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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
Kuli
Beitrag 15.03.2010, 08:19
Beitrag #751


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Zitat (Mitleser @ 15.03.2010, 08:09) *
Zitat (ukr @ 14.03.2010, 16:43) *

"Dort, wo wir uns rechtlich absichern müssen, tauschen wir die Schilder auch aus. Dort, wo es wirklich nur rein schöner sein soll, da verzichten wir drauf."

ranting.gif Wenn die Kommune einzelne Vz, so wie das gezeigte alte 253, für unwichtig befindet, dann soll sie diese doch ersatzlos abschrauben! ranting.gif
Stattdessen wurde ja das überaus wichtige Hinweiszeichen für den Zebrastreifen getauscht think.gif

Übrigens: Find ich genial, dass die sich deine Seite ausgedruckt haben flowers.gif
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ukr
Beitrag 15.03.2010, 10:50
Beitrag #752


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http://www.bild.de/BILD/auto/2010/03/alte-...nicht-mehr.html

Zitat
Der FDP-Verkehrsexperte im Bundestag, Patrick Döring, bestätigt: „Derzeit ist unklar, welches Schild überhaupt noch gültig ist.

Was für ein Experte. dry.gif
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Kuli
Beitrag 15.03.2010, 12:54
Beitrag #753


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Wieso stürzen sich denn jetzt plötzlich alle darauf, was schon seit über nem halben Jahr klar ist? think.gif
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Mitleser
Beitrag 15.03.2010, 13:04
Beitrag #754


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Weil die hier erwähnte "Bundesverordnung" den Austausch bis Ende März vorsieht. laugh2.gif Welche Verordnung meinen die da eigentlich? Die StVOrdnung - kommt ja vom Bund, aber ich finde die Frist 31.03.2010 nirgends?

Ist doch ein altbekanntes Problem. Erst interessiert es niemanden. Dann entdeckt ein Medium eine nette kleine Aufregergeschichte und lässt sie produzieren. Wenn dann irgendwann mal Luft im Programm ist, dann wird sie gesendet. Und weil die Kosten reingeholt werden müssen, wird sie auch in allen angeschlossenen Untermedien zigfach gesendet. Und wenn es ein großes Medium bringt, dann müssen auch die anderen berichten, sie wollen ja kein Thema verpennen. Und was groß in der Bundesmedienwelt passiert, dass muss, wenn man auch nur einen Funken lokale Verknüpfung findet, auch lokal ausgeschlachtet werden. wavey.gif
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Gast_fusel_*
Beitrag 15.03.2010, 13:21
Beitrag #755





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weiter vorne hab ich dieses Zitat aus der Gesetzesvorlage schonmal gepostet:

Zitat
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Bund und Ländern entstehen keine zusätzlichen Kosten. Durch den Wegfall von
mehreren bestehenden Verkehrszeichen werden Kosten reduziert. Nachdem
deren Aufstellung nicht mehr angeordnet werden kann, ist mit einer
Kostenersparnis von in etwa 200 Euro pro Verkehrszeichen auszugehen. Dem
steht die Einführung einiger neuer Verkehrszeichen gegenüber. Die
Straßenverkehrsbehörden der Länder werden aber nicht verpflichtet, solche
Anordnungen vorzunehmen; ihnen wird nur die Möglichkeit dazu eingeräumt. Eine
Mehrbelastung der jeweiligen Straßenbaulastträger von ebenfalls in etwa 200
Euro pro Verkehrszeichen liegt damit in ihrer eigenen Verantwortung.

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Die Änderungsverordnung löst Vollzugsaufwand bei den Ländern für die
Überprüfung der bestehenden Beschilderung und den Abbau zu entfernender
Verkehrszeichen sowie für die Anpassung der Tatbestandskataloge und der
darauf basierenden EDV-Verfahren aus. Der komplette Abbau eines
Verkehrszeichens kostet in etwa 40 Euro innerorts und 50 Euro außerorts. Dem
steht ein dadurch verringerter Unterhaltungsaufwand am Verkehrszeichen selbst,
aber auch zum Beispiel bei Mäharbeiten außerorts gegenüber. Da nicht bekannt
ist, wie viele Verkehrszeichen in Deutschland aufgestellt sind und wie viele davon
entfernt werden können, ist die Gesamtkostenersparnis nicht quantifizierbar.


wurde hier der Bundessrat von der Regierung bewusst belogen?
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superdiesel
Beitrag 15.03.2010, 14:24
Beitrag #756


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Zitat
wurde hier der Bundessrat von der Regierung bewusst belogen?

Wieso? Stimmt doch alles.
Zitat
Bund und Ländern entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Die Kosten tragen ja (weitgehend) die Kommunen. thread.gif

Glückwunsch, ukr, dass es deine Übersicht sogar ins Fernsehen schafft.
Eine Quellenangabe hätte aber bei journalistischer Sorgfalt schon sein dürfen.


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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ukr
Beitrag 15.03.2010, 18:07
Beitrag #757


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Zitat (superdiesel @ 15.03.2010, 14:24) *
Eine Quellenangabe hätte aber bei journalistischer Sorgfalt schon sein dürfen.

Och, das macht nix. Die VZ- und ZZ-Liste ist mit meiner Zustimmung in vielen Behörden als Dokument vorhanden, auch bei der Polizei.
Das ist letztendlich auch der Sinn der Website.
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ukr
Beitrag 15.03.2010, 21:34
Beitrag #758


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Keine Angst, ich werde nicht jede neue Meldung posten - aber auch Berlin hat es offenbar mitbekommen:

http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/sin...icle771276.html
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oscar_the_grouch
Beitrag 15.03.2010, 21:48
Beitrag #759


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crybaby.gif crybaby.gif crybaby.gif
Ich beantrage hiermit offiziell diesen Thread zu schliessen !
Oder alternativ sämtliche Berliner Behördenmitleser auszuschliessen.

Die haben doch in den letzten Tagen bei einer meiner LieblingsNichtbusspuren, sämtliche alten Busschilder mit aktuellen ersetzt. ranting.gif
(ich werde einen Teufel tun und verraten wo. DIE Genugtuung bekommt IHR nicht! So!)

Allerdings waren "Berlinprofis" am Werk. ALLE Z 245 sind neu. Die teilweise über 3 Zusatzschilder darunter, die meisten verblichen, einige überklebt und unleserlich natürlich nicht.
Auch alle Z209 an der Strecke sind noch alt.
Aber klar. Z245 kann man viel einfacher kontroll-kassieren.

GRRRRRRRRRRRRRR

Edith: kann man nich mal in Ruhe seinen Zorn niederschreiben ohne das diese VZ Spezialisten wieder mal schneller sind ? plasma.gif

ja wie nett ist das denn ? Die verantwortliche Behörde empfiehlt bei von ihr "verordneten" Strafzetteln, doch das Gericht anzurufen...

"....so ein Sprecher der Senatsverkehrsverwaltung. „Rechtlich gesehen existieren sie gar nicht.“ Er empfiehlt bei einem Strafzettel: „Einspruch einlegen, dann muss das Gericht entscheiden.“

Schade eigentlich, ich haette geschworen das die eingeweihten VP User noch jahrelang mit ihrem Mehrwissen den Stau hätten umfahren können.
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Schattenfell
Beitrag 15.03.2010, 21:49
Beitrag #760


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Zitat (oscar_the_grouch @ 15.03.2010, 21:48) *
Die haben doch in den letzten Tagen bei einer meiner LieblingsNichtbusspuren, sämtliche alten Busschilder mit aktuellen ersetzt. ranting.gif
(ich werde einen Teufel tun und verraten wo. DIE Genugtuung bekommt IHR nicht! So!)


Bilder oder nie passiert! think.gif
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ukr
Beitrag 15.03.2010, 21:49
Beitrag #761


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Mich wunderts nur, daß das jetzt auf einmal so schnell geht. Sollte es doch ein entprechendes Dokument geben? Oder gucken die alle RTL? laugh2.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 15.03.2010, 22:02
Beitrag #762


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na zwei Strecken hab ich noch.... ich werd das mal im Blick behalten.

Aber Schade isses schon.

Was mich noch wundert, das zumindest die Hessen auch auf die HV mit Herzpfeil ziehlen.
Da gibt es keine Muster und keine genaue Beschreibung in der StVO und somit auch keinen dringenden Grund sie zu ersetzen.
VON DENEN haben wir in Berlin nämlich noch mehr als genug.
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ukr
Beitrag 15.03.2010, 22:20
Beitrag #763


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Zitat (oscar_the_grouch @ 15.03.2010, 22:02) *
Was mich noch wundert, das zumindest die Hessen auch auf die HV mit Herzpfeil ziehlen.
Da gibt es keine Muster und keine genaue Beschreibung in der StVO und somit auch keinen dringenden Grund sie zu ersetzen.

Da kommen wir aber ins Verwaltungsrecht und da muß es passen - hier gilt der VzKat (der momentan aber auch veraltet ist).
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oscar_the_grouch
Beitrag 15.03.2010, 22:24
Beitrag #764


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höre ich dich da richtig ? Ich soll das für dich an den ca 50% (in WestBerlin gefühlten 75%) alten HV Schildern austesten ? whistling.gif
Leute, kommt alle nach Berlin. Soviele Parkplätze findet ihr in keiner anderen Stadt smile.gif

(oder in wiefern hat das Verwaltungsrecht einen Einfluss auf meinen Strafzettel ? )
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kimchi
Beitrag 15.03.2010, 22:30
Beitrag #765


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Tja lieber Oscar, dann wirste bald nicht mehr mit einem Drahtesel auf die Autobahn können... laugh2.gif


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ukr
Beitrag 15.03.2010, 22:32
Beitrag #766


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Welche Autobahn? whistling.gif
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kimchi
Beitrag 15.03.2010, 22:33
Beitrag #767


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Na, wenn die 300.000 EUR verballert worden sind. wavey.gif


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ukr
Beitrag 15.03.2010, 22:46
Beitrag #768


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Ach so.

Schön ist auch, daß ein Schild in Berlin nur etwa 30 Euro kostet, man in den anderen Beitragen von 100-200 Euro spricht.
Hat Berlin einen derart großzügigen Rabatt, nur weil an manchen Stellen elf Schilder an einem Mast hängen? laugh2.gif

(Ich weiß, mit den 100-200 Euro ist eigentlich das komplette Schild mit Rohrpfosten, Montagematieral usw. gemeint - lässt sich besser als Steuergeldverschwendung verkaufen)
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oscar_the_grouch
Beitrag 15.03.2010, 22:57
Beitrag #769


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Zitat (kimchi @ 15.03.2010, 22:30) *
Tja lieber Oscar, dann wirste bald nicht mehr mit einem Drahtesel auf die Autobahn können... laugh2.gif


Ich wette mit dir um einen ganzen Satz alter Schilder, das ausgerechnet diese vergessen werden.
Quadratisch, rechteckig ? wem fällt das schon auf smile.gif

Aber die warn mir ja eh wurscht. selbstmordgefährdet bin ich nich. Aber auf meiner eigenen Spur einmal vom Zentrum bis .... (ups verplappert)
das war schon schön. SEUFZ
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kimchi
Beitrag 15.03.2010, 23:17
Beitrag #770


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Zitat (oscar_the_grouch @ 15.03.2010, 22:57) *
Ich wette mit dir um einen ganzen Satz alter Schilder...
Hast du etwa auch schon Schilder ehrenamtlich abmontiert? think.gif laugh2.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 15.03.2010, 23:34
Beitrag #771


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nö, ich weiß doch das ich gewinne smile.gif
aber die Idee is gut.
Da die Stadt ja dieselbe Übersicht über ihre Schilder hat wie Bielefeld, montier ich die in nem halben Jahr einfach wieder an :-)
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Wattestäbchen
Beitrag 16.03.2010, 00:02
Beitrag #772


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Zitat (oscar_the_grouch @ 15.03.2010, 22:57) *
Quadratisch, rechteckig ? wem fällt das schon auf smile.gif
Mir wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 16.03.2010, 00:08
Beitrag #773


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Zitat (Wattestäbchen @ 16.03.2010, 00:02) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 15.03.2010, 22:57) *
Quadratisch, rechteckig ? wem fällt das schon auf smile.gif
Mir wavey.gif

rolleyes.gif

OJ


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Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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oscar_the_grouch
Beitrag 16.03.2010, 00:37
Beitrag #774


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Zitat (Wattestäbchen @ 16.03.2010, 00:02) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 15.03.2010, 22:57) *
Quadratisch, rechteckig ? wem fällt das schon auf smile.gif
Mir wavey.gif


DU bist ein Sonderfall smile.gif
Aber ganz ehrlich: Würdest du auf einer ehemaligen AB radeln/wandern gehen weil das Schild ungültig ist ?
So sehr ich dein anderes Verhalten mag, in dem Fall sag doch mal deine ehrliche Meinung.
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Wattestäbchen
Beitrag 16.03.2010, 01:18
Beitrag #775


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Zitat (oscar_the_grouch @ 16.03.2010, 00:37) *
Aber ganz ehrlich: Würdest du auf einer ehemaligen AB radeln/wandern gehen weil das Schild ungültig ist ?
Nein ich hab kein Fahrrad. Aber ich würde z.B. rechts vorbei fahren auf Fahrstreifen ehemaliger Autobahnen innerhalb geschlossener Ortschaften. Oder von Straßen abfahren, die keine Autobahnausfahrten sind.


--------------------
MfG
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biffer
Beitrag 16.03.2010, 04:18
Beitrag #776


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Hmm, mir ist gerade folgender Gedanke dazu gekommen:

Es heißt ja "Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlußstellen (Zeichen 330.1) eingefahren werden [...]" (§ 18 Abs. 2 StVO). Es wird vom VT also erwartet, dass er ohne entsprechendes VZ dennoch weiß, dass es sich um eine Autobahn handelt und an eben dieser Stelle nicht auffahren darf.

Wenn jetzt aber statt eines quadratischen ein rechteckiges Zeichen 330.1 aufgestellt ist, ist es so, als ob gar kein Zeichen vorhanden wäre. Demnach handelt es sich nicht um eine gekennzeichnete Anschlussstelle und das Auffahren auf die Autobahn ist an dieser Stelle eigentlich verboten.

Ansonten wäre der § 18 Abs. 2 ja bedeutungslos, da man sonst überall einfach mit der Begründung "es handelt sich nicht um eine Autobahn, da kein Zeichen 330" auffahren könnte...

Oder hab ich einen Denkfehler? think.gif


--------------------
Dubium sapientiae initium.
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Wattestäbchen
Beitrag 16.03.2010, 08:31
Beitrag #777


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Wenn du an Z330 vorbei kommst gelten ja schon die Vorschriften für den Verkehr auf Autobahnen. Die Anschlussstellen werden nicht dadurch gekennzeichnet sondern durch die blauen Wegweiser Z430.


--------------------
MfG
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biffer
Beitrag 17.03.2010, 03:13
Beitrag #778


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Zitat (Wattestäbchen @ 16.03.2010, 08:31) *
Die Anschlussstellen werden nicht dadurch gekennzeichnet sondern durch die blauen Wegweiser Z430.

§ 18 II StVO sagt doch aber Z330.1, und nicht Z430 unsure.gif
Z430 sind lediglich Wegweiser, die auf eine bestimmte Richtung hinweisen, aber keine Anschlussstellen kennzeichnen.


Und je mehr ich drüber nachdenke, desto größer erscheint mir der Widerspruch zwischen § 18 I und § 18 II: Entweder definiert Z330.1 eine Autobahn, dann sind folglich alle Straßen, die sich nicht hinter so einem Zeichen befinden keine Autobahn. Oder es kennzeichnet nur zulässige Anschlussstellen, dann stellt sich jedoch die Frage nach der Autobahndefinition. Beides schließt sich aber gegenseitig aus. Allerdings gehört das wohl eher in einen anderen Thread. laugh.gif


--------------------
Dubium sapientiae initium.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.03.2010, 08:24
Beitrag #779


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Zitat (biffer @ 17.03.2010, 03:13) *
... Beides schließt sich aber gegenseitig aus..

Das sehe ich auch mal so:
Eine Autobahn ist nicht DESHALB eine Autobahn, weil irgendwo ein entsprechendes Schild steht, sondern weil sie per Verwaltungsakt zur Autobahn gewidmet wurde. Das Schild selbst "macht" keine Autobahn, sondern es unterrichtet lediglich den geneigten Verkehrsteilnehmer davon, dass für die von ihm angesteuerte Straße ein solcher Verwaltungsakt stattgefunden hat - und es sich mithin bei der folgenden Straße um eine Autobahn handelt.

Eine Autobahn ist in der Regel ziemlich lang und hat ziemlich viele Auffahrten. Gesetzt den Fall, eine dieser Auffahrten ist nicht korrekt beschildert (oder meinetwegen auch GAR nicht beschildert), dann KANN dieses fehlende Schild natürlich keinerlei Rückwirkungen auf den DURCHGANGSVERKEHR auf der Autobahn haben: DER weiß ja schließlich nichts von dem fehlenden Schild...

Und es KANN natürlich auch nicht sein, dass diese breite Fernstraße mit dem Grünstreifen und den Mittelleitplanke GLEICHZEITIG Autobahn und Nicht-Autobahn ist - je nachdem, an welcher Stelle man aufgefahren ist.

Das ist genau so wie bei einem "vergessenen" Wiederholer für eine Geschwindigkeitsbeschränkung: Das Tempolimit gilt natürlich trotzdem weiter, aber wenn einer sie nicht beachtet, der glaubhaft machen kann, dass er davon nix wissen konnte, geht er straffrei aus.

Also:
Die Autobahn, auf die man auffährt, bleibt auch bei ungültigem Schild an der Auffahrt natürlich weiterhin eine Autobahn.
Weil aber an der Auffahrt kein gültiges Schild steht, darf diese Auffahrt eben nicht benutzt werden.
Der Autofahrer, der der Wegweisung folgt, auf ein GÜLTIGES Zeichen wartet - und sich plötzlich zu seiner totalen Überraschung schon auf der Autobahn befindet, geht straffrei aus tongue.gif.

Aber wenn ein Radfahrer an einer solchen Stelle auf die Autobahn fährt, wird man ihm vorhalten: "Sie WISSEN doch, das hier eine Autobahn ist. Dann WISSEN Sie auch, dass sie mit dem Rad nicht drauf dürfen. Und schon GAR nicht an dieser "ungültigen" Auffahrt!"

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Kuli
Beitrag 17.03.2010, 08:40
Beitrag #780


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 17.03.2010, 08:24) *
Weil aber an der Auffahrt kein gültiges Schild steht, darf diese Auffahrt eben nicht bbenutzt werden.

Interessante Theorie think.gif

Könnte "man" ja mal testen thread.gif
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velo
Beitrag 17.03.2010, 09:10
Beitrag #781


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 17.03.2010, 08:24) *
Eine Autobahn ist in der Regel ziemlich lang und hat ziemlich viele Auffahrten. Gesetzt den Fall, eine dieser Auffahrten ist nicht korrekt beschildert (oder meinetwegen auch GAR nicht beschildert), dann KANN dieses fehlende Schild natürlich keinerlei Rückwirkungen auf den DURCHGANGSVERKEHR auf der Autobahn haben: DER weiß ja schließlich nichts von dem fehlenden Schild...


Aber nur, wenn er ortsfremd ist... whistling.gif


--------------------
§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.03.2010, 10:07
Beitrag #782


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Zitat (velo @ 17.03.2010, 09:10) *
... Aber nur, wenn er ortsfremd ist...

Irrtum!

Ich befinde mich auf einer durchgehenden Autobahn. Die endet für mich erst dann, wenn ich an ein Zeichen „Autobahn-Ende“ (330.2) komme – und nicht etwa dann, wenn ich an einer Auffahrt vorbeikomme, von der ich weiß vermute, dass sie immer noch kein korrektes Zeichen „Autobahn-Anfang" (330.1) hat.


Aber da ich an einer falsch beschilderten Auffahrt gar nicht auf die Autobahn auffahren darf, ergibt sich eine weitere Frage:
Wie verhalte ich mich in folgendem Fall:

Ich möchte mit meinem Gespann an einer bestimmten Auffahrt auffahren.
Ich folge also zunächst mal den Wegweisern bis zur Auffahrt.
Dann biege ich entsprechend der Wegweisung in die Auffahrt ein – in der Erwartung, dass nun bald ein Zeichen 330.1 auftauchen wird.
Aber Pustekuchen: Da steht nur so eine rechtlich völlig irrelevante rechteckige Blechtafel mit einem Autobahn-Symbol drauf („Was DAS Ding wohl bedeuten soll???“ tongue.gif). Ich fahre also zunächst mal weiter – in der sicheren Annahme, dass nun bald ein Zeichen 330.1 auftauchen möge. Aber das ist NICHT der Fall. Im Gegenteil, ich sehe zu meinem Entsetzen, dass ich offenbar direkt auf den Einfädelstreifen einer Autobahn zufahre scarey.gif!!!. Es stand zwar nichts davon da, aber meine „allgemeine Lebenserfahrung“ und die blau-weißen km-Tafeln sagen mir, dass es so ist.

Was nun?
Ich DARF hier nicht auffahren, kann aber auch nicht mehr wenden.
Also: Warnblinker an, stehenbleiben, Polizei rufen und auf weitere Weisungen warten. rofl1.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Bonsai-Brummi
Beitrag 17.03.2010, 10:24
Beitrag #783


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 17.03.2010, 10:07) *
... dass ich offenbar direkt auf den Einfädelstreifen einer Autobahn zufahre scared.gif!!!. Es stand zwar nichts davon da, aber meine „allgemeine Lebenserfahrung“ und die blau-weißen km-Tafeln sagen mir, dass es so ist.


Du weißt aber, daß eine Straße mit zwei durch eine mittige Leit Schutzplanke getrennten Richtungsfahrbahnen nicht zwingend eine Autobahn ist...? unsure.gif

Bisweilen (kürzlich hier Thema gewesen: Die B9 zwischen Bonn und Koblenz) noch nicht mal eine Kraftfahrstraße; und auch blaue km-Tafeln und gar Wegweiser sind auf solchen Straßen immer wieder mal zu sehen yes.gif

lg
c.s.
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mir
Beitrag 17.03.2010, 10:25
Beitrag #784


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Zitat (Wattestäbchen @ 16.03.2010, 01:18) *
Nein ich hab kein Fahrrad.

B-B-Bitte? blink.gif

Du weißt nicht, was Dir an tollen Verkehrsregeln entgeht!

Dre ADFC sollte Dir eins spenden, das macht sich ganz sicher schnell bezahlt smile.gif


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biffer
Beitrag 17.03.2010, 13:59
Beitrag #785


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 17.03.2010, 08:24) *
Eine Autobahn ist nicht DESHALB eine Autobahn, weil irgendwo ein entsprechendes Schild steht, sondern weil sie per Verwaltungsakt zur Autobahn gewidmet wurde. Das Schild selbst "macht" keine Autobahn ...

Nunja, es gibt allerdings auch beschilderte Autobahnen im Sinne der StVO, die nicht als Bundesautobahn gewidmet sind und gewidmete Bundesautobahnen, die nicht als Autobahn beschildert sind...

Burmann/Heß sagt dazu folgendes:
Zitat (Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR)
Die Eigenschaft einer Str als AB oder Kraftfahrstr wird nicht durch begriffliche Merkmale oder ihren Ausbau, sondern durch die rechtsgestaltende Wirkung der Z 330.1 u 331.1 begründet (ebenso Ha VRS 48, 65; Bay VRS 58, 154; Dü DAR 97, 319 u Kar VRS 60, 227 = StVE § 42 StVO 4). [...] Widmung nach dem BFStrG ist nicht maßgebend.

Außerdem:
Zitat (VwV zu Zeichen 330.1 II)
Das Zeichen darf auch an Straßen aufgestellt werden, die nicht als Bundesautobahnen nach dem Bundesfernstraßengesetz gewidmet sind, wenn diese Straßen für Schnellverkehr geeignet sind, frei von höhengleichen Kreuzungen sind, getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben und mit besonderen Anschlußstellen für die Zu- und Ausfahrten ausgestattet sind.


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ukr
Beitrag 18.03.2010, 23:23
Beitrag #786


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Also die Quelle der verwendeten Bilder hätten sie wenigstens benennen können:

http://www.autobild.de/artikel/gesetzeslue...&now=08#mmg

dry.gif
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superdiesel
Beitrag 19.03.2010, 00:24
Beitrag #787


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ukr, das ist doch bestens:
Anwalt beauftragen und doppeltes Agentur-Honorar von Springer einfordern.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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ukr
Beitrag 19.03.2010, 00:29
Beitrag #788


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Das Problem hierbei wird sein, daß Verkehrszeichen nicht dem Urheberrecht unterliegen. Insofern kann ich das auch nicht für mich beanspruchen.
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granny
Beitrag 19.03.2010, 14:02
Beitrag #789


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Zitat (ukr @ 18.03.2010, 23:23) *
Also die Quelle der verwendeten Bilder hätten sie wenigstens benennen können:

Ich finde, sie hätten, wenn sie schon deine Bilder abkupfern, sich wenigstens dafür auch noch die kleine Mühe machen können, deinen gut formulierten und leicht verständlichen begleitenden Text zu lesen. ranting.gif
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superdiesel
Beitrag 19.03.2010, 15:56
Beitrag #790


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ukr: Die "gräuliche" Verfremdung in den Alt-Abbildungen ist aber beweisbar von dir. wink.gif


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ukr
Beitrag 19.03.2010, 16:20
Beitrag #791


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So ist es. Und auch die "aktuellen" Schilder haben hier und da ihre "Eigenheiten", von daher erkenne ich "meine" Schilder immer wieder.
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Heinz Wäscher
Beitrag 19.03.2010, 18:04
Beitrag #792


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Beim Durchblättern ist mir aufgefallen: warum gibt es noch dieses Verkehrszeichen, wo doch heutzutage alle bleifrei tanken think.gif

(Und das neue Zeichen 229 sieht bei Auto-Bild irgendwie anders aus whistling.gif )


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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mir
Beitrag 19.03.2010, 19:39
Beitrag #793


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Zitat (ukr @ 19.03.2010, 16:20) *
So ist es. Und auch die "aktuellen" Schilder haben hier und da ihre "Eigenheiten", von daher erkenne ich "meine" Schilder immer wieder.

Wenn sie Eigenheiten haben und nicht dem amtlichen Muster entsprechen, sind sie als Graphiken schon wieder geschützt ...


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ukr
Beitrag 19.03.2010, 20:52
Beitrag #794


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Zitat (mir @ 19.03.2010, 19:39) *
Wenn sie Eigenheiten haben und nicht dem amtlichen Muster entsprechen, sind sie als Graphiken schon wieder geschützt ...

Zumal die alten Schilder ja eh keine Verkehrszeichen mehr sind. laugh2.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 21.03.2010, 00:46
Beitrag #795


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crybaby.gif sadwalk.gif es werden immer weniger NichtBusspuren in meiner Stadt. Nur dort wo offensichtlich noch keine Klebeschilder für Trägertafeln vorhanden sind, gibt es noch eine
laaaaaaaaange Sonderspur für VP Leser. Also Leute beeilt euch.

Muss ich wohl doch nächstens die HV Schilder mit Herzpfeil herausfordern....
Aber das überleg ich mir noch ganz stark. Das Eis ist mir noch zu dünn.
Oder ich halte mich mal an alle Z250 die von Bauarbeitern am rechten Strassenrand in der guten Absicht vergessen wurden, da sie ja nur für einzelne Spuren gelten ....

Btw: Sämtliche Blaufahrräder mit Pedalen oder Z 254 wurden selbstverständlich nicht ausgewechselt.
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mir
Beitrag 21.03.2010, 07:31
Beitrag #796


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Wurden die Schilder eigentlich nun neu angeordnet (neuer VA), oder ist das überflüssig?

Zitat (oscar_the_grouch @ 21.03.2010, 00:46) *
Btw: Sämtliche Blaufahrräder mit Pedalen oder Z 254 wurden selbstverständlich nicht ausgewechselt.

Psssst! mad.gif


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MisterOJ
Beitrag 21.03.2010, 18:56
Beitrag #797


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Zitat (oscar_the_grouch @ 21.03.2010, 00:46) *
crybaby.gif sadwalk.gif es werden immer weniger NichtBusspuren in meiner Stadt. Nur dort wo offensichtlich noch keine Klebeschilder für Trägertafeln vorhanden sind, gibt es noch eine
laaaaaaaaange Sonderspur für VP Leser. Also Leute beeilt euch.


Das ist ja interessannt. think.gif Ich kannte bisher nur Fahrkarten-Sonderschalter für die 1.Klasse bei der Deutschen Bahn, entsprechende VIP-Lounges auf dem Flughafen, etc.

Aber Premium-Angebote wie eigene Fahrstreifen nur für VP`ler find ich schon klasse!!!
(Nur: wie dokumentiere ich einem mich anhaltenden cop.gif dass ich ein VP-Leser bin? Gibt´s da eine silberne / goldene Mitgliedskarte???)
--> Anregung an den Mod / Admin!!!!! wavey.gif

Zitat (oscar_the_grouch @ 21.03.2010, 00:46) *
Btw: Sämtliche Blaufahrräder mit Pedalen oder Z 254 wurden selbstverständlich nicht ausgewechselt.


Wahrscheinlich kann sich Berlin die neumodischen Fahrräder ohne Pedalen und Licht nicht leisten und bleibt daher bei den alten... laugh2.gif


OJ


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ulm
Beitrag 21.03.2010, 19:00
Beitrag #798


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Zitat (MisterOJ @ 21.03.2010, 18:56) *
Aber Premium-Angebote wie eigene Fahrstreifen nur für VP`ler find ich schon klasse!!!
(Nur: wie dokumentiere ich einem mich anhaltenden cop.gif dass ich ein VP-Leser bin? Gibt´s da eine silberne / goldene Mitgliedskarte???)
--> Anregung an den Mod / Admin!!!!! wavey.gif
OJ

Es gibt doch die VerkehrsPortal-Aufkleber...
wavey.gif
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MisterOJ
Beitrag 21.03.2010, 20:19
Beitrag #799


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Aja - stimmt!! (War mir entfallen).


Wobei.... der VP-Aufkleber wäre ja dann fahrzeuggebunden und nicht nutzergebunden. Wäre das rechtlich i.O.???
(Oder muss ich mir in solch einem Fall den Aufkleber auf die Stirn kleben?) unsure.gif


OJ

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 22.03.2010, 21:09


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Schattenfell
Beitrag 21.03.2010, 22:14
Beitrag #800


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Zitat (oscar_the_grouch @ 21.03.2010, 00:46) *
crybaby.gif sadwalk.gif es werden immer weniger NichtBusspuren in meiner Stadt.


Was hat es denn damit auf sich? think.gif
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