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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 ![]() |
Womo 7,5t+Anhänger 12t (ohne Ladung) --> Mautfrei Womo 7,5t+Anhänger 12t (mit LAdung) --> gesamtkombi Mautpflichtig H-Fzg 12t+Anhänger 12t (ohne Ladung) --> Mautfrei H-Fzg 12t+Anhänger 11,99t (mit LAdung) --> Mautfrei H-Fzg 12t+Anhänger 11,99t (mit Ladung) --> Mautfrei die Logik erschliesst sich mir nicht... kann mir da jemand weiterhelfen? Gruss Kami -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Was ist ein H-Fzg?
§ 1 Abs. 1 ABMG: Zitat "Für die Benutzung der Bundesautobahnen mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, 1. die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden und 2. deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt, ist eine Gebühr ...... zu entrichten (Maut)." Demnach kommt es auf die Zweckbestimmung des Fahrzeugs an. Nur wenn es sich dabei um ein Fahrzeug zur ausschließlichen Güterbeförderung handelt oder wenn dieses Fahrzeug ausschließlich für diesen Zweck eingesetzt wird, und wenn das zulässige Gesamtgewicht (also auch der Fahrzeugkombination) mindestens 12 t beträgt, fällt Maut an. Bei einem Wohnmobil, das in der Regel anderen Zwecken dient, kann ich mir das demnach in keinem Fall vorstellen. Die Befreiungen von der Mautpflicht finden sich in § 1 Abs. 2 ABMG: Zitat "1. Kraftomnibusse,
2. Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes, 3. Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden, 4. Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden, 5. Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden. Voraussetzung für die Mautbefreiung nach Satz 1 Nr. 2 bis 4 ist, dass die Fahrzeuge als für die dort genannten Zwecke bestimmt erkennbar sind. " |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2819 Beigetreten: 25.10.2009 Wohnort: Prignitz Mitglieds-Nr.: 51134 ![]() |
Hallo Kami,
was ist ein H-Fzg? Wohnmobil mit Anhänger+Ladung mautpflichtig??? ![]() ![]() ![]() Gruß Der Dicke -------------------- Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
und wenn das zulässige Gesamtgewicht (also auch der Fahrzeugkombination) mindestens 12 t beträgt, fällt Maut an. Bei einem Wohnmobil, das in der Regel anderen Zwecken dient, kann ich mir das demnach in keinem Fall vorstellen. Richtig - ebensowenig aber offenbar das BAG einen 12t-Anhänger mit privater Ladung ![]() Worauf mir die ganze "Logik" zu basieren scheint:
![]() c.s. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Danke für die Aufklärung bezüglich "H".
![]() Aber wer setzt schon einen Oldtimer mit H-Kennzeichen ausschließlichen im Güterverkehr ein? ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 ![]() |
... er muss es ja nicht ausschließlich einsetzen, es reicht ja aus wenn das Fahrzeuge für den ausschließlichen Einsatz (bauartbedingt) bestimmt ist. Leerfahrten sind in der Maut inbegriffen.
-------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 ![]() |
hier ginge es eher darum an Verschiedenen Fahrzeugen die im Bekanntenkreis vorhanden sind einen Anhänger zu betreiben, z.B. um unsere "Spassfahrzeuge" wie IFA W50, Suzi sj410, lada niva gesammelt zu nem Offroad-Fahrgelände zu schaffen.
Gruss Kami -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Ausnahmen von der Regel gibt es sicherlich. Und konstruieren kann man auch Einiges. Darum sollte der TE einfach seine Frage, die ja vermutlich einen realistischen Hintergrund hat, konkretisieren.
![]() Edit: Ich habe gerade erst die vorstehende Antwort von Kami gesehen. Dann sollte die Frage wohl beantwortet sein: es hängt vom Charakter und ursprünglichen Verwendungszweck sowie dem zGG der für die Beförderungen zu benutzenden Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombination ab. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 ![]() |
Zugfahrzeuge:
Magirus Jupiter 6x6 So-Kfz Bautruppwagen m.H zgM 15t- Anhängelast 13t MAN 630 SO-Kfz Wohnmobil m.H zgM 13?t - Anhängelast 10t Hanomag Al28 So-Kfz Wohnmobil m.H zgM 6,5t - Anhängelast 5,8t (da muss er ziemlich Leer sein) Unimog 404 SO-Kfz Wohnmobil m.H zgm 4,5t - Anhängelast 6,6t Magirus 170D11 So-Kfz Wohnmobil zgM 7,5t - Anhängelast 10t Gruss Kami -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
H-Fzg 12t+Anhänger 11,99t (mit LAdung) --> Mautfrei H-Fzg 12t+Anhänger 11,99t (mit Ladung) --> Mautfrei Okay, das mit dem "Mautfrei" ist schon klar - aber wo ist der mautrechtliche Unterschied zwischen Zitat LAdung und Zitat Ladung ![]() Bin ich wirklich der Erste, dem das auffällt? ![]() SCNR ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 ![]() |
-------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.06.2024 - 10:13 |