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> Vorladung wegen Beleidigung im Straßenverkehr
1star4u
Beitrag 01.01.2010, 14:18
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

erst mal ein gesundes neues Jahr smile.gif

ich habe nun auch mal ein frage oder ein Anliegen.

ich habe Post bekommen mit der Einladung zur Zeugenaussage wegen einer Beleidigung im Straßenverkehr und wüsste nun gern was meine Rechte und Pflichten sind und wie ich mich verhalten soll.

Die Situation stellte sich so da:

ich wurde vor einer Post, zu geparkt und musste kurz warten bis der Ankläger auch aus der Post kam und sein Fahrzeig weg zog.
Als der Mann aus der Post kam, sagte ich '' sehr gut hingestellt''
Er sagt dadrauf '' dann musst du halt warten''
ich erwiedert ihm dann dass er gleich was kriegt smile.gif
dann nuschelt er irgendwas und ich sagte zur Krönung ''Wichser''

Er hatte jemanden in seinem Fahrzeug sitzen jedoch hörter diese person nur noch wichser weil davor war die Tür noch zu.

Ich war leider allein sad.gif

Ich würde nun gern wissen wie ich mich verhalten soll und was ich für rechte und pflichten hab, denn ich hab noch nie mit sowas zu tun gehabt.

Vielen dank schon mal vorweg.

1star4u
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superdiesel
Beitrag 01.01.2010, 14:39
Beitrag #2


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Ich gehe davon aus, dass die "Einladung" von der Polizei kam?
Dann gilt prinzipiell, dass du überhaupt nicht aussagen musst. Du musst da auch nicht hingehen.
Ein Anruf, dass du nicht aussagen möchtest, wäre aber zumindest höflich, und vermeidet weitere "Einladungen".

Unabhängig davon, der Begriff "Wixxer" IST eine Beleidigung. Was immer auch sonst noch gesprochen wurde.
Und deine Bemerkung "dass er gleich was kriegt" ist eine Drohung, die würde ich besser nicht wiederholen, auch und gerade nicht bei der Polizei.


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GrünWeißNRW
Beitrag 01.01.2010, 14:40
Beitrag #3


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Hallo und herzlich willkommen im Forum wavey.gif

Zitat (1star4u @ 01.01.2010, 14:18) *
ich habe Post bekommen mit der Einladung zur Zeugenaussage wegen einer Beleidigung im Straßenverkehr und wüsste nun gern was meine Rechte und Pflichten sind und wie ich mich verhalten soll.
Ich nehme an, die Einladung ist von der Polizei. Da musst du nicht hingehen. Wenn Dich der Staatsanwalt/Richter "einlädt", muss du jedoch erscheinen.
Wie du dich verhalten sollst, weiß nur der Wind - oder dein Anwalt. Hast du einen?
Eine Rechtsberatung darf hier im Forum nicht erfolgen.

Zitat (1star4u @ 01.01.2010, 14:18) *
Als der Mann aus der Post kam, sagte ich '' sehr gut hingestellt''
Das war gut! smile.gif

Zitat (1star4u @ 01.01.2010, 14:18) *
ich erwiedert ihm dann dass er gleich was kriegt smile.gif
Da hättest Du mal besser Hirn und Zunge voneinander abgekuppelt. wink.gif

Zitat (1star4u @ 01.01.2010, 14:18) *
ich sagte zur Krönung ''Wichser''
Das war schlecht! sad.gif

Zitat (1star4u @ 01.01.2010, 14:18) *
Ich war leider allein sad.gif
Das ist erstmal unerheblich. Guckst Du hier.
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1star4u
Beitrag 01.01.2010, 14:56
Beitrag #4


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ja ich ärger mich auch wirklich über mich selbst sad.gif

aber nun gut ist nun mal passiert.

wenn ich nun bei der polizei anrufe und sage dass ich keine aussage machen möchte, wie geht es dann weiter und ist das nciht schon ein schuldeingeständniss?

lg

ne ich habe leider keinen anwalt will mir auch eigentlich keinen für sonen scheiß nehmen smile.gif
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Malermeister
Beitrag 01.01.2010, 15:04
Beitrag #5


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Hallo @1star4u Herzlich willkommen im Verkehrsportal

Zitat (1star4u @ 01.01.2010, 14:56) *
will mir auch eigentlich keinen für sonen scheiß nehmen smile.gif
Hmm - es ist die Frage, ob du das jetzt so ganz richtig siehst.
Immerhin ist der Gegenstand der Ermittlungen gegen dich ein Straftatbestand nach § 185 StGB
Was dein Kontrahent noch weiter zu Protokoll gegeben hat, weißt du ja nicht.
Immerhin hast du ihm auch Schläge angedroht.
Akteneinsicht wäre hier angebracht - dazu brauchst du aber einen RA.

Eine Erstberatung bei einem RA ist nicht so teuer und im Falle einer Verurteilung wird es zwar nicht ohne weiteres zu einer Freiheitsstrafe kommen, aber eine satte Geldstrafe kann durchaus als Konsequenz folgen.
Vielleicht sind die Kosten für einen RA gut angelegtes Geld.
Ich würde das an deiner Stelle wirklich ernst nehmen.


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1star4u
Beitrag 01.01.2010, 15:09
Beitrag #6


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ja ich nehme es auch ernst nur die aussagen sind doch im affekt gefallen wenn man das so sagt und ich wurde andersrum ja auch genötigt weil ich eingeparkt wurde oder?? hmm
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Malermeister
Beitrag 01.01.2010, 15:14
Beitrag #7


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Das möglicherweise gegen dich gerichtete Unrecht rechtfertigt aber nicht das von dir selber verübte Unrecht.
Und von dem Inhaber einer Fahrerlaubnis wird auch erwartet, dass er sich im Griff hat und nicht bei irgendwelchen Lapalien gleich ausrastet.

Jedenfalls würde ich in so einer Situation selber keine Aussage mehr machen wollen, wie meine Vorposter auch schon zutreffend schrieben.
Ich würde mir auf jeden Fall einen Rechtsbeistand suchen und die Angelegenheit nicht mehr mit meinem laienhaften juristischen Möglichkeiten versuchen zu regeln.


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superdiesel
Beitrag 01.01.2010, 15:19
Beitrag #8


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Zitat (1star4u @ 01.01.2010, 14:56) *
wenn ich nun bei der polizei anrufe und sage dass ich keine aussage machen möchte, wie geht es dann weiter und ist das nciht schon ein schuldeingeständniss?

Nein, ein Schuldeingeständnis ist das nicht. Du nimmst nur deine Rechte wahr.

Nicht einfach, dir etwas zu raten:
Einerseits:
Wenn du nicht hingehst (ohne Anwalt), kannst du dich nicht wissen, was der andere zu Protokoll gegeben hat.
Mithin kannst du dich im Vorfeld auch nicht verteidigen und die Angelegenheit wird ohne Aussage von dir an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.
Andererseits:
Wenn du hingehst, besteht die Gefahr, dass du dich durch unbedachte Äußerungen tiefer hinein-quatscht als nötig (beispielsweise, wenn du wie oben die Sache mit der Drohung erwähnst und sie vielleicht gar nicht Bestandteil der Anzeige war). Wenn man sich mal in Rage redet und die ganze Gelegenheit im Zusammenhang erklären möchte, passiert das schon mal.
Hingehen lohnt daher meist nur, wenn du die vorgelegten Argumente entkräften könntest, weil es sich gar nicht so zutrug. Den Ausspruch kannst (und willst) du doch wahrscheinlich gar nicht bestreiten, oder?

Ein Anwalt hilft einem über solche Klippen eben hinweg, so dass du dir möglichst nicht noch zusätzlich schadest, du verstehst?
Du kannst aber auch warten, was der Staatsanwalt macht.
Möglicherweise kommt einfach ein schriftlicher Strafbefehl oder eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße.
Dann kannst du immer noch entscheiden, ob du akzeptierst oder einen Anwalt einschaltest.

Die Entscheidung, was du tun möchtest, liegt bei dir.


Zitat
nur die aussagen sind doch im affekt gefallen

affekt ist keine Entschuldigung, auch nicht für eine Beleidigung.
(Sonst könntest du ja ungestraft jemandem im Affekt auch eine scheuern.)


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1star4u
Beitrag 01.01.2010, 15:23
Beitrag #9


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also dh. wenn ich dort hingehe und es genau erkläre aber einfach meine drohung weglasse, wäre es schon das beste oder? und dann kann ich ja imme rnoch über nen anwalt entscheiden?!

crybaby.gif

so ein scheiß, wie kann man wegen sowas gleich zur polizei laufen, unglaublich. ich habe ihm auch nciht wirklich gedroht hab ihm gesagt als er gesagt hat ''dann musst du halt 5 min warten## dass er gleich 5 min kriegt. also ist es ja auchnicht wirklich ne drohung oder, denn mit 5 min kannich ihm ja nicht wehtun whistling.gif
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Malermeister
Beitrag 01.01.2010, 15:27
Beitrag #10


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Zitat (1star4u @ 01.01.2010, 15:23) *
also dh. wenn ich dort hingehe und es genau erkläre aber einfach meine drohung weglasse, wäre es schon das beste oder?
DAS haben wir dir nicht gesagt und auch nicht gemeint.
Lies deinen Thread nochmal ganz genau durch!!


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MrMurphy
Beitrag 01.01.2010, 15:27
Beitrag #11


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Hallo,

Zitat
also dh. wenn ich dort hingehe und es genau erkläre aber einfach meine drohung weglasse, wäre es schon das beste oder?


Nein, das beste ist wenn du gar nicht mit der Polizei sprichst, sondern das deinem Anwalt überläßt. Du kannst ja nicht mal im Dialog mit den Usern, die dir nichts getan haben, deine Fäkalausdrücke unterdrücken.

Gruss

MrMurphy
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superdiesel
Beitrag 01.01.2010, 15:30
Beitrag #12


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Meine zitierte Drohung war nur ein Beispiel.
Nein, so schlimm finde ich es nicht, aber ICH habe nicht zu entscheiden und auch nicht die Polizei.
Die Polizei schreibt einfach zusammen, was sie erfährt, was sich wie zugetragen hat.
Die Polizei kann weder das verfahren einstellen, noch eine Strafe festlegen.
Entscheiden tut der Staatsanwalt aufgrund der Unterlagen, ob sich eine Anklage lohnt und falls ja, entscheidet ggf. der Richter.


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1star4u
Beitrag 01.01.2010, 15:31
Beitrag #13


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häh? also tut mir leid wenn ich irgend jemanden zu nah getreten bin, aber wollt hier sicher niemanden beleidigen, sondern gute ratschläge finden.

also werd ich jetzt am besten die aussage verweigern und dann warten was passiert.

wenn dann post vom staatsanwalt kommen sollte, müsste ich mir dann wirklich überlegen einen anwalt zu nehmen.
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Malermeister
Beitrag 01.01.2010, 15:48
Beitrag #14


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Zitat (1star4u @ 01.01.2010, 15:31) *
wenn dann post vom staatsanwalt kommen sollte, müsste ich mir dann wirklich überlegen einen anwalt zu nehmen.
yes.gif


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1star4u
Beitrag 01.01.2010, 15:50
Beitrag #15


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ok, dann weiß ich bescheid smile.gif also vielen dank euch allen und nochmal entschuldigung wenn sich einer,wieso auch immer, beleidigt gefühlt hat smile.gif

ansonsten wünsch ich ein frohes und urteil freies Jahr wavey.gif laugh2.gif
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Malermeister
Beitrag 01.01.2010, 16:00
Beitrag #16


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Och - beleidigt hat sich hier wohl niemand gefühlt.
@MrMurphy meinte damit eher, dass du mal an deiner Ausdrucksweise arbeiten solltest.
Das würde übrigens auch die Wahrscheinlichkeit von Beleidigungsklagen erheblich verringern.
Kraftausdrücke sind nun mal nicht gerade beliebt whistling.gif


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1star4u
Beitrag 01.01.2010, 16:06
Beitrag #17


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ja mag sein nur kann ich nicht ein fekalausdruck in meinen beiträgen wieder finden smile.gif naja wie auch immer smile.gif

wenn ich jetzt also keine aussage mache werd ich wohl in den nächsten tagen/wochen post bekommen wie es weiter geht oder?
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MagicMichael
Beitrag 01.01.2010, 16:40
Beitrag #18


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Zitat (1star4u @ 01.01.2010, 16:06) *
ja mag sein nur kann ich nicht ein fekalausdruck in meinen beiträgen wieder finden smile.gif naja wie auch immer smile.gif

wenn ich jetzt also keine aussage mache werd ich wohl in den nächsten tagen/wochen post bekommen wie es weiter geht oder?


Ich vermute du bekommst gar keine Post, sondern der "Beleidigte" bekommt, nachdem der Vorgang an die Staatsanwaltschaft übergeben worden ist, die Mitteilung über eine "Einstellung" des Verfahrens und den Hinweis, dass der Privatklageweg für den "Beleidigten" offen steht. Dh. dein Kontrahent müsste über seinen Anwalt eine Privatklage anstreben. Bis dahin ist aber noch ein bisschen Zeit und ob der Kontrahent diesen Weg überhaupt einschlägt, ist ja völlig offen.

In einer vergleichbaren Situation würde ich nicht einmal bei der Polizei absagen, weil redseligen Menschen dabei dennoch anfangen Angaben zur Sache zu machen. Und dies geht ohne anwaltlichen Beistand regelmäßig in die Hose. Du kannst durch Kommunikation aktuell nichts gewinnen, nur verlieren.
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1star4u
Beitrag 01.01.2010, 16:45
Beitrag #19


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oh ok verstehe, na dann lass ich wohl den termin einfach verstreichen.
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Nicht-Hase
Beitrag 01.01.2010, 17:09
Beitrag #20


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Zitat (superdiesel @ 01.01.2010, 14:39) *
Ein Anruf, dass du nicht aussagen möchtest, wäre aber zumindest höflich, und vermeidet weitere "Einladungen".



Zitat (1star4u @ 01.01.2010, 14:56) *
... keinen für sonen scheiß nehmen smile.gif
= Fäkalsprache


Zitat (1star4u @ 01.01.2010, 15:23) *
..so ein scheiß...
= Fäkalsprache
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magnum88
Beitrag 01.01.2010, 22:06
Beitrag #21


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Das

Zitat
dass er gleich 5 min kriegt. also ist es ja auchnicht wirklich ne drohung oder, denn mit 5 min kannich ihm ja nicht wehtun whistling.gif


war wirklich keine Bedrohung im Sinne von § 241 StGB.

Man könnte hier m. E. ledliglich von einer (straflosen) Drohung oder Warnung sprechen.


Wegen der Beleidigung, naja, ein Polizeibeamter schrieb erst vor ein paar Tagen hier, dass auch Anzeigen wegen im Straßenverkehr erfolgter Beleidigungen i. d. R. eingestellt werden.

Ich würde an Stelle des TE auch keine Aussage machen, sondern erst mal abwarten, was da vom Staatsanwalt kommt. (Und in Zukunft würde ich mich an Stelle des TE in solchen Situationen zusammenreißen. whistling.gif )

Ich vermute mal, der StAn schreibt folgendes: Einstellungsverfügung und Verweisung des Anzeigeerstatters auf den Privatklageweg. think.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 02.01.2010, 12:31
Beitrag #22


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und viel besser kannst du ihn ärgern (beim nächsten Mal), wenn du die Situation fotografierst und dann selber eine Anzeige beim Ordnungsamt o.ä. aufgibst.
Du hast deine Befriedigung und der Zuparker zahlt die erhöhte Parkgebühr.
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Ollizist
Beitrag 02.01.2010, 13:32
Beitrag #23


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Hallo zusammen!
Erstmal wünsche ich Euch allen ein gutes neues Jahr.

Was mir in diesem Beitrag aufgefallen ist, ist das Folgende:
Zitat (1star4u @ 01.01.2010, 14:18) *
ich habe Post bekommen mit der Einladung zur Zeugenaussage wegen einer Beleidigung im Straßenverkehr und wüsste nun gern was meine Rechte und Pflichten sind und wie ich mich verhalten soll.
(Hervorhebung durch mich)
Bisher gehen alle Beiträge in Richtung Beschuldigtenvorladung. Gut, in diesem Fall macht es keinen großen Unterschied, aber ich würde erstmal nachfragen, wer denn der Beschuldigte ist und abklären, ob ich nicht ein Zeugnis-/Aussageverweigerungsrecht hätte. Es könnte ja sein, dass die police.gif police.gif erst ermitteln müssen, wer der Fahrer gewesen sein könnte.
Also, @1star4u, nichts tun/aussagen, was zeigt, dass Du der Fahrer warst...
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magnum88
Beitrag 02.01.2010, 14:51
Beitrag #24


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Also, mir war das schon aufgefallen, aber da der TE ja noch keinen direkten Kontakt mit der Polizei hatte, war mir eigentlich klar, dass dem Halter des Kfz, von dem der Geschädigte vermutlich nur das Kennzeichen ablesen konnte und keinen Namen, ein Zeugen- und kein Beschuldigtenfragebogen zugesandt wird.

Wenn der Halter nämlich eine ganz andere Person wäre, als der Beleidiger, dann könnte es ja vielleicht peinlich für den, einen Beschuldigtenfragebogen verschickenden, Polizeibeamten werden. think.gif


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nachteule
Beitrag 02.01.2010, 18:30
Beitrag #25


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Hallo, 1star4u

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

So, wie es aussieht, sind die Ermittlungen erst noch im Anfangsstadium.

Der Polizeibeamte weiß bislang nur, dass der Fahrer des PKW XY-ZZ-4711 ein etwas lockeres Mundwerk dry.gif hatte.

Da Du vermutlich selber Fahrzeughalter bist, wurdest Du als Zeuge angeschrieben, weil der Polizeibeamte sich mit Dir bei einer Tasse Kaffee darüber unterhalten möchte, wer zum Tatzeitpunkt denn mit dem Fahrzeug unterwegs war, und ob du es vielleicht sogar selber warst.

Gehst Du zu der Kaffeerunde, und gibst Du zu, dass Du selber der böse Bube warst, wirst Du automatisch vom Zeugen zum Beschuldigten befördert, und das heißt, dass gegen Dich die Anzeige erstattet wird.

Der Staatsanwalt, an den die Anzeige geschickt wird, muss nun entscheiden, ob er den Fall weiter verfolgt, oder ob er den Anzeigeerstatter auf den Privatklageweg verweist.

Es ist korrekt, was Magnum88 schreibt: Viele Strafanzeigen wegen Beleidigung werden auf den Privatklageweg verwiesen, aber im vorliegenden Fall ist nicht auszuschließen, dass der Staatsanwalt die zumindest unterschwellige Drohung zum Anlass nimmt, sich doch der Sache anzunehmen.

Es ist schließlich ein Unterschied, ob man jemandem im Vorbeifahren einen Scheibenwischer, den Effenbergschen Finger o.ä. zeigt, oder ob man jemandem Schläge androht, nur, weil dieser etwas unkonventionell geparkt hat.

Zur Vernehmung selber:

Jemand, der sich in so einer Situation, wie von Dir geschildert, gleich so aggressiv verhält, ist ein Spielball für einen erfahrenen Polizeibeamten, wenn es darum geht, den Beschuldigten bei der Vernehmung aus der Reserve zu locken.

Wenn Du tatsächlich zu dieser Vernehmung gehst, und ausser den eigenen Personalien, die Du ja angeben musst, auch nur ein wenig zum Sachverhalt sagst, dürfte es für den Polizeibeamten kein Problem sein, Dich dazu zu bringen, dass Du erzählst, wie es war.

Willst Du das Risiko eingehen?

Klar ist aber auch, dass der Polizeibeamte sich möglicherweise nicht damit zufrieden gibt, wenn Du nicht erscheinst, und dass er dann weiter ermittelt, um z. B. mit einer Wahllichtbildvorlage festzustellen, ob Halter und Fahrer identisch sind.

Also nicht wundern, wenn Du in ein paar Wochen eine Einladung als Beschuldigter bekommst.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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TwingoDriver
Beitrag 03.01.2010, 07:59
Beitrag #26


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Ich würde nun gern wissen wie ich mich verhalten soll und was ich für rechte und pflichten hab, denn ich hab noch nie mit sowas zu tun gehabt.

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1star4u
Beitrag 04.01.2010, 12:01
Beitrag #27


Neuling
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also erst einmal vielen dank für die ganzen guten ratschläge.

ich habe heut bei dem polizeibeamten angerufen und meine aussage verweigert, jedoch habe ich zugegeben, dass ich der fahrer an diesem tag war.

ich werde nun mal abwarten was von seiten der staatsanwaltschaft kommt.

viele grüße
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Malermeister
Beitrag 04.01.2010, 12:05
Beitrag #28


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Also hast du doch etwas ausgesagt - nämlich deinen Fahrereigenschaft zugegeben.

Ich hätte das nicht gemacht.


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GerhardNL
Beitrag 04.01.2010, 12:13
Beitrag #29


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Hallo!

Zitat (1star4u @ 04.01.2010, 12:01) *
... jedoch habe ich zugegeben, dass ich der fahrer an diesem tag war.

Eigentor, 1:0 für den Kläger! mad.gif

Viele von privat angezeigte Vergehen im Straßenverkehr verlaufen nämlich allein deshalb im Sande, weil der Anzeigende den Fahrer nicht mehr identifizieren kann. Diese Chance hast Du jetzt vertan.

MfG
Gerhard


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1star4u
Beitrag 04.01.2010, 17:43
Beitrag #30


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shit, weil der polizeibeamte sagte mir, dass ich ein foto schicken muss, wenn ich es jetzt nicht zugebe sad.gif

naja aber ein 0:1 ist ja noch aufzuholen smile.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 04.01.2010, 17:52
Beitrag #31


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Kai R.
Beitrag 04.01.2010, 18:02
Beitrag #32


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Zitat (1star4u @ 04.01.2010, 17:43) *
shit, weil der polizeibeamte sagte mir, dass ich ein foto schicken muss, wenn ich es jetzt nicht zugebe sad.gif

da hast Du Dich schlicht veräppeln lassen. Merke (für die Zukunft): einfach shutup.gif, dann sagt man auch nichts falsches

Zitat (1star4u @ 04.01.2010, 17:43) *
naja aber ein 0:1 ist ja noch aufzuholen smile.gif

klar, ist ja gut möglich, dass es trotzdem eingestellt wird. Und da ihr Euch von Angesicht zu Angesicht gegenüber standet, hätte Dich der Andere wahrscheinlich auch erkannt.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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nachteule
Beitrag 04.01.2010, 20:55
Beitrag #33


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Hallo, 1star4u,

geschickt war es sicher nicht, die Fahrereigenschaft sofort zuzugeben, aber m. E. wäre es sowieso herausgekommen.

Somit dürfte sich für Dich bislang kaum etwas geändert haben.

Es stellt sich jetzt die Frage, ob Du Schadensbegrenzung betreiben kannst, wenn Du über den sachbearbeitenden Polizeibeamten ein Treffen mit dem Anzeigeerstatter arrangieren lässt, um Dich in einem persönlichen Gespräch bei ihm zu entschuldigen.

Möglicherweise sieht der Staatsanwalt dies als strafmildernd an, zumindest, wenn es auch ehrlich herüberkommt, und wenn Du Dich bei diesem Gespräch zusammen nimmst.

Die Gefahr ist dabei jedoch, dass Du dadurch nicht nur noch einmal bestätigst, dass Du derjenige bist, der die Auseinandersetzung hatte, sondern dass Du damit auch zugibst, dass Du tatsächlich ausfällig geworden bist.

Es liegt jetzt an Dir, das Für und Wider dieser Entschuldigung abzuwägen und zu entscheiden.

Viele Grüße,

Nachteule


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highlife78
Beitrag 05.01.2010, 09:50
Beitrag #34


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Zitat (nachteule @ 04.01.2010, 20:55) *
Es stellt sich jetzt die Frage, ob Du Schadensbegrenzung betreiben kannst, wenn Du über den sachbearbeitenden Polizeibeamten ein Treffen mit dem Anzeigeerstatter arrangieren lässt, um Dich in einem persönlichen Gespräch bei ihm zu entschuldigen.

Möglicherweise sieht der Staatsanwalt dies als strafmildernd an, zumindest, wenn es auch ehrlich herüberkommt, und wenn Du Dich bei diesem Gespräch zusammen nimmst.

Die Gefahr ist dabei jedoch, dass Du dadurch nicht nur noch einmal bestätigst, dass Du derjenige bist, der die Auseinandersetzung hatte, sondern dass Du damit auch zugibst, dass Du tatsächlich ausfällig geworden bist.
Nachteule

Eben, deswegen würde ich persönlich weiterhin die Taktik vorschlagen, nichts zuzugeben. Außer der Fahrereigenschaft ist doch nichts erwiesen. Falls es tatsächlich soweit kommt, dass sich ein Staatsanwalt damit beschäftigt, kannst und darfst du auch lügen, z.B. dass du dich einen keinen derartigen Vorfall erinnern kannst oder dass du zugeparkt wurdest und sogar vom Fahrer des Postwagens beleidigt wurdest. Es muss nur eine konsistente Aussage sein.

Letztendlich mündet das in der klassischen Situation "Aussage gegen Aussage", die es häufig gibt. Aber Vorsicht: Es kann natürlich einer Aussage mehr Glauben geschenkt werden, daher solltest du dir deine Aussage gut zurecht legen. Sie sollte vor allem sehr defensiv sein ("ich habe niemanden beleidigt") und eine Betonung an der Stelle haben, dass der Postwagen dir ein Unrecht getan hat und nicht umgekehrt. Aber KEINE Beleidung oder nur etwas in dieser Art einräumen!

Gruß, highlife
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Malermeister
Beitrag 05.01.2010, 09:55
Beitrag #35


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Zum Thema 'Aussage gegen Aussage' empfehle ich die Lektüre dieses Threads


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Wattestäbchen
Beitrag 05.01.2010, 11:37
Beitrag #36


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Zum Thema "Aussage gegen Aussage" empfehle ich dieses Thema.


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MfG
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magnum88
Beitrag 05.01.2010, 11:47
Beitrag #37


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Mir liegen Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft zu ähnlichen Fällen vor, in der StAn wortwörtlich z. B. "Es steht somit Aussage gegen Aussage..." geschrieben hat und dann auch mit dieser Begründung nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hat.

Natürlich stimmt das alles, was im verlinkten Aufsatz zu lesen ist, aber gerade bei solchen (für die Staatsanwaltschaft) Bagatelldelikten wird nicht lange gefackelt, wenn keine eindeutigen (z. B. Aussagen von neutralen(!) Personen) Beweise vorhanden sind, sondern nach "Schema F" eingestellt.


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highlife78
Beitrag 05.01.2010, 12:01
Beitrag #38


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Zitat (Malermeister @ 05.01.2010, 09:55) *
Zum Thema 'Aussage gegen Aussage' empfehle ich die Lektüre dieses Threads

Diese Hinweise könnte man schon fast per Skript hinzufügen, sobald das Stichwort fällt.

Es gibt eben jede Menge Situationen, in denen genau zwei Aussagen vorhanden sind, die sich widersprechen und bei denen eine individuelle Einschätzung und Beurteilung erfolgen muss. Und vermutlich läuft es auch hier darauf hinaus, da der TE ja nun seine Fahrereigenschaft zugegeben hat.

Ich möchte nur nochmal hervorheben, dass der TE - FALLS er eine Aussage plant - sich diese genauestens überlegen sollte. Strategischer Ansatzpunkt kann hier sein, dass der Postwagen den TE zugeparkt hat und damit zunächst selber Unrecht begangen hat. Ich denke, sowas kann man geschickt umdrehen.

Zitat (magnum88 @ 05.01.2010, 11:47) *
Mir liegen Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft zu ähnlichen Fällen vor, in der StAn wortwörtlich z. B. "Es steht somit Aussage gegen Aussage..." geschrieben hat und dann auch mit dieser Begründung nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hat.

Was mir auch ehrlich gesagt oft an den Links zum Thema "Aussage gegen Aussage" nicht gefällt: Es wird als "Mythos" bezeichnet. Es ist aber kein Mythos. Diese Situationen treten sicherlich sehr häufig auf, gerade wenn es um Beleidigung geht. Was allenfalls ein Mythos ist, ist die Meinung, dass in solchen Fällen nicht gegen einen Angeklagten/Beschuldigten entschieden werden könne.

Im übrigen bin ich - gerade was solche Antragsdelikte betrifft - genau der Meinung von magnum88. Solange keine der beiden Aussagen, die gegeneinander stehen, deutlich bröckelt oder inkonsistent ist, sind Einstellungen zumindest mal nicht unwahrscheinlich.
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Malermeister
Beitrag 05.01.2010, 12:43
Beitrag #39


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Zitat (highlife78 @ 05.01.2010, 12:01) *
Zitat (Malermeister @ 05.01.2010, 09:55) *
Zum Thema 'Aussage gegen Aussage' empfehle ich die Lektüre dieses Threads

Diese Hinweise könnte man schon fast per Skript hinzufügen, sobald das Stichwort fällt.
Stimmt - Das war keineswegs als Kritik an dich gemeint, sondern eher als Horizonterweitereung für den TE, bevor er einen der meist verbreiteten Rechtsirrtümer erliegt
Zitat (highlife78 @ 05.01.2010, 12:01) *
Ich möchte nur nochmal hervorheben, dass der TE - FALLS er eine Aussage plant - sich diese genauestens überlegen sollte.
Daher ja auch die Hinweise auf einen Rechtsbeistand ab einem bestimmten Stadium.

Zitat (highlife78 @ 05.01.2010, 12:01) *
da der TE ja nun seine Fahrereigenschaft zugegeben hat
ist ja nun die erstbeste Verteidigungs-Strategie vertan und falls es zu einer Würdigung der Beweise/ Aussagen kommt, kann eine statische Auffassung von Aussage gegen Aussage durchaus für den TE auch nach hinten losgehen, aber das schrubst du ja schon:
Zitat
Aber Vorsicht: Es kann natürlich einer Aussage mehr Glauben geschenkt werden


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Sasquatch
Beitrag 05.01.2010, 13:22
Beitrag #40


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Highlife78:

die Situation "Aussage gegen Aussage" im wirklich klassischen Sinn und vor allem im Wortsinn kommt wesentlich seltener vor als du es dir vorstellst und behauptest.
Damit man zu einer Situation "Aussage gegen Aussage" kommt muss man erst einmal zwei Aussagen haben. Andernfalls wäre es allerhöchstens Aussage gegen Behauptung oder Aussage gegen Einlassung. Nach wie vor ist es aber so, dass der Beschuldigte in einem Strafverfahren keine Aussage trifft, sondern eine Einlassung abgibt. Lediglich der Zeuge trifft eine Aussage. Zivilrechtlich ist das nicht anders: hier behaupten die Parteien Dinge. Zeugen treffen eine Aussage. Wer sich diese Gegebenheiten und Begrifflichkeiten vor Augen führt kommt rasch zu dem Ergebnis, dass es die von dir als so häufig angesehene "Aussage gegen Aussage" nur dann geben kann, wenn auch zwei Zeugen vorhanden sind. Ob das in der vorliegenden Angelegenheit auch der Fall ist vermag ich nicht zu sagen, ich denke aber, nachdem der TE zugegeben hat, an diesem Tag gefahren zu sein, wird das nicht mehr der Fall sein. Mithin ists nix mit "klassischer Situation Aussage gegen Aussage" (mehr).
Auch dass eine Staatsanwältin (sicher dass das keine Amtsanwältin war? Sowas wird oft von Amtsanwälten bearbeitet) von "Aussage gegen Aussage" spricht macht es terminologisch nicht richtiger. Wenn zwei Zeugen gegensätzliche Dinge berichten, dann habe ich Aussage gegen Aussage. Aber auch da ist die Bewertung eine sehr wichtige Frage, so dass letztlich dennoch kein "Aussage gegen Aussage übrigbleiben wird.


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highlife78
Beitrag 05.01.2010, 13:39
Beitrag #41


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Zitat (Sasquatch @ 05.01.2010, 13:22) *
Damit man zu einer Situation "Aussage gegen Aussage" kommt muss man erst einmal zwei Aussagen haben. Andernfalls wäre es allerhöchstens Aussage gegen Behauptung oder Aussage gegen Einlassung.

Ok, für mich war die (mögliche) Einlassung des TE erst mal auch eine Aussage, vermutlich nicht im Sinne des juristischen Verfahrens. Ich meinte die klassische Situation, dass genau zwei Beteiligte A und B vorhanden sind, wobei A selber nichts zugibt und B beschuldigt, und B genau so mit A verfährt. Einer hat den anderen angezeigt (Antragsdelikt), und dieser ist sich keiner Schuld bewusst oder behauptet das Gegenteil. Denke schon dass dies sehr häufig vorkommt.

Vielleicht sollte man dieser Situation dann einen eigenen, neuen Namen geben rolleyes.gif
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Sasquatch
Beitrag 05.01.2010, 13:51
Beitrag #42


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Gibts schon: zwei voneinander abweichende Sachverhaltsdarstellungen.
"Aussage gegen Aussage" wird vor allem in der Laiensphäre oftmals mit dem Ergebnis, dass man einem dann ja nichts könne, gleichgesetzt. Die Beweismittelbewertung verkommt zur Mathematikaufgabe: "gegen dies setze ich das, das hebt sich auf, dann habe ich noch zwei Aussagen (sic), die sich widersprechen, die kann ich auch rauskürzen, schon hab ich nichts mehr, also ist freizusprechen."
Das ist aber gerade nicht der Fall, auch und gerade deshalb, weil der Beschuldigte eines Strafverfahrens einer anderen Wahrheitspflicht unterliegt als ein Zeuge. Der Zeuge muss die Wahrheit sagen, der Beschuldigte braucht gar nichts zu sagen, und selbst wenn, so kann er die Wahrheit sagen.
Ich mein, das wäre ja sensationell. Jemand begeht eine Tat. Zwei Zeugen beobachten ihn dabei. Einen davon tötet er und schon kann er weder für die eigentliche Tat noch für den Mord an dem Zeugen belangt werden, weil: Aussage gegen Aussage? Nee, beileibe nicht.

Edit: und denke nicht, dass damit schon das Ende der Fahnenstange erreicht worden ist. Ich habe mal in einem Verfahren mit neun Angeklagten mitgewirkt. Angeklagt waren sie, in wechselnder Beteiligung bandenmäßig Einbrüche und Diebstähle verübt zu haben. Ja, Junge, da hättest du dann eventuell Aussage gegen Aussage gegen Aussage gegen Aussage gegen Aussage gegen Aussage gegen Aussage gegen Aussage gegen Aussage gegen Aussage. Und keiner kann verurteilt werden weil alle was anderes sagen? Nicht im Ernst.


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highlife78
Beitrag 05.01.2010, 14:27
Beitrag #43


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Zitat (Sasquatch @ 05.01.2010, 13:51) *
Gibts schon: zwei voneinander abweichende Sachverhaltsdarstellungen.
"Aussage gegen Aussage" wird vor allem in der Laiensphäre oftmals mit dem Ergebnis, dass man einem dann ja nichts könne, gleichgesetzt. Die Beweismittelbewertung verkommt zur Mathematikaufgabe: "gegen dies setze ich das, das hebt sich auf, dann habe ich noch zwei Aussagen (sic), die sich widersprechen, die kann ich auch rauskürzen, schon hab ich nichts mehr, also ist freizusprechen."

Meiner persönlichen Meinung nach kann man hier sehr wohl eine Mathematikaufgabe draus machen: man kann natürlich nicht Aussagen kürzen o.ä., aber bestimmte objektive Merkmale der Aussagen können ja gewichtet werden (Konsistenz, Wahrheitspflicht, Motive, ...). Jedenfalls wird ja bei demjenigen, der ein Urteil fällt, etwas in dieser Art im Kopf vorgehen (hoffe ich zumindest).

Zitat (Sasquatch @ 05.01.2010, 13:51) *
Das ist aber gerade nicht der Fall, auch und gerade deshalb, weil der Beschuldigte eines Strafverfahrens einer anderen Wahrheitspflicht unterliegt als ein Zeuge. Der Zeuge muss die Wahrheit sagen, der Beschuldigte braucht gar nichts zu sagen, und selbst wenn, so kann er die Wahrheit sagen.
Ich mein, das wäre ja sensationell. Jemand begeht eine Tat. Zwei Zeugen beobachten ihn dabei. Einen davon tötet er und schon kann er weder für die eigentliche Tat noch für den Mord an dem Zeugen belangt werden, weil: Aussage gegen Aussage? Nee, beileibe nicht.

Naja... in solchen Fällen spielen natürlich andere, kriminalistische Beweise (genetische Spuren, Fingerabdrücke etc.) eine entscheidende Rolle. Sollten tatsächlich zwei glaubwürdige, konsistente und gegensätzliche Behauptungen übrig bleiben (und keine be- oder entlastenden Beweise), meinst Du der Angeklagte wird dann verurteilt?

Ich kann den Spieß ja mal umdrehen: Ich möchte meinem Nachbarn eins auswischen und zeige ihn wegen Beleidigung an. Er unterliegt einer anderen Wahrheitspflicht als ich, daher wird meiner Aussage mehr Glauben geschenkt. Das ware ja auch sensationell laugh2.gif

Zitat (Sasquatch @ 05.01.2010, 13:51) *
Edit: und denke nicht, dass damit schon das Ende der Fahnenstange erreicht worden ist. Ich habe mal in einem Verfahren mit neun Angeklagten mitgewirkt. Angeklagt waren sie, in wechselnder Beteiligung bandenmäßig Einbrüche und Diebstähle verübt zu haben. Ja, Junge, da hättest du dann eventuell Aussage gegen Aussage gegen Aussage gegen Aussage gegen Aussage gegen Aussage gegen Aussage gegen Aussage gegen Aussage gegen Aussage. Und keiner kann verurteilt werden weil alle was anderes sagen? Nicht im Ernst.


Nun, auch hier gab es sicherlich weitere Beweise. Vermutlich war bewiesen, dass alle Angeklagte am Tatort waren, eventuell sogar zu einer bestimmten Zeit? Oder im Besitz gestohlenen Gutes waren?

Falls nicht, wäre ich auch hier skeptisch. Wenn wirklich nur Aussagen übrig bleiben (und diese logisch konsistent sind), wüsste ich nicht, wie eine Verurteilung begründet werden sollte.
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Shania
Beitrag 05.01.2010, 20:41
Beitrag #44


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Wenn man Dir das böse W.....-Wort beweisen kann, könnte es teuer werden.

Schau mal hier: Beleidigungen im Straßenverkehr

Wenn Du Pech hast, und könnte der Gegner behaupten, daß sein Beifahrer das Fenster etwas runtergekurbelt, und so die Beschimpfung gehört, und somit einen Zeugen hat.

Ich drück Dir die Daumen, daß Du da heil wieder rauskommt!

Kleiner Tipp: Wenn Du Dich ärgerst, dann fluche, verwünsche und beschimpe andere nach Herzenslust - allerdings in Deinem von anderen hörsicher verschanzten Auto daß ist dann kostenlos und erleichtert das Herz!

Liebe Grüße

Shania
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Calendula
Beitrag 05.01.2010, 20:50
Beitrag #45


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Zitat (Shania @ 05.01.2010, 20:41) *
Kleiner Tipp: Wenn Du Dich ärgerst, dann fluche, verwünsche und beschimpe andere nach Herzenslust - allerdings in Deinem von anderen hörsicher verschanzten Auto daß ist dann kostenlos und erleichtert das Herz!

Es sei denn dein Gegner weist nach, dass er von den Lippen lesen kann. whistling.gif


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Shania
Beitrag 05.01.2010, 20:59
Beitrag #46


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Ok, dann müßte er aber entgegenkommend Adleraugen, oder Vor mir welche am Hinterkopf (inklusive Röntgenblíck durch die Kopfstütze) haben! thread.gif

Und einen Zeugen, der das ebenfalls hat! wink.gif

Ne, (Hand aufs Herz) ich gebe ja auch zu, ich schimpfe während der Fahrt ja auch viel über andere, wenn Sie mir beispielsweise die Vorfahrt nehmen, oder vor mir her schleichen. Aber ich passe sehr gut auf, daß das niemand mitbekommen kann. Das erleichtert mich so, daß ich auch nicht in Versuchung komme, den Leuten meinen Ärger an den Kopf zu werfen, selbst wenn wir das gleiche Ziel haben, und gemeinsam aussteigen. wink.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 05.01.2010, 21:04
Beitrag #47


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Zitat (Calendula @ 05.01.2010, 20:50) *
... Gegner weist nach, dass er von den Lippen lesen kann. whistling.gif


Und wie weist man nach, nicht nur ein böses Wort "verstanden" zu haben, sondern auch damit gemeint gewesen zu sein? thread.gif

think.gif
c.s.
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nachteule
Beitrag 05.01.2010, 21:42
Beitrag #48


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Hallo, Magnum88,

Zitat (magnum88 @ 05.01.2010, 11:47) *
Mir liegen Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft zu ähnlichen Fällen vor, in der StAn wortwörtlich z. B. "Es steht somit Aussage gegen Aussage..." geschrieben hat und dann auch mit dieser Begründung nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hat.

solche Einstellungsverfügungen kenne ich auch, und dies sogar von Staatsanwälten (nicht nur von Amtsanwälten).

Eine große Einschränkung dabei: So eine Begründung habe ich bislang immer nur dann gelesen, wenn es um eine Einstellung des Verfahrens ging (wie Du es ja selber auch schreibst), aber noch nie, wenn es darum ging, einen Strafbefehl zu begründen.

Viele Grüße,

Nachteule


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MagicMichael
Beitrag 05.01.2010, 22:21
Beitrag #49


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Zitat (1star4u @ 01.01.2010, 15:31) *
also werd ich jetzt am besten die aussage verweigern und dann warten was passiert.


Zitat (1star4u @ 04.01.2010, 12:01) *
ich habe heut bei dem polizeibeamten angerufen und meine aussage verweigert, jedoch habe ich zugegeben, dass ich der fahrer an diesem tag war.


Nun das mit dem Aussage verweigern hat dann ja nicht so recht funktioniert, obwohl ich dich davor gewarnt habe.
Bei der nächsten Befragung wirst du weitere, dich belastende Aussagen, machen, obwohl du das nicht vor hattest.

Fass es nicht als Beleidigung auf, aber du würdest, wenn du an die falschen Befrager kommst, mit den Brustton der Überzeugung Sachen gestehen, die du gar nicht gemacht hast, etwas überspitzt formuliert. Jemand der es nicht schafft, eine Einladung zur Befragung einfach verstreichen zu lassen und stattdessen anruft und seine Fahrereigenschaft bestätigt, wird bei einem Tete-A-Tete so ziemlich alles erzählen, was er alles mal in seinem Leben verbrochen hat, selbst wenn es der fragende Polizist schon gar nicht mehr wissen möchte.
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