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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 10.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50482 ![]() |
Ich habe ähnliches erlebt, habe aber eine Frage bezüglich Probezeit... Ich habe meinen Führerschein im August 2004 gemacht (18 Jahre), genau 1 Jahr später hatte ich dann einen ähnlichen Vorfall wie hier. Folge: Nachschulung, Entzug, der Fahrerlaubnis, 10 Monate Sperrfrist, usw. Den "neuen" Führerschein habe ich mir aber erst 2 Jahre später geholt, genauer im Juli 2007. letzten Monat (also August 2009) wurde ich dann auf einer Landstraße mit 84 km/h "gelasert" (außerorts, erlaubt waren 40 km/h). Ich empfand das als extreme Abzocke, denn auf dieser geraden Landstraße fahren selbst Senioren mit 70 da sich nichtmal Frösche auf diese Straße verirren... naja anderes Thema. Jedenfalls lautet die Strafe: 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Ich hatte mit einer MPU gerechnet, weil m.M.n. Die Probezeit erst mit dem Erhalt meines neuen Führerscheins weiterläuft und das somit mein zweiter A-Verstoß wäre. Weiter unten im Brief stand außerdem in Fettschrift: mir wird eine 4 Monats-Frist zur Abgabe des Führerscheins eingeräumt, da ich in den letzten 2 Jahren meinen Führerschein nicht abgeben musste. Heißt das jetzt, meine Probezeit ist vorüber, bzw. ist die Probezeit nach Ablauf der Sperrfrisst weitergelaufen? Laut meiner Rechnung habe ich nämlich noch 1 Jahr Probezeit vor mir. 2004-2005 hatte ich 1 Jahr hinter mir, dann kam die Sperrfrisst und nochmal 2 Jahre Probezeit drauf, ergo 3 Jahre Probezeit übrig. 2 Jahre später (2007) habe ich meinen neuen Führerschein abgeholt, heißt für mich die Probezeit ist erst im Sommer 2010 zu ende. Helft mir auf die Sprünge ![]() (Führerschein liegt seit letzter Woche beim Amt und ich hab seitdem auch keine neuen Briefe erhalten) Der Beitrag wurde von acay bearbeitet: 10.09.2009, 15:15 |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Hallo zusammen, Hallo erstmal. Ich habe dir einen eigenen Thread aufgemacht. ![]() Jedenfalls lautet die Strafe: 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Ist der Verstoß schon rechtskräftig? ![]() Ich hatte mit einer MPU gerechnet, weil m.M.n. Die Probezeit erst mit dem Erhalt meines neuen Führerscheins weiterläuft und das somit mein zweiter A-Verstoß wäre. Das ist vollkommen richtig.Heißt das jetzt, meine Probezeit ist vorüber, bzw. ist die Probezeit nach Ablauf der Sperrfrisst weitergelaufen? Nein, die PZ ruht wenn die FE entzogen ist. Dein FS wurde dir mit Restprobezeit neuerteilt.Laut meiner Rechnung habe ich nämlich noch 1 Jahr Probezeit vor mir. Deine Rechnung stimmt.Ich denke das sich die FEB einige Monate nach Rechtskraft des Verstoßes bei dir meldet. Dann wird sie eine MPU-Aufforderung mit Fristvorlage stellen. Rechtsgrundlage: § 2a StVG Zitat Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. Einen vergleichbaren Fall findest du im Thread von @duct4402. Hier seine Anordnung. Einen weiteren Fall bei @Jalapeno. Hier ihre Anordnung. Das hier jeweils vor Neuerteilung schon eine MPU folgte ist unerheblich. mfg darkstar -------------------- |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Du bist noch in der Probezeit, d.h. die MPU wird kommen. Dazu muß aber erstmal die FSST von deinem Verstoß erfahren. Bis jetzt wurde dein Verstoß durch die Bußgeldstelle bearbeitet, von dort wird er ans KBA gemeldet zwecks Eintragung ins VZR. Dabei wird ein Abgleich mit dem ZFER gemacht, wo du als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe registriert bist. Deshalb wird das KBA dann die für dich zuständige FSST informieren, die dich dann auffordern wird eine MPU zu machen.
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#4
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 10.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50482 ![]() |
na toll, und ich dachte nach Abgabe des Führerscheins wäre der Sachverhalt klar.
Aber da ich oben genannten Absatz ebenfalls gelesen habe, wurde ich stutzig, und frage deshalb nach... Darf ich dann nach dieser Frist wieder weiterfahren, oder wird meine Fahrerlaubnis erneut entzogen bezgl. MPU? |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Du bekommst deine Führerschein zum Ablauf des Fahrverbots zurück und darfst dann ganz normal wieder fahren. Erst wenn du es nicht schaffen solltest, innerhalb der von der FSST gesetzten Frist ein positives MPU-Gutachten beizubringen, würde dir die Fahrerlaubnis entzogen werden.
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Beitrag
#6
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 10.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50482 ![]() |
oh man, jetzt ist der Frust wieder groß (wie vor dem Brief)...
Ich mache gerade eine Ausbildung (550€ Netto), knapp 60km von daheim entfernt. Jetzt zahle ich für Bus & Bahn schon ca. 100€ zu meinen üblichen Fahrtkosten drauf (200€ Spritkosten), dazu ~800€ Versicherungsbeitrag/KFZ Steuer, jetzt kommen noch 400€ für die MPU drauf und da ist ein Positives Ergebnis nichtmal sicher ![]() Achja Tüv steht auch noch an, und eigentlich wollte ich diesen Monat den Zahnriemen wechseln lassen... Hätte ich nicht vor kurzen Geburtstag gehabt, könnte ich mich direkt an die Schuldenberatung wenden, und das wegen einer 40 km/h Landstraße, ich fasse es grad nicht. Die Ironie dabei: Ich hab von Anfang an gewusst dass das ein mieser Tag wird, ich wollte eigentlich nicht fahren, aber nein ![]() Entschuldigt meinen Frust, ich empfinde gerade Wut sowie Ratlosigkeit ... |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17498 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Jetzt zahle ich für Bus & Bahn schon ca. 100€ zu meinen üblichen Fahrtkosten drauf (200€ Spritkosten), dazu ~800€ Versicherungsbeitrag/KFZ Steuer, Auch wenn es für Dich kein Trost ist, einen Teil dieser Kosten (zumindest den Sprit) sparst Du im Moment... ![]() Zitat Entschuldigt meinen Frust, ich empfinde gerade Wut sowie Ratlosigkeit Jetzt könnte ich natürlich sagen "selber schuld", aber das tu ich nicht und sage stattdessen "Kopf hoch", bereite Dich auf die MPU gut vor, fahre vielleicht freiwillig vier Monate Bus und Bahn, dann hast Du die MPU-Kosten schon drin.Und das mit der MPU kriegen wir mit Dir hin. Lies auch mal den Thread von Marki1984, er hatte ein ähnliches Problem und hat seine MPU geschafft... ![]() -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Beitrag
#8
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 10.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50482 ![]() |
nein spare ich leider nicht, deshalb habe ich ja geschrieben dass es noch dazu kommt.
Da ich am allerletzten Ende der Welt lebe, ist man hier ohne Auto wie auf einer verlassenen Insel. Hier gibt es nur private Bus/Bahnunternehmen, weshalb diese auch horrende Preise verlangen können. Jedenfalls komme ich auf ca. 300€ Fahrtkosten jetzt + ca. 4h die ich dann immer unterwegs bin. Achja, die Geldstrafe von 180€ habe ich vergessen hinzuzuzählen. Zitat Jetzt könnte ich natürlich sagen "selber schuld" Das würde ich auch in jedem anderen Fall hinnehmen, ich sage selten dass ich nicht selber schuld bin. Aber das ist eine gottverlassene Landstraße, mit ungenutzten Wiesen links und rechts. Selbst eine Gefährdung durch Wild kann man ausschließen, wie also kann man begründen dass dort nur 40 km/h gefahren werden darf? Oder anders, wieso haben 3 Beamte die Zeit, auf so einer verlassenen Straße rumzuknipsen? Ich fahre dort schon seit ich einen Führerschein besitze nahezu täglich, und ich habe seitdem noch keinen Unfall oder sonstigen Zwischenfall auf der Straße erlebt. Naja, letztendlich haben sie eine ähnliche Bilanz wie bei einer Hauptstraße erreicht, da sich hinter mir schon eine Schlange gebildet hat weil die mit dem ausfüllen nicht nachkamen (darunter war auch eine ältere Dame in einem Golf, soviel zum Thema Jugend und Leichtsinn). Da frage ich mich wirklich, wo liegt da der Sinn? Andersherum fahre ich durch zig 50er Straßen, an denen direkt Grundschulen angrenzen, warum hier keine 30er Zone? einfach weils weniger Geld einbringt da man neben Kinder schon von Haus aus langsamer fährt. Da ich meinen Frust gerade irgendwie ablassen muss, mache ich das lieber hier als in dem überfüllten Zug in dem ich gerade sitze ![]() Danke für deine aufmunternten Worte, aber ich denke da müssen erstmal 1-2 Tage vergehen bevor ich wieder auf dem richtigen Level bin... Der Beitrag wurde von acay bearbeitet: 10.09.2009, 17:05 |
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#9
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 10.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50482 ![]() |
wieso kann ich meinen Beitrag nimmer bearbeiten?
Naja wollte jedenfalls ein Update posten, ganz zufällig lag gerade ein Brief vom Landratsamt im Briefkasten. Da ich den "schock" vorhin schon erlebt habe, fand ich eine schriftliche Bestätigung auch nicht weiter schlimm...Nur war das schlicht eine Bestätigung, dass ich den Führerschein abgegeben habe und zum 4. Oktober wieder fahren darf. Die nette Dame war auch ganz baff als ich persöhnlich vorbeikam, und auch auf die 14-tätige Widerrufsfrist verzichtet habe. Anscheinend passiert das nicht so oft. Kann ich das bei der MPU als etwas Positives nutzen, also im Sinne von "ich war mir der Schuld bewusst und habe keinen Sinn gesehen, warum ich meine Strafe erst Monate später absitzen muss"... oder würde man das eher negativ werten, so im Sinne von "der will den Lappen nur wieder so schnell wie möglich haben und dann weiterrasen"? Tatsache ist, ich will den Führerschein möglichst nicht im Herbst/Winter abgeben, da ich momentan wenigstens eine Teilstrecke mit dem Fahrrad zurücklegen will (morgen gehts los). danke schonmal für eure Hilfe, langsam beruhige ich mich wieder... |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
wieso kann ich meinen Beitrag nimmer bearbeiten? Das geht als Neuling nur für ca. 10 oder 20 Minuten.Kann ich das bei der MPU als etwas Positives nutzen, also im Sinne von "ich war mir der Schuld bewusst und habe keinen Sinn gesehen, warum ich meine Strafe erst Monate später absitzen muss"... oder würde man das eher negativ werten, so im Sinne von "der will den Lappen nur wieder so schnell wie möglich haben und dann weiterrasen"? Ich würde es in keinem Fall als negativ werten.Bei den beiden Fällen die ich verlinkt hatte kaum die MPU-Aufforderung von der FEB nach ca. 4 Monaten mit ca. 2 Monaten Fristvorlage. Die MPU würde in deinem Fall 347,48 € kosten +/- 5€ für Zweitschriften. mfg darkstar -------------------- |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17498 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Zitat Selbst eine Gefährdung durch Wild kann man ausschließen, Wie das denn? ![]() Zitat Da ich meinen Frust gerade irgendwie ablassen muss, mache ich das lieber hier als in dem überfüllten Zug in dem ich gerade sitze Kein Problem, solange Du uns hier nicht anpöbelst (was Du eindeutig nicht tust!)...Wir sind Kummer gewöhnt... ![]() ![]() -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#12
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 10.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50482 ![]() |
Ich würde einfach mal behaupten, dass im Umkreis von 2 km kein Wild rumlaufen kann, genausogut könnte Wild vor meinem Haus laufen. Ich finde das verhältnismäßig einfach schwachsinnig, wie haben hier Waldstraßen auf denen 50 und teilweise auch 80 km/h erlaubt sind... Naja, ist halt meine Meinung.
Bevor ich mich darauf vorbereite, schreibe ich einfach mal drauf los um zu sehen an was ich arbeiten muss, bzw. ob ich meine Denkweise ändern sollte. Ihr könnt mir ja einfach mal sagen wie ihr mich zu diesen Zeitpunkt einschätzen würdet. Ich habe mir gerade ausgemalt was ich sagen sollte, wie ich mein Fahrverhalten seit meinem ersten Vergehen verändert habe. Da ging es um einen Unfall (Schild umgefahren/Ölwanne abgerissen und paar Büsche mitgenommen) mit anschließender Fahrerflucht (hatte mich unerlaubt vom kaputten Fahrzeug entfernt) und Alkohol im Blut (1,05 Promille warens glaub). Damals habe ich recht häufig Alkohol konsumiert, und wurde promt beim ersten Mal mit Alkohol am Steuer bestraft. Seit dem Vorfall trinke ich so gut wie kein Alkohol mehr (ab und zu ein Bier am Wochenende im Garten). Ich habe meinen neuen Führerschein auch erst 2 Jahre nach dem Entzug der Fahrerlaubnis beantragt, weil ich damals ein Rebell war und sicherlich kurz darauf wieder ein ähnlich dummes und auch gefährliches Vergehen begehen würde. Erst als ein guter Freund kurze Zeit nach meinem Vorfall sein Leben am Steuer verlor wollte ich mein Fahrverhalten grundlegend ändern. Davor war es mir einfach nicht bewusst wie tragisch so ein fahrlässiges Verhalten für mich und meine Mitmenschen ausgehen kann. Seitdem meine ich, ein erwachseneres Verhalten an den Tag zu legen... Das fällt mir jetzt spontan dazu ein. Sollte man so "ehrlich" sein (Rebell, ab und zu ein Bier)? Oder wird bei so einer Beurteilung Ehrlichkeit eher bestraft anstatt belohnt? |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17498 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Zitat Ich würde einfach mal behaupten, dass im Umkreis von 2 km kein Wild rumlaufen kann, genausogut könnte Wild vor meinem Haus laufen Ich halte dagegen, dass zum Beispiel mitten in Berlin Wild(schweine) Vorgärten verwüsten...Zitat Sollte man so "ehrlich" sein (Rebell, ab und zu ein Bier)? Oder wird bei so einer Beurteilung Ehrlichkeit eher bestraft anstatt belohnt? Wenn es wirklich nur "kontrolliertes Trinken" ist, kannst Du es ruhig sagen."Vorschriften" für kontrolliertes Trinken sind: - nur wenige (vorher geplante!) Trinkanlässe im Jahr - dabei nie über 0,3 Promille kommen und - immer alkoholfrei anfangen. Wenn Du das dem GA darlegen kannst, ist Dein Alk-Konsum kein Problem bei einer verkehrsrechtlichen MPU. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 ![]() |
Bevor ich mich darauf vorbereite, schreibe ich einfach mal drauf los um zu sehen an was ich arbeiten muss, bzw. ob ich meine Denkweise ändern sollte. Ihr könnt mir ja einfach mal sagen wie ihr mich zu diesen Zeitpunkt einschätzen würdet. Daran könntest du zum Beispiel arbeiten: Ich würde einfach mal behaupten, dass im Umkreis von 2 km kein Wild rumlaufen kann, genausogut könnte Wild vor meinem Haus laufen. Ich finde das verhältnismäßig einfach schwachsinnig, wie haben hier Waldstraßen auf denen 50 und teilweise auch 80 km/h erlaubt sind... Naja, ist halt meine Meinung. Akzeptanz auch von schwachsinnig erscheinenden Verkehrsregeln. Weil es Regeln sind, an die man sich halten muss, und weil es oft gute (!) Gründe gibt, die man auf den ersten Blick nicht sieht. |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26833 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Sollte man so "ehrlich" sein (Rebell, ab und zu ein Bier)? Oder wird bei so einer Beurteilung Ehrlichkeit eher bestraft anstatt belohnt? klar, kannst Du. Die MPU ist in die Zukunft gerichtet. Du musst schlüssig darlegen, dass die Ursachen, die zu Fehlverhalten in der Vergangenheit geführt haben, in der Zukunft nicht mehr bestehen. Da passt die "Rebell"-Geschichte ganz gut rein. Allerdings hat es ja den neuen Verstoß gegeben, der (dem Gutachter) zeigt, dass Du noch nicht am Ziel Deines neuen Weges angekommen bist. Da musst Du also noch mal in Dich gehen: - welchen Sinn könnten die Verkehrsregeln haben? - warum darf nicht jeder seine eigenen Regeln machen? - warum war Dir diese Regel (Tempolimit) egal? Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17498 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
- welchen Sinn könnten die Verkehrsregeln haben? Und ich ergänze mal:- warum darf nicht jeder seine eigenen Regeln machen? - warum war Dir diese Regel (Tempolimit) egal? - wie willst Du zukünftig sicherstellen (und das auch dem GA glaubhaft machen), dass Dir solche Regeln nicht mehr egal sind? -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Beitrag
#17
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 10.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50482 ![]() |
warum mir das Tempolimit in dem Fall "egal" war, kann ich so nicht beantworten. Es kamen an dem Tag viele Dinge zusammen. schlecht geschlafen, dann verschlafen, dann noch die schlechte nachricht vom Vortag im Kopf (Freundin hat schluss gemacht), dann noch die Angst, zu spät zur Arbeit zu kommen, und letztendlich die Gewohnheit.
Man hätte mich an nem anderen Tag wahrscheinlich mit ~55km/h erwischt, einfach weil da keiner 40 fährt und hinter einem die Leute schon drängeln würden. Das hören die Herren da bestimmt täglich als Ausrede, aber so ist es halt. Wie ich das zukünftig vermeiden könnte, hmm. man kann sich ja nicht aussuchen ob man nen schlechten Tag hat, da vergisst man so etwas schon manchmal. Was anderes als früher aufstehen fällt mir da spontan nicht ein, ansonsten bin ich schon eher wachsam was das Tempolimit betrifft, da ich zu Beginn meines neuen Führerscheins auch ein paarmal geblitzt wurde (mit max. 10 km/h zuviel). Hauptsächlich würde ich sagen es liegt am Stress, den ich habe. Wie ich damit jetzt eine plausible Lösung nennen soll, wüsste ich gerade nicht. Andere Frage, sieht der Prüfer auch solche "Bußgelder", also bei denen es keine Punkte gab? oder liegt ihm nur mein erstes Vergehen vor? Ansonsten würde es ja heißen, dass ich vor 2 Jahren schon 2x geblitzt wurde und jetzt halt erwischt, und deshalb rase ich automatisch schon 2 Jahre lang. |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
sieht der Prüfer auch solche "Bußgelder", also bei denen es keine Punkte gab? Nö -------------------- |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26833 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
warum mir das Tempolimit in dem Fall "egal" war, kann ich so nicht beantworten. Es kamen an dem Tag viele Dinge zusammen. schlecht geschlafen, dann verschlafen, dann noch die schlechte nachricht vom Vortag im Kopf (Freundin hat schluss gemacht), dann noch die Angst, zu spät zur Arbeit zu kommen, und letztendlich die Gewohnheit. Man hätte mich an nem anderen Tag wahrscheinlich mit ~55km/h erwischt, einfach weil da keiner 40 fährt und hinter einem die Leute schon drängeln würden. Das hören die Herren da bestimmt täglich als Ausrede, aber so ist es halt. Wie ich das zukünftig vermeiden könnte, hmm. man kann sich ja nicht aussuchen ob man nen schlechten Tag hat, da vergisst man so etwas schon manchmal. Was anderes als früher aufstehen fällt mir da spontan nicht ein, ansonsten bin ich schon eher wachsam was das Tempolimit betrifft, da ich zu Beginn meines neuen Führerscheins auch ein paarmal geblitzt wurde (mit max. 10 km/h zuviel). Hauptsächlich würde ich sagen es liegt am Stress, den ich habe. Wie ich damit jetzt eine plausible Lösung nennen soll, wüsste ich gerade nicht. und durchgefallen. Kardinalfehler bei einer MPU sind: - Verharmlosungen (machen doch alle so, kann doch jedem passieren) - Entschuldigungen (Freundin Schluß, schlecht geschlafen) - Verallgemeinerungen ("man" statt "ich") - keine Vermeidungsstrategien Von Dir wird schlicht erwartet, dass Du (nicht man) unter allen Umständen die Verkehrsregeln einhältst. Was musst Du tun, damit Du das hinbekommst? Außerdem: wieso bist Du "eher wachsam", wenn Du es ganz offensichtlich und mit Absicht nicht warst? Versuche es noch einmal: warum ist es passiert und wie kannst Du vermeiden, dass es wieder vorkommt? Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 ![]() |
Also wenn ich richtig rechne, hat der TE bereits drei von vier Jahren der verlängerten Probezeit hinter sich.
Seit dem Alkoholverstoß (2006) sind immerhin schon mehr als drei Jahre vergangen. In diesen drei Jahren kann man schon davon ausgehen, dass sich die Person und deren Einstellung zum Straßenverkehr geändert hat. Ganz ausschließen würde ich hier eine mögliche Ausnahme von der Regel-MPU-Anordnung nicht, jedoch weiß ich nicht, ob der TE dazu bereit wäre, im Falle einer Entziehung den Rechtsweg zu beschreiten. Dennoch @acay, weiterhin viel Erfolg! ![]() Edit:PS: Ich sehe gerade, dass die Überschreitung sogar im FV-Bereich war, dann würde ich mich auch auf eine MPU vorbereiten... |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
In diesen drei Jahren kann man schon davon ausgehen, dass sich die Person und deren Einstellung zum Straßenverkehr geändert hat. Dagegen spricht allerdings die mit 44km/h zu schnell doch erhebliche Geschwindigkeitsübertretung. -------------------- |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 ![]() |
Sag ich doch.
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Dein Edit war aber noch nicht da, als ich geschrieben hab, sonst hätt ich mir die Antwort nämlich gespart
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#24
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 10.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50482 ![]() |
@Kai, das galt auch nicht als Antwort für die MPU, ich wollte das nur aus meiner Sicht erklären. Dass man bei der MPU eine ganz andere Antwort braucht ist mir klar, nachdem was ich so darüber gelesen habe.
Bin jetzt erstmal aufm heimweg |
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 ![]() |
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Beitrag
#26
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 10.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65172 ![]() |
Hallo zusammen,
ihr seid ja ganzschön vom Thema abgeschweift. Ich habe einen ähnlichen Sachverhalt und mich ein wenig schlau gemacht. Jetzt bin ich allerdings stutzig geworden. Wenn ich bei einer Neuerteilung eine "neue Probezeit" beginnt, heist dann nicht auch, dass die Anzahl der A-Verstöße wieder zurückgesetzt wird? In meinem Fall: Ich bin in der Probezeit einmal mit 21 zu schnell geblitzt worden. Habe dann auch brav mein Aufbauseminar gemacht. Kurz später bin ich dann mit Alkohol am Steuer erwischt worden (war blöd) nach der MPU habe ich meinen Führerschein wiederbekommen. Wenn ich jetzt wieder mit 21 zu schnell geblitzt werde was genau passiert dann? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Wenn ich bei einer Neuerteilung eine "neue Probezeit" beginnt, heist dann nicht auch, dass die Anzahl der A-Verstöße wieder zurückgesetzt wird? Nein. In dem Fall gilt §2a Abs. 5 StVG Zitat … Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. Das heißt, dass nach Neuerteilung eine MPU angeordnet wird, wenn innerhalb der Probezeit ein A-Verstoß bzw. zwei B-Verstöße begangen werden. -------------------- |
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Beitrag
#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
In meinem Fall: Ich bin in der Probezeit einmal mit 21 zu schnell geblitzt worden. Habe dann auch brav mein Aufbauseminar gemacht. Kurz später bin ich dann mit Alkohol am Steuer erwischt worden (war blöd) nach der MPU habe ich meinen Führerschein wiederbekommen. Wenn dir wegem dem Alkoholverstoß die FE entzogen und anschließend mit Restprobezeit neuerteilt wurde: Wenn ich jetzt wieder mit 21 zu schnell geblitzt werde was genau passiert dann? Zunächst Ahndung des Verkehrsverstoßes mit Eintrag im VZR. Anschließend "in der Regel" eine MPU-Anordnung nach § 2a Abs 5 StVG: Zitat [...] Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. mfg darkstar -------------------- |
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