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> PKW steht nachts mitten auf Autobahn rum, Schuldfrage, Schwachsinnige Regulierung der Versicherung und der Gerichte
mindamini
Beitrag 11.03.2009, 03:49
Beitrag #1


Neuling
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Auf einem leicht abschüssigen 3 spurigen Autobahnstück mit Standstreifen, Leitplanke und dahinter nach etwa 60cm ein Geländer, schaukelte sich mein Anhänger auf, dass allerdings von Anfang an sehr heftig.
Es war gutes Wetter und Nachts um ca. 2 Uhr und es bestand eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120km/h.
Letztlich kippte der Anhänger um und lag auf der ganz linken Spur mit Unterseite in Richtung der kommenden Fahrzeuge. Mein Auto stand entgegen der Fahrtrichtigung auf der mittleren Spur. Dann mußte ich und mein Beifahrer erstmal flüchten, weil viele Autos kamen. Als wieder alles frei war kuppelte ich das Fahrzeug ab und fuhr es ca. 10m vor (falls ein Auto auf der linken Spur sonst evtl. in den unbeleuchteten Anhänger knallt und so noch etwas Platz ist zum Bremsen nachdem er durch mein Fahrzeug bereits gewarnt wurde) und schaltete zusätzlich natürlich Warnblinklicht ein. Dann kamen wieder Autos und ich mußte wieder flüchten. Nur ein Fahrzeug fuhr einmal auf der linken Spur und überholte alle Fahrzeuge (wahrscheinlich wesentlich zu schnell). Es funktionierte so wie ich es mir wünschte, er wurde langsamer als er mein Fahrzeug sah und als er daran vorbei war machte er eine Vollbremsung und fuhr zwischen meinem Fahrzeug und dem Hänger auf die rechte Spur. Als wieder alle Autos vorbei waren lief ich wieder zum Auto um ein Warndreieck zu holen. Die Zeit reichte allerdings nicht, weil schon wieder Autos kamen. Die Unfallstelle passierten letzlich insgesamt vor der Vollsperrung über 40 Fahrzeuge in etwa 30 Minuten problemlos. Ich flüchtete hinter die Leitplanke hinter der auch mein Beifahrer und mittlerweile weitere Personen standen. Ich stand als letzter in der Schlange und schaute in Fahrrichtung und rief, dass ich unbedingt ein Warndreieck brauche. Dann rief einer der Personen: "Lasst uns machen, dass wir hier wegkommen!" und alle liefen in Fahrtrichtung.
Ich habe mich dann entgegen die Fahrtrichtung gedreht mit erhobenen kreuzenden Armen den Verkehr zu warnen und wollte entgegen die Fahrrichtung gehen.
Ich ging vielleicht 2 Schritte. Auf der rechten Spur fuhren mehere Fahrzeuge hintereinander von denen das erste ca. noch 40m entfernt war. Ich sah dann hinter dem ersten Fahrzeug auf der mittleren Spur kaum wahrnehmbar kurz zwei Scheinwerfer vorbeischiessen und sah noch als es das erste Fahrzeug auf der rechten Spur überholte wie es zwar stark bremste aber keine Vollbremsung tätigte. Das Fahrzeug wich dann nach rechts aus und schoss auf mich zu. Ich wollte mich durch einen Sprung über das Geländer an der Böschung in Sicherheit bringen. Es war allerdings so Stockfinster, dass man nichts sah. Ich bekam noch so gerade den Einschlag kurz vor mir mit und wie viele Splitter durch die Gegend flogen. Die Leitplanke wurde ca. 40cm eingedrückt und das Fahrzeug hatte Totalschaden. Die Autobahn verlief zuvor etwa 1000m geradeaus und ist somit übersichtlich.
Mein Problem war, dass ich dann erstmal Pause von der Welt hatte, weil da war keine Böschung. Als ich wieder aufwachte war die Autobahn ganz schön weit oben und ich durfte Schwerverletzt 4 Wochen nur auf dem Rücken im Krankenhaus verbringen und habe noch eine Metallplatte einoperiert ua. Probleme und dann zu Hause auch noch lange Bettruhe. Ausserdem war ich ich Selbstständig und hatte zu 100% Einkommensverlust und das letztlich bis heute.

Meine Haftpflichtversicherung zahlte dem verunfallten Auto und den Insassen alle Kosten zu 100% und das ruckzuck.

Ich erhielt einen Bußgeldbescheid über 40 EUR, weil ich gegen §1 Abs. 2 StVO verstossen hätte. Als ich wissen wollte was man mir denn genau vorwirft verwies man auf gleiche Vorschrift und reduzierte das Bußgeld auf 30 EUR. Ein Bekannter von mir bezahlte das dann, weil er meinte, dass es besser ist als einen Prozeß darum zu führen, der weit weit über 1000 EUR Kosten kann.

Ermittlungen gegen die Fahrerin des verunfallten Autos wurden eingestellt und es konnte kein Tatbestand ermittelt werden für ein Bußgeld etc.
2 Bekannte von mir fuhren ca. 1 Woche nach dem Unfall an die Unfallstelle um Beweise zu sammeln aber die Leitplanke war schon vollständig repariert und es gab keinerlei Spuren mehr und auch das Unfallfahrzeug gab es nicht mehr.

Nun meldete ich meinen Schaden der gegnerischen Versicherung, weil ich mindestens von einer Teilschuld ausgehe.
Die Versicherung antwortete mir, dass nach Durchsicht der Unterlagen der Unfall für die Fahrerin des Fahrzeugs unvermeidbar gewesen ist und mir so gar nichts an Schadenersatz/Schmerzensgeld etc. zusteht.

Alles was ich jedoch ermitteln kann ist dass ein solches verunfalltes Fahrzeug die erforderliche Aufmerksamkeit im Strassenverkehr nicht eingehalten hat.

Abgesehen noch von folgenden Fällen in denen entsprechende Fahrzeuge immer stets "böse" sind auch wenn diesen auf der Standspur rückwärts in einer Kurve ein Polizeifahrzeug als Rammbock entgegenkommt:
http://www.justizirrtum.info/faelle/richte...hweig/index.htm

Kann mir jemand sagen ob die Entscheidung der gegnerischen Versicherung so gänzlich Bestand haben kann?
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MrMurphy
Beitrag 11.03.2009, 06:37
Beitrag #2


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Hallo,

da wird für dich nichts mehr zu holen sein.

Auf Autobahnen darf nachts schneller gefahren werden als es die eigene Sichtweite des Abblendlichts erlaubt, sofern Fahrzeuge vor einem fahren. Das scheint hier der Fall zu sein.

Ob der Unfallgegner zu schnell gefahren ist wirst du im dunkeln neben der Autobahn kaum beurteilen können. Die Unfallfolgen scheinen nicht dafür zu sprechen, sonst hätte deine Versicherung den Schaden wohl nicht so problemlos erstattet.

Nachteilig für dich kommt hinzu, das du die Unfallursache selbst gesetzt hast, indem du den Unfall verursachtest.

Weiterhin hast du dich etwas seltsam verhalten. Du hast zwar dein Fahrzeug nach dem Unfall abgekoppelt und etwas vorbewegt, es dann aber trotzdem auf der Autobahn stehen gelassen, anstatt dir gleich das Warndreieck zu schnappen und erst mal den ankommenden Verkehr zu warnen. Und auch nach einer halben Stunde stand da immer noch kein Warndreieck?

Gruss

MrMurphy
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Dieselschräubchen
Beitrag 11.03.2009, 07:00
Beitrag #3


Neuling


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Da möchte ich mich MrMurphy anschließen. Die Reihenfolge bei der Unfallabsicherung war nicht gerade optimal.

Sofern du die Zeit hattest, den Hänger abzukuppeln (wie geht das überhaupt, wenn der 90° verdreht ist?) hättest du auch ein Warndreieck aus dem Auto organisieren können, um dann unverzüglich den Verkehr zu warnen. Das wäre das Allerdringlichste in der Situation gewesen.

Wenn der Verkehr zumindest per Warndreieck gewarnt ist, wartet man auf den Stau, der hoffentlich eintritt oder auf das Eintreffen der Polizei.

Dies wird man dir vorhalten, wenn du Geld von der gegnerischen Versicherung haben willlst.

Ein Versuch wäre es wert, wenn du über eine Rechtschutzversicherung verfügst. Ansonsten wird auch der Versuch ziemlich teuer, das der Streitwert recht hoch sein wird (Schmerzensgeld, Arztkosten).

P.S. Willkommen im Verkehrsportal und gute Besserung


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Lars
Beitrag 11.03.2009, 07:37
Beitrag #4


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Ich sehe den Fall ganz anders wie meine beiden Vorschreiber.

Dadurch, dass die Unfallstelle durch das Einschalten der Warnblinkanlage (und wahrscheinlich auch der Scheinwerfer) zumindest teilweise abgesichert war und zudem eine Vielzahl von Fahrzeugen die Unfallstelle gefahrlos passiert haben, tritt die Betriebsgefahr des Fahrzeugs des TE wahrscheinlich sogar völlig hinter den Fahrfehler bzw. der Unaufmerksamkeit des Auffahrenden zurück, so dass dieser nach gängiger Rechtssprechung eigentlich zu 100% haften müsste:
http://www.jurahro.bplaced.net/uni/njw20041375.pdf
http://www.jusline.de/pdf/de/entscheidungen/VI_ZR_21803.pdf

Wenn sich der Fall wirklich genau so zugetragen hat, wie geschildert, würde ich mir an deiner Stelle einen Anwalt nehmen und deinen Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wahrscheinlich zu 100%, auf jeden Fall aber zu 80% (wegen des fehlenden Warndreiecks) gelten machen und, sofern die Haftungs des Unfallgegners zu 100% gerichtlich festgestellt wird, den Hochstufungsschaden, der dir durch die offensichtliche Fehlregulierung deiner Haftpflichtversicherung entstanden ist, von dieser einklagen.

Zitat
Auf Autobahnen darf nachts schneller gefahren werden als es die eigene Sichtweite des Abblendlichts erlaubt, sofern Fahrzeuge vor einem fahren. Das scheint hier der Fall zu sein.
Grundsätzlich richtig, nur hätte der Unfallgegner hier durch das eingeschaltete Warnblinklicht sowie das Abbremsen anderer Fahrzeuge erkennen müssen, dass eine Gefahrensituation vorliegt, die zwingend eine deutliche Reduzierung der eigenen Geschwindigkeit erforderlich macht.

Und noch was an meine beiden Vorschreiber:

Es ist schön und gut eine Meinung zu einem Sachverhalt zu haben, nur wenn diese hier öffentlich gemacht wird, dann sollte man vorher prüfen, ob die eigene Meinung auch mit der geltenden Rechtslage übereinstimmt. Ist eine kurze Recherche diesbezüglich wirklich zu viel verlangt??? mad.gif


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Zabka
Beitrag 11.03.2009, 08:19
Beitrag #5


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"Meinungen" müssen mit überhauptgarnichts konform sein...

Sie sollten lediglich als Meinungen gekennzeichnet sein.

Dein Satz:

"auf jeden Fall aber zu 80% (wegen des fehlenden Warndreiecks) gelten machen"

halte ich da schon für viel bedenklicher.

Ich bin zwar kein Experte, aber meine Meinung ist, dass die Unfallabsicherung vielleicht nicht optimal gelaufen ist, aber immerhin ist sie erfolgt.

Und wer nachts auf der Autobahn mit hoher geschwindigkeit auf Warnblinker zurast, der ist entweder nicht ganz dicht - oder nicht gerade Aufmerksam.

Die Frage ist, ob Du Deine Forderungen an die gegnerische Versicherung von Deiner eigenen Versicherung vortragen lassen kannst (das sind Profis), oder ob das auf eigene Kappe mit Anwalt geschehen muss.

Ansonsten gute Besserung.

Kommen bestimmt noch einige weitere Meinungen mit verschiedensten Blickwinkeln...
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Lars
Beitrag 11.03.2009, 08:29
Beitrag #6


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Zitat
"auf jeden Fall aber zu 80% (wegen des fehlenden Warndreiecks) gelten machen"

halte ich da schon für viel bedenklicher.

Inwiefern? Ich hatte doch hoffentlich hinreichend deutlich gemacht, dass ich eher zu den 100% tendieren, das fehlende Warndreieck aber möglicherweise ein gewissen Risiko darstellt, die 100% auch tatsächlich zu bekommen.

Zitat
Und wer nachts auf der Autobahn mit hoher geschwindigkeit auf Warnblinker zurast, der ist entweder nicht ganz dicht - oder nicht gerade Aufmerksam.
Das stimmt allerdings!


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Schorsch
Beitrag 11.03.2009, 12:46
Beitrag #7


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Zitat (MrMurphy @ 11.03.2009, 06:37) *
Auf Autobahnen darf nachts schneller gefahren werden als es die eigene Sichtweite des Abblendlichts erlaubt, sofern Fahrzeuge vor einem fahren. Das scheint hier der Fall zu sein.



Dabei muss aber ein ausreichender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden und das war hier anscheinend nicht der Fall.

Insgesamt ist der §18(6) kein Freibrief zum Blindflug - im Gegenteil. Er stellt vielmehr klar, dass auch auf Autobahnen so gefahren werden muss, dass man rechtzeitig vor Hindernissen halten kann.
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nachteule
Beitrag 11.03.2009, 13:29
Beitrag #8


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Hallo, Mindamini,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Ich kann verstehen, dass Du den körperlichen und finanziellen Schaden, der Dir entstanden ist, möglichst erstattet haben möchtest, aber irgendwie habe ich den Eindruck, als ob Du der Meinung bist, dass Du völlig unschuldig an dem ganzen Dilemma bist, was meiner Meinung nach, zumindest Deiner Schilderung nach, nicht zutrifft.

Es dürfte unstrittig sein, dass Dich die Verantwortung dafür trifft, dass sich der Anhänger aufschaukelte, und dass es dann zu dem Unfall kam, bei dem der Anhänger und Dein PKW den linken und den mittleren Fahrstreifen blockierten.

Somit war es in Ordnung, dass Du dafür auch als Unfallverursacher eine Owi - Anzeige bekommen hast, die ja sogar in eine Verwarnung umgewandelt wurde.

Wenn ich es richtig verstanden habe, bist du mit Deinem PKW, der entgegengesetzt zur Fahrtrichtung stand, etwas vorgefahren (als Geisterfahrer).

Auf welchem Fahrstreifen hast du den PKW abgestellt? Vermutlich auf dem mittleren, richtig?

Wenn dem nicht so wäre, hätte der PKW, der später eine Vollbremsung machte, nicht zwischen dem Anhänger und Deinem PKW durchfahren können.

Jetzt frage ich mich natürlich, warum Du dann nicht gleich auf den linken Fahrstreifen gefahren bist, wenn Du schon so eine Kamikaze - Aktion machst, denn so war ja nur der beleuchtete PKW auf dem mittleren Fahrstreifen erkennbar, nicht aber der Anhänger auf dem linken.

Was mir bei dem Ganzen absolut unverständlich ist:

Du hattest einen Beifahrer dabei, und es waren andere Personen an der Unfallstelle.

Hat irgend jemand mal daran gedacht, die Polizei zu verständigen (vor allem Du oder Dein Beifahrer)?

Ich kann mir kaum vorstellen, dass es über 30 Minuten gedauert haben soll, bis die Polizei vor Ort war, es sei denn, es hat tatsächlich niemand dort angerufen.

Jetzt kommen wir zu dem Unfall, bei dem Du verletzt wurdest:

Es ist verständlich, dass Du die Unfallstelle absichern wolltest, aber es hätte Dir klar sein müssen, dass die ankommenden Verkehrsteilnehmer, egal, ob PKW oder LKW, als erstes mal dem großen und erkennbaren Hindernis ausweichen und sich auf dieses konzentrieren.

Kaum jemand rechnet in dem Moment damit, dass jemand noch auf der Fahrbahn herumläuft.

Du dagegen bist ganz bewusst wieder auf die Autobahn gelaufen, obwohl Du vorher hinter der Leitplanke schon in Sicherheit warst.

Es war zwar löblich und verständlich, aber falsch, vor allem, weil Du wahrscheinlich auch keine Warnweste angezogen hast und somit nicht erkennbar gewesen bist.

Die Fahrerin, die Dich angefahren hat, ist m. E. natürlich nicht unschuldig daran, dass Du verletzt wurdest, denn sie hätte an einer erkennbaren Unfallstelle immer damit rechnen müssen, dass sich noch Personen auf der Fahrbahn befinden können, aber Dich trifft eine gehörige Portion Mitschuld, wenn nicht sogar die Hauptschuld, denn Du hast Dich ganz bewusst auf die Fahrbahn gestellt.

Du siehst, ich teile die Auffassung der Staatsanwaltschaft und der Versicherung nicht ganz, aber zum Großteil.

Eins zeigt Dein Fall aber wieder mal in aller Deutlichkeit:

Es ist immer wieder lebensgefährlich, wenn Personen nach einem Unfall kopflos auf der Fahrbahn herumlaufen, um die Unfallstelle abzusichern, aber dabei vergessen, dass sie selber weitaus gefährdeter sind, vor allem, wenn sie keine Warnwesten tragen, und genauso gefährlich ist es, an eine Unfallstelle, die man vielleicht schon von weitem erkennt, heranzufahren, ohne seine Geschwindigkeit drastisch zu verringern, denn man muss eben immer mit solchen Situationen rechnen.

Selbst bei Unfallstellen, die durch die Polizei abgesichert sind, kann man darauf vertrauen, dass man einfach so mit hoher Geschwindigkeit vorbeifahren kann, denn wer sagt denn, dass die Polizeibeamten es schon geschafft haben, mögliche Fahrzeugteile o.a. von der Fahrbahn zu schaffen?

Zu Deinem Link sage ich lieber nichts, denn der Name des Autors hat mir schon gereicht. dry.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Lars
Beitrag 11.03.2009, 13:55
Beitrag #9


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Zitat
Jetzt frage ich mich natürlich, warum Du dann nicht gleich auf den linken Fahrstreifen gefahren bist, wenn Du schon so eine Kamikaze - Aktion machst, denn so war ja nur der beleuchtete PKW auf dem mittleren Fahrstreifen erkennbar, nicht aber der Anhänger auf dem linken.
Stimmt, das könnte ein Punkt sein, der gegen den TE spricht. Hätte er sein Auto auf die linke Spur gefahren, wäre es u. U. nicht zum Folgeunfall gekommen, da der Unfallfahrer ja auf der mittleren Spur fuhr.

Zitat
Kaum jemand rechnet in dem Moment damit, dass jemand noch auf der Fahrbahn herumläuft.
Du dagegen bist ganz bewusst wieder auf die Autobahn gelaufen, obwohl Du vorher hinter der Leitplanke schon in Sicherheit warst.
Die Fahrerin, die Dich angefahren hat, ist m. E. natürlich nicht unschuldig daran, dass Du verletzt wurdest, denn sie hätte an einer erkennbaren Unfallstelle immer damit rechnen müssen, dass sich noch Personen auf der Fahrbahn befinden können, aber Dich trifft eine gehörige Portion Mitschuld, wenn nicht sogar die Hauptschuld, denn Du hast Dich ganz bewusst auf die Fahrbahn gestellt.
??? Davon steht doch gar nichts im Beitrag des TE. Er stand hinter der Leitplanke und hat sich bei dem Sprung weg von dem herannahenden Fahrzeug verletzt. Einen Zusammenprall zwischen dem Unfallfahrzeug und dem TE gab es m. E. gar nicht.


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nachteule
Beitrag 11.03.2009, 14:23
Beitrag #10


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Hallo, Lars,

stimmt, mein Fehler. ranting.gif

Ich hatte es so verstanden, als wäre der TE wieder auf die Fahrbahn gegangen, um dort entgegengesetzt zur Fahrtrichtung zu laufen und den Verkehr zu warnen.

Wenn er hinter der Leitplanke war, trifft ihn natürlich keine Mitschuld.

Die Frage ist dann aber, wieso die Unfallfahrerin komplett ungeschoren davon kommt, denn sie hat ja ihre Geschwindigkeit nicht so angepasst, dass sie ohne Unfall an einer Unfallstelle vorbeifahren konnte.

Viele Grüße,

Nachteule


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Dieselschräubchen
Beitrag 11.03.2009, 14:26
Beitrag #11


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Vielleicht hat sie auch ein Knöllchen erhalten.


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helmet lampshade
Beitrag 11.03.2009, 16:21
Beitrag #12


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Zitat (nachteule @ 11.03.2009, 13:29) *
Selbst bei Unfallstellen, die durch die Polizei abgesichert sind, kann man darauf vertrauen, dass man einfach so mit hoher Geschwindigkeit vorbeifahren kann, denn wer sagt denn, dass die Polizeibeamten es schon geschafft haben, mögliche Fahrzeugteile o.a. von der Fahrbahn zu schaffen?

Fehlt hier nicht ein "Nicht" (vor "vertrauen")? PS: Wie schnell oder langsam fährt man, ohne in den Geruch des "Gaffers" zu kommen? Mit 30km/h erntet man nämlich gelegentlich schon ungeduldiges Armerudern von den police.gif
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Lars
Beitrag 11.03.2009, 16:29
Beitrag #13


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Zitat
Die Frage ist dann aber, wieso die Unfallfahrerin komplett ungeschoren davon kommt, denn sie hat ja ihre Geschwindigkeit nicht so angepasst, dass sie ohne Unfall an einer Unfallstelle vorbeifahren konnte.
Das frage ich mich auch. Immerhin steht hier eine fahrlässige Körperverletzung im Raum.


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nachteule
Beitrag 11.03.2009, 16:45
Beitrag #14


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Hallo, Helmet Lampshade,

Zitat (helmet lampshade @ 11.03.2009, 16:21) *
Fehlt hier nicht ein "Nicht" (vor "vertrauen")?

natürlich laugh2.gif

Zitat
PS: Wie schnell oder langsam fährt man, ohne in den Geruch des "Gaffers" zu kommen? Mit 30km/h erntet man nämlich gelegentlich schon ungeduldiges Armerudern von den police.gif

Kommt immer auf den Einzelfall an.

Ich kann es jetzt nicht beschreiben, warum oder wie, aber irgendwie merkt man es als Polizeibeamter oft an der Fahrweise, ob jemand langsam fährt, weil er niemanden gefährden will, oder ob er nur gaffen möchte.

Ein vorsichtiger und umsichtiger Fahrer wird es allerdings sicher auch verstehen und nicht übel nehmen, wenn ein Polizeibeamter ihn mal zu Unrecht mit Gesten auffordert, schneller zu fahren. wavey.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Klatze
Beitrag 11.03.2009, 19:41
Beitrag #15


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Wenn ich das hier so lese, dann hat der TE eigentlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann!
Durch das, was dort (nicht) getan wurde, hat man einen Folgeunfall doch geradezu herausgefordert:

Stellt Euch doch nur die Situation als PKW-Fahrer vor. Ihr fahrt gemütlich auf der Autobahn, seht plötzlich Warnblinker vor Euch, geht vom Gas und stellt fest, dass die WBA auf der Mittelspur blinkt. Kein Warndreieck, keinerlei Anzeichen wo die Gefahr droht, und plötzlich bewegt sich was am rechten Fahrbahnrand. Jeder VT, der nicht völlig hirnlos ist, fährt dann links am Unfallfahrzeug vorbei und rauscht genau in den ungesicherten Anhänger!

Mir tut wirklich leid, was dem TE passiert ist und ich beneide ihn nicht um die gesundheitlichen und finanziellen Probleme, aber was hier veranstaltet wurde ist an Gefährlichkeit und Verantwortungslosigkeit kaum zu überbieten! (Außer wenn man die WBA noch ausgeschaltet hätte)

no.gif

Klatze


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

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helmet lampshade
Beitrag 11.03.2009, 19:58
Beitrag #16


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Zitat (Klatze @ 11.03.2009, 19:41) *
Jeder VT, der nicht völlig hirnlos ist, fährt dann links am Unfallfahrzeug vorbei und rauscht genau in den ungesicherten Anhänger!

Wenn ich an einem Fahrzeug, dass warnblinkend mitten auf der Fahrbahn steht "vorbeirausche" unter Missachtung des Sichtfahrgebots bin ich hirnlos und zwar in dem Sinne, dass das Großhirn völlig abgeschaltet vor sich hin döst
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CvR
Beitrag 11.03.2009, 21:18
Beitrag #17


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Dann will ich mal ein paar weitere Knackpunkte ausformulieren...
Zitat (mindamini @ 11.03.2009, 03:49) *
Auf einem leicht abschüssigen 3 spurigen Autobahnstück mit Standstreifen, Leitplanke und dahinter nach etwa 60cm ein Geländer,

Normal stehen neben Autobahnen nur Leitplanken. Geländer gibt es idR nur dort, wo eine Absturzgefahr gibt. Brücken und so.
Zitat
Das Fahrzeug wich dann nach rechts aus und schoss auf mich zu. Ich wollte mich durch einen Sprung über das Geländer an der Böschung in Sicherheit bringen. Es war allerdings so Stockfinster, dass man nichts sah.

Ohne zu sehen wohin man springt über ein (Brücken?)geländer springen ist wohl nicht besonders clever.
Zitat
Ich bekam noch so gerade den Einschlag kurz vor mir mit und wie viele Splitter durch die Gegend flogen. Die Leitplanke wurde ca. 40cm eingedrückt

60cm zwischen Planke und Geländer, Planke 40cm eingedrückt. Verbleiben 20cm Raum. Ohne Sprung wäre das also besser ausgegangen.
Zitat
Mein Problem war, dass ich dann erstmal Pause von der Welt hatte, weil da war keine Böschung. Als ich wieder aufwachte war die Autobahn ganz schön weit oben

Schön, dass du das überlebt hast.
Zitat
Nun meldete ich meinen Schaden der gegnerischen Versicherung, weil ich mindestens von einer Teilschuld ausgehe.

Inwiefern soll denn nun jemand anders an dem total überflüssigen Sprung in die Tiefe Schuld sein? Das alles scheint mir selbst verursacht.

Und sonstige Schäden hast du ja anscheinend nicht: Auto und Anhänger hast du selbst zu Klump gefahren. Und weitere Schäden an dem Schrott hat ja, soweit ich das verstanden habe, niemand verursacht.

Nur mal für später: Im Falle eines Unfalls auf der BAB - insbesondere im Dunkeln - Warnblinker an, raus aus dem Auto, wenn möglich Warndreieck aufstellen, hinter die Leitplanke gehen, Polizei rufen - und dann hinter der Leitplanke bleiben. Idealerweise nicht direkt neben der Unfallstelle und auch nicht in Fahrtrichtung "hinter" der Unfallstelle - sondern deutlich VOR der Unfallstelle. Also ungefähr da wo das Warndreieck steht - nur eben hinter der Planke. Dort ist die Gefahr, von Folgeunfällen "getroffen" zu werden nämlich am geringsten.
Zitat (nachteule @ 11.03.2009, 16:45) *
Ich kann es jetzt nicht beschreiben, warum oder wie, aber irgendwie merkt man es als Polizeibeamter oft an der Fahrweise, ob jemand langsam fährt, weil er niemanden gefährden will, oder ob er nur gaffen möchte.

Vielleicht auch ein wenig an der Hauptblickrichtung? think.gif


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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mindamini
Beitrag 11.03.2009, 22:19
Beitrag #18


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Vielen dank schon mal für die zahlreichen Hinweise und Hilfestellungen.

@Lars
Ich werde mich damit dann auch noch eingehend beschäftigen.

Ich werde mal versuchen einige Fragen zu beantworten.

Der Hänger war mit Ladung ca. 7m lang und blockierte so die komplette linke Fahrspur und ca. 2/3tel der mittleren Fahrspur. Ich habe mein Fahrzeug so positioniert, dass ebenfalls 1/3tel der Mittleren Fahrspur frei waren. Wer also an meinem Fahrzeug vorbeikam, kam gerade auch an dem Hänger vorbei. Als der Hänger umkippte drehte dieser mein Fahrzeug um 180 Grad. Mein Fahrzeug hing dann an der Kupplung ca. 50cm über dem Boden. Aber mit beiden Händen ließ es sich abkuppeln und plumste dann halt runter. Zuvor hatte ich auch noch schnell meinen leicht unter Schock stehenden Beifahrer hinter die Leitplanke gebracht.
Hinterher kann man natürlich immer gut sagen, hätte man.... Aber ich war nur mit laufen beschäftigt und extremer Eile und immer abschätzend bis die entfernten Scheinwerfer wohl wieder soweit ran sein werden, dass ich wieder zurück laufen muß etc. etc. Denn die Geschwindigkeit von Fahrzeugen läßt sich anhand der auf einen zukommenden Scheinwerfer unheimlich schlecht abschätzen.
Ich mußte auch in dem Moment dementsprechend handeln, dass die in der Ferne erscheinenden Autos, die vielleicht in ca. 10 Sekunden da sein würden nicht gegen den Hänger knallen. Da hätte in dem Moment ein Warndreieck und eine Warnweste gar nichts geholfen. Und eine Warnweste hätte mir auch gar nichts bei dem Unfall geholfen. Wenn ich mich nur in Sicherheit gebracht hätte und die Unfallstelle so gelassen hätte, dann hätten wir jetzt vielleicht ein paar Tote und ich hätte dann auch gar nicht ein Warndreieck aufstellen können. Eine wirkliche Warnwirkung für alle Fahrzeuge wäre durch ein Warndreieck erst einige Entfernung von der Unfallstelle entfernt eingetreten, denn Faharzeugführer würden ihren Blick an den Farbahnrand richten, wenn ich dort mit hochgehaltenen Warndreieck oder vielleicht sogar mit Warnweste herumlaufen würde und es fuhren auch LKWs und ein großer Reisebus vorbei, die das Warndreieck und mich evtl. für die Teilnehmer auf anderen Spuren verdeckt hätten. Ich hatte gar keine Zeit überhaupt darüber nachzudenken ob ich eine Warnweste im Auto habe und auch keine Zeit diese anzuziehen. Die entsprechende Unfallenstellenabsicherung nach meinen Vorstellungen war mir wichtiger, damit erstmal kein Fahrzeug auf der linken Spur in die Unterseite des Anhängers fährt und meinen Beifahrer hinter die Leitplanke zu bringen und darauffolgend das Warndreieck zu holen bzw. mitzubringen.

Hätte ich also mein Fahrzeug auf den Seitenstreifen gestellt, dann wären evtl. Fahrzeuge auf den Gedanken kommen auf die mittlere Spur zu fahren und dann batsch gegen die Unterseite des unbeleuchteten Anhänger und diese Fahrzeuge hätte ihre Aufmerksamkeit wahrscheinlich auch noch auf den Seitenstreifen gerichtet. Und das einzige Fahrzeug, dass eine Vollbremsung tätigen mußte auf der linken Spur wäre garantiert ebenfalls in den Hänger gefahren.

Das verunfallte Fahrzeug wäre mit Sicherheit vollkommen ungebremst in den unbeleuchteten Hänger gerast.

>Sofern du die Zeit hattest, den Hänger abzukuppeln (wie geht das überhaupt, wenn der 90° verdreht ist?) hättest du auch ein Warndreieck aus dem Auto organisieren können, um dann unverzüglich den Verkehr zu warnen. Das wäre das Allerdringlichste in der Situation gewesen.

Oder das Handy um die Polizei zu rufen?
Wenn ich das jedenfalls gemacht hätte, dann wäre das auf der linken Fahrspur befindliche Fahrzeug, dass eine Vollbremsung tätigen mußte garantiert in den umgekippten Anhänger geknallt. Das eventuelle darauffolgende Feuer hätte vielleicht die Unfallstelle gut ausgeleuchtet.

Als ich alles soweit geregelt hatte und den Kofferraum öffnen wollte um das Warndreieck herauszunehmen riefen schon mehere Personen incl. meinem Beifahrer, dass ich zurückkommen solle und ich lief dann auch rüber, da es echt knapp wurde. Es befanden sich mit meinem Beifahrer etwa 4 Personen hinter der Leitplanke und von denen hat keiner ein Warndreieck mitgebracht. Auch hat erst jemand ganz kurz zuvor die Polizei mit Handy gerufen. Von kurz darauf an hatte ich also keine Zeit mehr um ein Warndreieck aufzustellen da ich mich unterhalb der Autobahn befand und einige Zeit geschlafen habe. Das hätte also jemand anderes zB. ein Zuschauer machen müssen. Es hat aber letztlich niemand gemacht, weil keiner ein Warndreieck rausrücken wollte (was er dann sehr wahrscheinlich nicht mehr zurückerhält). Danach dauerte es noch ca. 15 Minuten bis die Polizei da war. (Insgesamt müssen es 20-25 Minuten von Unfall bis zum eintreffen der Polizeit gewesen sein, sagt mein Beifahrer).
Ausserdem hat sich keiner mehr in die Nähe der Unfallstelle getraut bis durch das weitere verunfallte Fahrzeug ein Stau entstand.

>Dabei muss aber ein ausreichender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden und das war hier anscheinend nicht der Fall.

Oh, doch der war im Grunde unendlich groß, denn es gab kein Fahrzeug was diesem auf der mittleren Spur in dem Zeitpunkt vorraus fuhr.

Das verunfallte Fahrzeug ist auf der mittleren Spur geradeaus auf leicht abschüssiger Autobahn bei gutem Wetter mehere hundert Meter auf mein Fahrzeug direkt zugefahren, dass ihm mit Abblendlicht entgegen leuchtete und mit Warnblinkanlage leuchtete. Das Fahrzeug hat auf der rechten Spur befindliche Fahrzeuge überholt. Auf der mittleren Spur fuhr ihm kein Fahrzeug vorraus. Wie schnell das Fahrzeug tatsächlich fuhr wird sich letztlich wahrscheinlich nicht beweisen lassen aber, dass es wesentlich schneller fuhr wie die Fahrzeuge auf der rechten Spur. Vorstehendes ergibt sich aus der Polizeiakte aufgrund der einstimmigen Aussagen mehere Zeugen und aus dem was ich erlebt habe.

>Ich hatte es so verstanden, als wäre der TE wieder auf die Fahrbahn gegangen, um dort entgegengesetzt zur Fahrtrichtung zu laufen und den Verkehr zu warnen.
Wenn er hinter der Leitplanke war, trifft ihn natürlich keine Mitschuld.

Oh ja, dass konnte man so verstehen. Ich war selbstverständlich hinter der Leitplanke.


Das mich gänzlich keine Schuld trifft habe ich nicht gesagt.
Bei Gericht darf man aber auch die rechtliche Schuld von einer moralischen sehr gerne mal trennen.

>Es dürfte unstrittig sein, dass Dich die Verantwortung dafür trifft, dass sich der Anhänger aufschaukelte, und dass es dann zu dem Unfall kam, bei dem der Anhänger und Dein PKW den linken und den mittleren Fahrstreifen blockierten.

Der Anhänger blockierte wie nun gesagt die mittlere und die linke Spur.

Man konnte mir keinen konkreten Schuldvorwurf machen!

Den Anhänger und die Ladungssicherung hat die Kripo dann noch mal untersucht. Die Ladung war auch nach der Bergung noch ganz genauso fest auf dem Hänger wie zuvor und kein Stück verschoben. Ansonsten war diesbezüglich alles korrekt und ohne Beanstandungen. Auch wenn ich mir da von allemöglichen Seiten habe schon einiges anhören müssen was ich angeblich nicht gedurft hätte ohne dass diese Personen wissen was bei mir im Fahrzeugschein zB. für eine Anhängelast eingetragen ist etc. etc. Das kann doch gar nicht sein! Wenn ich aber jemanden sage, dass ich genau den gleichen Hänger mit der Ladung hinter meinen Wagen kuppeln will und nichts davon sage, dass ich damit verunfallt bin, dann gibt es keine Beanstandungen.

Ich bin extra Nachts bei wenig Verkehr auf der Autobahn gefahren (ca. 30km weit), weil ich langsamer wie 80km/h gefahren bin um den Verkehr nicht zu blockieren wegen des langen Hängers mit Ladung. Wie schnell ich gefahren bin sage ich jetzt nicht, weil wenn ich jetzt übertrieben sage es waren 10km/h, dann heisst es nachher es hätte nur Schrittgeschwindigkeit sein dürfen, falls hier jemand zufällig mitliest und den Fall zuordnen kann, das ist doch logisch, weil sonst hätte sich der Hänger ja nicht aufgeschaukelt. Daran sieht man ja, dass es zu schnell war! usw.
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Klatze
Beitrag 11.03.2009, 22:38
Beitrag #19


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Zitat (helmet lampshade @ 11.03.2009, 19:58) *
Wenn ich an einem Fahrzeug, dass warnblinkend mitten auf der Fahrbahn steht "vorbeirausche" unter Missachtung des Sichtfahrgebots bin ich hirnlos und zwar in dem Sinne, dass das Großhirn völlig abgeschaltet vor sich hin döst

Ersetze "rauscht" durch "kollidiert mit der nach erforderlich erscheinender und angemessener Bremsung verbleibender Restgeschwindigkeit". So war es gemeint, lediglich etwas salopper formuliert.
Ich dachte, der Sinn des Postings ließe sich erkennen.

wavey.gif

Klatze


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

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nachteule
Beitrag 12.03.2009, 00:38
Beitrag #20


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Hallo, Mindamini,

danke, dass Du noch ein wenig Aufklärung geleistet hast, denn dadurch sieht der Fall schon ein wenig anders aus.

In einem Punkt bleibe ich allerdings bei meiner Meinung:

Das Aufschaukeln des Anhängers ist niemand anderem als nur Dir selber anzulasten.

Woran es aber gelegen hat, kann ich allerdings auch nicht sagen.

Zum Absichern:

So, wie Du es jetzt schilderst, war es zwar höllisch riskant, was Du gemacht hast, aber trotzdem richtig, und ich stimme Dir zu, dass es mit Sicherheit schlimmer ausgegangen wäre, wenn Du den PKW auf den Standstreifen gebracht hättest.

Es ist aber nicht richtig, dass man in so einem Moment keine Möglichkeit hat, eine Warnweste anzuziehen, denn die Möglichkeit besteht schon, man muss nur darauf vorbereitet sein.

Aus diesem Grund kann ich nur immer wieder darauf hinweisen, dass eine Warnweste (keine gesetzliche) Pflicht ist, und dass diese griffbereit sein sollte, und zwar möglichst für alle, die im Auto mitfahren.

Ebenso sollte das Warndreieck immer griffbereit sein.

Ich stimme Dir allerdings zu, dass es immer wieder ranting.gif gibt, die an so einer Unfallstelle nicht bereit sind, ihr Warndreieck herauszurücken, und zwar genau aus dem Grund, den Du genannt hast (oder aber, weil sie ja ihr Gepäck ausladen müssten, um an das Warndreieck zu kommen).

Sollte ich Dich in meinem ersten Beitrag etwas ungerecht angefahren haben, dann entschuldige bitte wavey.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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ukr
Beitrag 12.03.2009, 01:00
Beitrag #21


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Man darf natürlich auch nicht vergessen, das eine halbwegs wirksame Absicherung einer solchen Unfallstelle selbst mit Warndreieck nur schwierig möglich ist.
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mindamini
Beitrag 12.03.2009, 03:34
Beitrag #22


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>Das Aufschaukeln des Anhängers ist niemand anderem als nur Dir selber anzulasten.
Woran es aber gelegen hat, kann ich allerdings auch nicht sagen.

Und daher weiß man noch nicht einmal ob mich daran ein Verschulden trifft, denn ich weiß es auch nicht. Demgemäß ist jedenfalls klar, dass ich leicht gebremst habe. Wenn ich leicht bergab bremse, dann drückt der Hänger und versucht links oder rechts am Heck des Zugfahrzeugs auszuweichen, soweit die Auflaufbremse nicht anspricht, was auch bei der leichten Bremsung nicht gegeben war. Ich habe schon aufschaukeln mehrfach erlebt aber noch niemals ein solches schlagartiges Aufschaukeln wobei ich mit aller Kraft sofort das Lenkrad festhalten mußte. Mein Beifahrer geriet fast in Panik aber ich sagte ihm noch, dass uns absolut überhaupt garnichts passieren kann, weil wir so langsam sind.

Ein Bekannter sagte mir eben noch, dass mich zu hundert Prozent die Schuld trifft, weil ich nicht sofort mit Warndreieck direkt an der mittleren Leitplanke entgegen des Gegenvererkehrs auf der linken Spur geganen bin um die Fahrzeuge zu warnen. Entsprechend mildernd wäre nur anzusehen, dass ich stark unter Schock gestanden habe. Ich: "Wie kommst Du denn darauf, dass ich unter Schock stand?". Wenn das nicht so wäre würde er mir geistesgegenwärtig selbstverständlich zumuten, dass ich das einzig richtige getan hätte und zwar am ausgestrecktem Arm mit Warndreieck an der Leitplanke in der Mitte der Autobahn entgegen des Verkehrs entlang zu gehen. Als ich und eine weitere Person ihm erklärten, das ich kein Selbstmörder bin fragte er wie ich es denn machen wolle um den Verkehr zu warnen. Na ja, wie die Polizei mindestens hinter der dort vorhandenen Leitplanke dem Gegenverkehr entgegen gehen und das Warndreieck hochhalten. Dann kam erst die Argumentation, die ich auch erkärte, dass manche Autofahrer kurz vor der Unfallstelle die Aufmerksamkeit auf das Warndreieck richten und dann in die Unfallstelle rasen und dann frage er was ich denn auch in grossen Abstand als Fahrer glauben würde wenn mir jemand auf dem Standstreifen mit Warndreieck entgegenkommt, denn ich muß doch die Fahrzeuge auf der Spur warnen wo die Gefahr stattfindet anders könnte es doch garnicht gehen, denn sonst weiß doch keiner auf welcher Spur er langsamer und vorsichtiger Fahren muß...
Und davon abgesehen steht immer noch ein Fahrzeug auf der mittleren Spur mit Ablendlicht und Warnblinklicht, dass Fahrzeuge auf der mittleren Spur, die ich ja dann nicht warnen würde (ich würde ja nur auf der ganz linken Spur die Fahrzeuge warnen), über mehere hundert Meter anstrahlt. Und wenn die junge Dame des verunglückten Fahrzeuges eine Vollbremsung gemacht hätte und dann kurz vorher die Bremse wieder gelöst hätte und ausgewichen wäre, dann wäre tatsächlich auch nichts passiert. Gerade eine 22 jährige weibliche Fahrerin wird sich aber nicht trauen voll auf die Bremse zu treten und dass werden auch männliche Fahrer sich nicht unbedingt trauen bei über 100km/h.
Rethorische Frage: Welche Bremswirkung und entsprechenden Fähigkeiten kann man entsprechend verlangen?

Das einzige Problem ist eben, dass es für mich vollkommen unverständlich ist was da abgeht, denn ich kann nicht verstehen, dass mich eben zu 100% das Verschulden nur an dem verufallten Fahrzeug treffen soll, für dass ich selbstverständlich auch raufgestuft werde (Dass aber wiederum grundsätzlich unabhängig vom prozetualen Verschuldensanteil). Ich habe auch bei der gegnerischen Versicherung gleich angefragt auf welchen Wert wir uns hier einigen können um eine gemeinschaftliche Einigung zu finden. Weil das wichtigste für mich wäre, dass ich einen neuen Schneidezahn erhalte und dass die Metallplatte an meinem Handgelenk wieder rauskommt, damit ich wieder arbeits- und bewerbungsfähig bin. (Damit müßte ich eben leben bei 100% Verschulden).
Allerdings wird gerade dass auch gerne wieder als Schwäche angesehen, auch von Richtern, denn je nachdem wer der finanziell stärkere (Lobbyist) ist hat halt mehr Macht und wer gleich Schwäche zeigt, sagt ja damit selbst, dass er selbst davon ausgeht, dass er im Unrecht ist. Diese Systematik habe ich gerade bei Gericht mehrfach schon selbst erlebt, weil Richter damit einen Fall ganz schnell vom Tisch bekommen können mit logischer Begründung.
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Lars
Beitrag 12.03.2009, 06:39
Beitrag #23


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Zitat (Klatze @ 11.03.2009, 19:41) *
Stellt Euch doch nur die Situation als PKW-Fahrer vor. Ihr fahrt gemütlich auf der Autobahn, seht plötzlich Warnblinker vor Euch, geht vom Gas und stellt fest, dass die WBA auf der Mittelspur blinkt. Kein Warndreieck, keinerlei Anzeichen wo die Gefahr droht, und plötzlich bewegt sich was am rechten Fahrbahnrand. Jeder VT, der nicht völlig hirnlos ist, fährt dann links am Unfallfahrzeug vorbei und rauscht genau in den ungesicherten Anhänger!

Der Folgeunfall kam aber nicht durch eine Kollision zwischen dem Unfallverursacher und dem Anhänger zustande sondern dadurch, dass die Fahrerin von der mittleren Spur aus nach rechts ausgewichen ist und dabei die Kontrolle über ihr Auto verloren hat.
Lest doch bitte die Beiträge der Hilfesuchenden komplett und ordentlich durch anstatt hier irgendwelche Vorwürfe zu erheben, die mit dem realen Geschehen überhaupt nichts zu tun haben! mad.gif

@cvr
Zitat
Ohne zu sehen wohin man springt über ein (Brücken?)geländer springen ist wohl nicht besonders clever.
Zitat
Ich bekam noch so gerade den Einschlag kurz vor mir mit und wie viele Splitter durch die Gegend flogen. Die Leitplanke wurde ca. 40cm eingedrückt

60cm zwischen Planke und Geländer, Planke 40cm eingedrückt. Verbleiben 20cm Raum. Ohne Sprung wäre das also besser ausgegangen.
Was ein selten dämlicher Vorwurf! ranting.gif
Oder willst du ernsthaft behaupten, in Sekundenbruchteilen genau abschätzen zu können, wie weit eine Leitplanke durch ein heranschleuderndes Fahrzeug eingedrückt wird? blink.gif blink.gif

@mindamin
Zitat
Das einzige Problem ist eben, dass es für mich vollkommen unverständlich ist was da abgeht, denn ich kann nicht verstehen, dass mich eben zu 100% das Verschulden nur an dem verufallten Fahrzeug treffen soll,
Wie schon geschrieben ist auch mir das völlig unverständlich!

Zitat
für dass ich selbstverständlich auch raufgestuft werde (Dass aber wiederum grundsätzlich unabhängig vom prozetualen Verschuldensanteil).
Nicht, wenn du völlig unschuldig am Folgeunfall bist, bzw. dein Verschulden völlig hinter dem Verschulden der Unfallgegnerin zurücktritt! M. E. ist das der Fall.

Zitat
Ich habe auch bei der gegnerischen Versicherung gleich angefragt auf welchen Wert wir uns hier einigen können um eine gemeinschaftliche Einigung zu finden. Weil das wichtigste für mich wäre, dass ich einen neuen Schneidezahn erhalte und dass die Metallplatte an meinem Handgelenk wieder rauskommt, damit ich wieder arbeits- und bewerbungsfähig bin. (Damit müßte ich eben leben bei 100% Verschulden).
Allerdings wird gerade dass auch gerne wieder als Schwäche angesehen, auch von Richtern,
Das denke ich nicht, denn es ist nachvollziehbar, dass auch jemand, dem 100% Schadensersatz zusteht, auf einen Teil seiner Ansprüche verzichtet, um schneller an die Entschädigung zu kommen. Das kam man nicht als Schuldanerkenntnis ansehen. Sicherheitshalber sollte man aber in einem Vergleichsangebot darauf hinweisen, dass damit kein (Teil-)schuldanerkenntnis verbunden ist.

Zitat
Diese Systematik habe ich gerade bei Gericht mehrfach schon selbst erlebt, weil Richter damit einen Fall ganz schnell vom Tisch bekommen können mit logischer Begründung.
Bedauerlich, wenn es so war, rechtmäßig ist es aber nicht.
Sollte es in diesem Fall in der Eingangsinstanz (ein Rechtsstreit wird hier unvermeidlich sein) genauso laufen, musst du halt den Instanzenweg gehen. Die Rechtslage spricht ja auf alle Fälle für dich, siehe das von mir gestern verlinkte Urteil.


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CvR
Beitrag 12.03.2009, 12:15
Beitrag #24


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Zitat (Lars @ 12.03.2009, 06:39) *
Was ein selten dämlicher Vorwurf! ranting.gif
Oder willst du ernsthaft behaupten, in Sekundenbruchteilen genau abschätzen zu können, wie weit eine Leitplanke durch ein heranschleuderndes Fahrzeug eingedrückt wird? blink.gif blink.gif

Nein, wie weit eine Leitplanke eingedrückt wird, kann ich nicht einschätzen. Wenn jedoch ein Auto direkt auf mich zu fährt, dann habe ich letztendlich noch drei mögliche Fluchtrichtungen: aus Sicht des Autos nach links, rechts und geradeaus. Grundsätzlich sind links und rechts schonmal geschickter als geradeaus, weil man aus der "Flugbahn" des Autos herauskommt, während man geradeaus schneller sein muss als das Auto. Die Auswahl einer Richtung mag schwierig sein - gleichwohl finde ich es auch schwierig, jemand anders die Schuld dafür anlasten zu wollen, selbst von einer Brücke gesprungen zu sein.
Dass von-der-Brücke-springen in der Regel aller Fälle ungesund ist, ist bekannt. Dass der TE die Brücke nicht als solche erkannt hat, ist meines Erachtens sein persönliches Problem.


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Lars
Beitrag 12.03.2009, 13:33
Beitrag #25


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Zitat (CvR @ 12.03.2009, 12:15) *
Dass der TE die Brücke nicht als solche erkannt hat, ist meines Erachtens sein persönliches Problem.
M. E. nicht, da ich hier keinen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht sehe, sich selbst vor Schaden zu schützen. Auf einer dunklen, möglicherweise dem TE unbekannten Autobahnabschnitt in Sekundenbruchteilen zielsicher die Fluchtmöglichkeit vor einem unkontrolliert heranschleudernden Autos zu wählen, die mit großer Wahrscheinlichkeit am wenigsten gefährlich ist, kann auch von einem grundsätzlich sorgfätig Handelndem nicht erwartet werden.
Ich würde ich mich doch sehr wundern, wenn ein Gericht hier ein mitwirkendes Verschulden des TE feststellen würde.


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Timo W.
Beitrag 13.03.2009, 22:57
Beitrag #26


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Man kann wohl kaum erwarten,der der TE unter Lebensgefahr womöglich auf der Fahrbahn verbleibt,um den anderen Verkehr zu Warnen.Jeder dürfte in dem Fall nur zusehen,das er sich in Sicherheit bringt.

Wenn hier überhaupt eine Mitschuld zutrifft,dann nur im Rahmen der Betriebshaftung.Also 20%.

T.


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"You've never been to the ocean? Then you better run, before you run out of time...!"
"Ihr habt noch nie das Meer gesehen? Dann wäre es besser, ihr lauft, bevor ihr keine Zeit mehr habt."

...aus dem Film "Knockin´ on Heavens Door"
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BlasterMaster
Beitrag 19.03.2009, 21:16
Beitrag #27


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Du fährst nachts um 2.00 Uhr mit einem 7 Meter langen Anhänger auf die Autobahn.

Du fährst erheblich langsamer als erlaubt weil dir die Gefahr die von deinem Handeln ausgeht bekannt ist.


Anhänger schaukeln sich auf weil sie überladen oder falsch beladen sind!


Du hast fahrlässig (wenn nicht vorsätzlich) Dich (das ist dein Problem) und andere in Gefahr gebracht.

Danke Gott das es keine weiteren Verletzten oder Toten gegeben hat.

Das keiner eine Ursache festgestellt hat sagt mir nur das niemand der sachkundig ist sich mit dem Fall beschäftigt hat.

Jemand der handelt wie du sollte keinen Führerschein haben!


Zitat (mindamini @ 12.03.2009, 03:34) *
Mein Beifahrer geriet fast in Panik aber ich sagte ihm noch, dass uns absolut überhaupt garnichts passieren kann, weil wir so langsam sind.


Das heisst es hat vorher schon geschaukelt und du bist nicht auf die Idee gekommen die Fahrt zu unterbrechen?

Das ist grob fahrlässig und deine Strafe sollte demnach weit höher ausfallen!
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Ichtyos
Beitrag 20.03.2009, 00:39
Beitrag #28


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Mit so einer platten Antwort bringst Du den Thread IMHO nicht wirklich weiter.
Zitat (BlasterMaster @ 19.03.2009, 21:16) *
Du fährst nachts um 2.00 Uhr mit einem 7 Meter langen Anhänger auf die Autobahn.
Habe ich auch schon gemacht.
Zitat
Du fährst erheblich langsamer als erlaubt
Das auch.
Zitat
weil dir die Gefahr die von deinem Handeln ausgeht bekannt ist.
Oder weil das Popometer irgend eine Merkwürdigkeit meldet. Der TE sprach von "leichtem Gefälle". Je nach Gefälle kann ein Anhänger schon mal etwas unruhig werden.

Fehlerursache:
Zitat
Anhänger schaukeln sich auf weil sie überladen oder falsch beladen sind!
Das sind sicher zwei Faktoren, die zum Aufschaukeln führen können. Mir fallen unabhängig davon noch ein paar andere ein. Aber das wäre reine Spekulation.
Zitat
Das keiner eine Ursache festgestellt hat sagt mir nur das niemand der sachkundig ist sich mit dem Fall beschäftigt hat.
Eben.
Zitat
Danke Gott das es keine weiteren Verletzten oder Toten gegeben hat.
An dem Punkt sind wir uns einig!

Zitat
Du hast fahrlässig (wenn nicht vorsätzlich) Dich (das ist dein Problem) und andere in Gefahr gebracht.
Vorsatz kann ich nicht erkennen. think.gif

Zitat
Jemand der handelt wie du sollte keinen Führerschein haben!
Daß ein VT einen Anderen fahrlässig (unabhängig von der Frage, ob das hier überhaupt gegeben ist) in Gefahr bringt, ist Alltag im Straßenverkehr. Der Fahrer, der eine halbe Stunde nach dem ersten Unfall den TE zum Sprung über das Geländer bewogen hat, hat wohl auch nicht alles richtig gemacht. Bei jeder fahrlässigen Gefährdung gleich nach einem dauerhaften Führerscheinentzg zu rufen, halte ich für übertrieben. Abgesehen davon sehen unsere Gesetze hier etwas anderes vor.

@mindamini: Kannst Du uns über Dein Gespann noch ein paar Details technischer Art mitteilen? Vielleicht findet sich ja wenigstens eine Idee, warum der Anhänger so plötzlich umgekippt ist. Ungewöhnlich scheint es mir auf jeden Fall erstmal zu sein.


--------------------
_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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mindamini
Beitrag 24.04.2009, 01:41
Beitrag #29


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Der Zwischenstand:

Die gegnerische Versicherung:

Die gegnerische Versicherung erklärt, dass die Staatsanwaltschaft mich verwarnt hätte, weil ich zu schnell gefahren bin und daher Schuld bin. Außerdem würde meine Versicherung das ja genauso sehen und hat daher ihrer Versichrungsnehmerin ihren Schaden voll ersetzt, daher haftet diese für meinen Schaden zu Null Prozent. Außerdem war der Unfall für ihre Versicherungsnehmerin unvermeidbar, weil diese vor meinem Fahrzeug nicht mehr ausweichen konnte. Desweiteren gab es nicht den geringsten Grund für mich über das Geländer zu springen.

Darauf habe ich dann noch einmal geantwortet und die Entscheidung des BGH beigelegt. Nun kommt keine Antwort mehr.

Meine Versicherung:

Dieser habe ich die BGH Entscheidung gleich beigelegt und um Prüfung gebeten um wieder meinen alten Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten.
Der Unfallgegnerin kann auch bezüglich der nicht im Verkehr erforderlichen Aufmerksamkeit, die sie nicht hat walten lassen, gar kein Verschuldensvorwurf gemacht werden, weil die Staatsanwaltschaft festgestellt hat, dass diese nicht zu schnell gefahren ist. Ich habe 30 EUR Strafe bezahlt und bin daher zu 100% schuldig, weil ich gegen §1 der StVO verstoßen habe.

Daraufhin habe ich mich bezüglich meiner Versicherung an den Ombudsmann gewandt, denn selbst wenn man die Verschuldensanteile zwischen Erst und Zweitunfall entgegen der BGH Entscheidung betrachtet, dann wird selbst eine solche gar nicht vorgenommen. Denn aufgrund der Verschuldensanteile könnte der Schaden auch so gering sein, dass ich diesen selbst trage und dann nicht in der SF-Klasse zurückgestuft werde.

Nun antwortet meine Versicherung:

"Frau x (Die Unfallgegnerin) befuhr die mittlere Spur der Autobahn, als nach ihren Angaben plötzlich vor ihr ein PKW in ihre Richtung schaute.
... Der Beschwerdeführer schaltete nach eigenen Angaben die Warnblinkanlage seines Fahrzeugs und das Abblendlicht ein."

(Jetzt kann man und soll man wohl Schlußfolgern ...
Ich habe aber gar nichts angegeben. Mein Beifahrer hat allerdings eine Zeugenaussage gemacht und aus der geht hervor, dass ich den Wagen so stellte das dem kommenden Verkehr das Abblendlicht entgegenleuchtet und ich die Warnblinkanlage einschaltete. Wenn man jetzt entsprechende Schlußfolgerung vornehmen möchte, dass ich das Licht erst eingeschaltet habe als die Unfallgegnerin kurz vor der Unfallstelle war, so dass es plötzlich war und diese nur noch ausweichen konnte, dann hat man aber ein Problem, denn erstens sind dann alle anderen Fahrzeuge sogar an meinem unbeleuchteten PKW vorbeigefahren und ich hätte das Licht zwischenzeitlich ausgeschaltet und ein weiterer Zeuge gibt an, dass ich als ich über das Geländer sprang mit erhobenen wedelnden Armen und hinter der Leitplanke Richtung des kommenden Verkehrs ging. Wenn man sagt "plötzlich" sei vielleicht sogar 5 Sekunden vor der vermeindlichen Kollission mit meinem PKW (bei Tempo 120 ist die Unfallgegnerin dann noch 170m Entfernt und zwar an der Stelle in dessen Mindestentfernung man ein Warndreieck aufstellen soll), dann muß ich innerhalb von 5 Sekunden nach Einschalten des Abblendlichts aus dem Wagen gesprungen sein aber die Tür vom PKW noch geschlossen haben ca. 6-7m bis hinter die Leitplanke gelaufen sein und mich dann noch rumgedreht haben und einige Schritte mit wedelnden Armen gegangen sein.)

Aus ungeklärter Ursache geriet mein Anhänger ins Schleudern. (Ich würde treffender sagen, dass er sich aufschaukelte).
"Nach dem Anscheinsbeweis trifft den Beschwerdeführer ein Verschulden, da er offensichtlich einen Fahrfehler begangen hat." (Die Staatsanwaltschaft kann mir keinen konkreten Verschuldensvorwurf machen, sondern auch nur mit dem Zirkelschluß arbeiten. Die gegnerische Versicherung erklärt, dass ich zu schnell gefahren sei mit Zirkelschluß und nun habe ich offensichtlich einen Fahrfehler begangen, der zum "Schleudern" des Anhängers führte. Evtl. könnte der Fahrfehler ja auch zu schnelles fahren sein aber um einen Hänger ins "Schleudern" zu bringen müßte man eher heftige Lenkbewegungen machen. Dh. aber ich muß gemäß meiner Versicherung nun nicht unbedingt zu schnell gefahren sein, sondern es kann auch ein anderer Fahrfehler sein.).
Interessanterweise kommt aber niemand bisher auf die Idee, dass das ungebremste auffahren auf mein Fahrzeug den Anscheinsbeweis dafür darstellt, dass die Fahrzeugführerin des gegnerischen Unfallautos die erforderliche Aufmerksamkeit im Strassenverkehr ausser Acht gelassen hat und diese das Gegenteil beweisen müßte.

"Die vom Beschwerdeführer zitierte Entscheidung kann nach unserer Auffassung nicht zu seiner Entlastung herangezogen werden...
Der BGH hat in der Entscheidung wie in vielen anderen auch entschieden, dass nur dann wenn eine ordnungsgemäße Absicherung der Unfallstelle mit einem Warndreieck erfolgt ist, geprüft werden kann, ob ein haftungsrechtlicher Zusammenhang zwischen Erst- und Zweitunfall zu verneinen ist."

Ich sehe nur das der BGH von einer ordnungsgemäßen Absicherung der Unfallstelle gesprochen hat.

Dieses angebliche Argument kann mich auch nicht mehr überzeugen, denn das Warndreieck soll auf der Autobahn in min. 150m vor der Unfallstelle aufgestellt werden. Und wenn in der Unfallstelle dann nur noch Warnblinklicht leuchtet dürfte das ebenfalls ausreichend sein.
Das Warndreieck steht dann irgendwo am Standstreifen und wird für Fahrzeuge auf der mittleren und linken Spur evtl. durch Fahrzeuge auf der rechten Spur (temporär) verdeckt.
Einerseits müßte diese in 150m Entfernung schon erkennen können, dass sich dort ein vermeindlicher Falschfahrer auf ihrer Spur befindet (also dort in welcher Entfernung min. ein Warndreieck stehen würde) etc.. Insgesamt war mein Abblendlicht für diese aus 900m Entfernung zumindest Angangs als (kleines) Licht sichtbar. Wenn man nun Aufmerksam über die Autobahn fährt, dann muß man sich doch mit stetiger Annäherung an das Licht sich immer mehr die Frage stellen ob das alles seine Richtigkeit hat auch wenn man das Licht noch nicht als PKW erkennt aber schon zumindestens, dass sich Licht auf der eigenen Seite der Autobahn befindet, denn das Licht war auch auf der mittleren Fahrspur und dann müßte man vielleicht schon mal die Geschwindigkeit verrinngern und mit stetiger Annäherung vielleicht sogar merken, dass sich das Licht auf der eigenen Fahrspur befindet. Ein solcher PKW, der mir mit Abblendlicht entgegenstrahlt dürfte bereits schon als Licht eine Warnung für mich darstellen, wenn ich darauf auf meiner Fahrspur zufahre und zwar an der Stelle wo vielleicht korrekt ein Warndreieck aufgestellt wäre. Hinzukommend stand mein PKW dort wohin die Aufmerksamkeit besonders zu richten ist und nicht am Strassenrand wie ein Warndreieck welches für vielleicht 1-2 Sekunden die Aufmerksamkeit aus der Fahrtrichtung nimmt. Selbst wenn die Frau x ein Warndreieck gesehen hätte, dann hätte diese doch mein Fahrzeug, dass plötzlich vor ihr auftauchte sehr wahrscheinlich auch nur plötzlich vor ihr auftauchen sehen. Selbst wenn diese die Geschwindigkeit dann etwas verinngert hätte, hätte das wohl auch nicht geholfen, weil für diese war dort ja kein Hindernis zu sehen und ein Warndreieck würde vor irgendeinem Hindernis warnen, dass auch auf einer anderen Fahrspur sein kann oder sogar auf dem Standstreifen.

Aber jetzt kommt am Schluß:
"Dabei soll nicht in Abrede gestellt werden, das Frau x offensichtlich wegen eine Verstoßes gegen das Sichtfahrgebot eine Mithaftung zu vertreten hat. Die von unseren Mitarbeitern regulierten 100% können sicherlich diskutiert werden."

Jetzt auf einmal doch.
Das geht hier so zu als würde ich einen Prozeß mit der gegnerischen Versicherung bei Gericht ausfechten...

Um mein Fahrzeug auf ihrer Spur zu sehen konnte diese wesentlich schneller wie auf Sicht fahren, weil ihr das Abblendlicht entgegenstrahlte.

--------

>Anhänger schaukeln sich auf weil sie überladen oder falsch beladen sind!

Interessanterweise schaukeln sich auch leere Anhänger auf. Das kenne ich nämlich sogar aus eigener mehrfacher Erfahrung und ganz genau dieser Anhänger schaukelt sich besonders gerne auch bei Leerfahrten auf, denn mit dem habe ich nämlich schon einige hundert Kilometer zuvor zurückgelegt. Es gibt für manche Anhänger extra Stoßdämpfer um Aufschaukeln zu vermeiden.
Der Anhänger hatte natürlich eine Doppelachse und die erhöht die Gefahr zusätzlich.
Ich kenne auch Fälle in denen sich Auflieger hinter Zugmaschinen mit 40t zulässigem Gesamtgewicht aufgeschaukelt haben und dann umgekippt sind obwohl die keine Afulaufbremse haben, sondern eine Druckluftbremse bei der man nicht auf den Auflauf angewiesen ist.
Hätte ich noch Auflauf erzeugen können, so dass die Auflaufbremse anspricht wäre nichts passiert oder wenn ich eine Druckluftbremse gehabt hätte. So hatte der Anhänger aber gemütlich Zeit sich immer mehr aufzuschaukeln bis ich diesen allein durch meinen PKW bergab zum bremsen bekommen habe. Als der Hänger umkippte war ich vielleicht noch 10km schnell. Der Hänger drehte sich einmal mit meinem PKW und alles blieb auf der Stelle liegen.
Auf gerader Strecke oder noch mehr berab ist aufschaukeln besonders beliebt.

Wie bekommt man das Problem in den Griff?
Indem man langsamer fährt besonders wenn es bergab geht! Ausserdem berab wenn notwendig nicht leicht Dauerbremsen, sondern lieber Stoßweise stärker, dass die Auflaufbremse immer anspricht, sonst wird das Gespann noch wesentlich instabiler.

>Du fährst erheblich langsamer als erlaubt

Die gegnerische Versicherung sagt ich wäre zu schnell gefahren, weil mir diese Geschwindigkeit nicht erlaubt gewesen wäre ohne zu wissen wie schnell ich gefahren bin, denn Zirkelschluß, muß ich ja zu schnell gefahren sein, weil es sonst nicht zum Unfall gekommen wäre.

Andere Forenteilnehmer:
"Wer mal mit langen trägen Hängern fuhr weis wie kritisch die Eigenresonanz bei nur geringer Geschwindigkeitserhöhung plötzlich wirksam wird, 85km/h problemlos, 88km/h beginnendes Aufschaukeln, Bremsen, aber sofort! Luftdruck im Zugwagen und Anhängerreifen ist dort auch ein wichtiger Parameter!"

Und wenn Sie das nicht wissen und Aufschaukeln das erste mal erleben und nicht wissen was zu tun ist und etwas zu lange mit dem etwas stärken Bremsen warten oder nur ganz leicht bremsen so dass die Auflaufbremse nicht anspricht, dann kippt der Anhänger auch bei manchen Leuten schon um wenn diese kaum unter 70km/h gelangt sind. Und damit mir der Hänger nicht bei 70km zerschellt bis ich erst gar nicht 70 gefahren. Zumindest sind diese Leute auf der Autobahn so schnell gefahren wie eigentlich erlaubt. Deswegen muß man denen aber nicht gleich den Führerschein wegnehmen, weil danach wissen die nämlich wie gefährlich das ist und machen es ohnehin nie wieder oder diese dürfen den dann glaube ich sowieso behalten, weil diese so schnell gefahren sind wie erlaubt.

Die Ladung und die Ladungssicherung ist wie ich schon sagte von der Kripo geprüft worden, weder die Kripo noch der Mann vom ADAC konnten irgendwas nicht ordnungsgemäßes feststellen. Der Mann vom ADAC suchte dann allerdings nach anderen Tatsachen um Zirkelschlüsse aufzubauen und wurde aus ganz anderen Gründen fündig, denn ich hätte den Hänger gar nicht hinter mein Fahrzeug hängen dürfen, weil das gar nicht zulässig ist und an der Tankstelle wo ich den Hänger ausgeliehen habe hätte man mich darauf hinweisen müssen. Das habe ich in dem Moment aber schon für Blödsinn gehalten und die von der Kripo auf Ladungssicherung etc. vorhandenen Speziallisten haben sich dem nicht angeschlossen und ich habe es hinterher nochmal überprüft und es war alles korrekt und an der Tankstelle haben die sowas auch noch nicht gehört.

Der Beitrag wurde von mindamini bearbeitet: 24.04.2009, 01:47
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mindamini
Beitrag 24.04.2009, 05:49
Beitrag #30


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Hier könnte man ja auch einen Roman schreiben bei den ganzen was sich hier herausgepickt wird.


>Das heisst es hat vorher schon geschaukelt und du bist nicht auf die Idee gekommen die Fahrt zu unterbrechen?

Nein, dieses Schaukeln war das schaukeln zur Zeit des Unfalls.

Es heisst auch nicht "schaukeln" oder "schleudern", sondern wenn man es treffend sagen will ist es "aufschaukeln". Bei kleinen leichten Hängern kann zB. bei nicht ebenen Fahrbahnen gefährliches Hüpfen auftreten. Mir ist jetzt nicht klar ob Sie aufschaukeln eines Anhängers überhaupt kennen, wenn nicht und Sie fahren das erste mal mit so einem Geschoß und der Hänger schaukelt sich bei 80km/h auf und Sie wissen dann nicht wie Sie reagieren müssen und der Hänger fliegt anderen mit 80 Sachen um die Ohren, ich wette das Ihnen der Führerschein dann nicht entzogen werden muß, weil Sie dass ja nicht haben wissen können. Ein solcher Hänger schaukelt auch, wenn man über unebene Fahrbahn fährt. Das ist dann aber nur schaukeln und solange daraus aufgrund einer Resonanz kein aufschaukeln entsteht macht das nichts.
Mit dem Hänger bin ich wie schon gesagt bereits mehrmals zuvor gefahren und zwar viele mehere hundert Kilometer.
Da hat er sich auch schon mal aufgeschaukelt ohne Ladung bei leichtem Gefälle und Tempo 75. (Bei knapp über 80km/h schaukelt er sich auch auf ebener Fahrbahn auf. Dann fährt man damit halt nicht mehr schneller wie strikt genau 80.)
Ich bin dann mit Tempo 65 an dem Gefälle weitergefahren oder sollte ich den Hänger dort dann abkuppeln und stehen lassen?
Oder sollte ich meine Fahrt dann nur 5 min. Unterbrechen und dann wieder mit 75 oder besser mit 80 weiterfahren, weil 80 erlaubt ist.

Ich fahre auch öfters einen 1,6 Tonnen Minibagger durch die Gegend also einem Gewicht mit Anhänger von etwas mehr als 2t und da hat sich der Hänger noch nie aufgeschaukelt obwohl ich damit schon schneller gefahren bin wie mit dem verunfallten Anhänger auf der Autobahn.
Allerdings fahre ich damit auch nicht die erlaubte Geschwindigkeit von 80km/h, weil mir das zu gefährlich ist. Ein Vorteil ist allerdings dass bei dem Gespann wenn man nur leicht bremst die Auflaufbremse sofort anspricht und man merkt richtig wie der Hänger bremst.
Ich habe mir für den Bagger auch schon mal einen Anhänger ausgeliehen bin vorher wegen dem Gewicht noch den Luftdruck prüfen gefahren und habe dabei festgestellt, dass ein Rad keinen mehr hatte, welches aber so gar nicht sichtbar war. Das kann ganz böse enden. Ich prüfe auch nicht vor jeder Fahrt den Luftdruck aber bei einem neu geliehenem Anhänger auf den ein solches Gewicht kommt schon und ich glaube da bin ich fast der einzige und dass weil in 99,? % alles in Ordnung ist und da sagt keiner was. Kommt es aber zu einem Unfall aufgrund der fehlenden Luft, dann wette ich war es grob Fahrlässig vorher nicht den Luftdruck zu prüfen.

>Das ist grob fahrlässig und deine Strafe sollte demnach weit höher ausfallen!

"mich würde mal interessieren, wie die Erfahrungen mit einer Anti-Schlingerkupplung sind. Lohnt sich diese Investition oder ist das alles nur nonsens? Kann ich damit auch schneller fahren als die erlaubten 100 km/h und bleibt der Wohnwagen dabei auch stabiler oder ist das nur eine Täuschung und der Wohnwagen kommt dann um so schneller ins schlingern? Wäre toll, wenn mir so ein paar "alte Hasen" ihre Erfahrungen mitteilen könnten. Fahre einen 525i touring mit einem 1.300kg Knaus Wohnwagen. "

Ich schätze dem sollte man den Fürherschein nun nicht wegnehmen oder ihm schon mal für seine Idee eine präventive Strafe geben, denn er will sogar schneller fahren als die erlaubten 100.
Das ist so OK, weil es bei ihm noch zu keinem Unfall gekommen ist und das selbst wenn er schneller als die erlaubten 100, sondern zB. dann immer mit 120 Unterwegs ist. Nur dann wenn es zu einem Unfall bei ihm gekommen ist und zwar, weil sich bei ihm zB. der Hänger bei Tempo 90 aus irgendwelchen Gründen aufgeschaukelt hat und das vielleicht zufällig 2 Jahre zuvor schon mal es da aber keine Folgen hatte, dann sollte seine Strafe höher ausfallen, weil er die Fahrt nicht unterbrochen hat und den ganzen Klumpatsch am Strassenrand hat stehenlassen?

Bei höheren Geschwindigkeiten nehmen manche Kräfte übrigens nicht nur linear, sondern im Quadrat zu. Daher ist es gut langsamer zu fahren und das kann viel ausmachen.

Die Menschen sind ja alle immer hinterher soooo schlau aber sooo schlau. Aber erst hinterher und dann hätten die meisten sogar alles gewußt und wie mit unterschiedlichsten Zirkelschlüssen nun ein selbstverständliches Verschulden tatsächlich vorhanden ist...

Wenn Sie das alles so genau wissen... Kann ich mit meinem 2t Minibaggergespann auch auf jeden Fall die erlaubten 80 fahren oder wie schnell kann ich maximal damit fahren, damit das nicht grob fahrlässig ist, damit herumzufahren?
Was muß ich vor Fahrantritt alles beachten damit es nicht grob fahrlässig ist?


Es ist übrigens so, dass man auch Ingenieuren gerne die Schuld gibt, selbst wenn er alle Vorschriften nach dem Stand der Technik eingehalten hat, wenn etwas passiert, weil das für die Menschen logischer ist und etwas anderes für diese nicht erklärbar ist. Auch aus diesen Gründen hat man im 14 jahrhundert auch Tiere vor Gericht gestellt. Selbstverständlich hat der Ingenieur Schuld, weil sonst wäre es ja nicht zu dem Unfall zB. in einem Flugzeug aufgrund der falschen Konstruktion gekommen. Danach analysiert man die falsche Konstruktion und das führt zu einem neuen Stand der Technik, der nun einzuhalten ist und diesen Fehler nicht mehr erhält. Sagt man den Menschen, dass der Ingenieur keine Schuld hat, sondern der Stand der Technik einfach so ist, dass Flugzeuge schon die ganze Zeit so gebaut werden, dass diese abstürzen können, ja, was ist dann los? Das darf doch gar nicht sein, dass man zB. Flugzeuge baut die abstürzen können und das muß man doch schon vorher verbessern usw. usw. usw., weil sonst kann man doch in keins einsteigen. Und erst Autos. Da galt früher das die Sicherheit ganz allein vom Fahrer abhängig war und gar nicht vom Hersteller. Wenn es zu einem Unfall kam, dann lag es an einem schlechten Fahrer. Wenn die Folgen besonders schwer waren, dann lag es an einem noch schlechteren Fahrer aber niemals am Autohersteller.
1965 veröffentlichte Ralph Nader sein Buch "Unsafe at Any Speed", in dem er nachwies, dass viele US-amerikanische Automobile (speziell die von General Motors) Konstruktionsschwächen aufwiesen. Insbesondere kritisierte Nader den mangelnden Schutz von Passagieren in sich überschlagenden Cabriolets.

Damit war er der übelste Querulant den es gab. Heute ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Sicherheit der Benutzung eines Kraftfahrzeuges nicht nur vom Fahrer abhängt, sondern auch vom hergestellten Fahrzeug. Hat man das 1965 erzählt galt man als völliger Spinner dem der Fürherschein weggenommen gehört.

Es ist sogar möglich, dass Anhänger mit 100km/h Zulassung und damit mit Stoßdämpfern (und evtl. Antischlingervorrichtung) sogar mit 110km/h sicherer zu bewegen sind, wie gleiche Anhänger ohne Stoßdämpfer (unsafe at mostly speed) mit Tempo 80 Zulassung bei einer Geschwindigkeit von 70km/h.
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blue0711
Beitrag 24.04.2009, 06:25
Beitrag #31


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blink.gif Hier hat sich gerade nicht nur ein Anhänger aufgeschaukelt.

@BlasterMaster: Wir versuchen hier idR, dem TE als Hilfesuchenden die verkehrsrechtlichen Aspekte seiner Situation zu verdeutlichen bzw. nahezubringen.
Dazu sind Postings wie Dein letzter absolut ungeeignet und daher völlig sinnlos.
Mit unfachlichen Vorwürfen kommt hier keiner weiter und der Thread wird nur komplizierter.
Lass das also bitte!

Zum Topic:
Die Versicherungen haben offenbar einen recht festen Standpunkt und Du das Pech, dass eben auch Deine eigene Versicherung hier Deine Ansicht nicht unterstützt.

Ein hundertprozentiges Verschulden sowohl für den Folgeunfall als auch die eigenen Verletzungen kann in diesem Fall IMHO aber nicht stehenbleiben.
Um das aber weiter erfolgreich gegen die Versicherung bzw. den Unfallgegner auszufechten, wirst Du kaum ohne Rechtsbeistand auskommen.
Das kann (und darf) aber hier keiner leisten.
Mit einem Rechtsanwalt dürfte aber doch etwas zu retten sein. Eine Beratung kostet ja erstmal nicht so viel und dann kannst Du immer noch entscheiden, ob Du das durchziehen willst.

Ich würde mich da aber jetzt recht schnell drum kümmern, damit nicht womöglich noch Fristen ablaufen.


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Gruß Kai
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Lars
Beitrag 24.04.2009, 07:06
Beitrag #32


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Warum sich der Anhänger aufgeschaukelt hat ist für die Beurteilung der Schuldverteilung am Folgeunfall unerheblich, da jemand, der auf ein gutbeleuchtetes Hindernis auffährt, das sich dort bereits befunden hat, als es für den Auffahrenden in Sichtweite gekommen ist, selbst am Unfall schuld ist (weil er das Sichtfahrgebot missachtet hat bzw. unaufmerksam war), egal wie und warum das Hindernis dort hingekommen ist.
Zudem ist der TE hierfür mit 30 Euro verwarnt worden wodurch der Hängerunfall auch aus strafrechtlicher Sicht abgeschlossen ist.
Von daher ist die Diskussion dazu, sowohl vom TE als auch von BlasterMaster, völlig überflüssig.

Zitat
"Frau x (Die Unfallgegnerin) befuhr die mittlere Spur der Autobahn, als nach ihren Angaben plötzlich vor ihr ein PKW in ihre Richtung schaute.
Diese (Falsch)Aussage ist wohl der Knackpunkt. Suggeriert sie doch, dass das Hindernis sich zum Zeitpunkt des ersten Sichtkontakts der Auffahrenden zur (späteren) Unfallstelle noch nicht dort befand. Diese Aussage gilt es zu widerlegen, durch Zeugen aber auch durch den Unfallablauf selbst, da wie du ja schon dargestellt hast, dich wohl kaum in wenigen Sekunden von deinem PKW zum Brückengeländer begeben haben konntest.

Wie blue0711 schon geschrieben hat, Anwalt nehmen und gegnerische Versicherung auf vollen Schadensersatz verklagen. Wenn der Prozess gewonnen wird deine Versicherung wegen offensichtlicher Fehlregulierung auf Erhalt der SFK verklagen.
Lass dich nicht verarschen!!!

Ich drück dir die Daumen! wavey.gif


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Damastor
Beitrag 24.04.2009, 08:02
Beitrag #33


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Ich mag nicht glauben dass ein aktiv leuchtendes Auto eine bessere Sicherung sein soll, als ein kleines Warndreieck rechts oder links.
Wer unverändert schnell auf in die eigene Richtung fahrende Lichter zufährt...also wenn das nicht grob fahrlässig ist was denn dann?


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Viele Grüße!

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mindamini
Beitrag 24.04.2009, 09:03
Beitrag #34


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>Warum sich der Anhänger aufgeschaukelt hat ist für die Beurteilung der Schuldverteilung am Folgeunfall unerheblich,

Das kann natürlich dann wieder erheblich werden, wenn man die BGH Entscheidung nicht so folgen will und kann dann wieder wichtig werden, wenn ich wieder an die gegnerische Versicherung herantrete.

Das ist für mich aber jetzt erstmal auch nicht sooo wichtig.
Das insbesondere, da ich den Äußerungen meiner Versicherung nun auf einmal entnehmen kann, dass man von einer 50% Teilung der Schuld ausgehen kann. Daher hätte ich schon ein zufriedenstellendes Ergebnis, dass ich der gegenerischen Versicherung präsentieren kann, da diese ja als Hauptargument damit argumentiert, dass meine Versicherung mir ja selbst zu 100% die Schuld gibt und daher gar nichts zahlen will.
Da meine Versicherung mir diese 50% aber bereits aufgrund dieser völlig falschen und verdrehten für mich ungünstigen Tatbestände zugestehen will denke ich einfach in verfolge das weiter und lasse dann den Ombudsmann entscheiden und mit der Entscheidung habe ich dann richtig was gegenüber der Gegenseite in der Hand, weil dort anscheinend auch nur Mitarbeiter sitzen die Hauptsächlich nur nach dem Gefühl und dem Glauben agieren.

Und die böse böse Schuld wird letztlich eben auch bei Gericht letztlich irgendwie festgestellt und das anhand auch dem was beweisbar ist.

Eine Zeugenaussage lautet so: "Ich sah wie ein Fahrzeug mit völlig überhöhter Geschwindigkeit auf der mittleren Spur auf das Unfallfahrzeug zuraste, dann bremste und wohl noch versuchte auszuweichen und dann immer noch so hoher und für mich lebensbedrohlicher Geschwindigkeit direkt auf uns zukam. In Todesangst drehte ich mich weg und lief in Fahrtrichtung.
Ein anderer rief dann noch: "Lasst uns machen das wir hier wegkommen", welches wohl nicht dokumentiert ist.
Ich habe dann gesehen wie diese Unfallfahrerin über ca. 50m bereits extrem stark bremsend wie eine Rakete an den Fahrzeugen auf der rechten Spur vorbeischoß, denn ich habe mich ja erst im Laufe der Zeugenaussage umgedreht und bin in Fahrtrichtigung gegangen und bei ihrem Aufprall mit der Leitplanke dürfte diese immer noch 100km drauf gehabt haben, denn durch diese ist sie ja auch nicht zum stehen gekommen sonders erst durch weiteres bremsen entlang der Leitplanke. Weil die Aufprallgeschwindigkeit aber durch einen Sachverständigen in etwa festgestellt werden kann sagt Sie doch besser, dass diese gar nicht gebremst habe anstatt, dass sie bereits etwa 100m stark gebremst habe und damit ist diese dann vorher mit auch mit 100 unterwegs gewesen anstatt vielleicht mehr als 200.
Jetzt kann man sich überlegen ob die Frau nicht sogar 200 oder mehr gefahren ist. Und hat diese deswegen irgendeine Schuld? Ne, bisher gar nicht und erhält den Wert des Fahrzeugs noch voll ersetzt. Vor Gericht zählt das was man beweisen und was man anderen nach ihrem Gefühl glaubend machen kann usw. usw.

Wer die böse Schuld hat auch bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft was ja entscheidend ist, dass weiß doch letztlich der Kuckuck und der weiß es noch nicht mal.

Ich mache jetzt erstmal die Sache mit meinem Ombudsmann und meiner Versicherung, weil man sieht ja, dass meine Versicherung jetzt auch mit einem anderen Sachbearbeiter extrem weicher wird.

Ich glaube, dass es eher anders bei meiner Versicherung lief. Dort hat man Mitarbeiter sitzen, die nicht die geringste Ahnung haben aber billig sind. Diese haben daher die Anweisung nach den strafrechtlichen Entscheidungen zu handeln oder können das nur, weil diese es nicht besser wissen und die juristischen Zusammenhänge auch gar nicht verstehen allein zwischen Zivil- und Strafrecht und daher mehr nach "Glauben" handeln müssen. Das sieht man ja schon an den mir bisher gelieferten Begründungen. Die jetzige Mitarbeiterin begründet ja nun alles teilweise ganz anders wie die anderen Bearbeiter (auch weil ich die Begründungen komplett wiederlegt habe) und man sieht, dass diese mehr Ahnung hat und diese ist jetzt tätig, weil der Ombudsmann aktiv ist und da nimmt man dann jemanden der mehr Ahnung hat.
Daher zieht die sich dabei aber sonst was her und das macht diese ganz automatisch um die vorhergehenden Entscheidungen als richtig zu legitimieren auch wenn diese vollkommen falsch gewesen sind. Das ist so die typische Vorgehensweise.
Und bei der gegnerischen Versicherung läuft das nicht anders wobei die ja jetzt zusätzlich nichts zahlen wollen und mich abwimmeln wollen.

Ich habe das neue Schreiben auch schon entsprechend gegenüber dem Ombudsmann bearbeitet und einen Plan der Autobahn beigelegt mit Höhen bzw. Gefälleangaben und den vorhergehenden 900 Metern gerader Strecke, die darauf eindeutig zu erkennen sind usw. usw.

Ich werde dann mal kurz über das Ergebnis mit meiner Versicherung informieren, wenn es soweit ist.
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Lars
Beitrag 24.04.2009, 10:37
Beitrag #35


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Zitat
Daher hätte ich schon ein zufriedenstellendes Ergebnis, dass ich der gegenerischen Versicherung präsentieren kann, da diese ja als Hauptargument damit argumentiert, dass meine Versicherung mir ja selbst zu 100% die Schuld gibt und daher gar nichts zahlen will.
Da meine Versicherung mir diese 50% aber bereits aufgrund dieser völlig falschen und verdrehten für mich ungünstigen Tatbestände zugestehen will denke ich einfach in verfolge das weiter und lasse dann den Ombudsmann entscheiden und mit der Entscheidung habe ich dann richtig was gegenüber der Gegenseite in der Hand
ich will dir ja deinen Optimismus nicht nehmen, aber ich halte weitere Verhandlungen deinerseits mit der geg. Haftpflichtvers. für wenig erfolgsversprechend.
Oder glaubst du, die sind plötzlich bereit, dir statt 0 doch die 80 oder gar 100%, die dir zustehen, zu bezahlen, nur weil du so überzeugend argumentierst?
Vor allem, wenn du in deinem Schriftverkehr mit der Vers. genauso viel für den Sachverhalt unrelevantes Zeug schreibst wie hier. Ein Beispiel dafür:
Zitat
Eine Zeugenaussage lautet so: "Ich sah wie ein Fahrzeug mit völlig überhöhter Geschwindigkeit auf der mittleren Spur auf das Unfallfahrzeug zuraste, dann bremste und wohl noch versuchte auszuweichen und dann immer noch so hoher und für mich lebensbedrohlicher Geschwindigkeit direkt auf uns zukam. In Todesangst drehte ich mich weg und lief in Fahrtrichtung.
Ein anderer rief dann noch: "Lasst uns machen das wir hier wegkommen", welches wohl nicht dokumentiert ist.
Ich habe dann gesehen wie diese Unfallfahrerin über ca. 50m bereits extrem stark bremsend wie eine Rakete an den Fahrzeugen auf der rechten Spur vorbeischoß, denn ich habe mich ja erst im Laufe der Zeugenaussage umgedreht und bin in Fahrtrichtigung gegangen und bei ihrem Aufprall mit der Leitplanke dürfte diese immer noch 100km drauf gehabt haben, denn durch diese ist sie ja auch nicht zum stehen gekommen sonders erst durch weiteres bremsen entlang der Leitplanke. Weil die Aufprallgeschwindigkeit aber durch einen Sachverständigen in etwa festgestellt werden kann sagt Sie doch besser, dass diese gar nicht gebremst habe anstatt, dass sie bereits etwa 100m stark gebremst habe und damit ist diese dann vorher mit auch mit 100 unterwegs gewesen anstatt vielleicht mehr als 200.
Jetzt kann man sich überlegen ob die Frau nicht sogar 200 oder mehr gefahren ist. Und hat diese deswegen irgendeine Schuld? Ne, bisher gar nicht und erhält den Wert des Fahrzeugs noch voll ersetzt.
Es ist doch völlig egal, ob die Dame zu schnell war (Verstoß gegen das Sichtfahrgebot) oder langsam dafür aber unkonzentriert (Verstoß gegen das Gebot der ständigen Vorsicht) fuhr, Schuld am Folgeunfall ist sie in beiden Fällen ganz oder, wenn man die Betriebsgefahr deines Gespanns berücksichtigt, zumindest zum größten Teil.

Zitat
Vor Gericht zählt das was man beweisen kann
Ja aber beweisen können musst du nur für die Schuldfrage relevante Sachverhalte, also nicht die Geschwindigkeit der Dame sondern dass sie dein beleuchtetes Auto sofort hätte sehen müssen, als der (spätere) Unfallort in Sichtweite kam, sprich dein Auto vor dem Zusammenprall schon einige Zeit unverändert so gestanden hat, wie zum Unfallzeitpunkt.

Deswegen nochmal meinen dringenden Rat einen Anwalt zu nehmen. Der kann den Schriftwechsel mit der Versicherung sicher zielgerichteter führen und wenn, wie ich glaube, die Sache vor Gericht geht, brauchst du ihn ja sowieso.


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mindamini
Beitrag 09.11.2009, 17:18
Beitrag #36


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Ein PKW A steht nachts auf einer 3 spurigen Autobahn mit Standstreifen entgegen der Fahrtrichtung auf der mittleren Spur.
Der PKW hat Abblendlicht und Warnblinkanlage eingeschaltet. Die Autobahn führt vor dem PKW geradeaus und ist somit über mehere hundert Meter vor dem PKW überschaubar. Es besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h.

Ein PKW B, auf der mittleren Spur allein fahrend, kann vor dem stehendem PKW nicht mehr bremsen.

Muß PKW B in der Lage sein vor dem PKW A zum stehen zu kommen?
Muß PKW B eigentlich sogar in der Lage sein vor dem PKW A zum stehen zu kommen, selbst dann wenn PKW A unbeleuchtet wäre?

Kennt jemand gerichtliche Entscheidungen in entsprechenden oder ähnlichen Fällen in denen die Schuldhöhe besonders von PKW B geregelt worden ist?
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Jens
Beitrag 09.11.2009, 17:21
Beitrag #37


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BGH, Urteil vom 23.06.1987, Az. VI ZR 188/86

"Der Kraftfahrer hat gemäß StVO §§ 1, 3 Abs 1 S 3 seine Fahrweise so einzurichten, daß er auch in der Dunkelheit vor auf der Straße liegengebliebenen Kraftfahrzeugen, mögen sie auch unbeleuchtet und zudem - wie ein Panzer - mit einem Tarnanstrich versehen sein, rechtzeitig anhalten kann."


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superdiesel
Beitrag 09.11.2009, 17:28
Beitrag #38


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Was ist der Hintergrund deiner Frage?
Reine Theorie oder bist du der Fahrer A? Oder bist du der Fahrer B?

Ich frage mich, warum
Zitat
Ein PKW B, auf der mittleren Spur allein fahrend

nicht ausweichen konnte.
Allein fahrend meint doch, dass keine anderen Fahrzeuge auf der Straße gewesen wären?


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
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Uwe W
Beitrag 09.11.2009, 17:33
Beitrag #39


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Ich sehe das auch so wie @Jens
Zitat (mindamini @ 09.11.2009, 17:18) *
Kennt jemand gerichtliche Entscheidungen in entsprechenden oder ähnlichen Fällen in denen die Schuldhöhe besonders von PKW B geregelt worden ist?

In dieser Allgemeinheit wird sich die Frage nicht beantworten lassen: um die Haftungsquote bei einem Unfall festzustellen, muss auch die Schuld von PkW an der Situation berücksichtigt werden:

Wenn z.B. PkW A aufgrund eines Wildunfalles in der beschriebenen Position zum Stehen kommt und die mittlere Spur nicht mehr aus eigener Kraft verlassen kann, dann wird ihn wohl nur die Mithaftung aufgrund Betriebsgefahr treffen, d.h. PkW B muss (mindestens) 80% seines Schadens selber tragen.

Hat sich dagegen PkW A nur aufgrund von Jux und Dollerei so postiert wie beschrieben, so wird er wohl den größeren Anteil des Schadens tragen müssen, d.h. PkW B könnte dann u.U. 60 bsi 66,7% ersetzt bekommen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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mindamini
Beitrag 09.11.2009, 18:00
Beitrag #40


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>BGH, Urteil vom 23.06.1987, Az. VI ZR 188/86

Vielen Dank, dass hilft mir schon mal sehr weiter. Eigentlich ergibt sich dass ja auch sogar aus der Strassenverkehrsordnung.

>Was ist der Hintergrund deiner Frage?
>Reine Theorie oder bist du der Fahrer A? Oder bist du der Fahrer B?

Auch an @ Uwe W

Das ist so richtig, dass das mitberücksichtigt werden muß. Aber wenn ich sage warum PKW A auf der Autobahn stand, dann verfälscht es das Ergebnis gefühlsmäßig. Darüber werde ich mir dann eben entsprechend Gedanken machen.

Es gab einen Unfall etwa genauso wie in einer BGH-Entscheidung IV ZR 218/03 vom 10.02.2004 beschrieben.
PKW A hat bisher von beiden Versicherungen zu 100 % Schuld erhalten.
Gegen PKW Fahrerin B ist kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Gegen PKW Fahrer A ist ein Ordnungswidrigkeiten-Ermittlungsverfahren eingeleitet worden und er hat wegen einer Ordnungswidrigkeit 30 EUR bezahlt. Die Ordnungswidrigkeit lautete Verstoß gegen §1 Abs. 2 StVO (Die Ordnungsbehörde teilte dem Fahrer A auf seine Nachfrage was er denn konkret verschuldet habe nichts mit). Die eigene Versicherung und der Ombudsmann der Versicherungen erklären, dass er mit nicht angepaßter Geschwindigkeit gefahren wäre und daher den Erstunfall verursacht habe aufgrund des gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens. Die eigene Versicherung des Fahrer A teilte diesem auf seine Nachfrage, mit welcher Geschwindigkeit er denn zu schnell oder zu langsam gefahren sei und aus welchen Feststellungen sich ergebe, dass er mit nicht angepaßter Geschwindigkeit gefahren sei mit, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren geführt worden sei (Das ist alles! Die gleiche Frage wurde nun auch dem Ombudsmann gestellt).
Was die Schuldfrage der Gegenseite betrifft wurde dem PKW Fahrer A von beiden Versicherungen mitgeteilt, dass PKW B keinerlei Verschulden nachzuweisen sei auch nicht, dass diese die erforderliche Aufmerksamkeit im Strassenverkehr hat fehlen lassen, weil ihr nicht nachgewiesen werden konnte zu schnell gefahren zu sein und kein Ermittlungsverfahren gegen diese geführt wurde.

Jetzt kommt noch der Ombudsmann zusätzlich daher und erklärt, dass die Entscheidung des BGH vom 10.02.2004 auf diesen Fall nicht anwendbar wäre, weil in dem BGH Fall PKW Fahrer B ein schweres Verschulden treffen würde. Das schwere Verschulden von PKW Fahrer B in dem Fall ist aber gerade, dass er vor einem stehenden beleuchteten PKW nachts auf der Autobahn nicht mehr anhalten konnte (und in dem Fall muß es sogar nicht mal mehr eine Rolle spielen ob den Erstunfallverursacher überhaupt ein Verschulden trifft).
Demgemäß verbleibt also im Grunde hauptsächlich die Frage ob man entsprechend nachts auf der Autobahn vor einem solchen PKW anhalten können muß.
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Uwe W
Beitrag 09.11.2009, 18:16
Beitrag #41


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Um dem Führer von PkW B ein Verschulden nachzuweisen, muss natürlich PkW A schon eine gewisse Zeit vor dem Unfall in der geschilderten Endposition gestanden haben. Gibt es denn dafür Zeugen oder sonstige Beweise?

Wenn also PkW A (aus welchen Gründen auch immer) einen selbstverschuldeten Unfall hat, anschließend in der beschriebenen Endposition zum Stehen kommt (entgegen der Fahrtrichtung auf der mittleren Spur mit Scheinwerfern) und PkW B sofort darauf mit PkW A kollidiert, dann sieht die Situation anders aus, als wenn PkW B schon mindestens 10 Sekunden so gestanden hat.

Im letztgenannten Fall würde ich ein überwiegendes Verschulden von PkW B annehmen (60 bis 66,7 %), d.h. PkW A hat eine Mitschuld, weil er aufgrund eines selbstverschuldeten Unfalles auf der Mittelspur zum Stehen gekommen ist.
Ein mit Abblendlicht auf der Mittelspur stehendes Fahrzeug sollte aber alle Alarmglocken zum Klingeln bringen, so dass hier bei PkW B wohl der größere Schuldanteil zu sehen ist, wenn PkW A eine gewisse Mindestzeit in der genannten Position gestanden hat.

Aber der Unfall sich gerade ereignet hat, gilt: in diesem Fall hätte PkW B seine Geschwindigkeit sofort deutlich reduzieren müssen, wenn er bereits den Unfall sieht, da man dann ja nie weiß, wo der verunfallte zum Stehen kommen wird. Und da ist es dann ja auch so, dass PkW A nach dem ersten Leitplankenkontakt noch in Fahrtrichtung weiter geschleudert sein dürfte.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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mindamini
Beitrag 09.11.2009, 20:01
Beitrag #42


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@ Uwe W

So sehe ich das genau so. Der PKW A hat schon lange so gestanden (ca. 6-8 Min.) und es haben diesen weit mehr als 30 Fahrzeuge bereits auf der rechten Spur passiert gehabt. Dafür gibt es eine Menge Zeugen, die ein Stück hinter der Unfallstelle auf dem Seitenstreifen gehalten hatten und sich bereits hinter der Leitplanke an der Unfallstelle angesammelt hatten.

Ich bin trotzdem erst von einem Anteil Schuld bei beiden Fahrzeugführern ausgegangen aber nach den ganzen einfach nur dummen Antworten, Zirkelschlüssen und verdrehereien von beiden Versicherungen und dem Ombudsmann komme ich immer mehr zu dem Schluß, dass PKW B auch ohne weiteres dergestalt zu 100% Schuld tragen kann.
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Betrachter
Beitrag 09.11.2009, 20:13
Beitrag #43


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Ich frage mich, warum nach 6 bis 8 Minuten und jeder Menge Zaungäste noch immer keine Absicherung der Unfallstelle erfolgt war - oder wurde das nur nicht erwähnt?
Gruß vom Betrachter
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mindamini
Beitrag 09.11.2009, 20:33
Beitrag #44


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Fahrer von PKW A sowie seine Beifahrerin mussten aufgrund des kommenden Verkehrs ruck-zuck hinter die Leitplanke flüchten. Da PKW A einen Anhänger mitführte, der auf der Autobahn seitwärts mit der Unterseite in Richtung kommenden Verkehr lag lief der Fahrzeugführer A sobald die Möglichkeit da war zum PKW und kuppelte den Hänger ab und fuhr den PKW ca. 10m vor. Weil auch die 3te Spur blockiert war. Dass sollte vermeiden, dass ein Fahrzeugführer auf der dritten Spur in den unbeleuchteten Hänger knallt, weil auch wenn er vor dem PKW A zwar stark bremst, dann aber leicht durch das Abblendlicht geblendet ist, die Unterseite des Hängers nicht sieht und er somit noch ca. 10m zum bremsen hat. Bei einem PKW Fahrer hat das sogar wunderbar funktionert. Als dann die nächste Gelegenheit da war lief Fahrzeugführer A wieder zum PKW um das Warndreieck zu holen (in diesem Moment kamen schon Rufe von hinter der Leitplanke, er solle wieder zurückkommen) aber bereits beim rüberlaufen waren die Scheinwerfer schon sehr nah und als er die Kofferraumklappe gerade geöffnet hatte war es ihm auch zu knapp und er flüchtete wieder. Von den Zeugen, die sich bis dahin bereits hinter der Leitplanke angesammelt haben hat (ich möchte sagen selbstverständlich, weil er es wahrscheinlich nicht wiederbekommen würde) keiner ein Warndreieck mitgebracht. Nun kam PKW Fahrerin B auf die Unfallstelle zugerast und PKW Fahrer A wurde hinter der Leitplanke schwer verletzt, weil er meinte er müsse mit hochgehaltenen wedelnden Armen in Richtung des Gegenverkehrs laufen um wenigstens so den kommenden Verkehr zu warnen und war dann erstmal geistig nicht mehr vorhanden und auch nicht auf der Autobahn, sondern ca. 12m tiefer auf einer anderen Strasse. Auch in den folgenden etwa 5 Minuten bis die Polizei eingetroffen ist hat niemand ein Warndreieck aufgestellt aber vor der Unfallstelle bildete sich nun langsam ein Stau, da auch die rechte Fahrspur durch PKW B, der die Leitplanke ca. 40cm eindrückte hinter der PKW Fahrer A gerade entgegen der Fahrrichtung los lief, etwas blockierte.
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Jens
Beitrag 09.11.2009, 20:38
Beitrag #45


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Ich wußte doch, daß mir das Thema bekannt vorkam. Ich hab deinen anderen Thread zum selben Unfall hier mit eingebunden.


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Uwe W
Beitrag 09.11.2009, 20:58
Beitrag #46


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Der alte Thread war ja schon sehr lang.

Was ich bei flüchiger Lektüre aber nicht sofort gesehen habe:

was hat Fahrer A beim zweiten Unfall denn genau für Schäden abbekommen?

Personenschäden aufgrund einer Kollision mit Fahrzeug B, während das Fahrzeug von Fahrer A beim zweiten Unfall keine weiteren Schäden mehr erlitten hat?


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nachteule
Beitrag 10.11.2009, 20:32
Beitrag #47


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Hallo, Mindmini,

Zitat (mindamini @ 09.11.2009, 20:01) *
So sehe ich das genau so. Der PKW A hat schon lange so gestanden (ca. 6-8 Min.) und es haben diesen weit mehr als 30 Fahrzeuge bereits auf der rechten Spur passiert gehabt.

die Standzeit hörte sich hier

Zitat (mindamini @ 11.03.2009, 03:49) *
Die Unfallstelle passierten letzlich insgesamt vor der Vollsperrung über 40 Fahrzeuge in etwa 30 Minuten problemlos.


aber noch ganz anders an. think.gif


Zitat (mindamini @ 09.11.2009, 20:01) *
Ich bin trotzdem erst von einem Anteil Schuld bei beiden Fahrzeugführern ausgegangen.......


Ich auch, und das ist auch jetzt noch meine Meinung. think.gif

Zitat
....... komme ich immer mehr zu dem Schluß, dass PKW B auch ohne weiteres dergestalt zu 100% Schuld tragen kann.

Das ganz sicher nicht, denn Du als Fahrer A hast ja ganz eindeutig den Fahler gemacht, der zu dem Unfall führte.

Der Tatvorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit findet häufig dann Anwendung, wenn man keinen wirklich konkreteren Tatvorwurf beweisen kann.

Was Dich bzgl. der Strafzumessung angeht, bist Du m. E. sogar sehr gut bedient, aber die B hätte nicht einfach so davon kommen dürfen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Lars
Beitrag 11.11.2009, 08:17
Beitrag #48


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Zitat (mindamini @ 09.11.2009, 20:01) *
aber nach den ganzen einfach nur dummen Antworten, Zirkelschlüssen und verdrehereien von beiden Versicherungen und dem Ombudsmann
Genau das habe ich dir doch vorausgesagt:
Zitat (Lars @ 24.04.2009, 10:37) *
ich will dir ja deinen Optimismus nicht nehmen, aber ich halte weitere Verhandlungen deinerseits mit der geg. Haftpflichtvers. für wenig erfolgsversprechend.
Oder glaubst du, die sind plötzlich bereit, dir statt 0 doch die 80 oder gar 100%, die dir zustehen, zu bezahlen, nur weil du so überzeugend argumentierst?

Und trotzdem führst du seit über einem halben Jahr eine völig sinnlose Auseinandersetzung mit den beteiligten Versicherungen ohne jede Erfolgsaussicht.
Ich fasse es nicht! blink.gif Warum lässt du dich dermaßen verarschen? think.gif
Geh doch endlich zum Anwalt und holt dir auf dem Klageweg was dir zusteht! Es geht doch hier nicht um einen abgefahrenen Außenspiegel oder anderen Kleinkram sondern um einen riesen Schaden!


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mindamini
Beitrag 11.11.2009, 23:38
Beitrag #49


Neuling
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Ja, OK.

Ich wollte die Frage anfangs allerdings gerade ganz getrennt hiervon stellen, weil es kaum zu aushalten ist.
Wenn ich irgendwelche Leute auch Juristen gefragt habe ob der PKW-B in der Lage sein muß vor PKW-A zu halten, dann muß der das nicht sein, wenn ich vorher erklärt habe mit dem Anhänger unterwegs gewesen zu sein, der umgekippt ist.

Ein Bekannter hat mir dann gesagt, dass es daran liegt, weil alle zu schnell fahren und das Sichtfahrgebot nicht beachten, dass ich deswegen daher automatisch Schuld sein muß, wegen dem Anhänger.

Ich habe mir dann gedacht frage doch einfach mal ein paar Personen anders. Ich war mit meinem PKW viel zu schnell unterwegs , dieses konnte man mir jedoch nicht nachweisen grins (ich habe das dann immer weiter gesteigert) und konnte vor einem LKW-Reifen, der auf der Autobahn lag nicht mehr bremsen, bin ins Schleudern geraten und stand so auf der Autobahn. Dann haben bisher alle erklärt muß PKW-B vor meinem PKW-A halten können, weil ich ja nichts dafür konnte. Das heisst die meisten Menschen interpretieren das Endergebniss, dass diese sich auch gefühlsmäßig wünschen in eine forensische Untersuchung ob PKW-B entsprechend anhalten können muß gleich mit ein.

OLG Köln, Verkehrsrechtliche Mitteilungen 2003, 20:
„...Mit Hindernissen wie Personen, Wild, liegen gebliebenen Fahrzeugen, Fahrzeugteilen, wie Reserverädern oder herabgefallenen Ladegut, muss stets gerechnet werden, selbst wenn sie durch Verschulden anderer in den nicht einsehbaren Raum gelangt sind.“
Das Gericht machte deutlich, dass die Rechtssprechung sehr hohe Anforderungen an das Sichtfahrgebot stellt. In der Praxis des Straßenverkehrs werde es dagegen häufig nicht beachtet.

Weil es alle nicht beachten ist es korrekt es nicht zu beachten.
Daher habe ich auch keine Schud, wenn ich das Sichtfahrgebot selbst gröbst fahrlässig nicht beachtet habe. Wenn ich aber mit einem Anhänger unterwegs war, dann habe ich stets Schuld.
Auch der Prof. Dr. Ombudsmann fährt sicherlich einen riesigen dicken Schlitten und beachtet das Sichtfahrgebot nicht....

BGHSt 16, 145, 151:
Das Sichtfahrgebot zählt zu den „goldenen Regeln“ des Verkehrs und gilt auf allen Strassen einschließlich Autobahnen.

Ich habe nun dem Ombudsmann viele Entscheidungen geschickt, wegen des Sichtfahrgebotes, die ich freundlicherweise zwischenzeitlich per email erhalten habe und diesen ausdrücklich in Fettschrift darum gebeten mir die Unterlagen zuzusenden aus denen hervorgeht, dass ich mit nicht angepaßter Geschwindigkeit gefahren bin und um wieviel ich zu schnell oder zu langsam gefahren bin, weil ich diese Unterlagen nicht kenne und auch meine Versicherung mir diese nicht mitteilen konnte. Bei der dritten Aufforderung gegenüber meiner Versicherung in Fettschrift mir diese Unterlagen zuzusenden war ich auf einmal nicht mehr zu schnell gefahren, sondern habe plötzlich einen Fahrfehler begangen. Die Nachfrage danach welcher Fahrfehler es denn wäre war ebenfalls vollkommen erfolglos (Denn ein Fahrfehler muß ja nicht zwingend zu einem Verschulden meinerseits führen) außer dass dieses doch so sein müßte, weil es doch sonst nicht zu dem Unfall gekommen wäre.

PKW-B trifft aber kein Verschulden weder weil diese das Sichtfahrgebot nicht beachtet hat auch nicht, weil diese die erforderliche Aufmerksamkeit im Strassenverkehr nicht beachtet hat oder auch nicht weil sie zu schnell gefahren ist, weil ihr nicht nachgewiesen werden konnte zu schnell gefahren zu sein. Bei ihr weiß man gar nicht wie es dazu kommen konnte, dass diese PKW-A viel zu spät gesehen hat.

Die Antwort vom Ombudsmann ist schon da. Die Unterlagen sind selbstverständlich nicht beigefügt und eine Erklärung um wieviel ich zu schnell oder zu langsam gefahren bin fehlt natürlich ebenfalls.

Nun schreibt mir der Ombudsmann, der nun viele Entscheidungen über das Sichfahrtgebot erhalten hat, der zuvor nur die ganzen Begründungen gegen mich aufgeführt hat, die auch meine Versicherung gegen mich erklärt hat:

"...ich habe Ihre Beschwerde gründlich geprüft und meine Entscheidung ausführlich begründet. Auch nach erneuter Durchsicht der Unterlagen gelange ich zu keinem anderen Ergebnis. Entscheidend hierfür ist die in meiner Entscheidung bereits dargelegte umfassende Regulierungsvollmacht des Versicherers, auf die ich Sie noch einmal aufmerksam machen möchte. Ich kann nicht feststellen, dass der Versicherer außerhalb seines pflichtgemäßen Ermessens „auf gut Glück" reguliert hat. Ich werde Ihnen in der Sache keine für Sie günstigere Mitteilung geben können." 10.11.2009

Die umfassende Regulierungsvollmacht des Versicherers bedeutet, dass dieser bei einer Schadenregulierung das Verschulden nicht bis ins letzte Detail prüfen muß, sondern einen gewissen Regulierungsspielraum hat. Dieser gibt mir aus den ganzen irren Gründen ein Verschulden von 100%.

Die Klage habe ich schon angefangen und wir werden sehen....
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mindamini
Beitrag 12.11.2009, 00:06
Beitrag #50


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>Geh doch endlich zum Anwalt und holt dir auf dem Klageweg was dir zusteht! Es geht doch hier nicht um einen abgefahrenen Außenspiegel oder anderen Kleinkram sondern um einen riesen Schaden!

Der Ombudsmann hat bis jetzt gebraucht um den Fall zu bearbeiten. Ich wollte die Entscheidung des Ombudsmannes halt für die Klage gegen die gegnerische Versicherung verwenden und habe gehofft dadurch neue Erkenntnisse zu erlangen. Das da so was bei raus kommt von einem Prof. Dr., damit habe ich ja nicht rechnen können.

Sie haben vollkommen Recht. Nur nach dem Unfall bin ich erwerbslos geworden und mußte die EV (Offenbarungseid) abgeben.
Ich erhalte zur Zeit teilweise Geld von der ARGE aber auch erst nach 2 selbst eingereichten Einstweiligen Verfügungen, die mir immer nur Geld für etwa 3 Monate gewähren. Klage habe ich auch schon eingereicht, da die ARGE trotz der beiden gewonnenen EVs meinen Anspruch ansonsten immer noch ablehnt. Man hat sogar von mir verlangt mein Gewerbe abzumelden, weil ich ansonsten keine Leistungen erhalten würde!
Es gab einen Film im Fernsehen "willkürliche Schikanen der ARGE" insbesondere über unsere vor Ort. Das ist eine wahnsinnige Arbeit sich gegen die ganzen Schikanen zu wehren.

Ich hatte mir in einem Fall bei Anwaltszwang einen Anwalt genommen, dieser wollte für das stellen des PKH-Antrages 1000 EUR Vorschuß und von mir die differenz zwischen PKH-Gehalt und seinem üblichem Honorar. Ich habe daraufhin erklärt, dass ich am OLG selbst einen Antrag auf PKH stelle. Er erklärte mir noch einmal das das nicht möglich ist, weil am OLG Anwaltszwang herrscht (Das stimmt natürlich nicht bzügl. des PKH-Antrages und daher habe ich ihm den Auftrag bezügl. dem PKH-Antrag auch nicht erteilt). Nun war er schon insoweit tätig geworden, dass er ein Schriftstück "Es wird Berufung eingelegt" an das OLG geschickt hat. Als ich meinen Antrag bei Gericht einreichte kam dieser wieder zurück, weil das Verfahren bereits beendet war, denn der Anwalt hat die Berufungsbegründungsfrist einfach verstreichen lassen. Er verlangte von mir dennoch 1050 EUR Vertretungsgebühr, die ich natürlich nicht bereit war zu zahlen, weil er ja auch die dafür erforderliche Leistung gar nicht erbracht hat. Darauf hin erhielt ich eine Betrugsverfahren an den Hals und man verurteilte mich zu 300 EUR Geldstrafe wegen volledetem Betrug. Bei einem Gerichtstermin am AG wurde ich in Handschellen abgeführt und inhaftiert. Bis zum Landesjustizministerium wurde erklärt, dass vollkommen korrekt und richtig verfahren worden sei und man droht mir ununterbrochen mich wieder zu inhaftieren, wenn ich anwaltliche Leistungen in Anspruch nehme, weil ich eine EV (Offenbarungseid) abgegeben habe.

Auch Angela Merkel findet das grundsätzlich nicht zu beanstanden:
http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/19406

Ich darf mir also grundsätzlich keinen Anwalt nehmen, da ich sonst wieder strafrechtlich eingedeckt werde.
Ich führe derzeit 1 Verwaltungsgerichtsverfahren, 1 Sozialgerichtsverfahren und nun kommt noch eines in Verkehrsrecht hinzu und in alle Rechtsgebiete muß ich mich erst einarbeiten... Als Prolet darf ich mir nicht den geringsten Fehler erlauben aber zusätzlich kommt gerne noch das Ansehen der Person ins Spiel: Entsprechend dem LG Bückeburg und dem OLG Celle ist bei Schriftsätzen von Bürgern hypothetisch anzunehmen, dass diese Fehlerhaft sind (OLG Celle 13W118/04). Ich hatte dort nämlich auch Schriftsätze selbst eingereicht, die man mir in dem Fall wegen des angeblichen Anwaltszwanges (der in dem Fall nicht gegeben war) zurückgesendet hat.

Da kann ich also auch einen Roman drüber schreiben :-)

Es muß in der Justiz eben auch nicht unbedingt anders zu gehen wie bisher mit meiner Versicherung und dem Ombudsmann. Ich muß da schon große Geschütze auffahren um sicher zu sein, dass es auch Sinn macht.
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