Prüfungsfreie Neuerteilung nach Entziehung oder Verzicht, Threadsammlung |
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Prüfungsfreie Neuerteilung nach Entziehung oder Verzicht, Threadsammlung |
17.11.2009, 20:58
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
@clicker hat hier seinen Schriftwechsel mit der Führerscheinstelle eingestellt. Auf die Frage nach prüfungsfreier Neuerteilung erhielt er folgende Auskunft:
Zitat Ein Verzicht auf die Prüfung ist nach der neuen Fassung des § 20 Abs. 2 FeV nur zulässig, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 FeV erforderlichen (theoretischen und praktischen) Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Nach Weisung der Regierung von Oberbayern wird dies bei Klasse A und B in der Regel nach 10 Jahren und bei den C-Klassen in der Regel nach 5 Jahren anzunehmen sein.
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