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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
Gast_Familienvater_*
Beitrag 05.03.2010, 18:52
Beitrag #701





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@granny..

Ich steh gerade auf dem Fahrradschlauch... magst du nochmal erläutern wieso sich da was erledigen soll?
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granny
Beitrag 05.03.2010, 23:32
Beitrag #702


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Zitat (Familienvater @ 05.03.2010, 18:52) *
@granny..

Ich steh gerade auf dem Fahrradschlauch... magst du nochmal erläutern wieso sich da was erledigen soll?

Die VwV StVO sagt im Klartext z.B.: "Ein getrennter Geh- und Radweg ist nicht benutzungspflichtig, wenn er mit Z.237 oder 240 gekennzeichnet ist."

Wenn ich mir die Bestandsbeschilderung und die baulichen Gegebenheiten im Vorbeifahren so ansehe, stelle ich fest, dass da unzählige grobe Schnitzer gemacht wurden. So ist z.B. ganz Hamburg flächendeckend verseucht mit Z.237 an normalen Bürgersteigen bzw. an vermutlich getrennt zu benutzenden Geh- und Radwegen mit homöopathischer Placebo-Trennung. Also definitiv keine "baulich angelegten" Radwege und auch keine Radfahrstreifen und damit allesamt seit 1.9.2009 nicht mehr benutzungspflichtig...
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Pogge
Beitrag 06.03.2010, 13:44
Beitrag #703


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Zitat (granny @ 05.03.2010, 14:04) *
Ich schätze, in vielen Städten und Kommunen erledigt diese geniale Legaldefinition nochmals bis zu 90 % aller verbleibenden Beschilderungen mit aktuellen Verkehrszeichen whistling.gif


Also, ich meine zwar verstanden zu haben, was das bedeutet!
Aus dem Gedächtnis fallen mir aber kaum Stellen ein, wo sich deswegen etwas erledigt. Das muss wieder ein regionales Phänomen sein. Ich werde jetzt aber mal verschärft darauf achten!
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 06.03.2010, 14:41
Beitrag #704





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@granny.
danke, jetzt leuchtet mir das ein.
Wobei ich Z.237 an Gehwegen eigentlich nicht kenne. Das sind dann keine Gehwege mehr, sondern benutzungspflichtige Radwege, wobei die zumindest eine Auffahrt haben sollten.
Sind die Z.237 einfach vor einem Bürgersteig angebracht gebe ich dir recht.

Reicht dir bei baulich getrennten Geh- und Radwegen ein längs in der Höhe bündig eingelassener "Rasenkantentein" oder ist das für dich ein Placebo?

nurmalinteressehalbergefragt...
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KarlHeinzM
Beitrag 06.03.2010, 17:11
Beitrag #705


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Zitat (granny @ 05.03.2010, 23:32) *
Die VwV StVO sagt im Klartext z.B.: "Ein getrennter Geh- und Radweg ist nicht benutzungspflichtig, wenn er mit Z.237 oder 240 gekennzeichnet ist."

Ich kämpfe nun schon lange mit deiner Definition, bitte aber, ich stehe auch auf dem Schlauch, mir das zu erklären. Wenn du recht hättest, würde ich dich in mein Nachtgebet einschließen
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granny
Beitrag 07.03.2010, 11:11
Beitrag #706


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Zitat (KarlHeinzM @ 06.03.2010, 17:11) *
Zitat (granny @ 05.03.2010, 23:32) *
Die VwV StVO sagt im Klartext z.B.: "Ein getrennter Geh- und Radweg ist nicht benutzungspflichtig, wenn er mit Z.237 oder 240 gekennzeichnet ist."

Ich kämpfe nun schon lange mit deiner Definition, bitte aber, ich stehe auch auf dem Schlauch, mir das zu erklären. Wenn du recht hättest, würde ich dich in mein Nachtgebet einschließen

Du suchst Definitionen für "baulich", "gemeinsam" und "getrennt" angelegte Radwege? Zunächst einmal ist wohl davon auszugehen, dass diese drei Begriffe vom Gesetzgeber aus gutem Grund und mit Bedacht differenziert werden. Wir können also sicher sein, dass wir es mit drei konkreten Bauformen zu tun haben, und dass die Verwendung eines dieser drei Begriffe bzw. der drei unterschiedlichen Verkehrszeichen für die jeweils andere Bauform verwaltungsrechtlich unzulässig ist.

Was bedeutet nun "baulich", "gemeinsam" oder "getrennt" angelegt?

Die VwV StVO besagt hierzu:
Zitat
"Das [ausreichende Radverkehrsfläche vorhanden] ist der Fall, wenn
a) von der Fahrbahn ein Radweg baulich oder ein
Radfahrstreifen mit Zeichen 295 "Fahrbahnbegrenzung"
abgetrennt werden kann
b) der Gehweg von dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr
getrennt oder gemeinsam benutzt werden kann,"

"Baulich" angelegt bedeutet hiernach also alles, was durch eine bauliche Trennung von der Fahrbahn abgetrennt ist. Da Fahrbahnen auch stets baulich von Gehwegen getrennt sind, bedarf es zu einer baulichen Anlage i.S. der VwV also beidseitiger Bordsteinkanten bzw. Grünstreifen. Solche Wege (und Radfahrstreifen) sind nur benutzungspflichtig, wenn sie mit Z.237 gekennzeichnet sind.

Eine "getrennte" Anlage liegt vor, wenn ein Radweg auf einem einzigen Baukörper unmittelbar neben einem Gehweg verläuft. Das entscheidende Merkmal ist also, dass der "getrennte" Radweg zum Gehweg niveaugleich liegt und dass also weder Bordsteinkanten noch Grünstreifen zwischen Gehweg und Radweg liegen dürfen (sonst wäre er ja bereits wieder "baulich" angelegt...). Da die Zuordnung nach VwV StVO zu Z.241 "zweifelsfrei" erkennbar sein muss, kommt zur Trennung nur eine weiße durchgezogene Linie in Frage. Solche Wege sind dann benutzungspflichtig, wenn sie mit Z.241 gekennzeichnet sind.

Bei der "gemeinsamen" Anlage wird einfach an den einzigen baulich von der Fahrbahn getrennten Weg ein Z.240 gehängt.

Was versprichst du dir eigentlich von einer solchen Klärung? Die Radwegpest wird man auf dem Rechtsweg sowieso nicht los. Dagegen hilft IMO nur das Vorbild durch die vollendete Tat.
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KarlHeinzM
Beitrag 07.03.2010, 12:36
Beitrag #707


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Zitat (granny @ 07.03.2010, 11:11) *
Was versprichst du dir eigentlich von einer solchen Klärung? Die Radwegpest wird man auf dem Rechtsweg sowieso nicht los. Dagegen hilft IMO nur das Vorbild durch die vollendete Tat.

Wir haben in Bayreuth einen linken, gemeinsamen Geh-/Radweg (Zeichen 240) , nicht straßenbegleitend, in Einmündungsbereichen zweifarbig abgetrennt (rot/teerfarbig) und der ist sehr gefährlich, es hat sich schon ein tödlicher Unfall ereignet. Die Fahrbahn ist durch Zeichen 254 gesperrt. Ich und viele andere auch, wollen diesen Radweg nicht benutzen müssen.
Google Maps: Gutenbergstraße, Bayreuth
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Gast_fusel_*
Beitrag 07.03.2010, 13:06
Beitrag #708





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Zitat (KarlHeinzM @ 07.03.2010, 12:36) *
Die Fahrbahn ist durch Zeichen 254 gesperrt.

wenn die Fahrbahn für Radfahrer gesperrt ist, darfst du da nicht fahren. Es spielt dann keine Rolle, ob ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist oder nicht.
Ist das Zeichen 254 eine gültige Ausführung?
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KarlHeinzM
Beitrag 07.03.2010, 14:04
Beitrag #709


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Zitat (fusel @ 07.03.2010, 13:06) *
Zitat (KarlHeinzM @ 07.03.2010, 12:36) *
Die Fahrbahn ist durch Zeichen 254 gesperrt.

wenn die Fahrbahn für Radfahrer gesperrt ist, darfst du da nicht fahren. Es spielt dann keine Rolle, ob ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist oder nicht.
Ist das Zeichen 254 eine gültige Ausführung?

ja, neueste Ausführung, aber nur 50 m, dann kommt die Einmündung der Gutenbergstraße. Ab dort keine Wiederholung des Zeichens 254. Fahrbahn könnte also befahren werden, wenn das Zeichen 240 nicht die Benutzung des Radweges vorschreiben würde.
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granny
Beitrag 07.03.2010, 14:58
Beitrag #710


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Zitat (KarlHeinzM @ 07.03.2010, 14:04) *
ja, neueste Ausführung, aber nur 50 m, dann kommt die Einmündung der Gutenbergstraße. Ab dort keine Wiederholung des Zeichens 254. Fahrbahn könnte also befahren werden, wenn das Zeichen 240 nicht die Benutzung des Radweges vorschreiben würde.

Du schreibst doch, der Weg sei nicht straßenbegleitend? Also geht es nur darum, ob das Z.254 beachtlich ist. Da Verkehrsverbote aber keine Verbot der Einfahrt aussprechenen, und man mit dem Fahrrad offenbar auch legal hinter das Schild gelangen kann, ist es unwirksam. Ich würde einfach die Fahrbahn benutzen.
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Gast_fusel_*
Beitrag 07.03.2010, 15:09
Beitrag #711





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Zitat (granny @ 07.03.2010, 14:58) *
Da Verkehrsverbote aber keine Verbot der Einfahrt aussprechenen,

was sprechen sie dann aus?
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KarlHeinzM
Beitrag 07.03.2010, 15:33
Beitrag #712


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Zitat (granny @ 05.03.2010, 14:04) *
Es kommt noch besser: Seit 1.9.2009 ist ja auch die neue VwV zur StVO in Kraft. Dort steht klipp und klar und abschließend aufgezählt, was benutzungspflichtige Radwege sind:
Zitat
Benutzungspflichtige Radwege sind mit Zeichen 237 gekennzeichnete baulich angelegte Radwege und Radfahrstreifen, mit Z.240 gekennzeichnete gemeinsame Geh- und Radwege sowie die mit Z.241 gekennzeichneten für den Radverkehr bestimmten Teile von getrennten Geh- und Radwegen." (Rnd.-Nr. 8 der VwV zu § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO)

Folglich sind mit Z.237 oder 241 gekennzeichnete Gehwege, mit Z.240 oder 241 gekennzeichnete baulich angelegte Radwege bzw. mit Z.237 oder 240 gekennzeichnete getrennte Geh- und Radwege keine benutzungspflichtigen Radwege i.S. der StVO mehr.

Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen, heißt es doch für meinen Fall: Benutzungspflichtige Radwege sind mit Zeichen 240 gekennzeichnete gemeinsame Geh- und Radwege
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granny
Beitrag 08.03.2010, 10:50
Beitrag #713


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Zitat (fusel @ 07.03.2010, 15:09) *
Zitat (granny @ 07.03.2010, 14:58) *
Da Verkehrsverbote aber keine Verbot der Einfahrt aussprechenen,

was sprechen sie dann aus?

Ein Verkehrsverbot, was sonst wavey.gif
Mangels "Verkehrsverbot Ende"-Kennzeichnung gelten Verkehrsverbote nur bis zu dem Punkt, zu dem man auch gelangen kann, ohne an dem (oder einem gleichartigen anderen) Schild vorbeizufahren. Da offenbar ein "offener" Zugang aus einer Nebenstraße hinter dem Schild möglich ist, entfaltet das Verkehrsverbot schlicht gar keine Wirkung, weil man auch legal durch Einbiegen und Zurückfahren bis zum Schild in den vermeintlich gesperrten Bereich gelangen kann.

Zitat (KarlHeinzM @ 07.03.2010, 15:33) *
Zitat (granny @ 05.03.2010, 14:04) *

Folglich sind mit Z.237 oder 241 gekennzeichnete Gehwege, mit Z.240 oder 241 gekennzeichnete baulich angelegte Radwege bzw. mit Z.237 oder 240 gekennzeichnete getrennte Geh- und Radwege keine benutzungspflichtigen Radwege i.S. der StVO mehr.

Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen, heißt es doch für meinen Fall: Benutzungspflichtige Radwege sind mit Zeichen 240 gekennzeichnete gemeinsame Geh- und Radwege

Wo siehst du da einen Widerspruch?
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KarlHeinzM
Beitrag 08.03.2010, 13:45
Beitrag #714


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Zitat (granny @ 08.03.2010, 10:50) *
Wo siehst du da einen Widerspruch?


ich habe es, dank deinen Begriffsbestimmungen begriffen, kein Widerspruch mehr. Danke auch. wavey.gif
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MisterOJ
Beitrag 08.03.2010, 19:01
Beitrag #715


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Zitat (Kuli @ 04.03.2010, 22:12) *
Zitat (MisterOJ @ 04.03.2010, 22:07) *
PS: Was macht dein Studium so.... wavey.gif

Ach.. ich lern grad für Luftverkehr,

Gibt´s dafür hier im VP eigentlich auch einen Themenfaden?? think.gif
(Na gut - Beschilderung und Vorfahrtsregeln sind bestimmt nicht ganz so spannend...)

Zitat (Kuli @ 04.03.2010, 22:12) *
sieht aber aussichtslos aus, dass ich das bis morgen noch schaff ;D
2. Versuch, ich komme whistling.gif

offtopic.gif biggrin.gif


Und alles gut geschafft!? wavey.gif


OJ


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Markus77
Beitrag 08.03.2010, 20:47
Beitrag #716


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Zitat (MisterOJ @ 08.03.2010, 19:01) *
(Na gut - Beschilderung und Vorfahrtsregeln sind bestimmt nicht ganz so spannend...)

Vorfahrtsregeln gibt´s da auch; nur der Schilderwald ist nicht so dicht...
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MisterOJ
Beitrag 08.03.2010, 22:14
Beitrag #717


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Zitat (Markus77 @ 08.03.2010, 20:47) *
Zitat (MisterOJ @ 08.03.2010, 19:01) *
(Na gut - Beschilderung und Vorfahrtsregeln sind bestimmt nicht ganz so spannend...)

Vorfahrtsregeln gibt´s da auch; nur der Schilderwald ist nicht so dicht...

Woran das wohl liegt??? rolleyes.gif


OJ


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Gast_fusel_*
Beitrag 08.03.2010, 23:01
Beitrag #718





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Zitat (granny @ 08.03.2010, 10:50) *
Mangels "Verkehrsverbot Ende"-Kennzeichnung gelten Verkehrsverbote nur bis zu dem Punkt, zu dem man auch gelangen kann, ohne an dem (oder einem gleichartigen anderen) Schild vorbeizufahren. Da offenbar ein "offener" Zugang aus einer Nebenstraße hinter dem Schild möglich ist, entfaltet das Verkehrsverbot schlicht gar keine Wirkung, weil man auch legal durch Einbiegen und Zurückfahren bis zum Schild in den vermeintlich gesperrten Bereich gelangen kann.

ein Verkehrsverbot, das nur für eine Fahrtrichtung angeordnet ist oder die Länge der Verbotsstrecke =0 ist, entfaltet deiner Meinung nach also keine Wirkung und muss nicht beachtet werden?
merkwürdige Vorstellung

Verbote, die nur für eine Richtung gelten, gibt es z.B. an Steigungsstrecken, die bergab für Gefahrguttransporte gesperrt sind, bergauf aber von diesen befahren werden dürfen.
Verbotsstrecken mit einer Länge =0 gibt es z.B. an Durchbrüchen in Mittelstreifen, die für den normalen Verkehr gesperrt sind.
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granny
Beitrag 08.03.2010, 23:34
Beitrag #719


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Zitat (fusel @ 08.03.2010, 23:01) *
Verbote, die nur für eine Richtung gelten, gibt es z.B. an Steigungsstrecken, die bergab für Gefahrguttransporte gesperrt sind, bergauf aber von diesen befahren werden dürfen.
Verbotsstrecken mit einer Länge =0 gibt es z.B. an Durchbrüchen in Mittelstreifen, die für den normalen Verkehr gesperrt sind.

Das ist die große Frage, ob sie "gelten". Ich halte sie für nett gemeinte Versuche, aber rechtlich ohne jede Relevanz, wenn der Gefahrguttransport völlig legal bergauf die Strecke hochfahren, unmittelbar vor dem Verkehrsverbot wenden und dann den Berg unbeanstandet wieder heruntersausen könnte. Wirksam würde die Sperrung erst dann, wenn es sich um eine baulich getrennte Richtungsfahrbahn handelte, in die aus der Gegenrichtung schon aus anderen Gründen nicht eingefahren werden dürfte.

Um ein schlichtes Verbot der Einfahrt auszusprechen, ist in der StVO Z.267 vorgesehen, evtl. kombiniert mit entsprechenden Freigaben.
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.03.2010, 13:49
Beitrag #720


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ihr werdet es nicht glauben, aber die Massenmedien haben uns entdeckt wink.gif

die Schilda sind seit kurzem ungültig, aber was für eine Verschwendung von Steuergeldern...

Ich bin ein Video
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Mitleser
Beitrag 12.03.2010, 14:03
Beitrag #721


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Aber der Sprecher des Beitrages hat das doch alles richtig dargestellt. Ein Sackgassenschild darf halt nicht mehr "rechteckig" sein, es muss halt "quadratisch" aussehen. rofl1.gif
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durban
Beitrag 12.03.2010, 14:21
Beitrag #722


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Folgender Fall:

In einer Fahrprüfung kommt ein Fahrschüler an eine T- Kreuzung; die Fahrtrichtung ist hier durch ein VZ 211 hinter der Einmündung nach rechts vorgeschrieben. Weitere VZ gibt es an der Einmündung nicht.
Der Fahrschüler übersieht das Schild und biegt nach links ab, der Fahrlehrer greift ein, die Prüfung ist beendet.
Das VZ 211 enthält jedoch einen Herzpfeil.

Hat der Fahrlehrer zu Recht eingegriffen? wavey.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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ukr
Beitrag 12.03.2010, 15:31
Beitrag #723


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Zitat (oscar_the_grouch @ 12.03.2010, 13:49) *
ihr werdet es nicht glauben, aber die Massenmedien haben uns entdeckt wink.gif
Leider wird in dem Bericht so getan, als wären die Schilder zum 1.9.2009 neu designed worden. dry.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 12.03.2010, 15:46
Beitrag #724


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Zitat (ukr @ 12.03.2010, 15:31) *
... Leider wird in dem Bericht so getan, als wären die Schilder zum 1.9.2009 neu designed worden.

Ist doch egal:
Die alten Schilder waren nach dem 30.06.1992 noch weiterhin UNBEFRISTET gültig. Somit gab es 17 Jahre lang absolut keine Notwendigkeit, diese Schlider auszuwechseln. Zum 01.09.2009 ist diese "unbefristete Übergangsfrist" ohne Vorwarnung schlagartig weggefallen, und jetzt tut das Verkehrsministerium so, als hätten die betroffenen Straßenverkehrsbehörden 17 Jahre lang ihre Pflichten versäumt.

Meiner Meiinung nach hat lediglich derjenige seine Pflicht versäumt, der in der StVO-Novelle vom 01.07.1992 versäumt hat, eine genau definierte Übergangsfrist festzulegen (wie es ja bei der jetzigen StVO-Novelle für einige "ablaufende" Schilder korrekt geschehen ist).

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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ukr
Beitrag 12.03.2010, 16:33
Beitrag #725


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 12.03.2010, 15:46) *
Somit gab es 17 Jahre lang absolut keine Notwendigkeit, diese Schlider auszuwechseln.

Verkehrsrechtlich vielleicht nicht, verkehrstechnisch schon. Daraus resultieren nämlich die 10 Jahresfristen bei anderen Verkehrszeichen.
Natürlich gibt es viele alte Schilder, die ein wesentlich besseres Erscheinungsbild aufweisen als aktuelle Zeichen - das liegt teilweise an den Fertigungsverfahren die damals angewandt wurden.
Viele Behörden haben aber in den letzten Jahren ihre alten Lagerbestände genutzt, um neue Anordnungen umzusetzten - und zumindest das kann man ihnen jetzt vorwerfen. Und wie ich schon oft in diesem Zusammenhang bemerkt habe: Die StVO-Novelle ist nicht allein ein Kind des BMVBS. whistling.gif

Edit:
Offensichtlich stoßen die Medien dank dem Fernsehbeitrag jetzt generell auf das Thema:

http://www.nw-news.de/lokale_news/bielefel...hilderwald.html
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Mitleser
Beitrag 12.03.2010, 17:16
Beitrag #726


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Ach die armen Kommunen, die vollkommen überrascht wurden. whistling.gif

Ich kann ja verstehen, dass sie vor dem 01.09.2009 nichts von einer Änderung wussten. Wenn man nichts selbst über etwas entscheidet, dann braucht man sich ja nicht zuvor mit Bundesgesetzgebung auseinanderzusetzen. Es wäre zwar vermutlich ein leichtes gewesen, die Übergangsfrist zeitlich begrenzt beizubehalten, aber ...

Lustig ist nur, wie einige Kommunen immer noch versuchen, heil aus der Sache rauszukommen. Hier mal die chronologische Antwort einer Straßenverkehrsbehörde bezüglich meiner Anfragen zum weiteren Umgang mit veralteten Verkehrszeichen.
  1. Wovon sprechen Sie?
  2. Da ist mir nichts zu bekannt!
  3. Das bleibt glaube ich alles gültig!
  4. Warum solte sich da was ändern?
  5. Die Rechtsprechung sagt, dass Vz nach Aufstellung unbegrenzt gültig sind!
  6. Das war, ähm, naja, ähm, ..., die Entscheidung Az xy23 des OVG XY!
  7. Sie müssen die Entscheidungsformel schon im Gesamtzusammenhang sehen!
  8. Ja, stimmt, auch die Begründung geht darauf ein, aber ...
  9. Das steht da so nicht drin!
  10. Ja, Sie haben Recht, das Gericht schreibt das so, aber wir sind nach reiflicher Überlegung der Meinung, dass man das auch anders auslegen könnte!

Auf meine wiederholten Fragen, wie die Kommune die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Haftungssituation beurteilt, gab es nie den Ansatz einer Antwort. whistling.gif
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ukr
Beitrag 12.03.2010, 17:25
Beitrag #727


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Zitat (Mitleser @ 12.03.2010, 17:16) *
Es wäre zwar vermutlich ein leichtes gewesen, die Übergangsfrist zeitlich begrenzt beizubehalten, aber ...

Wozu? Wenn ich sehe, wie viele Schilder noch in der Gegend herum stehen, deren -zeitlich begrenzte- Übergangsfristen seit Jahren abgelaufen sind, muß ich einfach ein großes Maß an Desinteresse unterstellen. Und wer - wie im verlinkten Zeitungsartikel beschrieben - seinen eigenen Schilderwald nicht kennt, der hat offenbar versäumt, die behördeninterne Dokumentation dem Stand der Technik anzupassen.
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.03.2010, 17:31
Beitrag #728


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 12.03.2010, 15:46) *
Meiner Meiinung nach hat lediglich derjenige seine Pflicht versäumt, der in der StVO-Novelle vom 01.07.1992 versäumt hat, eine genau definierte Übergangsfrist festzulegen (wie es ja bei der jetzigen StVO-Novelle für einige "ablaufende" Schilder korrekt geschehen ist).

Doc


Also, bei mir im Dorf stehen immer noch die ganz alten Zeichen 290 mit der Parkscheibe anstelle des Wortes "ZONE".
Quizfrage: "wie lange gelten diese Zeichen schon nicht mehr ?"

Bei Zeichen 274 hat es übrigens meistens geklappt, alte Zeichen 274 mit der "km/h" Angabe sind eigentlich überall verschwunden bzw. überklebt worden.


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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ukr
Beitrag 12.03.2010, 17:36
Beitrag #729


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Zitat (Heinz Wäscher @ 12.03.2010, 17:31) *
Quizfrage: "wie lange gelten diese Zeichen schon nicht mehr ?"

Seit 01.01.2000 wavey.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.03.2010, 17:42
Beitrag #730


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ja, weil man sich bei Z274 ganz schnell, ganz einfach um eine Einnahmequelle
gebracht haette. Wer interessiert sich schon fuer Z209
oder Busse u.ä. ....
Is schon ziemlich erhellend wie unterschiedlich die Zeichen
gewichtet werden sobald es nur ein wenig komplizierter
wird.
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kimchi
Beitrag 12.03.2010, 18:23
Beitrag #731


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Zitat (oscar_the_grouch @ 12.03.2010, 17:42) *
Is schon ziemlich erhellend wie unterschiedlich die Zeichen
gewichtet werden sobald es nur ein wenig komplizierter
wird.

Nun, Wattestäbchen hat das doch bereits bewiesen. Denn er beachtet auch die Z250 oder Z267, während die Obrigkeit das manchmal anders sieht. Wären es stinknormale Tempolimits müsste man sich selbstredend daran halten... whistling.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 12.03.2010, 18:55
Beitrag #732


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Zitat (ukr @ 12.03.2010, 16:33) *
... Verkehrsrechtlich vielleicht nicht, verkehrstechnisch schon. Daraus resultieren nämlich die 10 Jahresfristen bei anderen Verkehrszeichen.

Entschuldige mal:
WARUM sollte es in den vergangenen 17 Jahren nötig gewesen sein, ein "altes", aber noch unbeschränkt gültiges Verkehrszeichen auszutauschen?
Nur um mit Gewalt meine Steuergelder rauszuhauen?

Es hieß in derStVO vom 01.07.1992 ja eben NICHT: "Die alten Schilder bleiben noch 17 Jahre gültig", sondern nur "Die alten Schilder bleiben gültig".

Demnach gäbe es wirklich KEINEN Grund, ein am 30.06.92 aufgehängtes altes "Radweg"-Schild (Fahrrad MIT Pedalen) zwischenzeitlich auszuwechseln, aber ein am 01.07.92 aufgehängtes neues "Radweg"-Schild (Fahrrad OHNE Pedalen) hängenzulassen.

Schilder sind, soviel ich weiß, DANN auszuwechseln,
- wenn sie über das zulässige Maß ausbleichen, verrosten oder ihre Reflexionseigenschaften verlieren,
- kurz bevor sie definitiv ungültig werden.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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ukr
Beitrag 12.03.2010, 19:12
Beitrag #733


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 12.03.2010, 18:55) *
Entschuldige mal:

Entschuldigung angenommen.

Zitat
WARUM sollte es in den vergangenen 17 Jahren nötig gewesen sein, ein "altes", aber noch unbeschränkt gültiges Verkehrszeichen auszutauschen?

Habe ich doch bereits geschrieben. Die befristeten Übergangsfristen resultieren in der Regel aus der üblichen Lebensdauer von Verkehrszeichen und die liegt bei etwa 10 Jahren. Damit wäre innerhalb der letzten 17 Jahre an vielen Stellen der Austausch auch ohne Frist notwendig gewesen und die gezeigten Schilder im RTL-Beitrag geben mir da Recht.

Zitat
Nur um mit Gewalt meine Steuergelder rauszuhauen?

Zugegeben, im Bereich der Verkehrszeichen wird viel Geld verschleudert, aber Wartung und Instandhaltung wären ganz normale Kosten, würden sich die entsprechenden Stellen darum kümmern. Dann gäbe es das Problem in dieser Form jetzt nicht.
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.03.2010, 20:13
Beitrag #734


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 12.03.2010, 18:55) *
Nur um mit Gewalt meine Steuergelder rauszuhauen?

200.000.000,00 EURO whistling.gif
Zitat
Allein an Bundesfernstraßen wurden für unnötige Schilder schätzungsweise 100 bis 200 Millionen Mark ausgegeben." Innerhalb von zwei Jahren habe sich der Schilderwald um ein Drittel auf 20 Millionen Schilder vermehrt. Dem Bund entstünden fortwährend finanzielle Schäden beispielsweise auch durch Defizite bei der Bauüberwachung im Straßenbau und beim überflüssigen Bau von Ortsdurchfahrten, kurz bevor eine Ortsumgehung genehmigt würde.

(Woanders übrigens auch thread.gif )


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 12.03.2010, 20:41
Beitrag #735


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Zitat (ukr @ 12.03.2010, 19:12) *
... Die befristeten Übergangsfristen resultieren in der Regel aus der üblichen Lebensdauer von Verkehrszeichen und die liegt bei etwa 10 Jahren. Damit wäre innerhalb der letzten 17 Jahre an vielen Stellen der Austausch auch ohne Frist notwendig gewesen und die gezeigten Schilder im RTL-Beitrag geben mir da Recht...


Na ja. bei uns im Dorf sehen manche Schilder so...

Angehängte Datei  237_alt.jpg ( 290.6KB ) Anzahl der Downloads: 5



... oder auch so...

Angehängte Datei  DSC01023.JPG ( 186.26KB ) Anzahl der Downloads: 5


...aus. Dann sollten sie vielleicht wirklich mal ausgetauscht werden.



Aber warum muss man DIESES Schild...

Angehängte Datei  ___Sackgasse.jpg ( 191.75KB ) Anzahl der Downloads: 9


auswechseln?
Nun, es reflektiert nicht, aber es macht dennoch eine eindeutige Aussage, und ein Nicht-Erkennen wäre außerdem nicht weiter gefährlich: Spätestens bei Ankunft an der Wendeschleife merkt man, was los ist.

Fairerweise sollte man eventuell noch ein Zusatzschild anbringen in der Art: "Keine Wendemöglichkeit für Fahrzeuge oder Züge über 10 m Länge"
Obwohl...
Dann hätten wie Anwohner weniger zu gucken rofl1.gif

Doc


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ukr
Beitrag 12.03.2010, 20:53
Beitrag #736


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Das letzte Schild könnte man ersatzlos entfernen. Das gehört auch zur Problematik mit den alten Zeichen:
Schauen welche Schilder überflüssig sind, anstatt sie durch neue zu ersetzten.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 12.03.2010, 21:03
Beitrag #737


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Zitat (ukr @ 12.03.2010, 20:53) *
Das letzte Schild könnte man ersatzlos entfernen...

Stimmt: Dann könnte man häufiger irgendwelche verirrten 40tonner rückwärts fahren sehen rofl1.gif
Merke: die Straße endet nicht vor dem im Hintergrund sichtbaren Carport, sondern sie gabelt sich vorher in zwei jeweils etwa 150 m lange Zweige mit jeweils SEHR engem Wendeplatz.

Doc


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ukr
Beitrag 12.03.2010, 21:36
Beitrag #738


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 12.03.2010, 21:03) *
Stimmt: Dann könnte man häufiger irgendwelche verirrten 40tonner rückwärts fahren sehen rofl1.gif

Ich würde als Pilot eines solchen Fahrzeuges nicht auf die Idee kommen, dort rein zu fahren.
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.03.2010, 21:56
Beitrag #739


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wobei die inhaltliche Bedeutung beim Sackgassenschild ja
logischerweise recht eindeutig bleibt, egal ob das Ding quadratisch
oder ungültig ist. Dieselbe unbedeutende Formänderung beim Autobahnschild
sollte aber den ADFC in Berlin jubeln lassen. 24/7 Stadtautobahn offen
fuer alle.
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ukr
Beitrag 12.03.2010, 21:59
Beitrag #740


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Mich würde ja mal der Zustand der Beschilderung in Bonn interessieren whistling.gif
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ukr
Beitrag 13.03.2010, 13:34
Beitrag #741


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Noch ein Beitrag - da hat man die Aufnahmen gleich nochmal verwurstelt:

http://www.rtl-hessen.de/videos.php?video=...gljgtm1qkb77ob3
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oscar_the_grouch
Beitrag 13.03.2010, 20:14
Beitrag #742


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na wenigstens haben sie das Problem erkannt und tun was dagegen....
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ukr
Beitrag 13.03.2010, 20:23
Beitrag #743


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In der Tat. Mich stören nur die Defa-Kindergärten als Argument für die Tränendrüse.
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Couscous
Beitrag 13.03.2010, 20:37
Beitrag #744


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Zitat (Heinz Wäscher @ 12.03.2010, 20:13) *
(Woanders übrigens auch thread.gif )


Rührend, wie die Schweizer die Schilder im Siebdruck von Hand herstellen.


--------------------

Gruss, Couscous
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ukr
Beitrag 14.03.2010, 16:43
Beitrag #745


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Auch das ist ein sehr interessanter Beitrag, vor allem die Dokumentation in Papierform kommt mir sehr bekannt vor. laugh2.gif

http://www.hr-online.de/website/rubriken/n...erkehrsschilder
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Commander
Beitrag 14.03.2010, 16:49
Beitrag #746


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Ja, da kannste dir was drauf einbilden! Aber das war uns Allen ja schon klar, dass man nur den Uli fragen müsste. cool.gif
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ukr
Beitrag 14.03.2010, 17:04
Beitrag #747


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Nunja, offenbar hat man das Problem erkannt und nach entsprechenden Dokumenten gesucht. Doch weder die BASt noch der IVSt haben noch alte Unterlagen - in digitaler Form gab es die alten Schilder gleich garnicht.
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Enrico
Beitrag 14.03.2010, 20:02
Beitrag #748


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@ukr oder andere Wissende wavey.gif
in dem Beitrag des Hessenfernsehens wurde darauf hingewisen, dass die Kommunen eine Aufforderung aus Berlin zum Austausch der alten VZ erhalten haben. Haben das tatsächlich alle Kommunen erhalten (auch die letzten Berggemeinden)? Gibt es irgend welche Vorgaben und Fristen, bis wann da was ausgetauscht werden soll?


--------------------
Gruß Enrico


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ukr
Beitrag 14.03.2010, 20:10
Beitrag #749


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Da ist mir nix bekannt, da es mich - im Hinblick auf die RSA - eigentlich auch nicht betrifft. Wenn dann sollte das aber auf Länderebene geschehen und da gibt es gravierende Unterschiede hinsichtlich der Informationsverbreitung. Und Berlin - naja, die sollten erstmal das Deckblatt ihrer Online-StVO ändern. laugh2.gif
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Mitleser
Beitrag 15.03.2010, 08:09
Beitrag #750


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Zitat (ukr @ 14.03.2010, 16:43) *

"Dort, wo wir uns rechtlich absichern müssen, tauschen wir die Schilder auch aus. Dort, wo es wirklich nur rein schöner sein soll, da verzichten wir drauf."

ranting.gif Wenn die Kommune einzelne Vz, so wie das gezeigte alte 253, für unwichtig befindet, dann soll sie diese doch ersatzlos abschrauben! ranting.gif


P.S.: Glückwunsch @ukr, da hat sich die viele Arbeit wirklich gelohnt flowers.gif
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