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> Führerschein eingezogen, Schlafend im Auto vorm Haus und laute Musik an.
Schlafsuse 8
Beitrag 13.12.2009, 19:30
Beitrag #1


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Hallo,
Ich war betrunken und habe im Auto gesessen Motor war an wegen der Heizung.Außerdem war laute Musik an.Bin Trotzdem eingeschlafen bis die Polizei kam.Nachbarin behauptet ich sei gefahren.Stimmt aber nicht.Führerschein eingezogen wegen verdacht auf verstoß § 316 Alkohol im Straßenverkehr.
Was kann mir passieren? Bin wirklich nicht gefahren.Das Auto hat seit zwei Tagen immer ander selben Stelle gestanden und wurde nicht bewegt.
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Jens
Beitrag 13.12.2009, 19:34
Beitrag #2


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Wurde eine Atemalkoholmessung durchgeführt? Welcher Wert wurde festgestellt? Wurde eine Blutprobe entnommen?

Wenn die Nachbarin bei ihrer Aussage bleibt, der Richter ihr glaubt und du mindestens 1,1‰ Alkohol im Blut hattest, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen, du bekommst eine Sperre von minndestens 6 Monaten (eher mehr) und eine Geldstrafe.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.12.2009, 19:37
Beitrag #3





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Zitat (Schlafsuse 8 @ 13.12.2009, 19:30) *
Ich war betrunken und habe im Auto gesessen Motor war an wegen der Heizung.


da stellt sich mir die Frage warum du dich ins Auto gesessen hast?
wann war denn der Vorfall? (Monatsangabe reicht)
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Schlafsuse 8
Beitrag 13.12.2009, 19:42
Beitrag #4


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Das war Mitwoch am 09.12.09
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AMenge
Beitrag 13.12.2009, 19:47
Beitrag #5


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Ich frage mich, warum die Nachbarin sich den vorwurf der Trunkenheitsfahrt aus den Fingern saugen sollte.
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Schlafsuse 8
Beitrag 13.12.2009, 19:48
Beitrag #6


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Habe vergessen hinzuzufügen das andere Nachbarn das mitbekommen haben wie ich im auto die Anlage aufgedreht habe und auch den Motor gestartet habe (wegen der Heizung) aber die sagen wiederum das ich nicht gefahren bin und das ist nun mal die Warheit.Mein Anwalt sagt dazu das es erst eine Verstoß gegen § 316 ist wenn sich die Räder bewegt haben.Das war nicht der Fall.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.12.2009, 19:49
Beitrag #7





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Zitat (Schlafsuse 8 @ 13.12.2009, 19:42) *
Das war Mitwoch am 09.12.09


wenn es Sommer gewesen wäre, würde ich es ja noch verstehen, aber im Winter stellt sich mir die Frage nach dem "Warum"

Edit

dein letzter Beitrag erst jetzt gesehen

Gut, dann hast du ja auch Zeugen für deine Aussage

Der Beitrag wurde von klaus62 bearbeitet: 13.12.2009, 19:51
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Schlafsuse 8
Beitrag 13.12.2009, 19:53
Beitrag #8


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Ich kann mir das nur erklären ,weil ich mit der schon öfter mal Theater hatte. Als Racheakt.

Weil ich eine Tasche aus dem Auto holen wollte und dann auf die Idiotische Idee gekommen bin mir eine CD einzulegen und noch eine zu Rauchen.Im Suff macht man halt mal was blödes und unüberlegtes.Aber ich bin wirklich nicht gefahren.
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Christian D.
Beitrag 13.12.2009, 19:53
Beitrag #9


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Ich denke Klaus wollte wissen, warum du dich im Winter betrunken in dein Auto setzt und Musik hörst?

Edit: erledigt...

Der Beitrag wurde von Christian D. bearbeitet: 13.12.2009, 19:54
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Schlafsuse 8
Beitrag 13.12.2009, 19:55
Beitrag #10


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Hatte ungefähr zwei Promille und habe Geschlafen als die Polizei kam.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.12.2009, 19:57
Beitrag #11





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Zitat (Christian D. @ 13.12.2009, 19:53) *
Edit: erledigt...


für mich auch, jetzt haben wir ja die (durchaus auch nachvollziehbare) Erklärung
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fragen-fragen
Beitrag 13.12.2009, 20:01
Beitrag #12


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Zitat (Schlafsuse 8 @ 13.12.2009, 19:55) *
Hatte ungefähr zwei Promille


Woher weißt Du das ?

Beantworte mal die Frage von Jens weiter oben wavey.gif
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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.12.2009, 20:03
Beitrag #13





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naja, vom 09.12 bis heute kann das Blutergebnis schon fertig sein,aber das "ungefähr" deutet auf was anderes hin think.gif
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Schlafsuse 8
Beitrag 13.12.2009, 20:04
Beitrag #14


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Das weis ich von dem Atemalkoholtest.Das genaue Ergebnis der Blutuntersuchung ligt noch nicht vor.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.12.2009, 20:10
Beitrag #15





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Dann frage mal bei deiner Polizeidienststelle nach, sonst keine weiteren Aussagen machen
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magnum88
Beitrag 13.12.2009, 20:11
Beitrag #16


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Zitat (Schlafsuse 8 @ 13.12.2009, 19:48) *
Habe vergessen hinzuzufügen das andere Nachbarn das mitbekommen haben wie ich im auto die Anlage aufgedreht habe und auch den Motor gestartet habe (wegen der Heizung) aber die sagen wiederum das ich nicht gefahren bin und das ist nun mal die Warheit.


Haben diese anderen Nachbarn das auch der Polizei gegenüber so ausgesagt?



Zitat
Mein Anwalt sagt dazu das es erst eine Verstoß gegen § 316 ist wenn sich die Räder bewegt haben.


Damit hat er recht.


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Klatze
Beitrag 14.12.2009, 09:15
Beitrag #17


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Zitat (klaus62 @ 13.12.2009, 19:57) *
für mich auch, jetzt haben wir ja die (durchaus auch nachvollziehbare) Erklärung

Genaugenommen sogar eine der ganz wenigen nachvollziehbaren in den "ich hab nur im Auto gesessen"-Threads. Da bleibt nur zu hoffen, dass die Nachbarn, die das Nicht-Fahren bezeugen, glaubwürdiger sind, als die anderen.


wavey.gif

Klatze


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

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nachteule
Beitrag 14.12.2009, 10:13
Beitrag #18


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Hallo, Schlafsuse8,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Die Blutentnahme und die Strafanzeige gegen Dich gehen absolut in Ordnung, da die Beamten aufgrund der Aussage der einen Nachbarin gar keine andere Möglichkeit hatten, als so zu handeln.

Bei einer möglichen Trunkenheitsfahrt kann man schließlich nicht abwarten, bis man alle Fakten gesammelt hat, und erst dann reagieren, weil später die alkoholische Beeinflussung, die zur Tatzeit vorgelegen hat, nicht mehr festgestellt werden kann.

Trotz alledem sehe ich gute Möglichkeiten, dass die Sache fallen gelassen wird, wenn Du tatsächlich Zeugen bringen kannst, die glaubhaft angeben können, dass Du wirklich nicht gefahren bist.

In Deinem Fall wäre es sicher nicht falsch, einen Anwalt einzuschalten, der sich darum kümmert, dass diese Zeugenaussagen berücksichtigt werden, und vor allem, dass das Ganze möglichst schnell bearbeitet wird.

Nichtsdestotrotz eine kleine Anmerkung:

Wenn Du tatsächlich um die 2 Promille hattest, solltest Du Dir ernsthafte Gedanken über Deinen Alkoholkonsum machen und diesen Vorfall als Schuss vor den Bug betrachten.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Schlafsuse 8
Beitrag 21.12.2009, 15:27
Beitrag #19


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Hallo Nachteule

Naja,
Blutalkoholkonzentration lag bei 2,3 Prom. Also total zu.Habe eine andere Nachberin die im Nebenhaus wohnt und unter deren Fenster das Auto steht.Die hat die Schau beobachtet und sagt auch vor Gericht aus das ich das Fahrzeug nicht bewegt habe.Hoffe das eine Gegendarstellung einer unabhängigen Zeugin reicht.Mal gans davon abgesehen was hätte ich den für ein Motiv haben sollen zu fahren? Ich war doch zu Hause und hatte einen super Parkplatz.Ich hätte in meinem Zustand nichts mehr bewegt.Wie gesagt habe ich geschlafen als die Pol.kam.Trotz lauter Musik.Zum Thema Alkohol:
Ich habe in den letzten Wochen gemerkt das es wieder mehr wurde mit der Trinkerei.Kam so schleichend.Ca.alle zwei Wochen in die Kneipe und dann bis zum Abwinken.Ich verstehe das sowieso nicht, somal ich drei Jahre nichts getrunken hatte bis das wieder so langsam losging.Aber ich bin echt nie im Suff gefahren!
Wenn ich wuste das ich einen trinken gehe habe ich die Schlüssel zu hause gelassen.Aber dieses mal war wohl der abzulute Kontrollverlust.Ich denke das muss ich mit einem Verkehrspsychologen mal besprechen.
Gruß Schlafsuse 8
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magnum88
Beitrag 21.12.2009, 15:49
Beitrag #20


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Zitat (Schlafsuse 8 @ 21.12.2009, 15:27) *
Mal gans davon abgesehen was hätte ich den für ein Motiv haben sollen zu fahren?


Bei so einer Ladung ist es müßig, nach Motiven zu forschen. unsure.gif


Zitat
Ich habe in den letzten Wochen gemerkt das es wieder mehr wurde mit der Trinkerei.


War früher also schon mal heftig. Muss auch so gewesen sein, denn sonst hättest du unmöglich mit 2,3 Promille noch dein Auto aufsperren und eine CD einlegen können.

Zitat
Kam so schleichend.Ca.alle zwei Wochen in die Kneipe und dann bis zum Abwinken.Ich verstehe das sowieso nicht, somal ich drei Jahre nichts getrunken hatte bis das wieder so langsam losging.


Dann kennst du deine eigene Problematik ja. Lass dir das jetzt wirklich als Warnschuß dienen und unternimm was.
Zitat
Aber ich bin echt nie im Suff gefahren!
Wenn ich wuste das ich einen trinken gehe habe ich die Schlüssel zu hause gelassen.Aber dieses mal war wohl der abzulute Kontrollverlust.


Einmal ist immer das erste Mal.
Viel hätte da vielleicht auch nicht mehr gefehlt und du wärst gefahren. In einem benebelten Hirn spielen sich Dinge ab, die man sich im nüchternen Zustand nicht vorstellen kann.

Zitat
Ich denke das muss ich mit einem Verkehrspsychologen mal besprechen.


Falsche Adresse (du hast ja keine aktuelles Verkehrsproblem) und dazu noch viel zu teuer.

Ich empfehle dir die Suchtberatung, wobei ich nicht ausdrücken will, dass du abhängig bist, sondern dort sind die Gespräche einmal kostenlos und es geht ja nunmal um deinen Alkoholmissbrauch. Dort sitzen die richtigen Fachleute dafür, die dir auch weitergehende Maßnahmen anbieten können.
Gibt es bei Diakonie, Caritas, AWO, GEsundheitsämtern, usw.


Edit:

Halte dir die Nachbarin warm, die gesehen hat, dass du nicht gefahren bist und die andere würde ich wohl wegen falscher Verdächtigung anzeigen, wenn dies die Polizei nicht schon von sich aus macht.
Ich vermute auch, dass das Verfahren unter den bisher bekannten Gesichtspunkten gegen dich eingestellt wird.
Allerdings ist es gut möglich, dass die Führerscheinstelle bereits eine Meldung der Polizei erhalten hat. Maßnahmen von dort aus bezüglich deiner Fahrerlaubnis könnten möglich sein.
2,3 Promille sind schon eine Hausnummer und deuten halt auf Alkoholmissbrauch hin.

Editedit

Deinen FS hat der Staatsanwalt ja schon. Du solltest dir auch überlegen, einen Anwalt zu beauftragen... Bis zu einer Gerichtsverhandlung kann es lange dauern und bis dahin gehst du ohne fachkundige Hilfe voraussichtlich zu Fuß. think.gif


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Schlafsuse 8
Beitrag 21.12.2009, 16:24
Beitrag #21


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Erst mal Dank für eure Kommentare ,
Anwalt habe ich schon letzte Woche eingeschaltet.Aber da ich offensichtlich ein Problem damit habe mit dem sche..... Alkohol umzugehen werde ich eure Ratschläge befolgen und mir ein Termin in einer Beratungsstelle geben lassen.Bevor wirklich irgendwann mal was passiert.Mir ist das immernoch unbegreiflich.
Gruß Schlafsuse 8
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magnum88
Beitrag 21.12.2009, 16:50
Beitrag #22


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Glückwunsch zu deinem Entschluss! wavey.gif


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Schlafsuse 8
Beitrag 22.12.2009, 22:35
Beitrag #23


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Hallo,
Ich werde euch mal auf dem laufenden halten bei meinem Ding da.
Habe den Anwalt gewechselt.Ich denke ich brauche einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.Also heute war die neue Anwältin bei mir zu Hause und ist mit mir die ganze Sache durchgegangen.Da ich inzwischen zwei Zeugen aufbringen kann die 100% gesehen haben das ich das Fahrzeug nicht bewegt habe und das vor Gericht aussagen werden, ist sie der Meinung das da aller Voraussicht nach entweder eine Einstellung des Verfahrens oder dann bei der Ferhandlung ein Freispruch rauskommen müsste.Das kann sich aber jetzt ein wenig hinnziehen,Gerichtsferien und so.
Trotzdem habe ich mal mit der AVUS telefoniert und da mal nachgefragt wie es aussieht mit einem Termin.Ich bleibe da am Ball und halte euch auf dem laufenden.
Bis dann.
Schlafsuse 8
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Gast_klaus62_*
Beitrag 22.12.2009, 22:44
Beitrag #24





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hast du deine neue Anwältin auch wegen deinen Führerschein angesprochen?
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Schlafsuse 8
Beitrag 23.12.2009, 00:58
Beitrag #25


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Hallo,
Naja, sie will einen Antrag stellen das er mir wieder ausgehändigt wird,meinte aber das kann sich auf Grund der Gerichtsferien eine weile hinziehen.Wenn die wirklich verhandeln wollen, kann auch sein das ich den erst danach wieder bekomme.Es sei den ich werde wieder aller Erwartungen verurteilt.
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Feuerpferd
Beitrag 23.12.2009, 07:30
Beitrag #26


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Wie lange hast Du denn im Auto gesessen?

Über welchen Zeitraum haben Dich die Entlastungszeugen beobachtet, und was genau hat die Belastungszeugin gesagt?


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magnum88
Beitrag 23.12.2009, 07:46
Beitrag #27


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Zitat (Schlafsuse 8 @ 22.12.2009, 22:35) *
Trotzdem habe ich mal mit der AVUS telefoniert und da mal nachgefragt wie es aussieht mit einem Termin.


Ein kostenloser Infoabend über die MPU ginge ja noch in Ordnung, aber ansonsten ist ein Termin bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung in deinem Fall noch verfrüht.

Du solltest dich an eine Alkoholberatungsstelle wenden, sprich Suchtberatung bei Caritas, Diakonie, AWO, wie ich bereits weiter oben geschrieben habe. Dort kann man dir in Sachen Alkoholmissbrauch kompetent weiterhelfen. Und kostenlos sind die Einzelgepräche dort allemal, im Gegensatz zu Verkehrspsychologen und Co.


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Schlafsuse 8
Beitrag 23.12.2009, 12:22
Beitrag #28


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Hallo Feuerpferd,
Die genaue Zeit wie lange ich im Auto war kann ich jetzt nicht 100% sagen, weil ich ja auch geschlafen habe als die Polizei kam, aber es dürfte so ca. eine Stunde gewesen sein.Die Belastungszeugin behauptet ich bin dort weggefahren dann wieder gekommen und in der Parklücke hin und her gerollt.So ein Schwachsinn!Die zwei Entlastungszeugen haben aber gesehen und geört das ich das Fahrzeug nicht von der Stelle bewegt habe.

Hallo magnum88

Na da haste vielleicht recht.Da muss ich mal schauen das ich in einer von den Stellen die Du mir geraten hast einen Termin bekomme.Vielleicht sollte ich in eine Selbsthilfegruppe einsteigen wo ich mich mit Leuten auseinandersetzen kann die das gleiche Problem haben.Probleme sind zum lösen da,oder?

Hallo Feuerpferd,
Sorry, Du wolltest ja wissen wie lange die Entlastungszeugen mich beobachtet hatten.
Also der eine Zeuge (auch eine Nachbar) hat in der ganzen Zeit 6-7 mal aus dem Fenster geschaut und kann bestätigen das das Auto nicht bewegt wurde.
Der andere Zeuge ist mehr ein Ackustischer Zeuge und kann bestätigen das die Musik ständig und ununterbrochen vor dem Haus gespielt hat.Außerdem hat er keine Fahrgeräusche wargenommen.Lediglich den Motor im Lehrlauf.Von seinem Fenster zum Auto sind ca. vier Meter.
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ilam
Beitrag 23.12.2009, 12:38
Beitrag #29


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Zitat (Schlafsuse 8 @ 23.12.2009, 12:22) *
Die genaue Zeit wie lange ich im Auto war kann ich jetzt nicht 100% sagen, weil ich ja auch geschlafen habe als die Polizei kam, aber es dürfte so ca. eine Stunde gewesen sein.Die Belastungszeugin behauptet ich bin dort weggefahren dann wieder gekommen und in der Parklücke hin und her gerollt.So ein Schwachsinn!Die zwei Entlastungszeugen haben aber gesehen und geört das ich das Fahrzeug nicht von der Stelle bewegt habe.


Die beiden "Entlastungszeugen" müssten aber ganz genau wissen, wie lange Du dort im Wagen warst... whistling.gif

So als Hinweis: Türenknallen (gerade mit >2 Promille) ist für Anwohner meist lauter als die Fahrgeräusche.
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superdiesel
Beitrag 23.12.2009, 12:38
Beitrag #30


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Zitat
Lediglich den Motor im Lehrlauf.

Gar nicht gut! no.gif

Das ist -meine ich- bereits eine (wegen Alkohol verbotene) Inbetriebnahme des Autos. sad.gif
(Oder täusche ich mich?)


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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Schlafsuse 8
Beitrag 23.12.2009, 12:51
Beitrag #31


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Hallo Ilam,
Also die könne das schon Zeitmäßig eingrenzen.Vom anfang der Ruhestörung bis die Pol. kam ca. 1 Stunde.

Hallo Superdiesel,
Da dachte ich auch das ist ein Aspekt der mir das Genick brechen kann,aber meine Anwältin mat mir gesagt das es erst Eine Alkoholfahrt ist wenn ich das Fahrzeug wirklich bewege bezw. sich die Räder drehen.Ich darf fast alles im Auto machen , es nur nicht bewegen also aktiv am Verkehr teilnehmen.
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Feuerpferd
Beitrag 23.12.2009, 13:17
Beitrag #32


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Zitat (superdiesel @ 23.12.2009, 12:38) *
(Oder täusche ich mich?)
Du täuschst Dich.


Zitat (Schlafsuse 8 @ 23.12.2009, 12:22) *
Die Belastungszeugin behauptet ich bin dort weggefahren dann wieder gekommen und in der Parklücke hin und her gerollt.
So ungefähr habe ich mir das vorgestellt. Die Tatsache, dass das Auto nach einer Stunde an der selben Stelle steht wie eine Stunde zuvor beweist ja nicht, dass das Fahrzeug zwischenzeitlich nicht bewegt wurde. Da wird das Eis schon etwas dünner.

Zitat (Schlafsuse 8 @ 23.12.2009, 12:22) *
Also der eine Zeuge (auch eine Nachbar) hat in der ganzen Zeit 6-7 mal aus dem Fenster geschaut
Da stellt sich die Frage wie glaubwürdig ein Zeuge ist der behauptet alle 8-10 Minuten aus dem Fenster zu schauen. Zudem könntest Du, ohne das ich Dir das unterstellen möchte, zwischenzeitlich eine Runde von 5 Minuten Dauer gedreht haben.

Zitat (Schlafsuse 8 @ 23.12.2009, 12:22) *
Der andere Zeuge ist mehr ein Ackustischer Zeuge und kann bestätigen das die Musik ständig und ununterbrochen vor dem Haus gespielt hat.
Dann muss die Musik aber sehr laut gewesen sein. Oder der Nachbar hatte mitten im Dezember das Fenster mindestens eine Stunde offen stehen und auch keinen Fernseher o.ä. eingeschaltet. Vielleicht fand er Deine Musik ja auch einfach genial. think.gif

Ganz ehrlich: Ganz so zuversichtlich wie meine Vorredner bin ich nicht. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass der Richter gewisse Zweifel an Deiner Darstellung der Dinge und der Richtigkeit der Aussagen Deiner Entlastungszeugen hegen wird.


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Schlafsuse 8
Beitrag 23.12.2009, 13:34
Beitrag #33


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Danke für eure Kommentare,
Na dann muss ich jetzt wohl abwarten wie sich die Sache weiterentwickelt.
Spekulieren bringt nichts.Ich verlasse mich da ganz auf meine Anwältin.Die wird wissen was sie macht.Hoffe ich!!!!
Jedenfals meine ich das der Richter an der Aussage der Belastungszeugin zweifeln kann wie an der Aussage der zwei Entlastungszeugen.Somal da ja auch ein gewisse Vorgeschichte bezw. Spannung zwischen der Belastungszeugin und mir besteht.
Diese Person lügt einfach!!!
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redsonja
Beitrag 23.12.2009, 13:36
Beitrag #34


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hallo schlafsuse8,

dass du jetzt schon erkannt hast, dass du ein problem hast finde ich sher gut. damit bist du weiter als einige andere hier die wirklich mit 2 prom. angehalten wurden und jetzt nur an den führerschein denken.
klar ist das im moment auch ein problem für dich, aber es ist nur ein teil.

was es selbsthilfegruppen angeht so kann ich dir die Anonymen Alkoholiker empfehlen.

ansonsten wünsche ich dir alles gute und viel erfolg bei deinem verfahren und der lösung deines problems.

Live long and prosper
RedSonja


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Die Wissenden reden nicht viel, die Redenden wissen nicht viel.

errare humanum est
irren ist menschlich
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Schlafsuse 8
Beitrag 23.12.2009, 16:10
Beitrag #35


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Hallo Feuerpferd,
Also irgendwie gebe ich Dir da schon Recht!Sicher beweist es nicht das das Auto nicht zwischenzeitlich doch bewegt wurde.Aber ist es nicht so das mir das Gericht 100% nachweisen muss das ich wirklich gefahren bin?Was wenn zweifel an der Aussage der Belastungszeugin bestehen? Wiegen zwei Entlastungszeugen nicht mehr wie ein Belastungszeuge?Na egal , die Wahrheit wird sich vor Gericht zeigen und dann habe ich überlegt ob ich die Belastungszeugin nicht noch verklage.Muss man abwarten was sie vor Gericht aussagt.
Trotzdem war das alles Idiotisch von mir.Hätte ich mir ganz einfach sparen können.
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magnum88
Beitrag 23.12.2009, 16:28
Beitrag #36


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Zitat (superdiesel @ 23.12.2009, 12:38) *
(Oder täusche ich mich?)


Leider ja.
Zum Führen eines Kfz gehört nach inzwischen gefestiger Rechtsprechung dazu, dass das Fahrzeug sich bewegt, was ein Motor laufen lassen alleine nicht erfüllt.


"Ein Fahrzeug führt, wer es selbst unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt, um es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil zu leiten."

Zitiert nach Urteil BGH

Zitat (Schlafsuse 8 @ 23.12.2009, 16:10) *
Aber ist es nicht so das mir das Gericht 100% nachweisen muss das ich wirklich gefahren bin?


Ja.
Dazu reicht es, wenn der Richter der Belastungszeugin glaubt.

Zitat
Was wenn zweifel an der Aussage der Belastungszeugin bestehen?


Dann wirst du nicht verurteilt werden.

Zitat
Wiegen zwei Entlastungszeugen nicht mehr wie ein Belastungszeuge?


Nein.
Es zählt die Glaubwürdigkeit nach Überzeugung des Richters.

Zitat
Na egal , die Wahrheit wird sich vor Gericht zeigen und dann habe ich überlegt ob ich die Belastungszeugin nicht noch verklage.


Wenn der Richter überzeugt ist, dass die Belastungszeugin dich falsch verdächtigt und sogar eine Falschaussage vor Gericht gemacht hat, wird er selbst handeln und die Zeugin möglicherweise noch im Gerichtssaal festnehmen lassen.

Oder eine oder beide deiner Entlastungszeuginnen. blink.gif Wenn er Zweifel an deren Aussagen hätte...


Zitat
Muss man abwarten was sie vor Gericht aussagt.
Trotzdem war das alles Idiotisch von mir.Hätte ich mir ganz einfach sparen können.


Genau da liegt der Hase im Pfeffer.
Du hast die Ursache gesetzt, indem du dich in alkoholsiertem Zustand in den Pkw begeben hast. Wie gefährlich das sein kann, sogar wenn man nicht fährt, erlebst du nun am eigenen Leibe.

Ich wage keine Prognose, wie diese Sache ausgeht.


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Schlafsuse 8
Beitrag 23.12.2009, 16:35
Beitrag #37


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Hallo,
Ich hoffe ich komme aus der Situation so einigermaßen sauber raus.Wie schon gesagt ,Schuld habe ich selber.Hätte die Sache nicht so übertreiben dürfen bezw.nicht voll wie ein Amtmann ins Auto setzen dürfen.
Danke für eure Kommentare und Meinungen.
Ich werde euch auf dem laufenden halten.
Gruß Schlafsuse 8
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magnum88
Beitrag 23.12.2009, 16:36
Beitrag #38


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Zitat (Schlafsuse 8 @ 23.12.2009, 12:22) *
Da muss ich mal schauen das ich in einer von den Stellen die Du mir geraten hast einen Termin bekomme.


Den bekommst du.
Man wird dich zu einem Einzel-Gespräch einladen und mit dir zusammen versuchen zu ergründen, inwieweit du durch den Alkohol gefährdet bist.

Zitat
Vielleicht sollte ich in eine Selbsthilfegruppe einsteigen wo ich mich mit Leuten auseinandersetzen kann die das gleiche Problem haben.


Die Berater kennen alle Gruppen vor Ort und können dir Empfehlungen geben.


Zitat
Probleme sind zum lösen da,oder?


Genau!
Wenn nicht jetzt, wann dann?


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Feuerpferd
Beitrag 23.12.2009, 18:13
Beitrag #39


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Zitat (Schlafsuse 8 @ 23.12.2009, 16:10) *
Wiegen zwei Entlastungszeugen nicht mehr wie ein Belastungszeuge?
Nein. Eine Gerichtsverhandlung, sofern es dazu überhaupt kommt, ist keine demokratische Abstimmung. Der Richter hört sich die Zeugenaussagen an. Dann sind folgende Konstellationen möglich:

Er sieht die Trunkenheitsfahrt als erwiesen an weil ihm die Belastungszeugin glaubwürdig erscheint. Dann ist es schlecht für Dich. Urteil.

Er hat Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage der Belastungszeugin und hält die Ausführungen der Entlastungszeugen für glaubwürdig. Dann gut für Dich. Freispruch.

Er weiß nicht wem er glauben kann und darf. Dann in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten), also Freispruch aus Mangel an Beweisen.


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Schlafsuse 8
Beitrag 24.12.2009, 11:29
Beitrag #40


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Hallo,
Wieder recht herzlichen Dank für eure Kommentare!
Ich wünsche allen Mitgliedern und Besuchern ein Frohes Weinachtsfest und einen Guten Rutsch ins neue Jahr.


Gruß Schlafsuse 8
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nachteule
Beitrag 24.12.2009, 12:14
Beitrag #41


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Hallo, Magnum88,

Zitat (magnum88 @ 23.12.2009, 16:28) *
Wenn der Richter überzeugt ist, dass die Belastungszeugin dich falsch verdächtigt und sogar eine Falschaussage vor Gericht gemacht hat, wird er selbst handeln und die Zeugin möglicherweise noch im Gerichtssaal festnehmen lassen.

na ja, ganz so schlimm wird es mit Sicherheit nicht werden. rolleyes.gif

Die Personalien des Zeugen sind in so einem Fall bekannt, Fluchtgefahr dürfte nicht bestehen; warum sollte also eine Festnahme erfolgen?

Nichtsdestotrotz sind die Folgen für einen Zeugen, der eine Falschaussage oder gar einen Meineid vor Gericht leistet, erheblich, und Milde hat man dabei in den seltensten Fällen zu erwarten.

Viele Grüße,

Nachteule


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magnum88
Beitrag 24.12.2009, 13:38
Beitrag #42


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Zitat (nachteule @ 24.12.2009, 12:14) *
na ja, ganz so schlimm wird es mit Sicherheit nicht werden. rolleyes.gif


Liebe Nachteule,

ich war bereits einmal live bei einer solchen Festnahme im Gerichtssaal dabei (nicht als Festgenommener rolleyes.gif ) und einem weitläufig Bekannten haben sie erst kürzlich als Zeuge in einem Strafverfahren wg. unerl. Entfernen (er war Beifahrer in einem Möbel-Lkw) wegen angeblicher Falschaussage verhaften lassen. Der Fall ging damals deutschlandweit durch die Presse.

Zitat
Die Personalien des Zeugen sind in so einem Fall bekannt, Fluchtgefahr dürfte nicht bestehen; warum sollte also eine Festnahme erfolgen?


Als Polizeibeamter dürfte dir der Begriff "Verdunkelungsgefahr" doch bekannt sein? unsure.gif

Von solchen Festnahmen noch im Gerichtssaal nach einer Falschaussage liest man doch auch eigentlich immer wieder, darum wundere ich mich jetzt schon etwas, dass du das sogar mit "Sicherheit" ausschließen willst. blink.gif


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nachteule
Beitrag 24.12.2009, 14:05
Beitrag #43


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Hallo, Magnum88,

es kann in Ausnahmefällen, eben gerade wegen der Flucht - oder Verdunkelungsgefahr, schon mal zu der Festnahme im Gerichtssaal kommen (dürfte aber wirklich selten sein).

Im vorliegenden Fall, und darauf habe ich mich bezogen, handelt es sich bei dem Zeugen ja um einen Nachbarn, der einen festen Wohnsitz hat.

Es gibt weder Akten o. ä., die er verschwinden lassen könnte, noch ist anzunehmen, dass sich so jemand mal eben schnell ins Ausland absetzt, und deshalb bin ich mir eben sicher, dass hier keine sofortige Festnahme erfolgen würde. wavey.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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magnum88
Beitrag 24.12.2009, 14:11
Beitrag #44


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Wollen wir es hoffen... interessant wird es auf jeden Fall werden, falls es zu einer Verhandlung kommt... unsure.gif


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nachteule
Beitrag 24.12.2009, 14:29
Beitrag #45


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Hallo, Magnum88,

davon bin ich überzeugt, und es wäre als Zuschauer sicher hoch interessant.

Viele Grüße,

Nachteule


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Schlafsuse 8
Beitrag 25.12.2009, 20:54
Beitrag #46


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Ich halte euch auf dem Laufenden.

Wünsche euch noch ein frohes Fest und einen guten Rutsch in neue Jahr

Gruß Schlafsuse 8
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Schlafsuse 8
Beitrag 04.01.2010, 17:50
Beitrag #47


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Hallo,
Wollte euch doch auf dem laufenden halten.
Also als ich Silvester unten vorm Haus war und meine Raketen ect.abgeschossen habe war meine Nachbarin(Belastungszeugin) auch unten.Habe ihr trotz allem ein gesundes neues Jahr gewünscht.Daraufhin hat sie gesagt das ihr das alles leid tuhen würde und sie halt wirklich nur durch die Musik genervt war.Also stink sauer war.Habe mich bei ihr wegen der Ruhestörung entschuldigt.Nach einem Ausführlichen Gespräch bei mir in der Wohnung einen Tag später haben wir unseren Streit niedergelegt und versuchen jetzt mal mit einander klar zu kommen.Sie meinte das sie die Sache gerne rückgängig machen würde bezw.ihre Aussage ändern würde.Das Problem ist, sie hat halt Angst das sie da jetzt Ärger bekommt.Wie kann sie das den am besten machen?ich meine das sie das auch schriftlich bei der Pol.machen kann.Keine Ahnung.Sie sagte das sie nur davon ausgegangen ist das ich auch gefahren bin.Aber es nicht wirklich gesehen hat.
Habe da keine Erfahrung in der Sache.Wenn sich da jemand mit auskennt würde ich mich freuen wenn mir da jemand einen Tipp geben könnte.Habe meiner Anwältin eine E-Mail geschrieben und ihr die neue Situation mitgeteilt.Sie ist aber noch im Urlaub.Aber ich brauche da jetzt eien schnellen Rat um ja eventuel eine Gerichtsverhandlung abzuwenden.Könnte ja dann eigentlich eingestellt werden finde ich.

Gruß Schlafsuse 8
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nachteule
Beitrag 04.01.2010, 21:04
Beitrag #48


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Hallo, Schlafsuse8,

zunächst einmal herzlichen Glückwunsch, dass Du über Deinen eigenen Schatten gesprungen bist, und dass ihr euch wieder versöhnt habt (ein lange andauernder Nachbarschaftskrieg ist keinem zu wünschen).

Zurücknehmen kann Deine Nachbarin ihre Aussage nicht, aber es ist m. E. durchaus möglich, dass sie direkt Kontakt mit dem sachbearbeitenden Staatsanwalt aufnimmt, ihm die neue Situation schildert, und ihm auch erklärt, dass sie sich mittlerweile nicht mehr hundertprozentig sicher ist, dass Du wirklich gefahren bist.

Es ist auch für einen Zeugen besser, ehrlich zu sagen, wenn man sich möglicherweise geirrt hat, als dass man wider besseren Wissens auf einer einmal gemachten Aussage beharrt.

Negative Folgen dürfte es m. E. keine für die Nachbarin haben, es sei denn, Du beschwörst einen neuen Kriegsschauplatz herauf und zeigst, wenn für Dich vielleicht das Thema doch noch gut ausgeht, Deine Nachbarin wegen falscher Verdächtigung an (wovon ich persönlich dringend abraten würde).

Viele Grüße,

Nachteule


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Schlafsuse 8
Beitrag 04.01.2010, 21:37
Beitrag #49


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Hallo Nachteule

Erstmal Danke für dein Kommentar.
Naja Ok. Dann werde ich sie morgen Kontakten und ihr Sagen das sie das so machen soll.Neuer Streit kommt für mich nicht inFrage.Werde jedenfals auf eine Anzeige verzichten.Sie hat mir ja glaubhaft rübergebracht das ihr es wirklich leid Tut.Bin nicht nachtragend.
Was meinst Du wie das dann weitergeht?Kriege ich dann meinen Schein wieder?Mit der Post oder muss ich mir den Irgendwo abholen.Vorausgesetzt die Sache kommt vom Tisch!!!!
Achso eine Frage noch.Reicht das wenn sie das Schriftlich direkt an den zuständigen Staatsanwalt sendet?

Gruß Schlafsuse 8
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nachteule
Beitrag 04.01.2010, 22:47
Beitrag #50


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Hallo, Schlafsuse8,

rein persönlich halte ich das direkte Gespräch mit dem Staatsanwalt noch für die beste Möglichkeit, denn dann kann sich dieser am besten ein Bild über die Glaubwürdigkeit der Aussage Deiner Nachbarin machen und eventuelle Fragen gleich stellen.

Wenn es Deiner Nachbarin ernst damit ist, sollte sie sich selber telefonisch bei dem Staatsanwalt melden und alles weitere mit ihm abklären.

Möglicherweise, mit viel Glück, hast Du dann tatsächlich Deinen Führerschein bald wieder.

Das wäre jetzt in etwa der Idealfall, wie es laufen könnte.

Viele Grüße,

Nachteule


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