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> Fahren ohne Führerschein Strafe für den Halter
timitami
Beitrag 13.09.2009, 02:52
Beitrag #1


Neuling
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Es geht um folgendes mein Nachbar ist folgendes passiert sein Sohn der 17 ist und gerade sein Führerschein gemacht hat nachts sein Fahrzeug genommen und ist damit gefahren. Nun ist klar das der Sohn ne strafe bekommt, aber wie sieht es aus mit dem Fahrzeughalter also der Vater womit muss er rechnen eventuell Führerschein Entzug?
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nachteule
Beitrag 13.09.2009, 06:36
Beitrag #2


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Hallo, Timitami,

mit einem Entzug der Fahrerlaubnis muss der Fahrzeughalter auf keinen Fall rechnen.

Der ermittelnde Polizeibeamte wird natürlich eine Strafanzeige wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis schreiben, denn dazu ist er verpflichtet.

Wenn der Sohnemann vorher noch nie auffällig gewesen ist, und somit für den Vater kein Anlass bestand, den Schlüssel zu verstecken, und wenn der Vater selber auch noch nie aufällig war, dürfte es vermutlich auf eine Einstellung des Verfahrens hinauslaufen.

Näheres findest Du aber auch in der FAQ.

Viele Grüße,

Nachteule


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JTH
Beitrag 13.09.2009, 06:48
Beitrag #3


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Was hat der SOhn für einen FS gemacht? Handelt es sich evtl. um die Klasse B mit begleitetem Fahren? Dann passiert dem Vater gar nichts.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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timitami
Beitrag 13.09.2009, 10:19
Beitrag #4


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Ne leider ist er mit dem Führerschein noch nicht fertig gewesen, weil sonst soviel ich weiß gibt es ja nur eine kleine strafe führ denn Fahrer. Da ich jetzt nicht die genau Familienverhältnisse kennen womit musste der Vater schlimmstenfalls rechnen wenn die jetzt sagen das er es nicht verhintert hat das sein Sohn gefahren ist?
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JTH
Beitrag 13.09.2009, 10:22
Beitrag #5


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Der Staatsanwalt würdigt die Umstände und entscheidet, ob die Sache verfolgt oder eingestellt wird. Sollte es zu einer Weiterverfolgung der Sache kommen, so wird dem unbescholtenen Halter eine Geldstrafe (so im Bereich 20 - 30 TS) drohen. Ein Entzug der FE ist rechtlich möglich, jedoch unwahrscheinlich.


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Jens
Beitrag 13.09.2009, 10:25
Beitrag #6


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Zitat (JTH @ 13.09.2009, 11:22) *
so wird dem unbescholtenen Halter eine Geldstrafe (so im Bereich 20 - 30 TS) drohen.

plus 6 Punkte


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JTH
Beitrag 13.09.2009, 10:28
Beitrag #7


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Pardon - ich vergaß...


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timitami
Beitrag 13.09.2009, 14:08
Beitrag #8


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Das ist ja schon eine ordentlische strafe 6 punkte und dann noch 20 - 30 TS und dann noch ein eventueles fahrverbot.
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ts1
Beitrag 14.09.2009, 08:15
Beitrag #9


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Es gilt ja offiziell auch als Straftat und nicht als Kavaliersdelikt.
Immerhin ist die Strafe noch so gering, daß es etliche Leute unverdrossen immer wieder machen.


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MfG Thomas
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JTH
Beitrag 14.09.2009, 08:25
Beitrag #10


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Nunja... im Wiederholungsfalle wird's schon etwas heftiger. Dies kann auch bis zur "Höchststrafe" führen: Der Einziehung des Autos (und natürlich nebenbei die Freiheitsstrafe mit dazu)


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Kai R.
Beitrag 14.09.2009, 08:29
Beitrag #11


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Hallo,

wenn der Halter nicht damit rechnen musste, dass der Sohnemann heimlich das FZ nimmt, dann passiert ihm gar nichts. Schließlich ist es keine Ermächtigung, wenn man zu Hause seinen Schlüssel ablegt und man ist nicht verpflichtet, Schlüssel in einem Safe zu lagern, weil der 17jährige Filius Dummheiten machen könnte. Das Verfahren wird aller Wahrscheinlichkeit nach eingestellt werden, allenfalls mit einer kleinen Zahlungsauflage.

Edit: Nachteule hatte es schon geschrieben, wollte es nur noch einmal klar stellen, nicht dass sich der TE zu viele Sorgen macht.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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JTH
Beitrag 14.09.2009, 08:32
Beitrag #12


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Die Rechtsprechung sagt aber, daß der Schlüssel sicher zu Verwahren ist.


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ts1
Beitrag 14.09.2009, 08:39
Beitrag #13


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Sagt die Rechtsprechung auch, wie sicher!?
Offizielle Sicherheitsklassen für Tresore und Waffenschränke?


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MfG Thomas
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JTH
Beitrag 14.09.2009, 12:45
Beitrag #14


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Wie genau wird nicht geschrieben. Wenn der Filius jedoch den Schlüssen bekommt, war es wohl nicht sicher genug. Ich denke, daß hier alles Einzelfallentscheidungen sind.


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timitami
Beitrag 16.09.2009, 22:25
Beitrag #15


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Mein Nachbar hatte jetzt einem Brief von der Polizei bekommen mit folgendem Inhalt. „Schriftliche Äußerung als Beschuldigter“ Darin wird ihn vorgeworfen „Anordnen oder Zulassen(als Halter) des Führern eines Kraftfahrzeuges ohne Führerschein (Par. 21 Abs. 2 Nr. 3 StVG)“ dann steht da Versuch „Nein“

Was soll er tun besser zum Anwalt gehen oder ausfüllen oder wie sieht das aus, weil er will ja auch nicht das sein Sohn Probleme bekommt und zb zwei Jahre eine Sperre bekommt. Dann nimmt er doch lieber 6 Punkte in Kauf so dann das sein Sohn später keine Probleme bekommt.
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Jens
Beitrag 16.09.2009, 22:36
Beitrag #16


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Zitat (timitami @ 16.09.2009, 23:25) *
er will ja auch nicht das sein Sohn Probleme bekommt und zb zwei Jahre eine Sperre bekommt. Dann nimmt er doch lieber 6 Punkte in Kauf so dann das sein Sohn später keine Probleme bekommt.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Unabhängig vom Strafverfahren gegen den Vater wird gegen den Sohn sowieso wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt werden.
Eine Sperre gegen den Sohn ist (vorausgesetzt, daß er sonst nichts auf dem Kerbholz hat) nicht zu erwarten. Auch dies gilt völlig unabhängig davon, wie das Verfahren gegen den Vater läuft.
Davon sollte er also seine Entscheidung nicht abhängig machen.

Ich sehe die Sache so wie @nachteule bzw. @Kai R.


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nachteule
Beitrag 16.09.2009, 22:37
Beitrag #17


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Hallo, Timitami,

rein persönliche Meinung und kein Ratschlag:

Der Sohnemann hat Mist gebaut und wird so oder so dafür gerade stehen müssen, und da kann ihn sein Vater auch nicht heraushauen, egal, was er macht.

Die Folgen, die auf ihn zukommen können, kannst Du hier sehen.

Wenn der Sohn bislang nie erkennen lassen hat, dass er mal mit dem Auto fahren wird, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, besteht in der Regel kein Grund, den Schlüssel irgendwo zu verstecken oder einzuschließen.

Die Hintergründe kann der Staatsanwalt aber nur wissen, wenn sie ihm jemand erzählt.

Wer, außer dem Vater, sollte dies machen?

Aus dem, was der Vater erzählt, kann sich der Staatsanwalt ein Bild machen, und das kann dann darauf hinauslaufen, dass das Verfahren komplett eingestellt wird, aber es kann auch mit einem Strafbefehl, einer gewissen Anzahl an Tagessätzen und 6 Punkten in Flensburg enden.

Viele Grüße,

Nachteule


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timitami
Beitrag 17.09.2009, 13:38
Beitrag #18


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Mir ist klar es sind ja zwei verfahren, aber man kann als Beispiel jetzt sagen er hat die Schüssel geklaut und beim anderen ich hab ihn die gegeben. Weil man sollte doch bei beiden Verfahren dasselbe sagen und nicht bei einen so weil es dann besser für denn Vater ist und bei denn anderen so weil es dann besser für denn Sohnemann ist dann kommt sich ja auch der Staatsanwalt verarscht vor. Also ich habe meine Nachbar gefragt und er ist bis jetzt nicht Strafrechtlich in Erscheinung getreten, außer das er einmal 3 Punkte wegen 26km/h zu schnell fahren bekommen hatte. Und der Sohn ist auch nicht Strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Hab in denn link gelesen das eine Strafe bei: Kurzfahrt -> 10 - 20 TS zu erwarten ist das trieft doch zu oder?
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Petra
Beitrag 17.09.2009, 14:08
Beitrag #19


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Zitat (timitami @ 13.09.2009, 11:19) *
Ne leider ist er mit dem Führerschein noch nicht fertig gewesen.....


Wird er da nicht Schwierigkeiten bekommen, zur Prüfung zugelassen zu werden?
Und ist es nicht nicht sinnig, auf den zeitlichen Abstand bis zur praktischen Prüfung zu schauen?
Nach dem Motto:
Fix machen, wenn`s bis zur PP eh nicht mehr lang hin ist
oder Fahrstunden erst einmal stornieren, wenn die pP noch in weiter Ferne ist. think.gif


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*Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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Q-Treiberin
Beitrag 17.09.2009, 15:25
Beitrag #20


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Zitat (Petra @ 17.09.2009, 15:08) *
Zitat (timitami @ 13.09.2009, 11:19) *
Ne leider ist er mit dem Führerschein noch nicht fertig gewesen.....
Wird er da nicht Schwierigkeiten bekommen, zur Prüfung zugelassen zu werden?
yes.gif Wenn die FEB Wind davon bekommt wird er bis zum Abschluss des Verfahrens nicht zur Prüfung zugelassen.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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timitami
Beitrag 17.09.2009, 22:17
Beitrag #21


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Also kann es ja gut möglich sein das beide keine Punkte bekommen der Sohnemann sein Führerschein machen darf und eine kleine Strafe zahlen muss oder sozialstunden machen?
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Jens
Beitrag 17.09.2009, 22:18
Beitrag #22


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Ja, das wäre auch möglich


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.04.2025 - 21:30