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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
Gast_Familienvater_*
Beitrag 21.03.2010, 22:15
Beitrag #801





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@ Mister OJ Aufkleber sind doch was für Weicheier.. schon mal über Branding nachgedacht.. laugh2.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 21.03.2010, 23:27
Beitrag #802


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Zitat (mir @ 21.03.2010, 07:31) *
Wurden die Schilder eigentlich nun neu angeordnet (neuer VA), oder ist das überflüssig?

Zitat (oscar_the_grouch @ 21.03.2010, 00:46) *
Btw: Sämtliche Blaufahrräder mit Pedalen oder Z 254 wurden selbstverständlich nicht ausgewechselt.

Psssst! mad.gif


Apropo, müssen sie denn neu angeordnet werden ? Wenn ja, würde ja eine neue Chance auf Widersruch bestehen.
Und zu den NichtAutobahnauffahrten: Da ich ja versehentlich auf diese NichtAutobahn aufgefahren bin und sie auch nicht mehr verlasse, gilt dann die Rechtsüberholerlaubniss (igO) bis zum Verlassen der AB zBsp in München ??
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mgka
Beitrag 22.03.2010, 09:18
Beitrag #803


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Zitat (oscar_the_grouch @ 21.03.2010, 23:27) *
Zitat (mir @ 21.03.2010, 07:31) *
Wurden die Schilder eigentlich nun neu angeordnet (neuer VA), oder ist das überflüssig?

Apropo, müssen sie denn neu angeordnet werden ? Wenn ja, würde ja eine neue Chance auf Widersruch bestehen.


Wenn man davon ausgeht, dass das Aufstellen des VZ die "Bekanntgabe" des Verwaltungsakts der Anordnung darstellt, dann sollte die Jahresfrist wieder loslaufen. Insbesondere bei den Radwegschildern sollten sich die anordnenden Behörden ja auch fragen, ob das Schild überhaupt notwendig ist. Falls nicht -> ersatzlose Streichung.

M.W. gibt es auch in dieser Frage schon eine Anfrage an den juristischen Dienst (vom Bundesministerium der Justiz?).


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Gast_fusel_*
Beitrag 22.03.2010, 10:06
Beitrag #804





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Zitat (mgka @ 22.03.2010, 09:18) *
Wenn man davon ausgeht, dass das Aufstellen des VZ die "Bekanntgabe" des Verwaltungsakts der Anordnung darstellt, dann sollte die Jahresfrist wieder loslaufen.

der Verwaltungsakt wird durch das Aufstellen des VZ bekanntgegeben. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass im Umkehrschluss jedes Aufstellen eines Verkehrszeichens die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes ist und deshalb angeordnet werden muss.
M.E. ist nur das erstmalige Aufstellen eines angeordneten VZ die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes.
Nicht jedoch die Erneuerung eines beschädigten, gestohlenen oder veralteten VZ.
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mir
Beitrag 22.03.2010, 10:57
Beitrag #805


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Allerdings war hier ja keine unterbrechungsfreie Auswechselung gegeben, sondern es stand für Monate ein ungültiges Schild.


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Gast_fusel_*
Beitrag 22.03.2010, 12:30
Beitrag #806





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Auch die Entfernung eines Schildes bedarf einer Anordnung.
Das Fehlen eines Schildes für einen gewissen Zeitraum (1 Tag, 1 Monat, 1 Jahr ???) kann die Anordnung zum Entfernen nicht ersetzen.

solange das VZ nicht vorhanden oder ungültig ist, muss es nicht beachtet werden. Die Wiederaufstellung bzw. der Ersatz bedarf aber m.E. keiner neuen Anordnung.

Aber wenn zu dieser Frage schon eine Anfrage an den juristischen Dienst läuft, sind wir vielleicht bald klüger.
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Heinz Wäscher
Beitrag 22.03.2010, 17:42
Beitrag #807


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Bei ca. 26 Minuten Spielzeit wird auch auf die Schilderproblematik eingegangen.


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MisterOJ
Beitrag 22.03.2010, 21:03
Beitrag #808


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Zitat (Familienvater @ 21.03.2010, 22:15) *
@ Mister OJ Aufkleber sind doch was für Weicheier.. schon mal über Branding nachgedacht.. laugh2.gif


Was bitte ist das denn??? blink.gif


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ulm
Beitrag 22.03.2010, 22:26
Beitrag #809


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Zitat (MisterOJ @ 22.03.2010, 21:03) *
Was bitte ist das denn??? blink.gif

Wenn Du nicht gurgeln magst, kannst Du ja auch die Füße von Wickie befragen: Wikipedia erklärt es hier
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ukr
Beitrag 23.03.2010, 19:55
Beitrag #810


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Endlich mal ein vernünftiger Artikel zum Thema, wenn auch mit kleinen Fehlern:

https://www.berlinonline.de/berliner-zeitun...9717/159718.php
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Jens
Beitrag 23.03.2010, 20:06
Beitrag #811


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Aus dem Artikel der Berliner Zeitung:
Zitat
Viele Verkehrszeichen gelten nicht mehr. So warnt nicht mehr eine Dampf-, sondern eine Elektrolok vor Bahnübergängen. „Modernisiert“ wurde auch das Auto auf dem Schild „Überholen verboten“. Mehr Details unter: www.rsa-95.de

clapping.gif

@ukr: Macht sich das bei den Zugriffszahlen bemerkbar?


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mir
Beitrag 23.03.2010, 20:25
Beitrag #812


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Ich will nochmal kurz auf die Begründung zurückkommen. Es hieß ja, daß die Schilder ohnehin schon 17 Jahre alt sein müssen und nach 10 Jahren die normale "Lebensdauer" abläuft.

Nur: Das mit der Lebensdauer ist so eine Sache. Ein ständig der Sonne ausgesetztes Schild bleicht aus. Aber eines, das immer im Schatten steht, hält schon länger. Und dann wird's eine ganze Reihe von Schildern gegeben haben, die einfach noch auf Lager waren. Daher hat man nun jede Menge alte Schilder, die durchaus noch einsatztauglich erscheinen, die nun aber weggeworfen werden müssen.

So richtig durchdacht kommt mir die Sache nicht vor. Jetzt will nur keiner schuld sein. whistling.gif


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la ultima
Beitrag 23.03.2010, 20:29
Beitrag #813


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Die Berliner Zeitung scheint der Zeit voraus, das Datum des Artikels ist das von morgen.


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Heinz Wäscher
Beitrag 23.03.2010, 20:37
Beitrag #814


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Zitat
Berlin setzt sich dafür ein, dass der Bund die Übergangsregelung verlängert. Doch der bleibt hart. „Alle Verkehrszeichen müssen der Rechtslage entsprechen, die seit 1992 gültig ist“, sagte ein Sprecher von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Der Rest muss weg.


Zitat aus dem Artikel aus Berlin, kennt den Herrn zufällig einer?


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ukr
Beitrag 23.03.2010, 20:46
Beitrag #815


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Zitat (Jens @ 23.03.2010, 20:06) *
@ukr: Macht sich das bei den Zugriffszahlen bemerkbar?

Unwesentlich - aber man merkt schon was. Die Berliner Zeitung hat wenigstens vorher gefragt - Bilder der VZ werden daher noch folgen.
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Kuli
Beitrag 23.03.2010, 21:13
Beitrag #816


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Zitat
„Das haben wir offenbar übersehen“, hieß es im Senat.
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ukr
Beitrag 23.03.2010, 21:15
Beitrag #817


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Offenbar - und nicht nur das - sonst gäbe es jetzt keine Reparaturverordnung (die angeblich vor dem Sommer noch die Gremien durchläuft). whistling.gif
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janr
Beitrag 24.03.2010, 01:49
Beitrag #818


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Zitat (Heinz Wäscher @ 23.03.2010, 20:37) *
Zitat
...sagte ein Sprecher von Verkehrsminister Peter Ramsauer ...
Zitat aus dem Artikel aus Berlin, kennt den Herrn zufällig einer?
Nicht persönlich.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Heinz Wäscher
Beitrag 24.03.2010, 17:04
Beitrag #819


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Nein, nicht Peter R. aus Traunwalchen, eigentlich hatte ich nach dem Sprecher / Verlautbarer dieser Äusserung gefragt.


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MisterOJ
Beitrag 24.03.2010, 17:56
Beitrag #820


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Zitat (ulm @ 22.03.2010, 22:26) *
Zitat (MisterOJ @ 22.03.2010, 21:03) *
Was bitte ist das denn??? blink.gif

Wenn Du nicht gurgeln magst,


Ach gurgeln mag ich schon rolleyes.gif - meistens frühmorgens und spätabends beim (klingt auch lustig)

--> nur ob mir dabei einfällt, was branding ist???

Zitat (ulm @ 22.03.2010, 22:26) *
kannst Du ja auch die Füße von Wickie befragen: Wikipedia erklärt es hier


Bitte??? blink.gif So spirituell bin ich nicht eingestellt, dass ich Füße befrage, aus Hände oder dem Kaffesatz lese bzw. an Horoskope glaube...


OJ wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 24.03.2010, 19:14
Beitrag #821


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Zitat (Jens @ 23.03.2010, 20:06) *
Aus dem Artikel der Berliner Zeitung:
Zitat
Viele Verkehrszeichen gelten nicht mehr. So warnt nicht mehr eine Dampf-, sondern eine Elektrolok vor Bahnübergängen. „Modernisiert“ wurde auch das Auto auf dem Schild „Überholen verboten“. Mehr Details unter: www.rsa-95.de



Gratulation!! Da hat die zeitung ja mal eine richtige Fachseite verlinkt/zitiert!!!!!

(Oder hast du etwa nachgeholfen ähmmm *hüstel* rolleyes.gif die Werbetrommel gerührt bzw die Redaktions-Kaffeekasse aufgefüllt ??)


Zitat (ukr @ 23.03.2010, 20:46) *
Zitat (Jens @ 23.03.2010, 20:06) *
@ukr: Macht sich das bei den Zugriffszahlen bemerkbar?

Unwesentlich - aber man merkt schon was.


Neee?? blink.gif da hätte ich jetzt aber einen richtigen run auf deine Seite vermutet...


Zitat (ukr @ 23.03.2010, 20:46) *
Die Berliner Zeitung hat wenigstens vorher gefragt - Bilder der VZ werden daher noch folgen.


Aber das zeigt mir, dass es eben noch richtige Zeitungen gibt
(und nicht nur solche komischen bunten Papierdruckerzeugnisse )


Oj


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ukr
Beitrag 24.03.2010, 20:49
Beitrag #822


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Zitat (MisterOJ @ 24.03.2010, 19:14) *
Neee?? blink.gif da hätte ich jetzt aber einen richtigen run auf deine Seite vermutet...

Der kam heute, mit etwa 1039 Besuchern - Schuld ist offenbar die Berliner Zeitung laugh2.gif

Die beiden relevanten Seiten (VZ und ZZ Übersicht) finden sich in Kürze auch im Berliner Polizei-Intranet.

Das hier ist auch gut, insbesondere der Kommentar zur Abbildung:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/art270,3065914
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Kuli
Beitrag 24.03.2010, 21:50
Beitrag #823


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Zitat (ukr @ 24.03.2010, 20:49) *
Die beiden relevanten Seiten (VZ und ZZ Übersicht) finden sich in Kürze auch im Berliner Polizei-Intranet.

Wozu? Es ist doch ein leichtes, festzustellen, ob ein VZ in der StVO abgebildet ist oder nicht.
Eigentlich muss man es nichtmal feststellen, denn mindestens jeder Führerscheininhaber sollte die StVO doch kennen smile.gif
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kimchi
Beitrag 24.03.2010, 22:04
Beitrag #824


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Zitat (ukr @ 24.03.2010, 20:49) *
...insbesondere der Kommentar zur Abbildung:
rofl1.gif

Zitat (Tagesspiegel)
Beim Senat fühlt man sich überfordert: „Wir schaffen es nicht, die Schilder von heute auf morgen auszutauschen." sagt die Sprecherin der Verkehrsverwaltung, Petra Rohland.
Nun hat man doch inszwischen schon fast 7 Monate Zeit gehabt. think.gif


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MisterOJ
Beitrag 24.03.2010, 22:07
Beitrag #825


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Zitat (ukr @ 24.03.2010, 20:49) *
Zitat (MisterOJ @ 24.03.2010, 19:14) *
Neee?? blink.gif da hätte ich jetzt aber einen richtigen run auf deine Seite vermutet...

Der kam heute, mit etwa 1039 Besuchern

Gratulation!!! wavey.gif

... schon ?

Zitat (ukr @ 24.03.2010, 20:49) *
- Schuld ist offenbar die Berliner Zeitung laugh2.gif

Wieso bloß?

Zitat (ukr @ 24.03.2010, 20:49) *
Die beiden relevanten Seiten (VZ und ZZ Übersicht) finden sich in Kürze auch im Berliner Polizei-Intranet.

Zitat (Kuli @ 24.03.2010, 21:50) *
Wozu? Es ist doch ein leichtes, festzustellen, ob ein VZ in der StVO abgebildet ist oder nicht.


Die cop.gif werden schon wissen warum (interne Weiterbildung)

Zitat (Kuli @ 24.03.2010, 21:50) *
Eigentlich muss man es nichtmal feststellen, denn mindestens jeder Führerscheininhaber sollte die StVO doch kennen smile.gif


kein Kommentar... whistling.gif


Zitat (ukr @ 24.03.2010, 20:49) *
Das hier ist auch gut, insbesondere der Kommentar zur Abbildung:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/art270,3065914


Hilfe - wer hat das geschrieben (wahrscheinlich ein zeitungsähnliches-Papierdruckerzeugnis-Aushilfsredakteur)? crybaby.gif


OJ


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rapit
Beitrag 26.03.2010, 13:41
Beitrag #826


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Wieso kommt eigentlich kein Mensch auf die Idee, die notwenige Überprüfung der Verkehrsschilder dazu zu nutzen, zu hinterfragen, ob sie alle notwendig sind?

Es dürfen doch ohnehin seit einiger Zeit nur Schilder aufgestellt werden, die notwendig sind.

Zumindest bei allen Zeichen, die seit September schon ungültig sind, liegt auf der Hand, dass sie nicht nötig sind - und weg könnten.

Für viele Überholverbote reicht die durchgezogene Linie.
Einen Zebrastreifen muss man wirklich nicht 15 m vorher mit Dreicksschild ankündigen.
Eine 25 m lange Sackgasse muss nicht als 30er-Zone ausgeschildert werden.
An einer nur 2,50 m breiten Einbahnstraßenfahrbahn muss kein Halteverbot angeordnet werden.
u.s.w.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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ulm
Beitrag 26.03.2010, 14:41
Beitrag #827


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Zitat (rapit @ 26.03.2010, 13:41) *
Für viele Überholverbote reicht die durchgezogene Linie.

Auch im Winter, wenn Schnee liegt?

Schön wäre es, wenn es so einfach wäre...
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Heinz Wäscher
Beitrag 26.03.2010, 14:45
Beitrag #828


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In meinem bevorzugten Papierdruckerzeugnis waren in der heutigen Ausgabe sogar mehrere Seiten mit diesem Thema: zum einen eine schöne Grafik mit einem alten und einem neuen Zeichen 286 auf der Titelseite, dann ein passender Kommentar auf Seite zwei und auf Seite drei ein relativ langer Artikel (siehe Link) mit schönen Bildern von ungültigen, alten Verkehrszeichen und den "neuen" von 1992.

Ein paar interessante Kommentare waren dort auch zu lesen:

Zitat
Eine eindeutige Antwort können viele Kommunen nicht geben. "Wir haben überhaupt keinen Überblick, wo welche Schilder stehen", sagt der Sprecher der Stadt Mohnheim, Michael Hohmeier. In keiner Stadt gebe es ein Verkehrsschilder-Kataster.
Sowas dummes aber auch whistling.gif

Zitat
"Wir tauschen erst aus, wenn die alten verblichen sind", sagt der Verkehrsamtschef der Stadt Langenfeld, Wolfgang Honskamp. Auch in Dinslaken werden nur neue Schilder aufgestellt, wenn die alten beschädigt oder verwittert sind.


Zitat
"Die meisten der ästhetischen Änderungen an den Schildern haben für die Verkehrssicherheit mit größter Wahrscheinlichkeit keine Auswirkungen. Daher wäre es unverhältnismäßig hier tausende Euro auszugeben", meint Dinslakens Sprecher Horst Dickhäuser. Ein neues Schild koste samt Aufstellung 400 bis 500 Euro. "Den finanziellen und personellen Aufwand, alte Schilder zu suchen, abzubauen und neue aufzustellen, können wir uns gar nicht leisten", sagt auch Monheims Sprecher Michael Hohmeier.
Ach, es geht also nur um die Ästhetik think.gif

Und das Wichtigste zu Schluß:
Zitat
Rechtsfreier Raum sind Straßen damit laut Verkehrsministerium nicht. "Alle noch im Straßenraum stehenden ,alten' Schilder sind weiterhin zu beachten", erklärte ein Sprecher.

Dann sind doch alle Klarheiten beseitigt, oder whistling.gif


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ukr
Beitrag 26.03.2010, 14:50
Beitrag #829


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Zitat (rapit @ 26.03.2010, 13:41) *
Wieso kommt eigentlich kein Mensch auf die Idee, die notwenige Überprüfung der Verkehrsschilder dazu zu nutzen, zu hinterfragen, ob sie alle notwendig sind?

Ich fürchte, diese Chance wird in vielen Fällen ungenutzt bleiben. Die jetzt durchgeführten Umtauschaktionen sollten zur Erstellung von Verkehrszeichen- Katastern genutzt werden, anhand dieser könnten dann gezielt Verkehrsschauen erfolgen.

Aber stattdessen fordert man lieber die Wiedereinführung des Absatz. 9 im § 53. ranting.gif

Zitat (ulm @ 26.03.2010, 14:41) *
Auch im Winter, wenn Schnee liegt?
Schön wäre es, wenn es so einfach wäre...

Die VwV-StVO verbietet die Kombination aus Zeichen 276 und Zeichen 295 (Fahrbahnmitte).
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Mitleser
Beitrag 26.03.2010, 15:57
Beitrag #830


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Zitat (Heinz Wäscher @ 26.03.2010, 14:45) *
Zitat
Eine eindeutige Antwort können viele Kommunen nicht geben. "Wir haben überhaupt keinen Überblick, wo welche Schilder stehen", sagt der Sprecher der Stadt Mohnheim, Michael Hohmeier. In keiner Stadt gebe es ein Verkehrsschilder-Kataster.
Sowas dummes aber auch whistling.gif

Es mag ja sein, dass die Kommunen keinen Überblick über den Bestand haben, aber mir würde nicht im Traum einfallen, das öffentlich zuzugeben. Das spricht ja für eine äußerst schlampige Papier-Arbeit in den letzten Jahren.

[Wunschdenken]
Schade, dass die Semesterferien gerade vorbei sind, aber die nächsten (Schul)ferien stehen ja vor der Tür.
Da amtliche Verkehrszeichen nicht einfach so aufgestellt werden, sondern es zuvor einer Papierlage bedarf, sollte es mit wenig Personalaufwand machbar sein, diese Papierlage zu sortieren. Auch eine EDV Erfassung der Bestände ist schnell und einfach vollzogen; notfalls mit Excel sortiert nach Straßennamen und Hausnummern. Dieser dann erfasst Papierbestand wird durch weitere Schüler/Studenten mit der Realität abgeglichen. Schon habe ich einen Überblick - und all das ohne hoheitliches Handeln und Belastung der originären Mitarbeiter.
Erst diese fertige Soll/Ist Kladde muss durch die Behörde weiter bearbeitet werden, was aber leichter ist als nur auf Zufallsfunde, Bürgereingaben oder Anträge der Gemeindeparlamente zu warten.
Wer jetzt sagt, dass die Kommunen nicht einmal Geld für die Praktikanten haben, den verweise ich auf die Masse an Mathematik- und Ingenieurstudenten, welchen man hier wunderbare Seminar-, Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten mit praktischem Bezug vollkommen kostenlos anbieten kann. Und wenn sich keiner findet, bleibt immer noch der Weg über die sogenannten Ein-Euro-Jobs.
[/Wunschdenken]

Zitat (Heinz Wäscher @ 26.03.2010, 14:45) *
Zitat
Rechtsfreier Raum sind Straßen damit laut Verkehrsministerium nicht. "Alle noch im Straßenraum stehenden ,alten' Schilder sind weiterhin zu beachten", erklärte ein Sprecher.
Dann sind doch alle Klarheiten beseitigt, oder whistling.gif

Na wenn der gute Herr doch aber Recht hat. Er sagt ja nicht, dass die Schilder noch gültig sind, sondern nur, dass sie noch beachtet werden müssen. Diese sprachliche Feinheit zieht sich derzeit durch alle abgedruckten Stellungnahmen des BmVBS.
Spätestens im zivilgerichtlichen Verfahren muss Du dem Richter erklären, warum Du auf dem veralteten Fußgängerüberweg jemanden überfahren hast (relevant sind nur die Fahrbahnstriche!), weswegen Du nicht mehr rechtzeitig vor dem veralteten Bahnübergang anhalten konntest, warum Du beim Überholen an einer nicht einwandfrei übersichtlichen Stelle mit dem Gegenverkehr kollidiert bist (wurdest ja durch ein altes Verbotsschild auf die mögliche Gefahr hingewiesen), ...


Edit: Hervorhebung
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mir
Beitrag 26.03.2010, 16:03
Beitrag #831


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Sie müssen nur im Rahmen von § 1 beachtet werden, also wenn ansonsten andere mehr als unvermeidbar behindert oder gefährdet werden.Ohne konkrete Behinderung keine Ordnungswidrigkeit.


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rapit
Beitrag 26.03.2010, 16:38
Beitrag #832


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Zitat (ulm @ 26.03.2010, 14:41) *
Zitat (rapit @ 26.03.2010, 13:41) *
Für viele Überholverbote reicht die durchgezogene Linie.

Auch im Winter, wenn Schnee liegt?

Schön wäre es, wenn es so einfach wäre...


Wenn Schnee liegt, verbietet die allgemeine Verkehrslage das Überholen.

Ja, so einfach ist das manchmal.

Es wurde auch schon teilweise praktiziert hier in der Gegend, und es funktioniert.

Apropos Schnee: meist sind dann auch die Schilder zugeschneit... think.gif


Zitat (ukr @ 26.03.2010, 14:50) *
Die VwV-StVO verbietet die Kombination aus Zeichen 276 und Zeichen 295 (Fahrbahnmitte).


laugh.gif laugh.gif laugh.gif hahaha, die kennt in der Verwaltung doch aber offenbar niemand!!!!

Oder man versteht das falsch, dass man halt kein Zeichen 276 auf dem Strich in der Fahrbahnmitte einpflanzen darf unsure.gif think.gif whistling.gif laugh2.gif


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mir
Beitrag 26.03.2010, 16:51
Beitrag #833


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Die Vorschrift ist doch erst seit September drin, oder? think.gif


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ukr
Beitrag 26.03.2010, 16:58
Beitrag #834


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Zitat (mir @ 26.03.2010, 16:51) *
Die Vorschrift ist doch erst seit September drin, oder? think.gif

Korrekt.
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mir
Beitrag 26.03.2010, 17:01
Beitrag #835


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Dann sind Altlasten durchaus normal und legal.


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ukr
Beitrag 26.03.2010, 17:28
Beitrag #836


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Zitat (mir @ 26.03.2010, 17:01) *
Dann sind Altlasten durchaus normal und legal.

Es geht ja um den Fall, dass dort ein altes Zeichen 276 steht. Dann muß bzw. darf es nicht gegen ein neues getauscht werden.

hier was neues:

http://www.tvbvideo.de/video/iLyROoafvGF7.html
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ulm
Beitrag 26.03.2010, 18:17
Beitrag #837


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Zitat (ukr @ 26.03.2010, 17:28) *

Mein Favorit war das hier:
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Haberlon
Beitrag 26.03.2010, 18:39
Beitrag #838


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"Wenn Schnee liegt, verbietet die allgemeine Verkehrslage das Überholen."

rofl1.gif
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mir
Beitrag 26.03.2010, 19:11
Beitrag #839


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Zitat (ukr @ 26.03.2010, 17:28) *
Zitat (mir @ 26.03.2010, 17:01) *
Dann sind Altlasten durchaus normal und legal.

Es geht ja um den Fall, dass dort ein altes Zeichen 276 steht. Dann muß bzw. darf es nicht gegen ein neues getauscht werden.

Warum denn nicht? Für mich ist nach wie vor unklar, was der Schilderaustausch verwaltungsrechtlich bedeutet. Ist es eine Erneuerung der Bekanntmachung, gilt der alte Verwaltungsakt ja weiter, und das Aufstellen an sich ist ja kein VA. Muß dagegen ein neuer VA erlassen werden, geht das freilich nicht.

Ich bin aber zur Zeit eher der Ansicht, daß das nur eine Bekanntmachung ist. Dann ist natürlich nix mit Überprüfen und Ausmisten, es werden einfach mechanisch alle Schilder ausgetauscht.


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petichen
Beitrag 26.03.2010, 20:29
Beitrag #840


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Zitat


Die Sache mit den veralteten Halteverbotsschildern haben die bei TV-Berlin auch nicht verstanden - oder falsch von woanders übernommen. Die Berliner Zeitung hatte es ja noch richtig dargestellt.

Haben die zuständigen Stellen in den Bezirken nicht auch die entsprechenden Gesetzbücher, um selber rauszukriegen, was ihnen da blüht?

Man, man, 19 Jahre haben Land und Bezirke geschlafen und jetzt kommt das große gegenseitige Schuld-in-die Schuhe-Geschiebe.
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ukr
Beitrag 26.03.2010, 22:08
Beitrag #841


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Zitat (petichen @ 26.03.2010, 20:29) *
Man, man, 19 Jahre haben Land und Bezirke geschlafen und jetzt kommt das große gegenseitige Schuld-in-die Schuhe-Geschiebe.

Und der Versuch, im Sinne der Schadensbegrenzung die alten Schilder weiter als gültig anzusehen und dies den Bürgern zu vermitteln.
Wenn es denn so wäre - warum dann die Aufregung? whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 27.03.2010, 01:44
Beitrag #842


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ach danke ukr das du auf so einfache Weise die Logik in diese Geschichte zurückholst. :-)
das mit den HV Schildern hab ich aber immer noch nich begriffen:

" Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahr- bahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite von ihr weg."

Da steht nix von oben/unten, Form und Art. Also mir ist das immer noch zu dünn, um mal eben 15 E zu riskieren.
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ukr
Beitrag 27.03.2010, 10:55
Beitrag #843


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Ich gehe davon aus das Haltverbote für die Presse einfach ideal sind, um die Story aufzuwerten.

Hier sieht man übrigens sehr schön, dass das von vielen Behörden beschworene "Austauschen wenn die Schilder nicht mehr erkennbar sind" in der Praxis angewandt wird:

http://www.mopo.de/hamburg/panorama/galeri...=1718&key=4

Mal ehrlich: Die Behörden tauschen die Schilder nicht aus, egal ab mit oder ohne Frist. Ich hoffe das BMVBS bleibt hart.
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mir
Beitrag 27.03.2010, 10:56
Beitrag #844


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Wie soll sie das machen, wenn sie kein Kataster hat? rolleyes.gif


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ukr
Beitrag 27.03.2010, 11:25
Beitrag #845


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Das ist ja das Problem. Die Behörden haben keinen Überblick, was sie wo überhaupt beschildert haben und das im Jahr 2010.

Egal wie man zu der Tiefensee-StVO steht - der Schilderwald muss gelichtet werden. Von alleine machen das die Behörden aber nicht, denn Verkehrszeichen sind auch prima Ruhekissen für andere Versäumnisse, wie z.B. erforderliche bauliche Lösungen.

Nehmen wir nur mal das alte Zeichen 274 - das ist bereits seit 10 Jahren ungültig - also mit vorangegangener 10 jähriger Übergangsfrist und trotzdem stehen die Dinger noch in der Landschaft herum. Oder Lichtzeichenanlagen mit roten und gelben Pfeilen - seit 2005 ungültig und dennoch massenhaft in Betrieb.

Und jetzt, nachdem man sich nachweislich mehr als 18 Jahre nicht um die Schilder gekümmert hat (einige stammen aus den 60er Jahren) fordert man weitere Fristen? Die Bundesrat Drucksache, die wir hier bereits vor einem Jahr diskutiert haben ist unbemerkt geblieben. Die nachfolgenden Änderungen - unbemerkt.
Dann die Novelle - "ja es gibt da einige neue Schilder und die Schneeflocke dürfen wir nicht mehr verwenden" - schlecht informiert.

Und jetzt, sieben Monate danach, stellt man dank der Medien fest, daß die alten Schilder ungültig sind, was für eine Überraschung. ranting.gif

Der eine Beitrag bringt es auf den Punkt: Man hat schlichtweg gepennt!
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oscar_the_grouch
Beitrag 27.03.2010, 12:10
Beitrag #846


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in dem die Ordungsamtsmitarbeiter und Herren/Damen in Grün, die Augen offen halten beim tgl. Dienst.
Was ich an alten Schildern tgl sehe, seit dem ich bewusst darauf achte, ist enorm.
Und die o.g. koennen das dann ganz einfach weiterleiten.
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Schattenfell
Beitrag 27.03.2010, 12:14
Beitrag #847


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Zitat (ukr @ 27.03.2010, 11:25) *
Oder Lichtzeichenanlagen mit roten und gelben Pfeilen - seit 2005 ungültig und dennoch massenhaft in Betrieb.


Aber die Dinger gehören ja auch zu jenen Zeichen, die trotz Ungültigkeit noch weiterhin beachtet werden müssten — ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Richter dort keinen Rotlichtverstoß erkennen würde, schon gar nicht, wenn es zu einem Unfall gekommen sein sollte.
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ukr
Beitrag 27.03.2010, 12:26
Beitrag #848


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Warum wird es denn dann überhaupt geändert?
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Schattenfell
Beitrag 27.03.2010, 12:29
Beitrag #849


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Zitat (ukr @ 27.03.2010, 12:26) *
Warum wird es denn dann überhaupt geändert?


Da vermute ich den Drang nach einer Vereinheitlichung. Hier in Wedel hängen auch noch einige rote und gelbe Pfeile herum und ich habe mich in den ersten Wochen jedes Mal gefragt, was dort neben der grünen Vollampel noch für ein komisches Zeug hängt, weil das gerade in der Dunkelheit und aus der Ferne relativ schlecht zu erkennen ist.
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Heinz Wäscher
Beitrag 27.03.2010, 12:36
Beitrag #850


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Zitat
Rheinische Post
Klarheit schaffen könnte eine neue Übergangsregelung, nach der die alten Schilder wie bisher nur ausgetauscht werden müssen, wenn sie beschädigt sind. Dass diese Klärung bald erfolgt, ist unwahrscheinlich. Im Bundesverkehrsministerium hieß es gestern erneut, eine neue Übergangslösung "steht derzeit nicht an".


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