Neuerteilung nach 15 Jahren, nun doch Bammel |
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Neuerteilung nach 15 Jahren, nun doch Bammel |
07.10.2009, 18:16
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 23.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50686 |
mein Name ist Mike, ich bin 43 Jahre jung, selbständig und wohne (zur Zeit) in Niedersachsen, Kreis Hannover. Bis vor kurzem hatte ich in München gewohnt Gesterm war es soweit.... ich habe einen Antrag auf Neuerteilung meines Führerscheines gestellt. Heute ist es mir wie Schuppen von den Augen gefallen... es war doch noch was...... Also gerade eben in den Keller spaziert und meine alten Unterlagen gewälzt..... und ich bin fündig geworden Aber jetzt mal der Reihe nach meine "Laufbahn": 05.11.1993 Rechtskraft 28.09.1994 Straftat wegen unerlaubten Handel mit BTMG (100 Kg Haschisch und einige kg Amphetamine) in Verbindng mit Fahren ohne Führerschein 1 Jahr Fürerscheinsperre und eine langjährige Freiheitsstrafe Ende 2001 wollte ich dann den Führerschein wieder beantragen. Die Führerscheinstelle hat die alten Akten rausgekramt und mir gesagt, dass sie ein Gutachten von mir möchten. Dieses Gutachten habe ich dann auch gemacht... es fiel positiv aus und ich habe es dem Amt gezeigt. Der Beamte meinte dann ganz süffisant, dass das alles ja ganz nett wäre, er aber trotzdem noch eine MPU von mir haben möchte. Das hat mich maßlos geärgert, da ich in dieser Zeit sehr wenig Geld hatte und mich das Gutachten gut 600 DM gekostet hatte. Ich bekam eine Aufforderung zur MPU. Diese habe ich nicht gemacht und teilte dem schriftlich Amt mit, dass ich finanziell nicht in der Lage bin das Gutachten zu bezahlen und habe meinen Antrag schriftlich zurückgezogen. (Darüber befindet sich auch nichts in den Akten) Anfang 2008 bin ich dann nochmal zur Führerscheinstelle und habe mit dem Sachbearbeiter meine Akte durchgesehen. Die war immer noch ewig dick Der freundliche Mann hat mir dann gesagt, dass ich wohl immer noch eine MPU brauchen würde, außer ich würde eben bis 28.9.2009 (5 + 10 Jahre) warten, dann wäre das "verjährt". Ich habe auch einen Ausdruck von seinem PC, wo alle Einträge drin stehen und eben als letzter Eintrag das Urteil von 1993. In diesem Zug habe ich auch einen Auszug aus Flensburg beantragt: 27.02.2008: im VZR ist zu diesem Zeitpunkt keine Eintragung erfasst. Gesagt, getan, habe ich auch brav meine Füße still gehalten und eben gestern, 6.10.2009 den Führerschein neu beantragt. ich bin nun davon ausgegangen, dass alles ok sei und ich meinen FS wieder erteilt bekomme. Doch heute Nacht ist mir eben noch eingefallen, dass ich im Jahr 2000 mit 2,2 g Haschisch im Zug erwischt worden bin. (Das war kein Rückfall, sonder ich hatte das Pice von einem damaligen Freund bekommen und habe es eingesteckt. - dummerweise!!!!!!! Verurteilt wurde ich durch einen Strafbefehl wegen unerlaubten Besitz von BTMG §§ 29 Abs. 1, Nr. 3 , 3 Abs. 1, 1 Abs. 1 BtmG i. V. m. der Anlage I zum BtmG. Die Strafe war 50 Tagessätze von 80 DM, also 4.000 DM festgelegt. Rechtskraft hier war der 28. 02.2000. Seit dem ist gar nichts mehr vorgefallen. Da ich mich echt schon riesig auf meinen Führerschein gefreut habe, habe ich nun heute um so mehr Bammel, dass mir das Amt noch weitere Knüppel zwischen die Beine werfen könnte. Das Amt hat von mir einen BZR-Auszug "0" gefordert, den ich gestern auch beantragt habe. Meine Angst ist nun, dass zwar eigentlich meine Akte "sauber" sein "müßte", auch mein VZR-Auszug ist ohne Eintragungen.... aber wie sieht es aus, wenn ich im BZR noch die ganzen Einträge habe, wegen evgtl. Hemmung aus 2000? Ich bin echt verzweifelt und bitte euch um eurerer Meinung/Rat wie die Sachlage aussieht, und wie meine Chancen stehen, dass ich ohne "Auflagen" und Prüfung meinen Schein wieder bekommen werde??? Besten Dank für Eure Antworten und ein dickes LOB an das Forum.... ich habe hier schon Stunden verbracht. Mike |
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07.10.2009, 18:54
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Ich bin echt verzweifelt und bitte euch um eurerer Meinung/Rat wie die Sachlage aussieht, und wie meine Chancen stehen, dass ich ohne "Auflagen" und Prüfung meinen Schein wieder bekommen werde??? Da wird man wohl kaum was sagen können so lange du den Auszug deines Sündenregisters nicht vor dir liegen hast. Zitat Da ich mich echt schon riesig auf meinen Führerschein gefreut habe, habe ich nun heute um so mehr Bammel, dass mir das Amt noch weitere Knüppel zwischen die Beine werfen könnte. Naja,den Knüppel hast du dir schon selbst zwischen die Beine geworfen da dir nicht die Führerscheinstelle den Stoff in die Tasche gesteckt hat sondern du dir selbst. Was die Fristen angeht mußt wohl oder übel auf das Fachpersonal warten und um 100% sicher zu sein auf den Auszug. Wenn der Auszug sauber ist dürfte wohl kaum noch was zwischen dir und dem Schein stehen. |
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07.10.2009, 19:12
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Wenn ich § 46 BZRG richtig verstehe, wird auf Grund Deiner Freiheitsstrafe der Eintrag nicht getilgt.
Zitat (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 a) BZRG) Die Tilgungsfrist beträgt fünf Jahre bei Verurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist. Hier müsste eine Tilgung nach 15 Jahren erfolgen (§ 46 Abs. 1 Nr. 4 BZRG). -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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07.10.2009, 19:17
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#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Ich sehe hier aber keinen Grund für eine MPU.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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07.10.2009, 19:22
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 23.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50686 |
Das würde also heißen:
15 Jahre nach Urteil vom 28. 02.2000 wäre mein BZR wieder "sauber"? Wenn auch 2 mal wegen BtmG... die 2te tat wurde nicht in Verbindung mit einem KFZ gemacht. Kann das trotzdem zur Veranlassung einer MPU führen? @ Jack Daniels: Ist klar mit dem "Knüppel" @ Mr. T Was denkst du über das BZR? Ist es auch Möglich, dass es sauber ist, oder ist das eher unwahrscheinlich? |
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10.10.2009, 14:28
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 124 Beigetreten: 03.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26090 |
Ich dachte die Führerscheinstelle bekommt das Behördliche Führungszeugnis "0"?
Das BZR Bundeszentralregister ist doch für Strafgerichte und ähnliches oder hab ich das falsch verstanden? |
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10.10.2009, 17:10
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 23.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50686 |
Hi Bitburger,
da hast du natürlich recht. Es handelt sich um das Behördliche Führungszeugnis "0". Weißt du, in wie weit die Führerscheinstelle der Eintrag wegen BTMG aus dem Jahr 2000 interessiert. Nur Besitz. Kein Konsum. Mr. T meinte ja, er sehe keinen Grund für ne Anordnung zur MPU. Hoffentlich hat er recht Viele Grüße Mike |
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11.10.2009, 10:42
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 124 Beigetreten: 03.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26090 |
05.11.1993 Rechtskraft 28.09.1994 Straftat wegen unerlaubten Handel mit BTMG (100 Kg Haschisch und einige kg Amphetamine) in Verbindng mit Fahren ohne Führerschein 1 Jahr Fürerscheinsperre und eine langjährige Freiheitsstrafe Doch heute Nacht ist mir eben noch eingefallen, dass ich im Jahr 2000 mit 2,2 g Haschisch im Zug erwischt worden bin. (Das war kein Rückfall, sonder ich hatte das Pice von einem damaligen Freund bekommen und habe es eingesteckt. - dummerweise!!!!!!! Verurteilt wurde ich durch einen Strafbefehl wegen unerlaubten Besitz von BTMG §§ 29 Abs. 1, Nr. 3 , 3 Abs. 1, 1 Abs. 1 BtmG i. V. m. der Anlage I zum BtmG. Die Strafe war 50 Tagessätze von 80 DM, also 4.000 DM festgelegt. Ich hab mich gestern mal mit dem ganzen auseinander gesetzt, es scheint ja so zu sein das in diesem Behörden Zeugnis das gleiche enthalten ist, wie bei einem Strafprozess. Ausnahmen sind Jugendstrafen. Deine langjährige Freiheitsstrafe wird nach 15 Jahre ab ende der Freiheitsstrafe getilgt. Die 50 Tagessätze nach 5 Jahren, bleibt aber solange stehen bis die längste Frist abgelaufen ist. Wenn Mr. T das sagt, wird schon was dran sein, ich glaube der hat mit solchen Dingen häufiger zu tun. |
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11.10.2009, 12:34
Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 23.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50686 |
Hallo zusammen....
ich muß jetzt noch mal explizit nachfragen.... 1. Strafurteil wegen Handel mit BtmG in nicht geringer Menge am 5.11.1993 (Rechtskraft 28.9.1994) Urteil zu 10 Jahren und 3 Monaten 2. Strafbefehl wegen (ausschließlich) Besitz von BtmG am 14.2.2000 (Rechtskraft sofort) Urteil zu Geldstrafe von 50 tagessätzen á 80 DM Was steht heute davon in einem Führungszeugnis (0)? Nochmal Besten Dank für eure Hilfe! Mike |
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11.10.2009, 19:13
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 124 Beigetreten: 03.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26090 |
Boha 10 Jahre und 3 Monate? Das ist ja heftig ....
Das lässt sich so jetzt aber schlecht beantworten, du musst ab dem Haftende 15 Jahre tilgung rechnen, solange steht beides drinne! (nicht die zwei drittel! ) |
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11.10.2009, 19:48
Beitrag
#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 23.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50686 |
Joah.... Bayern hat dortmals noch richtig zugelangt
ist aber alles längst vorbei und mein Leben mit meiner Familie läuft bestens Irgendwie komme ich da aber nicht ganz klar.... das was du da schreibst, wären die Tilgungsfristen beim Bzrg.... die Tilgungsfristen beim Führungszeugnis 0 sind anders. Meine Berechnung wäre wie folgt: 5.11.93 + 10 J 4 Mon 5.3.2004 + 5 jahre Tilgungsfrist aus dem Führungszeugnis: 5.3.2009 Meine Annahme beruht auf: § 34 Länge der Frist BZRG Das haben mir Leute aus dem Jurathek-Forum bestätigt. Die Eintragungen im Bzrg sind noch bis 3.2019 drin (ab da Auskunfstsperre) und 1 weiteres Jahr später werden die Einträge entgültig entfernt. Mein Führungszeugnis sollte also zum jetzigen Zeitpunkt sauber sein. Irgendwie ganz schön schwierig das mit den verschiedenen Fristen Grüße Mike |
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11.10.2009, 20:08
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Hast du eigentlich BtM konsumiert? Wenn ja, ist der Konsum bekannt?
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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11.10.2009, 20:08
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Boha 10 Jahre und 3 Monate? Das ist ja heftig .... Locker mal 100 Kg und noch einige Sachen mehr ...... Ich denke da Du den Antrag ja schon gestellt hast,wird es nun keinen Sinn machen,daß Du Dir den Kopf darüber zerbrichst. Warte einfach ab was von der FSST kommt Viel Glück !! |
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11.10.2009, 20:14
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#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 124 Beigetreten: 03.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26090 |
Die Tilgung die du nennst ist die für das gewöhnliche Führungszeugnis.
Aber ich möchte dich hier auch nicht verwirren, weil diese Geschichte mir auch mehr Fragen aufwirft. Scheinbar bin ich damit auch nicht der einzigste, sonst hättest du schon mehrere Antworten in diesem Thread! |
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11.10.2009, 20:37
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#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 23.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50686 |
@ Mr. T: Konsum ist der FFst nicht bekannt
Beim 2ten Delikt wurde ich auch "nur" wegen Besitz verurteilt. BTW: Was würde das für einen Unterschied machen, da die Verwertbarkeitsfrist von 15 Jahre vorüber ist? @ Bitburger:Ja, bei diesen Fristen handelt es sich um ein "normales" Führungszeugnis N bzw. 0. Was anderes kann die FFst auch nicht einsehen. @ fragen-fragen: Du hast natürlich vollkommen recht.... es ist so wie es ist... der Antrag ist gestellt, das Geld bezahlt, das Führungszeugnis und die VZR-Auskunft gestellt.... und ich mach mich - du hast so was von recht - total kirre Aber so ist das halt mal.... die blöde 2te Sache hat bzw. macht mir einfach Kopfzerbrechen. Besten Dank an alle für eure Mühe Mike |
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11.10.2009, 20:39
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#16
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
die blöde 2te Sache hat bzw. macht mir einfach Kopfzerbrechen. Ich sehe immer noch keine MPU.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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11.10.2009, 20:43
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Ich kann das sehr gut nachvollziehen,habe ja auch
einen Thread am laufen.... Ich habe mir vorab das FZ zum Amtsgericht schicken lassen und konnte es da dann einsehen,von dort wurde es dann weiter an die FSST geschickt. Nur nützt Dir das leider nun auch nichts mehr. Das der FSST nichts über Konsum Deinerseits bekannt ist, dürfte sich Positiv für Dich erweisen . |
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16.10.2009, 14:30
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#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 23.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50686 |
Kleines Update
für mich jedoch eine riesengroße Erleichterung MEIN FÜHRUNGSZEUGNIS HAT KEINEN EINTRAG (Heute mit der Post gekommen) Somit sieht mE die Sache echt gut aus und ich werde nächste Woche mal vorsichtig anrufen und fragen, ob ich derweil nen Vorläufigen bekommen kann! Drückt mir die Daumen Mike P.S.: Sorry für die vielen Großbuchstaben... aber ich freu mich grad richtig doll |
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16.10.2009, 14:45
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#19
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
P.S.: Sorry für die vielen Großbuchstaben... aber ich freu mich grad richtig doll Ausnahmsweise sei dir verziehen! -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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16.10.2009, 15:04
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#20
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 1368 Beigetreten: 19.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40858 |
Es gibt doch auch ein Tiefenprüfungszeugnis, da stehen auch Verfahren drin, die z.B. eingestellt worden sind, d.h. wenn jemand ein eintragungsfreies Führungszeugnis hat, können noch alte Sachen vor Gericht verwendet werden, bzw. die Glaubwürdigkeit in Frage stellen.
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16.10.2009, 15:14
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#21
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Warum teilst du uns das mit? Wollte das Jemand wissen oder ist es für diesen Fall relevant?
Außerdem gibt es kein "Tiefenprüfungszeugnis". -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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16.10.2009, 15:23
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#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 23.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50686 |
Danke Mr. T
Ich lass mir heut nix mehr verderben von wegen Tiefenprüfung.... smile Beste Grüße an alle Mike |
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16.10.2009, 15:40
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#23
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Na Super
Freu mich mit Dir |
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17.10.2009, 13:13
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#24
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 07.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50873 |
Sorry, dass ich mich da mal einmische. Aber ich finde das Thema recht interessant.
Erfolgt die Wiedererteilung nach der Tilgungsfrist von 10+5 ohne weitere Auflagen? Also nicht noch mal in die Fahrschule? Also, ich weiß ja um diese Gesetzesänderung in 2008 - in der steht, dass nach verstreichen der 2-jährigen Frist die Fahrerlaubnis nicht erlischt. Das gilt dann wohl auch noch nach 15,20,30 Jahren? MFG Chris |
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17.10.2009, 13:17
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#25
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 23.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50686 |
Hallo Chris....
ganz soweit ist es noch nicht! Die Tilgungsfrist von 5 + 10 Jahren ist um.... alle Auszüge sind ok.... der FS ist Neubeantragt. Jetzt schau mer mal was die FSST in Hanover Land dazu sagt Ich hoffe auf eine auflagenfreie Neuerteilung. Werde sobald es News gibt sofort berichten. Viele Grüße Mike |
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17.10.2009, 13:31
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#26
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 07.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50873 |
Das wünsche ich mir für Dich auch! Viel Erfolg & natürlich auch ein Quentchen Glück! ;-)
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Gast_charly68_* |
17.10.2009, 14:21
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#27
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Sorry, dass ich mich da mal einmische. Aber ich finde das Thema recht interessant. Erfolgt die Wiedererteilung nach der Tilgungsfrist von 10+5 ohne weitere Auflagen? Normalerweise JA, wenn keine Tatsachen bekannt sind, die eine Anordnung von Prüfungen rechtfertigen. Die 10 Jahresfrist in Bayern und die 15 Jahresfrist in teilweise anderen Bundesländern sind in meinen Augen keine Tatsachen, die Prüfungen rechtfertigen. Denn hätte dies der Gesetzgeber so gewollt, dann stünde es auch wieder entsprechend im Gesetz drin analog zu der bisherigen Regelung mit der 2 Jahresfrist. LG |
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17.10.2009, 16:07
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#28
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 23.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50686 |
@ Chaly68: Hast du evtl. ne Ahnung wie das in Niedersachsen gehandhabt wird? Ich konnte diesbezüglich keine genaueren Info's finden.
Viele Grüße Mike |
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07.11.2009, 09:06
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#29
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 23.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50686 |
Liebe Forumsmitglieder
gestern war es dann soweit.... ich konnte meinen vorläufigen FS abholen und bin nun wieder ein aktives Mitglied im Straßenverkehr Hier noch mal der Reihe nach: - Vorgeschichte wie aus meinem Threat zu lesen - dank des Forum's hier, konnte ich alle Unterlagen besorgen und am 6.10.2009 meinen Antrag stellen - mein vorheriger Wohnort war ja in Bayern und es hat 3 (!) Wochen gedauert, bis meine Akte bei meiner jetzigen FSST war. (allerdings haben sie vor versenden meiner Akte dieselbige komplett gesäubert.... echt brav ) - ich hatte ca. 2 mal pro Woche Kontakt mit meiner Sachbearbeiterin und hatte schon fast ein schlechtes Gewissen, dass ich so oft angerufen habe und nachgefragt habe, ob denn nun schon meine Akte da sei.... vorgestern wollte ich deswegen schon nicht anrufen aber meine Frau meinte.... mach ma... ich hab da so nen Gefühl.... und pfeilgrad.... Frau Sch..... sagte zu mir: Ja, Herr Ro....., Sie können gerne Ihre vorläufige Fahrerlaubnis bei mir abholen. Was war das für eine Freude! - die Kosten: - 190,90 EUR bei der FSST - 13,00 EUR Führungszeugnis - 20,00 EUR Erste Hilfe Nachweis - 6,67 EUR Sehtest Für meine vorläufige Fahrerlaubnis mußte ich nichts bezahlen, die war scheinbar in den Gebühren schon mit drin. Meine Sachbearbeiterin hatte dann auch sofort den Kartenführerschein bestellt.... das dauert ca. 10 Tage. Liebes Forum.... ich bin überglücklich und möchte mich bei euch bedanken! Ich habe hier sehr viel Informationen bekommen, ohne diese ich meine FE noch nicht hätte. Ach ja... ein Tip noch von mir: Viel Zeit habe ich hier im Forum verbracht... aber ich habe auch viel Zeit mit meinem IPhone verbracht. Dort habe ich mir ein App gekauft, wo man die Theorie über kann und auch alle Prüfungen machen kann. In 17 Jahren, wo ich nicht wirklich aktiv am Straßenverkehr teilgenommen habe, hat sich doch sehr sehr viel verändert. Ich finde, das war für mich auch sehr wichtig. Gestern bin ich dann gleich mal 6 Stunden mit meiner Frau nach München gefahren.... also das hat super prima geklappt! Nochmals vielen Dank an Euch Mike |
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07.11.2009, 09:52
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Herzlichen Glückwunsch
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Gast_klaus62_* |
07.11.2009, 10:03
Beitrag
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das waren wohl die interessantesten 6 Std deines Lebens
Herzlichen Glückwunsch auch von mir |
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07.11.2009, 19:29
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
Hey Super Mike
Na siehste,hat ja alles geklappt !! Viel Spass beim fahren wünsche ich Dir ! Liebe Grüße Fragen-Fragen Ps:Finde ich gut,daß Du für die Vorläufige nichts bezahlen mußtest,in Berlin kostet sowas wohl 7,70,-€.... |
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07.11.2009, 19:49
Beitrag
#33
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 23.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50686 |
Hallo zusammen
vielen Dank für eure Wünsche! @ fragen-fragen: Bei dir ist es auch "bald" soweit und ich hoffe, du bekommst die Zeit noch gut überbrückt! Das die "Vorläufige" nichts gekostet hat, hat mich auch gewundert... und auf Nachfragen meinte eben meine SB, dass der schon in der Gebühr mit drin wäre. Ich finde, dass diese unterschiedlichen Auslegungen von Gesetzten etc. ziemlich daneben sind. In Bayer z.B. wäre es ja auch anders gelaufen für mich. Komisch und echt nicht erfreulich, dass da Landesrecht über EU-Recht geht. Beste Grüße Mike |
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Gast_charly68_* |
07.11.2009, 19:54
Beitrag
#34
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07.11.2009, 20:00
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Bundesrecht steht auch über Landesrecht!
Ansonten würde man heute noch in Hessen Leute exekutieren. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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07.11.2009, 20:24
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Genau...
Zitat Ein vielzitiertes juristisches Kuriosum stellt in diesem Zusammenhang Artikel 21 Abs. 1 HV dar, nach dem für besonders schwere Verbrechen die Todesstrafe verhängt werden kann.[1] Infolge der im Grundgesetz vollzogenen Abschaffung der Todesstrafe ist die hessische Regelung unwirksam. Quelle: Wikipedia Du meinst sicherlich Landesrecht über Bundesrecht. Du hast dich sicherlich mal wieder nur verschrieben oder gar nur den Ironie-Smiley vergessen? -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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08.11.2009, 00:23
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 292 Beigetreten: 11.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48355 |
So ein erfreuliches Ereignis und Ihr kommt
mit Todesstrafe^^ @Mike Bei mir liegt es wohl daran,daß noch keine KBA Auskunft vorliegt so jedenfalls die Aussage der FSST. Aber ich werde nächste Woche mal wieder dort anrufen Naja,habe ja auch erst am 20.10. den Antrag gestellt. Und Du bist gleich 6 Stunden selber gefahren ? Ich denke das Gefühl war unbeschreiblich Liebe Grüße Fragen-Fragen |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 01:45 |