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> Unfall in der Probezeit, jetzt Neuantrag der FE, Thread von @SvenMelanie
SvenMelanie
Beitrag 31.08.2009, 17:32
Beitrag #1


Neuling


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Hallo, suche dringend Hilfe.

Also ich hatte vor einem Jahr nen Unfall, ohne Personenschaden (bin im Wald gegen einen Zaun gefahren). Mein Auto hatte einen Totalschaden und ich ließ es an der Unfallstelle stehen. Namen, Telefonnummer und Adresse habe ich nach 45 Minütigem warten hinterlassen. Naja war dann ein unerlaubtes entfernen vom Unfallort. Also war mein FS für 1 Jahr weg, da ich noch in der Probezeit war. Nun habe ich den Neuantrag gestellt, um meinen FS wieder zu bekommen. Führungszeugnis und alles ist abgegeben, Aufbauseminar fange ich jetzt an. Mein Problem ist jetzt, das ich in meiner Vergangenheit mehrere Einträge im Führungszeugnis gesammelt habe und nun befürchte das ich eine MPU machen muss. Ich habe keine Straftaten im Straßenverkehr, keine unter Drogen, oder Alkohol begangen. Vielleicht weiss ja jemand von euch, was man nicht drin stehen haben sollte?

Danke!

Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 31.08.2009, 18:50
Bearbeitungsgrund: Ich habe dir mal einen eigenen Thread aufgemacht.
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Oberlehrer Lempel
Beitrag 31.08.2009, 19:02
Beitrag #2


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Hallo,
lesen Sie sich mal in Ruhe den § 11 FeV durch, dort finden Sie sachdienliche Hinweise zu Ihrer Frage.

gez. Lempel
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Malermeister
Beitrag 31.08.2009, 19:16
Beitrag #3


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Zitat (SvenMelanie @ 31.08.2009, 18:32) *
Mein Problem ist jetzt, das ich in meiner Vergangenheit mehrere Einträge im Führungszeugnis gesammelt habe und nun befürchte das ich eine MPU machen muss. Ich habe keine Straftaten im Straßenverkehr, keine unter Drogen, oder Alkohol begangen.
Hohes Agressionspotenzial ist z.B. ein möglicher Grund für eine MPU.
Und Alkohol/ Drogen auch außerhalb des Verkehrs kann ein Grund sein

Magst du erzählen, was du so ausgefressen hast?


--------------------
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MPS-Kinder
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SvenMelanie
Beitrag 31.08.2009, 19:35
Beitrag #4


Neuling


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Erstmal danke für die schnellen antworten.

Naja ejgentlich wollte ich es nicht erzählen, aber wenn es mir hier weiter helfen kann, dann mache ich es natürlich.
Also einmal unerlaubter Waffenbesitz, Einbruchsdiebstahl.
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Q-Treiberin
Beitrag 31.08.2009, 20:43
Beitrag #5


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Aus dem von @Oberlehrer Lempel verlinkten § 11 FeV könnte bei Dir folgendes zum Tragen kommen:
Zitat
4.bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat und somit ein erheblicher Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften.
Eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung wäre daraufhin im Bereich des möglichen

Zitat
5.bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,

6.bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeuges begangen wurde,

7.bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen,
Trifft von obigen Punkten etwas im Hinblick auf Deine Straftaten zu?

Ich befürchte, dass aufgrund der Unfallflucht plus der anderen Straftaten eine MPU gerechtfertigt sein könnte, Genaueres wüsste aber auf jeden Fall unser auskunftsfreudige Eisbär rolleyes.gif

@Mr.T, wo bist Du???? unsure.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Mr.T
Beitrag 31.08.2009, 20:56
Beitrag #6


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Zitat (Q-Treiberin @ 31.08.2009, 21:43) *
@Mr.T, wo bist Du???? unsure.gif
Hier! wavey.gif


P.S.: Eine MPU sehe ich nicht.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Q-Treiberin
Beitrag 31.08.2009, 20:59
Beitrag #7


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Danke!! wavey.gif

Ich wusste, dass Eisbären fix sind... rolleyes.gif


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SvenMelanie
Beitrag 01.09.2009, 17:37
Beitrag #8


Neuling


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Beiträge: 4
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Danke, das ist echt nett von euch, das ihr so schnell geantwortet habt. Mir ist noch etwas eingefallen, ich wurde als Jugendlicher wegen Körperverletzung verurteilt. zum damaligen zeitpunkt war ich 17, oder 18 jahre alt, heute bin ich 30, also sollte mir das ja keine probleme machen, da ja eine jugendstrafe nach spätestens 10 jahren verjährt. Oder liege ich da jetzt falsch?
danke schonmal im vorraus.

mfg
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darkstar
Beitrag 01.09.2009, 18:34
Beitrag #9


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Zitat (SvenMelanie @ 01.09.2009, 18:37) *
zum damaligen zeitpunkt war ich 17, oder 18 jahre alt, heute bin ich 30, also sollte mir das ja keine probleme machen, da ja eine jugendstrafe nach spätestens 10 jahren verjährt. Oder liege ich da jetzt falsch?
Das wird recht sicher kein Problem darstellen. wavey.gif

mfg
darkstar


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SvenMelanie
Beitrag 01.09.2009, 18:54
Beitrag #10


Neuling


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Mitglieds-Nr.: 50309



danke, das ist echt nett von euch. hätte nicht gedacht das ich so schnell hilfe bekomme. bin jetzt etwas beruhigter...

danke
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