zur Wieder- oder Neuerteilung der FE nach 15 Jahren |
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zur Wieder- oder Neuerteilung der FE nach 15 Jahren |
28.09.2009, 22:07
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 28.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50762 |
nachdem ich nun eine Woche lang in diesem Forum gesucht - gefunden und viel gelesen habe (danke das es dieses Forum gibt) hier nun eine Frage von mir, da ich noch leicht verunsichert bin. Zuerst die Fakten: FE Entzug am 16.11.1994 durch amtlichen Strafbefehl wegen Trunkenheitsfahrt ohne Unfall. Hier waren 7-monatiges Fahrverbot und 1500 DM beinhaltet. War ein einmaliges Vergehen und im Nachhinein sage ich, bloß gut das "die mich erwischt haben", wer weiss was sonst noch passiert wäre. Im Jahre 2003 habe ich einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt dieser wurde folgerichtig mit der Beibringung einer MPU beauflagt. Diesen Antrag habe ich dann zurückgezogen (wörtlich: Hiermit ziehe ich meinen Antrag vom ...zurück.). Meine Gründe waren damals finanzieller Natur. In der vorigen Woche habe ich nun von der "neuen" 2-Jahresreglung zum Thema Prüfung bei Wiedererteilung erfahren. Daraufhin habe gestern ich in Flensburg beim Zentralamt angrufen und mir haben zwei Mitarbeiter unabhängig voneinander nach Abfrage meines Vor- u. Zunamens, Geb.Datums und Geburtsortes gesagt, dass keinerlei Daten über mich gespeichert sind. Dann war ich gleich "spontan" bei der FS-Stelle: Das erste was mir die Dame auf meine direkte Nachfrage zum Thema Tilgung und Verwertung sagte war, dass die insgesamt 15 Jahresfrist (5+10) ab dem Jahr 2003 neu beginnt, da ich ja auf die FE verzichtet habe! Ich sagte Ihr dann mehrfach, dass ich nicht verzichtet sondern zurückgezogen habe und somit keine Amtshandlung der FS Stelle erfolgte. Ich sagte Ihr auch das in Flensburg keinerlei Eintragungen vorhanden sind. Ich hatte das Gefühl, das die Dame dann irgendwie eingeknickt ist. Jedenfalls hat sie mir einen neuen Antrag mit allen Sachen die ich dazu beibringen soll mitgegeben auf dem Sie Erteilung nach Verzicht angekreuzt hat. Das sehe ich anders - es muss doch heißen nach Strafbefehl. ???? Also 1. Nach meiner Auffassung (hoffe diese ist richtig) beantrage ich die Erteilung nach Strafbefehl vom 16.11.1994 , es wird keine MPU mehr angeordnet (keine Eintragung mehr vorhanden, da getilgt) und ich mache keine theo. und prkt. Prüfungen mehr? 2. Das sollte ich sicherlich erst ab dem 16.11.2009 machen, weil dann effektiv die 15 Jahre um sind? 3. Die Dame der FS Stelle liegt daneben, mit Ihrer Auslegung meines zurückgezogenen Antrages aus dem Jahr 2003? 4. Das eingesparte Geld setze ich dann lieber und effektiver in ein mehrfaches Fahrsicherheitstraining ein - denn die Pause war ja doch ein wenig länger. Ich hoffe ich habe den Fall nicht zu lang geschildert, aber die Meinungen der Experten (und auch anderer) sind mir schon wichtig. Danke vorab Euer "Gnuelps" |
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28.09.2009, 22:35
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
1. Nach meiner Auffassung (hoffe diese ist richtig) beantrage ich die Erteilung nach Strafbefehl vom 16.11.1994 , es wird keine MPU mehr angeordnet (keine Eintragung mehr vorhanden, da getilgt) und ich mache keine theo. und prkt. Prüfungen mehr? Sehe ich genauso.3. Die Dame der FS Stelle liegt daneben, mit Ihrer Auslegung meines zurückgezogenen Antrages aus dem Jahr 2003? Ja. Lies dir mal den Thread von @memberle durch, da gings auch um dieses Problem. Dort hat die Führerscheinstelle inzwischen ihre Meinung geändert.
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Gast_Georg_g_* |
28.09.2009, 22:44
Beitrag
#3
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... ab dem Jahr 2003 neu beginnt, da ich ja auf die FE verzichtet habe! Verzichten kann man auf eine FE nur, wenn man Inhaber einer FE ist. Die Rücknahme des Antrags ist kein Verzicht. Insofern stimme ich deinen Ausführungen zu, ggf. mit einer Ausnahme: ... und ich mache keine theo. und prkt. Prüfungen mehr Einen Automatismus gibt es da nicht. Die Führerscheinstelle ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass du die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Immerhin besitzt du seit 15 Jahren keine FE mehr, was eine Tatsache ist, die eine solche Annahme rechtfertigt. Es könnte auch davon abhängig gemacht werden, wie lange du vorher im Besitz einer FE warst. |
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28.09.2009, 23:23
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Im Jahre 2003 habe ich einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt dieser wurde folgerichtig mit der Beibringung einer MPU beauflagt. Diesen Antrag habe ich dann zurückgezogen (wörtlich: Hiermit ziehe ich meinen Antrag vom ...zurück.). Meine Gründe waren damals finanzieller Natur. Wie hat denn die Antragsrücknahmenahme stattgefunden,Schriftlich oder Mündlich ? Oder spielt sowas keine Rolle ? Einen Automatismus gibt es da nicht. Die Führerscheinstelle ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass du die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Immerhin besitzt du seit 15 Jahren keine FE mehr, was eine Tatsache ist, die eine solche Annahme rechtfertigt. Es könnte auch davon abhängig gemacht werden, wie lange du vorher im Besitz einer FE warst. Kann sein das ich mich irre,denke jedoch gelesen zu haben,daß die Zeit, sein es auch über 15 jahre nicht als rechtfertigung alleine ausreichend ist. |
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28.09.2009, 23:58
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 28.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50762 |
Danke für die schnelle Antwort,
einen Antrag auf schriftliche Auskunft aus dem VZR habe ich eben gestellt. Antw. Georg g Ich wollte nur der Vollständigkeit halber noch erwähnen, das ich dem ersten FS 1976 (Krad usw.) und PKW 1980 gemacht habe. Ant.fragen-fragen Antragsrücknahme war schriftlich, liegt immer noch als oberstes Blatt in meiner Akte - konnte ich quer über den Schreeibtisch sehen |
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29.09.2009, 00:01
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
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Gast_Georg_g_* |
29.09.2009, 00:07
Beitrag
#7
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Kann sein das ich mich irre,denke jedoch gelesen zu haben,daß die Zeit, sein es auch über 15 jahre nicht als rechtfertigung alleine ausreichend ist. In Anbetracht der Tatsache, dass in manchen Regionen Deutschlands schon 10 Jahre als "Grenze" angesehen werden, ist das eine rein theoretische Erörterung. Das wurde hier im Forum auch schon in zahlreichen Fällen erörtert. Eine starre Grenze gibt es nicht, aber wenn die Führerscheinstelle eine solche dennoch anwendet, dann wird es für den Antragsteller erst mal schwer dagegen etwas zu unternehmen. Dem TE wird es jetzt aber zunächst um das med.-psych. Gutachten gehen, das er angeblich beibringen muss. @ Gnuelps: Den Antrag mit dem bereits angekreuzten "Erteilung nach Verzicht" schmeißt du am Besten weg. Du kannst auf der Homepage deiner Führerscheinstelle mal nachsehen, ob sich ein solcher Antrag dort als pdf-Dokument herunterladen lässt. Falls nicht, holst du dir einfach ein neues (leeres) Formular bei der Führerscheinstelle. |
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29.09.2009, 10:59
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 28.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50762 |
an Georg: das mit dem Zitat einfügen muss ich noch üben !!
@ Gnuelps: Den Antrag mit dem bereits angekreuzten "Erteilung nach Verzicht" schmeißt du am Besten weg. Du kannst auf der Homepage deiner Führerscheinstelle mal nachsehen, ob sich ein solcher Antrag dort als pdf-Dokument herunterladen lässt. Falls nicht, holst du dir einfach ein neues (leeres) Formular bei der Führerscheinstelle. Hallo Georg danke für Deine Antwort. Ich habe nachgesehen, liegt als pdf leider nicht vor. Ichj wollte den "Kringel" der SB einfach wegretuschieren und das Kreuz an die richtige Stelle machen. Sollte auch ok sein, da ich mir alles was ich irgendwo hin abgebe immer kopiere. Noch eine Zusatzbemerkung oder -frage, da mich die SB darauf hingewiesen hat, dass ich den NAchweis erbringen soll, jemals an einer ersten Hilfe teilgenommen zu haben - für eine Ablehnung meines Antrages wird sie den wohl nicht brauchen ???: Lt. Antragsunterlagen soll ich u.a. einen Nachweis für Erste Hilfe beibringen. Die SB sagte mir, dass der "alte" aus DDR Zeiten dafür völlig ausreichen sei - nur vorlegen muss ich ihn halt. In der Akte bei der FSst. habe ich über den Tisch meine alte FE in der Akte gesehen - so wie sie mir damals abgenommen worden ist. Frage zum Umkehrschluss: Wenn ich schon mal die FE gehabt habe, dann war das nur mit Vorlage eines Nachweises über Erste Hilfe möglich - also sollte dieser Umstand dann ausreichen? Wenn der alte Nachweis tatsächlich ausreichend ist - dann ist doch die alte FE dafür als Nachweis ebenso geeignet? Oder gehe ich mit meiner Annahme hier fehl? Grüße aus FFO Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 29.09.2009, 11:54
Bearbeitungsgrund: Zitat sichtbar gemacht
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29.09.2009, 11:29
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Wenn ich schon mal die FE gehabt habe, dann war das nur mit Vorlage eines Nachweises über Erste Hilfe möglich - also sollte dieser Umstand dann ausreichen? Leider kenn ich mich mit den Vorschriften in der alten DDR nicht aus. In der BRD reichte früher für den Erwerb der Klasse 3 ein Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort aus, der wesentlich weniger umfangreich war als ein Kurs in Erster Hilfe. Wenn jetzt jemand, der früher die Klasse 3 hatte, einen Antrag auf Neuerteilung stellt, dann muß er für C1E auch einen Kurs in Erster Hilfe nachweisen. Die Sofortmaßnahmen reichen nur noch für BE. Was hast du denn für Klassen gehabt, was mußtest du dafür vorlegen und was beantragst du neu? -------------------- |
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29.09.2009, 14:14
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 28.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50762 |
Hallo Jens,
danke für Deine ANtwort. Also es war auf jeden Fall eine Ausbildung beim DRK seinerzeit - ich weis auch noch aus der Erinnerung das ich da mehrere Samstage war. Dann gabs so einen kleinen DRK Schein über die Ableistung der Ausbildung Erste Hilfe Maßnahmen. Ich hatte 1974 Mopedführerschein, 1978 Motorrad (Krad) und 1980 PKW Führerschein gemacht. Wie die Klassen nun hießen --hm ?? Ich muss mal heute Abend in den alten (fast getilgten....) Strafbefehl schauen, ich glaube da steht was drin. Melde mich dann. |
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29.09.2009, 14:56
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#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Ich hatte 1974 Mopedführerschein, 1978 Motorrad (Krad) und 1980 PKW Führerschein gemacht. Wie die Klassen nun hießen --hm ?? Vielleicht findest du in Anlage 3 FeV einen Anhaltspunkt. Soweit ich weiß wurden in dem Zeitraum von 1969-31.5.1982 die Klassen 1-5 erteilt, erst ab 1.6.1982 wurden im Klassensystem A-E erteilt.Zur Erteilung ohne Prüfung nach 15 Jahren siehe folgenden Post von @Jens. (Erteilung ohne erneute Prüfungen nach 15 Jahren) mfg darkstar -------------------- |
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04.10.2009, 09:02
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 28.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50762 |
Hallo Forum,
ich habe mir gerade meinen alten Strafbefehl angesehen - hatte irgendwie eine Eingebung :_) . Also dieser datiert in der Originalausfertigung auf Berlin, den 18.04.1194 (Datumsstempel). Auf einer Abschrift welche mir ´meine damaligen RAs geschickt hatten steht auch Berlin, den 18.04.94 (mit Hand) und rechtskräftig und vollstreckbar seit dem 13.06.94 (auch nit Hand). Diese Datumsangaben sind auch nochmal separat gegengezeichnet und gestempelt von einem Justizsekretär. Wenn ich das nun alles richtig sehe, dann sind meine 5+10 seit dem 18.04.2009 bzw. 13.06.2009 um??? Dann habe ich zwar schon gute 3 Monate verpennt - aber bei 15 Jahren stellt das nicht wirklich ein Problem dar. Meine VZR Auskunft müsste ja auch der Tage kommen und FüZeu wird wohl noch 1-2 Wochen daueren - aber gut. Dann muss ich mir zur Antragsabgabe, also jetzt keine Sorgen mehr machen, da ich ja mal vom Datum 17.11.2009 ausgegangen bin, umn auch wirklich taggenau die 15 Jahre einzuhalten - die sind dann ja nu um??? Sonntagsgrüße in die Runde Gnuelps |
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04.10.2009, 09:05
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#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Die 15 Jahre sind seit dem 18.04.2009 vorbei.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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04.10.2009, 09:07
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 28.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50762 |
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Gast_klaus62_* |
04.10.2009, 16:11
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#15
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04.10.2009, 21:30
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 28.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50762 |
Tja dann sage ich mal DANKE! Der war gut !!! 1194 -> 1994 |
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05.10.2009, 12:08
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Hallo,
in welchen Bundesland stellst Du den Antrag ?? Vielen Dank ! Gruß Fragen-Fragen |
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05.10.2009, 12:19
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#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 28.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50762 |
In Brandenburg , genauer in FFO.
Gruß zurück ! Gnuelps Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 05.10.2009, 12:48
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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18.10.2009, 17:45
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#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 28.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50762 |
Hallo Forum am Sonntag Abend!
Ich habe nun ja alles zusammen incl. Augenarzt und norm.Arzt Untersuchungen. Flensburg hat auch schrftl. mitgeteilt keine Eintragunge vorhanden. Pol.Führungszeugnis Form 0 auch i.O. . Am Dienstag will ich nun eigentlich alles "gebündelt" mit Antrag an die FST überreichen. Soweit eigentlich soooo gut!! :-) Stellt sich mir vorher nur noch einmal eine grundlegende Frage: Da die SB der FST ja wie ganz oben im Beitrag geschrieben der Auffassung war, dass ein Zurück ziehen eines Antrages mit einem Verzicht gleich zu setzen ist (wurde ja schon im Rahmne dieses Themas beantwortet) , macht es da Sinn diese Frage vorher mit der SB oder ggf. ihrem Vorgesetzten zu klären oder einfach jetzt alles abgeben und warten wie entschieden wird???????????????? Ich frage nur nochmal zur Sicherheit, da ja bekanntermaßen manchmal im Leben ganz kleine Dinge dann ausschlaggebend sind. Wünsche allen noch einen schöhnen Sonntagabend und nen guten Strat in die neue Woche Gnuelps Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 18.10.2009, 18:14
Bearbeitungsgrund: Schriftart auf Normal gesetzt
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18.10.2009, 19:03
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Hallo
Da es doch schriftlich in Deiner FE Akte vermerkt ist, daß der Antrag zurückgezogen wurde,würde ich jetzt einfach den Antrag stellen und abwarten was noch kommt. Bei Negativer Antwort,bzw. irgendwelcher Auflagen, das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Sollte es Dir um die Antragsgebühr gehen,in meinen Fall nicht ganz unerheblich mit 233,-€,dann kläre es vorher mit Deinen SB ab oder mit dem Vorgesetzten. Viel Glück, wird schon werden Gruß Fragen-Fragen |
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22.10.2009, 13:13
Beitrag
#21
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 28.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50762 |
Hallo zusammen - ,
heute nun war es soweit - ich habe alle gesammelten Werke (Unterlagen) bei der FST bei derselben SBin abgegeben bei der ich auch vor ein paar Wochen war (siehe mein Beitrag zur Eröffnung des Treads). Heute war keine Rede mehr von irgendwelchen Eintragungen. Um 11.00 Uhr dagewesen - keine Wartezeit. Sie hat fleißig alles in den PC eingetippt und mir die Kassenkarte gegeben, ich zu Automaten im Amt und ............... er nimmt nur Bargeld KEINE Karte . Na toll !! Also zu Fuß zur nächsten Bank - hat übrigens hier 209,40 € gekostet - nach 20 min wieder bei der SB am Tisch gewesen. Da hatte sie dann schon ein weißes A4 Blatt mit oragner Schrift vorbereitet, wo alle meine Klassen drinstanden - angefangen von A bis CE mit T und M. Weiterhin ein kleines extrakärtchen wo mein Passbild (nach der brandneuen Passverordnung) drauf war. Habe dann beides unterzeichnet - und das war es. Mit dem Bankweg also 45 min. Keine weiteren Fragen zur Sache oder Gesundheitszustand o.ä. . Sie sagte in ca. 3-4 Wochen ist der FS aus der Druckerei da und das BKA wird dann auch schon geantwortet haben. Die Mitteilung vom 14.10.2009 vom BKA, welche ich mir habe zusenden lassen, konnte ich wieder mitnehmen - hatte dort keine Relevanz - die Fst muss selber dort anfragen. Ich bekomme dann Nachricht, auch ob mit oder ohne Prüfungen usw. . So nun heißt es warten und bleiben !!! Es ist schon komisch, nach so langer Zeit möchte man am liebsten gleich eine Entscheidung haben - da aus meiner Sicht ja alle Fakten klar sind - aber gut nun hat es so lange gedauert, da wird es die 4 Wochen noch gehen müssen (Im warsten Sinne "gehen" ) . Danke erst einmal an alle die mich hier mit Rat und guten Wünschen unterstützt haben - werde dann den Ausgang mitteilen. Und danke insbesondere an den oder die Urheber dieses Forums - ein Forum welches man weiterempfehel kann und auch weiterhin Leser bleibt. Euer Gnuelps |
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22.10.2009, 17:21
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich bekomme dann Nachricht, auch ob mit oder ohne Prüfungen usw. Ich drück dir die Daumen für prüfungsfrei werde dann den Ausgang mitteilen. Das wäre schön
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10.12.2009, 17:04
Beitrag
#23
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 28.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50762 |
Hallo Forum !!!!!!!! So hier nun die Mitteilung, wenn DER ERHALT des Führerscheines auch son einen kleinen Moment her ist. Am 12.11.2009 waren genau 3 Wochen nach Abgabe der Unterlagen um. Da habe ich bei der FS angerufen um den Sachstand zu erfragen. Die SB sagte mir sie bearbeitet die Sache nicht mehr, dass macht jetzt Ihre Chefin - hm und Auweia??? Also noch einmal neu eingewählt und mit der Chefin gesprochen. Äh tja Herr......... ich habe gestern ein Schreiben an sie (also an mich) verschickt ......... Kunstpause ........ " Sie können sich ihren Führerschein abholen kommen !" RIESENFREUDE !!!!!!!! Genau 16 min später stand ich am Schreibtisch der Dame und weitere 5 Minuten später war alles vorbei. Am Abend dann die ersten leichten Versuche nach so langer Pause. Ich muss sagen ich bin vorsichtig aber es klappt noch alles gut. Zum ADAC Trainig habe ich mich mittlerweile auch angemeldet, denke das ist wichtig. Also noch einmal ausdrücklich DANKE !!! an alle Mitstreiter des Forums, die mir mit Rat zur Seite gestanden haben und für alle die solches noch vor sich haben, VIEL GLÜCK!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Euer Gnuelps |
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10.12.2009, 17:12
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Herzlichen Glückwunsch
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Gast_charly68_* |
10.12.2009, 17:14
Beitrag
#25
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Herzlichen Glühstrumpf und allzeit schrott- und gebührenfreie Fahrt sowie immer ne handvoll Sprit im Tank.
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10.12.2009, 17:23
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Ich habe deinen Thread mal in unseren "Prüfungsfreien Neuerteilungsthread" eingefügt...klick
Herzlichen Glückwunsch. mfg darkstar -------------------- |
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Gast_klaus62_* |
10.12.2009, 17:41
Beitrag
#27
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herzlichen Glückwunsch
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 02:10 |