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> Bückeburger Kuriositäten.
Gast_Georg_g_*
Beitrag 18.07.2019, 17:51
Beitrag #901





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Zitat (rapit @ 18.07.2019, 17:22) *
Wer findet den kleinen Unterschied? laugh.gif (Und ist auch meiner Meinung) shutup.gif

Also ich nicht. Das ist doch der Klassiker eines befestigten Seitenstreifens (in der Form eines "entlang der Fahrbahn angelegten Parkstreifens" nach § 12 Abs. 4 StVO). Damit ist auch die Beschilderung in Ordnung.

Den Außenspiegel hätte ich wohl noch eingeklappt. Mein Auto macht das nach dem Abschließen automatisch.

Die Frage nach dem "Zusatzzeichen" kann sich Doc selbst beantworten, indem er es einfach nicht als Zusatzzeichen ansieht. Man kann sich vorstellen, es sei Wahlwerbung - also ganz unabhängig vom 30er Limit.
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janr
Beitrag 18.07.2019, 18:41
Beitrag #902


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Ich weiß jetzt auch nicht was er meint unsure.gif


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rapit
Beitrag 18.07.2019, 19:35
Beitrag #903


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 18.07.2019, 18:25) *
Wo siehst Du LINKS von der Hecke einen "Gehweg"? blink.gif

Rechts des einzigen Bordsteins.

Andersartige Pflasterungen sind beim erlaubten Gehwegparken usus.


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janr
Beitrag 18.07.2019, 19:39
Beitrag #904


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Ein Bordstein schafft aber keinen Gehweg. Er beendet die Fahrbahn.

Hast du das gleiche getrunken wie erwin? whistling.gif

Bordsteine schaffen Grenzen. Das ja. wavey.gif


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rapit
Beitrag 18.07.2019, 20:06
Beitrag #905


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Das Problem ist die auf @Doc's Bild nicht erkennbare Gesamtsituation in der Straße, die mich tatsächlich dahin tendieren lässt, dass als Teil des Gehweges anzusehen, auf dem natürlich wahrscheinlich angedacht ist, dass da geparkt werden soll. Aber ein Seitenstreifen ist es nicht. Deswegen bräuchte es (mangels Parkmarkierung) 315er. Nicht 314er.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 18.07.2019, 20:08
Beitrag #906





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Also bist du ernsthaft der Meinung, dass es hier zwei Gehwege gibt, die durch eine Hecke baulich getrennt sind?
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janr
Beitrag 18.07.2019, 20:13
Beitrag #907


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Zitat (rapit @ 18.07.2019, 21:06) *
... Aber ein Seitenstreifen ist es nicht. ...
Sorry, aber das hatten wir beide mit erwin schon zu genüge und da warst du nicht (wie jetzt) erwins Meinung.

Dies hier ist ein klassischer baulicher Seitenstreifen.
Bordsteine sind baulich zwingend aber verkehrsrechtlich nicht unbedingt notwendig.

Daß dann Richter in bestimmten Situationen nach (und mit) dem Bordstein eine andere Fläche als die Fahrbahn erkennen ist richtig.
Daß so mancher Richter in bestimmten Situationen einen Gehweg erkennen ist bestimmt auch richtig.
Daß aber dann nach jedem Bordstein (egal welcher Höhe) tatsächlich ein Gehweg ist, ist absoluter Käse.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 18.07.2019, 20:31
Beitrag #908


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Zitat (rapit @ 18.07.2019, 21:06) *
Das Problem ist die auf @Doc's Bild nicht erkennbare Gesamtsituation in der Straße die mich tatsächlich dahin tendieren lässt, dass als Teil des Gehweges anzusehen...

Die "Gesamtsituation" kann ich Dir momentan leider nicht bieten (vielleicht morgen...)

Ich hab aber zufällig in meiner "Kramkiste" noch ein Foto gefunden, auf dem mein Rentnerdiesel knapp 15 m weiter östlich am Begin des Parkstreifens steht.
Das schwarze Cabrio im Hintergrund parkt genau da, wo ich am Montag geparkt hatte.
Angehängte Datei  N_43___02.jpg ( 2.16MB ) Anzahl der Downloads: 4



Ich muss tatsächlich sagen: SO (angeschrägt von der Fahrbahn her und mit Park-Markierung versehen) sieht wohl ein klassischer Bürgersteig aus, oder? tongue.gif
Besonders DANN, wenn rechts von der Hecke (also zwischen der Hecke und den Schaufenstern) noch ein weiterer Bürgersteig vorhanden ist...


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janr
Beitrag 18.07.2019, 20:44
Beitrag #909


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Neben der asphaltierten Fahrbahn seh ich eine Gosse aus Steinen und einen niedrigen Bordstein zur Abgrenzung des gepflasterten Seitenstreifens.
Da ist die Gosse sowie der Bordstein einbetoniert, damit die verschiedenen Flächen sich nicht gegenseitig zerstören.

Neben dem Seitenstreifen seh ich einen schmalen höheren Bordstein um den Grünstreifen vom Seitenstreifen abzugrenzen und den Seitenstreifen zu stabilisieren.
Auf der anderen Seite ist zum Gehweg auch ein schmaler Bordstein um den Gehweg zum "verkeckten" Grünstreifen zu stabilisieren.

So sind dort wegen der Stabilität viele Bordsteine die auch noch Flächen abgrenzen die man dann verkehrsrechtlich betrachten kann.
Da seh ich auch vor den Häusern einen Gehweg, dann einen Grünstreifen, einen Seitenstreifen und schließlich eine Fahrbahn.
tongue.gif laugh2.gif


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rapit
Beitrag 18.07.2019, 20:45
Beitrag #910


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mad.gif Das sieht ganz anders aus als auf dem ollen Luftbild ranting.gif

Aber auch anders als hinten am 30er Schild... whistling.gif dort ist helle Markierung, da hinten dunkelgraue mit Parkboxen. Bestimmt doch ein Gehweg da weiter vorne mickey.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 18.07.2019, 20:58
Beitrag #911


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Guck Dir mal Dein Luftbild an (etwas nach Ostnordost wandern):
Vor Haus Nr, 52 ist klassisches Gehwegparken angeordnet:
Vor Haus Nr 42 ist der Parkstreifen mit ner Hecke zum Gehweg, auf dem ich (beide Male) geparkt hatte.

Und wenn da ne Hecke als bauliche Abtrennung zwischen Parkstreifen und Gehweg ist braucht man keinen weiteren Bordstein.

Ich bringe morgen noch ein paar Fotos mit.

Aber leider ist meine Frage noch nicht beantwortet:
Darf mein Fahrzeug samt Außenspiegel 20 cm weit auf die Fahrbahn ragen, nur weil ich mich nicht in die Hecke kuscheln möchte? think.gif

Doc


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janr
Beitrag 18.07.2019, 21:10
Beitrag #912


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 18.07.2019, 21:58) *
... Aber leider ist meine Frage noch nicht beantwortet: ...
blink.gif Natürlich. wavey.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 18.07.2019, 21:32
Beitrag #913


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Nö.
Du schreibst zwar:
Zitat (janr @ 18.07.2019, 15:57) *
Man darf auf die Fahrbahn hinausragen, wenn man denn allen verfügbaren Platz auf dem Seitenstreifen nutzt.

Aber Du äußerst Dich nicht dahingehend, ob der gepflasterte Bereich des Parkstreifens, der von der Hecke überwuchert wird, mit zum "verfügbaren Platz" zählt.

Doc


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janr
Beitrag 18.07.2019, 21:52
Beitrag #914


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Ah.
Natürlich meinte ich den verfügbaren Platz und der wurde durch die Hecke begrenzt.
Du mußt natürlich nicht die Hecke schneiden oder dein Auto daran reiben.

Es gibt auch breitere FZe die ohne Hecke auch raus stehen würden. Auch erlaubt. wavey.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 19.07.2019, 14:42
Beitrag #915


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Heute hatte ich wieder mal nen Arzt-Termin in Bad Oeynhausen, und ich liefere einige frische Bilder von der...
Zitat (rapit @ 18.07.2019, 21:06) *
... Gesamtsituation in der Straße

Hier sehen wir den Verlauf des Bürgersteigs in Richung Südwest:
SO beginnt der Parkstreifen (vor dem Haus Herforder Str. 46):
Angehängte Datei  N_43___03.jpg ( 1MB ) Anzahl der Downloads: 8



... und SO geht es nach der Grundstückseinfahrt (zwischen Nr 46 und Nr 44) weiter:
Angehängte Datei  N_43___04.jpg ( 980.78KB ) Anzahl der Downloads: 16

Also, ICH kann beim besten Willen nicht finden, dass hier irgendjemand auf dem "Bürgersteig" geparkt hat. whistling.gif


Ich habe aber von der nämlichen Stelle auch einen "echten" Bürgersteig-Parker zu bieten:
Angehängte Datei  N_43___05.jpg ( 1.91MB ) Anzahl der Downloads: 20


Also nicht nur "Bürgesteig", sondern dazu noch einen abgesenkten Bordstein verstellt - UND ne Einfahrt zugeparkt.
Warum der nich einfach 10 Meter weitergefahren ist bis zur nächsten REGULÄREN Parkmöglichkeit erschließt sich mir nicht ganz.


Der Fiat-Transporter war allerdings nur "Beifang":
Eigentlich hatte ich es auf das Zeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot) abgesehen. DAS lässt vielleicht meine Eingangsfrage in einem neuen Licht erscheinen:
Wenn ich in einem eingeschränkten Haltverbot legal auf einem dafür freigegebenen Seitenstreifen parke: Darf mein Fahrzeug dann in die Fahrbahn ragen? think.gif

Doc


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Kühltaxi
Beitrag 20.07.2019, 13:33
Beitrag #916


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Wo ist überhaupt der ominöse Parkscheinautomat? Wenn der Pfeil stimmt müßte er auf der anderen Straßenseite sein.
Und ist das ganze nicht OT, weil Bad Oeynhausen ist doch nicht Bückeburg. Dem letzten Foto nach könnte das auch in Windhuk sein.... gap.gif


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
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Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 20.07.2019, 14:31
Beitrag #917





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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 19.07.2019, 15:42) *
Wenn ich in einem eingeschränkten Haltverbot legal auf einem dafür freigegebenen Seitenstreifen parke: Darf mein Fahrzeug dann in die Fahrbahn ragen?

Nein, in dem Fall auch nicht teilweise. Kurios finde ich aber dein letztes Foto:
Ein eingeschränktes Haltverbot an einem Taxistand, das Ganze auch noch im 15-Meter-Bereich einer Bushaltestelle (oder täuscht bei letzterem die Perspektive?). Oder es ist wieder mal eine dämliche Beschilderung, die das Ende des Taxistandes kennzeichnen soll?

Zitat (Kühltaxi @ 20.07.2019, 14:33) *
Dem letzten Foto nach könnte das auch in Windhuk sein....

In Namibia herrscht Linksverkehr.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 20.07.2019, 18:19
Beitrag #918


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Zitat (Georg_g @ 20.07.2019, 15:31) *
Kurios finde ich aber dein letztes Foto:
Ein eingeschränktes Haltverbot an einem Taxistand, das Ganze auch noch im 15-Meter-Bereich einer Bushaltestelle (oder täuscht bei letzterem die Perspektive?).

Um das Ganze zu verstehen muss man noch eine Straßenecke weiter zurückmarschieren.

Der nordöstliche Teil der Herforder Straße ist Fußgängerzone.
Per Kfz kommt man von Norden her und biegt zwischen Haus Nr 58 und 56 per abknickender Vorfahrt rechts ab in die Herforder Straße.
Als erstes sieht man dann auf der rechten Seite vier einzelne Parkplätze auf dem Gehweg.
Der erste der 4 Parkplätze ist ein Behinderten-Parkplatz (meiner Meinung nach korrekt beschildert).
Angehängte Datei  N_43___06.jpg ( 1003.08KB ) Anzahl der Downloads: 9


Die Stadt Bad Oeynhausen ist offenbar der Meinung, dass die 4 Parkplätze sich nicht auf dem "Gehweg", sondern auf einem durch Hochbord von der Fahrbahn abgetrennten "Seitenstreifen" handelt.
Für "Seitenstreifen" sprechen:
- abweichende Pflasterung;
- Pfosten zwischen den Parkplätzen und dem eigentlichen Gehweg.

Die Beschilderung sagt jedenfalls nicht "Gehweg", sondern "Seitenstreifen", und ICH sage: "Egal was das hier sein soll, nach der Beschilderung darf ich hier parken".

Interessant finde ich übrigens auch, welche Rest-Breite eines Gehweges die Stadt Bad Oeynhausen für notwendig hält, wenn es darum geht, durch Vermietung/Verpachtung eines Gehwegteils an einen Gastronomiebetrieb die Stadtkasse aufzubessern... thread.gif


Dann folgen Nr 2 und Nr 3 als normale Parkplätze.
(Falls jemand den schwarzen BMW vom ersten Bild vermisst: Der ist gerade weggefahren...).
Angehängte Datei  N_43___07.jpg ( 873.13KB ) Anzahl der Downloads: 7



In der Mitte zwischen den beiden Parkplätzen Nr. 2 und 3 steht ein Zeichen 314, das sich auf die beiden Stellplätze bezieht und die Benutzung der Parkscheibe anordnet.
Angehängte Datei  N_43___08.jpg ( 938.87KB ) Anzahl der Downloads: 3




Der letzte der 4 Plätze ist ein Taxi-Platz.
Das entsprechende Schild steht am Ende dieses einzelnen Taxi-Stellplatzes. Außerdem gibt es hier noch ne Pflastermalerei "TAXI".

Bei lediglich einem einzelnen Taxi-Stellplatz ist es - glaube ich - egal, ob das Schild am Anfang, ain der Mitte oder am Ende steht.
Und da sich der Taxistand - je nach Lesart - auf dem Hochbord oder dem Seitenstreifen befindet kollidiert er auch nicht mit der 15-Meter-Zone der Bushaltestelle.

Und ob das eingeschränkte Strecken-Haltverbot jetzt vor oder hinter der Bushaltestelle beginnt ist ebenfalls egal: Eine Bushaltestelle hebt meiner Ansicht nach kein Haltverbot auf.

Doc


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 20.07.2019, 18:53
Beitrag #919





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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 20.07.2019, 19:19) *
Bei lediglich einem einzelnen Taxi-Stellplatz ist es - glaube ich - egal, ob das Schild am Anfang, ain der Mitte oder am Ende steht.

Eigentlich nicht. Es gelten da die gleichen Regeln wie auch sonst, nämlich dass das Verbot am dem Aufstellungsort des Zeichens gilt.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 20.07.2019, 19:19) *
Eine Bushaltestelle hebt kein Haltverbot auf.

Eben drum darf ich an der Bushaltestelle eine Stunde lang be- oder entladen. Und dabei noch - laut Beschilderung - auf dem Taxistand stehen.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 20.07.2019, 19:56
Beitrag #920


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Zitat (Georg_g @ 20.07.2019, 19:53) *
Deine Bilder werden nicht angezeigt.

Aber JETZT! tongue.gif

Es ist ein ziemlicher Mist: Sobald ich mal ein paar Minuten Pause mache fliege ich raus.
Einen "normalen" Beitrag kann ich anschließend nach der Guttenberg-Methode (c&p) wieder einfügen.
Habe ich aber Bilder hochgeladen, so muss ich die alle erneut hochladen... crybaby.gif


Zitat (Georg_g @ 20.07.2019, 19:53) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 20.07.2019, 19:19) *
Bei lediglich einem einzelnen Taxi-Stellplatz ist es - glaube ich - egal, ob das Schild am Anfang, ain der Mitte oder am Ende steht.
Eigentlich nicht. Es gelten da die gleichen Regeln wie auch sonst, nämlich dass das Verbot am dem Aufstellungsort des Zeichens gilt.
Die Parkzeit-Beschränkung mit Parkscheibenpflicht beziet sich ja lediglich auf "2 Plätze", also auf Nr. 2 und 3.
Wenn Nr. 4 gar kein Taxistand IST, dann gilt heir für das Parken keinerlei Beschränkung. thread.gif
Ich werd's demnächst mal ausprobieren.
Übernimmst Du dann das Park-Knöllchen und ggf die Abschleppkosten?




Zitat (Kühltaxi @ 20.07.2019, 14:33) *
Wo ist überhaupt der ominöse Parkscheinautomat? Wenn der Pfeil stimmt müßte er auf der anderen Straßenseite sein.
Der Automat befindet sich auf dem "richtigen Bürgersteig, also rechts von der Hecke, und zwar NACH der nächsten von rechts kommenden EInmündung.
Eine Wegweiser-Anordnung wie beim Pfeil müsstest Du aus Fronkreisch kennen: Der Pfeil zeigt nicht in die betreffende Fahrtrichtung, sondern auf die Straße, die in die richtige Richtung führt... whistling.gif



Zitat (Kühltaxi @ 20.07.2019, 14:33) *
Und ist das ganze nicht OT, weil Bad Oeynhausen ist doch nicht Bückeburg.
Eigentlich schon, aber hier haben wir einfach mehr Platz und Zeit als im "Schilda"-Thread, um auch alle nur denkbaren Gesichtspunkte der Beschilderung zu diskutieren, ohne dass plötzlich ein anderer mit einem "neuen" Schild dazwischenfunkt.
Und ich hate auch im bisherigen Thread-Verlauf schon Bilder aus Stadthagen, Obernkirchen, Bad Eilsen und Minden drinnen.
Bislang hat sich keiner daran gestört.



Zitat (Kühltaxi @ 20.07.2019, 14:33) *
Dem letzten Foto nach könnte das auch in Windhuk sein.... gap.gif
DEN Witz verstehe ich jetzt nicht sadwalk.gif

Doc


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 20.07.2019, 20:37
Beitrag #921





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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 20.07.2019, 20:56) *
Es ist ein ziemlicher Mist: Sobald ich mal ein paar Minuten Pause mache fliege ich raus.
Einen "normalen" Beitrag kann ich anschließend nach der Guttenberg-Methode (c&p) wieder einfügen.
Habe ich aber Bilder hochgeladen, so muss ich die alle erneut hochladen...

Dann schreib doch alle Beiträge im Editor und kopiere sie regelmäßig. Das geht nicht nur mit links, sondern auch mit Links. ;-)
Noch besser wäre es, wenn du endlich mal das Problem des "Rausfliegens" lösen könntest.
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Kühltaxi
Beitrag 20.07.2019, 21:04
Beitrag #922


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 20.07.2019, 20:56) *
Zitat (Kühltaxi @ 20.07.2019, 14:33) *
Dem letzten Foto nach könnte das auch in Windhuk sein.... gap.gif
DEN Witz verstehe ich jetzt nicht sadwalk.gif

Da sitzt eine afrikanisch aussehende Frau (an sich nix Besonderes hierzulande, aber) mit einer afrikanischen Stammesmütze auf dem Kopf an der Haltestelle. Könnte glatt von irgendeinem alten deutschen Kolonialstamm wie Herero oder Hottentotten Nama sein. Außerdem hinten noch Häuser die mir irgendwie "gründerzeitlich" anmuten. Aber wenn die da (heute) Linksverkehr haben paßt das ja doch nicht, so'n Mist aber auch! ranting.gif


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Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
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Kühltaxi
Beitrag 20.07.2019, 21:37
Beitrag #923


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 20.07.2019, 20:56) *
Und ich hate auch im bisherigen Thread-Verlauf schon Bilder aus Stadthagen, Obernkirchen, Bad Eilsen und Minden drinnen.
Bislang hat sich keiner daran gestört.

Dann hast du dich halt jetzt einfach zu weit von Bückeburg entfernt, oder die Weser überschritten, oder sonstwas, such dir was aus was mich gestört haben könnte. laugh2.gif
Oder ich hab einfach nicht gemerkt daß das Thema auch für Umgebung ist, sorry. blushing.gif
Mechernich und seine Einbahnstraßen, Schikanen aller Art, Kreisel und BÜs wäre übrigens auch ein eigenes Thema wert, damit warte ich aber bis ich hier mal fotoeinstellberechtigt bin. wink.gif


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hk_do
Beitrag 21.07.2019, 00:11
Beitrag #924


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 20.07.2019, 19:19) *
In der Mitte zwischen den beiden Parkplätzen Nr. 2 und 3 steht ein Zeichen 314, das sich auf die beiden Stellplätze bezieht und die Benutzung der Parkscheibe anordne.t auf Parkplätze irgendwo in Pfeilrichtung hinweist.


Ich habe das mal StVO-konform korrigiert whistling.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 21.07.2019, 09:14
Beitrag #925


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Ich deute das entsprechende Verkehrszeichen samt Zusatzschldern SO (von oben nach unten):
- Hier darf man parken,
- aber das zu bestimmten Zeiten nur mit ausgelegter Parkscheibe für maximal 1 Stunde (ab eingestellter Ankunftszeit),
- dies gilt für "2 Plätze",
- und die befinden sich rechts und links von diesem Schild.

Doc


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hk_do
Beitrag 21.07.2019, 15:35
Beitrag #926


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ja, vermutlich ist es auch genau so gemeint.

Die StVO sieht das allerdings anders wavey.gif

"Zuordnungspfeile" kennt die StVO ja nunmal nicht, obwohl es bisweilen Bedarf dafür zu geben scheint.

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.12.2021, 13:52
Beitrag #927


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Nach fast zweieinhalb Jahren Pause mal wieder eine neue Stilblüte aus dem schönen Schaumburg-Lippe:

Vorhin unternahm ich einen kleinen Ausritt mit meinem Rentnerdiesel.
Als wir zurückkamen sah unser vertauter Ortseingang irgendwie verändert aus:
Angehängte Datei  N_50_Ortseingang_Petzen.jpg ( 1016.83KB ) Anzahl der Downloads: 15

..Draufklicken macht das Bild größer………………………………....….…………© Doc aus Bückeburg (27.12.2021)

Das vertraute gelbe Ortsschild war verschwunden, und stattdessen prangte dort ein schnödes 274 mit einer "50".
Neugierig wie ich war ging ich spontan auf Spurensuche und stellte anhand der Reifenabdrücke im Gras und der Kratzer auf dem - leicht schief stehenden - Berenzungspfosten fest, dass offenbar jemand bei Glätte unfreiwillig die Fahrbahn verlassen und dabei die Ortstafel dahingerafft hat.

Und da unser Bauhof vermutlich kein neue Ortstafel vorrätig hatte wurde kurzerhand ein 274 mit ähnlichen Aussage ("Nicht schneller als 50 km/h fahren!") aufgestellt.

Aber wie ist nun eigentlich durch die neue (provisorische) Beschilderung die Rechtslage?
  • Ist unser Dorf jetzt - sofern man von Osten her kommt - keine "geschlossene" Ortschaft mehr?
    (mit der Konsequenz, dass man sich zwar auf der Kreisstraße an die "50" halten muss, aber auf den abzweigenden Straßen - sofern nicht anders beschildert - 100 km/h erlaubt sind?)?
  • Oder erfolgt die Eigenschaft "geschlossene Ortschaft" schon allein durch die offensichtliche Bebauung?
    DANN dürfte dort ja eigentlich gar kein Ortsschild stehen, da "überflüssig"... think.gif
  • Wie ist es jetzt in Gegenrichtung, also dorfauswärts:?
    Kein Ortsende-Zeichen, also die 1,4 Kilometer bis zum Ortseingang von Bückeburg City weiterhin 50 fahren?
Das alles fragt sich
Doc


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MisterOJ
Beitrag 27.12.2021, 22:03
Beitrag #928


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 27.12.2021, 13:52) *
Nach fast zweieinhalb Jahren Pause mal wieder eine neue Stilblüte aus dem schönen Schaumburg-Lippe:

Hallo @Doc wavey.gif

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 27.12.2021, 13:52) *
Als wir zurückkamen sah unser vertauter Ortseingang irgendwie verändert aus:

Ich ahne schlimmes unsure.gif

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 27.12.2021, 13:52) *
Das vertraute gelbe Ortsschild war verschwunden, und stattdessen prangte dort ein schnödes 274 mit einer "50".

wacko.gif

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 27.12.2021, 13:52) *
Aber wie ist nun eigentlich durch die neue (provisorische) Beschilderung die Rechtslage?
  • Ist unser Dorf jetzt - sofern man von Osten her kommt - keine "geschlossene" Ortschaft mehr?
    (mit der Konsequenz, dass man sich zwar auf der Kreisstraße an die "50" halten muss, aber auf den abzweigenden Straßen - sofern nicht anders beschildert - 100 km/h erlaubt sind?)?
  • Oder erfolgt die Eigenschaft "geschlossene Ortschaft" schon allein durch die offensichtliche Bebauung?
    DANN dürfte dort ja eigentlich gar kein Ortsschild stehen, da "überflüssig"
    ... think.gif
  • Wie ist es jetzt in Gegenrichtung, also dorfauswärts:?
    Kein Ortsende-Zeichen, also die 1,4 Kilometer bis zum Ortseingang von Cückeburg City weiterhin 50 fahren?

In deiner Fahrtrichtung ist es "nur" ein gewöhnliches Streckenverbot - also im weiteren Straßenverlauf gilt "50"; jedoch wer abbiegt darf dann "100"

In der Gegenrichtung wird die Ortslage nicht aufgehoben - es gilt daher weiterhin "50"
(sofern am Z274-50 rückwärtig kein Z282 o.ä. montiert wurde)


Zitat (Doc aus Bückeburg @ 27.12.2021, 13:52) *
Das alles fragt sich
Doc

Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten... unsure.gif

bitte halte uns auf dem Laufenden.


OJ wavey.gif


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wombat
Beitrag 28.12.2021, 14:47
Beitrag #929


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Bei uns im Ort ist kürzlich ähnliches an einem der Ortsein-/ausgänge passiert. Allerdings wurde das Ortsschild wohl entwendet. Jedenfalls steht noch der Rahmen nur ohne "Füllung" und daran wurde auch kurzerhand ein (50) Schildchen geschraubt. Ich meine auswärts hängt auch kein Schild, läuft dann nach MSDWGI. Ist zwar wie bereits erläutert nicht 100% OK aber ich wundere mich, wie "pragmatisch" es doch manchmal in D laufen kann. ;-)
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Mueck
Beitrag 28.12.2021, 15:24
Beitrag #930


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Zitat (MisterOJ @ 27.12.2021, 22:03) *
jedoch wer abbiegt darf dann "100"
think.gif
Zitat (§ 39)
(1a) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen.
(1b) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Fahrradzonen (Zeichen 244.3) zu rechnen.
100 nur auf abbiegenden Vorfahrtstr. whistling.gif
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Explosiv
Beitrag 28.12.2021, 18:18
Beitrag #931


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War in meinem Ortsteil auch so. Ortsschild vom Winde verweht.
Da hing gut ein halbes Jahr ein T50, nachdem ich auf den Mangel aufmerksam gemacht habe. Streckenkontrolle ist auch nicht mehr das, was sie mal war.
Scheinbar braucht es ewig, so ein Ortsschild anzufertigen.
Europaweite Ausschreibung, Sichtung der Angebote, Anforderung von Sicherheiten, polizeilichen Führungszeugnissen der Geschäftsführer bis 3 Generationen zurück.
Erneute Ausschreibung, diesmal mit Porto und Versand.
Erteilung des Auftrags, Warten auf Lieferung.
Warten auf Lieferung.
....
Lieferung. Erteilung Auftrag an Bauhof, das Schild anzubringen.
Warten auf Ausführung.
Warten auf Ausführung.
....

Nach Rückfrage Rückmeldung: "Da waren keine Schrauben mit bei!"

Europaweite Ausschreibung nach Schrauben, Mklein-mal-kurz.
Routine wie oben.........


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 28.12.2021, 19:24
Beitrag #932


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Zitat (Mueck @ 28.12.2021, 15:24) *
Zitat (§ 39)
(1a) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen.
(1b) Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Fahrradzonen (Zeichen 244.3) zu rechnen.
100 nur auf abbiegenden Vorfahrtstr. whistling.gif

Was denn für ne geschlossene Ortschaft? think.gif

Doc


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MisterOJ
Beitrag 28.12.2021, 23:41
Beitrag #933


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 28.12.2021, 19:24) *
Was denn für ne geschlossene Ortschaft? think.gif

Eben - ohne Ortstafel keine geschl. Ortschaft!


OJ wavey.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 31.12.2021, 12:19
Beitrag #934


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Stimmt das generell?
Unter den vielen Möglichkeiten, per Kraftfahrzeug in unser Dorf zu gelangen gibt es "schon ewig" eine durchaus legale Möglichkeit, per Kraftfahrzeut ins Dorfzentrum zu gelangen OHNE ein Ortsschild zu passieren:
Man hat vor mehr als 40 Jahren ein "Neubaugebiet" erschlossen, dessen Zufahrt schon VOR der Ortstafel beginnt. Dieses Neubaugebiet ist mit "30" (ohne "Zone" ausgeschildert), aber man hat anschließend vergessen, die Ortstafel um die entsprechenden 50 m vorzuziehen - und dieser Zustand besteht seit 40 Jahren, ohne dass sich irgendwer dran stört.

Wozu auch: Schließlich darf man eh nicht schneller als 30 fahren.

Aber was ist, wenn manaus diesem "30"-Bereich wieder raus ist (keine Aufhebung, sondern Ende der entsprechenden Straße an einer T-Einmündung mit "Vorfahrt achten"? blink.gif

Doc


P.S.:
Ich bin gespannt, wann unser im Stillen mitlesender Freund bei der SVB diesen Post liest und die fälligen Schritte einleitet... whistling.gif


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nachteule
Beitrag 31.12.2021, 15:45
Beitrag #935


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Hallo, Doc aus Bückeburg,

interessante Frage. think.gif think.gif think.gif

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 27.12.2021, 13:52) *
Und da unser Bauhof vermutlich kein neue Ortstafel vorrätig hatte wurde kurzerhand ein 274 mit ähnlichen Aussage ("Nicht schneller als 50 km/h fahren!") aufgestellt.

vermutlich kommt so etwas bei euch ja eher selten vor, während die Verantwortlichen in

diesen Ortschaften
wahrscheinlich einige dieser Schilder auf Vorrat haben dürften. rolleyes.gif rolleyes.gif rolleyes.gif

Kannst ja mal einen Verbesserungsvorschlag bei der Stadtverwaltung einreichen. laugh2.gif

Viele Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr,

Nachteule


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mir
Beitrag 01.01.2022, 11:19
Beitrag #936


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Man könnte auch ganz unschuldig nach der verkehrsrechtlichen Anordnung fragen, die das Ortsschild durch ein 50-er-Schild ersetzt.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 01.01.2022, 12:14
Beitrag #937


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Und wenn eine Verwaltung ein Ersatzschild hat, kommen die Leute damit auch nicht klar.

Bericht Lokalzeitung

Das Schild habe ich letztes Jahr noch in einer anderen Gemeinde des Kreises gesehen.

Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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nachteule
Beitrag 01.01.2022, 15:53
Beitrag #938


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Hallo, Noch?ohne_Punkte,

da stellt man sich doch gleich die Frage, warum man überhaupt so ein Ortschild vorrätig hat und nicht gleich eins mit der richtigen Bezeichnung? think.gif

Hallo, mir,

vor Allem Ortsunkundige könnten vor Gericht Erfolg haben, wenn sie abbiegen und dann auf der anderen Straße geblitzt werden.

Bei Ortskundigen dagegen dürfte der Richter vermutlich darauf hinweisen, dass man die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich kennt und dass diese durch das fehlende Ortsschild ja nicht automatisch aufgehoben ist.

Clevere Behörden würden dem Problem ganz einfach aus dem Weg gehen, indem sie in der Zeit ohne Ortsschild gar nicht erst Geschwindigkeitsmessungen durchführen, in denen keine zusätzlichen Verkehrszeichen stehen.

Viele Grüße,

Nachteule


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KJK
Beitrag 01.01.2022, 16:39
Beitrag #939


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Zitat (nachteule @ 01.01.2022, 15:53) *
da stellt man sich doch gleich die Frage, warum man überhaupt so ein Ortschild vorrätig hat und nicht gleich eins mit der richtigen Bezeichnung? think.gif

Vermutlich, weil es in dieser Form im gesamten Kreisgebiet verwendet werden kann und man nicht für jedes Kuhdorf ein eigenes Schild vorrätig haben muss.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 01.01.2022, 18:51
Beitrag #940


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Außerdem hat so ein Ortsschild fast immer zwei Seiten:
Eine Vorder- und eine Rückseite.

Das Ortseingangsschild ist in der Regel von jeder Einfahrt in die betreffende Ortschaft her identisch, also könnte ein einziges Schild für mehrere Einfahrten als Ersatz dienen.
Die Rückseite ist dagegen (logo!) für fast jedes Eingangsschild eine andere. wavey.gif

Doc


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MisterOJ
Beitrag 02.01.2022, 22:03
Beitrag #941


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 31.12.2021, 12:19) *
Stimmt das generell?

yes.gif Imho kann nur eine Ortstafel die igO-Regeln in Kraft setzen.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 31.12.2021, 12:19) *
Unter den vielen Möglichkeiten, per Kraftfahrzeug in unser Dorf zu gelangen gibt es "schon ewig" eine durchaus legale Möglichkeit, per Kraftfahrzeut ind Dorfzentrum su gelangen OHNE ein Ortsschild zu passieren:
Man hat vor mehr als 40 Jahren ein "Neubaugebiet" erschlossen, dessen Zufahrt schon VOR der Ortstafel beginnt. Dieses Neubaugebiet ist mit "30" (ohne "Zone" ausgeschildert), aber man hat anschließend vergessen, die Ortstafel um die entsprechenden 50 m vorzuziehen - und dieser Zustand besteht seit 40 Jahren, ohne dass sich irgendwer dran stört.

blink.gif blink.gif und das ist seitdem noch KEINEM aufgefallen?
(Stichwort: Verkehrsschau) - jaja ich weiß ich träume mal wieder whistling.gif

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 31.12.2021, 12:19) *
Aber was ist, wenn man aus diesem "30"-Bereich wieder raus ist (keine Aufhebung, sondern Ende der entsprechenden Straße an einer T-Einmündung mit "Vorfahrt achten"? blink.gif

unsure.gif

Wie? Die "30"-Zone wird nicht beendet (Z274.2-30)?

--> dann gilt diese aber weiter - unabhängig ob die Straße dort endet, ne T-Kreuzung (=Einmündung) folgt o.ä. - eine 'Zone' ist kein 'Streckenverbot'

Streichung durch Tante Edit, da der Beitragsverfasser das zugehörige Ausgangsposting nicht richtig gelesen hat.

OJ wavey.gif


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mkossmann
Beitrag 03.01.2022, 06:15
Beitrag #942


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Zitat (MisterOJ @ 02.01.2022, 22:03) *
Wie? Die "30"-Zone wird nicht beendet (Z274.2-30)?

OJ

Lies nochmal genau. Da wurde eben keine 30 km/h Zone beschildert. Sondern nur einfache Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgestellt.
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MisterOJ
Beitrag 03.01.2022, 08:51
Beitrag #943


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Zitat (mkossmann @ 03.01.2022, 06:15) *
Lies nochmal genau.

Danke für den Hinweis blushing.gif - hab mal Tante Edit bemüht whistling.gif


OJ


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Kuli
Beitrag 03.01.2022, 09:13
Beitrag #944


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Ich bin ja nun schon ein paar Jährchen dabei und meine mich zu erinnern, dass das schon öfter Thema war.

Ich meine, der Tenor war damals immer, dass der VT anhand der geschlossenen Bebauung selbst erkennen muss, dass er sich igo befindet.
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ks-film
Beitrag 16.01.2022, 13:15
Beitrag #945


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Ich wäre ja für so was in der Art für solche Fälle:


(Orientiert am Piktogramm des VZ 393)
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janr
Beitrag 16.01.2022, 13:23
Beitrag #946


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Nettes Ersatzzeichen. Das könnte man auch an den Nachbarn mal ausleihen.

Zitat (Kuli @ 03.01.2022, 09:13) *
... Ich meine, der Tenor war damals immer, dass der VT anhand der geschlossenen Bebauung selbst erkennen muss, dass er sich igo befindet.
Ich denke auch, daß es ein Urteil gibt, daß man ohne Ortstafel von selber drauf kommen muß wann man dann doch igO ist. think.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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nachteule
Beitrag 16.01.2022, 14:26
Beitrag #947


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Hallo, @alle,

hier ein Kommentar von Lexus zu dem Thema.

Viele Grüße,

Nachteule


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Pogge
Beitrag 16.01.2022, 18:00
Beitrag #948


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Zitat (janr @ 16.01.2022, 13:23) *
Ich denke auch, daß es ein Urteil gibt, daß man ohne Ortstafel von selber drauf kommen muß wann man dann doch igO ist. think.gif

Andersherum wird es wohl nicht funktionieren:
Ohne "Ende-Ortsschild wird man wohl bei fehlender geschlossener Bebauung nicht von aGo ausgehen dürfen.
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janr
Beitrag 16.01.2022, 18:39
Beitrag #949


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Hier hab ich was gefunden:
Zitat
Diese Tafeln umgrenzen den Raum einer geschlossenen Ortschaft ohne Rücksicht auf die Bebauung und stellen rechtsbegründete Anordnungen mit Pflichten für den Verkehrsteilnehmer dar. Wenn eine Ortstafel fehlt, beginnt die geschlossene Ortschaft da, wo die eindeutig geschlossene Bebauung beginnt (OLG Düsseldorf VRS 64, 460). Der Fahrzeugführer hat die vorgeschriebene Geschwindigkeit ab der Ortstafel einzuhalten (Schleswig VM 66, 155). Bei schlecht erkennbarer Ortstafel wird jedoch eine Toleranzstrecke eingeräumt (OLG Stuttgart, VRS 59, 251).
Aber wie viele Richter sehen das genau so ...


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MisterOJ
Beitrag 19.01.2022, 19:17
Beitrag #950


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Zitat (Kuli @ 03.01.2022, 09:13) *
Ich meine, der Tenor war damals immer, dass der VT anhand der geschlossenen Bebauung selbst erkennen muss, dass er sich igo befindet.

Imho gibt es aber auch 'bauliche Lagen' die einen iGo-Charakter haben, aber dennnoch "nur" mit dem "grünen Schild" (Z385) beschildert sind - und damit als agO zählen.


OJ wavey.gif




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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 03:41