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> §70 Kurs von der Behörde abgelehnt
Abe_86
Beitrag 03.11.2009, 13:09
Beitrag #1


Neuling


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Hatte 2007 einen schweren Verkehrsunfall und 2006 einen Unfall (nur Blechschaden), nur leider beides innerhalb der Probezeit.

Wegen dem Unfall hatte ich eine Gerichtsverhandlung und bekam 2 Monate Fahrverbot, nach Ablauf dieser Frist holte ich meinen FS wieder von der Behörde ab. Alles kein Problem. Bis sich dann nach einem halben Jahr das Landratsamt per Post meldete, ich solle ein positives MPU-Gutachten vorlegen. Hab dies dann versucht wobei dies dann negativ ausfiel, aber ein schreiben dabei war ich könne dies zum positiven wenden wenn ich bei der Begutachtungsstelle einen Kurs mitmache. Nennt sich §70 Kurs.
Und jetzt kommts:
Zuerst sagte das Landratsamt das das Gutachten in Ordnung wäre. Und ein halbes Jahr später bekamm ich erneut Post vom Landratsamt wo es dann hieß:
Sie hätten es sich anders überlegt und seien doch nicht einverstanden damit das nur dieser Kurs das Gutachten zu einem positiven wandelt.

Und jetzt meine Frage.

Darf die Behörde einem Gerichtsurteil in dem Sinne widersprechen?

Dürfen die das so einfach beschließen?
Vorallem niemand vom Landratsamt hat sich mit mir unterhalten also niemand kann dann eigentlich beurteilen was für eine Persönlichkeit ich habe oder welcher Typ Mensch ich bin.

Würde mich über Meinungen und evtl. Möglichkeiten um dagegen anzugehen, freuen.

Danke. MFG.
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magnum88
Beitrag 03.11.2009, 13:22
Beitrag #2


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Zitat (Abe_86 @ 03.11.2009, 13:09) *
Darf die Behörde einem Gerichtsurteil in dem Sinne widersprechen?


Ich habe die Vermutung, dass du irgend etwas durcheinander bringst.
Schildere doch bitte mal genau die Delikte und was für Schreiben du erhalten hast. Wichtig für uns sind die darin aufgeführten Paragrafen.

Zitat
Dürfen die das so einfach beschließen?


Als Fahrerlaubnisbehörde darf sie alle nötigen Fahrerlaubnismaßnahmen anordnen. Natürlich muss sie sich dabei an die Gesetze halten.


Zitat
Vorallem niemand vom Landratsamt hat sich mit mir unterhalten also niemand kann dann eigentlich beurteilen was für eine Persönlichkeit ich habe oder welcher Typ Mensch ich bin.


Wie kommst du darauf, dass die Mitarbeiter im Landratsamt dich beurteilen müssen? Das ist Sache von Gutachtern.
Die Fsst kann nur deren Gutachten auf Schlüssigkeit und Richtigkeit überprüfen.
Außerdem natürlich andere Maßnahmen wie Entzug, usw. anordnen.


--------------------
"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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ujgm
Beitrag 03.11.2009, 13:52
Beitrag #3


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Zitat (Abe_86 @ 03.11.2009, 13:09) *
Darf die Behörde einem Gerichtsurteil in dem Sinne widersprechen?

Was hat das jetzt mit dem Gerichtsurteil zu tun? Dem wird doch nicht widersprochen.

Zitat (Abe_86 @ 03.11.2009, 13:09) *
Dürfen die das so einfach beschließen?

Ja, das dürfen die!

Gem. § 11 Abs. 10 Nr. 3 FeV genügt die Kursteilnahme zum Nachweis der Wiederherstellung der Eignung nur dann, wenn u.a. die Fahrerlaubnisbehörde zugestimmt hat.

Solange die FEB also nicht zugestimmt hat, bzw die Zustimmung widerrufen/zurückgenommen wurde, nützt die Kursteilnahme nix.

Allerdings darf die FEB das nicht "einfach so" willkürlich beschließen, sondern muss Gründe haben.


Zitat (Abe_86 @ 03.11.2009, 13:09) *
... evtl. Möglichkeiten um dagegen anzugehen...

Rücknahme/Widerruf der Zustimmung ist ein Verwaltungsakt. Dagegen kannst du Widerspruch und Klage einlegen.
Vor Gericht wird dann geprüft, ob die Behörde ermessensfehlerhaft entschieden hat.

Die FEB hat doch bestimmt eine Begründung dazu geschrieben? Erzähl doch mal...
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Mr.T
Beitrag 03.11.2009, 14:11
Beitrag #4


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Zitat (Abe_86 @ 03.11.2009, 13:09) *
Zuerst sagte das Landratsamt das das Gutachten in Ordnung wäre. Und ein halbes Jahr später bekamm ich erneut Post vom Landratsamt wo es dann hieß:
Sie hätten es sich anders überlegt und seien doch nicht einverstanden damit das nur dieser Kurs das Gutachten zu einem positiven wandelt.
Hast du die Teilnahmbescheinigung an dem §70-Kurs der FSST vorgelegt?
Und was ist mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Aufbauseminar? Hast du jetzt eine entsprechende Aufforderung zur Teilnahme an einem solchen Aufbauseminar erhalten? unsure.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Abe_86
Beitrag 03.11.2009, 16:16
Beitrag #5


Neuling


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Ich durfte ja nicht mal Teilnehmen, die zuständige behörde sagte von vorne herein dass dieser Kurs ihnen nicht ausreichen würde.

Es wurde praktisch der Vorschlag des Gutachters abgelehnt.
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Mr.T
Beitrag 03.11.2009, 16:51
Beitrag #6


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Mach doch mal, was @magnum88 vorgeschlagen hat:
Zitat (magnum88 @ 03.11.2009, 13:22) *
Schildere doch bitte mal genau die Delikte und was für Schreiben du erhalten hast. Wichtig für uns sind die darin aufgeführten Paragrafen.
Bislang ist mir Alles (auch der zeitliche Ablauf) noch unklar. Hast du noch deine Fahrerlaubnis?


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Gruß Mr.T

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honda750
Beitrag 03.11.2009, 23:30
Beitrag #7


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Zitat (Abe_86 @ 03.11.2009, 13:09) *
Hatte 2007 einen schweren Verkehrsunfall und 2006 einen Unfall (nur Blechschaden), nur leider beides innerhalb der Probezeit.

Wegen dem Unfall hatte ich eine Gerichtsverhandlung und bekam 2 Monate Fahrverbot, nach Ablauf dieser Frist holte ich meinen FS wieder von der Behörde ab.


Nach welchem Unfall, dem von 2006 oder dem von 2007?

Zitat (Abe_86 @ 03.11.2009, 13:09) *
Bis sich dann nach einem halben Jahr das Landratsamt per Post meldete, ich solle ein positives MPU-Gutachten vorlegen. Hab dies dann versucht wobei dies dann negativ ausfiel, aber ein schreiben dabei war ich könne dies zum positiven wenden wenn ich bei der Begutachtungsstelle einen Kurs mitmache. Nennt sich §70 Kurs.


Also negativ mit Kursauflage.

Zitat (Abe_86 @ 03.11.2009, 13:09) *
Zuerst sagte das Landratsamt das das Gutachten in Ordnung wäre. Und ein halbes Jahr später bekamm ich erneut Post vom Landratsamt wo es dann hieß:
Sie hätten es sich anders überlegt und seien doch nicht einverstanden damit das nur dieser Kurs das Gutachten zu einem positiven wandelt.


Ergo hattest du ein halbes Jahr Zeit den §70Kurs zu machen.? Warum hast du ihn da nicht einfach gemacht und bei der FSST abgegeben?

Zitat (Abe_86 @ 03.11.2009, 13:09) *
Vorallem niemand vom Landratsamt hat sich mit mir unterhalten also niemand kann dann eigentlich beurteilen was für eine Persönlichkeit ich habe oder welcher Typ Mensch ich bin.


Die Unterhaltung hattest du doch mit dem Gutachter und der hat dich dann beurteilt.

Zitat (Mr.T @ 03.11.2009, 14:11) *
Und was ist mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Aufbauseminar? Hast du jetzt eine entsprechende Aufforderung zur Teilnahme an einem solchen Aufbauseminar erhalten? unsure.gif


Diese Frage steht auch noch im Raum.

Ich hoffe, ich hab' das ganze ein bisschen aufgedröselt, aber es fehlen noch ein paar Antworten ohne die hier wahrscheinlich niemand weiterhelfen kann.

MfG
honda750


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