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#51
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 13.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51900 ![]() |
Hallo Nachteule
Also Ok. Danke für Deinen Tipp. Glaub ich auch das daß Persöhnlich besser ist.Werde ich ihr mal so sagen.Naja sie hat ein bisschen Bammel und ein schlechtes Gewissen.Aber lieber jetzt als später vor Gericht. Wie ist das eigentlich jetzt mit der Probezeit?Der Schein ist ja jetzt schon einen knappen Monat weg.Angenommen ich kriege dehn nach zwei Monaten wieder, ruht da die Probezeit oder läuft das ganz normal weiter? Normalerweise habe ich noch bis 10.12.2010 . Gruß Schlafsuse 8 |
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#52
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Schlafsuse8,
meiner Ansicht nach dürfte sich an der Probezeit nichts ändern. ![]() Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#53
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 13.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51900 ![]() |
Hallo,
Habe da mal noch ne Frage zur MPU. Da ja die Belastungszeugin ihre Aussage berichtigt hat und es nach Ansicht meiner Anwältin Eventuell zur Einstellung des Verfahrens oder zu einem Freispruch kommt besteht dann noch die Möglichkeit das ich von der Ferkehrsbehörde zu einer Alkohol MPU aufgevordert werde?Ich hatte immerhin über 2 Promille. Gruß Schlafsuse 8 |
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#54
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 ![]() |
Wenn seitens der FEB überhaupt etwas folgen sollte, dann wäre erstmal "nur" ein ärztliches Gutachten möglich.
Oder doch eine MPU, dann evtl. nach § 13 Abs. 2 e - Klärung, ob Missbrauch oder Abhängigkeit noch besteht. Persönlich glaube ich aber nicht, dass bei knapp über zwei Promille Maßnahmen ergriffen werden. Voraussetzung: Freispruch oder Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO Mr T weiß am Besten hier, wie die Führerscheinstellen das im Einzelnen handhaben, vielleicht guckt er ja mal hier vorbei. -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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#55
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 13.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51900 ![]() |
Hallo magnum88
Danke für Deine Antwort! Ich mein ja bloß,weil sowas auch im Internet lesen kann.Wegen Alkoholmissbrauch und so. Schlafsuse 8 |
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#56
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17500 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Wegen "Missbrauch" eher nicht, wenn dann nur wenn der Verdacht auf "Abhängigkeit" besteht.
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#57
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 13.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51900 ![]() |
Hallo
Wie läuft das denn überhaupt ab? Vorausgestzt ich gehe mit Freispruch nach hause oder mit Einstellung.Die Führerscheinstelle ist der Meinung ich binn eventuell Alkoholabhängig.Kriege ich meinen Führerschein gleich wieder oder muss ich erst zur Untersuchung? Muss ich da lange auf einen Termin warten oder geht das Kurzfristig?Ist es Sinnvoll vom Hausarzt in wöchentlichen Abständen meine Leberwerte bestimmen zu lassen, als Beweis das keine Abhängigkeit vorligt? Denn wenn ich Zum Beispiel einen 6 Monatigen Abstienestest bringen muss ohne das ich meinen FS wieder bekomme käme das fast einer Sperrfrist gleich. Trotz Einstellung o.Freispruch. Gruß Schlafsuse 8 |
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#58
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 ![]() |
Bei einem Freispruch würdest du deinen FS sofort zurückbekommen.
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an deiner Eignung hätte, würde sie sich danach nochmal schriftlich bei dir melden müssen. Sie würde dir dann - im schlimmsten Fall - nach Nichtbestehen von ärztlichem Gutachten und MPU die Fahrerlaubnis gesondert entziehen müssen. Das ist aber, wie schon geschrieben wurde, eher unwahrscheinlich. |
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#59
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 13.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51900 ![]() |
Hallo,
Habe heute beim Schee schieben mit ein Paar Nachbarn gequatscht.Bei denen war vor drei Tagen überall die Polizei und wollte wissen ob die irgendwas vom besagten Abend mitbekommen haben.Also ob die mich haben Fahren sehen und so. Ist schon komisch das die nach einem Monat immernoch rummermitteln und versuchen irgendwelche Zeugen aufzureißen.Die haben natürlich nichts gesehen.Können die ja auch garnicht,weil ich nicht gefahren bin. Das ist doch eigentlich ein Zeichen dafür das dehnen ihr Cheff also der Staatsanwalt warscheinlich Druck macht oder? Ist das nun ein gutes Zeichen oder nicht? Weiss nicht genau was ich davon halten soll. Gruß Schlafsuse 8 |
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#60
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Zitat Ist schon komisch das die nach einem Monat immernoch rummermitteln Ich halte das für normal, das Ermitteln ist deren Job. Ein Monat ist ja noch nicht wirklich lange her und dazwischen lagen die Feiertage. -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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#61
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 13.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51900 ![]() |
Hallo,
Stimmt auch wieder. Lass die mal machen. Gruß Schlafsuse 8 |
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Gast_klaus62_* |
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#62
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Richtig
du hast ja nichts zu befürchten ![]() |
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#63
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 13.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51900 ![]() |
Hi,
Da hast Du eigentlich Recht. Ich mache mich nur sinnlos verrückt.Aber die Warterei geht einen ganz schön auf die Nerven. Gruß Schlafsuse 8 |
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#64
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 09.01.2010 Wohnort: Kongo-City Mitglieds-Nr.: 52186 ![]() |
HI,
hab das Thema gerade überflogen, aber ich denke der Lappen ist berechtigt weg. Motor Laufen lassen ist eine Absicht mit dem Auto zu fahren. Den Motor wegen der Heizung laufen zu lassen ist unnötiges laufen lassen und somit eine Ordnungswidrigkeit wenn nicht nach StVO dann nach dem Landesimmissionsschutzgesetz.. Trotz dem denke ich, wenn man schon betrunken im Auto den Motor laufen lassen muss, warum nicht auf der Rückbank? Warum hinterm Steuer? Beifahrersitz hätte die Sache sicher auch anders aussehen lassen, dann ist man ja nur Mitfahrer. Ich denke wo der Fahrer dann wäre ist ja egal :-P. |
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Gast_klaus62_* |
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#65
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HI, hab das Thema gerade überflogen, aber ich denke der Lappen ist berechtigt weg. dann lese den Thread genauer durch ![]() Motor Laufen lassen ist eine Absicht mit dem Auto zu fahren. ![]() Den Motor wegen der Heizung laufen zu lassen ist unnötiges laufen lassen und somit eine Ordnungswidrigkeit wenn nicht nach StVO dann nach dem Landesimmissionsschutzgesetz.. aber kein Grund deswegen den FS einzuziehen Trotz dem denke ich, wenn man schon betrunken im Auto den Motor laufen lassen muss, warum nicht auf der Rückbank? Warum hinterm Steuer? wie gesagt, lese den Thread noch einmal durch, da steht der Grund nämlich drin ![]() |
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#66
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Motor Laufen lassen ist eine Absicht mit dem Auto zu fahren. Selbst wenn dem so wäre, erfüllt dies nicht den Tatbestand des 316 StGB -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#67
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 624 Beigetreten: 17.08.2004 Wohnort: Südwesten Mitglieds-Nr.: 5027 ![]() |
hab das Thema gerade überflogen, aber ich denke... Hab auch keine Ahnung und hab ähnlich gedacht ... hab aber alles durchgelesen und festgestellt, daß sich einige Leutz mit dem Thema befassen, die Ahnung haben ... und hielt es für absolut verzichtbar, meine Laienmeidung dazwischenzuschreiben ![]() -------------------- |
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#68
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 13.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51900 ![]() |
Hallo, Ich mal wieder.
Also habe heute mit der Rechtsanwältin Telefoniert.Sie hat gestern die Akte bekommen und ist sehr Zuversichtlich das die Sache eingestellt wird.Es gibt keine weiteren Belastungszeugen, wie auch!Die Anwältin will morgen früh dem Statsanwalt ein Fax senden,wegen der Einstellung und so. Die eine die es gab hat ja ihre Aussage geändert.Hat mich doch nicht fahren sehen und so. Wenn ich Glück habe kann ich mir den FS schon nächste Woche bei der Staatsanwaltschaft oder der Pol. abholen. Habe jetst mal mit der Caritas Telefoniert und mal nachgefragt wie das jetzt ist mit einem Termin.Es ist grundsätslich möglich .Muss nur noch sehen wie ich Schicht habe und dann gehe ich da hin. Auch wenn ich jetzt noch mal mit einem blauen Auge davon kommen sollte, sowas darf nicht mehr passieren.Ist doch nicht normal mensch. Halte euch auf dem Laufenden. Gruß Schlafsuse 8 |
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#69
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Schlafsuse8,
wenn das so ist, warte ich noch ein wenig mit den Glückwünschen für den glimpflichen Ausgang. ![]() Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#70
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 13.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51900 ![]() |
Hallo,
Also es giebt da immer noch nichts neues! Ich verstehe nicht warum das so lange dauert bis der Staatsanwalt da mal eine Entscheidung trifft.Laut meiner Anwältin ´die die Akte gesehen und durchgelesen hat gibt es nicht genügend Anlass zur Anklageerhebung.Der Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 STGB ist nicht haltbar.Laut Akte, hat die Belastungszeugin ihre Aussage geändert und der Staatsanwaltschaft schriftlich mitgeteilt das sie eine Fahrt nicht gesehen hat.Des weiteren gibt es eine Entlastungszeugin im selben Haus die zwar die Musik wargenommen hat aber bestätigen kann das das Fahrzeug dehn ganzen Abend an der gleichen Stelle gestanden hat.Außerdem steht in der Akte als die Pol. kam der Motor abgestellt und die Motorhaube kalt war. Auf Grund dieser Sachlage hat meine Anwältin schon vor über zwei Wochen dehn Antrag gestellt die Sache einzustellen nach § 170 abs.2 STPO. Ich wollte jetzt mal wissen ob dem Staatsanwalt irgendwelche Fristen gesetzt sind in dehnen er auf dehn Antrag reagieren muß? Ich finde nichts im Internet drüber. Gruß Schlafsuse 8 |
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#71
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1115 Beigetreten: 21.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40319 ![]() |
ich schätze du wirst schon bald was hören. Deine Anwältin könnte ja noch mal freundlich dort anrufen. Mit Fristen kenne ich mich nicht aus. Glaube aber kaum daß man damit den Staatsanwalt unter Druck setzen kann. Vielleicht will er ja noch ein bißchen ermitteln
![]() Vielleicht kriegst du sogar eine Entschädigung vom Staat für die führerscheinlose Zeit. Müßte deine Anwälting wissen. |
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#72
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4765 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 ![]() |
Motor Laufen lassen ist eine Absicht mit dem Auto zu fahren. Selbst wenn dem so wäre, erfüllt dies nicht den Tatbestand des 316 StGB Habe den Thread heute erst gelesen und will mal kurz einen Fall posten, an den ich mich noch immer erinnere, obwohl er bereits Jahre her ist. Ein laufender Motor ist natürlich kein Problem. Es ist ja lediglich das Fahren unter Alkoholeinfluss verboten. Fahren bedeutet der bestimmungsgemäße Gebrauch des Kraftfahrzeuges, also gewollte Bewegung mit Motorkraft. In dem damaligen Fall setzte sich eine sturzbetrunkene Frau ( mit über 2 Promille ) in ihr Auto und wollte sogar unstreitig losfahren. Aber bereits beim Starten des Fahrzeuges bewegte sich dieses wegen eingelegtem Gang ruckartig vorwärts und fuhr auf ein davor geparktes Fahrzeug auf, also Verkehrsunfall. Damals hattte ich noch die Devise im Kopf, sofern sich das Fahrzeug 1 cm bewegt wurde es geführt, also hätte die Alk-Tat verurteilt werden können. Die Amtsanwaltschaft hatte es aber trotz herer Bemühungen eben gerade nicht bis zur Anklage geschafft, weil der PKW nur durch den Anlasser und damit zwar wohl irgendwie durch Motorkraft, nicht aber bestimmungsgemäß bewegt wurde. In der Akte fand sich auch obergerichtliche Rechtsprechung in dieser Richtung. Übrig blieb nur eine lapidare OWi im Verwarnungsbereich für den Sachschaden-VU. Damit ist klar, was ja auch hier deutlich bereits gesagt wurde, dass das einfache Laufen lassen des Motors kein Führen eines Fahrzeuges ist. |
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#73
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 13.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51900 ![]() |
Hallo,
Besten Dank für eure Antworten!!!! Na das macht mir ja nun erstrecht Mut und ich bin guter Dinge das ich meine FE bald wiederbekommen werde.Somal ich ja nicht mal die Absicht hatte zu Fahren.Wohin auch.ich war ja schon zu Hause.Ich war halt ganz schön voll und hätte mir lieber eine Anzeige wegen Ruhestörung in meiner Wohnung einhandeln sollen als mich besoffen ins Auto zu setzen und da die Anlage aufzudrehen.Oder am allerbesten still ins Bett gehen und gut ist.Naja der Alk legt das Hirn lahm.Das passiert mir mir mit Sicherheit nicht mehr, war mir eine Lehre. Weiss filleicht jemand wie lange der Staatsanwalt sich da Zeitlassen kann um eine Entscheidung zu treffen? Der kann sich ja damit nicht ewig Zeit lassen.Oder doch? Langsam wirds eng .Ich brauche meine FE warscheinlich auch bald Beruflich.Jetzt im Moment gehts noch ohne aber nicht mehr lange.Meine Anwältin hatte in den Antrag auf Einstellung des Verfahrens schon reinformuliert das ich dei FE für die Arbeit brauche und um eine zeitnahe Entscheidung gebeten.Das müsste der Staatsanwalt doch berücksichtigen. Gruß Schlafsuse 8 |
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#74
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 ![]() |
Ich würde mich derweil schon mal mit der zivilrechtlichen Schadensersatzklage gegen die Nachbarin beschäftigen. Die Anwaltkosten zu erstatten, wäre das MINDESTE.
Vielleicht sollte man allerdings geschickterweise auf die Einstellung des aktuellen Verfahrens warten. ![]() |
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#75
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Mr Hyde,
grundsätzlich hast Du recht, aber ich bezweifle, dass so ein Verfahren Erfolg hätte. Mal abgesehen davon, dass möglicherweise die Anwaltskosten sogar vom Staat übernommen werden (näheres dazu weiß ich nicht), da die Anschuldigung sich ja als haltlos erwiesen hat, hat die Nachbarin scheinbar nicht absichtlich etwas falsches erzählt, um Schlafsuse 8 zu schaden. Somit wäre m. E. ein Verfahren gegen die Nachbarin zwecks Kostenerstattung sinnlos, würde weitere Kosten verursachen, wenn sich herausstellt, dass diese nicht zahlen muss und würde das Nachbarschaftsverhältnis, das sich scheinbar gerade wieder etwas berappelt, komplett zerstören. Schlafsuse 8 dürfte im Moment genügend andere Probleme haben, um sich dann auch noch einen hässlichen Nachbarschaftskrieg zu liefern, der mit Sicherheit nach der Verhandlung, egal, wie diese ausgehen würde, nicht beendet wäre. Wenn Du mal einen richtigen Nachbarschaftskrieg mitmachen musst, wirst Du erleben, dass so etwas unwahrscheinlich nervig ist, selbst dann, wenn man nichts dafür kann. Die Kosten für den Anwalt kann man gedanklich irgendwann abhaken, aber die Nachbarn sind immer da und ärgern einen immer wieder. ![]() Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#76
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 13.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51900 ![]() |
Hallo Nachteule,
Da hast Du volkommen recht.Ich bin zufrieden das sich die Sache gelegt hat und hier Ruhe eingekehrt ist und noch mehr zufrieden wenn ich meine FE wiederhabe.Es wäre unklug die Sache wieder hochzukochen.Wer weiß was die sich dann wieder einfallen lässt.Wie ich schon geschrieben habe brauche ich die FE jetzt bald wieder, wegen der Arbeit.Ich hoffe das das bald mal ein Ende hat und der Staatsanwalt mal langsam eine Entscheidung trifft. Der Antrag auf Einstellung des Verfahrens wurde am Donnerstag vor zwei Wochen gestellt.Was meinst Du den, wie lange das noch dauern kann? Lasse jetzt schon immer einen Kumpel bei diesem Scheißwetter fahren ,wegen der Batterie. Gruß Schlafsuse 8 |
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#77
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 ![]() |
hat die Nachbarin scheinbar nicht absichtlich etwas falsches erzählt, um Schlafsuse 8 zu schaden. Einspruch ![]() Das hier Die Belastungszeugin behauptet ich bin dort weggefahren dann wieder gekommen und in der Parklücke hin und her gerollt. sie halt wirklich nur durch die Musik genervt war.Also stink sauer war. klingt schon eindeutig nach einer strafbaren falschen Verdächtigung in Form einer vorsätzlichen (!!) Falschaussage aus niederen Rachegelüsten wegen der Ruhestörung.Ich gebe zu, dass das jeder mit sich selbst ausmachen muss, und ich stimme auch mit dir darüber überein, dass zunächst alle Kraft und Energie darauf verwendet werden sollte, das aktuelle Verfahren zügig zum Abschluss zu bringen. Und wenn tatsächlich die Staatskasse für die Anwaltkosten aufkommen sollte und auch sonst durch die führerscheinlose Zeit keine wirklichen Kosten entstanden sind, ist ja auch alles gut. Aber falls nicht: Jeder Mensch ist beim Umgang mit sowas anders. Aber wäre ich in dieser Position, ich würde zusehen, dass ich, sollte ich Unkosten haben, die über Bagatellkrams hinausgehen, erstattet bekäme. Ich jedenfalls würde ganz bestimmt nicht tausende Euro Anwaltskosten, Mobilitätskosten (Taxi etc) und womöglich gravierende berufliche Nachteile selbst tragen, nur um des nachbarschaftlichen Friedens willen. Der Wille war bei der "Gegenseite" auch nicht vorhanden. Ich betone aber, und das geht an @Schlafsuse, dass ich nur beschreibe, wie ICH mich verhalten würde. Das muss jeder mit sich selbst ausmachen und die entsprechenden Prioritäten setzen. Wenn du der Meinung bist, dass das so klar geht mit deiner Nachbarin, dann ist das auch in Ordnung ![]() PS: Falls aber doch noch Anwaltskosten übrig bleiben, wäre noch ein nachbarschaftsfreundlicher Mittelweg, nochmals das Gespräch zu suchen, und freundlich um Kostenerstattung bitten. Bei Gegenwehr mit dem kleinen Hinweis verbunden, dass man von einer Anzeige wg falscher Verdächtigung absehen würde (ist das eigentlich ein Antragsdelikt?) ![]() |
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#78
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1739 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 ![]() |
wie sieht es eigentlich mit den anwaltskosten für den te aus?
wenn er anhand anderer zeugen einwandfrei belegen kann NICHT gefahren zu sein? übrigen würde ich die möglichkeit einer anzeige gegen deine nachbarin prüfen. tatbestand: §164 stgb dieser wäre aber zu prüfen. jedenfalls würde ich das in betracht ziehen! |
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#79
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Mr Hyde,
........klingt schon eindeutig nach einer strafbaren falschen Verdächtigung in Form einer vorsätzlichen (!!) Falschaussage aus niederen Rachegelüsten wegen der Ruhestörung. die Frage ist doch, ob sich die vorsätzliche Falschaussage beweisen lässt, und da habe ich meine Zweifel, mal abgesehen davon, dass ich nicht mal glaube, dass die Nachbarin wirklich absichtlich gelogen hat. Du kennst doch sicher auch den Begriff des Knallzeugen, oder? Dieser Knallzeuge hat den Unfall nur akustisch mitbekommen, ist aber überzeugt, dass es sich so zugetragen hat, wie er es schildert. Ähnlich könnte es der Nachbarin ergangen sein: Diese hat gehört, dass der Motor lief, dass Schlafsuse 8 im Auto sass und war somit der festen Überzeugung, dass sie dann auch gefahren ist. Somit hat sie die Anzeige nicht wider besseren Wissens erstattet, denn sie war ja sicher, dass es so war (das Gegenteil dürfte sich kaum beweisen lassen, auch nicht, nachdem die Nachbarin ihre Aussage revidiert hat). Ich habe keine Ahnung, wie die Kollegen die Vernehmung der Nachbarin durchgeführt haben, und ob sie speziell noch einmal nachgefragt haben, ob die Nachbarin tatsächlich eindeutig gesehen hat, ob Schlafsuse 8 gefahren ist. Wer weiß, ob überhaupt eine eingehende Vernehmung stattgefunden hat, oder ob die einfache Mitteilung der Nachbarin und dazu das Antreffen der betrunkenen (scheinbaren) Fahrerin im Fahrzeug bei laufendem Motor ausgereicht haben. Somit wären auch die Polizeibeamten mit im Boot, wenn sie vielleicht nicht richtig recherchiert haben. ![]() Klar, dass man hohe Kosten für den Anwalt usw. nicht einfach in den Wind schreibt, aber zumindest im vorliegenden Fall bin ich sehr skeptisch, ob eine zivilrechtliche Klage überhaupt Erfolg hätte. Eine Anzeige nach § 164 StGB würde, wenn es um die Schadensersatzansprüche geht, m. E. auch nichts bringen und sich möglicherweise sogar negativ auswirken, wenn der Staatsanwalt das Verfahren einstellt, wovon ich ausgehe. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Beitrag
#80
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 ![]() |
Ähm, hast du mein obiges Zitat wirklich durchgelesen?
Die Dame hat ausgesagt, dass sie gesehen habe, wie @Schlafsuse weggefahren, später wieder angekommen und danach in der Parklücke hin und her gerollt sei. In Wahrheit hat sich das Fahrzeug nicht einen mm bewegt. Bei allem Glauben an das Gute im Menschen: Das hat mit Knallzeugen nix zu tun, das sagt man nicht aus Versehen, oder weil man wahrhaftig davon überzeugt ist, dass es so war. Über die Beweisbarkeit würde ich mir auch nicht sooo viele Sorgen machen. Es gibt eine Zeugin, die in zahlreichen (!) Blicken aus dem Fenster das Fahrzeug ständig dort stehen sehen hat. Und es gibt nach meinem Verständnis die mittlerweile korrigierte Aussage der ehemaligen Belastungszeugin, dass es sich ganz anders abgespielt hat. ![]() Aber sei's drum. @Schlafsuse wird die richtige Entscheidung schon treffen ![]() |
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#81
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Hallo, Mr Hyde,
Knallzeuge (laut Wikipedia). Der Knallzeuge hat den eigentlichen Vorfall auch nicht beobachtet, ist sich aber aufgrund dessen, was er gehört hat, sicher, dass er den Unfall auch so gesehen hat. Die Nachbarin hat womöglich aus dem Fenster geschaut, das Motorengeräusch gehört, hat gesehen, dass Schlafsuse 8 im Fahrzeug sass, hat dann möglicherweise unterschiedlich lautes Motorengeräusch, z. B. durch Gasgeben, gehört und war nun möglicherweise der festen Ansicht, dass Schlafsuse 8 auch gefahren sein muss. Daraus wird dann ganz schnell die Gewissheit, dass man dies auch gesehen hat. Ähnliches erlebe ich immer wieder bei Vernehmungen nach Verkehrsunfällen, insbesondere dann, wenn eine sofortige Vernehmung nicht möglich war: Zeugen haben einen Teil des Unfallablaufs gesehen, unterhalten sich mit anderen Zeugen und Beteiligten, schauen sich auch die Beschädigungen an und haben dann Zeit, sich ihre Gedanken zu machen. Es bleibt in solchen Fällen nicht aus, dass manche Zeugen einige Tage später ganz sicher sind, dass sie gesehen haben, wie das rote Auto gegen das blaue gefahren ist, weil es einfach passend scheint und somit so gewesen sein muss. Diese Zeugen sagen dann auch nicht: "Es scheint mir so, dass das rote gegen das blaue Auto gefahren ist", sondern sie geben an: "Ich habe gesehen, wie das rote gegen das blaue Auto gefahren ist". Das dies nicht so war, ist ihnen in der Regel gar nicht bewusst, denn sie sind sich tatsächlich sicher, dass sie dies so gesehen haben. Ähnlich könnte es mit der Nachbarin gewesen sein (ist natürlich nur Spekulation): Sie hat einige Dinge gesehen, andere gehört und war bei ihrer Anzeige der festen Überzeugung, dass es tatsächlich so war. Erst durch weitere Gespräche mit Schlafsuse 8 ist ihr dann möglicherweise bewusst geworden, dass dem doch nicht so war. So würde vermutlich auch ihr Anwalt argumentieren und damit dürfte eine Verurteilung wegen Verstoß gegen § 164 StGB und auch eine zivilrechtliche Verurteilung zum Schadensersatz weg fallen. Ich stimme allerdings mit Dir überein, dass diese Diskussion müssig ist, weil Schlafsuse 8 sich ja schon scheinbar gegen eine Anzeige gegen die Nachbarin entschieden hat. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Beitrag
#82
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Ich sagte bereits, ich kenne die Knallzeugenproblematik.
Ich habe dennoch extremste Schwierigkeiten, die Aussagen der Frau damit in Einklang zu bringen. Fakt ist, @Schlafsuse hat - schlafend - die ganze Straße mit lauter Musik aus dem Wagen beschallt. Das heißt, die Musik war durchgängig zu hören. Wie ist das in Einklang zu bringen mit der Annahme, die Frau wäre tatsächlich davon überzeugt gewesen, @Schlafsuse wäre weggefahren und später wiedergekommen? Und "in der Parklücke hin und her rollen": Wie soll man das aus Geräuschen interpretieren? Es ist mir ehrlich völlig schleierhaft, wie man das ernsthaft in Erwägung ziehen kann... ![]() |
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Beitrag
#83
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 13.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51900 ![]() |
Hallo,
Danke für eure zahlreichen Kommentare. Zum Thema Vernehmung der Zeugin: Meines Wissens nach wurde die Zeugin die mich erst belastet hatte ja nicht mal zur Polizei wegen einer Zeugenaussage geladen.Die Polizei hat das in die Ermitlungsakte reingeschrieben was die "Zeugin" am besagten Abend auf der Straße ausgesagt hat. Sie hat da nicht mal ein Protokoll unterschrieben. Aber ich bin kein Polizist .Vielleicht reicht das ja aus ,keine Ahnung.Im Gegensatz dazu das Schreiben an die Polizei bezw. die Staatsanwaltschaft wo sie ihre Aussage berichtigt hat ist wohl unterschrieben. Wenn da jetzt wirklich noch zusätsliche Kosten für den RA auf mich zukommen sollten müsste man mal darübner nachdenken ob ich nicht mit der Dame mal ein friedliches Gespräch füren sollte. Arbeitsmäßig hatte ich ja bis jetzt noch keine Probleme oder Extrakosten.Habe ich irgendwie immer geregelt bekommen.Aus diesem Grund werde ich sie nicht verklagen.Das ich natürlich durch den ganzen Mist in meiner Persönlichen Bewegungsfreiheit extrem eingeschränkt bin ist ja auch klar.Aber das kann ich ja nun vor Gericht nicht geltend machen.Das ist die Strafe für meine nächtliche Discoveranstaltung vorm Haus. Ich hoffe das die Sache in ca. 3 Wochen vom Tisch ist.Wenn nicht bekomme ich in Schwierigkeiten mit meinem Cheff.Noch gehts ohne FE. Ich halte euch wie immer auf dem laufenden. Gruß an alle , Schlafsuse 8 |
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#84
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Mr Hyde,
Deine Argumente sind absolut schlüssig, und grundsätzlich gebe ich Dir ja auch recht. Vor Gericht würde dies aber m. E. trotzdem nichts bringen, weil jeder Anwalt ebenso argumentieren würde, wie ich es gemacht habe, und Beweise für eine wissentliche Falschaussage wären kaum oder gar nicht zu erbringen. Dazu kommt nun auch noch, dass meine Vermutung, die Zeugin wäre gar nicht richtig vernommen worden, sich bewahrheitet hat. Alles in allem: Für eine Schadenersatzforderung gegen die Zeugin sehe ich schwarz. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#85
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 13.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51900 ![]() |
Hallo Nachteule,
Habe gerade gelesen was Du an Mr.Hyde geschrieben hast. Speziell meine ich die richtige Vernehmung.Was ist damit gemeint?Angenommen es kommt zu einer Verhandlung.Heist das das die ununterschriebene Aussage der Zeugin die sie am besagten Abend auf der Straße gemacht hat in der Gewichtigkeit nicht so viel wert ist wie der unterschriebene Berichtigungsbrief (der sich übrigens auch in der Akte befindet)? Gruß Schlafsuse 8 |
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#86
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Schlafsuse 8,
eine förmliche Vernehmung, bei der die vernommene Person mit ihrer Unterschrift bestätigt, ist meiner Ansicht nach ein wesentlich handfesterer Beweis, als der Vermerk des Polizeibeamten in der Anzeige, die Zeugin XY hätte beim Eintreffen der Beamten die oder die Äußerungen getätigt, denn bei letzterem gibt es immer noch die Möglichkeit, dass die Zeugin sich z. B. darauf beruft, dass sie dies so nie gesagt oder gemeint hat. Warum diese Zeugin, die ja ganz offensichtlich die einzige war, die sicher war, dass sie etwas gesehen hat, nicht richtig vernommen wurde, ist mir schleierhaft. ![]() Wenn man wegen der Anwaltskosten etwas machen will, dann würde ich eher hier ansetzen. Hätten die Beamten von vornherein alle be - aber auch entlastenden Beweismittel gesammelt (insbesondere eindeutige schriftliche Zeugenaussagen, und hier ganz besonders die der Melderin), hätten sie vermutlich festgestellt, dass für eine Anzeige gar keine Handhabe bestand. Eindeutig richtig und rechtmässig wäre es dagegen gewesen, Dir die Schlüssel für das Auto wegzunehmen und ggf. sogar eine Lenkradkralle o.ä. anzubringen, damit Du nicht mit einem Zweit - oder Drittschlüssel fahren kannst. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#87
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@nachteule:
Mich beruhigt, dass das jetzt eher Advocatus diaboli war... Ich konnte nicht wirklich glauben, dass du das selbst glaubst, was du da schreibst. ![]() Du hast natürlich Recht, das WÜRDE ein Anwalt in einem FIKTIVEN zivilen Schadensersatzprozess womöglich vorbringen. Ob dies allerdings geeignet wäre, das schuldhafte Handeln der vermeintlichen Knallzeugin derart zu widerlegen, dass kein Schadensersatzanspruch mehr bestünde, wage ich als juristischer Laie aber mal leise anzuzweifeln ![]() Zumal ich nicht glaube, dass ein Richter ihr diese Räuberpistole abkaufen würde. Aber gut, jedem seine Meinung, und ich bin beruhigt, dass du das nicht ernsthaft selbst glaubst ![]() Dazu kommt, ohne unterschriebene (wahrheitswidrige) Aussage der "Zeugin" wäre es allerdings etwas heikel, überhaupt zu beweisen, dass die Aussage so gefallen ist. Da hast du vollkommen Recht. |
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#88
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Hallo,
Gibt wieder unerfreuliche Neuigkeiten in meinem Fall. Habe jetzt einen Starfbefehl über 10 Monate Sperre und 750 Euronen Strafe erhalten.Ist mir unbegreiflich.Meine Anwältin ist gleich in Eispruch gegangen. Wir wollen jetzt das die Sache verhandelt wird.So geht das nicht. Sie meint ,warscheinlich haben die ein Problem mit den Fotos. Weil der Wagen etwas schräg stand.Nicht im Fahrbereich!Die können doch so nicht einfach einen Starfbefehl erlassen obwohl ich nicht gefahren bin.Naja mal abwarten.In spätestens 4-6 Wochen weiß ich mehr. Grus Schlafsuse 8 |
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Gast_charly68_* |
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Hallo ihr Leut.
Also mal wieder was neues. Am Dienstag den 30.03.2010 ist nun die Gerichtsverhandlung.Die Entlastungszeugin ist dabei ,wurde auf Antrag meiner Anwältin als Zeugin geladen. Geladen sind die beiden Polizisten die Zeugin die mich angezeigt hat und ihre Aussage änderte und die Entlastungszeugin. Ich denke die ganze Sache wird sich nur auf die Fotos stützen die die Pol. gemacht hat. Wie ich ja schon zum Anfang geschrieben habe ist mir der Wagen ja beim starten des Motors ein stück nach vorne gerückelt und stand dann in einer anderen Position als beim ersten mal als die Pol. da war. Aber nicht dramatisch viel. Bin ja mal gespannt wie die Sache ausgeht. Das Urteil teile ich euch mit. Gruß Schlafsuse 8 |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 ![]() |
Hallo
Zitat Wie ich ja schon zum Anfang geschrieben habe ist mir der Wagen ja beim starten des Motors ein stück nach vorne gerückelt und stand dann in einer anderen Position als beim ersten mal als die Pol. da war. Aber nicht dramatisch viel. Hab ich was überlesen? Das ist mir neu. Bislang hatte ich nur gelesen Zitat Das Auto hat seit zwei Tagen immer ander selben Stelle gestanden und wurde nicht bewegt. Auch das dir Polizei zwei mal da war und jedesmal Fotos machte muss ich bislang überlesen haben. Gruss MrMurphy |
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Zitat Wie ich ja schon zum Anfang geschrieben habe ist mir der Wagen ja beim starten des Motors ein stück nach vorne gerückelt und stand dann in einer anderen Position als beim ersten mal als die Pol. da war. Aber nicht dramatisch viel. Habe ich das nun richtig verstanden: Die Polizei hat dich an diesem besagten Tag 2x schlafend im Auto angetroffen, machte beidemale Fotos (beide Fotos zeigen eine andere Position des Fahrzeuges an) und hat dich erst beim 2. mal geweckt? Dann müsstest du ja in der Zeit zwischen den Fotos den Wagen neu gestartet haben. ![]() -------------------- *Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 13.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51900 ![]() |
Hallo,
Nein ,habt ihr fasch verstanden. Als die Pol. das erste mal da war, nur wegen der Ruhestörung wegen der Musik.Aber meine Anwältin meint das die da auch Fotos gemacht haben wegen eventueller Vergleiche im Fall das ich doch noch losfahre wenn die wieder weg sind. Aber als ich dann zum Zweiten mal im Auto war so ca.eine Stunde später habe ich den Motor gestartet um die Heizung in Betrieb zu nehmen habe ich vergessen den Gang rauszumachen und der Wagen ist dan ca.einen meter nach vorne gerukt dann abgesoffen. Habe Gang rausgemacht, Gestartet den Wagen Aufgeheizt und den Motor wieder AUSGEMACHT.Musik auf letzte Stufe der Anlage. Dann kam die Pol. Gruß Schlafsuse 8 |
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#94
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 ![]() |
Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr kann daraus sicher nicht abgeleitet werden.
-------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr kann daraus sicher nicht abgeleitet werden. Das sehe ich (leider für die Schlafsuse) anders. Es ist ein Parkstreifen oder Parkplatz, auf jeden Fall aber öffentlicher Verkehrsbereich. Das Fahrzeug wurde, von einer betrunkenen Person, per Motorkraft bewegt - wenn auch ungewollt. Oder war der Parkraum umzäunt? ![]() -------------------- *Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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Hi Petra,
es ist eben die Frage, ob man diesen Sachverhalt als "bestimmungsgemässen Gebrauch" bewerten kann oder auch nicht, wie @tomkraft im Beitrag #72 ausgeführt hatte. Es is dann Aufgabe der Anwältin in diesem Sinne zu argumentieren. -------------------- FAQ-Artikel: Bedeutung der Begutachtungsleitlinien (BGLL) und Beurteilungskriterien (BUK) für die MPU
FAQ-Artikel: Gängige Abkürzungen im Forum Seine Gefühle kann man nicht verändern, nur sein Verhalten! Geändertes Verhalten kann aber die Gefühle verändern! |
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Danke schön.
![]() -------------------- *Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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#98
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Hallo,
Danke erst mal für eure Kommentare. Also meiner Meinung nach ist Bestimmungsgemäßes fahren wenn ich das Fahrzeug willentlich also mit der Absicht es zu fahren durch seine eigenen Betriebskräfte in Bewegung setze. Da ich aber nicht die Absicht hatte zu fahren und auch nicht gefahren bin sondern sich das Auto nur durch ein Fersehen ein Stück bewegt hat sehe ich darin nicht den Tatbestand des § 316. Weil wenn ich wirklich hätte Fahren wollen dann wäre ja der Wagen nicht in der Parklücke gestanden und die Pol. hätte mich irgendwo im Virtel angehalten. Hin oder her, doof war das schon von mir. Muss man jetzt mal abwarten was die Verhandlung bringt. Alle Möglichkeiten sind offen.Von der nachträglichen Einstellung mit oder ohne Auflage bis zum Megagauurteil.Meine Anwältin ist jedenfals guter Dinge. Gruß Schlafsuse 8 |
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Hallo Schlafsuse,
mal andere Frage, wie sieht's denn mit deiner Befassung mit deinem Alkoholkonsum aus? Sollte der Richter nicht in deinem Sinne doch von einer Trunkenheitsfahrt ausgehen, schadet es sicherlich nicht vorzubringen, was du inzwischen alles unternommen hast, um dein Alkoholkonsumverhalten zu verändern. Gruss, Uwe -------------------- FAQ-Artikel: Bedeutung der Begutachtungsleitlinien (BGLL) und Beurteilungskriterien (BUK) für die MPU
FAQ-Artikel: Gängige Abkürzungen im Forum Seine Gefühle kann man nicht verändern, nur sein Verhalten! Geändertes Verhalten kann aber die Gefühle verändern! |
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Also meiner Meinung nach ist Bestimmungsgemäßes fahren wenn ich das Fahrzeug willentlich also mit der Absicht es zu fahren durch seine eigenen Betriebskräfte in Bewegung setze. Hallo Schlafsuse, so sehe nicht nur ich, sondern auch einige einschlägige Urteile das ebenfalls. Es gab hier schon oft in verschiedenen Threads die Diskussion, welche Voraussetzungen für die absichtliche Teilnahme tatsächlich gegeben sein müssen. Vielleicht kann ein freundlicher @Mod hier mal einen Link posten. Dann wirst Du sehen, dass das unabsichtliche Vorruckeln des Autos keineswegs ein Fahren im verkehrsrechtlichen Sinne ist. Wenn Deine Anwältin ein bisschen was auf dem Kasten hat und auch Deine Entlastungszeugin glaubhaft rüberkommt, sollte das Urteil für Dich günstig ausfallen. -------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2025 - 10:01 |