Zulassungsbescheinigung Teil I/II und mehrere Vornamen, Müssen alle Vornamen eingetragen sein? |
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Zulassungsbescheinigung Teil I/II und mehrere Vornamen, Müssen alle Vornamen eingetragen sein? |
26.12.2009, 10:38
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1608 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 |
Ist diese Information noch korrekt? http://www.allianz-automarkt.de/versichern...tigung/evb.html Zitat Da die Zulassungsbehörden die vom Versicherer übermittelten Daten nicht verändern dürfen, ist es wichtig, dass Sie die korrekten Halter- bzw. Versicherungsnehmerdaten, wie sie im Personalausweis enthalten sind, in Ihrem Antrag eingeben. Achten Sie dabei besonders darauf, falls Sie mehrere Vornamen haben: Ihr Rufname allein genügt zur Zulassung nicht. Bei einer Zulassung Anfang des Jahres hat die Zulassungsstelle ohne Beanstandung nur meinen 1. Vornamen eigetragen (wie auch in der evB), im Sommer bei einer weiteren Zulassung von sich aus beide Vornamen, obwohl nur der 1. Vorname in der eVB war. |
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26.12.2009, 12:28
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#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21919 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Müssen bei mehreren Vornamen in den Zulassungspapieren neben dem Rufnamen alle weiteren Vornamen eingetragen sein bzw. ist es ein Mangel, wenn dies nicht der Fall ist?... Nein! Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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26.12.2009, 14:22
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Nein! Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen, nur noch eine kleine Anekdote zur Ergänzung: Ich habe zwei Vornamen (Justus Fredericus Knochenbruch), wobei Fredericus mein Rufname ist, den ich auch (aus Gewohnheit und Bequemlichkeit) überall allein angebe. (Und auch bei meinen ersten Fahrzeugen war m.M.n. der Rufname als Vorname eingetragen.) Nun passierte es mir einmal anlässlich einer Auto-Anmeldung, dass die nette Dame der Zulassungsstelle beim Übertragen der Namen aus dem Personalausweis in die Fahrzeugpapiere angab: Halter: Herr Fredericus, Justus Wohnort: 00815 Irgendwo, ... Ich entdeckte das nette Fehlerchen (leider?) noch in der Zulassungsstelle, wo ich einen Augenblick schwankte, ob ich die Dame noch darauf hinweise oder nicht (und dann in den nächsten Jahren alle Bußgeldbescheide u.ä. lächelnd zurückschicken kann "Aber isch heiße gar nischt Herr Fredericus..."). Ich machte sie dann doch noch drauf aufmerksam - und mit hochrotem Kopf wurde mein Familienname handschriftlich nachgetragen... -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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26.12.2009, 15:25
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1608 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 |
Dann ist also die oben zitierte Information, die auch bei anderen Versicherern wörtlich so steht, falsch?
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26.12.2009, 16:21
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1059 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32041 |
Nach §6(1)Nr.1 FZV:
Zitat bei natürlichen Personen: Familienname, Geburtsname, Vornamen, vom Halter für die Zuteilung oder die Ausgabe des Kennzeichens angegebener Ordens- oder Künstlername, Datum und Ort der Geburt, Geschlecht und Anschrift des Halters; Demnach sind alle Vornamen in das örtliche Register zu übernehmen! |
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26.12.2009, 17:57
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 309 Beigetreten: 24.07.2005 Wohnort: Meißen Mitglieds-Nr.: 11554 |
In das Register, von der Übernahme in die Zulassungsbescheinigung steht nichts in der FZV. Bei mir steht auch nur der Rufname in der Zulassungsbescheinigung I und II
mfg Gert |
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26.12.2009, 19:22
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1059 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32041 |
Das mag freilich richtig sein, aber entscheidend sind doch die Daten im Register! Ob in der ZB1 nur der erste Rufname steht ist unerheblich!
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27.12.2009, 10:00
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21919 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Ich hab mal in meinen Unterlagen nchgeguckt:
1.) aktueller Vito: Beide Vornamen vohanden, Dr.-Titel vor dem ersten Vornamen, 2.) aktueller Anhänger: nur EIN Vorname, Dr.-Titel vor dem Vornamen, 3.) verflossener Vito: nur EIN Vorname, Dr.-Titel vor dem Vornamen, 4.) verflossener Anhänger: nur EIN Vorname, Dr.-Titel vor dem Familiennamen, 5.) noch verflossenerer Anhänger: nur EIN Vorname, Dr.-Titel vor dem Familiennamen. Da ich schon häufiger in Verkehrskontrollen gekommen bin, bei denen diesbezügliche Unterschiede zwischen Kfz-Schein und Anhänger-Schein nicht beanstandet wurden, bin ich der Überzeugung, dass die Eintragung von zweiten und weiteren Vornamen völlig egal ist. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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27.12.2009, 10:28
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Ziel und Zweck der Eintragung in den Zulassungsbescheinigungen ist es, aus ihnen die Person des Halters identifizieren zu können, so auch der einhellige Tenor der Rechtsprechung.
Hierzu reicht es mE völlig aus, wenn der Halter gegenüber den zuständigen Behörden(!) wahrheitsgemäße Angaben über seinen Rufnamen(!), Nachnamen, Geburtstag und -ort macht (ggfls. natürlich noch die aktuelle Meldeanschrift). Damit ist er nach meiner Lesart seinen Pflichten vollumfänglich nachgekommen. Wenn die Behörde in der rechtlichen Verpflichtung steht, sämtliche Vornamen in das Register aufzunehmen, dann hat sie mE selbst dafür Sorge zu tragen, sich dazu in die Lage zu setzen, in dem sie z.B. sich den BPA vorlegen lässt und die Daten dort abschreibt oder eine entsprechende Datenerhebung bei dem EMA vornimmt. Wenn die Versicherer ihre Versicherungsnehmer nun darauf hinweist, zwingend sämtliche Vornamen zu benennen, dann dient das wohl in erster Linie dem präventiven Gedanken, die elektronischen Datenbanken für die evb von Identitätsdoppeln frei zu halten, in dem identische Eingaberichtlinien eingehalten werden. Die Versicherer werden wohl davon ausgehen, dass die Behörden die Datenbanken stets mit sämtlichen Vornamen befüllen (z.B. Hans Adalbert Müller, *13.05.1966 in München). Wenn sich nun bei der Versicherung A dieser Hans Adalbert nur mit seinem Rufnamen "Hans" registrieren lässt und später bei der Versicherung B ein Hans Dieter Müller, *13.05.1966 in München, eben so, dann würde es wohl zu Problemen kommen, die Datensätze eindeutig zuzuordnen. Wie gesagt, nur ein Gedanke von mir. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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27.12.2009, 11:21
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6381 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 |
Ob dieser Name in die Zulassungspapiere hineinpasst
Hadschi Halef Omar Ben Hadschi Abul Abbas Ibn Hadschi Dawuhd al Gossarah .........wobei ich jetzt nicht weiß, was Vor- und was Nachname ist. Unser Stubenmitwehrpflichtige bei der Bunzwehr hiess Ben Hur Köhlxx., was immer (IMMER) zu Nachfragen führte. Der arme Kerl |
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27.12.2009, 11:54
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 |
geht auch noch länger:
Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester (Wilhelm) Freiherr von und zu Guttenberg (für den sich das Anmelden von Fahrzeugen auf seinen Namen wahrscheinlich erst mal erledigt hat, der Dienstherr stellt die Karosse. ) -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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27.12.2009, 19:53
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
in dem sie z.B. sich den BPA vorlegen lässt und die Daten dort abschreibt oder eine entsprechende Datenerhebung bei dem EMA vornimmt. Bei einer Zulassung muss doch sowieso der Personalausweis oder der Reisepaß + Meldebestätigung vorgelegt werden. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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28.12.2009, 09:11
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#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Bei einer Zulassung muss doch sowieso der Personalausweis oder der Reisepaß + Meldebestätigung vorgelegt werden. Ja eben. Ich wollte damit ausdrücken, dass mE die StVB in der Pflicht ist, die korrekten Daten des Halters ins Register einzupflegen und dass sich etwaige einschlägige Rechtsvorschriften nicht primär an den Bürger wenden. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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30.12.2009, 14:56
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#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 423 Beigetreten: 22.12.2004 Wohnort: Alto Adige und Großraum München Mitglieds-Nr.: 7390 |
geht auch noch länger: Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester (Wilhelm) Freiherr von und zu Guttenberg Wenn man den Karl-Theodor als einen Namen nimmt, hat meine Frau sogar noch zwei Vornamen mehr!... aber in der Zulassungsbescheinigung steht auch nur der Rufname. |
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30.11.2014, 17:05
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#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 10.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19210 |
Diese Beiträge sind ja nun schon ein bißchen älter. Genügt der erste Vorname bei der Zulassung immer noch oder wird das mittlerweile etwas restriktiver gehandhabt?
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03.12.2014, 09:13
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15855 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Polen wird wissen warum es maximal zwei Vornamen erlaubt....
Mich wundert warum sie hierzulande bei Nachnamen restriktiv sind (maximal zwei und das auch seit der letzten Reform sehr eingeschränkt) und bei Vornamen anscheinend mengenmäßig fast alles geht. Und manchmal hätte ich Lust Eltern und Standesbeamte z. B. für solche Verbrechen am Kind wie "Jaqueline" die sich später nur mit immensem Aufwand oder gar nicht mehr korrigieren lassen in einen Sack zu stecken und in den Rhein zu werfen.... -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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03.12.2014, 14:43
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 85 Beigetreten: 10.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60814 |
Bei meinem Vater (Rolf Peter Horst Reinhard - er nennt sich aber nur Peter) steht auch nur das drin. Wurde auch soweit ich weiß nie bemängelt. Bei meiner Mutter
(Renate Olli Waltraud Elli - Eltern können grausam sein) war es auch immer nur ihr Rufname Renate. Glaub dafür wär auch in den Papieren gar nicht genug Platz gewesen.Und ich meine das dieses Recht noch heute gültig ist - jedenfalls wenn ich der Aussage einer Bekannten die sich grundsätzlich mit sowas auskennt glauben darf. @Kühltaxi: da sind wir aber sowas von einer Meinung. |
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03.12.2014, 17:33
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 |
Diese Beiträge sind ja nun schon ein bißchen älter. Genügt der erste Vorname bei der Zulassung immer noch oder wird das mittlerweile etwas restriktiver gehandhabt? Naja auf neuen Ausweisen gibts keinen Rufnamen mehr... -------------------- |
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03.12.2014, 17:53
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15855 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Was ist denn Olli für ein Name für eine Frau????
Ich würde das als Standesbeamter noch nicht mal bei einem Jungen so eintragen, ausnahmlos alle Ollis die ich kenne heißen auf dem Papier Oliver, wenn's Franzosen sind lasse ich auch noch ein zweites i nach dem v durchgehen. Ich hatte bei der Namenswahl für meine Kinder übrigens ein schweres Lastenheft, die Namen sollten meiner Frau und mir gefallen, nicht zu exotisch und vor allem auf deutsch und polnisch genau gleich sein. Trotzdem habe ich es geschafft sechs Namen für drei Kinder zu finden. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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03.12.2014, 17:58
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 |
Kurzform von Olivia? Kenn auch eine "Olli" und die hat das auch so im Ausweis stehen...
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03.12.2014, 18:17
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#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15855 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Habe ich auch noch nie als Spitzname für Frauen gehört, kenne allerdings auch keine Olivia, jedenfalls nicht persönlich. Aber auch Olivia Pascal und Olivia Newton-John habe ich nie einen "Olli" nennen gehört.
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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03.12.2014, 19:45
Beitrag
#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 10.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19210 |
Diese Beiträge sind ja nun schon ein bißchen älter. Genügt der erste Vorname bei der Zulassung immer noch oder wird das mittlerweile etwas restriktiver gehandhabt? Naja auf neuen Ausweisen gibts keinen Rufnamen mehr... Darum habe ich ja hier auf Erfahrungswerte gehofft. D.h. jemand mit mehreren Vornamen und neuem Perso: Auf welchen Namen wurde der Wagen zugelassen? Auf einen oder wurden alle abgetippt? |
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03.12.2014, 21:46
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 |
Gerade mal nachgeschaut: Trotz altem Perso wurde mein Auto auf den vollen Namen meiner Mutter zugelassen.
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03.12.2014, 22:49
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1443 Beigetreten: 15.07.2009 Wohnort: Landkreis Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 49477 |
Ein paar Erfahrungswerte:
Ummeldung Gebrauchtfahrzeug Aug. 2006: Beide Vornamen, Dr.-Titel im Nachnamenfeld Ummeldung Gebrauchtfahrzeug Aug. 2007: Beide Vornamen, Dr.-Titel im Vornamenfeld Ummeldung Gebrauchtfahrzeug Feb. 2009: ebenso Zulassung Neufahrzeug Dez. 2011: ebenso Zulassung Neufahrzeug Dez. 2013: ebenso Gruss, Couscous Edit: P.S.: Popeyes Freundin Olive Oyl wird manchmal Ollie genannt. -------------------- Gruss, Couscous |
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04.12.2014, 09:19
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 85 Beigetreten: 10.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60814 |
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24.02.2015, 08:04
Beitrag
#26
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 10.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19210 |
Diese Beiträge sind ja nun schon ein bißchen älter. Genügt der erste Vorname bei der Zulassung immer noch oder wird das mittlerweile etwas restriktiver gehandhabt? Naja auf neuen Ausweisen gibts keinen Rufnamen mehr... Wenn es noch jemanden interessieren sollte: Ich habe bei der Zulassung meinen Reisepass nebst Meldebscheinigung vorgelegt. Auf dieser Meldebescheinigung ist der Rufname explizit aufgeführt. Somit wurde mein Wagen auch nur auf meinen Rufnamen zugelassen. |
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24.02.2015, 11:32
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
Auch wenn der Ursprungsbeitrag schon was älter ist:
warum müssen die Daten der Versicherung überhaupt mit den Daten bei der Zulassungsbehörde übereinstimmen? Bei meinem Versicherungsdaten stimmt nur der Nachname überein. Der Rest der Daten stimmt gar nicht überein, weil die Versicherung auf meinen Vater läuft ^^ Versicherungsnehmer und Halter müssen doch auch nicht einmal Verwand sein und können komplett unterschiedliche Daten enthalten oder nicht? -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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24.02.2015, 18:57
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15855 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Kurzform von Olivia? Kenn auch eine "Olli" und die hat das auch so im Ausweis stehen... Den hat sie daher das einer ihrer Paten damals den Namen hatte - war da so üblich dem dann auch dem Kind zu verpassen. Das ist aber auch für einen Mann kein richtiger Vorname. Ich muß da immer automatisch an "Dick" von "Dick und Doof" denken, und auch der hieß richtig Oliver. Wie kann man bloß Spitznamen als richtige Namen vergeben? In Belgien ist es heute noch so, sogar amtlich, daß in den Papieren die Namen der Paten als Vornamen hinter den "frei gewählten" stehen soweit es welche gibt, warum auch immer. Bei dem hier z. B. Camille (Patin) Francois (Pate). -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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25.02.2015, 07:52
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 |
Versicherungsnehmer und Halter müssen doch auch nicht einmal Verwand sein und können komplett unterschiedliche Daten enthalten oder nicht? Ich glaube es war nicht gemeint, dass Versicherungsdaten zu Halterdaten übereinstimmen müssen, es müssen nur Daten in sich konsistent sein (Vollmachten o.ä.) -------------------- |
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25.02.2015, 12:46
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
So versteh ich den Ursprungsthread aber nicht.
Eigentlich ist doch vollkommen egal, welche Daten ich bei der Versicherung eintrage. Was genau prüft die Zulassungsstelle denn? Soweit ich weiß wird doch nur geguckt ob die vorgelegte eVB für eine Zulassung oder z.B. nur für ein KZK gilt. Oder liegen hinter der eVB noch weitere Daten die verglichen werden müssen. Ich kann mir von meiner Versicherung doch sogar generell eine eVB austellen lassen, wenn ich das Fahrzeug noch nicht exakt kenne. Details kann ich dann später mit der Versicherung regeln. Ob ich Mein Auto auf Karl Heinz Meier anmelde bei der Versicherung aber nur Karl (oder nur Heinz) Meier angeben ist doch irrelevant. -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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07.03.2020, 08:30
Beitrag
#31
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 10.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19210 |
Nun steht nach fünf Jahren mal wieder eine Neuanmeldung an und ich habe auf meiner eVB erneut nur den ersten Vornamen stehen. Stutzig macht mich nur, dass bei einer Onlinesuche jetzt scheinbar jeder Versicherer diesen oder einen ähnlichen Passus aufführt:
Das heißt für Sie: Geben Sie Ihre Informationen korrekt im eVB-Formular und Antrag Ihres Versicherers ein. Die Details müssen stimmen und mit den Daten Ihres Personalausweis übereinstimmen. Haben Sie beispielsweise mehrere Vornamen, reicht der Rufname im Antrag nicht aus. Wichtig ist auch, dass der eVB-Code auf den Namen des Halters ausgestellt wird. Ich persönlich verstehe den Sinn aber nicht so ganz, da es doch keinen Zwang gibt, dass Halter und VN ein und dieselbe Person sein müssen. |
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01.11.2024, 09:37
Beitrag
#32
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 01.11.2024 Mitglieds-Nr.: 92141 |
Ich hadere seit Langem mit der aktuellen Version unserer Personalausweise, bei dem keine Kennzeichnung des Rufnamens mehr erfolgt (einen Reisepass besitze ich nicht) und die daraus folgenden Auswüchse bei Behörden, Banken, Firmen, Versicherungen usw. bestätigen dies in Euren Beiträgen überdeutlich.
Zum Zeitpunkt meiner Geburt im Jahre 1959 war nach Aussage meines Vates die Eintragung des Namens des Taufpaten im Geburtenregister und in der Geburtsurkunde verpflichtend (wie ich später erfahren habe, hatte dies wegen der aus einer Patenschaft resultierenden Pflichten einen juristischen Hintergrund). Zur Kennzeichnung des eigentlichen Vornamens wurde dieser unterstrichen - interessant ist hierbei, dass auf meiner Geburtsurkunde nirgends eine Anmerkung wie "Rufname unterstrichen" o. ä. zu finden ist. Da ich meine Original-Geburtsurkunde als einzigen Nachweis meiner wahren Identität mittlerweile nicht mehr aus der Hand gebe, von Zeit zu Zeit aber eine Geburtsurkunde zur Vorlage benötige, habe ich beim Standesamt meines Geburtsortes eine Zweitschrift meiner Geburtsurkunde angefordert - erhalten habe ich eine ohne Kennzeichnung meines Vornamens. Einzige Begründung des Standesamtes auf entsprechende Nachfrage meinerseits: "Das ist heutzutage nicht mehr üblich." - diese Aussage muss man wohl nicht kommentieren. Bis zur Reform des Personalausweisgesetzes konnte ich mit Ausnahme meines Personalausweises (damals war der Rufname noch unterstrichen) ausnahmslos alle Vertragsbeziehungen (nur) unter meinem Vornamen abschließen. Durch das neue PAuswG werden beide Vornamen gleichwertig und dass nahezu alle Vertragspartner dazu übergegangen sind, diese in den Vertragsunterlagen zu verlangen, führe ich darauf zurück, dass das Wissen um die Existenz und besonders um die Bedeutung des Rufnamens völlig verloren gegangen ist. Dass ich dieses bizarre Gebahren nicht mittrage, möchte ich der Vollständigkeit halber nicht unerwähnt lassen, denn ich sehe hier den durch unsere Legislative produzierten Straftatbestand nach § 240 IV 2 StGB als gegeben, wobei ich die Rechtswidrigkeit durch den Verstoß gegen Art. 2 I GG als gegeben erachte. Ich zähle mich zwar defintiv nicht zum gefährdeten Personenkreis aber mit einer derart sinnfreien Gesetzgebung wie beim PAuswG, durch die die Persönlichkeitsrechte förmlich mit Füßen getreten werden, züchtet man doch förmlich eine politische und gesellschaftliche Kultur, die nicht gewollt ist. |
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01.11.2024, 10:12
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 462 Beigetreten: 24.08.2015 Wohnort: DO Mitglieds-Nr.: 76950 |
Falsches Forum
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01.11.2024, 16:36
Beitrag
#34
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 01.11.2024 Mitglieds-Nr.: 92141 |
Eben nicht, denn gerade bei den Zulassungsstellen endet der Horizont beim Personalausweis - die Mühe eines Blickes in Bundesmeldegesetz und Bundesmelderegister macht sich sowieso keine®. (Anm.: Wo kann man die fehlerhafte Autokorrektur ausschalten?)
Mein alter Führerschein, mein Versicherungsverhältnis / eVB und das Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer sind auf meinen gebräuchlichen Vornamen ausgestellt und auch Finanz- sowie Hauptzollamt kennen mich nur unter meinem gebräuchlichen Vornamen. Und dann maßen sich die Zulassungsstellen an, diese durchgängig einheitlichen Personendaten durch Ignoranz und blinde Befolgung des PAuswG, bei dessen Reform unsere Legislative kognitiv offensichtlich zu früh abgebogen zu sein scheint, über den Haufen zu werfen und mich damit zu nötigen, mich mit einem Vornamen durch die Gegend zu bewegen, der in Anlehnung an die Begrifflichkeiten des BMG als ungebräuchlich zu bezeichnen ist. Und jetzt erkläre mir bitte, in welches Forum diese Situation besser passt, ansonsten müsste ich Dich fragen, wo man Dich so schlau gemacht hat, weil Du offensichtlich der Meinung zu sein scheinst, dass Zulassungsstellen nichts mit dem Autoverkehr zu tun haben. ;-) Oder geht es in diesem Forum um eine andere Art des Verkehrs? *grübel* Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 01.11.2024, 23:03
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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01.11.2024, 16:51
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 462 Beigetreten: 24.08.2015 Wohnort: DO Mitglieds-Nr.: 76950 |
Du bist deutscher Staatsbürger ?
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01.11.2024, 17:17
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7453 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
und wenn ja: Bundesrepublik Deutschland oder deutsches Reich?
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02.11.2024, 07:21
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15855 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
In angelsächsischen Ländern sind solche Probleme jedenfalls einfacher zu lösen, man geht zum Amt und ändert seinen Namen einfach so wie es paßt und gefällt, hier wäre dann wohl Reihenfolge der Vornamen tauschen oder ungewollte Namen streichen die Lösung.
Der deutsche Staat, ob jetzt heute oder früher, maßt sich irgendwie an "Besitzer" aller Namen seiner Bürger zu sein und nicht diese selbst, und handhabt jede Änderung so restrikiv wie wahrscheinlich nirgendwo sonst auf der Welt. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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02.11.2024, 09:28
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Wo ist das Problem, bei lediglich zwei Vornamen im amtlichen Verkehr beide anzugeben? So, wie sie im Ausweis und im Melderegister stehen? Selten wird man von Ämtern bei einem Vornamen angesprochen. Entweder nur mit Familiennamen oder mit allen Vornamen.
Das gilt auch bei mehr Vornamen. Es geht ja nur um den Schrifverkehr. -------------------- |
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02.11.2024, 11:07
Beitrag
#39
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15855 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Kann es sein daß da plötzlich von Ämtern mehr Wert drauf gelegt wird? Mein Sohn hatte sich zum FS nur mit dem ersten und Rufnamen angemeldet, der stand dann auch nur im ersten FS, beim zweiten (wegen Erweiterung A2 auf A) standen dann plötzlich beide drauf wie im Perso.
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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03.11.2024, 10:28
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Beim Führerschen geht es doch darum, die Person, die ihn besitzt, eindeutig zu identifizieren. Und da können die Vornamen insgesamt hilfreich sein. Ein Thomas Müller mag öfter vorhanden sein als ein Thomas Stefan Müller. Und da ist es egal, mit welchem Namen er gerufen wird.
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09.11.2024, 05:20
Beitrag
#41
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 01.11.2024 Mitglieds-Nr.: 92141 |
Der Punkt ist folgender: Bei meiner Geburt wurde mir seitens meiner Eltern ein Vorname gegeben aber das Standesamt meines Geburtsortes bestand darauf, den Namen meines Taufpaten ebenfalls in die Geburtsurkunde aufzunehmen. Zur Kennzeichnung wurde mein Vorname unterstrichen. Bis in die 1980er Jahre wurde der Vorname auch in den Ausweisdokumenten unterstrichen. Aufgrund dieser Tatsache konnte ich mein Leben unter meinem Vornamen führen: Schule, Führerschein, Bundeswehr, Bankverbindungen, Versicherungen, Studium, Arbeitsverhältnis usw.
Poblematisch wurde es erst mit der Einführung des neuen Personalausweises: Plötzlich hatte ich zwei gleichwertige Vornamen und bei einer von mir angeforderten Zweitschrift meiner Geburtsurkunde ebenfalls - Begründung: "Die Kennzeichnung ist heute nicht mehr üblich.". Ich nenne so etwas Urkundenfälschung und ärgere mich darüber, dass ich solchen Geheimwaffen ihren Wohlstand durch meine Steuergelder finanzieren muss. Ich habe diesen Thread eröffnet, weil ebensolcheie Ignoranten auch auf den Kfz-Zulassungsstellen ihr Unwesen treiben. Die die daraus resultierenden Probleme mit der Kfz-Versicherung und den Finanzbehörden habe ich dann auszubaden. Beim Führerschen geht es doch darum, die Person, die ihn besitzt, eindeutig zu identifizieren. Und da können die Vornamen insgesamt hilfreich sein. Ein Thomas Müller mag öfter vorhanden sein als ein Thomas Stefan Müller. Und da ist es egal, mit welchem Namen er gerufen wird. Falsch - dazu ist ausschließlich der Personalausweis gedacht - der Führerschein dokumtiert lediglich, dass eine und welche Fahrerlaubnis besteht. |
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10.11.2024, 08:01
Beitrag
#42
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Aha. Dann wird also bei einer Kontrolle immer der Führerschein und der Perso kontrolliert?
Ich habe auch zwei Vornamen, weil das bei uns so üblich ist. Der zweite Vorname ist der vom Opa väterlicherseits. Gerufen werde ich mit dem Ersten. Ich habe aber kein Problem damit, im amtlichen Schriftverkehr beide Vornamen zu verwenden. Und tue das von mir aus, wenn ich mit Banken und Ähnlichem kommuniziere. Eben, um Verwechslungen zu vermeiden. Ich sehe auch irgendwie nicht, wie es einen negativ beeinträchtigen könnte, wenn man im Schrifverkehr beide Vornamen angibt. So, wie es in der Geburtsurkunde drinsteht. Der Unterstrich unter dem einen Vornamen macht den zweiten doch nicht obsolet. Er bleibt Bestandteil des kompletten Namens. Ich sehe das Problem nicht. Aber es steht jedem frei, worüber er sich ärgert. Nur direkt auf Urkundenfälschung zu erkennen und Ignoranz zu unterstellen, geht ein Bisschen weit. Resultierende Probleme gibt es nur dann, wenn man darauf besteht, nur mit einem Vornamen zu Kommunizieren, wenn man doch zwei hat. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:32 |