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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
experience
Beitrag 02.04.2010, 17:14
Beitrag #901


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Zitat (Wattestäbchen @ 02.04.2010, 17:55) *
Soll ich weitere Beispiele bringen?

Brauchst Du gar nicht. Diese Beispiele von unnötigen (und somit unzulässigen) Verkehrsschildern gibt es zu Hauf. Doppelbeschilderungen, oder Beschilderungen an Stellen, an denen die allgemeinen Verkehrsregeln schon zum selben Ergebnis führen würden. Wenn das Ganze dann wenigstens noch der Sicherheit dient, z.B., weil die Annahme berechtigt ist, dass viele VT die Verkehrsführung ohne die entsprechende (eigentlich unnötige) Zusatzbeschilderung nicht verstehen würden, dann finde ich das ja noch OK. Aber an vielen Stellen ist das wirklich nicht der Fall. Schilder wie "vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts" könnte man sich in 99% aller Fälle schenken, ohne dass es dadurch irgendwelche Sicherheitseinbußen gäbe. (Das Rechtsfahrgebot gilt ohnehin, und im Regelfall sind davor durchgezogene Linien vorhanden, die nach der StVO - bei einer Abtrennung vom Gegenverkehr - in jedem Fall rechts passiert werden müssen. Sogar zum Überholen dürfte also niemand links an einer solchen unbeschilderten Verkehrsinsel vorbeifahren). Trotzdem stehen diese Schilder praktisch vor jeder Insel und kosten pro Schild mehrere 100 Euro. Von jedem dieser überflüssigen Schilder könnte man einem Schüler, dessen Eltern von Hartz IV leben, mehrere Monate lang ein warmes Mittagessen finanzieren.

Und das Schlimme ist ja, dass die Menge an Verkehrschildern vielerorts schon die Schwelle überschritten hat, die ein durchschnittlicher Mensch mit seinem naturgemäß begrenzten Aufmerksamkeitsspektrum überhaupt noch bewusst verarbeiten kann. Wollte man jedes VZ, das irgendwo im Verkehrsraum steht, bewusst verarbeiten, müsste man seine Aufmerksamkeit so sehr vom eigentlichen Verkehrsgeschehen abziehen, dass das richtig gefährlich würde. Also blendet man viele der Schilder, die man passiert, automatisiert aus. Sie verschwinden irgendwo im "Hintergrundrauschen". Anders kann der menschliche Wahrnehmungsapparat den Straßenverkehr gar nicht bewältigen.

Ein Großteil der Schilder, die da draußen stehen, sind also nicht nur unnötig, unzulässig und Steuergeldverschwendung, sondern auch noch potenziell gefährlich.

wavey.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 02.04.2010, 17:24
Beitrag #902


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Zitat (experience @ 02.04.2010, 17:17) *
Und das in Zeiten, in denen es der Staat nicht sonderlich dicke hat. Da kann man sich als Steuerzahler schon zu Recht drüber aufregen.


Nur zwei Beispiele: 70.000.000,00 € (2006) und 4.500.000.000,00 €

Noch Fragen whistling.gif


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derDirk
Beitrag 02.04.2010, 17:41
Beitrag #903


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ich stelle mir dabei auch die Frage ob der Sinn, der die Aufstellung eines VZ vor dreißig Jahren rechtfertigte, immer noch als gegeben angesehen werden kann/soll. ich nehme da zum Beispiel das VZ 255 (gaaaaanz)alt. wenn man jetzt bedenkt dass ca. 50% der Kiddys mit dem Roller zur Schule fahren... dies zeigt mir doch wohl sehr deutlich, dass die Beschilderung (anders als von Hr. Rütgers z.B. dieser Tage behauptet) nicht in regelmäßigen Abständen auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden.

[ p.s. die Aussage im Zitat bezog sich auf Geschwindigkeitsbeschrenkungen auf BAB. ich darf aber davon ausgehen, dass Land/Stadt/Kommune ähnliche Zeiträume zur Begutachtung von Zweck / Nutzen von VZ auferlegt worden sind ]


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dopero
Beitrag 02.04.2010, 18:02
Beitrag #904


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Zitat (derDirk @ 02.04.2010, 18:41) *
ich stelle mir dabei auch die Frage ob der Sinn, der die Aufstellung eines VZ vor dreißig Jahren rechtfertigte, immer noch als gegeben angesehen werden kann/soll.

Du kannst ja mal bei deiner Gemeinde nachfragen und dir die Unterlagen der letzten, mindesten alle zwei Jahre verpflichtend zu haltenden, Verkehrsschau zeigen lassen...
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derDirk
Beitrag 02.04.2010, 18:14
Beitrag #905


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puh! das geht schief, stellen die doch z.B. ein "LKW-Fahrverbot" ( VZ 253) verantwortungsbewust erst 50m NACH der Kreuzung auf.

aber einen Versuch ist es mal wert. biggrin.gif


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ukr
Beitrag 02.04.2010, 18:24
Beitrag #906


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Zitat (dopero @ 02.04.2010, 19:02) *
Du kannst ja mal bei deiner Gemeinde nachfragen und dir die Unterlagen der letzten, mindesten alle zwei Jahre verpflichtend zu haltenden, Verkehrsschau zeigen lassen...

Was für ne Schau? In meiner Stadt ist die letzte Verkehrsschau schätzungsweise 16 Jahre her. laugh2.gif
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dopero
Beitrag 02.04.2010, 18:28
Beitrag #907


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Übrigens auch nett wie sich Vertreter großer Städte sich in Interviews trauen zu sagen sie wüssten nicht wie viele und welche Schilder überhaupt in ihrem Zuständigkeitsbereich aufgestellt sind. Vom genauen Ort ganz zu schweigen. Damit geben sie im Endeffekt zu gegen die VwV zur StVO verstoßen zu haben.

Zitat (ukr @ 02.04.2010, 19:24) *
Was für ne Schau? In meiner Stadt ist die letzte Verkehrsschau schätzungsweise 16 Jahre her. laugh2.gif

Lass mich raten: Ausgefallen wegen Geldmangel?
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willi
Beitrag 02.04.2010, 18:30
Beitrag #908


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Zitat (dopero @ 02.04.2010, 19:28) *
Ausgefallen wegen Geldmangel?
Ausgefallen lassen um Steuergelder einzusparen. whistling.gif Ist zwar Unsinn und natürlich kein Argument, hört sich aber gut an.
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ukr
Beitrag 02.04.2010, 18:53
Beitrag #909


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Zitat (dopero @ 02.04.2010, 19:28) *
Lass mich raten: Ausgefallen wegen Geldmangel?

Nein, Unkenntniss über deren Erfordernis.
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Heinz Wäscher
Beitrag 02.04.2010, 19:25
Beitrag #910


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Und mit was für Konsequenzen für die Verantwortlichen think.gif


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ukr
Beitrag 02.04.2010, 19:32
Beitrag #911


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Na gar keine. Wo kein Kläger... whistling.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 02.04.2010, 19:38
Beitrag #912


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In der Verwaltungsvorschrift steht doch:

Zitat
Eine Verkehrsschau darf nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde unterbleiben.


Wer ist das eigentlich in NRW think.gif


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schilderwald
Beitrag 02.04.2010, 19:48
Beitrag #913


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Das müssten die Bezirksregierungen sein. think.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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ukr
Beitrag 02.04.2010, 19:53
Beitrag #914


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Zitat (Heinz Wäscher @ 02.04.2010, 20:38) *
In der Verwaltungsvorschrift steht doch:

Da steht so vieles, was nicht gelesen oder nicht richtig verstanden wird.
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Nerari
Beitrag 02.04.2010, 20:22
Beitrag #915


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Zitat (ukr @ 31.03.2010, 01:44) *
Fehler bitte melden laugh2.gif


zu Zeichen 123 steht da:

Zitat
Auch wenn es sich bei diesem Schild nur um ein Gefahrzeichen handelt, lässt sich damit das oft vorhandene Desinteresse auf Anwender- und Behördenseite erläutern.


Fehlt da nicht ein "nicht" think.gif

Sprich:

Zitat ( "korrigiert" )
Auch wenn es sich bei diesem Schild nur um ein Gefahrzeichen handelt, lässt sich damit das oft vorhandene Desinteresse auf Anwender- und Behördenseite nicht erläutern.


unsure.gif

Nerari
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ukr
Beitrag 02.04.2010, 20:28
Beitrag #916


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Mhh, nö - sollte eigentlich so sein. Ich will anhand von Zeichen 123 das Desinteresse erläutern. wavey.gif

.... think.gif
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Gast_fusel_*
Beitrag 02.04.2010, 22:35
Beitrag #917





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Zitat (experience @ 02.04.2010, 17:17) *
Wie ist das denn eigentlich, wenn eine Autobahnauffahrt noch mit dem alten, jetzt ungültigen VZ "Beginn der Autobahn" beschildert ist?

Darf man dann als (ortsunkundiger ...) Rad- oder Mopedfahrer da einfach so drauffahren? Weil die Autobahn dort ja nicht als solche gekennzeichnet ist?

nein, du darfst dort weder mit dem Fahrrad noch mit einem anderen Fahrzeug auf die Autobahn.
die StVO sagt:
Zitat
§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
...
(2) Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlußstellen (Zeichen 330.1) eingefahren werden, auf Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen oder Einmündungen.

wenn an einer Zufahrt kein Zeichen 330.1 steht, darfst du dort nicht auf die Autobahn.

Es gibt zahlreiche Autobahnzufahrten, die nicht mit Zeichen 330.1 gekennzeichnet sind. Im allgemeinen sind diese mit Zeichen 250 (ggf. Mit Zusatzzeichen) beschildert. Trotzdem ist die Straße dahinter eine Autobahn.

Ob einen Straße eine Autobahn ist, oder nicht, kannst du nur an der Beschilderung erkennen, die am Beginn der Autobahn (bzw. ehemaligen Autobahn) steht.
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biffer
Beitrag 02.04.2010, 22:49
Beitrag #918


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Zitat (fusel @ 02.04.2010, 23:35) *
wenn an einer Zufahrt kein Zeichen 330.1 steht, darfst du dort nicht auf die Autobahn.

Es gibt zahlreiche Autobahnzufahrten, die nicht mit Zeichen 330.1 gekennzeichnet sind. Im allgemeinen sind diese mit Zeichen 250 (ggf. Mit Zusatzzeichen) beschildert. Trotzdem ist die Straße dahinter eine Autobahn.

Ob einen Straße eine Autobahn ist, oder nicht, kannst du nur an der Beschilderung erkennen, die am Beginn der Autobahn (bzw. ehemaligen Autobahn) steht.

Das führt uns dann aber wieder zu der Frage "Wann ist eine Straße eine Autobahn?" Wie schon etwas weiter vorn in diesem Thread erwähnt, wird davon ausgegangen, dass eine Straße dann zur Autobahn wird, wenn das entsprechende Zeichen 330.1 aufgestellt ist. Das steht allerdings im Widerspruch zu der Vorschrift, die das Auffahren nur an bestimmten Stellen erlaubt. Dadurch wäre eine Straße sowohl gleichzeitig Autobahn als auch Nicht-Autobahn, was ja nicht sein kann...


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Dubium sapientiae initium.
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Gast_fusel_*
Beitrag 02.04.2010, 23:23
Beitrag #919





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ich sehe da keinen Widerspruch.
Zeichen 330.1 bedeutet:

Zitat
Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen.

Es bedeutet also nicht unbedingt, dass hier die Autobahn beginnt. D.h. es kann nicht nur am Beginn einer Autobahn stehen, sondern auch zur Kennzeichnung von Autobahnzufahrten verwendet werden.

Fehlt das Zeichen an einer Zufahrt, darf man dort nicht auf die Autobahn. Wo liegt das Problem?


sicherlich ist es blöd, wenn auch kein Verbotzeichen dasteht, aber das ändert nichts.

soweit ich mich erinnere, war das früher an der Raststätte Baden-Baden so. Man konnte die Raststätte sowohl von der Autobahn, als auch von der anderen Seite erreichen, durfte aber nicht "durchfahren"
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Bonsai-Brummi
Beitrag 02.04.2010, 23:48
Beitrag #920


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Zitat (fusel @ 03.04.2010, 00:23) *
Fehlt das Zeichen an einer Zufahrt, darf man dort nicht auf die Autobahn.


Mit Verlaub: Unfug wink.gif

Steht an einer vermeintlichen Autobahneinfahrt kein VZ330.1, ist's schlicht keine - sondern eine Einfahrt in eine autobahnähnlich ausgebaute Straße, die den blauen Wegweisern nach zu urteilen vermutlich zur "richtigen" Autobahn führt; kein Grund also, dort nicht einzufahren

lg
c.s.
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experience
Beitrag 03.04.2010, 02:26
Beitrag #921


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Stimmt - daran, dass man Autobahnen nur an gekennzeichneten Auffahrten befahren darf, hatte ich gar nicht gedacht.

Übrigens bleibt die Autobahn trotz falscher Auffahrt-Beschilderung im Gesamten eine Autobahn, wenn sie an anderen Auffahrten richtig beschildert ist (wovon ja im Regelfall auszugehen ist). Also darf sie (theoretisch) niemand an der entsprechenden Stelle, die durch das veraltete und unwirksame VZ gekennzeichnet ist, befahren. Vorwerfen könnte man es ihm allerdings dann nicht, wenn er nicht wissen konnte, dass es sich hinter dem Schild um eine Autobahn handelt. Und das finde ich wenig glaubhaft, wenn an der Auffahrt ein Schild steht, das bis vor wenigen Monaten noch "Beginn der Autobahn" hieß.

Dem Argument, dass dort niemand auffahren dürfte, könnte man aber auch entgegenhalten, dass die Konsequenzen, die sich aus der Unwirksamkeit eines veralteten VZ ergeben, nicht gegen die VT verwendet werden dürfen. Meines Wissens entspricht dieser Grundsatz der gängigen Rechtsprechung.

Gut's Nächtle, und frohe Ostertage ... wavey.gif
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Wattestäbchen
Beitrag 03.04.2010, 10:18
Beitrag #922


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Zitat (experience @ 03.04.2010, 03:26) *
Und das finde ich wenig glaubhaft, wenn an der Auffahrt ein Schild steht, das bis vor wenigen Monaten noch "Beginn der Autobahn" hieß.
Das Zeichen heißt nicht "Beginn der Autobahn". Ein ungültiges VZ hat keine rechtliche Bedeutung mehr, sonst wären Übergangsfristen unnötig.


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derDirk
Beitrag 03.04.2010, 10:28
Beitrag #923


Neuling
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zeigt nich VZ 405 "Autobahnen" an, dass es sich um eine solche (und nicht um z.B. um eine Bundesstraße) handelt?


off Topic: ich liebe eure Krümelkakerei! bei euch Querdenkern fühl ich mich wohl. thumbup.gif


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derDIRK
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oscar_the_grouch
Beitrag 03.04.2010, 10:53
Beitrag #924


bekennender Pfostenumfahrer
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damit zahlen wir nur der "Obrigkeit" mit gleicher Münze heim, was sie uns krümelkackerisch unter den Scheibenwischer heftet, wenn wir mal nicht absolut parallel zum Bordstein oder 20 cm im HV parken.
wink.gif
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ukr
Beitrag 03.04.2010, 14:06
Beitrag #925


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http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/V...-id2814733.html

Zitat
„Wir statten unsere Politessen jetzt mit Fotos aus“, erklärt Anja Huntgeburth, Sprecherin der Stadt Duisburg, „damit sie alte von aktuellen Verkehrsschildern unterscheiden können.“


whistling.gif
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Wattestäbchen
Beitrag 03.04.2010, 14:23
Beitrag #926


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Toll - hochgradig geschultes Fachpersonal benötigt Fotos um Entscheidungen zu treffen, die von einem VT ohne zusätzliche Literatur in Sekunden verlangt werden.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.04.2010, 14:43
Beitrag #927


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Zitat (Wattestäbchen @ 03.04.2010, 14:23) *
Toll - hochgradig geschultes Fachpersonal benötigt Fotos um Entscheidungen zu treffen, die von einem VT ohne zusätzliche Literatur in Sekunden verlangt werden.

Nö!
NIEMAND verlangt von Dir, dass DU ein ungültig gewordenes von einem noch gültigern Verkehrszeichen unterscheiden kannst.
Wenn Du ein mittlerweile ungültiges Verkehrszeichen aus Unwissenheit BEACHTEST, wirst Du ganz bestimmt nicht bestraft.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 03.04.2010, 15:39
Beitrag #928





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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.04.2010, 14:43) *
Wenn Du ein mittlerweile ungültiges Verkehrszeichen aus Unwissenheit BEACHeST, wirst Du ganz bestimmt nicht bestraft.

Warum eigentlich nicht? Es ist doch ungültig, also darf ich es doch gar nicht beachten. laugh2.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 03.04.2010, 15:41
Beitrag #929


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Zitat (Georg_g @ 03.04.2010, 16:39) *
... ungültig, also darf ich es doch gar nicht beachten. laugh2.gif


In den allermeisten Fällen wirst Du Dich aber so verhalten dürfen, als sei's gültig wink.gif

lg
c.s.
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mir
Beitrag 03.04.2010, 15:44
Beitrag #930


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Bevor ich da Prognosen dazu abgebe, warte ich erst mal ab, was dabei herauskommt, wenn ein VT gültige Zeichen wegen Kennens der StVO beachtet, während es alle anderen anders machen ... whistling.gif


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MisterOJ
Beitrag 03.04.2010, 16:45
Beitrag #931


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Zitat (Wattestäbchen @ 02.04.2010, 16:55) *
Bei Kreisverkehren illegal die doppelte Anzahl von Schildern aufzustellen (Z215 + Z211) stört die Verantwortlichen komischerweise nicht.


Oder stattdessen Z625 (=Richtungstafel in Kurven) crybaby.gif

Zitat (Wattestäbchen @ 02.04.2010, 16:55) *
Soll ich weitere Beispiele bringen?


Ja bitte!!!!!!!!!!!!!!


OJ


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.04.2010, 16:55
Beitrag #932


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 03.04.2010, 15:41) *
... In den allermeisten Fällen wirst Du Dich aber so verhalten dürfen, als sei's gültig wink.gif...

Ich KANN mir jedenfalls nicht vorstellen, dass ich bestraft werde, wenn ich mit meinem 100km/h-Gespann ein veraltetes Zeichen 330.1 bzw. 331.1 passiere (oder wie auch immer die ollen länglichen blauen Dinger früher hießen) und daraufhin auf 100 km/h beschleunige.

Doc


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MisterOJ
Beitrag 03.04.2010, 17:06
Beitrag #933


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.04.2010, 14:43) *
Zitat (Wattestäbchen @ 03.04.2010, 14:23) *
Toll - hochgradig geschultes Fachpersonal benötigt Fotos um Entscheidungen zu treffen, die von einem VT ohne zusätzliche Literatur in Sekunden verlangt werden.

Nö!
NIEMAND verlangt von Dir, dass DU ein ungültig gewordenes von einem noch gültigern Verkehrszeichen unterscheiden kannst.
Wenn Du ein mittlerweile ungültiges Verkehrszeichen aus Unwissenheit BEACHTEST, wirst Du ganz bestimmt nicht bestraft.

Doc


Genau - denn die ungültigen Schilder sollten ja bereits in einer sehr angemessenen Übergangszeit von den zuständigen Behörden ausgetauscht worden sein!!!
(Das diese es unterlassen *hüstel* ähmmm vergessen haben ändert nichts an der Tatsache, das du als VT nur gültige Verkehrschilder zu sehen bekommen solltest.)
So wird nur die Ursache-Wirkung vertauscht!!


OJ


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Heinz Wäscher
Beitrag 03.04.2010, 18:59
Beitrag #934


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Erstaunlich, wie unterschiedlich dass in manchen Städten gesehen wird think.gif

Gibt es eigentlich jemanden hier im Forum, der schon so einen tollen, neuen Personenkraftwagen mit Verkehrszeichenerkennung besitzt? Reagiert das System auf alle Verkehrszeichen oder nur auf die nach 1991 aufgestellten?
Gibt es eine Sonderfunktion für Innerstädtische Baustellen, auf denen alte Verkehrsschilder aufgestellt worden sind ???


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mir
Beitrag 03.04.2010, 19:16
Beitrag #935


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Das sehen nur die Städte unterschiedlich, die eben noch eine eigenen Erfahrungen vor Gericht gemacht haben. Und die Anzahl solcher Städte wird mit der Zeit gegen 0 gehen.


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ukr
Beitrag 03.04.2010, 22:47
Beitrag #936


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http://www.n-tv.de/mediathek/videos/panora...icle804464.html

...da wundert es mich nicht, daß alle über "neue Verkehrszeichen" reden. whistling.gif
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derDirk
Beitrag 03.04.2010, 22:56
Beitrag #937


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interessant, das die Hälfte der VZ nach denen gefragt wurde nicht mehr existiert...


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derDIRK
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oscar_the_grouch
Beitrag 03.04.2010, 23:46
Beitrag #938


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Zitat (Heinz Wäscher @ 03.04.2010, 18:59) *
Erstaunlich, wie unterschiedlich dass in manchen Städten gesehen wird think.gif

Gibt es eigentlich jemanden hier im Forum, der schon so einen tollen, neuen Personenkraftwagen mit Verkehrszeichenerkennung besitzt? Reagiert das System auf alle Verkehrszeichen oder nur auf die nach 1991 aufgestellten?
Gibt es eine Sonderfunktion für Innerstädtische Baustellen, auf denen alte Verkehrsschilder aufgestellt worden sind ???



ja, der erkennt alle Z 274 egal ob alt/neu, Engschrift oder was auch immer. Hauptsache rund und Zahl drin.
Is das erste was ich in den "Möhren" ausschalte.

Zitat (ukr @ 03.04.2010, 22:47) *
http://www.n-tv.de/mediathek/videos/panora...icle804464.html

...da wundert es mich nicht, daß alle über "neue Verkehrszeichen" reden. whistling.gif


Das wundert mich bei den "Berufskraftfahrern" hier in der Stadt überhaupt nicht. wallbash.gif
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mariusm84
Beitrag 04.04.2010, 01:15
Beitrag #939


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Zitat (ukr @ 03.04.2010, 23:47) *
http://www.n-tv.de/mediathek/videos/panora...icle804464.html

...da wundert es mich nicht, daß alle über "neue Verkehrszeichen" reden. whistling.gif


Und Zeichen 317 heißt immer noch Wandererparkplatz und nicht Wanderparkplatz wie angegeben. Da gab es irgendwann sogar bei "Wer wird Millionär" eine Frage, wo das Zeichen falsch benannt wurde. Die Dame oder der Herr damals hat dann eine Sendung später den Joker den sie/er bei der Frage gebraucht hatte, wieder zurückbekommen.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 04.04.2010, 07:02
Beitrag #940


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Zitat (experience @ 02.04.2010, 17:14) *
... Schilder wie "vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts" könnte man sich in 99% aller Fälle schenken, ohne dass es dadurch irgendwelche Sicherheitseinbußen gäbe. (Das Rechtsfahrgebot gilt ohnehin, und im Regelfall sind davor durchgezogene Linien vorhanden...

Bei uns in Bückeburg sind nach wie vor mindestens 50% der weißen Pfeile herzförmig.
Ich habe mal versucht, sie BEWUSST zu missachten, aber dabei hätte ich in JEDEM Einzelfall gegen andere Bestimmungen der StVO verstoßen müssen:
- die 222 (rechts vorbeifahren) stehen in der Regel an irgendwelchen Verkehrsinseln, vor denen zusätzlich durchgezorene Linien verlaufen,
- die Missachtung anderer Pfeile hätte IMMER dazu geführt, dass ich vor einem 267 (Verbot der Einfahrt) gelandet wäre.
- Fälle von Linksabbiegeverboten OHNE 267 sind mir in Bückeburg nicht bekannt, an anderen Stellen sind sie häufig mit durchgezogenenLinien "verstärkt".

Dennoch halte iich diese bauen Lollies nicht alle für unsinnig:
Verkehrsinseln (zumeist Querungshilfen) müssen ja doch irgendwie einen Warnhinweis haben, damit man sie im fließenden Verkehr nicht so leicht übersieht. Und ein Zeichen, dass einem sofort sdie Ausweich-Richtung vorgibt, halte ich für sinnvoller und für n icht teurer als eine (ähnlich solide ausgeführte) Warnbake.

Auch die Lollies , die einnen Ortsunkundigen rechtzeitig davon abhalten, falsch herum in eine Einbahnstraße einzufahren, halte ich für SEHR sinnvoll: Sie erzählen einem RECHTZEITIG, dass es überhaupt keinen Sinn macht, hier zu verlangsamen und den Blinker in die falsche Richtung zu setzen. Das kommt dem Verkehrsfluss ungeheuer zu Gute.

Doc


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Jens
Beitrag 04.04.2010, 07:03
Beitrag #941


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Zitat (mariusm84 @ 04.04.2010, 02:15) *
Da gab es irgendwann sogar bei "Wer wird Millionär" eine Frage, wo das Zeichen falsch benannt wurde. Die Dame oder der Herr damals hat dann eine Sendung später den Joker den sie/er bei der Frage gebraucht hatte, wieder zurückbekommen.

Dazu gibt es hier einen Thread.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 04.04.2010, 07:25
Beitrag #942


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Zitat (petichen @ 26.03.2010, 20:29) *
.... Man, man, 19 Jahre haben Land und Bezirke geschlafen und jetzt kommt das große gegenseitige Schuld-in-die Schuhe-Geschiebe...

Den Vorwurf, "geschlafen zu haben", verstehe ich absolut nicht!

Vor nahezu 18 Jahren wurde das Design einiger Verkehrszeichen geändert.
Im Gegensatz zur Novelle von 2009 gab es aber 1992 KEINE Übergangsfrist, die besagte: "Alte Schilder sinnd bis zum xx.yy.zzzz auszutauschen"; sondern es hieß schlichtweg: "Alte Schilder bleiben nach wie vor ohne Verfalldatum gültig."

Die Zeichen konnten also im Prinzip bis zum jüngsten Gericht stehenbleiben, denn GÜLTIGE Verkehrszeichen sind erst dann auszutauschen, wenn die Erkennbarkeit deutlich gelitten hat. Und DAS wiederum ist nicht nur von den Jahren abhängig, sondern überwiegend vom Aufstellungsort.

Wenn aber in der StVO von 1992 stand, dass die alten Zeichen weiterhin gültig bleiben, dann sehe ich im Nicht-Ausgetauscht-Haben kein "Geschlafen-Haben", sondern lediglich einen verantwortungsbewussten Umgang miit meinen Steuergeldern.

"Geschlafen" hat meiner Meinung nach vielmehr das Verkehrsministerium,
- das 1992 schlichtweg verpennt hat, eine ECHTE Übergangsfrist (also MIT Verfalldatum") in die damals neue StVO zu schreiben,
- das auch 2009 noch nicht gemerkt. hat, dass dieses Verfalldatum in der 1992er-Fassung der StVO fehlte,
- und das jetzt plötzlich die regionalen Verkehrsbehörden beschimpft, über 17 Jahre lang untätig gewesen zu sein.

Wieso das Gerede von einer "Übergangsfrist nach der Übergangsfrist"? Für die alten Schilder GAB es bisher keine "Übergangsfrist", sondern nur die Aussage: "Die Dinger bleiben gültig bis St. Nimmerlein". Und auch die Aussage von @ukr "Auch ein GÜLTIGES Schild hält maximal 10 Jahre" steht meines Wissens nicht dieser Form nicht in der StVO! Weder in der alten, noch in der neuen!

Doc wavey.gif


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ukr
Beitrag 04.04.2010, 09:29
Beitrag #943


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 04.04.2010, 08:25) *
Und auch die Aussage von @ukr "Auch ein GÜLTIGES Schild hält maximal 10 Jahre" steht meines Wissens nicht dieser Form nicht in der StVO! Weder in der alten, noch in der neuen!

Das ist ein rein technischer Wert - mit der verkehrsrechtlichen Bedeutung der StVO habe ich diese Zahl nicht in Verbindung gebracht. wavey.gif
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mir
Beitrag 04.04.2010, 09:39
Beitrag #944


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Gilt der Wert auch für überdachte Schilder, die niemals Sonnenschein oder Regen abbekommen?


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ukr
Beitrag 04.04.2010, 09:56
Beitrag #945


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Zitat (mir @ 04.04.2010, 10:39) *
Gilt der Wert auch für überdachte Schilder, die niemals Sonnenschein oder Regen abbekommen?


Nein. Und der Wert ist auch eine rein pauschale Aussage. Schilder können auch nach 7 Jahren verschlissen sein, andere sind auch noch nach 20 Jahren in perfektem Zustand. Das ist im Wesentlichen auch vom eingesetzten Fertigungsverfahren abhängig. Nicht zuletzt haben insbesondere rote Schilder ein UV-Problem.

Die benannten 10 Jahre haben haben ihre Grundlage auch Funktionsdauer der Folien. Die Hersteller geben sozusagen die Garantie, daß die Folien nach 7 bzw. 10 Jahren noch 80% des Rückstrahlwertes bezogen auf den Neuzustand liefern.

Normalerweise sollte man über ein Verkehrszeichenkataster verfügen und anhand diesem Retroreflexionsmessungen durchführen. Durch das Gütezeichen lässt sich zudem das Alter des Schildes bestimmen und anhand dieser Daten kann man dann im Laufe der Jahre den Austausch vollziehen.

Die Aussage, daß die Behörden untätig waren ist sicherlich sehr pauschal. Allerdings muß man bedenken, daß die generelle Notwendigkeit vieler Zeichen nicht geprüft wird. Eine Regelung, für die es vor 40 oder 50 Jahren noch einen Grund gab, kann mittlerweile überflüssig sein.
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mir
Beitrag 04.04.2010, 09:57
Beitrag #946


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Oder ganz andere Regelungen erfordern: Siehe Z266 und Bahnübergänge smile.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 04.04.2010, 10:05
Beitrag #947


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oscar hat schon eine klein Sammlung von hauptsächlich roten Schildern, welche vor allem nach diesem Winter nicht mehr wirklich als VZ zu erkennen sind.......
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ukr
Beitrag 04.04.2010, 10:48
Beitrag #948


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Hier mal was zum Thema:

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derDirk
Beitrag 04.04.2010, 11:31
Beitrag #949


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Zitat
Und Zeichen 317 heißt immer noch Wandererparkplatz und nicht Wanderparkplatz wie angegeben


nö! no.gif VZ 317 gibt es seit einem halben Jahr nicht mehr. ebenso VZ 150 "Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken" und VZ 129 "Ufer". und das obwohl die Sendung auf den 01.04.2010 datiert ist. whistling.gif


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ukr
Beitrag 04.04.2010, 11:35
Beitrag #950


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Zeichen 317 gibt es noch, allerdings wurde es in den VZ-Kat ausgelagert. Und auch Zeichen 129 darf weiter verwendet werden, jedoch ohne amtliche Bildnummer, sondern als "Bausatz". Mit Zeichen 150 wird man ebenso noch konfrontiert - mit Sicherheit auch über das Jahr 2019 hinaus. whistling.gif
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