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> Führerschein eingezogen, Schlafend im Auto vorm Haus und laute Musik an.
dete
Beitrag 23.03.2010, 15:59
Beitrag #101


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Bei 2,3 kann es aber auch das Unvermögen gewesen sein das Fahrzeug in Bewegung zu setzen!

Dann war der Wille ja da!


Ach so, bei 2,3 geht das ja nicht!? rolleyes.gif


dete
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nachteule
Beitrag 23.03.2010, 16:23
Beitrag #102


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Hallo, Dete,

beim § 316 StGB steht aber nichts vom Versuch. think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Schlafsuse 8
Beitrag 23.03.2010, 19:56
Beitrag #103


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Zitat (roterBlitz @ 23.03.2010, 13:01) *
Hallo Schlafsuse,

mal andere Frage, wie sieht's denn mit deiner Befassung mit deinem Alkoholkonsum aus? Sollte der Richter nicht in deinem Sinne doch von einer Trunkenheitsfahrt ausgehen, schadet es sicherlich nicht vorzubringen, was du inzwischen alles unternommen hast, um dein Alkoholkonsumverhalten zu verändern.

Gruss,
Uwe


Also ich war bei der Caritas und habe mich dort beraten lassen.Sie meineten das ich jeder Zeit kommen oder anrufen kann wenn ich das Gefühl habe das ich jetzt aus der Spure laufe( in Sachen Alkohol).Habe bis heute nichts mehr angerürt und auch nicht das Verlangen danach.Habe seit dem Tag nichts mehr getrunken und lasse vom Hausarzt einmal im Monat also bis jetzt 3 mal Blutwerte nehmen lassen. der Arzt sagt alles bestens.
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roterBlitz
Beitrag 01.04.2010, 07:53
Beitrag #104


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Zitat (Schlafsuse 8 @ 22.03.2010, 22:30) *
...
Am Dienstag den 30.03.2010 ist nun die Gerichtsverhandlung.Die Entlastungszeugin ist dabei ,wurde auf Antrag meiner Anwältin als Zeugin geladen.
Geladen sind die beiden Polizisten die Zeugin die mich angezeigt hat und ihre Aussage änderte und die Entlastungszeugin.
Ich denke die ganze Sache wird sich nur auf die Fotos stützen die die Pol. gemacht hat.
Wie ich ja schon zum Anfang geschrieben habe ist mir der Wagen ja beim starten des Motors ein stück nach vorne gerückelt und stand dann in einer anderen Position als beim ersten mal als die Pol. da war.
Aber nicht dramatisch viel.
Bin ja mal gespannt wie die Sache ausgeht.
Das Urteil teile ich euch mit.
Gruß Schlafsuse 8


wavey.gif Schlafsuse, wie war's denn?


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FAQ-Artikel: Bedeutung der Begutachtungsleitlinien (BGLL) und Beurteilungskriterien (BUK) für die MPU
FAQ-Artikel: Gängige Abkürzungen im Forum

Seine Gefühle kann man nicht verändern, nur sein Verhalten! Geändertes Verhalten kann aber die Gefühle verändern!
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Schlafsuse 8
Beitrag 03.04.2010, 17:17
Beitrag #105


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Hallo,
Sorry das ich jetzt erst antworte.Tut mir leid! Muste die Sache erst mal verarbeiten.Entgegen aller Erwartungen muste ich den Strafbefehl so aktzeptieren.
Anwältin hat mir dazu geraten.Ist jetzt rechtskräftig.
Nachdem ich die Bilder in der Akte gesehen habe muss ich jetzt zugeben das ich das Fahrzeug doch ca.2 Meter bewegt haben muss.Ich kann mich beim besten Willen nicht daran errinnern.Naja mit über zwei Promille wundert mich das nicht das ich Gedächnislücken aufweise. Die Zeugin ist nicht mehr sicher.Aber an Hand der Fotos hatte der Richter keine Zweifel an meiner Schuld und hat mir geraten bezw. ans Herz gelegt den Starfbefehl so anzunehmen.
Hätte auch mehr werden können.
Ich weis jetzt was auf mich zu kommt.Werde warscheinlich wegen der hohen promillezahl ein Alkoholskreening machen müssen um bei der MPU bestehen.
Habe mir jetzt vorgenommen regelmäßig zur Selbsthilfegruppe der Caritas zu gehen.Ich muss mich damit im Gespräch auseinander setzen das sowas nicht mehr passiert.Ist doch nicht normal das ich mit über zwei promille noch laufen bezw.ein Auto bewege und wenn es nur 2 meter sind.
Villeicht hat ja jemand Ratschläge wie ich ich das über die Bühne kriege.War bei einem Infoabend beim Tüv Süd in Nbg.Nichts genaues. Nur algemeine Infos.
Was kommt alles auf mich zu ? Probezeitverlängerung ist klar.Aber was muss ich für Kurse machen?Wie lange geht das Alk.Screening?
Da kann man mahl sehen das die Sperrfrist von 10 Monaten eigentlich völlig egal ist.Weil vor einem Jahr habe ich meinen Schein nicht zurück wenn ich das screening über ein Jahr machen muss.
Bin für jeden Rat dankbar.
Gruß Schlafsuse.
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Q-Treiberin
Beitrag 03.04.2010, 22:09
Beitrag #106


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Dann bitte ich doch erstmal einen @Mod den Thread ins MPU-Board zu verschieben...


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Jens
Beitrag 03.04.2010, 22:23
Beitrag #107


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Zitat (Q-Treiberin @ 03.04.2010, 23:09) *
Dann bitte ich doch erstmal einen @Mod den Thread ins MPU-Board zu verschieben...

Erledigt wavey.gif


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Schlafsuse 8
Beitrag 05.04.2010, 15:20
Beitrag #108


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Hallo,
Habe in der Probezeit mein Auto mit 2,5 Promille idiotischer weise umgeparkt.Bis zur Einspruchsverhandlung bei Gericht war ich der Meinung das ich ich das nicht gemacht habe.Bis ich Bilder in der Akte gesehen habe die das Gegenteil beweisen.Kann mich nicht daran errinnern.Also habe ich dehn Einspruch rückgängig gemacht und den Strafbefehl geschluckt.
750 Euro Strafe u.10 Monate Sperrfrist bis ev. Neuerteilung. Bin ich eigentlich noch gut bedient mit.
Ich gehe mal davon aus das ich bei der Menge vor der MPU ein Sreening machen muss.Warscheinlich über 12 Monate.
Jetzt wollte ich mal wissen welches Seminar ich da noch ablegen muss und wie das abläuft? Preisinfos wären auch nicht schlecht! Da gibt es ja mehrere.War beim Tüv Süd zum Infoabend aber daraus wurde mir nicht klar welches spezielle Seminar für mich überhaupt in Frage kommt.
Bin für jede Hilfe bei der Mpu Vorbereitung dankbar.
Gruß Schlafsuse 8
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Mr.T
Beitrag 05.04.2010, 15:25
Beitrag #109


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*** Anmerkung Moderator:
Ich habe deine Frage an den bestehenden Thread angehängt. Bitte nicht für jede Frage zum selben Thema einen neuen Thread eröffnen.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Schlafsuse 8
Beitrag 05.04.2010, 16:26
Beitrag #110


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Hallo,
Mir wurde angeraten das Thema in das Mpu Forum zu verschieben.Kenne mich nicht so aus .Wie geht das?
Gruß Schlafsuse 8
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Mr.T
Beitrag 05.04.2010, 16:28
Beitrag #111


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Ihr, also du und dein Thread, seid bereits im MPU-Forum. wavey.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Schlafsuse 8
Beitrag 05.04.2010, 16:36
Beitrag #112


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Sorry,
Habe ich warscheinlich doch irgendwie hinbekommen.
Gruß Schlafsuse 8
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Mr.T
Beitrag 05.04.2010, 16:43
Beitrag #113


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Deinen Thread hat @Jens in diesen Bereich verschoben. Verschieben kann nur ein Moderator.


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Gruß Mr.T

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Schlafsuse 8
Beitrag 05.04.2010, 16:54
Beitrag #114


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Ich sag ja, habe keine Ahnung.

Schlafsuse 8
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Schlafsuse 8
Beitrag 05.04.2010, 17:35
Beitrag #115


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Danke Jens ,

Gruß Schlafsuse 8
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Schlafsuse 8
Beitrag 08.04.2010, 08:27
Beitrag #116


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Hallo,
War gestern noch mal bei einer anderen Begutachtungsstelle zum Infoabend (Avus)
Sehr aufschlussreich.
Ich wolte jetzt nur noch wissen was für ein Seminar ich machen muss wenn ich in der Probezeit mit 2,60 Prom. BAK "gefahren" bin.
Da gibt ein Spezielles Aufbauseminar.
Keiner kann mir da Sagen wie das heist oder wo ich das machen kann.( aus Wettbewerbsgründen)

Gruß Schlafsuse 8
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Jens
Beitrag 08.04.2010, 08:34
Beitrag #117


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z.B. ALFA von AFN oder NafaPlus vom TÜV


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dalli67
Beitrag 08.04.2010, 15:24
Beitrag #118


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Zitat (Schlafsuse 8 @ 03.04.2010, 18:17) *
Probezeitverlängerung ist klar.


Zu einer Probezeitverlängerung dürfte es eigentlich nicht kommen. Du hast den Führerschein -also den mit der Probezeit- entzogen bekommen. Stellt sich die Frage, ob Du für den wiedererteilten Führerschein eine komplett neue (2-jährige) oder nur noch "anteilige" bekommst. Von der Logig her... tippe ich auf Letzteres, aber was ist im Führerscheinrecht schon "logisch"?

Grüße
Jürgen
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Q-Treiberin
Beitrag 08.04.2010, 15:31
Beitrag #119


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Ganz einfach: Nach Neuerteilung muss die Restprobezeit der 4 Jahre (2 plus Verlängerung) "abgesessen" werden.

Edit: @dalli67, willkommen im VP wavey.gif

Edit2: Eine wiedererteilte FE gibt es übrigens nicht, nur eine neu erteilte (mit neuem Datum etc.).


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oder
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darkstar
Beitrag 08.04.2010, 15:36
Beitrag #120


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Zitat (dalli67 @ 08.04.2010, 16:24) *
aber was ist im Führerscheinrecht schon "logisch"?
Manches (aber nicht alles) im Führerscheinrecht ist schon logisch, zumindest halbwegs nachvollziehbar. wink.gif

Die bereits absolvierte PZ wird auf die Restdauer angerechnet. Das ergibt sich aus § 2a Abs 1 StVG.
Zitat
[...] Die Probezeit endet vorzeitig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder der Inhaber auf sie verzichtet. In diesem Fall beginnt mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit.

Die Verlängerung im Fall eines Entzug in der Probezeit aus § 2a Abs 2a StVG
Zitat
Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 angeordnet worden ist. Die Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre, wenn die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder der Inhaber der Fahrerlaubnis auf sie verzichtet hat.

mfg
darkstar


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dalli67
Beitrag 08.04.2010, 15:48
Beitrag #121


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Zitat (Q-Treiberin @ 08.04.2010, 16:31) *
Ganz einfach: Nach Neuerteilung muss die Restprobezeit der 4 Jahre (2 plus Verlängerung) "abgesessen" werden.


Edit2: Eine wiedererteilte FE gibt es übrigens nicht, nur eine neu erteilte (mit neuem Datum etc.).



Nun, das mit "Rest + Verlängerung" ist natürlich auch eine Möglichkeit...

Also ich musste damals beim Beantragen des Führerscheines ein Kreuzchen bei Wiedererteilung machen. Oder gab es etwa die Auswahl zwischen "Erst" und "Neu"? think.gif
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Gast_charly68_*
Beitrag 08.04.2010, 16:01
Beitrag #122





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Es gibt - sofern dies über ein und dasselbe Formular bearbeitet wird - normalerweise die Auswahlmöglichkeit zwischen

Ersterteilung und
Neuerteilung nach Entzug
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Schlafsuse 8
Beitrag 08.04.2010, 20:51
Beitrag #123


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Hallo,
Danke für eure Kommentare.
Habe heute mit der AFN Wegen dem ALFA Seminar telefoniert. Kostet 250 Euro.Habe auch gefragt ob es eine Rolle spielt wie hoch die BAK war.Sie meinte nein.
Weil beim TÜV gibt es da schon Unterschiede. Da wird zum Kurs Freyung geraten.Habe bloß Angst das ich mich da im falschen Kurs anmelde der mir im Endeffeckt nichts bringt.Spielt ja auch eine Rolle bei einer eventuellen Sperrfristverkürzung.
Fange bald mit dem Urinscreening an.Ist auch wieder eine Sache vom Timing , weil die MPU spätestens vier Wochen nach Ablauf des Screenings gemacht werden muss.
War gestern im Infoabend bei der AVUS. Das war aufschlussreicher wie der Infoabend beim TÜV.Der Psychologe meinte wenn mann vom Hausarzt noch Leberwerte über ein paar Monate mitbringt über die Zeit vorm Screening reichen 6 Monate aus.
Melde mich am Montag außerdem noch bei einem Kurs für Alkoholauffällige Kraftfahrer bei der Caritas an.Das leitet eine Verkehrspsychologin und ist bedeutend billiger wie Einzelgespräche beim Verkehrspsychologen.
Da blickt man nicht mehr durch.
Gruß Schlafsuse 8
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Schlafsuse 8
Beitrag 08.04.2010, 22:36
Beitrag #124


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Zitat (Q-Treiberin @ 08.04.2010, 16:31) *
Ganz einfach: Nach Neuerteilung muss die Restprobezeit der 4 Jahre (2 plus Verlängerung) "abgesessen" werden.

Edit: @dalli67, willkommen im VP wavey.gif

Edit2: Eine wiedererteilte FE gibt es übrigens nicht, nur eine neu erteilte (mit neuem Datum etc.).


Das heist also, bei Entzug der Fahrerlaubnis hatte ich noch genau ein Jahr PZ. Durch den Entzug der Fahrerlaubnis und der späteren wiedererteilung kommen noch 2 Jahre hinzu.Machen dan also 3 Jahre die ich dann noch Probezeit habe.
Die man warscheinlich auch nicht durch einen Kurs wieder verkürzen kann.oder?
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Jens
Beitrag 08.04.2010, 22:38
Beitrag #125


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Zitat (Schlafsuse 8 @ 08.04.2010, 23:36) *
Die man warscheinlich auch nicht durch einen Kurs wieder verkürzen kann.oder?

no.gif


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Mr.T
Beitrag 08.04.2010, 22:51
Beitrag #126


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@Jens: Wieso sollte eine Verkürzung der Probezeit nicht möglich sein? unsure.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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corneliusrufus
Beitrag 08.04.2010, 22:52
Beitrag #127


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Es kommt doch nur auf das Bundesland an zwecks Probezeitverkürzung.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Jens
Beitrag 08.04.2010, 22:58
Beitrag #128


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Zitat (Mr.T @ 08.04.2010, 23:51) *
@Jens: Wieso sollte eine Verkürzung der Probezeit nicht möglich sein? unsure.gif

Die FeiwFortbV tritt am 31.12.2010 außer Kraft und eine Verlängerung ist wohl mangels Nachfrage nicht geplant. Das ist jedenfalls der Tenor dieses Threads.


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Schlafsuse 8
Beitrag 10.04.2010, 09:35
Beitrag #129


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Hallo,
Kann mir eventuell jemand sagen ob der Alfa - Kurs bei der AFN überhaupt der richtige Kurs für mich ist.Den mache ich ja vor der MPU.Den Kurs würde ich schon nächsten Monat machen.Aber die MPU erst ende des Jahres.
Ich weis ja nicht ob das irgendwie verfällt, weil ja da ein Halbes Jahr zwischen ligt.In dem halben Jahr würde ich das Screening machen und die SHG weiter besuchen.

Gruß Schlafsuse 8
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Jens
Beitrag 10.04.2010, 09:39
Beitrag #130


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Zitat (Schlafsuse 8 @ 10.04.2010, 10:35) *
Kann mir eventuell jemand sagen ob der Alfa - Kurs bei der AFN überhaupt der richtige Kurs für mich ist.
Ist er. Das ist ein besonderes Aufbauseminar nach §36 FeV, und genau so eins mußt du machen, da dir ja die Fahrerlaubnis wegen eines Alkoholverstoßes in der Probezeit entzogen worden ist.

Zitat (Schlafsuse 8 @ 10.04.2010, 10:35) *
Ich weis ja nicht ob das irgendwie verfällt
Da verfällt nichts.


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Schlafsuse 8
Beitrag 10.04.2010, 09:46
Beitrag #131


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Hallo,
Ok.
Danke für die Info.
Hast Du sonst noch irgendwelche Tips die mir weiterhelfen?
Gruß schlafsuse 8
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Jens
Beitrag 10.04.2010, 09:51
Beitrag #132


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Zitat (Schlafsuse 8 @ 10.04.2010, 10:46) *
Hast Du sonst noch irgendwelche Tips die mir weiterhelfen?

Zur MPU-Vorbereitung? Nö, davon hab ich keine Ahnung. Aber es gibt genug andere User, die sich damit auskennen und die dir sicherlich auch Tipps und Ratschläge geben werden. Frag einfach was du wissen willst, die Antworten werden schon kommen.


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Schlafsuse 8
Beitrag 10.04.2010, 12:52
Beitrag #133


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Hi,
Habe heute die Anmeldeunterlagen vom AFN für den Alfa Kurs bekommen.
Da steht drinn das ich entweder eine Empfehlung/ Anordnung der Straßenverkehrsbehörde mitbringen soll.
Da ich aber den Kurs schon vor der MPU mache kann ich ja keine Empfehlung mitbringen.
Also wenn ich zur Führerscheinstelle gehe und dort mit meinem Strafbefehl auftauche,werden die mir dann eine Anordnung geben?

Gruß Schlafsuse 8
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Jens
Beitrag 10.04.2010, 17:58
Beitrag #134


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Zitat (Schlafsuse 8 @ 10.04.2010, 13:52) *
werden die mir dann eine Anordnung geben

Nein. Die FSST kann garkeine Anordnung erlassen. Das geht nur bei Inhabern einer Fahrerlaubnis. Du mußt das Seminar auf Grundlage von
Zitat (§36 Abs. 2 FeV )
Ist die Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, daß er an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen hat.
machen. D.h. die FSST wird von dir eine Teilnahmebescheinigung verlangen, bevor die Fahrerlaubnis erteilt wird.

Druck dir zur Not den §36 FeV aus (Druckversion) und nimm den mit zu AFN. Dann können die sich das ja mal durchlesen. Ich hab schon mehrfach gelesen, daß die Kursanbieter Probleme damit haben, wenn jemand nach der Entziehung ohne Aufforderung das Seminar machen will, die scheinen teilweise nicht mit der Rechtslage vertraut zu sein.


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Schlafsuse 8
Beitrag 11.04.2010, 09:51
Beitrag #135


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Hallo,
Danke für den Rat.
Habe mir das jetzt mal ausgedruckt und nehme es am Dienstag mit zur FSST.
Mal noch ne Frage!
Meine Sperrfrist läuft im Januar 2011 aus.
Wenn ich also meinetwegen anfang September beim Gericht einen Antrag auf Sperrfristverkürzung stellen möchte,kann mir da der Nachweis über das
Alfa-Seminar was bringen oder muss ich noch andere Seminare besuchen um da Erfolg zu haben?
Angenommen der Richter erlässt mir 1 bis 2 Monate,da kann ich doch die MPU früher machen.
Wann kann ich den Antrag auf Sperrfristverkürzung zu stellen?Ich muss ja bei der FSST den Antrag auf neue FE stellen.Das dauert ja auch seine Zeit bis das bearbeitet ist.Dann ist es ja auch die Frage wann ich den MPU Termin Kriege.
Was muss ich für Argomente beibringen um den Richter zu überzeugen?
Gruß Schlafsuse 8
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corneliusrufus
Beitrag 11.04.2010, 12:26
Beitrag #136


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Die Gerichte haben regelmäßig einen Katalog derjenigen Kurse, die sie als sperrfristverkürzend geeignet halten. Meist sind das diejenigen Kurse, die speziell auf die Sperrfristverkürzung zugeschnitten sind. Darüber hinaus hat ein Richter freies Ermessen, was er sonst noch anerkennt. Manche halten sich strikt an den Katalog, andere erkennen auch (und zu Recht!) Verkehrspsychologen an. Mache folgendes: Schreibe an das Gericht, Du würdest gerne den Alpha-Kurs der AFN absolvieren. Frage, ob dieser im Falle eines Antrages auf Sperrfristverkürzung anerkannt werden wird. Für den Fall das nicht, möge Dir bitte eine Liste der regelmäßig berücksichtigten Schulungsmaßnahmen aufgegeben werden. Und frage zugleich, welche Maßnahme typischerweise welche Sperrfristverkürzung bringt.

Liebe Greet-Ings Cornelius


--------------------
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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Schlafsuse 8
Beitrag 11.04.2010, 12:37
Beitrag #137


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Hallo cornelius;
Ja danke,
Genau so werde ich es machen.

Gruß Schlafsuse 8
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Schlafsuse 8
Beitrag 18.04.2010, 08:59
Beitrag #138


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Halloi,

Habe da mal noch ne Frage.
Habe Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.Die haben mir jetzt mitgeteilt das meine Sperrfrist am 3. Dezember offiziell ausläuft.Ich könnte meine Fahrerlaubnis am 3. September neu beantragen.Nun möchte ich aber das Sreening über 6 Monate ( 4 Urin) machen.Wenn ich damit Ende April anfange bin ich Ende September fertig.Die Mpu darf aber nicht später wie einen Monat nach dem Screening gemacht werden.Sonst ist das umsonnst gewesen.Kann man da möglicherweise einfach noch einen Monat screenig rannhängen wenn der MPU Termin zum Beispiel erst im November ist? Oder kann ich einfach ohne Aufvorderung der Führerscheinstelle eine Mpu mache?

Gruß Schlafsuse 8
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Haengermaxi
Beitrag 18.04.2010, 09:04
Beitrag #139


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Zitat (Schlafsuse 8 @ 18.04.2010, 09:59) *
Kann man da möglicherweise einfach noch einen Monat screenig rannhängen wenn der MPU Termin zum Beispiel erst im November ist?

Das kannst du individuell vereinbaren.


Zitat
Oder kann ich einfach ohne Aufvorderung der Führerscheinstelle eine Mpu mache?
Nein. Das BfF braucht doch schließlich deine Akte und die gibts nur von der Fsst.
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aena23
Beitrag 18.04.2010, 12:24
Beitrag #140


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hallo, ich machte auch ein etg screening üner 6 monate...

die aufforderung zur mpu hatte ich 2 wochen nach der antragsstellung..

den termin zur mpu machte ich gleich, aber bei mir war es mit den screenings so, dass ich erst 2 monate lücke gehabt hätte, das war mir zu riskant.
ich habe dann noch eines freiwillig gemacht, dfann war die lücke immer ncoh 6 wochen...

dann machte ich nach 2 wochen eine blutwerte probe und liess dan cdt wert mitbestimmen, der zumindest einen zeitraum von, ich glaube, 10 tagen oder so abdeckt..

ich habe der ärztin das erklärt ( ich war auch bei der avus, war sehr schön:-)) ).., es war überhaupt kein problem, denn der cdt wert war super..

da machen 2 wochen mehr nix aus..

wichtig ist das gespräch:-))

vlg
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Schlafsuse 8
Beitrag 23.04.2010, 12:36
Beitrag #141


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Hallo,
Bedanke mich für die Info.
Gruß Schlafsuse 8
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Schlafsuse 8
Beitrag 24.04.2010, 10:12
Beitrag #142


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Hallo,
Habe mich jetzt entschlossen den Kurs Alfa später zu machen.Da habe ich ja noch Zeit.Jetzt fange ich am Montag 26.04.2010 mit einem Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer an.Das bietet die Caritas an.Sind zehn Tage immer Montags 18,45 Uhr - 20,15 Uhr.Kostet 310 Euro,kann aber bei Nachweislicher Finanzieller Flaute ermäßigt oder sogar ganz erlassen werden.Kommt darauf an.
Inhalt des Seminars ist:
1.Wirkung des Alkohols aus medizinischer Sicht,
2.Reaktion des Einzelnen bei verschiedenen Promillewerten,
3.Berechnung von Promillewerten,
4.Abbau von Alkohol und Restalkohol,
5.Bewustmachung vorhandener Probleme,
6.Ursachen bisherigen Verhaltens,Selbsteinschätzung und Überschätzung,
7.Trinken und Fahren - Verhaltensänderung,
8.Erwerben von neuen Verhaltensstrategien und Festigung derselben,
9.Eigene Haltung zu bisherigem und künftigem Verhalten,
10.Gesetze, rechtliche und Versicherungsrechtliche Volgen.

Ich glaube das ist das richtige um sich unter Fachmännischer Beratung und Hilfe mit der Problematik auseinander zu setzen.
Ich warte jetzt auf den ersten Anruf zum Urinscreening.Kann man ja alles parralel laufen lassen.
Wollte jetzt mal wissen ob das Seminar mir auch eventuell bei einem Antrag auf Sperrfristverkürzung nützlich sein wird.Wird ja von Verkehrspsychologen geleitet.
Habe ans Gericht geschrieben und gefragt ob das für mich überhaupt in Frage kommt.Die meinten ja.
Bis dann.
Schlafsuse 8
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Schlafsuse 8
Beitrag 22.05.2010, 06:32
Beitrag #143


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Hallo,

Ich wolte mal nachfragen was das für ein Fragebogen für die MPU ist von dem ich hir immer lese?
Wo finde ich dehn und kann dehn mal beantworten bezw.ausfüllen?

Gruß Schlafsuse 8
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Malermeister
Beitrag 22.05.2010, 06:36
Beitrag #144


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den findest du hier - klick
Mach das in Ruhe - lass dir Zeit.
Und mache es bitte Abschnittsweise - die Lesenden und Beantwortenden sollen da auch hinterherkommen.


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Schlafsuse 8
Beitrag 29.05.2010, 13:19
Beitrag #145


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Hallo
Hir die Antworten auf den Fragebogen
1.Beschreiben sie den Tag ihrer Trunkenheitsfahrt aus eigener Sicht?

Antwort:Es war der Tag wo ich die Schulung vom Arbeitsamt beendet hatte.Die Klasse hatte am Tag vorher ausgemacht das wir alle gemeinsam ab Mittag auf dehn Nürnberg er Christkindelsmarkt gehen am( 9. Dez.2009)
Bin dan morgens mit der U-Bahn gefahren weil mir klar war das ich aller warscheinlichkeit nach Alkohol (Glühwein) Trinken werde.Die Sache hat sich dann bis Ca.20,30 Uhr hingezogen.Dann mit der U-Bahn nach Hause bezw. in die Kneipe.Da war ich schon ganz schön angedonnert.Das ging dann noch bis ca.22,30 Uhr.
Dann idiotischer Weise ins Auto gesetzt laut Musik angemacht und laut Zeugenaussage(Kann mich nicht daran errinnern) das Auto in der Parklücke Zurückgesetzt.(Mir hat warscheinlich die Parkposition nich zugesagt).Motor aus gemacht und eingeschlafen.
Dann kam die Pol.
Pusten ,Lappen weg ,Blutprobe auf der Wache.2,30Promille

2.Was un wieviel haben sie Tattag insgesamt getrunken?

Antwort:Ich habe ungefähr 10 Glühwein mit Rumm und später in der Kneipe nochmal 4-5 Wodka und 3 Bier getrunken.
Trinkzeit von 12,00 Uhr - Nachts um 22,30 Uhr ungefähr 10 -11 Stunden.

3.Wie viel KM. fuhren sie bis sie aufgefallen sind und wie viel KM. wollten sie insgesamt fahren.

Antwort: Bin ungefähr 2-3 Meter rückwerts gefahren.(wie gesagt, laut Zeugenaussage).Hatte nicht vor irgendwo hin zu fahren.

4. Hatten sie das Gefühl noch sicher Fahren zu können?(Ja -Nein Begründung).

Antwort:Ich dachte warscheinlich die paar Meter wird schon nichts passieren.Ich hatte ja keine Größere Fahrt vor!Sicher Fahren ? nein!
Begr.War total voll u. Müde.

5.Wie haben sie die Trunkenheitsfahrt vermeiden wollen?( Wenn überhaupt)

Antwort:Wie schon gesagt .Ich hatte nicht vor irgendwo hin zu fahren.Das es Falsch war auch nur einen Meter zu fahren bezw. sich überhaupt Besoffen ins Auto zu setzen weiss ich ja.Aber irgendwie habe ich die Kontrolle verloren und total Idiotisch gehandelt.Kontrollverlust.

6.Haben sie bereits früher im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen?

Antwort:Ja, ich bin im Jahr 2002 ein mal betrunken mit dem Fahrrad gefahren.

7. Wie oft haben sie Alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen ohne aufzufallen und was volgern sie daraus?

Antwort:Vor ca. 9-10 Jahren bin ich öfter mit dem Fahrrad kürzere Strecken unter Alkoholeinfluss gefahren ohne erwischt zu werden.
ich volgere daraus das es für mich besser ist mein zukünftiges Leben ohne Alkohol zu verbringen.Wenn ich was getrunken hatte war die Risikobereitschaft bei mir sehr hoch und ich habe mir keine Gedanken über irgendwelche Konsequenzen gemacht.

8.Wann hatten sie den ersten Kontakt mit Alkohol und wann haben sie das erste mal Alkohol zu sich genommen?
( Allererste Errinnerung und erster Konsum)

Antwort:Mit 14 zur Jugendweihe das erste mal getrunken.Kontakt durch meinen Vater schon vorher.

9.Haben sie regelmäßig Alkohol getrunken, und wie hat sich ihr Trinkverhalten in den letzten Jahren entwickelt?

Antwort:Regelmäßig ab dem 18 Lebensjahr jedes Wochenende.In der Woche nie.Dann als ich älter wurde eigentlich unregelmäßig.
So zwischen 30 u. 35 Jahren war es schlimm.Total versoffen.Habe aber dann aufgehört.(ohne fremde Hilfe)Weil ich gemerkt habe das mein Körper das nicht mehr lange so mitmacht.Habe dann wirklich 5-6 Jahre nichts getrunken.Gans selten mal ein kaltes Bier.Hatte aber die ganze Zeit keinen einzigen Rausch.
Dann im Jahr 2009 so im Mai oder Juni hatt das mit dem Trinken wieder zugenommen.Ich war halt nicht zu frieden mit meiner Situation.Arbeitslosigkeit,Schulden und kein Land in Sicht.Total Depressiv.Nur noch schlecht drauf und so weiter und so weiter.

10.wie viel u. wie oft haben sie getrunken?

Antwort: Hat sich langsam gesteigert. Mai, Juni, Juli 1-2 mal die Woche 5-6 Bier und 5-6 Schnäpse.So von August bis Dez.2009 auch 1-2 mal die Woche aber dafür ca.8-10 Bier und 8-10 Schnäpse.Also Vollrausch.

11.Wo und mit wem haben sie überwiegend getrunken?

Antwort:Meistens in der Kneipe oder im Biergarten.Also meistens in Gesellschaft.Allein zu hause nie.

12.Warum haben sie getrunken

Antwort:Habe irgendwie versucht meine Probleme damit besser zu verarbeiten,Druckabbau,Abschalten von Existensängsten.
Habe keine Zukunftsperspektive mehr gesehen .Trotz Bemühungen einen Tiefschlag nach dem anderen.

13.Welche Wirkung haben sie in der Vergangenheit nach Alkoholgenuss bei sich beobachtet?

Antwort.Bei wenig Alk. das Verlangen nach mehr. Bei viel Alk. konnte ich ohne über Probleme zu Grübeln einschlafen und lag nicht mehr nächtelang wach und habe hin und her überlegt.Außerdem wurde ich leichtsinnig.

14.Gab es Kritische Hinweise auf ihren Alkoholkonsum und wie haben sie darauf resgiert?

Antwort: Eigentlich nicht.Kann mich jedenfals nicht daran errinnern.

15.Welche Auswirkungen und Folgen hatte ihr Alkoholkonsum auf ihr Leben und ihr Umfeld?

Antwort:Eine Auswirkung ist das ich meienen FS vorläufig los bin. Außerdem hat man es Körperlich gemerkt.Auf mein Umfeld eigendlich garkeine Auswirkungen.Habe ja niemanden was getan.Außer mir selber! Das übliche gerede der Nachbarn.

16.Gab es in ihrem bisherigem Leben frühere Zeiten, in dehnen sie weit mehr Alkohol als heute getrunken haben?Wenn ja nennen sie bitte die Lebensabschnitte und mögliche Ursachen und Umstände dafür.

Antwort:Ja, die gab es.Zwischen 30 und 35 Jahren.Ich hatte so ein Phase wo mir alles scheiß egal war. Wohnungslosigkeit.Mal bei dem gepennt mal bei dem. Habe meine Situation dan aber in den Griff bekommen.

17.Haben sie jemals die Kontrolle über ihre Trinkmenge verloren und bis zur Volltrunkenheit Alkohol konsumiert?

Antwort:Ja ,habe ich . In der Nacht von 9. auf den 10 Dez.2009

18.Haben sie früher schon einmal oder öfter über einen längeren Zeitraum bewusst und mit Absicht auf den Genuss von Alkohol verzichtet?

Antwort:Ja .Habe ich! Von 2004 bis mitte 2009 .Und davor auch längere Zeiten ohne Alk.

19. In welcher Kategorie Trinker haben sie sich früher gesehen und wie stufen sie sich heute Rückblickend ein?

Antwort:Also früher habe ich das alles so als lockere Sache gesehen.(Mit früher meine ich ganz früher als 20 Jähriger oder so). Als ich dan Älter war habe ich getrunken als Problembewältigung.Hat aber nie wirklich funktioniert.Aus heutiger sicht bin ich davon überzeugt das ich ein Problem damit habe Kontrolliert zu trinken.Also ich bin ein Rauschtrinker.Deswgen habe ich mich dazu entschlossen garnicht mehr zu trinken und meine Probleme wirklich zu lösen und sie nicht versuchen wegzutrinken.

20.Trinken sie heute noch Alkohol? Wenn ja ,was,wie viel und wie oft?

Antwort:Nein ich trinke garnichts mehr.

21.Wann haben sie zu letzt Alkohol getrunken?

Antwort: In der nacht vom 9. auf den 10 Dez.2009.

22.Trinken sie gelegentlich Alkoholfreies Bier?

Antwort: Nein!

23.Warum trinken sie heute Alkohol/keinen Alkohol?

Antwort:Ich trinke keinen Alkohol mehr weil ich damit nicht umgehen kann und außerdem habe ich meiner Gesundheit genug geschadet.

24.Warum haben sie das Trinken reduziert bezw. aufgegeben und warum nicht schon eher?

Antwort:Weil ich weiss, wenn ich was trinke ist die Gefahr groß wieder die Kontrolle zu verlieren.Da ist der Verzicht auf Alkohol wohl die einzige wahre Lösung der Problematik.
Mir ist jetzt erst bewusst geworden in was für gefährliche und unkontrollierte Situationen ich da hinneingeraten kann.

25.Wie haben sie die Änderung ihres Trinkverhaltens erreicht und dabei die Umstellungsphase erlebt?

Antwort:Ich habe mich damit auseinander gesetzt und lange nachgedacht und überlegt.Ich besuche im Moment noch einen Kurs für Alkoholauffällige Kraftfahrer wo man mit Fachlicher Unterstützung die Problematik Alkohol aufarbeiten kann.Wenn man will!!!!!
Die Umstellungsphase ist mir eigentlich rellativ leicht gefallen.Mann mus wissen was man will.Und ich möchte und werde in Zukunft ohne Alkohol leben.

26.Wie wirkt sich ihr geändertes Verhalten auf Sie , Ihr Leben u. ihr Umfeld aus?

Antwort:Ich fühle mich freier und fitter.Ich habe ein Ziel ! Mein Umfeld in dem ich mich jetzt bewege weiss nichts von meiner Sauferei und wenn keiner fragt werde ich dazu auch nichts sagen.Wichtig ist doch wie ich mich fühle und nicht mein Umfeld.Oder?

27.Wie stellen sie sicher das ihr neues Verhalten dauerhaft stabil bleibt?

Antwort:Also ich meine, man muss ständig an sich arbeiten und sich immer die Konsequenzen von Alkoholmissbrauch vor Augen halten.
Ob Gesellschaftlich oder aus gesundheitlichen Gründen.
Mir hilft dabei zum Beispiel das ich jetzt wieder eine Arbeit habe und das Gefühl habe das ich gebraucht werde.Das will ich mir nicht versauen.Dazu noch in meinem erlernten Beruf als Maurer.Auch ohne FS.
Gespräche mit Leuten die das selbe durchhaben und wo man die Erfolge die sie gemacht haben auch sieht.

28.Können sie sich vorstellen,jemals wieder in ihre alten Gewohnheiten zurückzufallen?

Antwort: Nein ,auf keinem Fall.
Weil ich endlich gemerkt habe das der Alkohol auf lange Sicht nur zerstört.Ob es Arbeit ist oder die Beziehung, die Freiheit der Mobilität und nicht zu vergessen die Gesundheit.Außerdem gibt mir der Verzicht auf Alk. eine gewisse Sicherheit für mich die mit Alk.eben nicht da ist .Jedenfals nicht wenn mann wieder nüchtern ist.Die eingebildete Sicherheit im Rausch ist nur lug und trug.

29.Wie wollen sie in Zukunft Trinken und Fahren trennen?

In dem ich auf Alkohol total verzichte.Da kommt man garnicht erst in die Situation die Kontrolle zu verlieren.

30.Haben sie zum Abschluss noch etwas zu sagen?

Antwort: Ja ,habe ich. Das Problem der Arbeitslosigkeit hat sich bei mir ja nun erledigt.Wenn mann an sich arbeitet kann mann fast alles erreichen.Das geht aber nur nüchtern und mit klarem Kopf.alles andere ist Unsinn.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 29.05.2010, 15:59
Beitrag #146





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Hallo @Schalfsuse

habe jetzt nur einmal die Frage 12 gelesen (zwecks Zeitmangel werden die anderen Fragen später beurteilt)
Zitat
12.Warum haben sie getrunken

Antwort:Habe irgendwie versucht meine Probleme damit besser zu verarbeiten,Druckabbau,Abschalten von Existensängsten.
Habe keine Zukunftsperspektive mehr gesehen .Trotz Bemühungen einen Tiefschlag nach dem anderen.


bei dieser Frage geht es um deine inneren Motive.

die Frage sollte ausführlich beantwortet werden.
also gehe auf deine Probleme (welche Art, welcher Anlass usw.) tiefer ein.
Existenzängste waren welcher Art und warum waren sie überhaupt da
welche Tiefschläge waren es? berufliche oder private?

wenn du im Forum nicht darüber schreiben willst dann ist es okay, aber du solltest die Antworten bei der MPU ausführlich beantworten können

wavey.gif
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Gast_klaus62_*
Beitrag 30.05.2010, 17:52
Beitrag #147





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Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
2.Was un wieviel haben sie Tattag insgesamt getrunken?

Antwort:Ich habe ungefähr 10 Glühwein mit Rumm und später in der Kneipe nochmal 4-5 Wodka und 3 Bier getrunken.
Trinkzeit von 12,00 Uhr - Nachts um 22,30 Uhr ungefähr 10 -11 Stunden.

ich rechne und rechne, ich komme leider nicht auf die erreichten Promille think.gif

Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
8.Wann hatten sie den ersten Kontakt mit Alkohol und wann haben sie das erste mal Alkohol zu sich genommen?
( Allererste Errinnerung und erster Konsum)


Antwort:Mit 14 zur Jugendweihe das erste mal getrunken.Kontakt durch meinen Vater schon vorher.


weißt du noch was du getrunken hast und wie du dich anschließend gefühlt hast?
Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
11.Wo und mit wem haben sie überwiegend getrunken?

Antwort:Meistens in der Kneipe oder im Biergarten.Also meistens in Gesellschaft.Allein zu hause nie.

"meistens" heißt aber nicht "immer"
wo hast du sonst noch getrunken?



Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
14.Gab es Kritische Hinweise auf ihren Alkoholkonsum und wie haben sie darauf resgiert?

Antwort: Eigentlich nicht.Kann mich jedenfals nicht daran errinnern.

erstens:
das Wort "eigentlich" solltest du bei der MPU so gut wie möglich vermeiden.
es verleitet den Gutachter nach einer Nachfrage.
so wie mich jetzt z.B:
"was verstehst du unter "eigentlich"?
gab es also doch ab und zu irgendwelche Anspielungen?"


Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
15.Welche Auswirkungen und Folgen hatte ihr Alkoholkonsum auf ihr Leben und ihr Umfeld?

Antwort:Eine Auswirkung ist das ich meienen FS vorläufig los bin. Außerdem hat man es Körperlich gemerkt.Auf mein Umfeld eigendlich garkeine Auswirkungen.Habe ja niemanden was getan.Außer mir selber! Das übliche gerede der Nachbarn.

ich denke nicht, dass du deinen FS nur vorläufig los bist think.gif
die Auswirkungen deines Alkoholkonsumes auf dein Umfeld solltest du noch einmal genauer überdenken.

Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
16.Gab es in ihrem bisherigem Leben frühere Zeiten, in dehnen sie weit mehr Alkohol als heute getrunken haben?Wenn ja nennen sie bitte die Lebensabschnitte und mögliche Ursachen und Umstände dafür.

Antwort:Ja, die gab es.Zwischen 30 und 35 Jahren.Ich hatte so ein Phase wo mir alles scheiß egal war. Wohnungslosigkeit.Mal bei dem gepennt mal bei dem. Habe meine Situation dan aber in den Griff bekommen.

wie hast du das geschafft?
warum hast du dann wieder angefangen?
Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
17.Haben sie jemals die Kontrolle über ihre Trinkmenge verloren und bis zur Volltrunkenheit Alkohol konsumiert?

Antwort:Ja ,habe ich . In der Nacht von 9. auf den 10 Dez.2009

war das das erste und einzigste Mal?
Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
18.Haben sie früher schon einmal oder öfter über einen längeren Zeitraum bewusst und mit Absicht auf den Genuss von Alkohol verzichtet?

Antwort:Ja .Habe ich! Von 2004 bis mitte 2009 .Und davor auch längere Zeiten ohne Alk.


und warum dann wieder angefangen?



Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
22.Trinken sie gelegentlich Alkoholfreies Bier?

Antwort: Nein!


warum nicht?
Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
25.Wie haben sie die Änderung ihres Trinkverhaltens erreicht und dabei die Umstellungsphase erlebt?

Antwort:Ich habe mich damit auseinander gesetzt und lange nachgedacht und überlegt.Ich besuche im Moment noch einen Kurs für Alkoholauffällige Kraftfahrer wo man mit Fachlicher Unterstützung die Problematik Alkohol aufarbeiten kann.Wenn man will!!!!!

und, willst du? Hier geht es um dich und nicht um *man*
Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
Die Umstellungsphase ist mir eigentlich rellativ leicht gefallen.

das glaubt dir kein GA!
denke noch einmal darüber nach.
Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
Mann mus wissen was man will.

weißt du was du willst?

Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
26.Wie wirkt sich ihr geändertes Verhalten auf Sie , Ihr Leben u. ihr Umfeld aus?

Antwort:Ich fühle mich freier und fitter.Ich habe ein Ziel ! Mein Umfeld in dem ich mich jetzt bewege weiss nichts von meiner Sauferei und wenn keiner fragt werde ich dazu auch nichts sagen.

und wenn einer fragt?
was machst du dann?

Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
Wichtig ist doch wie ich mich fühle und nicht mein Umfeld.Oder?

du willst jetzt aber nicht das genau so dem GA sagen, wenn er dir die gleiche Frage stellt, oder doch? blink.gif
es gibt nur eine Gegenfrage die du dem GA stellen kannst.
und die heißt:
"Können Sie die Frage wiederholen?. Ich habe sie nicht richtig verstanden."
sonst fragt dich der GA was, du solltest nie eine Gegenfrage stellen bei dem Gespräch.

Außerdem gehört dein Umfeld zu deinem Leben dazu, das solltest du niemals vergessen.


Edit:

der zweite Teil kommt später, ich habe mehr Zitate als erlaubt ist
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Gast_klaus62_*
Beitrag 30.05.2010, 18:21
Beitrag #148





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Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
27.Wie stellen sie sicher das ihr neues Verhalten dauerhaft stabil bleibt?

Antwort:Also ich meine, man muss ständig an sich arbeiten und sich immer die Konsequenzen von Alkoholmissbrauch vor Augen halten.
Ob Gesellschaftlich oder aus gesundheitlichen Gründen.

meinst du es nur, oder weißt du es auch?

Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
Mir hilft dabei zum Beispiel das ich jetzt wieder eine Arbeit habe und das Gefühl habe das ich gebraucht werde

und was ist, wenn du wieder arbeitslos wirst?
welche Vermeidungsstrategien hast du dann?

Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
Dazu noch in meinem erlernten Beruf als Maurer.

ein erlernter Beruf ist aber keine Vermeidungsstrategie.
Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
Gespräche mit Leuten die das selbe durchhaben und wo man die Erfolge die sie gemacht haben auch sieht.

und Gespräche mit Leuten wo du die Erfolge nicht sehen kannst lehnst du also ab?
außerdem glaube ich dir das nicht, dass du die Gespräche suchen würdest think.gif
dein Umfeld hat ja schließlich nichts mit deinem Leben zu tun (siehe weiter oben deine Aussage)

Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
28.Können sie sich vorstellen,jemals wieder in ihre alten Gewohnheiten zurückzufallen?

Antwort: Nein ,auf keinem Fall.

du musst es dir aber vorstellen können damit du dagegen auch was unternehmen kannst.
Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
Weil ich endlich gemerkt habe das der Alkohol auf lange Sicht nur zerstört.Ob es Arbeit ist oder die Beziehung,

in Frage 15 schreibst du aber nichts davon, dass der Alkohol bei dir die Arbeit und eine Beziehung zerstört hat whistling.gif



Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
30.Haben sie zum Abschluss noch etwas zu sagen?

Antwort: Ja ,habe ich. Das Problem der Arbeitslosigkeit hat sich bei mir ja nun erledigt.

und wenn sie wieder aktuell wird?
Zitat (Schlafsuse 8 @ 29.05.2010, 14:19) *
Wenn mann an sich arbeitet kann mann fast alles erreichen.

wer ist "man"?
die richtige Antwort:
"ich arbeite täglich an mir und meinem Problem...."

du solltest die letzte Frage ganz einfach mit einem "Nein" beantworten, du kannst mit dieser Frage noch alles zerstören.

meine Meinung zum Fragebogen:

überarbeite und überdenke deine Aussagen bitte noch einmal, so wird das noch nichts.

keine Sorge, es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen smile.gif

auch ich habe den Fragebogen zwei oder drei Mal ausgefüllt, ich hasste ihn sogar schon shutup.gif, aber bei jeder Bearbeitung lernte ich dazu
wavey.gif
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earny33
Beitrag 09.06.2010, 14:10
Beitrag #149


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Hi Schlafsuse 8,

habe gerade bei dir lesen können,das Du erwähntest,dass das dem Screening und dem Zeitpnkt der MPU nicht mehr als 4 Wochen liegen dürfen.

Bei meiner Haaranalys sagte man mir,es kann 4-6 Wochen dauern,bis ich das Ergebnis erhalte,wenn das so wäre,würde man es doch nie pünktlich zur MPU schaffen.

Die Ansage von 4-6 Wochen hatte mich auch ziemlich irretiert,zumal ich bei beiden Malen nie länger als 1 Woche auf das Ergebnis warten musste.

Viele Grüße und Erfolg,
vom Earny33
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