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> Welche Strafe bei mehr Mitfahrern als zugelassen?
daniel3349
Beitrag 18.10.2009, 21:16
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

Welche Strafe ist zu erwarten, wenn in einem Auto das für 2 Personen zugelassen ist 3 Personen mitgenommen werden?

Erhält nur der Fahrer eine Strafe, nur der dritte Mann oder beide? Macht es außerdem einen Unterschied (nicht sicherheitstechnisch sondern strafrechtlich), ob beide mit einem Gurt angeschnallt sind oder nur einer?

Desweiteren würde mich interessieren, ob es Auswirkungen auf die Probezeit hat.

Vielen Dank und Gruß.
Daniel
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Jens
Beitrag 18.10.2009, 21:30
Beitrag #2


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Zitat (daniel3349 @ 18.10.2009, 22:16) *
Welche Strafe ist zu erwarten, wenn in einem Auto das für 2 Personen zugelassen ist 3 Personen mitgenommen werden?
Dem Fahrer droht höchstens dann eine Strafe, wenn der Wagen durch die dritte Person überladen ist. Die Beförderung von mehr Personen, als Sitzplätze vorhanden sind, ist nicht ordnungswidrig.


Zitat (daniel3349 @ 18.10.2009, 22:16) *
Desweiteren würde mich interessieren, ob es Auswirkungen auf die Probezeit hat.


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Gast_lorenz1808_*
Beitrag 18.10.2009, 21:40
Beitrag #3





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Zitat (Jens @ 18.10.2009, 23:30) *
Die Beförderung von mehr Personen, als Sitzplätze vorhanden sind, ist nicht ordnungswidrig.


Wie jetzt. Ich kann obwohl in den Papieren 4 Sitzplätze beim Trabi stehen 5 Personen insgesamt befördern und mach mich nicht mal strafbar.

Wie verhält sich das dann mit dem Anschnallen.
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Nebukad
Beitrag 18.10.2009, 21:43
Beitrag #4


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Zitat (Jens @ 18.10.2009, 22:30) *
Zitat (daniel3349 @ 18.10.2009, 22:16) *
Welche Strafe ist zu erwarten, wenn in einem Auto das für 2 Personen zugelassen ist 3 Personen mitgenommen werden?
Dem Fahrer droht höchstens dann eine Strafe, wenn der Wagen durch die dritte Person überladen ist. Die Beförderung von mehr Personen, als Sitzplätze vorhanden sind, ist nicht ordnungswidrig.


Da ist dir aber die Änderung der StVO vor gar nicht langer Zeit entgangen.

Zitat
§21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
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Jens
Beitrag 18.10.2009, 21:51
Beitrag #5


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@Nebukad: Den kenn ich.

Aber:
Zitat (§49 StVO)
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über …
20. die Personenbeförderung nach § 21 Absatz 1 Satz 4 …
verstößt.

Ein Verstoß gegen den von dir zitierten §21 Abs. 1 Satz 1 ist somit nicht ordnungswidrig.



Edit:
Zitat (lorenz1808 @ 18.10.2009, 22:40) *
Ich kann obwohl in den Papieren 4 Sitzplätze beim Trabi stehen 5 Personen insgesamt befördern und mach mich nicht mal strafbar.
Strafbar sowieso nicht. Und eine Ordnungswidrigkeit begehst du eben nur dann, wenn du durch die Besetzung mit 5 Personen das zulässige Gesamtgewicht überschreitest.

Zitat (lorenz1808 @ 18.10.2009, 22:40) *
Wie verhält sich das dann mit dem Anschnallen.
Bei einem Viersitzer werden wohl auch nur vier Sicherheitsgurte vorgeschrieben sein. Da nur bei vorgeschriebenen Gurten Anschnallpflicht besteht, kann die fünfte Person mangels vorgeschriebenem Gurt keinen Verstoß gegen die Anschnallpflicht begehen.

Ich würde trotzdem von solchen Aktionen abraten, spätestens wenn sich die fünfte Person bei einem Unfall verletzt, gibts massive Probleme mit der Versicherung.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 18.10.2009, 22:00


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Nebukad
Beitrag 18.10.2009, 22:04
Beitrag #6


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Was ist denn mit dem Tatbestand 97, der mit 5€ bestraft wird und hier im Forum schon des öfteren im Zusammenhang mit dieser Thematik ins Feld geführt wurde?

Wäre demnach auch eine Untersagung der Weiterfahrt unzulässig?
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Jens
Beitrag 18.10.2009, 22:10
Beitrag #7


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Zitat (Nebukad @ 18.10.2009, 23:04) *
Was ist denn mit dem Tatbestand 97, der mit 5€ bestraft wird und hier im Forum schon des öfteren im Zusammenhang mit dieser Thematik ins Feld geführt wurde?
Der greift bei Verstößen gegen den Satz 4
Zitat
Es ist verboten, Personen mitzunehmen
1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.

Das erkennt man besser, wenn man statt in den Bußgeldkatalog in den Tatbestandskatalog schaut
  • 121100 Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person.
    § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat
  • 121106 Sie beförderten auf der Zugmaschine ohne geeignete Sitzgelegenheit Personen.
    § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat
  • 121112 Sie beförderten in einem Wohnwagen hinter dem Kraftfahrzeug Personen.
    § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat



Zitat (Nebukad @ 18.10.2009, 23:04) *
Wäre demnach auch eine Untersagung der Weiterfahrt unzulässig?
Denk ich nicht. Hier könnte die Polizei sicher schon zum Zweck der Gefahrenabwehr eingreifen. Und daß der Verstoß gegen den Satz 1 nicht ordnungswidrig ist, bedeutet wohl nicht, daß ein Verstoß gegen diese Vorschrift hingenommen werden muß.


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daniel3349
Beitrag 18.10.2009, 23:00
Beitrag #8


Neuling
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Hm, also für mich ist das nicht logisch, dass es wirklich keine Strafe gibt, da ja ansonsten der §21 Abs. 1 Satz 1 völlig sinnlos wäre, wenn es nicht bestraft wird? Warum sollte man ihn dann also einfügen?

Hatte vor nem guten Jahr oder so bei Stern TV glasub ich auch mal nen Beitrag dazu gesehen und damals war es wohl wirklich noch nicht strafbar, es sollte aber kurze Zeit später eine Gesetzesänderung geben hatten die auch gesagt. Konnte dazu aber leider auch nichts finden.

Danke trotzdem erstmal smile.gif

Vielleicht noch andere Unterstützer / Gegner?
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Gast_lorenz1808_*
Beitrag 18.10.2009, 23:10
Beitrag #9





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Geh mal auf diese Internetseite ... wird vom Forum aus auch verlinkt.

Da finde ich auch keinen Tatbestand der sagt, das die Anzahl an Sitzplätzen oder so überschritten wurde ...

http://www.polizei.bayern.de/muenchen/verk...p;tt=19.10.2009
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Feuerstein
Beitrag 19.10.2009, 01:06
Beitrag #10


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Hallo Jens,

klar ist, dass § 21(1) StVO die spezialgesetzliche Regelung zur Mitnahme von Personen ist. Könnte aber nicht trotzdem die Überbesetzung des Kfz über § 23(1) i.V.m. 21(1) StVO doch ordnungswidrig sein?
Laut §23(1) StVO muss der Fahrzeugführer dafür sorgen, dass die Besetzung vorschriftsmäßig ist. Was spricht dagegen?

Feuerstein
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Jens
Beitrag 19.10.2009, 09:13
Beitrag #11


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Der §21 Abs. 1 StVO wurde zum 16. Mai 2006 geändert durch die Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 11. Mai 2006 (BGBl. I S. 1160). In der Begründung (BR-Drucksache 165/06) heißt es
Zitat
Damit wird für fast alle Fahrzeuge das Prinzip eingeführt, im Grundsatz nur noch soviele Personen zu befördern, wie Sitzplätze vorhanden sind, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind. Da die Richtlinie 2003/20/EG hier einen Übergangszeitraum einräumt, wird zunächst davon abgesehen, einen Ordnungswidrigkeitentatbestand für die neu eingeführten Pflichten zu schaffen.

Also ist es vom Gesetzgeber ganz bewußt gewollt, daß ein Verstoß gegen §21 Abs. 1 Satz 1 nicht ordnungswidrig ist.

Interessant ist übrigens, daß der zur Begründung herangezogene Übergangszeitraum seit dem 8. April 2009 abgelaufen ist. whistling.gif


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Feuerstein
Beitrag 19.10.2009, 09:54
Beitrag #12


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Aha. Danke. Dann ist ja alles klar.

Feuerstein
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DaRealAd
Beitrag 19.10.2009, 14:14
Beitrag #13


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Also nochmal kurz zusammengefasst:

- Es ist nach §21 Abs. 1 Satz 1 StVO verboten, mehr Personen mitzunehmen als Sitzplätze mit Gurten vorhanden sind
- Ein Verstoß gegen die Vorschrift stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, kann also nicht mit einem Verwarngeld geahndet werden.
- Die Polizei kann und wird wahrscheinlich dennoch die Weiterfahrt in einem solchen Fall zur Gefahrenabwehr untersagen. Also muss einer aussteigen...


--------------------
[BE] [C1E] [CE] [MSLT]
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superdiesel
Beitrag 19.10.2009, 14:24
Beitrag #14


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[Erbsenzähler-Modus an]

Zitat
Die Polizei ... wird ... die Weiterfahrt ... untersagen. Also muss einer aussteigen...

Nein, zwei müssen aussteigen, denn

Zitat
Welche Strafe ist zu erwarten, wenn in einem Auto das für 2 Personen zugelassen ist 3 Personen mitgenommen werden?

Der Fahrer nimmt drei Personen mit, also sind sie zu viert - auf zwei Sitzen. wink.gif

[Erbsenzähler-Modus aus] narr.gif


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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jens_16syncro
Beitrag 19.10.2009, 14:49
Beitrag #15


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Hm,
ich hätte da ein als LKW zugelassenes Fahrzeug, welches jedoch serienmäßig mit 7 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) ausgerüstet ist. Die hintere 3er-Sitzbank ist ausgebaut, zwei btb-Sitze hinter den beiden vorderen Sitzen sind jedoch noch da. Alle Sitzplätze haben Gurte.
Eingetragen sind nur die beiden vorderen Sitzplätze.
Kann die cop.gif wirklich die Weiterfahrt untersagen, wenn die Passagiere, die eigentlich "überzählig" sind, auf serienmäßigen, gurtgesicherten Sitzplätzen befördert werden ?

Gruß
Jens


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Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
Lewer duad as Slaav!
Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens
vertrouw op god en je mauser
motto van de Boerenoorlog (1899-1902)
Слава Україні!
Sláva Ukrayíni!

Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt
(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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haschee
Beitrag 19.10.2009, 17:34
Beitrag #16


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Selbst wenn das momentan nicht bußgeldbewehrt ist, ist es nicht erlaubt.

Und wenn man jetzt mal vom Unfallfalle ausgeht könnten sich da die Versicherungen doch recht bequem zurücklehnen wenn dir der Rücken wehtut weil ein nicht angeschnallter überzähliger Insasse dir hintendraufgeknallt ist.
Zumindest sollten sie es versuchen.

Nicht daß ich sowas nicht schon gemacht hätte, jung und dumm wie ich war.
In einen Fiat Punto I passen "gut" fahrbar 9 Personen rein (incl. Fahrer).
Da kommen wir aber schon wieder in den Bereich der Überladung.


@jens:
du hast mehr Sitze als eingetragen in einem LKW...

Was für Auflagen hatte denn deine LKW Zulassung?

Das ist evtl. steuerrechtlich bedenklich. Und damit macht man keine Späße. whistling.gif


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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daniel3349
Beitrag 20.10.2009, 04:30
Beitrag #17


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Super, gleich so viele Antworten freuen mich smile.gif

Also wenn es so stimmt, wie "DaRealAd" in seinem Post dank der Hilfe aller anderen zusammengefasst hat bin ich ja beruhigt, dass es dafür keine Punkte gibt.

Ist natürlich dennoch unverantwortlich und gefährlich, auch wenn sich zwei mit einem Gurt anschnallen.

Dankeschön - super Forum biggrin.gif
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nachteule
Beitrag 20.10.2009, 12:15
Beitrag #18


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Hallo, Daniel3349,

einen Aspekt hast Du dabei vergessen:

Du bist mit Deinem besten Kumpel unterwegs, lernst die Frau Deines Lebens kennen und nimmst diese, zusammen mit Deinem Kumpel, in Deinem Zweisitzer mit.

Unterwegs wirst Du von der Streife angehalten, und es heißt: "Einer muss draußen bleiben".

Wen lässt Du stehen?

Deinen besten Kumpel, der Dir in Freud und Leid seit Jahren beisteht?

Die Frau Deines Lebens, die Du allerdings erst seit ein paar Stunden kennst?

Oder lässt Du Deinen besten Kumpel mit der Frau Deines Lebens in der Dunkelheit stehen, damit er sich um sie kümmern kann? whistling.gif

Vertrackte Situation, oder? think.gif

Was lernt man daraus?

Kaufe Dir nie wieder einen Zweisitzer. laugh2.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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jens_16syncro
Beitrag 20.10.2009, 12:18
Beitrag #19


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Zitat (haschee @ 19.10.2009, 19:34) *
@jens:
du hast mehr Sitze als eingetragen in einem LKW...
Was für Auflagen hatte denn deine LKW Zulassung?

Ich hatte keine Auflagen bei der TÜV-Prüfung (Erstzulassung in D nach 30 Jahren schwedischer Zulassung), es wurden aber nur zwei Sitzplätze eingetragen.

Zitat
Das ist evtl. steuerrechtlich bedenklich. Und damit macht man keine Späße. whistling.gif

Das Vorhandensein von Sitzen ist KFZ-Steuerrelevant ? Ich wüßte nicht, dass irgendwo im KFZ-Steuergesetz irgendwas von der maximalen Anzahl Sitzplätzen beim LKW steht. Da geht es immer nur um den "offensichtlichen Anschein". Zusätzliche Sitzplätze können ja auch der Pausengestaltung der Besatzung dienen. Die verkehrsrechtliche Einstufung hat der AASmbB entschieden, die steuerechtliche Einstufung wurde bisher nicht angezweifelt.
Ich werden bei nächster Gelegenheit aber mal die beiden zusätzlichen Sitzplätze nachtragen lassen, ich sehe da kein Problem, weil die Ladefläche immer noch mehr als 50% der Gesamtfläche sind. Alle 7 Plätze würde nicht gehen, da wird die Ladefläche zu klein.

Gruß
Jens


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Jens
Beitrag 20.10.2009, 12:59
Beitrag #20


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Zitat (nachteule @ 20.10.2009, 13:15) *
Vertrackte Situation, oder? think.gif
Nö. Ein echter bester Kumpel würd freiwillig aussteigen twinkle.gif


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daniel3349
Beitrag 20.10.2009, 19:03
Beitrag #21


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Ich wusste es von anfang an - so ein Zweisiter bringt einem nur Nachteile und Probleme pinch.gif

Ich glaub ich fahr ab jetzt immer mit Bus und Bahn, da kann ich sogar mehrere Freundinnen gleiczeitig mitnehmen tongue.gif
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haschee
Beitrag 20.10.2009, 20:11
Beitrag #22


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Zitat (jens_16syncro @ 20.10.2009, 13:18) *
Das Vorhandensein von Sitzen ist KFZ-Steuerrelevant ? Ich wüßte nicht, dass irgendwo im KFZ-Steuergesetz irgendwas von der maximalen Anzahl Sitzplätzen beim LKW steht. Da geht es immer nur um den "offensichtlichen Anschein". Zusätzliche Sitzplätze können ja auch der Pausengestaltung der Besatzung dienen. Die verkehrsrechtliche Einstufung hat der AASmbB entschieden, die steuerechtliche Einstufung wurde bisher nicht angezweifelt.
Ich werden bei nächster Gelegenheit aber mal die beiden zusätzlichen Sitzplätze nachtragen lassen, ich sehe da kein Problem, weil die Ladefläche immer noch mehr als 50% der Gesamtfläche sind. Alle 7 Plätze würde nicht gehen, da wird die Ladefläche zu klein.


Gut, wenn das so ist. wavey.gif
Ich weiß nicht, der Anschein wenn du mehr Sitzplätze als eingetragen hast auf denen du Personen STATT Ladung befördern kannst.
Mir würde das Bauchschmerzen bereiten.

Hat der aaS nichts gesagt wegen der Zweisitzereintragung?


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nachteule
Beitrag 21.10.2009, 02:06
Beitrag #23


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Hallo, Daniel3349,

Zitat (daniel3349 @ 20.10.2009, 20:03) *
Ich wusste es von anfang an - so ein Zweisiter bringt einem nur Nachteile und Probleme pinch.gif

Ich glaub ich fahr ab jetzt immer mit Bus und Bahn, da kann ich sogar mehrere Freundinnen gleiczeitig mitnehmen tongue.gif

da wäre so ein Auto doch auch nicht schlecht, oder?

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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Dlarah
Beitrag 21.10.2009, 06:27
Beitrag #24


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Besser kommt aber sowas. Auch mit Pool zu haben  rolleyes.gif


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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nachteule
Beitrag 21.10.2009, 10:23
Beitrag #25


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Hallo, Dlarah,

gibt es den Pool auch mit Sicherheitsgurten? laugh2.gif

Ich stelle mir gerade vor, was los wäre, wenn die Mitfahrer/-innen sich gerade im Pool vergnügen, und das Auto wird in einen Unfall verwickelt. blink.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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lawie
Beitrag 21.10.2009, 10:45
Beitrag #26


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Ich möchte mich hier mit einer Unfallmeldung aus dem Jahre 2007 melden:

Nonstopnews-Pressemeldung

Bei diesem besagten Unfall ist ein Kleinbus aus PL ungebremst auf einen Lkw aufgefahren. 3 Tote, 6 Schwerverletzte.
Das tragische an der Sache war, dass der "Kleinbus" eine Lkw-Zulassung hatte und die beiden Sitzbänke im hinteren Teil nachträglich "fachgerecht" mit Spax-Schrauben eingefügt wurden. Ergo: Es gab keine Gurte, und dass die Sitzbänke bei diesem Aufprall nicht in der "Verankerung" blieben ist auch klar.


--------------------
Ich übernehme mal eine Weisheit: Mehr Mut zum Blut!
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Dlarah
Beitrag 26.10.2009, 20:56
Beitrag #27


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Zitat (nachteule @ 21.10.2009, 10:23) *
gibt es den Pool auch mit Sicherheitsgurten?  laugh2.gif
Ich stelle mir gerade vor, was los wäre, wenn die Mitfahrer/-innen sich gerade im Pool vergnügen, und das Auto wird in einen Unfall verwickelt.  blink.gif

Sooo genau habe ich diesen Markt nicht sondiert (ist ein klein wenig oberhalb meiner Preislage), aber fachgerechtes Niederzurren von Personen im wassergefüllten Pool sollte heutzutage durchaus im Bereich der technischen Möglichkeiten liegen, denke ich  dry.gif


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bax
Beitrag 28.10.2009, 00:17
Beitrag #28


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Und wie schauts mit 123118 aus? Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht
vorschriftsmäßig war, 25 €.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 16.09.2024 - 12:44