Geblitzt - laut Tacho aber nicht zu schnell |
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Geblitzt - laut Tacho aber nicht zu schnell |
19.01.2010, 14:27
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 19.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52324 |
Wir sind am 25.11.09 im 50er Bereich geblitzt worden. verwundert schauten wir aufs Tacho max 53 KM/h gefahren. Alle anderen Autos die uns rechts überholten wurden nicht Geblitzt. Auch aufgrund der Wetterverhältnisse (dunkel, regen, Baustellle) sind wir nicht zu schnell gefahren. Habe dann am 19.12. 09 die Verwarnung bekommen. Habe gleich einspruch peer Mail eingelegt am 20.12.09. Da ich bis heute nichts mehr gehört habe trotz zwischenanfrage hatte ich die Sache abgehakt und die Unterlagen in die Tonne geschmissen. Aber............heute war ein schreiben in der Post "die Geschwindiggkeit wurde mindesten 75m vor Blitzstelle aufgenommen. zu diesem Zeitpunkt war die Geschwindigkeit überschritten. Die Messung ist nicht zu beanstanden." Für mich auf Deutsch ..Mund Halten Und Zahlen. Habe gleich dort angerufen und nochmals gesagt dass wir zu Zweit im Auto saßen und 1000% sicher sind dass wir nicht zu schnell gefahren sind. Die Antwort war nur das Bild zählt ich könne es ja persönlich einsehen. Also eigentlich hab ich keine Chance auf mein Recht. Mano dabei is doch bekannt das die dinger auch nicht immer richtig funktionieren ( bin nämlich schon mit Fahradanhäger mit zwei Kinder geblitzt worden) Vielleicht gibts hier Rat |
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19.01.2010, 14:32
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Hallo und willkommen im Forum.
Von welcher Überschreitung reden wir überhaupt? -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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19.01.2010, 14:33
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30594 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Habe dann am 19.12. 09 die Verwarnung bekommen. Habe gleich einspruch peer Mail eingelegt am 20.12.09. Gegen eine Verwarnung kann man keinen Einspruch einlegen, daß geht erst beim Bußgeldbescheid. Wie hoch ist denn die Übertretung, die dir vorgeworfen wird? -------------------- |
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19.01.2010, 14:40
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Herzlich Willkommen im Verkehrsportal.
verwundert schauten wir aufs Tacho max 53 KM/h gefahren. Zwischen Zeitpunkt des Blitzes und "auf den Tacho schauen" liegen 1-1,5 Sekunden. Wenn du vor Schreck wegen des Blitzers "nur" vom Gas gegangen bist, dann verzögert das Auto um ein paar km/h. Wenn du gar unwillkürlich gebremst hast, können es deutlich mehr sein. Die Aussage eines Beifahrers ist beim Thema "Geschwindigkeit ablesen" nicht zu gebrauchen. Geschwindigkeiten kannst du vom Tacho nur "gerade" (also vom Fahrersitz aus) ablesen, von anderen Positionen wird es ungenau, da Zeiger und Tachoskala nicht übereinander liegen. Alle anderen Autos die uns rechts überholten wurden nicht Geblitzt. Das ist auch nicht nötig. Habe dann am 19.12. 09 die Verwarnung bekommen. Habe gleich einspruch peer Mail eingelegt am 20.12.09. Wieviel wurde dir denn vorgeworfen? Kann ja nicht viel sein. Für mich auf Deutsch ..Mund Halten Und Zahlen. Das interpretierst du falsch. Die Bußgeldstelle sagt nur "wir haben aus unserer Sicht alles richtig gemacht. Also eigentlich hab ich keine Chance auf mein Recht. Es ist die Frage, was du mit "dein Recht" meinst. Du hast natürlich die Chance auf eine objektive Beurteilung. Gegen den Bußgeldbescheid kannst du Einspruch einlegen, dann wird ein Richter die Sache entscheiden. Im Urteil wird er sich auf das Messprotokoll stützen, das geführt wurde. Wenn das in Ordnung ist, wirst du zahlen müssen. Wenn nicht, dann bist du aus der Sache raus. Mano dabei is doch bekannt das die dinger auch nicht immer richtig funktionieren ( bin nämlich schon mit Fahradanhäger mit zwei Kinder geblitzt worden) Was willst du damit sagen? Die "Dinger" sind i.a.R. sehr genau, wenn sie richtig bedient werden. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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19.01.2010, 14:43
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Manche dieser Dinger sind sogar so genau, daß nur dann ein Ergebnis angezeigt wird, wenn keine Fehler gemacht wurden.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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19.01.2010, 14:53
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10016 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
die Geschwindiggkeit wurde mindesten 75m vor Blitzstelle aufgenommen. Das kann ich nicht glauben. Meines Wissens funktioniert das Radar nicht so weit (oder doch?), aber vielmehr frage ich mich wie da ein korrektes Foto zustande kommen soll. Auf 75m geht es nicht und wenn erst 50m später (ca. 3 sek.) geblitzt wird ist die Chance extrem hoch, dass man entweder niemanden oder den falschen erwischt.Das wäre für mich bzw. einen Rechtsanwalt bestimmt ein Ansatzpunkt. -------------------- Wer bremst hat Angst
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19.01.2010, 14:59
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30594 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Meines Wissens funktioniert das Radar nicht so weit (oder doch?) Das PoliScan Speed hat laut Hersteller einen Arbeitsbereich bis zu 75m (Technische Broschüre, PDF 841KB) -------------------- |
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19.01.2010, 15:52
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 |
Ich bin zwar auch schon mit 55 km/h laut Tacho geblitzt worden, aber kam nie was.
Du bist dir auch sicher 75m davor nicht zu schnell gewesen zu sein? |
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20.01.2010, 15:57
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#9
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 19.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52324 |
Also leider dachte ich die Sache sei ja abgehakt hab das erste schreiben ja vor 3 Tagen in den Müll
aber wenn ich mich da recht errinnere soll ich laut abzug kanpp 58 km/H gefahren sein!? Bin mir sicher dass ich nicht zu schnell war da auf dieser Straße min. 3 Feste Blitzer sind. Hab nochmal ne Kopie angefordert und mich inzwischen etwas abgeregt. Nichts desto trotz bin ich nich zu schnell gewesen und deswegen nen Anwalt einschalten? Hab ja ne Rechtschutz. Aber wegen 15.00€ , son Aufwand zu betreiben damit rechnen die ja. Werds wohl zahlen müssen........................... bin einfach nur enttäuscht dass man eigentlich keine Chance hat. Ach und das mit dem Fahrradanhänger war in der 30 Zone, bin mind. 35km/h gefahren laut denen im Auto (hab das bild leider nicht bekommen ) Der Beitrag wurde von Mamataxi bearbeitet: 20.01.2010, 16:01 |
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20.01.2010, 16:42
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30594 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich hab die Frage von @Mystikal in einen eigenen Thread verschoben.
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20.01.2010, 17:20
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17387 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Hab nochmal ne Kopie angefordert und mich inzwischen etwas abgeregt. (...) Du solltest aber wissen, dass zu den ursprünglichen 15 € jetzt noch wohl 23,50 € Gebühren und Auslagen hinzukommen da Du das Verwarngeldangebot nicht angenommen hast.Aber wegen 15.00€ , son Aufwand zu betreiben damit rechnen die ja. Werds wohl zahlen müssen........................... Macht also summa summarum 38,50 €. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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20.01.2010, 18:22
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
aber wenn ich mich da recht errinnere soll ich laut abzug kanpp 58 km/H gefahren sein!? Toleranzabzug von der Messung sind schon 3km/h. Dein Tacho geht auch noch ungenau. Du müsstest irgendwas "Mitte 60" auf dem Tacho gehabt haben. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 02.01.2025 - 23:36 |