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> Bückeburger Kuriositäten.
Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.12.2009, 11:00
Beitrag #101


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Zitat (Achim @ 16.12.2009, 10:53) *
Fährt hier bei schlechten Witterungsverhältnissen jemand gegen den Bordstein, bekommt er sein Geld zurück.

Irrtum:
Die Querungshilfe (ein jahrelanges Politikum bei uns im Dorf - und jetzt, wo sie endlich da ist, liegt sie natürlich nicht da, wo die Leute "queren", sondern 50 m daneben rofl1.gif) befindet sich innerorts, wird mit einer Straßenlaterne (nicht im Bild) beleuchtet und durch weiße durchgezogene Linien gesichert.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Achim
Beitrag 16.12.2009, 11:05
Beitrag #102


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 16.12.2009, 11:00) *
.... und durch weiße durchgezogene Linien gesichert.

Diese ist aber bei schlechten Witterungsvehältnissen nicht sichtbar. Daher müssen die Außenkanten des Hindernissen zusätzlich gesichert werden. Ich kenne solche Dinger auch, wenn keine weißen Linien dabei sind. Da wird es noch prickelnder. Man muss nur etwas genauer hinschauen, dann sieht man auch die Anprallspuren von den Fahrzeugen ranting.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.12.2009, 11:10
Beitrag #103


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Zitat (Achim @ 16.12.2009, 11:05) *
... Daher müssen die Außenkanten des Hindernissen zusätzlich gesichert werden...

Auch innerorts bei vorhandener Straßenbeleuchtung?



Übrigens finde ich es interessant, was mittlerweile aus der schraffierten Sperrfläche geworden ist, die die von AUSSERORTS kommenden Fahrzeuge auf die richtige Seite lenken soll.

Es ist schon so, wie ich in meinem Eingangsposting schrieb: Eine Fahrbahnmarkierung wird in Bückeburn EINMAL aufgebracht. Wenn sie später bei Reparaturarbeiten übergeteert wird: Pech gehabt...

Doc


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Achim
Beitrag 16.12.2009, 11:15
Beitrag #104


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 16.12.2009, 11:10) *
Zitat (Achim @ 16.12.2009, 11:05) *
... Daher müssen die Außenkanten des Hindernissen zusätzlich gesichert werden...

Auch innerorts bei vorhandener Straßenbeleuchtung?

yes.gif

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 16.12.2009, 11:10) *
...... in Bückeburn EIMAL aufgebracht. Enn si später beiReparaturarbeiten übergeteert wier: Pch gehabt...

Spinnt Deine Tastatur oder was ist los. Ich mache mir jetzt Sorgen blink.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.12.2009, 12:36
Beitrag #105


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Zitat (Achim @ 16.12.2009, 11:15) *
... Spinnt Deine Tastatur oder was ist los...

Richtig:
Die Tastatur nimmt beim schnellen Schreiben nicht jeden Buchstaben mit - und korrigieren ging nicht mehr, weil meine Frau mich im Garten wähnte und zwischenzeitlich W-Lan ausgeschaltet hatte. Der Anschluss ist in ihrem Arbeitszimmer (EG), ICH dagegen hocke unterm Dach.
Und jetzt runter, W-Lan wieder an, noch mal wieder hoch und nachbessern? no.gif

Der RICHTIGE Text lautet:
Zitat
Es ist schon so, wie ich in meinem Eingangsposting schrieb: Eine Fahrbahnmarkierung wird in Bückeburg EINMAL aufgebracht. Wenn sie später bei Reparaturarbeiten übergeteert wird: Pech gehabt...




Aber mal was anderes: WIE sind den Querungshilfen innerorts sonst noch zu sichern, außer mit Pflastermalereien und Zeichen 222?
Irgendwelche Baken oder rot/weiße Barrieren sind mir innerorts NICHT geläufig think.gif

Doc


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Achim
Beitrag 16.12.2009, 12:46
Beitrag #106


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Zitat
Zu § 43 Absatz 3 Anlage 4 Abschnitte 2 und 3
5 I. Leitplatten werden angeordnet bei Hindernissen auf oder neben der Fahrbahn. Statt Leitplatten können auch Leitbaken (Zeichen 605) verwendet werden. Die Zeichen sind so aufzustellen, dass die Streifen nach der Seite fallen, auf der an dem Hindernis vorbeizufahren ist.


Zitat
StVO, Anlage 3 A b s c h n i t t 2 E i n r i c h t u n g e n z u r K e n n z e i c h n u n g v o n d a u e r h a f t e n
H i n d e r n i s s e n o d e r s o n s t i g e n g e f ä h r l i c h e n S t e l l e n

Zeichen 626

Leitplatte


Der Seitliche Abstand von Leitbaken oder Leitplatten zum Verkehrsbereich beträgt 25 cm


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ukr
Beitrag 16.12.2009, 13:23
Beitrag #107


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 16.12.2009, 11:10) *
Auch innerorts bei vorhandener Straßenbeleuchtung?

...die kann auch mal defekt sein.
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Heinz Wäscher
Beitrag 16.12.2009, 17:37
Beitrag #108


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Was mir auffält ist die kunstvolle Pflasterung, die wohl im Zuge der Baumaßnahme der Querungshilfe links (und rechts) davon realisiert wurde, nur der ursprüngliche, mit den ganzen Zeichen 620 gesäumte Streifen zwischen Fahrbahn und Gehweg sieht aus, als wäre dort die letzten 40 Jahre nichts mehr gemacht worden whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.12.2009, 18:29
Beitrag #109


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Ich glaaaaubs nicht!

Vor 2 Stunden kam ich an besagte Stelle, und es sah SO aus:

Angehängte Datei  N3_2_Radweg_Baustelle.jpg ( 593.65KB ) Anzahl der Downloads: 32

Die Schilder mit "50" und "Überholverbot" waren verschwunden!!!
Nicht einfach umgedreht oder in den Graben geworfen, sondern samt Fuß abtransportiert. Und die 1,3 km entfernten Schilder für die Gegenrichtung gleich mit!

Selbst wenn von unserer Verkehrsbehörde hier jemand mitliest: DAS ging ja nun mal sagenhaft schnell.

Doc


P.S.
Übrigens: genau DA, wo ganz rechts im Bild die beiden Fußgänger mit Hund ankommen, ist die Stelle, wo für gewöhnlich die Straße überquert wird: Gegenüber (also auf der linken Straßenseite) zweigt ein Wanderweg ab...


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ukr
Beitrag 16.12.2009, 19:03
Beitrag #110


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Wenigstens stehen jetzt keine überflüssigen Verkehrszeichen mehr rum. whistling.gif
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Achim
Beitrag 16.12.2009, 20:56
Beitrag #111


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Vielleicht ist die Querungsstelle für künftige Fußgängerströme hergestellt think.gif


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willi
Beitrag 16.12.2009, 21:13
Beitrag #112


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 16.12.2009, 18:29) *
P.S.
Übrigens: genau DA, wo ganz rechts im Bild die beiden Fußgänger mit Hund ankommen, ist die Stelle, wo für gewöhnlich die Straße überquert wird: Gegenüber (also auf der linken Straßenseite) zweigt ein Wanderweg ab...
Die Strasse sieht auch nicht so verkehrsbelastet aus, als dass es eine Querungshilfe bräuchte. Mußte der Gemeinderat wohl die örtliche Bauwirtschaft wachstumsfördern.? cool.gif think.gif
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kimchi
Beitrag 16.12.2009, 21:49
Beitrag #113


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Konjunkturpaket II halt. laugh2.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.12.2009, 15:00
Beitrag #114


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Zitat (ukr @ 16.12.2009, 19:03) *
Wenigstens stehen jetzt keine überflüssigen Verkehrszeichen mehr rum. whistling.gif

DA nicht, aber in der Gegenrichtung:
Angehängte Datei  N3_3_Radweg_Baustelle.jpg ( 123.29KB ) Anzahl der Downloads: 13


Wenn man der Radfahrer-Fraktion Glauben schenken darf, hebt der Hinweis auf die "Radweg-Schäden" die Benutzungspflicht auf.
Also: ein nicht benutzungpflichtiger benutzungspflichtiger Rad- & Fußweg whistling.gif

Übrigens, falls sich mal wieder jemand an der Ausführung des Zeichens 240 stoßen sollte:
In Bückeburg haben die Fahrräder Pedalen und die Fußgänger Füße!

Die "neuen" Schilder gibt es erst seit 17 Jahren, und da in Schaumburg-Lippe alles 50 Jahre später passiert, wird das vorhandene Schild noch mindestens 33 Jahre da hängenbleiben.

Doc


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Achim
Beitrag 17.12.2009, 15:14
Beitrag #115


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 17.12.2009, 15:00) *
Also: ein nicht benutzungpflichtiger benutzungspflichtiger Rad- & Fußweg whistling.gif

laugh2.gif
So was habe ich noch nicht gesehen. Bei Euch gehen die Uhren aber wirklich anders rofl1.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.12.2009, 15:44
Beitrag #116


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Übrigens:
Es wurde ja gemeckert beanstandet, dass die Querungshilfe in unserm kleinen Dorf nicht den aktuellen Vorschriften entsprechend gekennzeichnet wäre.

Dabei ist DIESE Querungshilfe...

Angehängte Datei  N3_1Radwegbaustelle.JPG ( 132.99KB ) Anzahl der Downloads: 18

noch wirklich der Rolls Royce unter Bückeburgs Querungshilfen.


Die bei uns übliche Bauform ist DIESE:

Angehängte Datei  N5_1_Querungshilfe.jpg ( 161.03KB ) Anzahl der Downloads: 14


"222" mit Herzpfeil in Kniehöhe,
ein bisschen weiße Farbe drumrum,
FERTICH!


Von der Rückseite her sieht die Querungshilfe übrigens SO aus:

Angehängte Datei  N5_2_Querungshilfe.jpg ( 196.34KB ) Anzahl der Downloads: 7


Wir merken folgendes:
1. Man KANN auch auf einer Seite den Herz-Pfeil auswechseln und ihn auf der ANDEREN Steite stehenlassen,
2. Auch neue ISO-Pfeile werden überkopf gefahren (obwohl das Zeichen 222 doch AUSDRÜCKLICH besagt: "rechts VORBEI fahren").
3. Es ist sinnlos, den Pfosten jedesmal mit auszuwechseln, er ist eh bald wieder krumm. laugh.gif




Angehängte Datei  N5_3Querungshilfe.jpg ( 174.33KB ) Anzahl der Downloads: 7


Wie die Spuren am Bordstein hier zeigen, wird manchmal "die Abkürzung" genommen. Nun, wer einmal über die Verkehrsinsel hinweggebrettert ist, merkt sich deren Position vielleicht für's nächste Mal. Und hier noch Baken in 25 cm Abstand von der Fahrbahn hinstellen? Dann verbiegt man sich ja nicht nur die Felgen, sondern zerkratzt sich auch noch die Fahrertür...



Ich komme übrigens noch mal auf die Querungshilfe an unserm Dorf-Eingang zurück:
Hier tauchte die Bemerkung auf:
Zitat (kimchi)
Konjunkturpaket II halt


Das kann ich nicht unwidersprochen hier stehenlassen.

Nennen wir die Querungshilfe einmal "Raser-Bremse", dann sieht das Ganze schon anders aus.

Angehängte Datei  N5_4_Querungshilfe.jpg ( 156.78KB ) Anzahl der Downloads: 41


Bevor diese nette Verkehrsinsel angelegt wurde, betrug die normale Fahrgeschwindigkeit eines 3er-BMW am Ortsschild vorschriftsmäßige 100 km/h, danach wurde ausgerollt. An der Linkskurve hinten im Bild waren es dann noch 75 bis 80 - und dann wurde es höchste Zeit, für die folgende T-Einmündung in die Eisen zu steigen.

Seit diese Verkehrsinsel dort liegt, traut sich keiner mehr mit mehr als 80 daran vorbei, und beschleunigt wird danach in der Regel auch nicht wieder.
Somit hat das Bauwerk seinen eigentlichen Zweck erfüllt.

Vernünftiger wäre es natürlich gewesen, diese Verkehrsinsel noch etwa 50 m weiter in Richtung "außerhalb" zu verlagern. Aber dann hätte man das Ortsschild um eben diese 50 m versetzen müssen, und dann hätte es Klopperei zwischen Stadt und Landkreis wegen dem Geld für die Insel gegeben...

Also kam die teurere Lösung:
- Dem Anlieger rechts ein paar m² Bauplatz abkaufen,
- seine Grundstücksmauer abreißen,
- eine neue Mauer bauen.

An dieser Stelle hilft die Querungshilfe NIEMANDEM beim "Queren", aber dass dort eine Raser-Bremse liegt, ist trotzdem für unser Dorf sehr segensreich.


Zur Ausführung der Fahrbahnmarkierung:
Zuerst ging's geradeaus durch.
Vor rund 2 Jahren hat man dann
- den kleinen Rechts-Schlenker eingebaut
- die Verkehrsinsel gebaut,
- die Fahrbahnmarkierungen aufgebracht - und zwar mit einer recht billigen Farbe, da das ganze nur ein Provisorium sein sollte: Es standen eh bald Asphalt-Ausbesserungsarbeiten an.

Vor 3 Monaten hat man dann die Fahrbahndecke auf 3 km Länge geflickt - und dabei ist es dann bisher geblieben. Merke: Straßenmarkierungen werden in Bückeburg nur ein einziges Mal aufgebracht und dann NIE WIEDER angefasst...





Ich möchte übrigens noch auf zwei Besonderheiten hinwesen.

1. Bei genauerem Hingucken sieht man auf dem stillgelegten Schornstein der ehemaligen Kornbrennerei die beiden prominentesten Bewohner unseres Dorfes: Zwei Störche, denen es hier SO gut gefällt, dass sie es seit Jahren vorziehen, Weihnachten in Schaumburg-Lippe zu verbringen.


2. In unserm Dorf finden manchmal Geschwindigkeitskontrollen einer GANZ speziellen Art statt:
150 m hinterm Ortsschild wird gemessen, und direkt hinter der Linkskurve wird rausgewunken (Parkstreifen vorhanden).

Aber dann wird nicht kassiert, sondern außer den Polizisten stehen dort Schüler unserer Grundschule - und DIE dürfen dem gestoppten Verkehrssünder die Strafpredigt halten und eine mündliche Verwarnung erteilen.

Pädagogisch bestimmt nachhaltiger als die üblichen 35,- € whistling.gif

Doc


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Klatze
Beitrag 17.12.2009, 16:21
Beitrag #117


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 17.12.2009, 15:44) *
Wir merken folgendes:
1. Man KANN auch auf einer Seite den Herz-Pfeil auswechseln und ihn auf der ANDEREN Steite stehenlassen,
2. Auch neue ISO-Pfeile werden überkopf gefahren (obwohl das Zeichen 222 doch AUSDRÜCKLICH besagt: "rechts VORBEI fahren").
3. Es ist sinnlos, den Pfosten jedesmal mit auszuwechseln, er ist eh bals wieder krumm. laugh.gif

Wurde der Pfeil evtl. nur ausgetauscht, weil er so gründlich umgemäht wurde, dass es mit Aufbügeln nicht mehr getan war? think.gif

Das Inselchen ist übrigens top-gesichert. In Wetzlar-Dutenhofen gibt es eine "Verkehrsinsel", die eigentlich nur aus einer mit Kopfsteinpflaster belegten "Beule" besteht. Irgendwann sind mal ein paar weiße Linien drumrum gepinselt worden, aber sicher ist was anderes!
Reif für die Insel? wink.gif Auf dem Satelitenbild leider nur schlecht zu sehen.

wavey.gif

Klatze


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

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superdiesel
Beitrag 17.12.2009, 16:43
Beitrag #118


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Aber dein virtueller "Stadt"-Rundgang macht Spaß, doc. wub.gif
Ich hoffe auf weitere Folgen.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.12.2009, 08:08
Beitrag #119


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Zitat (Achim @ 16.12.2009, 10:53) *
... Fährt hier bei schlechten Witterungsverhältnissen jemand gegen den Bordstein, bekommt er sein Geld zurück.

Ist das WIRKLICH so?
Am Sonntag kam ich vor DIESER Querungshilfe ein klein wenig ins Rutschen. Nicht weiter dramatisch, aber es brachte mich doch ins Nachdenken:

Angehängte Datei  N6_Ecke_Petzen.JPG ( 234.5KB ) Anzahl der Downloads: 24


Was wäre gewesen, wenn ich hier das 222-Schild gekillt und meine Vorderachse verbogen hätte?

Ich würde sagen:
1.) selbst Schuld,
2.) dazu noch unangepasste Geschwindigkeit bei Glätte, Unfall.

Und hier hätte es von der Stadt Geld geben sollen??? Wahrscheinlich hätte spätestens der Richter mir erzählt: „Sie wohnen seit über 20 Jahren gerade mal 200 m entfernt, und da wollen Sie mir erzählen, dass Sie die Verkehrsinsel nicht gesehen haben???“



Übrigens:
Von der ANDEREN Seite aus hat schon häufiger jemand die Abkürzung über die Insel genommen. Deswegen ist DORT ja auch das Zeichen 222 mit einer Zylinder-Bake (oder wie auch immer die Dinger heißen) gesichert.

Aber auch das hat neulich einen kultivierten Schnellfahrer nicht daran gehindert, den Laternenmast flachzulegen.



Den spektakulärsten Unfall hat hier aber vor etwa 15 Jahren ein junger Golf-Fahrer hingekriegt:
Er fuhr in Blickrichtung der Kamera, ist LINKS an der Verkehrsinsel vorbei, danach hat er den Jägerzaun umgemäht und ist letztlich in die Wand der Fachwerkscheune eingeschlagen. Aber so, dass der Golf richtig drin feststeckte. Um ihn und seine Mitfahrer rauszuholen hat man den Golf von HINTEN aufgeschnitten.…
(Muss ich eigentlich noch betonen, dass diese Einmündung INNERORTS liegt?)

Doc


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Achim
Beitrag 22.12.2009, 09:24
Beitrag #120


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 22.12.2009, 08:08) *
Angehängte Datei  N6_Ecke_Petzen.JPG ( 234.5KB ) Anzahl der Downloads: 24


Was wäre gewesen, wenn ich hier das 222-Schild gekillt und meine Vorderachse verbogen hätte?

Ich würde sagen:
1.) selbst Schuld,
2.) dazu noch unangepasste Geschwindigkeit bei Glätte, Unfall.

Ja, sehe ich so. Denn diese Insel ist schon richtig, zur Verdeutlichung der sehr komplizierten Vorfahrtregelung aus notwendig. Knallt hier jemand gegen die Schilder, wird 1) und 2) wohl zutreffen.

Anders aber bei folgender Situation:
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 17.12.2009, 15:44) *
Angehängte Datei  N5_4_Querungshilfe.jpg ( 156.78KB ) Anzahl der Downloads: 41

Ein Fahrzeugführer fährt grundsätzlich rechts. Dabei nutz er aber auch eine relativ gerade Fahrweise. Baue ich jetzt ein Hindernis in die Fahrbahn, habe ich als Sicherungspflichtiger auch dafür zu sorgen, dass dieses Hindernis erkennbar und ggf. gesichert ist. Dazu dienen Baken und Leitplatten. Diese haben zwischen Hindernis und Verkehrsbereich einen Abstand von 25 cm.
Durchschnittliche VT erkennen die Leitplatte und fahren in einem Sicherheitsabstand daran vorbei. Pech dabei, dass das Hindernis weiter in die Fahrbahn ragt, als durch die Leitplatte gesichert. Das Ergebnis kann man an diesen fehlerhaft gesicherten Querungshilfen regelmäßig an der Bordkannte sehen. Und das ist Deutschlandweit immer das Gleiche.


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MisterOJ
Beitrag 22.12.2009, 16:07
Beitrag #121


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.12.2009, 07:42) *
Zitat (MisterOJ @ 09.12.2009, 01:10) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 07.12.2009, 22:37) *
Es gibt in Bückeburg - ....... - mehr Reisebusse als mir lieb ist.
Fahren die etwa alle an deiner Haustür vorbei?? laugh2.gif

Das wäre wirklich mal lustig,


"... und auf der linken Seite sehen Sie das Wohnhaus vom Doc aus Bückeburg - einem landesweit bekannten ortsansässigen WoWa-Schutzdachhersteller sowie Mitglied im Verkehrsportal.
...
Wir halten jetzt für eine Stunde und besuchen die Modellpräsentation. Bei Interesse kann auch sofort ein Schutzdach mitgenommen werden - es gibt saftige Rabatte..." whistling.gif


Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.12.2009, 07:42) *
da ich in DIESER Straße wohne:

[attachment=1934:Quiz_9.2.JPG]


Na gib´s zu: du hast das Z357 eigenmächtig aufgestellt, damit deine ganzen Fans dein Haus nicht belagern... laugh2.gif


Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.12.2009, 07:42) *
Zitat (OJ)

Na bestimmt ein WoWa-Schutzdach kaufen!!! laugh2.gif

no.gif
Guxtu Reiseführer:




Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.12.2009, 07:42) *
Bückeburg hat ein sehenswertes Hubschrauber-Museum (Geheimtipp: Falls mal jemand nach Bückeburg kommt und einen halben Tag Zeit hat...)


Aha *staun* blink.gif Na das werd ich mir merken - falls ich mal bei dir in der Nähe bin...

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.12.2009, 07:42) *
eine hässliche Barock-Stadtkirche, ein Wasserschloss und ein Mausoleum.


Wieso häßlich?? Etwa so runtergekommen oder hat sich der damalige Architekt einen Fehlgriff geleistet?? unsure.gif

Und wer ist im Mausoleum aufgebahrt?? think.gif

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.12.2009, 07:42) *
Was NICHT im Reiseführer steht: Im Schloss wohnt ein ECHTER Fürst (Alexander zu Schaumburg-Lippe)


Wer is das denn???

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.12.2009, 07:42) *
bei dem jahrelang in der Regenbogenpresse die Frage hieß: "WANN heiratet er endlich Jette Joop?" Ich glaube, Fürst Alex ist wahre Grund dafür, das so viele Omis eine Kaffeefahrt im Reisebus nach Bückeburg machen: Sie hoffen, einen Blick auf den Fürsten zu erhaschen.


Na da mich solcher Tratsch nicht interessiert, zeigt´s mir, dass ich doch noch jung bin.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.12.2009, 07:42) *
Na ja, Bonsai-Brummis Bonsai-Brummi wird ja auch immer diskriminiert: crybaby.gif


lustiges Wortspiel... laugh2.gif

Tia - aber so ist das nun mal mit StVO-technischen Randgruppen...


Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.12.2009, 07:42) *
Zitat (OJ)
... Was bitte ist ein Klaufix-Anhänger??? think.gif

Nö, ganz im Gegenteil:
Ein "Klaufix"-Anhänger ist ein Anhängerlein, wie man es sich beim Baumarkt leihen kann, wenn man dort mal ne Tüte Zement gekauft hat und sich nicht den Kofferraum einsauen möchte: Also ein klitzekleines - ungebremstes - offenes Teil mit 200 bis 350 kg zul. Gesamtgewicht.
Eben mal fix abgehängt und mitgenommen... thread.gif


Hmm - setzt allerdings das Vorhandensein einer passenden Anhängerkupplung am Pkw voraus!!! wavey.gif

(Wobei deiner einleuchtenden Erläuterung nach so ein Anhängerlein eher 'Leihfix' heißen müßte, oder??
Ansonsten suggeriert der Name 'Klaufix' ja auch was anderes... )



Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.12.2009, 07:42) *
MEIN Anhängerlein schiebst Du allein nicht mal eben allein weg...
[attachment=1936:Gespann_startklar.JPG]


Doc wavey.gif


Na das käme auf´n Versuch an...

(Was bitte heißt SHG auf deinem Kenzeichen??)


wünsch dir schöne Weihnachten
OJ


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Monny
Beitrag 22.12.2009, 17:16
Beitrag #122


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SHG = Stadhagen (IMHO) Keine Ahnung, wo das ist.


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Gruss,
Monny

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Hoheneicherstation
Beitrag 22.12.2009, 17:23
Beitrag #123


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Zitat (MisterOJ @ 22.12.2009, 17:07) *
Und wer ist im Mausoleum aufgebahrt?? think.gif



Hallo

Ich antworte mal stellvertretend ( Ich war schon in Bückeburg, sowohl beruflich als auch privat) mit diesem Link:
http://www.weserbergland-tourismus.de/urla...eburg/index.php (aber das Dach vom Mausoleum ist kaputt)
Interessant sind auch die "Surf-Tipps" auf dieser Seite!

Und SHG ist das Autokennzeichen von Stadthagen whistling.gif


Hallo Doc, das wäre doch mal die Reklame, ein Schutzdach fürs Mausoleumdach ...
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Pogge
Beitrag 22.12.2009, 18:58
Beitrag #124


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Meines Wissens:

SHG = Landkreis SHaumburG

Stadthagen war mal STH
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Hoheneicherstation
Beitrag 22.12.2009, 19:08
Beitrag #125


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Zitat (Pogge @ 22.12.2009, 19:58) *
SHG = Landkreis SHaumburG



Irgendwo hast Du ja recht, denn selbst Wikipedia schreibt: Landkreis Schaumburg in Stadthagen, abgeleitet wird die Abkürzung von Schaumburg, Stadthagen ist die Kreisstadt des Landkreises Schaumburg. wavey.gif
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KJK
Beitrag 22.12.2009, 19:16
Beitrag #126


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Zitat (Pogge @ 22.12.2009, 18:58) *
Meines Wissens:

SHG = Landkreis SHaumburG

Stadthagen war mal STH

Ich habe das zu Zeiten, als viele €pcar-Autos mit SHG-Kennzeichen herumfuhren, mal nachgesehen: Damals habe ich mir die Herleitung Stadthagen gemerkt. Kann aber sein, dass es auch schon so erläutert war, wie Hoheneicherstation es beschreibt. Wie praktisch, dass das mit den Buchstaben auch passt rolleyes.gif ...!

Von einem Kennzeichen STH habe ich noch nie etwas gehört.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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Jens
Beitrag 22.12.2009, 19:33
Beitrag #127


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Zitat (KJK @ 22.12.2009, 19:16) *
Von einem Kennzeichen STH habe ich noch nie etwas gehört.

Guckst du Anlage 1 FZV
Zitat
1. Gültige Unterscheidungszeichen

SHG Schaumburg in Stadthagen

2. Noch gültige Unterscheidungszeichen, die - bedingt durch Gebiets- und Verwaltungsreformen - nicht mehr zugeteilt werden und auslaufen

STH Schaumburg-Lippe in Stadthagen


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Hoheneicherstation
Beitrag 22.12.2009, 19:50
Beitrag #128


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Wenn in den Erklärungen geschrieben worden wäre: Stadthagen (die Kreisstadt) in Schaumburg (der Landkreis) - dann wäre die Herleitung um einiges verständlicher.
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Dennis112
Beitrag 22.12.2009, 20:00
Beitrag #129


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Zitat (Monny @ 22.12.2009, 17:16) *
SHG = Stadhagen (IMHO) Keine Ahnung, wo das ist.




SHG = Säufer, Huren und Ganoven whistling.gif
SHG = SozialHilfeGebiet thread.gif

Mal im Ernst: SHG = Landkreis Schaumburg mit der Kreisstadt Stadthagen.

Liegt etwas auf der Hälfte zwischen Bielefeld und Hannover. Im niedersächsisch/nordrheinwestfälischen Grenzgebiet auf der NDS Seite. Wer sich die NRW Karte anschauts. Der kleine Hacke oben rechts ist der Kreis Minden - Lübbecke und rechts daneben liegt der Landkreis SHG.


Liebe Grüße vom Mindener Nachbarn ;-)

Der Beitrag wurde von Achim bearbeitet: 23.12.2009, 08:42
Bearbeitungsgrund: Doppelpost bereinigt
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Hoheneicherstation
Beitrag 22.12.2009, 20:08
Beitrag #130


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Sorry, auch wenn man solchen "Schwachfug" doppelt schreibt wird er davon nicht besser!
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.12.2009, 20:24
Beitrag #131


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Zitat (Monny @ 22.12.2009, 17:16) *
SHG = Stadthagen (IMHO)...

Nicht ganz:
Vor der Gebietsreform 1979 gab es hier zwei ähnlich klingende Landkreise:
- "Grafschaft Schaumburg" mit Kreisstadt Rinteln (RI),
- "Schaumburg-Lippe" mit Kreisstadt Stadthagen (STH)

Die niedersächsische Landesregierung hat in 1979 den Beschluss vom Westfälischen Frieden (1648) gekippt und die beiden Landkreise "zwangs-wiedervereinigt".
Der neue Landkreis heißt "Landkreis Schaumburg" (SHG) mit der Kreisstadt Stadthagen.

Zitat (Monny)
... Keine Ahnung, wo das ist.

Stadthagen liegt an der Bundesstraße 65, auf halbem Weg zwischen Bad Nenndorf und Bückeburg
Außerdem liegt Stadthagen an der Bahnstrecke Moskau - Paris, drei Regionalexpress-Stationen (bzw 9 S-Bahn-Stationen) südwestlich von Hannover.




Zitat (MisterOJ @ 22.12.2009, 17:07) *
Und wer ist im Mausoleum aufgebahrt?? think.gif

Die "Schaumburgs" wohnen seit 1606 nicht mehr in der Hauptstadt Stadthagen, sondern im wesentlich ruhigeren Bückeburg
Das Mausoleum ist die Privat-Ruhestätte der Fürstenfamilie zu Schaumburg-Lippe.
Es wurde 1911 bis 1916 vom letzten hier regierenden Fürsten Adolf zu Schaumburg-Lippe errichtet.




Zitat (Hoheneicherstation)
.. aber das Dach vom Mausoleum ist kaputt...

Genau: Da ist irgendwann im Weltkrieg II ne englische Granate reingefetzt. Und das Loch wurde dann prompt unter Denkmalsschutz gestellt rofl1.gif

Zitat
... Hallo Doc, das wäre doch mal die Reklame, ein Schutzdach fürs Mausoleumdach ...

Seit der Junior-Fürst Familienoberhaupt ist, hat sich in Bückeburg einiges getan, aber bei DEM Gag würde Durchlaucht vermutlich doch nicht mitspielen.




Zitat (MisterOJ @ 22.12.2009, 16:07) *
... wünsch dir schöne Weihnachten ...

Ich Dir auch.

Doc wavey.gif


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Gucky
Beitrag 24.12.2009, 06:40
Beitrag #132


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 17.12.2009, 15:44) *
Dabei ist DIESE Querungshilfe...

Angehängte Datei  N3_1Radwegbaustelle.JPG ( 132.99KB ) Anzahl der Downloads: 18

noch wirklich der Rolls Royce unter Bückeburgs Querungshilfen.


Vernünftiger wäre es natürlich gewesen, diese Verkehrsinsel noch etwa 50 m weiter in Richtung "außerhalb" zu verlagern. Aber dann hätte man das Ortsschild um eben diese 50 m versetzen müssen, und dann hätte es Klopperei zwischen Stadt und Landkreis wegen dem Geld für die Insel gegeben...


Doc


Die VwV StVO zu Zeichen 310/311 scheint der zuständigen Verwaltungsbehörde eher weniger bekannt zu sein.


--------------------
Gruß Gucky
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.12.2009, 07:33
Beitrag #133


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Zitat (Gucky @ 24.12.2009, 06:40) *
... Die VwV StVO zu Zeichen 310/311 scheint der zuständigen Verwaltungsbehörde eher weniger bekannt zu sein.

Mag sein; kann ich aber nicht beurteilen, da ICH dies VwV auch nicht kenne.
Was steht denn da drinne?

Doc


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 25.12.2009, 13:23
Beitrag #134


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In Bückeburg findet man doch immer wieder was Neues.

Diese Unterführung führt zu einem halben Dutzend Bauernhöfen, zum Klärwerk und zum Kompost-Depot. Die Straße ist stark von Spaziergängern, Joggern und Radfahrern frequentiert.
Da es unter der Brücke schon zu etlichen Beinahe-Unfällen kam, hat man hier einige neue Verkehrszeichen spendiert.

Angehängte Datei  N7_1_Br_cke_Kornmarsch.JPG ( 173.33KB ) Anzahl der Downloads: 10


Das Zeichen 133 weist nicht auf einen „Fußgängerüberweg hin, sondern auf „Fußgänger an sich“.
Die „10 km/h" stehen ÜBER dem Zeichen 133 und nicht darunter: Sie gelten so lange, bis sie explizit aufgehoben werden.

Nun, auf der anderen Seite der Brücke geht es SO weiter:

Angehängte Datei  N7_2_Kornmarsch.JPG ( 173.72KB ) Anzahl der Downloads: 9


Auf den ersten Blick wird hier GAR NICHTS aufgehoben. Ich kann mir allerdings auch nicht vorstellen, dass man hier noch 300 m bis zum Ortsausgangsschild mit 10 km/h weiterschleichen soll.

Die Gegenrichtung ist identisch ausgeschildert, nur dass hier KEIN rettendes Ortsschild kommt.

Doch dann fiel es mir wie Schuppen von den HaarenAugen: Man hat hier die äußerst kostensparende „Bückeburger Variante“ des Zeichens 282 montiert (siehe Pfeil)…

Angehängte Datei  N7_3_Kornmarsch.JPG ( 176.13KB ) Anzahl der Downloads: 60


Doc


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Kuli
Beitrag 25.12.2009, 13:46
Beitrag #135


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 25.12.2009, 13:23) *
Die „10 km/h" stehen ÜBER dem Zeichen 133 und nicht darunter: Sie gelten so lange, bis sie explizit aufgehoben werden.

Zitat
Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Von "oben" und "unten" steht da nix tongue.gif
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Haberlon
Beitrag 25.12.2009, 15:33
Beitrag #136


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Richtig. Aber da die Straße wohl vermehrt von Fußgängern frequentiert ist, müßte hier ein Aufhebungsschild hin, da lt. VwV sehr gründlich zu prüfen ist, ob auf es verzichtet werden kann.

Hier würde ich die entsprechende Behörde in Kenntnis setzen.
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superdiesel
Beitrag 26.12.2009, 01:16
Beitrag #137


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Zitat
Man hat hier die äußerst kostensparende „Bückeburger Variante“ des Zeichens 282 montiert (siehe Pfeil)…

Das habe ich jetzt leider nicht verstanden.
Was gefällt dir an dem Schild nicht?


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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Gucky
Beitrag 26.12.2009, 06:31
Beitrag #138


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.12.2009, 07:33) *
Zitat (Gucky @ 24.12.2009, 06:40) *
... Die VwV StVO zu Zeichen 310/311 scheint der zuständigen Verwaltungsbehörde eher weniger bekannt zu sein.

Mag sein; kann ich aber nicht beurteilen, da ICH dies VwV auch nicht kenne.
Was steht denn da drinne?

Doc


Mein erster Versuch einen Link zu setzten:

Ortseingang

Da bei mir der Link nicht funktioniert, hier der Text aus dem Beitrag. Die neue VwV - StVO ist zwischenzeitlich in Kraft


98. Die Verwaltungsvorschrift „Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel“ wird wie folgt
gefasst:

„1 I. Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in
der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die
geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts
Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor,
wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.

Auf dem Bild ist nicht wirklich zu erkennen, dass hier schon eine geschlossene Bebauung vorliegt.


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Gruß Gucky
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Gucky
Beitrag 26.12.2009, 07:35
Beitrag #139


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Zitat (Gucky @ 26.12.2009, 06:31) *


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 26.12.2009, 09:14
Beitrag #140


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Zitat (superdiesel @ 26.12.2009, 01:16) *
Zitat
Man hat hier die äußerst kostensparende „Bückeburger Variante“ des Zeichens 282 montiert (siehe Pfeil)…
Das habe ich jetzt leider nicht verstanden. Was gefällt dir an dem Schild nicht?

Hast Du jetzt MEINEN Witz nicht verstanden, oder hab' ich jetzt DEINEN Witz nicht verstanden? think.gif

Ein Zeichen 282 ("Ende aller Streckenverbote") ist normalerweise weiß mit mehreren diagonal verlaufenden schwarzen Strichen.
Die hier im Bild gezeigte Rückseite des Zeichens 274 hebt natürlich NICHTS auf, aber ein mitdenkender Bückeburger wird messerscharf schließen:
- Gerade eben wurden für mich 10 km/h Höchstgeschwindigkeit angeordnet;
- dieses runde Schild wird vermutlich dieselben 10 km/h Höchstgeschwindigkeit für die Gegenrichtung anordnen;
- das heißt: Bis zu diesem Schild darf der Gegenverkehr schneller fahren;
- das wiederum heißt: AB diesem Schild darf ich schneller fahren...




Zitat (Gucky @ 26.12.2009, 06:31) *
...
Zitat
Eine geschlossene Bebauung liegt vor,
wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.
Angehängte Datei  N3_2_Radweg_Baustelle.jpg ( 593.65KB ) Anzahl der Downloads: 1

Auf dem Bild ist nicht wirklich zu erkennen, dass hier schon eine geschlossene Bebauung vorliegt.

Nö, auf DIESEM Bild nicht - da müsste man schon hinten Augen haben.
Aber wenn mal ein paar Schritte vorgeht und sich dann umdreht, dürfte es doch wohl eindeutig sein:

Angehängte Datei  N5_4_Querungshilfe.jpg ( 126.91KB ) Anzahl der Downloads: 7

Das erste von der Straße aus erschlossene Grundsrück liegt ganz rechts im Bild hinter der weißen Mauer, weitere Grundstücke folgen.
LINKS im Bild sieht man zuerst die Zufahrt in ein Neubaugebiet, unmittelbar danach folgt die Zufahrt zum Netto-Markt, weitere Wohnhäuser folgen.
Unser kleines Dorf heißt nun mal weder Berlin noch München. MEHR "geschlossene Bebauung" haben wir nun mal nicht aufzuweisen.

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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superdiesel
Beitrag 26.12.2009, 09:55
Beitrag #141


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 26.12.2009, 09:14) *
Zitat (superdiesel @ 26.12.2009, 01:16) *
Das habe ich jetzt leider nicht verstanden.

Hast Du jetzt MEINEN Witz nicht verstanden, oder hab' ich jetzt DEINEN Witz nicht verstanden? think.gif

Ein Zeichen 282 ("Ende aller Streckenverbote") ist normalerweise weiß mit mehreren diagonal verlaufenden schwarzen Strichen.
Die hier im Bild gezeigte Rückseite des Zeichens 274 hebt natürlich NICHTS auf, aber ein mitdenkender Bückeburger wird messerscharf schließen....

(Kopfklatsch)
JETZT ist auch bei mir der Groschen gefallen.
(Ich hatte mich auf deinem Foto gedanklich mit den Aufklebern auf der Schildrückseite beschäftigt
und fand dort einfach nichts Auffälliges. laugh2.gif)


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Gucky
Beitrag 26.12.2009, 12:13
Beitrag #142


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 26.12.2009, 09:14) *
Das erste von der Straße aus erschlossene Grundsrück liegt ganz rechts im Bild hinter der weißen Mauer, weitere Grundstücke folgen.
LINKS im Bild sieht man zuerst die Zufahrt in ein Neubaugebiet, unmittelbar danach folgt die Zufahrt zum Netto-Markt, weitere Wohnhäuser folgen.
Unser kleines Dorf heißt nun mal weder Berlin noch München. MEHR "geschlossene Bebauung" haben wir nun mal nicht aufzuweisen.

Doc


Zugegeben, es gibt schlimmere Beispiele, aber ca 60 - 80 m dürfte das Schild in Richtung Ortschaft verrückt werden, ein weiteres hinausziehen wie in einer Antwort weiter oben ins Feld geführt, veribetet sich allerdings.

Berlin ist das schlimmste Beispiel was ins Feld geführt werden kann, dort ist die Ortstafel an der Avus aufgestellt, mitten im Wald - keine Bebauung weit und breit- das sich dort noch kein Kraftfahrer dagegen gewehrt hat, dass ihm ein Verstoß innerorts vorgeworfen wird - selbstreden mit höherer Sanktionierung - verwundert schon etwas.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 28.12.2009, 13:01
Beitrag #143


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Zitat (Gucky @ 26.12.2009, 12:13) *
... Zugegeben, es gibt schlimmere Beispiele, aber ca 60 - 80 m dürfte das Schild in Richtung Ortschaft verrückt werden, ein weiteres hinausziehen wie in einer Antwort weiter oben ins Feld geführt, veribetet sich allerdings.

Ich habe eben beim Brötchenholen noch mal geguckt und nachgemessen:

Angehängte Datei  N5_5_Querungshilfe.JPG ( 179.12KB ) Anzahl der Downloads: 5


Der Abstand vom Ortsschild bis zum Beginn der ersten Grundstückszufahrt beträgt 32 m, der Abstand zwischen Ortsschild und den massiveren Teilen der Schikane beträgt 40 m.
Und DU willst das Ortsschild um 60 – 80 m weiter in Richtung Ortsmitte verrücken? Sooo verrückt sind ja noch nicht mal die bückeburgischen Verkehrsbehörden. rofl1.gif

Doc


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 30.12.2009, 15:09
Beitrag #144


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Zitat (Kuli @ 25.12.2009, 13:46) *
... Von "oben" und "unten" steht da nix tongue.gif

O.K. das mit den „zwei Schildern an einem Mast“ muss ich irgendwas falsch gespeichert haben blushing.gif
Allerdings kenne ich (fast?) ausschließlich die Kombination „Gefahrschild oben, Geschwindigkeitsschild unten“, was nicht nur hübscher aussieht, sondern auch irgendwie mehr Sinn macht. Dabei ist der entsprechende Passus der StVO „und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.“ nicht immer ganz eindeutig.

HIER weiß jeder, was los ist:
Angehängte Datei  Quiz_1.3.JPG ( 52.4KB ) Anzahl der Downloads: 7


Es folgt ein Engpass, bis zu dem nur 50 km/h erlaubt sind. Wenn der Engpass (den bei Durchfahrt auch ein Blinder ohne Laterne bemerkt) passiert ist, darf wieder Gas gegeben werden.

Schwieriger ist es hier:
Angehängte Datei  Quiz_4.2.JPG ( 55.89KB ) Anzahl der Downloads: 7


Es darf wieder Gas gegeben werden, wenn die Gefahr durch (bzw. FÜR) Radfahrer nicht mehr besteht. Aber wann ist das?
Sobald ich einen Radfahrer überholt habe?
Und wenn ich gar keinen sehe?
Auf den folgenden 1,2 Kilometern münden ein Rad/Fußweg, zwei „normale" und eine für den Kfz-Verkehr gesperrte Straße sowie ein Feldweg ein; auf ALLEN herrscht – besonders Sonntags – mehr oder weniger starker Radverkehr.
Für MICH logisch: Radfahrer auf der gesamten folgenden Strecke, und da nirgendwo ein 282 steht, muss man eben bis zur nächsten Ortschaft 70 km/h fahren.

Aber wie ist es HIER?

Angehängte Datei  N7_1_Br_cke_Kornmarsch.JPG ( 173.33KB ) Anzahl der Downloads: 6


Direkt hinter der Brücke gibt es eine Zufahrt zu einem Sportplatz (zu bestimmten Zeiten mit einem entsprechenden Verkehr von Fußgängern, Radfahrern und Fahrern von Kraftfahrzeugen), es geht aber auch geradeaus zu einem beliebten Naherholungsgebiet.

Es kann jedenfalls NICHT gesagt werden, dass man nach dem Passieren der Unterführung bzw. der folgenden Sportplatzzufahrt an allen Fußgängern vorbei ist. Also sind die 10 km/h auch nicht automatisch aufgehoben.

Sie gelten also in der einen Richtung bis zum Ortsschild und in der anderen Richtung bis zum Ende der Straße (irgendwo „mitten in Bückeburg“). Oder fallen sie dort automatisch weg, sobald ein Bürgersteig beginnt? think.gif

Doc




P.S.
Ihr dürft Euch schon mal freuen:
Die nächsten Stilblüten sind bereits im Kasten.


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Kuli
Beitrag 30.12.2009, 15:15
Beitrag #145


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 30.12.2009, 15:09) *
Sobald ich einen Radfahrer überholt habe?

Eigentlich hieß das Schild "Radfahrer kreuzen", das heißt, es warnt nicht vor Fahrradfahrern im Längsverkehr.

Allerdings ist fraglich, ob man das dreieckige Ding als "Gefahrenzeichen" werten kann, schließlich dürfen seit 1.9. nur noch die vorgegebenen Symbole benutzt werden. Dieses Radfahrer inkl Fahrer ist nicht dabei think.gif

(Dieses Zeichen ist übrigens auch meine allererste Begegnung mit alten und neuen Zeichen, als ich meine Mutter als Kind fragte, warum es dieses Schild mit und ohne Fahrer gibt smartass.gif Jetzt weiß ichs smile.gif )
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MisterOJ
Beitrag 30.12.2009, 17:43
Beitrag #146


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 30.12.2009, 15:09) *
Zitat (Kuli @ 25.12.2009, 13:46) *
... Von "oben" und "unten" steht da nix tongue.gif

O.K. das mit den „zwei Schildern an einem Mast“ muss ich irgendwas falsch gespeichert haben blushing.gif
Allerdings kenne ich (fast?) ausschließlich die Kombination „Gefahrschild oben, Geschwindigkeitsschild unten“, was nicht nur hübscher aussieht, sondern auch irgendwie mehr Sinn macht.


So kenn ich´s aber (fast ausschließlich) auch. Oben das Gefahrenzeichen und darunter das Z274.
Mir ist so, als stünde das auch irgendwo, dass oben das Dreieck und darunter die Ronde anzubringen sind...
Vielleicht in der HAV bzw. HAV-Q???

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 30.12.2009, 15:09) *
Dabei ist der entsprechende Passus der StVO „und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.“ nicht immer ganz eindeutig.


Na im Zweifel muss der VT eben mal ein paar Meter mehr langsamer fahren. Thema angepasste Geschwindigkeit...

Und wo es definitiv nicht erkennbar ist, solte die Str.verkehrsbehörde mit Zz1001 arbeiten!

(Ein 'Ende der Gefahr'-Zeichen a´la z.B. Z274 / Z278 oder Z276 / Z280 gibt´s in Dt. ja nicht.
Wobei ich kürzlich hier im VP ein schönes Schild gesehen habe, dass auch meine Vorstellung teilt: ein in Anlehnung an Z279 rot-durchgestrichenes Gehwegzeichen Z239 )


guggst du

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 30.12.2009, 15:09) *
HIER weiß jeder, was los ist:
Angehängte Datei  Quiz_1.3.JPG ( 52.4KB ) Anzahl der Downloads: 7


Es folgt ein Engpass, bis zu dem nur 50 km/h erlaubt sind. Wenn der Engpass (den bei Durchfahrt auch ein Blinder ohne Laterne bemerkt) passiert ist, darf wieder Gas gegeben werden.


Wirklich?? Also eine beidseitige Fahrbahnverengung erkenn ich so nicht blink.gif - eher eine enge Linkskurve. Daher hätte ich bei diesem Anblick eher ein Z103-10 statt dem Z120 aufgestellt.

Verengt sich denn die Fahrbahn beiderseits?? (So a´la "Ende der Ausbaustrecke" oder warum sonst grad an dieser Stelle?) think.gif

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 30.12.2009, 15:09) *
Schwieriger ist es hier:
Angehängte Datei  Quiz_4.2.JPG ( 55.89KB ) Anzahl der Downloads: 7


Es darf wieder Gas gegeben werden, wenn die Gefahr durch (bzw. FÜR) Radfahrer nicht mehr besteht. Aber wann ist das?
Sobald ich einen Radfahrer überholt habe?
Und wenn ich gar keinen sehe?
Auf den folgenden 1,2 Kilometern münden ein Rad/Fußweg, zwei „normale" und eine für den Kfz-Verkehr gesperrte Straße sowie ein Feldweg ein; auf ALLEN herrscht – besonders Sonntags – mehr oder weniger starker Radverkehr.


Das Z138 heißt ja "Radfahrer kreuzen" und wird (so wie ich´s kenne) an Stellen aufgestellt, wo plötzlich von der Seite mit Radlingen zu rechnen ist:

- an Querungsstellen von straßenunabhängig geführten Radwegen
- oder wenn ein straßenbegleitender Radweg endet und die Radlinge auf die Fahrbahn geleitet werden
- aber auch wenn bei Engstellen der Radweg kurzzeitig mit über die Straße geführt wird.

Mit einer Warnung vor Radlingen im Längsverkehr hat dies nix zu tun! (Da stimme ich Kuli ausdrücklich zu )

Und wenn für den VT Zweifel an der Länge der Radlinge-Gefahrenstelle bestehen, so ist ein Zz1001 unter der Beschilderung sinnvoll!!

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 30.12.2009, 15:09) *
Für MICH logisch: Radfahrer auf der gesamten folgenden Strecke, und da nirgendwo ein 282 steht, muss man eben bis zur nächsten Ortschaft 70 km/h fahren.


Eben nicht, da es nicht als Warnung vor dem Radlinge-Längsverkehr gedacht ist , sondern vor plötzlich und unerwartet von der Seite ankommenden Radlingen warnt!

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 30.12.2009, 15:09) *
Aber wie ist es HIER?

Angehängte Datei  N7_1_Br_cke_Kornmarsch.JPG ( 173.33KB ) Anzahl der Downloads: 6


So wie vorher bei dem Radlingeschild auch. Aufgrund der nicht einsehbaren Örtlichkeit (Brücke) ist plötzlich mit Fußgängern zu rechnen. Und dies zwar nur punktuell im Bereich der Brücke sowie einige Meter davor / danach. Soll diese Warnung länger gelten, so wäre auch hier das Zz1001 angebracht.


Zitat (Doc aus Bückeburg @ 30.12.2009, 15:09) *
Sie gelten also in der einen Richtung bis zum Ortsschild und in der anderen Richtung bis zum Ende der Straße (irgendwo „mitten in Bückeburg“). Oder fallen sie dort automatisch weg, sobald ein Bürgersteig beginnt? think.gif

Doc


Nein - das kannst du aus der Schilderkombi nicht erkennen und so ist sie sicherlich auch nicht gemeint. Denn auf der nach der Brücke normal verlaufenden Fahrbahn kannst du ja vorauslaufende Fußgänger erkennen. Dazu musst du nicht extra mit einem Gefahrenschild gewarnt werden!!

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 30.12.2009, 15:09) *
P.S.
Ihr dürft Euch schon mal freuen:
Die nächsten Stilblüten sind bereits im Kasten.



Hui - na dann lad mal hoch!!!!


Zitat (Kuli @ 30.12.2009, 15:15) *
Allerdings ist fraglich, ob man das dreieckige Ding als "Gefahrenzeichen" werten kann, schließlich dürfen seit 1.9. nur noch die vorgegebenen Symbole benutzt werden. Dieses Radfahrer inkl Fahrer ist nicht dabei think.gif


Rein formell hast du recht. Aber wenn du das Gefahrenzeichen ignorierst und du gar einen , dann wird dich glaube ich jeder trotzdem bestrafen!!
Also ich würde mich hier nicht Q-Tipp-mäßig verhalten!! whistling.gif

Zitat (Kuli @ 30.12.2009, 15:15) *
(Dieses Zeichen ist übrigens auch meine allererste Begegnung mit alten und neuen Zeichen, als ich meine Mutter als Kind fragte, warum es dieses Schild mit und ohne Fahrer gibt smartass.gif Jetzt weiß ichs smile.gif )


Man merkt, du hast dich schon früh mit dem Straßenverkehr auseinandergesetzt. Also wurde damals schon deine berufliche Ausrichtung geprägt... rolleyes.gif

[Sarkasmus]
Oder aber: Das Rad mit Fahrer war vorher; das leere Fahrrad nach dem Unfall!! thread.gif
[/Sarkasmus]



Guten Rutsch dir und weiter fleißiges in 2010
OJ


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Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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schilderwald
Beitrag 30.12.2009, 18:13
Beitrag #147


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Zitat (MisterOJ @ 30.12.2009, 17:43) *
So kenn ich´s aber (fast ausschließlich) auch. Oben das Gefahrenzeichen und darunter das Z274.
Mir ist so, als stünde das auch irgendwo, dass oben das Dreieck und darunter die Ronde anzubringen sind...
Vielleicht in der HAV bzw. HAV-Q???
So steht es nur in der RSA, hier mal der entsprechende Auszug aus dem Teil A, Abschnitt 2.2 (3):
Werden an einem Pfosten zwei Verkehrszeichen angebracht, sind immer Gefahrzeichen (Dreiecke) über den Vorschriftzeichen (Ronden) anzubringen.
In der HAV hab ich es noch nie gelesen, der Kommentar richtet sich mehr nach der VwV-StVO. wavey.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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911
Beitrag 30.12.2009, 18:35
Beitrag #148


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Vielleicht haben die Schelme die für die Beschilderung zuständig sind ja absichtlich diese ungewöhnliche Kombination gewählt, damit der VT aufgrund der markanteren Form noch deutlicher erkennt, dass hinter der Brücke das Tempolimit beendet sein soll (weil er die gleichen Schilder ja dann von hinten sieht).


--------------------
Saludos desde Argentina :-)
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 30.12.2009, 18:44
Beitrag #149


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Zitat (MisterOJ @ 30.12.2009, 17:43) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 30.12.2009, 15:09) *
HIER weiß jeder, was los ist:
Angehängte Datei  Quiz_1.3.JPG ( 52.4KB ) Anzahl der Downloads: 5


Es folgt ein Engpass, bis zu dem nur 50 km/h erlaubt sind. Wenn der Engpass (den bei Durchfahrt auch ein Blinder ohne Laterne bemerkt) passiert ist, darf wieder Gas gegeben werden.

Wirklich?? Also eine beidseitige Fahrbahnverengung erkenn ich so nicht blink.gif - eher eine enge Linkskurve. Daher hätte ich bei diesem Anblick eher ein Z103-10 statt dem Z120 aufgestellt.
Verengt sich denn die Fahrbahn beiderseits?? (So a´la "Ende der Ausbaustrecke" oder warum sonst grad an dieser Stelle?) think.gif

@MisterOJ,
Man merkt, dass Du nicht am VP-Sommerquiz 2008 teilgenommen hast, sonst würdest Du diese Stelle kennen:
K2 zwischen den Bückeburger Ortsteilen Meinsen und Nordholz!
- Erlaubt: 100 km/h,
- dann eine "Hundekurve" (die also immer enger wird): "Linkskurve" + "70",
- dann diese beiden Zeichen:

Angehängte Datei  Quiz_1.3.JPG ( 52.4KB ) Anzahl der Downloads: 5



Danach wird die Straße "eng"; man kann aber nicht sagen, ob ein- oder zweiseitig: Die Fahrstreifenbegrenzung endet im Nirvana, und der Radius der äußeren Fahrbahnrabdes wird plötzlich enger als der des inneren Fahrbahnrandes. Dann kommt eine Brücke, deren Betonbrüstungen mit viel Blech gegen Verschrammen gesichert sind, danach wird es allmählich wieder breiter.

Von der ANDEREN Seite her sieht der Engpass SO aus:
Angehängte Datei  Quiz_1.2.JPG ( 125.17KB ) Anzahl der Downloads: 3

Da HIER alles ganz übersichtlich ist und sowohl Brücke als auch Kurve sind rechtzeitig zu erkennen.
Logische Konsequenz: In DIESER Richtung stehen keine Schilder, und es sind (theoretisch thread.gif) durchgehend 100 km/h erlaubt.




Zitat (911 @ 30.12.2009, 18:35) *
... (weil er die gleichen Schilder ja dann von hinten sieht).

Ich schrieb ja schon vorher: Wenn innerhalb einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der linken Fahrbahnseite die Rückseite eines runden Verkehrszeichens sichtbar ist, heißt das bei uns "Ende aller Streckenverbote" (="Bückeburger 282") laugh.gif

Doc


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superdiesel
Beitrag 30.12.2009, 19:36
Beitrag #150


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Doc,
aufgrund deiner Bemerkung eben habe ich mir sofort das VP-Sommerquiz 2008 und die zugehörigen Lösungen durchgelesen -
wow! ohmy.gif

Ich habe vor meiner Zeit im VP offenbar einiges verpasst, ich bin tief beeindruckt - Chapeau!
Hat es etwas ähnliches nochmal gegeben?
(Ich werde süchtig. Ich sollte auf mich aufpassen. smile.gif )


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und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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