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> erteildatum im neuen führerschein falsch
and_brandt
Beitrag 16.01.2010, 22:23
Beitrag #1


Neuling


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hallo!
ich habe mal eine frage zum erteildatum.
ich bin busfahrer und habe meinen führerschein ( klasse d, de..) im oktober wieder verlängern müssen.
auf der rückseite des führerscheins in der spalte 10 steht das ersterteilungsdatum. im neuen den ich am 14. 10 .09 beantragt habe steht jetzt bei den beantragten klassen das datum der beantragung.
im vorherigen führerschein stand das datum der ersterteilung.
ich habe dann bei ber führerscheinstelle angerufen und nachgefragt. da wurde ich abgewimmelt und habe keine richtige antwort bekommen.
wir haben in der firma uns dann untereinander die führerscheine angeschaut. bei einigen ist er richtig und bei einigen ist der fehler drauf den ich habe.
kann mir da jemand weiterhelfen? denn ich denke da müsste das ersterteilungsdatum rein.
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Jens
Beitrag 16.01.2010, 22:32
Beitrag #2


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War deine Klasse D zum Zeitpunkt der Beantragung der Verlängerung bereits abgelaufen?


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and_brandt
Beitrag 16.01.2010, 22:37
Beitrag #3


Neuling


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hallo
nein da war noch über einen monat zeit .
aber die am telefon sagte mir auch sowas.aber die gültigkeit war noch bis mitte november
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Jens
Beitrag 16.01.2010, 22:58
Beitrag #4


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Dann müsste nach meiner Meinung als Erteilungsdatum das gleiche Datum wie im alten FS eingetragen sein. Das Datum des Verlängerungsantrags als Erteilungsdatum einzutragen ist jedenfalls falsch.
Was steht denn in Feld 11 als Gültigkeitsdatum?


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and_brandt
Beitrag 17.01.2010, 08:33
Beitrag #5


Neuling


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das sehen ich genau so.
nun werde ich ja morgen mal hinfahren und dann mal sehen was die frau mir da senn wieder erzählt.
ich denke auch da muß das datum der ersten erteilung rein.
werde auch darauf bestehen.
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and_brandt
Beitrag 17.01.2010, 09:11
Beitrag #6


Neuling


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unter 11 steht das datum der gültigkeit. november 2014.
das machen sie bei uns jetzt auch neu. sonst hat man z.b. am 10.10 09 beantragt. dann stand unter 11 09.10.14
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Jens
Beitrag 17.01.2010, 09:17
Beitrag #7


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Zitat (and_brandt @ 17.01.2010, 09:11) *
das machen sie bei uns jetzt auch neu.

Das liegt daran, daß im §24 FeV 2008 der Passus
Zitat
Grundlage der Bemessung der Geltungsdauer der verlängerten Fahrerlaubnis ist das Datum des Tages, an dem die zu verlängernde Fahrerlaubnis endet.
neu eingefügt wurde.


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and_brandt
Beitrag 17.01.2010, 12:18
Beitrag #8


Neuling


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aha.
aber trotzdem müsste doch beim datum der erteilung unter 10 das datum rein an dem ich das erste mal die klasse bekommen habe.
bei meinen kollegen die über 50 sind die klassen c , ce... mit dem richtigen datum versehen . nur d, de mit dem falschen.
bei einem der nach mir seinen führerschein verlängern ließ ist das auch wieder richtig.
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Jens
Beitrag 17.01.2010, 12:24
Beitrag #9


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Zitat (and_brandt @ 17.01.2010, 12:18) *
aber trotzdem müsste doch beim datum der erteilung unter 10 das datum rein an dem ich das erste mal die klasse bekommen habe.

Seh ich genauso.


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and_brandt
Beitrag 17.01.2010, 12:36
Beitrag #10


Neuling


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ich werde morgen mal hin . mal sehen was mir da gesagt wird.
ich werde hier berichten.
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Gast_buerger_*
Beitrag 17.01.2010, 15:02
Beitrag #11





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Mal etwas über den Tellerrand schauen laugh2.gif

Führerschein wird verlängert, so wie hier beim TE auf 5 Jahre plus X Monate. Da gegen würde aber § 23 sprechen.

Führerschein wird verlängert mit Ablauf Datum, aber 1-2 Monate vor Stichtag. Jetzt hätte man zwar eine Verlängerung ab(2 Monate früher)und bis Datum in Spalte 10 wäre das doch Fahren ohne Gültige Fahrerlaubnis bis dahin.

Führerschein wird 2 Monate vorher verlängert und der alte bleibt bis zum Stichtag gültig und wird so lange weiter benutzt. Somit hätte man 2 Führerscheine was ja Verboten ist (A,B,BE…Klassen)

Führerschein wird verlängert darf aber erst gegen den alten am Stichtag ausgehändigt werden und der alter wird dann einbehalten.

Kann es sein, das man zwar den §24 geändert hat, aber irgendwie beißt er sich ja mit §23 think.gif

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Jens
Beitrag 17.01.2010, 15:12
Beitrag #12


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Zitat (§24 Abs. 1 FeV)
Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird auf Antrag des Inhabers jeweils um die in § 23 Abs. 1 Satz 2 angegebenen Zeiträume verlängert

Grundlage der Bemessung der Geltungsdauer der verlängerten Fahrerlaubnis ist das Datum des Tages, an dem die zu verlängernde Fahrerlaubnis endet. …

Daraus ergibt sich nach meinem Dafürhalten, daß im Rahmen einer Verlängerung die Gültigkeitsdauer länger als fünf Jahre sein kann und darf.


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Gast_buerger_*
Beitrag 17.01.2010, 15:18
Beitrag #13





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Hallo Jens

Richtig, aber im 23er heißt es
Zitat
Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.


Oder steht der 23er bei einer verlängerung aussen vor think.gif
wavey.gif
p.s. ist die beantragung einer Verlängerung nicht irgendwie auch ein"Auftrag" zur Herstellung eines Führerscheins?
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Jens
Beitrag 17.01.2010, 15:19
Beitrag #14


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Zitat (buerger @ 17.01.2010, 15:18) *
Oder steht der 23er bei einer verlängerung aussen vor think.gif

yes.gif Der kommt nur dann zum Tragen, wenn man eine abgelaufene Klasse verlängert (was ja im Prinzip eine Neuerteilung ist).


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Gast_buerger_*
Beitrag 17.01.2010, 15:21
Beitrag #15





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Na dann kann ich mich ja wieder vom Tellerrand zurück ziehen laugh2.gif

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Polo79
Beitrag 18.01.2010, 19:00
Beitrag #16


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Zitat (Jens @ 17.01.2010, 15:12) *
Daraus ergibt sich nach meinem Dafürhalten, daß im Rahmen einer Verlängerung die Gültigkeitsdauer länger als fünf Jahre sein kann und darf.
Es gibt ja keine maximale Gültigkeitsdauer. Die FE darf nur nicht länger als 5 Jahre erteilt/verlängert werden. Und das wird eingehalten, denn die Verlängerung erfolgt quasi erst mit Ablauf der vorangegangenen Gültigkeitsdauer.

M.E. wäre aber eine Klarstellung ab wann man den Verlängerungsantrag stellen darf wünschenswert.


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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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and_brandt
Beitrag 18.01.2010, 20:10
Beitrag #17


Neuling


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hallo!
so heute war ich bei der führerscheinstelle bei der kreisverwaltung.
als ich das problem mit den falschen daten ansprach. guckte mich die mitarbeiterin ganz groß an. sie meinte solche fälle gab es bisher noch nie. darauf hin habe ich ihr gesagt, daß es bei mir im betrieb noch mehrere falsche führerscheine im umlauf sind.
sie holte sich die akte mit dem alten führerschein und fragte mich ob ich den neuen abholen möchte oder ob ich ihn mir zuschicken lassen möchte.
ich lasse ihn mir zuschicken und habe den alten falschen gleich abgegeben. jetzt fahre ich mit einen vorläufigen rum.
jedenfalls bin ich froh wieder die richtigen daten im führerschein zu haben.
danke an euch
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Jens
Beitrag 18.01.2010, 20:10
Beitrag #18


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Schön für dich. Danke für die Rückmeldung. wavey.gif


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and_brandt
Beitrag 18.01.2010, 20:28
Beitrag #19


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gern geschehen rolleyes.gif
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Gast_buerger_*
Beitrag 18.01.2010, 20:43
Beitrag #20





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Hallo and_brandt

Möchte mich @Jens anschliessen, danke für die Rückmeldung.

Ich habe mich aber doch noch mal mit den thema beschäftigt.
Zitat
sonst hat man z.b. am 10.10 09 beantragt. dann stand unter 11 09.10.14

Ich habe mal die Begründung von 2008 rausgesucht. Da raus lese ich genau diese Vorgehen weise von damals und deshalb wurde auch § 24 geändert um auf genau 5 Jahre zu kommen.
Zitat
Begründung:
Die bisherige Formulierung würde in Anwendung der Vorschriften über die
Fristberechnung nach § 31 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz, §§ 187 bis
193, insbesondere § 188 Abs. 2, Bürgerliches Gesetzbuch zu einer Verlängerung
der Fahrerlaubnis um fünf Jahre plus ein Tag führen. Die Korrektur führt
zu einer Verlängerung um fünf Jahre.

Quelle

Hallo Polo
Zitat
Die FE darf nur nicht länger als 5 Jahre erteilt/verlängert werden


Darüber stolper ich ja auch crybaby.gif ,

Mal angenommen Stichtag wäre der 01.03.2010 (ablauf). Jetzt kann ich aber den Verlängerten Führerschein bereits am 15.02.2010 abholen. Im neuen Führerschein steht jetzt unter Spalte 10 der 01.03.2010 was mache ich denn die 14 Tage ohne eine gültige Klasse CE, den alten muss ich ja abgeben bzw. der wird Ungültig gemacht. Eine Verlängerung über 5 Jahre darf es doch nicht geben oder, womit wird das begründen wenn man es machen kann?

Das einzige was ich gefunden habe ist der § 31 Abs. 7 Verwaltungsverfahrensgesetz
Zitat
(7) Fristen, die von einer Behörde gesetzt sind, können verlängert werden. Sind solche Fristen bereits abgelaufen, so können sie rückwirkend verlängert werden, insbesondere wenn es unbillig wäre, die durch den Fristablauf eingetretenen Rechtsfolgen bestehen zu lassen. Die Behörde kann die Verlängerung der Frist nach § 36 mit einer Nebenbestimmung verbinden.

Kann man diesen Abs. anwenden um die Fristen der FeV nach Belieben zu verändern think.gif

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Jens
Beitrag 18.01.2010, 20:50
Beitrag #21


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Zitat (buerger @ 18.01.2010, 20:43) *
Mal angenommen Stichtag wäre der 01.03.2010 (ablauf). Jetzt kann ich aber den Verlängerten Führerschein bereits am 15.02.2010 abholen. Im neuen Führerschein steht jetzt unter Spalte 10 der 01.03.2010

Dann ist das Datum unter 10 falsch. Genau das ist doch, worum es @and_brandt ging. Wenn du deine gültige Klasse CE/DE verlängerst, bleibt unter 10 das Datum der Ersterteilung eingetragen. Eine Verlängerung ist keine Erteilung, somit darf unter 10 auch kein anderes Daum eingetragen werden als das, was im alten FS eingetragen ist.

Und zu deiner Fünf-Jahres-Problematik:
Bei der Ersterteilung wird auf fünf Jahre erteilt. Dann wird irgendwann um fünf Jahre verlängert. Daß du dadurch zu einem bestimmten Zeitpunkt einen FS in Händen hältst, der eine Gültigkeitsdauer von mehr als fünf Jahren hat, widerspricht weder §23 noch §24. Es wird dir ja eben durch die Verlängerung keine FE mit mehr als 5 Jahren Gültigkeitsdauer erteilt.


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Polo79
Beitrag 18.01.2010, 20:54
Beitrag #22


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Ich glaube Du verwechselst einfach Verlängerung der Gültigkeit um einen Zeitraum X (maximal 5 Jahre) mit Gültigkeitszeitraum Y (nicht festgelegt).

Angenommen, Du hast einen 1 Jahres-Vertrag bei Deinem Arbeitgeber, von 01.01 bis 31.12.
Wenn der Chef Dir nun am 01.10. einen Anschlussvertrag um 1 Jahr anbietet, hast Du quasi einen Vertrag mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Monaten. Trotzdem wurde Dein alter Vertrag im Prinzip nur um genau 1 Jahr verlängert.
Alles klar? wink.gif


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Gast_buerger_*
Beitrag 18.01.2010, 21:13
Beitrag #23





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Mag sein das ich jetzt etwas neben der spur bin, deshalb frag ich einfach nach.

Zur erst Erteilung, aus meinen ganzen Führerschein kann man nicht rauslesen das ich den 2/CE seit 1972 habe.

Bei mir steht durch sternchen markiert spalte 10, 16.08.05 und spalte 11, 15.07.10. Durch die damalige regelung habe ich 1 Monat von den 5 Jahren verloren. Mit ist ja dann später aufgefallen das ich die 172 nicht mehr hatte.

Auf nachfrage wurde mir erklärt das ich durch die nicht rechtzeite fertigstellung und aushändigung (2 oder 3 wochen ohne gültiger CE klasse) einen gewissen besitzstand verloren habe, da mir aber die 172 nicht wichtig war, habe ich mir auch weiter keine Gedanken gemacht.

Gehen wir mal davon aus ich Verlänger 2010, welches Datum steht dann unter 10 think.gif

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Jens
Beitrag 18.01.2010, 21:23
Beitrag #24


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16.08.05


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Polo79
Beitrag 18.01.2010, 21:29
Beitrag #25


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15.07.2015. wink.gif

PS: Stell doch mal jetzt den Antrag, wäre interessant zu sehen, ob das ein halbes Jahr vorher geht. whistling.gif


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Gast_buerger_*
Beitrag 18.01.2010, 21:32
Beitrag #26





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Zitat (Jens @ 18.01.2010, 21:23) *
16.08.05


Ok, Danke Jens

Ich hatte ja meine erste Verlängerung 2000, ich weiß jetzt natürlich nicht ob dort nun 1972 oder 2000 stand

Wäre der ablauf 2005 fristgemäss verlaufen, müsste dann doch 1972 unter Spalte 10 stehen ?

Jetzt ist mir natürlich auch klar, wo bei mir der Fehler lag.

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Mr.T
Beitrag 18.01.2010, 21:34
Beitrag #27


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Zitat (Polo79 @ 18.01.2010, 21:29) *
15.07.2015. blink.gif
Hä? unsure.gif Wie kann 2010 als Erteilungsdatum der 15.07.2015 im Führerschein stehen? unsure.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_buerger_*
Beitrag 18.01.2010, 21:34
Beitrag #28





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Zitat (Polo79 @ 18.01.2010, 21:29) *
15.07.2015. wink.gif

PS: Stell doch mal jetzt den Antrag, wäre interessant zu sehen, ob das ein halbes Jahr vorher geht. whistling.gif


Ich denke mal , ich stelle keinen Antrag mehr.

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Jens
Beitrag 18.01.2010, 21:35
Beitrag #29


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Zitat (Polo79 @ 18.01.2010, 21:29) *
15.07.2015. wink.gif
blink.gif
Kann es sein, daß du die Frage
Zitat (buerger @ 18.01.2010, 21:13) *
welches Datum steht dann unter 10 think.gif
nicht richtig gelesen hast?


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Polo79
Beitrag 18.01.2010, 21:42
Beitrag #30


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Ja. blushing.gif
Ich denke, auch ohne Jeopardy-Kenntnisse dürfte klar sein, was ich gelesen habe. laugh2.gif

Zitat (buerger @ 18.01.2010, 21:34) *
Ich denke mal , ich stelle keinen Antrag mehr.
Och... huh.gif


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and_brandt
Beitrag 19.01.2010, 19:16
Beitrag #31


Neuling


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hallo nochmal
ich habe eure beiträge gelesen und da ging es doch darum ob man 6 monate früher verlängern kann.
das kann man.
ein kollege hat im oktober 09 seine verlängerung beantragt.seine klassen c, d, de....waren noch gültig bis april 10.
er hat mit den untersuchungen und dem "idiotentest " schon so früh angefangen weil er angst hatte etwas knnte sein.( gesundheit...)
und da alles i.o. war hat er alles gleich beantragt und auch bekommen.
er hat auch gleich die richtigen daten unter 10 gehabt, denn er hat die frauen vom amt gleich darauf aufmerksam gemacht.im antrag standen auch schon für 10 die falschen daten rolleyes.gif
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