FE Entziehung 1995 - 2010 Neuerteilung ohne MPU möglich? |
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FE Entziehung 1995 - 2010 Neuerteilung ohne MPU möglich? |
02.12.2009, 19:33
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 02.12.2009 Wohnort: Expo 2000 Welthauptstadt Hannover Mitglieds-Nr.: 51720 |
ich bin neu hier im forum und denke das mir hier geholfen werden kann. mein fall: november 1994: Strafbefehl, die Statsanwaltschaft beschuldigt mich vorsätzlich mit 2,6g o/oo (gutachten des instituts für rechtsmedizin nov. 94) u.s.w. ..... rechtskräftig märz 1995, geldstrafe 30 tagessätze á60,00 DM u.s.w. der schock hatt gesessen und ich bin jetzt schlauer, bis heute keinen tropfen mehr ;-)) *schulterklopf* der führerschein (KLASSE 1, 2 und 3) wurde mir noch vor ort abgenommen, in den vergangen jahren konnte ich gut drauf verzichten habe auch keine anstallten gemacht ihn wiederhaben zu wollen (also keine behörden anfragen/akteneinsichten gestellt oder ähnliches). heute im nov. 2009 spiele ich mit den gedanken in 2010 einfach zur fahrschule zu gehen und einen neuen führerschein zu machen, wegen der ganzen verjährungszeiten/fristen und so bin ich der meinung das mir da nichts mehr im wege steht, denke ich da richtig oder kann von irgend einer stelle noch was kommen? würde mich sehr freuen hier eine handfeste aussage zu bekommen die mich in meinem vorsatz für 2010 (wieder kl. 1 fahren zu können) ermutigen. gruß und danke |
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02.12.2009, 19:42
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
rechtskräftig märz 1995 Hast du danach mal irgendwas unternommen um eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen? Bist du danach nochmal irgendwann auffällig im Straßenverkehr geworden? Wenn nicht, dann wird die Verurteilung aus 1995 im März 2010 getilgt und du kannst dann einen Antrag auf Neuerteilung stellen, ohne eine MPU befürchten zu müssen. Letztes Jahr wurde zudem die Bestimmung aus der FeV gestrichen, daß nach zwei Jahren die Prüfungen neu abzulegen sind, so daß du unter Umständen noch nicht einmal mehr Prüfungen ablegen mußt (siehe Prüfungsfreie Neuerteilung nach Entziehung oder Verzicht). Eine erneute komplette Fahrschulausbildung ist jedenfalls nicht notwendig. -------------------- |
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02.12.2009, 20:01
Beitrag
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 02.12.2009 Wohnort: Expo 2000 Welthauptstadt Hannover Mitglieds-Nr.: 51720 |
oh das ging ja schnell,
zu deinen fragen: unternommen habe ich nichts habe es einfach ruhen lassen weil ich kein quotenopfer der mpu werden wollte, obwohl ich meiner meinung nach meine persönlichen probleme richtig angegangen bin. im strassenverkehr bin ich nicht auffällig geworden, seit 95 eben grund solide :-) den antrag auf neuerteilung stelle ich den bei der zulassungsstelle? würde mich auch nicht scheuen, eine fahrschule aufzusuchen und alles noch mal zu machen, aber wenn ich durch den antrag der neuerteilung den alten führerschein wieder bekomme, wäre mir auch recht, zu mal kl. 1, 2 und 3 ja nicht ganz billig sind, finanziell käme aber eh nur der 1ner in frage, steuern und versicherung muss ich ja auch beachten. durch die fahrschule würde ich aber auch langsam wieder in den fliessenden verkehr eingebunden, hat sich ja im laufe der zeit doch einiges geändert. Der Beitrag wurde von Manolito bearbeitet: 02.12.2009, 20:03 |
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02.12.2009, 20:09
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
den antrag auf neuerteilung stelle ich den bei der zulassungsstelle? Bei der für dich zuständigen Führerscheinstelle. Alles, was für die Neuerteilung notwendig ist kannst du nachlesen unter FAQ: Führerschein weg - was tun?würde mich auch nicht scheuen, eine fahrschule aufzusuchen und alles noch mal zu machen Das ist keinesfalls notwendig, wie ich bereits schrieb, müsstest du schlimmstenfalls die Prüfungen neu machen. In welchem Bundesland wohnst du? Wenns nicht grad Bayern ist, stehen die Chancen auf eine prüfungsfreie Neuerteilung gut.den alten führerschein wieder bekomme Den alten Führerschein bekommst du nicht zurück. Du bekommst eine neue Fahrerlaubnis und dementsprechend auch einen neuen Führerschein. kl. 1, 2 und 3 Du bekommst auf Antrag die Klassen A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE, M, L, S und T. Näheres zu den einzelnen Klassen findest du hier.
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02.12.2009, 20:20
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 02.12.2009 Wohnort: Expo 2000 Welthauptstadt Hannover Mitglieds-Nr.: 51720 |
Das ist keinesfalls notwendig, wie ich bereits schrieb, müsstest du schlimmstenfalls die Prüfungen neu machen. In welchem Bundesland wohnst du? Wenns nicht grad Bayern ist, stehen die Chancen auf eine prüfungsfreie Neuerteilung gut. danke jens, ich komme aus dem bundesland niedersachsen, werde mir mal die geposteten links zu gemüte ziehen |
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02.12.2009, 20:24
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
durch die fahrschule würde ich aber auch langsam wieder in den fliessenden verkehr eingebunden, hat sich ja im laufe der zeit doch einiges geändert. Soweit ich weiß, kannst du das ja auf freiwilliger Basis immer noch machen, dass du ein paar Fahrstunden zur Wiederauffrischung nimmst. -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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02.12.2009, 20:26
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
ich komme aus dem bundesland niedersachsen Das klingt gut, da haben wir schon mehrere Fälle im Forum gehabt mit prüfungsfreier Neuerteilung nach 15 oder mehr Jahren ohne Fahrerlaubnis. -------------------- |
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02.12.2009, 20:32
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 02.12.2009 Wohnort: Expo 2000 Welthauptstadt Hannover Mitglieds-Nr.: 51720 |
durch die fahrschule würde ich aber auch langsam wieder in den fliessenden verkehr eingebunden, hat sich ja im laufe der zeit doch einiges geändert. Soweit ich weiß, kannst du das ja auf freiwilliger Basis immer noch machen, dass du ein paar Fahrstunden zur Wiederauffrischung nimmst. thx thx aber ich denke mal das ist erst nach den verjährungsfristen möglich, oder ? keine ahnung wie so ein antrag auf neuerteilung aussieht aber vielleicht kann man darauf ja erwähnen und dokumentieren das man sich um aktualisierung gekümmert hat oder wäre das dann wieder eine straftat? fahrlehrer ist ja dabei dann dürfte ja nichts passieren. |
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02.12.2009, 20:39
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ein Fahrlehrer darf meines Wissens nur dann Übungsfahrten mit dir absolvieren, wenn du einen Ausbildungsvertrag zum Erwerb einer Fahrerlaubnis mit ihm abgeschlossen hast. Ansonsten gäbe es noch die Möglichkeit auf einem Verkehrsübungplatz zu fahren, falls du im Verwandten- oder Bekanntenkreis jemanden hast, der mit dir dort fahren mag.
Ich würd mich da an deiner Stelle jetzt aber nicht zu verrückt machen, lies dir in Ruhe die von mir verlinkten Seiten durch, da findest du dann auch Threads von anderen Usern aus Niedersachsen, denen die Fahrerlaubnis prüfungsfrei neuerteilt wurde, bei einem sogar nach 20 Jahren. -------------------- |
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02.12.2009, 20:40
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 02.12.2009 Wohnort: Expo 2000 Welthauptstadt Hannover Mitglieds-Nr.: 51720 |
ich komme aus dem bundesland niedersachsen Das klingt gut, da haben wir schon mehrere Fälle im Forum gehabt mit prüfungsfreier Neuerteilung nach 15 oder mehr Jahren ohne Fahrerlaubnis. na das macht mir ja mut, hatte da meine zweifel wegen der festgestellten menge an o/oo und den hinweis das es vorsätzlich war, ok ok war mehr als mist aber wer ist bei einer solchen menge an o/oo noch klar bei gedanken das man da von vorsätzlich sprechen kann. |
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02.12.2009, 20:44
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
hatte da meine zweifel wegen der festgestellten menge an o/oo und den hinweis das es vorsätzlich war, Das ist alles ab der Tilgung nicht mehr verwertbar, kann und darf dann also von der Führerscheinstelle nicht mehr herangezogen werden. Zudem wären die von dir genannten Tatsachen solche, die Zweifel an deiner Eignung rechtfertigen würden (was dann die Anordnung einer MPU nach sich zöge, wenn es noch verwertbar wäre), bei den Prüfungen geht es aber um deine Kenntnisse und Fähigkeiten. -------------------- |
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14.04.2010, 19:14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 02.12.2009 Wohnort: Expo 2000 Welthauptstadt Hannover Mitglieds-Nr.: 51720 |
hallo,
ich wollte hier nur mal meinen stand posten, habe vorgestern 12.04.10 meinen antrag beim zuständigen amt abgegeben, ging recht fix da ich alle unterlagen dabei hatte, 209€ gebühren bezahlt und nun 4-6 wochen warten. man bin ich aufgeregt, die 6 wochen werden bestimmt verdammt lang ;-)) gruß |
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20.05.2010, 17:17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 02.12.2009 Wohnort: Expo 2000 Welthauptstadt Hannover Mitglieds-Nr.: 51720 |
heute habe ich ein schreiben der fahrerlaubnissbehörde bekommen und ich darf mir nun, gegen ein kleine endgeld, meine vorläufige fahrberechtigung der klassen A+B u.s.w. abholen mein alter/neuer führerschein wird dann der bundesdruckerei in auftrag gegeben.
was für ein denkwürdiger tag, der graue asphalt hat mich wieder!!!!!! eines ist klar, wer scheisse baut muss büssen und ich denke 15 jahre waren zwar hart aber auszuhalten. die nächsten schritte die ich jetzt unternehmen werde erklären sich glaube von selber ;-))) gruß und nochmals danke für die hilfreichen tipps |
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20.05.2010, 17:27
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank für die Rückmeldung. Ich hab dich in unserem Sammelthread verewigt.
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Gast_klaus62_* |
20.05.2010, 17:29
Beitrag
#15
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Guests |
Ich habe dir zwar keine Tipps gegeben......
trotzdem herzlichen Glückwunsch |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 02:14 |