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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
derDirk
Beitrag 04.04.2010, 11:54
Beitrag #951


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ich hab die 359 "Pannenhilfe" vergessen...

ausgelagert? wie soll das zu verstehen sein? (zumal der nach unseren bisherigen Erkenntnissen als "veraltet" anzusehen ist?)
Bausatz... ok. das kann ich mit dem 39er nachvollziehen.
VZ 150? die neue Regelung ist klar definiert. 151 und dann / oder 156. Jetzt kommt nur noch der Austauschwille der Behörde ins Spiel.


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derDIRK
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ukr
Beitrag 04.04.2010, 12:48
Beitrag #952


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Zitat (derDirk @ 04.04.2010, 12:54) *
ausgelagert? wie soll das zu verstehen sein?

Die Zeichen finden sich nicht mehr in der StVO, sondern nur noch im Vz-Kat. Ist im Prinzip nur eine StVO-Entrümpelung.
Von den ursprünglich 22 zur Streichung vorgesehenen Schildern, wurden ja nur insgesamt sieben wirklich gestrichen - dem entgegen steht die Einführung von insgesamt 10 bzw. 11 neuen Zeichen. Zählt man die neuen "Bastel-Gefahrzeichen" hinzu, sind es sogar 14 whistling.gif

Zitat
VZ 150? die neue Regelung ist klar definiert. 151 und dann / oder 156. Jetzt kommt nur noch der Austauschwille der Behörde ins Spiel.

Der Austausch ist aber jetzt noch nicht verpflichtend, da die Zeichen 150 und 153 noch bis zum Jahr 2019 gültig sind.
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derDirk
Beitrag 04.04.2010, 14:11
Beitrag #953


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Zitat (ukr @ 04.04.2010, 13:48) *
Der Austausch ist aber jetzt noch nicht verpflichtend, da die Zeichen 150 und 153 noch bis zum Jahr 2019 gültig sind.

du hast dafür nicht zufällig eine Quellenangabe?


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derDIRK
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Kuli
Beitrag 04.04.2010, 14:12
Beitrag #954


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Zitat (derDirk @ 04.04.2010, 15:11) *
Zitat (ukr @ 04.04.2010, 13:48) *
Der Austausch ist aber jetzt noch nicht verpflichtend, da die Zeichen 150 und 153 noch bis zum Jahr 2019 gültig sind.

du hast dafür nicht zufällig eine Quellenangabe?
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_53.php
Nr, 5 wink.gif
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derDirk
Beitrag 04.04.2010, 14:22
Beitrag #955


Neuling
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ok. hätte ich wissen können.

woraus ergibt sich dann die "Auslagerung"? Ich dachte VZ sind nur diejenigen, welche jetzt in den Anlagen 1-4 stehen und die Bastelzeichen in Verbindung mit §39...


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derDIRK
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Heinz Wäscher
Beitrag 04.04.2010, 16:40
Beitrag #956


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Zitat (Heinz Wäscher @ 02.04.2010, 13:24) *
Da war ich doch letzte Woche bei Bekannten zu Besuch und dann sowas (ich habe das Bild extra nicht am 1. April eingestellt). Zeichen 220 steht übrigens nirgendwo whistling.gif


Welches von den gezeigten Verkehrszeichen ist schon seit dem 01.01.2000 ungültig? Jeder bis auf ukr darf sich am diesem kleinen Quiz beteiligen, welches darauf hinweisen soll, dass der alte § 53 StVO in vielen Rathäusern gar nicht gelesen wurde.

Kleiner Tip, das Siegel auf der Rückseite der Schilder weißt alle als Fertigungsjahr 1988 aus whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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ukr
Beitrag 04.04.2010, 16:48
Beitrag #957


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Zitat (Heinz Wäscher @ 04.04.2010, 17:40) *
Jeder bis auf ukr darf sich am diesem kleinen Quiz beteiligen

Flenn crybaby.gif

laugh2.gif

Zitat (derDirk @ 04.04.2010, 15:22) *
woraus ergibt sich dann die "Auslagerung"? Ich dachte VZ sind nur diejenigen, welche jetzt in den Anlagen 1-4 stehen und die Bastelzeichen in Verbindung mit §39...

Es gibt doch in Deutschland aber deutlich mehr Varianten an Verkehrszeichen, als die, die in der StVO enthalten sind, oder? rolleyes.gif
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Haberlon
Beitrag 04.04.2010, 17:09
Beitrag #958


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Es dürfte das "Zonenhaltverbotschild" sein.
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schilderwald
Beitrag 04.04.2010, 17:14
Beitrag #959


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Da fehlt aber dann noch der Begriff "Zone" auf dem Blech. thread.gif

Ich schenke dem Städtchen Radevormwald mal das Stück Blech:


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Der Dicke
Beitrag 04.04.2010, 17:17
Beitrag #960


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MisterOJ
Beitrag 04.04.2010, 20:27
Beitrag #961


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Zitat (ukr @ 04.04.2010, 10:48) *
Hier mal was zum Thema:



Hast du eine eigene Verkehrszeichen-Dauerbelastungs-und-Reflektionsdauerhaftigkeits-Testanlage in deinem Garten???


OJ


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ukr
Beitrag 04.04.2010, 20:45
Beitrag #962


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Nein, das sind Bilder aus den USA. Da gibt es umfangreiche Studien - u.a. auch mit Unfallzahlen, die auf mangelhaft erkennbare Verkehrszeichen zurückzuführen sind. Das Bild zeigt aber sehr deutlich, daß man Verkehrszeichen nicht nur bei Tage bewerten sollte.
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MisterOJ
Beitrag 04.04.2010, 20:51
Beitrag #963


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Zitat (ukr @ 04.04.2010, 20:45) *
Nein, das sind Bilder aus den USA.

Aha - dachte du ...... thread.gif

Zitat (ukr @ 04.04.2010, 20:45) *
Da gibt es umfangreiche Studien - u.a. auch mit Unfallzahlen, die auf mangelhaft erkennbare Verkehrszeichen zurückzuführen sind. Das Bild zeigt aber sehr deutlich, daß man Verkehrszeichen nicht nur bei Tage bewerten sollte.


Da bin ich deiner Meinung !!

--> schick das Foto doch mal an alle dir bekannten Str.verkehrsbehörden!!!! laugh2.gif



OJ


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ukr
Beitrag 04.04.2010, 21:08
Beitrag #964


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Zitat (MisterOJ @ 04.04.2010, 21:51) *
Aha - dachte du ...... thread.gif

Nö - das erkennt man doch am Schild oder? whistling.gif

Aber ähnliche Fotos habe ich auch, nur nicht so eindrucksvoll.
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Gast_fusel_*
Beitrag 04.04.2010, 21:41
Beitrag #965





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mir ist auch schon aufgefallen, dass man ein von innen beleuchtetes Stop-Schild ganz schlecht sieht, wenn die Beleuchtung kaputt ist.
und das sogar bei Tag, weil es in einem Tunnel steht. laugh2.gif
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ukr
Beitrag 04.04.2010, 22:16
Beitrag #966


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Sollte dort etwa keine Wartung stattfinden?
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MisterOJ
Beitrag 04.04.2010, 22:29
Beitrag #967


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Zitat (ukr @ 04.04.2010, 21:08) *
Zitat (MisterOJ @ 04.04.2010, 21:51) *
Aha - dachte du ...... thread.gif

Nö - das erkennt man doch am Schild oder? whistling.gif

Na ich trau dir halt was zu....

Zitat (ukr @ 04.04.2010, 21:08) *
Aber ähnliche Fotos habe ich auch, nur nicht so eindrucksvoll.

Ach du bist immer so bescheiden....


OJ


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ukr
Beitrag 04.04.2010, 22:41
Beitrag #968


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Zitat (MisterOJ @ 04.04.2010, 23:29) *
Ach du bist immer so bescheiden....


Naja, Bilder sind halt immer subjektiv - da sind entsprechende Messergebnisse fachlich gesehen natürlich besser. Ist aber auch ein sehr trockenes Thema.
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MisterOJ
Beitrag 04.04.2010, 22:59
Beitrag #969


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Zitat (ukr @ 04.04.2010, 22:41) *
Naja, Bilder sind halt immer subjektiv - da sind entsprechende Messergebnisse fachlich gesehen natürlich besser.

Aber Bilder können durchaus auch einen objektiven Eindruck vermitteln.

Zitat (ukr @ 04.04.2010, 22:41) *
Ist aber auch ein sehr trockenes Thema.


Na dann


OJ


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ukr
Beitrag 04.04.2010, 23:22
Beitrag #970


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Zitat (MisterOJ @ 04.04.2010, 23:59) *
Aber Bilder können durchaus auch einen objektiven Eindruck vermitteln.


Durchaus. Aber ich bevorzuge trotzdem die Messung, z.B. damit:

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MisterOJ
Beitrag 04.04.2010, 23:40
Beitrag #971


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ok - ich geb mich geschlagen....

Nachti wavey.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 05.04.2010, 00:01
Beitrag #972


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Schilder werden nur bei Bedarf, alle 20+ Jahre ausgetauscht.
Na wo ist hier "Parkverbot" ? (wer den Pfeil im Schild findet, bekommt das Schild geschenkt smile.gif )

und auch das gibt es, neue Pfeile in alter Form.
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ukr
Beitrag 05.04.2010, 00:05
Beitrag #973


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Sehen doch alle noch gut aus und Zeichen 205 erkennt man an der Form... whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 05.04.2010, 00:06
Beitrag #974


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205 steht direkt vor meiner Tür und war mir bis heute nie aufgefallen ....
Naja, die Form halt. Wozu brauchts noch Farbe ?

Ach ja. Sucht noch ein 40Tonner nen Parkplatz? Unsere Hauptdurchgangsstr. ist inzwischen einer.
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mariusm84
Beitrag 05.04.2010, 01:34
Beitrag #975


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Zitat (ukr @ 05.04.2010, 00:22) *
Durchaus. Aber ich bevorzuge trotzdem die Messung, z.B. damit:


Das Gerät hat ja auch schon den richtigen Name: RetroChecker.

Ist das Schild schon Retro oder doch neu? smile.gif
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Haberlon
Beitrag 05.04.2010, 13:09
Beitrag #976


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Zitat (ukr @ 04.04.2010, 21:08) *
Nö - das erkennt man doch am Schild oder? whistling.gif


Ich habs gesehen.. whistling.gif Muß ich mir jetzt Sorgen machen? think.gif
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ukr
Beitrag 05.04.2010, 13:48
Beitrag #977


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Ja. laugh2.gif
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MisterOJ
Beitrag 05.04.2010, 19:38
Beitrag #978


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Zitat (oscar_the_grouch @ 05.04.2010, 00:06) *
205 steht direkt vor meiner Tür und war mir bis heute nie aufgefallen ....

Klassischer Fall von Betriebsblindheit würde ich sagen... thread.gif

Zitat (oscar_the_grouch @ 05.04.2010, 00:06) *
Ach ja. Sucht noch ein 40Tonner nen Parkplatz? Unsere Hauptdurchgangsstr. ist inzwischen einer.


Mensch - das gilt ja auch für KOM!!!
(Mist das ich nur nen Pkw habe)

OJ


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MisterOJ
Beitrag 05.04.2010, 20:12
Beitrag #979


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Zitat (oscar_the_grouch @ 05.04.2010, 00:01) *
Schilder werden nur bei Bedarf, alle 20+ Jahre ausgetauscht.

und auch das gibt es, neue Pfeile in alter Form.


Was du auch immer so in deiner Großstadt so findest..... *tztztz* blink.gif


Zitat (oscar_the_grouch @ 05.04.2010, 00:01) *
Na wo ist hier "Parkverbot" ? (wer den Pfeil im Schild findet, bekommt das Schild geschenkt smile.gif )


hab ihn erahnt - will den alten Schinken aber nicht - is ja eh nicht mehr gültig!!!!


OJ


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Schattenfell
Beitrag 06.04.2010, 01:22
Beitrag #980


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Ich schmeiße in diesen ohnehin schon langen Thread mal eine weitere Überlegung ein, weil ich vermute, dass darüber hier schon auf den vergangenen Seiten diskutiert wurde: ich bin mir einfach nicht über die Rolle von §1 StVO im Klaren.

Es gibt da ja ganz drastische Beispiele: ich fahre mit meinem dicken LKW und den 40 Tonnen Kartoffelchips zu einer kleinen Brücke und davor steht ein 262 mit der Aufschrift „3,5 t“. Weil ich als sachkundiger Verkehrsportal-Leser weiß, dass die Ausführung in der alten Schrift nicht mehr gültig ist, fahre ich drüber. Natürlich weiß die Brücke nichts von der Ungültigkeit des Schildes und stürzt trotzdem ein. Ich glaube kaum, dass ich mich mit dem veralteten Verkehrsschild aus den Kalamitäten herausreden könnte. Noch schlimmer wird die Sache natürlich nur noch, wenn ich einen Verkehrsunfall verursache, weil ich zum Beispiel eine rote Linksabbiegeampel als ungültig erkannt habe, weil sie noch mit einem roten Pfeil beklebt ist.

Zweifellos wird mir jeder Richter bei solchen Fällen den §1 inklusive des gesunden Menschenverstandes um die Ohren kloppen, auch wenn der Gesetzgeber ja mehr oder weniger ausdrücklich gewünscht hat, dass derartige Beschilderungen nicht mehr gültig sind. Und nun frage ich mich, wie das denn im Bereich der Ordnungswidrigkeiten aussieht.

Mal angenommen, mein Nachbar will umziehen und sein Bruder oder sein Schwager oder der aus dem Kegelclub hat einen kleinen Lieferwagen, mit dem der Umzug nun bewältigt werden soll. Weil er kein Bock auf die Schlepperei hat, druckt er sich zwei Haltverbotschilder aus und hängt sie laminiert an die Laternenpfähle links und rechts vor seinem Haus (sowas habe ich in meiner Vor-Verkehrsportalzeit mal gesehen): keine Frage für uns, das ist nicht gültig, da kein echtes Verkehrszeichen und vermutlich noch nicht einmal genehmigt, also stelle ich mich darein und kann mich allenfalls über eine Beule in der Beifahrertür ärgern, weil mein Nachbar das nicht so sportlich nimmt. Niemand käme hier wohl auf die Idee, nach §1 doch etwas mehr Rücksicht zu fordern und irgendwelche Strafen verhängen zu wollen.

Aber wie läuft das denn nun bei dem beliebten Klassiker mit dem Haltverbot auf dem Seitenstreifen? Angenommen, da sind Reparaturarbeiten an der Kanalisation notwendig, die Kanaldeckel befinden sich mitten in Parkflächen auf dem Seitenstreifen und aufgestellt wird dort lediglich ein normales Haltverbot, natürlich mit handgeschriebenen Zusatzschild „6.4. 7h“. Weil ich keine Lust auf lange Parkplatzsuche habe und weiß, dass das handgeschriebene Zusatzschild die behördliche Anordnung ungültig macht und außerdem darauf vertraue, dass man mir die eine Minute im Haltverbot schon verzeihen wird, stelle ich meinen Wagen dort ab.

Um kurz nach sieben tauchen die Kanalsanierer dort auf, ärgern sich tierisch und lassen meinen Wagen abschleppen. Ich lege wegen der ganzen Sache Widerspruch ein, berufe mich darauf, dass das handgeschriebene Zusatzschild Blödsinn ist, das Haltverbot nur um Punkt sieben Uhr und sowieso gar nicht für den Seitenstreifen, auf dem mein Wagen stand, galt. Der Richter stimmt mir zwar in allen drei Punkten zu, kramt dann aber den §1 aus der Schublade und verurteilt mich zu einer Geldstrafe, weil ich ja mit meinem gesunden Menschenverstand hätte begreifen können, dass sich das Haltverbot auf den Seitenstreifen bezog und die handgeschriebene Gültigkeit des Zusatzschildes auch nur mit Absicht falsch zu verstehen ist.

So gesehen möchte ich also gar nicht erst ausprobieren, wie höhere Instanzen dort entscheiden mögen.

Und dann gibt es ja noch Situationen, die relativ gefahrlos scheinen, beispielsweise scheint das Zusatzschild mit der Parkscheibe nunmehr eine Zierde für so gut wie jedes Verkehrszeichen zu sein, noch häufiger sind die ganzen 314-50er, die mit schwarzen Pfeilen auf Zusatzschildern oder schwarzen Parkscheiben ausgestattet werden. Könnte man mir dort auch §1 vorhalten, weil ich als vernunftbegabter Mensch erkennen sollte, was dort gemeint ist? Andererseits scheint es mir da wiederum seltsam zu sein, einerseits die schwarze Parkscheibe als gültiges Verkehrszeichen zu disqualifizieren, andererseits aber deren Beachtung hintenrum wieder über §1 zu fordern.

Ich bin mir einfach nicht im Klaren, wie weitreichend §1 vor Gericht Anwendung findet — wisst ihr diesbezüglich von irgendwelchen Erfahrungen?
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mir
Beitrag 06.04.2010, 07:37
Beitrag #981


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Rechtsprechung wg. ungültiger Zeichen nach § 1 wird es nicht allzuviel geben - es kommt selten vor, daß der VT darüber Bescheid weiß.

Bei verändertem/alten Verkehrszeichen kann wegen des Zeichens an sich keine OWi begangen werden, weil diese an das exakte Abbild des Zeichens in der StVO gekoppelt ist.

Bei § 1 kommt es darauf an, ob andere VT vermeidbar behindert oder gefährdet werden. Wenn das Haltverbot eben nicht dem Zweck diente, Behinderungen oder Gefährdungen anderer VT zu behindern, sondern z.B. der Durchführung von Kanalarbeiten, kommt auch keine Verletzung von § 1 in Betracht.

Abschleppen ist wieder ein anderes Thema. Im öffentlichen Bereich veranlaßt die Polizei das Abschleppen nach den Grundsätzen "Geschäftsführung ohne Auftrag", danach kommt es auf den mutmaßlichen Willen des Fahrers/Besitzers nicht an, wenn die Erfüllung einer Pflicht im öffentlichen Interesse liegt. Da wäre es nun denkbar, daß ein Gericht der Meinung ist, daß der zugrundeliegende Verwaltungsakt erkennbar war und eine Pflicht zum Freihalten unabhängig vom Haltverbot besteht. Das kann dann durchaus von den Umständen abhängen.

Rechtsprechung ist mir keine bekannt.

Daneben könnte auch noch ein Eingriffsrecht im Rahmen der Gefahrenabwehr in Frage kommen.


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biffer
Beitrag 06.04.2010, 12:50
Beitrag #982


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Zitat (Schattenfell @ 06.04.2010, 02:22) *
... und weiß, dass das handgeschriebene Zusatzschild die behördliche Anordnung ungültig macht

Ist das denn tatsächlich der Fall, dass dadurch die gesamte Anordnung unwirksam ist? Oder muss man nicht eher davon ausgehen, dass lediglich das handgeschriebene Zusatzschild ungültig ist und daher das Haltverbot rund um die Uhr gilt?


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Dubium sapientiae initium.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.04.2010, 16:37
Beitrag #983


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Zitat (biffer @ 06.04.2010, 12:50) *
... Ist das denn tatsächlich der Fall, dass dadurch die gesamte Anordnung unwirksam ist? Oder muss man nicht eher davon ausgehen, dass lediglich das handgeschriebene Zusatzschild ungültig ist und daher das Haltverbot rund um die Uhr gilt?

Genau das ist auch MEINE Frage:
"Wann darf man diese Einfahrt benutzen?"

Angehängte Datei  N_14_Einfahrt_verboten.jpg ( 256.01KB ) Anzahl der Downloads: 14


a) immer?
b) nur Di und Fr zwischen 5 und 14 Uhr?
c) nie?

Hintergrund:
Es handelt sich um einen schlauchförmigen Parkplatz mir Einbahnstraßen-Regelung.

Immer dann, wenn der Marktplatz wegen einer Veranstaltung "dicht" ist, findet der Wochenmarkt (jeweills Di + Fr vormittags) hinter dem Rathaus statt. Dann ist die legale Zufahrt zum Parkplatz nicht befahrbar. 20 Jahre lang hat das niemanden gestört: Man ist dann eben illegalerweise durch die "Hintertür" eingefahren (wie Bückeburger sind halt pragmatisch...).

Aber irgendein Depp muuss sich jetzt wohl beschwert haben: Als im vergangenen Dezember + Januar die Kunsteisbahn auf dem Marktplatz stand, hat jemand unter das 267-Schild einen DIN A4-Zettel gehängt

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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mir
Beitrag 06.04.2010, 16:41
Beitrag #984


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Im zugrundeliegenden Verwaltungsakt wurde die Beschilderungskombination angeordnet. Da das Zusatzschild nicht gültig ist (und hier noch nichtmal vom Inhalt erkennbar), ist dieser Verwaltungsakt nicht bekannt gegeben und somit auch nicht wirksam.

Zum dem Schild ohne Zz gibt es gar keine Anordnung, somit ist das Zeichen auch nicht wirksam.

Zu beachten ist allenfalls § 1.


Folglich: Man darf dort jederzeit einfahren, muß aber bei Gegenverkehr mit Irritationen rechnen.


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biffer
Beitrag 06.04.2010, 16:52
Beitrag #985


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Aber der VT, der diese Schilderkombination vorfindet, weiß ja in dem Augenblick nicht, welche Schilderkombination im Verwaltungsakt angeordnet wurde. Um dies zu klären, bedarf es einer Nachfrage bei der entsprechende Behörde. Es kann ja durchaus der Fall sein, dass nur das "Hauptzeichen" angeordnet und das gebastelte Zusatzzeichen (von wem auch immer) dort ohne entspreche Anordnung aufgehängt wurde.

Kann man in diesem Falle von einem Verbotsirrtum des VT ausgehen, wenn er die Kombination als ganzes ignoriert?


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mir
Beitrag 06.04.2010, 16:59
Beitrag #986


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Ich würd's probieren smile.gif Ob man durchkommt, hängt wahrscheinlich vom konkreten Fall ab.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.04.2010, 17:10
Beitrag #987


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Zitat (biffer @ 06.04.2010, 16:52) *
... Kann man in diesem Falle von einem Verbotsirrtum des VT ausgehen, wenn er die Kombination als ganzes ignoriert?

Ist auf jeden Fall sinnlos:
Warum sollte man sich ohne Notwendigkeit "mit Gewalt"auf dem Parkplatz gegen die angetachte Fahrtrichtung quälen, wo man dann auch noch die schrägen Parkbuchten verkehrt herum vorfindet?

Doc


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mir
Beitrag 06.04.2010, 17:18
Beitrag #988


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Wenn man dort rückwärts einparken möchte? laugh2.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.04.2010, 17:20
Beitrag #989


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Zitat (mir @ 06.04.2010, 17:18) *
Wenn man dort rückwärts einparken möchte? laugh2.gif

Wer möchte schon rückwärts einparken - und dann später die Wochenmarkt-Einkäufe durch die Hecke wuchten, um sie im Kofferraum zu verstauen... whistling.gif

Doc


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MisterOJ
Beitrag 07.04.2010, 08:22
Beitrag #990


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.04.2010, 17:20) *
Wer möchte schon rückwärts einparken - und dann später die Wochenmarkt-Einkäufe durch die Hecke wuchten, um sie im Kofferraum zu verstauen... whistling.gif

Doc


Du denkst ja ganz schön praktisch!!! rolleyes.gif


OJ


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Kami
Beitrag 07.04.2010, 08:58
Beitrag #991


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doc is ja keine ist ja ein Mann whistling.gif

Gruss

Kami


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MisterOJ
Beitrag 07.04.2010, 10:50
Beitrag #992


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.04.2010, 16:37) *
"Wann darf man diese Einfahrt benutzen?"

a) immer?
b) nur Di und Fr zwischen 5 und 14 Uhr? Wie kommst du auf diese Tages- & Zeitangaben??? think.gif
(ich erkenn auf der unter dem Z267 hängenden Klarsichtfolie nur Schnee - oder habt ihr Bückeburger den Röntgenblick??)

c) nie?

Hintergrund:
Es handelt sich um einen schlauchförmigen Parkplatz mir Einbahnstraßen-Regelung.

egal - Schild ist Schild!!! mad.gif

20 Jahre lang hat das niemanden gestört: Man ist dann eben illegalerweise durch die "Hintertür" eingefahren (wie Bückeburger sind halt pragmatisch...).

pragmatisch & StVO schließen sich doch gegenseitig aus!!

Aber irgendein Depp muuss sich jetzt wohl beschwert haben:

Ich wüßte da jemanden..... thread.gif

Als im vergangenen Dezember + Januar die Kunsteisbahn auf dem Marktplatz stand, hat jemand unter das 267-Schild einen DIN A4-Zettel gehängt

Na und solch ein Zettelchen ist noch lange kein amtliches Zz - und damit nichtig!!

Doc



OJ, der hier mal gebührenvermindernd zitiert hat


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Jens
Beitrag 07.04.2010, 10:53
Beitrag #993


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@MisterOJ:
Ich möchte nur auf die Tatsache hinweisen, daß Antworten in Zitaten hier nicht gerne gesehen sind. Der nächste User antwortet wieder im Zitat, und dann wird es chaotisch.
Ein gutes schlechtes Beispiel hierfür gab es mal in der Vergangenheit hier on Board.
Aber: Es war einmal...
Deshalb: Nicht in Zitaten antworten. Danke. wavey.gif


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mir
Beitrag 07.04.2010, 10:56
Beitrag #994


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Zitat (MisterOJ @ 07.04.2010, 11:50) *
Na und solch ein Zettelchen ist noch lange kein amtliches Zz - und damit nichtig!!

Ja nun, ist damit die Gesamtkombination ungültig? Das war die Frage.

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MisterOJ
Beitrag 07.04.2010, 11:50
Beitrag #995


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Zitat (mir @ 07.04.2010, 10:56) *
Übrigens kosten moderative Antworten extra zur Flatrate


Wo steht das??


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mir
Beitrag 07.04.2010, 11:56
Beitrag #996


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Na, wir wollen's hier nicht zu weit Off-Topic treiben, sonst gibt's noch mehr blaue Worte!


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.04.2010, 11:59
Beitrag #997


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Zitat (MisterOJ @ 07.04.2010, 10:50) *
Zitat
... b) nur Di und Fr zwischen 5 und 14 Uhr?
Wie kommst du auf diese Tages- & Zeitangaben??? think.gif
(ich erkenn auf der unter dem Z267 hängenden Klarsichtfolie nur Schnee - oder habt ihr Bückeburger den Röntgenblick??)

Nix dergleichen:
Ich habe NACHGEGUCKT!

Angehängte Datei  DSC00940.JPG ( 207.84KB ) Anzahl der Downloads: 6


Wir Bückeburger sind eben pragmatisch veranlagt

Doc


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mir
Beitrag 07.04.2010, 12:00
Beitrag #998


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 07.04.2010, 12:59) *
Wir Bückeburger sind eben pragmatisch veranlagt

Tja, ihr scheint ja auch sonst auf Kriegsfuß mit der StVO zu stehen. Den Bückeburgern fehlt außerdem der Sinn für Spaß mit Verwaltungsbehörden tongue.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.04.2010, 12:01
Beitrag #999


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Zitat (Jens @ 07.04.2010, 10:53) *
... Der nächste User antwortet wieder im Zitat, und dann wird es chaotisch ...

Oder er macht sich die Arbeit und repariert selbständig die Quotes, in der sicheren Erwartung einer Gutschrift auf seinem User-Konto... whistling.gif

Doc


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MisterOJ
Beitrag 07.04.2010, 12:31
Beitrag #1000


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Huch - ein blau-Beitrag vom Mod. Das wird bestimmt teuer!!!! crybaby.gif

Zitat (Jens @ 07.04.2010, 10:53) *
@MisterOJ:
Ich möchte nur auf die Tatsache hinweisen, daß Antworten in Zitaten hier nicht gerne gesehen sind.

Na ich stelle mich ja nur dem neuen wirtschaftlichen Zwang seit es hier die neue Gebührenverordnung gibt. Schließlich hab ich keinen Goldesel in meinem Garten stehen...

Zitat (Jens @ 07.04.2010, 10:53) *
Der nächste User antwortet wieder im Zitat, und dann wird es chaotisch.

hast ja recht - das wird dann richtig bunt!!

Zitat (Jens @ 07.04.2010, 10:53) *
Deshalb: Nicht in Zitaten antworten. Danke. wavey.gif


Ich gelobe Besserung - versprochen!


OJ


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