja nie, ob das auch so dem Gesetz entspricht... Außerdem haben selbst die sich noch unterschieden oder waren veraltet crybaby.gif
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 02.03.2010, 22:38
Beitrag #679





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blushing.gif @nerari mit Zeichen 237 oder Zeichen 241... je nachdem.
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Wattestäbchen
Beitrag 03.03.2010, 00:56
Beitrag #680


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Zitat (mir @ 02.03.2010, 18:26) *
Wenn ihr zum Urlaub nach Italien fahrt, lest ihr Euch eigentlich die österreichische oder schweizerische und die italienische StVO samt maßgebenden Gerichtsurteilen durch? rolleyes.gif

Ich habe schon Urlaub in USA gemacht. Damals habe ich mir vorher die entsprechenden Gesetze durchgelesen. Gerichtsurteile aber nicht.


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mir
Beitrag 03.03.2010, 07:28
Beitrag #681


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das ist in USA ja noch lustiger, weil nicht nur jeder Bundesstaat seine Regeln hat (und die haben's in sich: In California z.B. haben Fußgänger an Kreuzungen generell Vorrang), sondern teilweise auch die einzelnen Gemeinden.


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MisterOJ
Beitrag 03.03.2010, 09:03
Beitrag #682


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Zitat (Wattestäbchen @ 03.03.2010, 00:56) *
Zitat (mir @ 02.03.2010, 18:26) *
Wenn ihr zum Urlaub nach Italien fahrt, lest ihr Euch eigentlich die österreichische oder schweizerische und die italienische StVO samt maßgebenden Gerichtsurteilen durch? rolleyes.gif

Ich habe schon Urlaub in USA gemacht. Damals habe ich mir vorher die entsprechenden Gesetze durchgelesen. Gerichtsurteile aber nicht.


Is ja vorbildlich!!!!!!!!!!! wavey.gif

Zitat (mir @ 03.03.2010, 07:28) *
das ist in USA ja noch lustiger, weil nicht nur jeder Bundesstaat seine Regeln hat (und die haben's in sich: In California z.B. haben Fußgänger an Kreuzungen generell Vorrang), sondern teilweise auch die einzelnen Gemeinden.


Echt??? blink.gif

Nich das man hierzulande noch auf solche dumme Ideen kommt.... thread.gif
Bei unseren Bundes- & Landespolitikern weiß man ja nie (Thema Wettbewerb zw. den Ländern).... crybaby.gif
(Sonst gibt´s vielleicht in paar Jahren in Hessen Linksverkehr.... whistling.gif )

OJ


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Bonsai-Brummi
Beitrag 03.03.2010, 09:22
Beitrag #683


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Zitat (MisterOJ @ 03.03.2010, 09:03) *
(Sonst gibt´s vielleicht in paar Jahren in Hessen Linksverkehr.... whistling.gif )


Unbestätigten Gerüchten zufolge ab 2012 - zunächst nur für mautpflichtige Lkw, der vereinfachten Überwachung wegen... thread.gif
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MisterOJ
Beitrag 03.03.2010, 11:02
Beitrag #684


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 03.03.2010, 09:22) *
Zitat (MisterOJ @ 03.03.2010, 09:03) *
(Sonst gibt´s vielleicht in paar Jahren in Hessen Linksverkehr.... whistling.gif )

Unbestätigten Gerüchten zufolge ab 2012


Wie bitte????? blink.gif blink.gif blink.gif

Zitat (Bonsai-Brummi @ 03.03.2010, 09:22) *
Zitat (MisterOJ @ 03.03.2010, 09:03) *
(Sonst gibt´s vielleicht in paar Jahren in Hessen Linksverkehr.... whistling.gif )

zunächst nur für mautpflichtige Lkw, der vereinfachten Überwachung wegen... thread.gif


Da muss man doch alle Mautbrücken um 180° drehen - was das wieder kostet!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ranting.gif


OJ


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Bonsai-Brummi
Beitrag 03.03.2010, 11:21
Beitrag #685


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Zitat (MisterOJ @ 03.03.2010, 11:02) *
... alle Mautbrücken um 180° drehen - was das wieder kostet!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ranting.gif


Eben, OJ: Nur diese und jene VZ, die

  • noch gültig rolleyes.gif und
  • für diese Lkw relevant sind;


Die allermeisten also *nicht*

lg
c.s.
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.03.2010, 20:08
Beitrag #686


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Zitat (MisterOJ @ 03.03.2010, 09:03) *
(Sonst gibt´s vielleicht in paar Jahren in Hessen Linksverkehr.... whistling.gif )

OJ


Die haben es doch auch letztens erst gemacht, was wäre das doch für ein Bombengeschäft für Hersteller von Bussen whistling.gif
Und außerdem wären dann importe aus Australien und den britischen Inseln viel peiswerter thread.gif


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MisterOJ
Beitrag 03.03.2010, 23:46
Beitrag #687


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 03.03.2010, 11:21) *
Zitat (MisterOJ @ 03.03.2010, 11:02) *
... alle Mautbrücken um 180° drehen - was das wieder kostet!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ranting.gif


Eben, OJ: Nur diese und jene VZ, die

  • noch gültig rolleyes.gif und
  • für diese Lkw relevant sind;


Da fallen mir aber schon noch paar Schildchen ein:

    Z274 mit Zz für Lkw & Co
    Z277
    Tonnage- und Höhenbegrenzungen
    ...


Zitat (Bonsai-Brummi @ 03.03.2010, 11:21) *
Die allermeisten also *nicht*

Da magst du aber recht haben... rolleyes.gif

Zitat (Bonsai-Brummi @ 03.03.2010, 11:21) *
lg
c.s.



OJ, der hofft, dass nicht irgendwelche Landespolitiker auf dumme Ideen kommen...
(upps - sind sie doch schon!! Ich dsag nur BAB-Wegweisung in Hessen..... crybaby.gif )


PS: Der Vergleich mit Samoa hinkt aber etwas - zumindest was die betroffene Fahrzeuganzahl anbelangt wär´s bei uns doch schwierig....


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oscar_the_grouch
Beitrag 04.03.2010, 14:33
Beitrag #688


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so, dann schaun wir doch mal, ob auch in Berlin ein Halteverbot
nur bis zur naechsten Einmuendung ( egal auf welcher Seite)
gueltig ist...
Und ein HV Mitte keinen Anfang definieren kann smile.gif
15 E moechte die Stadt von mir haben, ich werde mich todesmutig
der Obrigkeit entgegenstellen und weiter berichten.
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Kuli
Beitrag 04.03.2010, 16:14
Beitrag #689


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Gleich beides in einem Fall? ohmy.gif

Ich hätt ja wenigstens erstma eins nach dem anderen probiert wink.gif
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Wattestäbchen
Beitrag 04.03.2010, 16:49
Beitrag #690


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Zitat (oscar_the_grouch @ 04.03.2010, 14:33) *
...ich werde mich todesmutig der Obrigkeit entgegenstellen und weiter berichten.

Vielleicht treffen wir uns ja mal beim Psychologen wavey.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 04.03.2010, 17:35
Beitrag #691


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Zitat (Kuli @ 04.03.2010, 16:14) *
Gleich beides in einem Fall? ohmy.gif

Ich hätt ja wenigstens erstma eins nach dem anderen probiert wink.gif


ja sonst waers ja kein legaler Parkplatz gewesen smile.gif
erst HV Anfang, dann Mitte, dann Einmuendung, dann Parplatz am Strassenrand
und dann wieder HV Mitte...
War ja ok bis 1.9.
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Kuli
Beitrag 04.03.2010, 17:37
Beitrag #692


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Zitat (oscar_the_grouch @ 04.03.2010, 17:35) *
ja sonst waers ja kein legaler Parkplatz gewesen smile.gif
erst HV Anfang, dann Mitte, dann Einmuendung, dann Parplatz am Strassenrand
und dann wieder HV Mitte...
War ja ok bis 1.9.

Ah, ok verstehe ich wink.gif
Dann hat das HV-Mitte ja für dich gar keine Bewandnis, wenns erst nach deinem Parkplatz kommt. Ich dachte schon umgekehrt smile.gif
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MisterOJ
Beitrag 04.03.2010, 18:13
Beitrag #693


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Zitat (oscar_the_grouch @ 04.03.2010, 14:33) *
15 E moechte die Stadt von mir haben, ich werde mich todesmutig
der Obrigkeit entgegenstellen und weiter berichten.


Tapfer oscar!!!!!

Zitat (Wattestäbchen @ 04.03.2010, 16:49) *
Vielleicht treffen wir uns ja mal beim Psychologen wavey.gif



Da werden wir VP´ler wohl kurz oder lang alle mal landen unsure.gif wenn wir die StVO, RSA & Co weiterhin fundamentalistisch interpretieren und Buchstabe für Buchstabe argumentativ auseinderdiskutieren ...



OJ


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MisterOJ
Beitrag 04.03.2010, 22:07
Beitrag #694


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Zitat (Kuli @ 02.03.2010, 18:53) *
Zitat (mir @ 02.03.2010, 18:26) *
Wenn ihr zum Urlaub nach Italien fahrt, lest ihr Euch eigentlich die österreichische oder schweizerische und die italienische StVO samt maßgebenden Gerichtsurteilen durch? rolleyes.gif

ich wollte mir in der Tat vor der Fahrt nach Dänemark mal einen Überblick über ein paar Paragraphen verschaffen, aber meinste, man findet irgendwo ne deutsche Übersetzung?



Das is ja löblich von dir!! wavey.gif
(Gibt´s da auf den Webseiten nicht immer so nen länderfarbenen Button, wo man die Sprache auswählen kann... whistling.gif )


OJ



PS: Was macht dein Studium so.... wavey.gif


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Kuli
Beitrag 04.03.2010, 22:12
Beitrag #695


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Zitat (MisterOJ @ 04.03.2010, 22:07) *
PS: Was macht dein Studium so.... wavey.gif

Ach.. ich lern grad für Luftverkehr, sieht aber aussichtslos aus, dass ich das bis morgen noch schaff ;D
2. Versuch, ich komme whistling.gif
Dafür hab ich "Mathe 1" mit 4,0 bestanden, ein Wunder smile.gif

offtopic.gif biggrin.gif
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 04.03.2010, 22:13
Beitrag #696





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Zitat (Kuli)
ich wollte mir in der Tat vor der Fahrt nach Dänemark mal einen Überblick über ein paar Paragraphen verschaffen, aber meinste, man findet irgendwo ne deutsche Übersetzung?


Hä? Wozu das denn? Schleich einfach mit den anderen mit und parke niemals ohne dich hundert mal zu vergewissern, dass man dort wo du parkst auch wirklich parken darf.. und park auf keinen Fall einfach so, weil Einheimische auch dort parken.. dann kann dir eigentlich schon nix mehr passieren.. whistling.gif
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superdiesel
Beitrag 05.03.2010, 04:35
Beitrag #697


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Zitat (Wattestäbchen @ 04.03.2010, 16:49) *
Vielleicht treffen wir uns ja mal beim Psychologen wavey.gif

Wattestäbchen, gibts bei dir immer noch nichts Neues in Sachen Gerichtsverfahren?


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
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velo
Beitrag 05.03.2010, 06:51
Beitrag #698


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Ich habe mich in den letzten Tagen mal in Frankfurt umgesehen.

Wenn man nur die ungültigen Radwegschilder in die Betrachtung miteinbezieht, sind auf einen Schlag konservativ geschätze 40-50 Prozent der Benutzungspflichten entfallen. Bezieht man noch die Fälle mit ein,in denen sich alte und neue Schilder an jeder Kreuzung abwechseln, ein ständiges Wechseln von Fahrbahn auf Radweg und umgekehrt also nicht zumutbar ist, würde ich den Wegfall der Benutzungspflichten eher bei um die 70-80 Prozent sehen... tongue.gif


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§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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granny
Beitrag 05.03.2010, 14:04
Beitrag #699


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Zitat (velo @ 05.03.2010, 06:51) *
Wenn man nur die ungültigen Radwegschilder in die Betrachtung miteinbezieht, sind auf einen Schlag konservativ geschätze 40-50 Prozent der Benutzungspflichten entfallen.

Es kommt noch besser: Seit 1.9.2009 ist ja auch die neue VwV zur StVO in Kraft. Dort steht klipp und klar und abschließend aufgezählt, was benutzungspflichtige Radwege sind:
Zitat
Benutzungspflichtige Radwege sind mit Zeichen 237 gekennzeichnete baulich angelegte Radwege und Radfahrstreifen, mit Z.240 gekennzeichnete gemeinsame Geh- und Radwege sowie die mit Z.241 gekennzeichneten für den Radverkehr bestimmten Teile von getrennten Geh- und Radwegen." (Rnd.-Nr. 8 der VwV zu § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO)

Folglich sind mit Z.237 oder 241 gekennzeichnete Gehwege, mit Z.240 oder 241 gekennzeichnete baulich angelegte Radwege bzw. mit Z.237 oder 240 gekennzeichnete getrennte Geh- und Radwege keine benutzungspflichtigen Radwege i.S. der StVO mehr.

Ich schätze, in vielen Städten und Kommunen erledigt diese geniale Legaldefinition nochmals bis zu 90 % aller verbleibenden Beschilderungen mit aktuellen Verkehrszeichen whistling.gif
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Wattestäbchen
Beitrag 05.03.2010, 14:10
Beitrag #700


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Zitat (superdiesel @ 05.03.2010, 04:35) *
Zitat (Wattestäbchen @ 04.03.2010, 16:49) *
Vielleicht treffen wir uns ja mal beim Psychologen wavey.gif

Wattestäbchen, gibts bei dir immer noch nichts Neues in Sachen Gerichtsverfahren?

Gibt nix Neues - komplett Funkstille. Ich habe letztens meinen Anwalt nochmal angetriggert, er möge da mal nachhaken. Vielleicht kommt da was bei raus. Bisher habe ich keine neuen Informationen enthalten. sad.gif


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