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> Bückeburger Kuriositäten.
Mitleser
Beitrag 10.11.2010, 08:23
Beitrag #351


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Zitat (MisterOJ @ 10.11.2010, 01:20) *
Gilt denn diese 15m-Regel dann noch für den Seitenstreifen (=Parkbucht)??? Denn strenggenommen behindern dort parkende FAhrzeuge ja keinen haltenden Bus!? think.gif

Ich sage, dass es gilt. Die Formulierung in der StVO ("Fahrzeugführer dürfen bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken.") enthält keine Beschränkung auf Fahrbahn oä.

Behindern könnten Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen zBsp dann, wenn sie die (hinteren) Türen eines (langen) Busses unpassierbar machen. Des weiteren könnten sie dem Busfahrer die Sicht auf einen einsamen wartendem Möchtegern-Passagier nehmen, weswegen der Busfahrer dann uU ohne Halt durchfährt.
All das kann natürlich auch beim Halten eintreten, aber dieses ist ja merkwürdiger Weise (mMn selbst bei aktiver Behinderung des Busses) idR erlaubt.
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oscar_the_grouch
Beitrag 10.11.2010, 09:25
Beitrag #352


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Wieso haben Radler dort Vorrang? Muessen die nicht wie jedes KfZ was rechts am ÖPNV vorbei will, warten bzw vorsichtig vorbeifahren?
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Mitleser
Beitrag 10.11.2010, 09:35
Beitrag #353


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Nur dann, wenn der Bus bereits da ist. Wenn der Fußgänger aber noch auf seine öffentliche Mitfahrgelegenheit warten, dann hat er auf dem Radweg nichts zu suchen. Und wenn dann die Abfahrtstafel blöd am Mast hängt oder das Wartehäuschen direkt an den Radweg angrenzt oder einfach nicht genug Platz für alle Wartenden vorhanden ist, dann ist das "ungünstig gelöst".
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oscar_the_grouch
Beitrag 10.11.2010, 13:30
Beitrag #354


bekennender Pfostenumfahrer
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Ja, aber hier gings ja ums Austeigen und dem Radler vor die Räder fallen.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 10.11.2010, 13:57
Beitrag #355


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Schon öfter mal Thema gewesen - hier freilich wird's schön langsam offtopic.gif

Bei Diskussionsbedarf könnt' man beispielsweise dort anknüpfen: Fahrgast trifft Fahrrad

lg
c.s.
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Kuli
Beitrag 10.11.2010, 14:10
Beitrag #356


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Zitat (MisterOJ @ 10.11.2010, 01:20) *
Gilt denn diese 15m-Regel dann noch für den Seitenstreifen (=Parkbucht)??? Denn strenggenommen behindern dort parkende FAhrzeuge ja keinen haltenden Bus!? think.gif
na klar, bei vielen Bushaltestellen hält der Bus doch auf dem Seitenstreifen.
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MisterOJ
Beitrag 10.11.2010, 17:35
Beitrag #357


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Zitat (Heinz Wäscher @ 10.11.2010, 01:49) *
Zitat (MisterOJ @ 10.11.2010, 01:20) *
Beim Ein- bzw. Aussteigen in/aus dem Bus steht man direkt auf dem Radweg und wird munter angeklingelt ranting.gif

Schließlich haben die Radfahrer ja auch Vorrang.

Hast ja recht.

Bei einer 3-fach...4-fach-Bushaltestelle den Radweg (quasi) direkt am Bordstein entlangzuführen halte ich für - naja sagen wir mal - suboptimal.

Die wartenden Fahrgäste haben ihren Blick stur nach links gerichtet von wo der Bus kommt. Wenn der Bus (oder gar die Busse) dann in der Anfahrt ist (sind), dann gehen die hinter dem Radweg wartenden Fahrgäste 'zielstrebig' zum Bus, es bilden sich Trauben, da einige auch aussteigen wollen - und schon geht das Geklingel los, da natürlich alle wartenden und auch die aussteigenden Fahrgäste auf dem Radweg stehen... blink.gif

Hätte man den Radweg hier hinter dem Wartebereich der Haltestelle gführt, wäre das für alle Beteiligten das Beste....


Zitat (haidi @ 10.11.2010, 02:23) *
wurde die .at-StVO so geändert, dass auch für Autobusse gilt, was für Straßenbahnhaltestellen schon lange gilt, an der Türseite darf nur im Schritttempo vorbeigefahren werden. Würde ich Eurem Herrn Ramsauer auch empfehlen.

prinzipiell gut gelöst. Und auch sehr sinnvoll bei Straba-Verkehr.

Aber in dem Beispiel 'Radweg durch den Wartebereich einer Bushaltestelle' kann man das problem auch einfacher lösen - Radweg und Wartebereich (inkl. Wetterschutzhaus) einfach vertauschen. So können die fahrgäste ganz gemütlich und ausgiebig aus-/ein-/umsteigen und sonstiges machen während die Radlinge 'außenherum' ohne gegenseitige Behinderung vorbeifahren können.


Zitat (Kuli @ 10.11.2010, 14:10) *
Zitat (MisterOJ @ 10.11.2010, 01:20) *
Gilt denn diese 15m-Regel dann noch für den Seitenstreifen (=Parkbucht)??? Denn strenggenommen behindern dort parkende FAhrzeuge ja keinen haltenden Bus!? think.gif
na klar, bei vielen Bushaltestellen hält der Bus doch auf dem Seitenstreifen.

Na dann ist mir das auch einleuchtend.

Aber bei einem Buskap mit der Länge des haltenden Busses sehe ich persönlich keinen Grund auf einem davor und danach vorh. Seitenstreifen nicht zu parken. Ich behindere dabei weder das Anhalten und Abfahren des Busses noch den Fahrgastwechsel. (diese Punkte dürften ja der Grund für die 15m-Regel sein)


OJ


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Bonsai-Brummi
Beitrag 10.11.2010, 18:09
Beitrag #358


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Zitat (MisterOJ @ 10.11.2010, 17:35) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 10.11.2010, 01:49) *
Schließlich haben die Radfahrer ja auch Vorrang.
Hast ja recht.


Woraus schließt Ihr das? unsure.gif

Zitat (StVO §20)
(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.


think.gif
c.s.
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mir
Beitrag 10.11.2010, 19:08
Beitrag #359


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Jepp, das gilt ganz eindeutig, wenn der Fahrgast direkt auf den Radweg aussteigt. Ich sehe das auch so, wenn der Fahrgast (wie nach dem Umbau) erst auf einen schmalen Gehwegstreifen aussteigt, an den unmittelbar der Radweg grenzt. Sieht das jemand anders?


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Mitleser
Beitrag 10.11.2010, 19:10
Beitrag #360


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Nö.
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MisterOJ
Beitrag 10.11.2010, 21:25
Beitrag #361


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Zitat (mir @ 10.11.2010, 19:08) *
Jepp, das gilt ganz eindeutig, wenn der Fahrgast direkt auf den Radweg aussteigt. Ich sehe das auch so, wenn der Fahrgast (wie nach dem Umbau) erst auf einen schmalen Gehwegstreifen aussteigt, an den unmittelbar der Radweg grenzt. Sieht das jemand anders?

Wenn du aus dem Bus aussteigst, hast du eine Plattenbreite Platz, dann kommt ein rot gepflasterter Radweg, dahinter ist dann der Gehweg- und Wartebereich einschl. Wartehäuschen.

Das mit dem "vorsichtig vorbeifahren" dürfte schwierig werden, da dort auch Busse auf ihren Einsatz warten bzw. der Fahrer seine -Pause macht. Gerade im Sommer hat er dabei auch die Türe offen.

Und wenn der Bus dann zum Einsatz kommt, dann öfnet der Busfahrer urplötzlich die Türen - und alle strömen ohne nach links&rechts zu schauen zur Tür...

Woher soll der Radling also erahne, ob der Bus nun nur so dasteht oder gleich Leute ein-/aussteigen?? think.gif


OJ


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.11.2010, 16:00
Beitrag #362


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Was will uns DIESE Schilderkombination sagen?

Angehängte Datei  N24.1_Radweg_Mi_Bhf.jpg ( 101.82KB ) Anzahl der Downloads: 8


Doc think.gif


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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mir
Beitrag 16.11.2010, 16:38
Beitrag #363


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Radfahren auf der Fahrbahn ist auch dann verboten, wenn der Radweg unbenutzbar ist.

Oft ist sowas allerdings rechtswidrig. Schiebende Radfahrer auf der Fahrbahn als Konsequenz dieser Beschilderung sind meistens auch nicht weniger gefährdet als fahrende Radfahrer.


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columbo
Beitrag 16.11.2010, 18:12
Beitrag #364


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Zitat (mir @ 16.11.2010, 16:38) *
Schiebende Radfahrer auf der Fahrbahn als Konsequenz dieser Beschilderung sind meistens auch nicht weniger gefährdet als fahrende Radfahrer.


Auch wenn's mir als Rechtshänder schwerfällt: Wenn ich alle Schaltjahre mal auf der Straße ein Rad schieben muss, habe ich es immer zwischen mir und den Autos. Das wirkt Wunder.
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Heinz Wäscher
Beitrag 16.11.2010, 20:09
Beitrag #365


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Was mich immer bei solchen Verkehrszeichenkombinationen wundert ist die Tatsache, dass relativ schnelle Radfahrer nicht dort fahren sollen, Fußgänger mit Fahrzeugen auf der Fahrbahn jedoch erlaubt bleiben think.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.11.2010, 12:33
Beitrag #366


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 16.11.2010, 17:00) *
Angehängte Datei  N24.1_Radweg_Mi_Bhf.jpg ( 101.82KB ) Anzahl der Downloads: 8

So ganz wollte ich Euch mit diesen beiden Schildern natürlich nicht alleinlassen, sondern noch einiges über die Gesamt-Situation schreiben.


Es dreht sich hier mal wieder um unsere Nachbarstadt Minden, und zwar um den Einzugsbereich der schon häufiger erwähnten „Jahrhundertbaustelle.

Die ursprüngliche Situation war folgende:

Die Viktoriastraße (alte Hauptstraße von Bückeburg nach Minden) unterquert die Eisenbahn. Es folgen hier dicht aufeinander zwei Unterführungen, die einander baulich sehr ähnlich sind: Es gibt eine Fahrbahn mit insgesamt 3 verengten Fahrstreifen (2 x stadteinwärts, 1 x stadtauswärts), sowie auf jeder Straßenseite eine Art schmalen „Bürgersteig“.

Zwischen der ersten und der zweiten Unterführung zweigt die Zufahrt zum Bahnhofsgebäude ab.
Unter der ersten Brücke ist nur wenig Fußgängerverkehr, und die beiden „Bürgersteige“ sind kombinierte Rad-/Fußwege.

Die zweite Unterführung hat für Fußgänger etwa 25 m entfernt noch einen komfortablen „Bypass“: einen durch eine separate Unterführung parallel verlaufenden Fußgängertunnel. Da vor der zweiten Unterführung die Fußgänger problemlos „umgeleitet“ werden können, hat man dort den bis dahin gemischten Rad-/Fußweg" zum reinrassigen Radweg erklärt. Deshalb auch hier das das „Radweg“-Zeichen an der Wand.

So weit, so gut – und jahrelang bewährt.



JETZT aber beginnt etwa 50 Meter hinter der zweiten Unterführung die Baustelle. Die Verkehrsführung ist dort sehr eng und unübersichtlich - und alle paar Tage wieder neu.
Man möchte die Radfahrer gern heraushalten und schickt sie nun ebenfalls durch den Fußgängertunnel.
Eigentlich kein Problem, denn genug Platz ist da allemal.
Man man muss es den Radfahrern nur verständlich mitteilen.

Und DAS geschieht folgendermaßen:
1.) Mitten unter der ersten Unterführung eine 445-Variante(Umleitungs-Ankündigung nach rechts mit Fahrrad-Symbol) – aber so angebracht, dass es kaum einem auffällt.
Angehängte Datei  N24.2_Radweg_Mi_Bhf.jpg ( 120.12KB ) Anzahl der Downloads: 2



Da, wo es nicht mehr weitergehen soll, steht eine Absperrung mit einem "254" (Verbot für Radfahrer)
Außerdem stehen RECHTS davon noch zwei weitere Verkehrszeichen, die sich offensichtlich nicht auf den Radweg, sondern auf die Fahrbahn beziehen.

Angehängte Datei  N24.3_Radweg_MI_Bhf.jpg ( 313.99KB ) Anzahl der Downloads: 3



Wie ist das 254 (Fahrrad-Verbot) jetzt zu interpretieren?
Gilt es jetzt für den Radweg, dann bleibt es noch halbwegs logisch:
-Wegen des 237 dürften ausschließlich Radfahrer dieses bürgersteigähnlichen Gebilde (also keine Fußgänger)
-aber wegen des 254 die Radfahrer dann auch nicht
- also NIEMAND!
Und Radfahrer dürften nicht den "Radweg" sondern die Fahrbahn benutzen - was ja gerade vermieden werdensollte.


Oder gilt das Schild für die Fahrbahn?
WENN das 254 Schild für die Fahrbahn gilt, dann müsste das ganze analog auch für die andere Straßenseite gelten:

Hier hat man nämlich ebenfalls eine Sperre aufgestellt – und mit einem 250 versehen.
Angehängte Datei  N24.4_Radweg_MI_Bhf.jpg ( 154.32KB ) Anzahl der Downloads: 2


Gilt dieses 250 nur für den "Bürgersteig"?
Damit hält man -wie erwünscht - die Radfahrer vom Bürgersteig fern - und auchgleich noch eventuelle Motorräder, Pkw, Busse etc.

Aber ich vermute mal, so wie das 250 aufgestellt ist, gilt es für die gesamte Fahrbahn.



Hurra, ich habe mal wieder eine Wattestäbchenfalle gefunden!!!

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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mir
Beitrag 17.11.2010, 12:51
Beitrag #367


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Z250 werden wahrscheinlich in der nächsten Änderungsverordnung ohnehin als Synonym zu Z123 geführt, dann paßt's ja wieder.

Die Verbote gelten für die gesamte Straße, allerdings wird da ja auch wieder ein Fahrradweg markiert. Die wiederum durch die Absperrschranke gesperrt ist.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.11.2010, 12:53
Beitrag #368


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Zitat (mir @ 17.11.2010, 13:51) *
Die Verbote gelten für die gesamte Straße, allerdings wird da ja auch wieder ein Fahrradweg markiert. Die wiederum durch die Absperrschranke gesperrt ist.
Für Fußgänger ist die Fahrbahn ja nicht verboten.
Also darf der Radfahrer absteigen, sein Rad um die Sperre herumschieben und danach auf dem Radweg weiterfahren. whistling.gif

Doc



P.S.:
Aber WAS bezweckt man mit dem "250" auf dem linken Bürgersteig? rolleyes.gif


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Pogge
Beitrag 17.11.2010, 13:43
Beitrag #369


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 17.11.2010, 12:33) *
Angehängte Datei  N24.2_Radweg_Mi_Bhf.jpg ( 120.12KB ) Anzahl der Downloads: 2
Hier nach rechts gehts doch auf den Bahnhofsvorplatz
Zitat
Oder gilt das Schild für die Fahrbahn?
WENN das 254 Schild für die Fahrbahn gilt, dann müsste das ganze analog auch für die andere Straßenseite gelten:

Hier hat man nämlich ebenfalls eine Sperre aufgestellt – und mit einem 250 versehen.
Angehängte Datei  N24.4_Radweg_MI_Bhf.jpg ( 154.32KB ) Anzahl der Downloads: 2


Gilt dieses 250 nur für den "Bürgersteig"?
Damit hält man -wie erwünscht - die Radfahrer vom Bürgersteig fern - und auchgleich noch eventuelle Motorräder, Pkw, Busse etc.

Aber ich vermute mal, so wie das 250 aufgestellt ist, gilt es für die gesamte Fahrbahn.


Nicht nur das Schild. Wenn ich @Ukr so richtig begriffen habe, werden die roten Leuchten nur bei Vollsperrungen verwendetsollten die roten Leuchten nur bei Vollsperrung verwendet werden. Zusammen mit dem 250 "kann" das eigentlich nur die ganze Strasse betreffen whistling.gif
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mir
Beitrag 17.11.2010, 13:52
Beitrag #370


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Vielleicht steht in zwei Wochen eine Vollsperrung an, da hat man schon mal die Schilder aufgestellt.

Man sieht doch, was gemeint ist. whistling.gif


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superdiesel
Beitrag 17.11.2010, 16:44
Beitrag #371


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Über die Gültigkeit entscheiden auch die roten Lampen, ob sie leuchten oder nicht.
Wenn ich das Foto richtig interpretiere, strahlen sie -wenn übrehaupt- auch in beide Richtungen. whistling.gif


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und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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schilderwald
Beitrag 17.11.2010, 17:02
Beitrag #372


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Zitat (Pogge @ 17.11.2010, 13:43) *
Wenn ich @Ukr so richtig begriffen habe, werden die roten Leuchten nur bei Vollsperrungen verwendetsollten die roten Leuchten nur bei Vollsperrung verwendet werden.
Ganz genau steht es doch in der V 46 - StVO, Anlage 4 bei den Erläuterungen zu den Nummern 1 - 7:
Zitat
2. Warnleuchten an diesen Einrichtungen zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelbes Licht oder gelbes Blinklicht.

In der V 45 befindet sich dieser Passus im § 43:
Zitat
Warnleuchten an Absperrgeräten zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelbes Licht oder gelbes Blinklicht.
wavey.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.11.2010, 13:37
Beitrag #373


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Falls es noch eines Beweises bedurfte, dass auch die Straßenverkehrsbehörde in Minden (Westf) eifriger VP Leser ist;
HIER IST ER!!

Wir erinnern uns:
So sah es monatelang an der Unterführung der Viktoriastr aus:
Angehängte Datei  N24.3_Radweg_MI_Bhf.jpg ( 313.99KB ) Anzahl der Downloads: 3



Und nur wenige Tage, nachdem ich dieses Bild gepostet hatte, gab es einen kleinen "Eingriff":
Angehängte Datei  N24.5_Mi.Bhf.jpg ( 184.02KB ) Anzahl der Downloads: 2




Allerdings:
Dass herrenlose 250 auf der gegenübberliegenden Straßenseite steht noch immer da...

Doc


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Beitrag 24.11.2010, 13:42
Beitrag #374


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Ist aber immer noch ein Schmarrn. Das Verbot gehört weg, dazu ein "Radweg - Ende" und eine gescheite Überleitung. Die jetzige Beschilderung dürfte rechtswidrig sein.

'ne Vollsperrung ist es ja auch immer noch (rote Leuchten!)

Irgendwann verklag ich alle und biete dann Beraterverträge an ... ranting.gif


P.S.: Wie hieß dieser Unix-Typ nochmal, der mit dem "Koffer voller Beweise" durch die Lande getingelt ist und alle verklagt hat? Gregory Blepp?


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.11.2010, 13:54
Beitrag #375


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Zitat (mir @ 24.11.2010, 14:42) *
... Das Verbot gehört weg, dazu ein "Radweg - Ende" und eine gescheite Überleitung.

NÖ!
Die Radfahrer sollen ja gerade NICHT hier durchfahren (bergauf im Schritttempo zwischen sich stauenden rechtsabbiegenden Lkw hindurch), sondern die "Umleitung" durch die in 25 m Entfernung parallel verlaufende Fußgänger-Unterführung nehmen.

Nur gehört dann an die Absperrung noch mal ein gescheites "Umleitung"-Schild nach rechts.
Das, was dort in Minden ausgeschildert ist, reicht meiner Meinung nach nicht aus:

Angehängte Datei  N24.2_Radweg_Mi_Bhf.jpg ( 120.12KB ) Anzahl der Downloads: 4


Doc

Der Beitrag wurde von Doc aus Bückeburg bearbeitet: 24.11.2010, 13:57


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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mir
Beitrag 24.11.2010, 15:30
Beitrag #376


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.11.2010, 13:54) *
Zitat (mir @ 24.11.2010, 14:42) *
... Das Verbot gehört weg, dazu ein "Radweg - Ende" und eine gescheite Überleitung.

NÖ!
Die Radfahrer sollen ja gerade NICHT hier durchfahren (bergauf im Schritttempo zwischen sich stauenden rechtsabbiegenden Lkw hindurch), sondern die "Umleitung" durch die in 25 m Entfernung parallel verlaufende Fußgänger-Unterführung nehmen.


Ach sieh an. Ich wäre da echt unsicher, ob sich das Verkehrsverbot nun auf den Radweg oder die Fahrbahn bezieht, insbesondere in Zusammenhang mit dem durchgestrichenen Radwegzeichen.

Womit ist es gerechtfertigt, auf einer allgemein dem Fahrzeugverkehr gewidmeten Straße mit Tempolimit 30 eine Verkehrsart einfach auszuschließen?

Ich denke, in der Praxis würde ich da einfach eine Verwarnung riskieren und durchfahren (und zwar auf der Geradeausspur, nicht durch die "sich stauenden rechtsabbiegenden LKWs"). Irgendwo hört's einfach auf. Das Problem dabei ist auch, daß diese Umleitungen allzu häufig miserabel geführt sind und am Ende woanders herauskommen, als man möchte. Auf irgendwelchen Straßenkarten sind die Wegelchen meist gar nicht enthalten.

Was ist denn der Grund für die Sperrung des Radwegs?


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.11.2010, 15:44
Beitrag #377


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Zitat (mir @ 24.11.2010, 16:30) *
Was ist denn der Grund für die Sperrung des Radwegs?

Wegen der Baustelle endet der Radweg weinige Meter später "im Nichts", die Radfahrer müssten dann auf die Fahrbahn wechseln und zum Geradeaus-Fahren gleich noch die Rechtsabbieger-Spur (auf der häufig Stau herrscht) überqueren.

Natürlich KÖNNTE man die Radler auf die Fahrbahn lassen, aber das ist auch nicht so richtig ideal:
  1. Es geht in eine ziemlich unübersichtliche Baustelle mit häufigem Stop&Go. Ortsfremde Fahrer haben hier ziemlich zu gucken,wo sie überhaupt hin müsen - und achten dabei nicht unbedingt auch noch auf verbotswidrig rechts überholende Radfahrer...
  2. es ist zudem saumäßig eng,
  3. die Rechtsabbieger-Spur ist nicht einfach nur ein Rschtsabbieger, sondern eine Art Spitzkehre - mit viel Lkw-Verkehr, der zum Abbiegen häufig uch die Geradeaus-Spur mitbenutzen muss,
  4. es geht zudem noch bergauf - und Oma Krause fährt hiermit ihrem Rad allenfalls im Schritttempo und in Schlangenlinien.
Natürlich KANN man hier mit den Fahrrad durchkommen. ICH würde es mir auch zutrauen.
Aber lass her mal irgendwas passieren, dann steht der für die Beschilderung verantwortliche Beamte am Pranger...

Und da man hier sowohl Radfahrer aus auch Fußgänger anders führen KANN, macht man es auch.


Allerdings:
Nachdem das Blauschild nun durchgestrichen ist, dürfen Fußgänger doch den bisherigen Radweg wieder benutzen, oder?

Doc

Der Beitrag wurde von Doc aus Bückeburg bearbeitet: 24.11.2010, 16:06


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mir
Beitrag 24.11.2010, 16:25
Beitrag #378


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.11.2010, 15:44) *
Natürlich KÖNNTE man die Radler auf die Fahrbahn lassen, aber das ist auch nicht so richtig ideal: (...)


Zum einen: gerade die langsamen, "schwächeren" Radfahrer freuen sich ja durchaus über eine Umleitung und nehmen diese, wenn sie die Fahrbahn abschreckt. Ich finde so eine Umleitung (vielleicht etwas deutlicher ausgeschildert) durchaus positiv. Aber als Angebot, nicht als Pflicht.

Zum anderen: solche Situationen (LKW, Enge, Steigungen, Stop & Go) gehören innerorts zum Normalzustand. Da müßte man ganze Innenstädte für den Radverkehr sperren, wenn das untragbare Zustände wären.

Zitat
Aber lass her mal irgendwas passieren, dann steht der für die Beschilderung verantwortliche Beamte am Pranger...


Ja, das ist immer so ein Totschlagargument, das kann man überall anbringen. Komischerweise zieht das Argument bei Baustellen überhaupt nicht. Ich halte das für vorgeschoben. Eine Behörde hat innerhalb der Normvorgaben eine optimale Lösung zu erarbeiten, dann hat sie ihre Hausaufgaben gemacht und sich nichts vorzuwerfen. Wollte man ernsthaft die Unfallrate auf 0 senke, damit sich niemand etwas vorwerfen kann, müßte man den Straßenverkehr verbieten. Wir haben nicht mal zu einem Tempolimit auf Autobahnen. Und dann soll man Radfahren auf einer Tempo-30-Straße verbieten, weil es eng und steil ist und dort LKWs fahren?

Zitat
Allerdings:
Nachdem das Blauschild nun durchgestrichen ist, dürfen Fußgänger doch den bisherigen Radweg wieder benutzen, oder?


Das verbietet eigentlich die Absperrschranke. Aber Fußgänger dürfen dann auf die Fahrbahn.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.11.2010, 16:28
Beitrag #379


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Zitat (mir @ 24.11.2010, 17:25) *
... Und dann soll man Radfahren auf einer Tempo-30-Straße verbieten, weil es eng und steil ist und dort LKWs fahren?...

Nö:
Sondern es ist eng und steil UND es gibt eine sichere Alternative, die nur 25 m Umweg erfordert.

Doc


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mir
Beitrag 24.11.2010, 16:34
Beitrag #380


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Das ist schön. (Wäre eigentlich nett, wenn das dabei stünde. Ich habe einfach schon so viele schlechte Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht).

Aber es gibt keine Rechtsgrundlage für die Sperrung. tongue.gif

Es ist bei Gerichten unstrittig, daß auf einer allgemein gewidmeten Straße eine einzelne Verkehrsart nicht willkürlich ausgeschlossen werden kann. Ein Verkehrsverbot kommt nur in Frage, wenn hier besondere Probleme vorliegen, die über das, was der normale Straßenverkehr mit sich bringt, hinausgehen und das Verbot erzwingen. Und das kann ich bei weitem nicht erkennen. Schon die Radwegbenutzungpflicht ist bei Tempo-30 in den allermeisten Fällen rechtswidrig.

Ich kenne natürlich die Straße nicht aus eigener Anschauung.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.11.2010, 16:42
Beitrag #381


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Zitat (mir @ 24.11.2010, 17:34) *
Schon die Radwegbenutzungpflicht ist bei Tempo-30 in den allermeisten Fällen rechtswidrig.

Normalerweise stehen da keine "30", sondern nur wegen der Baustelle.
Und seitdem gibt es ja hier keine Radwegbenutzungspflicht mehr tongue.gif.
Doc


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mir
Beitrag 24.11.2010, 16:50
Beitrag #382


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Da haste auch wieder recht laugh2.gif


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MisterOJ
Beitrag 26.11.2010, 00:01
Beitrag #383


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.11.2010, 13:37) *
Falls es noch eines Beweises bedurfte, dass auch die Straßenverkehrsbehörde in Minden (Westf) eifriger VP Leser ist;
HIER IST ER!!

Gar nicht mehr nötig - das ist doch mittlerweile schon allgemeinbekannt, dass die FAchbehörden & Co hier mitlesen - ich geh sogar noch einen Schritt weiter - ja sogar aktive VP´ler sind! wavey.gif

Naja - solange es zum Nutzen der VT (und zu unserer unterhaltung und Fachsimpelei beiträgt)....


Zitat (mir @ 24.11.2010, 13:42) *
Irgendwann verklag ich alle und biete dann Beraterverträge an ... ranting.gif

@mir: wie willst du dann die ganze Arbeit machen??? Das schafft doch niemalsneinicht eine Person alleine!!! no.gif

Zitat (mir @ 24.11.2010, 15:30) *
Ach sieh an. Ich wäre da echt unsicher, ob sich das Verkehrsverbot nun auf den Radweg oder die Fahrbahn bezieht, insbesondere in Zusammenhang mit dem durchgestrichenen Radwegzeichen.

mal provokant nachgefragt: gelten Verkehrsverbote (also Z250ff) nicht immer für die gesamte Fahrbahn??? think.gif


OJ


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mir
Beitrag 26.11.2010, 07:47
Beitrag #384


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Zitat (MisterOJ @ 26.11.2010, 00:01) *
Zitat (mir @ 24.11.2010, 13:42) *
Irgendwann verklag ich alle und biete dann Beraterverträge an ... ranting.gif

@mir: wie willst du dann die ganze Arbeit machen??? Das schafft doch niemalsneinicht eine Person alleine!!! no.gif


Ich will wirklich mit ein paar ADFClern im Frühjahr mal eine ausführliche Tour durch den Forchheimer Landkreis unter Protokollierung der diversen widerrechtlichen VZ machen. Und dann geht's ab. Ich bin ja auch nicht alleine.

Zitat
Zitat (mir @ 24.11.2010, 15:30) *
Ach sieh an. Ich wäre da echt unsicher, ob sich das Verkehrsverbot nun auf den Radweg oder die Fahrbahn bezieht, insbesondere in Zusammenhang mit dem durchgestrichenen Radwegzeichen.

mal provokant nachgefragt: gelten Verkehrsverbote (also Z250ff) nicht immer für die gesamte Fahrbahn??? think.gif


Das wurde vor kurzem ausführlich in einem anderen Thread besprochen. Wenn ich nochmal drüber stolpere, verlinke ich's hier.


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MisterOJ
Beitrag 28.11.2010, 18:03
Beitrag #385


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Zitat (mir @ 26.11.2010, 07:47) *
Ich will wirklich mit ein paar ADFClern im Frühjahr mal eine ausführliche Tour durch den Forchheimer Landkreis unter Protokollierung der diversen widerrechtlichen VZ machen.

Sprich ihr veranstaltet eine unagekündigte Zwischen-Verkehrsschau.....
(Na das wird die zuständige Straßenverkehrsbehörde freuen rolleyes.gif ...)

Zitat (mir @ 26.11.2010, 07:47) *
Und dann geht's ab. Ich bin ja auch nicht alleine.

So richtig mit und ??

Oder gleich ?


Zitat (mir @ 26.11.2010, 07:47) *
Zitat

mal provokant nachgefragt: gelten Verkehrsverbote (also Z250ff) nicht immer für die gesamte Fahrbahn??? think.gif

Das wurde vor kurzem ausführlich in einem anderen Thread besprochen. Wenn ich nochmal drüber stolpere, verlinke ich's hier.

JA das wäre gut!


OJ wavey.gif


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mir
Beitrag 30.11.2010, 16:59
Beitrag #386


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Ich werde berichten ... aber in einem separaten Thread. Wohl auch erst im Frühjahr.


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MisterOJ
Beitrag 30.11.2010, 17:44
Beitrag #387


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Zitat (mir @ 30.11.2010, 16:59) *
Ich werde berichten ... aber in einem separaten Thread. Wohl auch erst im Frühjahr.

Jupp - ich bleib gespannt...


OJ


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 19.12.2010, 19:47
Beitrag #388


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Ta-ta-ta-taaah!

Angehängte Datei  N27_1_Verkehrsinsel.JPG ( 116.21KB ) Anzahl der Downloads: 10


Schon wieder mal hat sich einer im Auslauf des Zielhangs der "Röcker Abfahrt" verbremst!!!
Man sollte sich hier endlich mal von diesen albernen Blechtafeln trennen und solide Fangzäune montieren. think.gif



Nachdem das Schild schon wenige Stunden nach seiner Kaltverforrmung wieder einen weißen Tarnanzug trug, frage ich mich: "Muss man eigentlich ein dermaßen eingeschneites Verkehrszeichen beachten?

Angehängte Datei  N27_2_Verkehrsinsel.JPG ( 193.93KB ) Anzahl der Downloads: 8


Doc wavey.gif


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Peter Lustig
Beitrag 19.12.2010, 20:09
Beitrag #389


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Du bist nicht verpflichtet, ein eingeschneites Verkehrszeichen auszugraben oder zu säubern. Wenn es nicht aufgrund seiner Form (z. B. bei einem Z. 205 oder 206 StVO) zweifelsfrei erkennbar ist, muss es grundsätzlich auch nicht beachtet werden. Nichtsdestotrotz bist Du in solchen Fällen aber zu besonderer Aufmerksamkeit verpflichtet.

Aber wenn Dir nachgewiesen werden kann, dass Du z. B. als Ortskundiger den Regelungsinhalt des Verkehrszeichens kennen musstest, hast Du von Haus aus schlechte Karten. Dann wird von Dir erwartet, dass Du ggf. auch ein verschneites Verkehrsschild beachtest.
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superdiesel
Beitrag 19.12.2010, 20:18
Beitrag #390


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Zitat
wenn Dir nachgewiesen werden kann, dass Du z. B. als Ortskundiger den Regelungsinhalt des Verkehrszeichens kennen musstest,

Ich würde ja nie jemanden verpetzen, aber wenn Euer Ordnungsamt bei mir melden würde, dann würde es mir doch schwer fallen auf die Frage hin zu lügen, ob es sein könnte, dass du sehr wohl wußtest, was sich unter der Schneeschicht verbarg und das Schild nur deformiert hättest, um hier schadenfroh darüber berichten zu können. ph34r.gif


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rapit
Beitrag 21.12.2010, 19:22
Beitrag #391


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Steht das eigentlich auch in Bückeburg?


siehe: http://www.automobilly.com/carparazzi/wp-content/gallery/schilderwald/vorrangstrasse.jpg


(Sorry, habe keine Ahnung, wie man das als Link hier reinsetzt, schäm ) blushing.gif

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 21.12.2010, 19:25
Bearbeitungsgrund: Farbe geändert. Die Textfarbe blau ist ausschließlich den Moderatoren und Administratoren vorbehalten.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 21.12.2010, 23:15
Beitrag #392


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Zitat (rapit @ 21.12.2010, 20:22) *
... (Sorry, habe keine Ahnung, wie man das als Link hier reinsetzt, schäm)...

Ist doch ganz einfach:
Zitat
Steht das eigentlich auch in Bückeburg?



Nö, das Teil habe ich in Bückeburg noch nie gesehen.
So, wie es aussieht, würde ich eher auf Österreich tippen.
DA gibt's in ländlichen Gegenden auch schon mal SO was:
Angehängte Datei  DSC00423.JPG ( 249.07KB ) Anzahl der Downloads: 3


Aber für Österreichische Kuriositäten werde ich demnächste mal einen eigenen Thread aufmachen... whistling.gif

Doc


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rapit
Beitrag 22.12.2010, 10:10
Beitrag #393


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@Doc: Danke für die technische Unterstützung!

Das Österreichische verstehe ich:
Wer sich in den nächsten 30 Metern immer noch nicht entscheiden kann, ob er links oder rechts abbiegen möchte, muss Vorfahrt achten.
Wer weiß, was er will, nicht. laugh2.gif

Oder? blink.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.12.2010, 10:25
Beitrag #394


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Zitat (rapit @ 22.12.2010, 11:10) *
... Oder? blink.gif

Wegen "OT" folgt die Auflösung erst in einigen Tagen im Ösi-Thread.

Doc


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Beitrag 27.12.2010, 00:53
Beitrag #395


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 19.12.2010, 19:47) *
Ta-ta-ta-taaah!

huch - erschreck einen doch nicht so!!

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 19.12.2010, 19:47) *
Schon wieder mal hat sich einer im Auslauf des Zielhangs der "Röcker Abfahrt" verbremst!!!

Wie schaut die "Röcker Abfahrt" denn aus der -Perspektive aus??

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 19.12.2010, 19:47) *
Man sollte sich hier endlich mal von diesen albernen Blechtafeln trennen und solide Fangzäune montieren. think.gif

... auf dem Fahrbahnteiler?
Oder doch quer über die gesamte Fahrbahn?? rolleyes.gif



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haidi
Beitrag 27.12.2010, 02:13
Beitrag #396


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 21.12.2010, 23:15) *
Zitat (rapit @ 21.12.2010, 20:22) *
... (Sorry, habe keine Ahnung, wie man das als Link hier reinsetzt, schäm)...

Ist doch ganz einfach:
Zitat
Steht das eigentlich auch in Bückeburg?



Nö, das Teil habe ich in Bückeburg noch nie gesehen.
So, wie es aussieht, würde ich eher auf Österreich tippen.



Die Zusatztafel spricht gegen Österreich. Bei uns sind sie randlos, außerdem sieht auch die Tafel "Vorrangstraße" für mich ein bisserl fremd aus, die schwarze Umrandung ist direkt an der Kante der Tafel angebracht.

Siehe hier


Dieses als Beispiel gebrachte Verkehrszeichen steht übrigens in Wien und ist ein berühmt-berüchtigter Prüfungsplatz. Ein Kreisverkehr, der von einer Vorrangstraße durchfahren wird (eine Autobuslinie verkehrt darauf). Auf diesem Link von Süden nach Nord-Ost. Bei uns gibt es kein eigenes Zeichen für Kreisverkehr (abgesehen von einem Gefahrenzeichen "Kreisverkehr"), er ergibt sich einfach aus der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und der Tatsache, dass die Fahrbahn in sich geschlossen ist.

Hannes
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haidi
Beitrag 27.12.2010, 11:32
Beitrag #397


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 21.12.2010, 23:15) *
So, wie es aussieht, würde ich eher auf Österreich tippen.
DA gibt's in ländlichen Gegenden auch schon mal SO was:
Angehängte Datei  DSC00423.JPG ( 249.07KB ) Anzahl der Downloads: 3


Kann es sein, dass die Straße mit Vorrang eine Vorrangstraße ist und der Gemeindesekretär in das falsche Fach gegriffen hat?

Hanns
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.03.2011, 11:22
Beitrag #398


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Im Nachbardorf wird mal wieder gebaut:
Die „Schaumburger Straße“ in Richtung Dankersen wird jetzt ausgebaut und ist derzeit nicht durchgehend befahrbar.
Eigentlich nett, dass man den geneigten Verkehrsteilnehmer bereits am BEGINN der Straße darauf hinweist.Aber wieder einmal ist die Beschilderung mehr als rätselhaft.

Auf den ersten Blick ist alles relativ einfach:

Angehängte Datei  N28_Umleitung.JPG ( 222.4KB ) Anzahl der Downloads: 13


Hier dürfen keine Fahrzeuge einfahren, außer sie gehören zu Anliegern, die ihr Fahrtziel VOR der Baustelle haben.


Aber:
1.) Die Baustelle selbst beginnt erst etwa 500 m später, und sie ist durchlässig für Fußgänger – und natürlich auch für Fahrräder, die notfalls ein Stückchen weit geschoben werden müssen.
Frage:
Es ist ab Schild die Durchfahrt für jegliche Art von FAHRZEUGEN – außer Anliegern - verboten.
Muss der Radfahrer, der kein Anlieger ist, sondern durch die Baustelle schieben möchte, bereits ab diesem Schild schieben?

2.)
Noch VOR der Baustelle teilt sich die Straße:
Die durchgehende Straße (nach Minden- Dankersen) ist gesperrt, der nördliche Abzweig (nach Berenbusch) ist derzeit noch frei befahrbar.
Die Beschilderung verbietet aber - überflüssigerweise - auch den Durchgangsverkehr über den nördllichen Abzweig.

Was riskiere ich, wenn ich diese offensichtlich unsinnige Beschilderung nicht beachte und
- als Radfahrer nicht ab Schild schiebe;
- als Autofahrer über den nach wie vor frei befahrbaren Abzweig durchfahre?

Doc




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ulm
Beitrag 16.03.2011, 12:51
Beitrag #399


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 16.03.2011, 11:22) *
Im Nachbardorf wird mal wieder gebaut:


Wie viele Radlinge werden da eigentlich über das Umleitungsschild fliegen, wenn sie den Radweg benutzen und das Schild nicht sehen, weil es parallel zur Radwegbenutzungsrichtung mittendrin steht?

Die gelben Leuchten sind wahrscheinlich durch das Umleitungsschild verdeckt, weil sie eh nicht funktionieren.

Mal abgesehen von der ausreichenden Anzahl an Fußplatten ist alles andere irgendwas mit "dumm" und "gefährlich"...
ranting.gif


Nebenbei:
Was waren das früher® mal für Blechtafeln an dem Pfosten rechts vom Gehweg?
Bei der letzten Verkehrsschau war wohl Kaiser Friedrich persönlich zugegen?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.03.2011, 12:59
Beitrag #400


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Zitat (ulm @ 16.03.2011, 13:51) *
... Was waren das früher® mal für Blechtafeln an dem Pfosten rechts vom Gehweg?
Bei der letzten Verkehrsschau war wohl Kaiser Friedrich persönlich zugegen?

Die Schilder habe ich bereits im Eröffnungspostig entsprechend gewürdigt (elftes Bild von oben).
Es ist ein 262 mit "7t" und dem Zusatzschild "Anlieger frei".

Da das Zusatzschild nicht mehr lesbar ist, ist es ungültig und MUSS nicht mehr beachtet werden,
da es aber irgendwann mal mal offiziell angeordnet worden ist, DARF es nach wie vor beachtet werden. rofl1.gif

Doc


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