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> Mautpflicht, ja oder nein?
Kami
Beitrag 26.01.2010, 15:38
Beitrag #1


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ich hab hier mal ein paar Kombis und die Aussagen vom BAG (leider nur telefonisch) - stimmen die?

Womo 7,5t+Anhänger 12t (ohne Ladung)
--> Mautfrei
Womo 7,5t+Anhänger 12t (mit LAdung)
--> gesamtkombi Mautpflichtig


H-Fzg 12t+Anhänger 12t (ohne Ladung)
--> Mautfrei


H-Fzg 12t+Anhänger 11,99t (mit LAdung)
--> Mautfrei


H-Fzg 12t+Anhänger 11,99t (mit Ladung)
--> Mautfrei


die Logik erschliesst sich mir nicht... kann mir da jemand weiterhelfen?

Gruss

Kami


--------------------
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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Peter Lustig
Beitrag 26.01.2010, 16:05
Beitrag #2


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Was ist ein H-Fzg?

§ 1 Abs. 1 ABMG:
Zitat
"Für die Benutzung der Bundesautobahnen mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen,
1. die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden und
2. deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt,
ist eine Gebühr ...... zu entrichten (Maut)."


Demnach kommt es auf die Zweckbestimmung des Fahrzeugs an. Nur wenn es sich dabei um ein Fahrzeug zur ausschließlichen Güterbeförderung handelt oder wenn dieses Fahrzeug ausschließlich für diesen Zweck eingesetzt wird, und wenn das zulässige Gesamtgewicht (also auch der Fahrzeugkombination) mindestens 12 t beträgt, fällt Maut an. Bei einem Wohnmobil, das in der Regel anderen Zwecken dient, kann ich mir das demnach in keinem Fall vorstellen.

Die Befreiungen von der Mautpflicht finden sich in § 1 Abs. 2 ABMG:
Zitat
"1. Kraftomnibusse,
2. Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes,
3. Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden,
4. Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
5. Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden.

Voraussetzung für die Mautbefreiung nach Satz 1 Nr. 2 bis 4 ist, dass die Fahrzeuge als für die dort genannten Zwecke bestimmt erkennbar sind. "
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Der Dicke
Beitrag 26.01.2010, 16:09
Beitrag #3


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Hallo Kami,
was ist ein H-Fzg? Wohnmobil mit Anhänger+Ladung mautpflichtig??? blink.gif Ich dachte nur im Güterkraftverkehr? unsure.gif Mist zu langsam ranting.gif

Gruß Der Dicke


--------------------
Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 26.01.2010, 16:20
Beitrag #4


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Zitat (Peter Lustig @ 26.01.2010, 16:05) *
und wenn das zulässige Gesamtgewicht (also auch der Fahrzeugkombination) mindestens 12 t beträgt, fällt Maut an. Bei einem Wohnmobil, das in der Regel anderen Zwecken dient, kann ich mir das demnach in keinem Fall vorstellen.


Richtig - ebensowenig aber offenbar das BAG einen 12t-Anhänger mit privater Ladung wink.gif

Worauf mir die ganze "Logik" zu basieren scheint:

  • WoMo oder H-Kfz (Oldtimer mit H-Kennzeichen!) mit leerem Anhänger gleich welcher zGm: Mautfrei smile.gif
  • dito mit (unterstellt: Nicht privat!) beladenem Anhänger <12t: Mautfrei smile.gif
  • dito mit Anhänger >=12t: Dieser alleine ob seiner zGm - und damit der ganze Zug - mautpflichtig... sad.gif


think.gif
c.s.
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Peter Lustig
Beitrag 26.01.2010, 16:34
Beitrag #5


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Danke für die Aufklärung bezüglich "H". smile.gif

Aber wer setzt schon einen Oldtimer mit H-Kennzeichen ausschließlichen im Güterverkehr ein? think.gif
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frankenstein
Beitrag 26.01.2010, 16:45
Beitrag #6


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... er muss es ja nicht ausschließlich einsetzen, es reicht ja aus wenn das Fahrzeuge für den ausschließlichen Einsatz (bauartbedingt) bestimmt ist. Leerfahrten sind in der Maut inbegriffen.


--------------------
Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Bonsai-Brummi
Beitrag 26.01.2010, 16:53
Beitrag #7


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Zitat (Peter Lustig @ 26.01.2010, 16:34) *
Aber wer setzt schon einen Oldtimer mit H-Kennzeichen ausschließlichen im Güterverkehr ein? think.gif


Was ist mit dem Häuslebauer, der sich zu seinem WoMo in Gestalt eines alten Rundhaubers einen Anhänger leiht, um eine Fuhre Ziegelsteine zu holen...? unsure.gif

think.gif
c.s.
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Kami
Beitrag 26.01.2010, 17:02
Beitrag #8


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hier ginge es eher darum an Verschiedenen Fahrzeugen die im Bekanntenkreis vorhanden sind einen Anhänger zu betreiben, z.B. um unsere "Spassfahrzeuge" wie IFA W50, Suzi sj410, lada niva gesammelt zu nem Offroad-Fahrgelände zu schaffen.

Gruss

Kami


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Peter Lustig
Beitrag 26.01.2010, 17:13
Beitrag #9


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Ausnahmen von der Regel gibt es sicherlich. Und konstruieren kann man auch Einiges. Darum sollte der TE einfach seine Frage, die ja vermutlich einen realistischen Hintergrund hat, konkretisieren. wink.gif

Edit:
Ich habe gerade erst die vorstehende Antwort von Kami gesehen. Dann sollte die Frage wohl beantwortet sein: es hängt vom Charakter und ursprünglichen Verwendungszweck sowie dem zGG der für die Beförderungen zu benutzenden Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombination ab.
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Kami
Beitrag 26.01.2010, 17:22
Beitrag #10


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Zugfahrzeuge:

Magirus Jupiter 6x6 So-Kfz Bautruppwagen m.H zgM 15t- Anhängelast 13t
MAN 630 SO-Kfz Wohnmobil m.H zgM 13?t - Anhängelast 10t
Hanomag Al28 So-Kfz Wohnmobil m.H zgM 6,5t - Anhängelast 5,8t (da muss er ziemlich Leer sein)
Unimog 404 SO-Kfz Wohnmobil m.H zgm 4,5t - Anhängelast 6,6t
Magirus 170D11 So-Kfz Wohnmobil zgM 7,5t - Anhängelast 10t

Gruss

Kami


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Ichtyos
Beitrag 26.01.2010, 22:15
Beitrag #11


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Zitat (Kami @ 26.01.2010, 15:38) *
H-Fzg 12t+Anhänger 11,99t (mit LAdung)
--> Mautfrei


H-Fzg 12t+Anhänger 11,99t (mit Ladung)
--> Mautfrei

Okay, das mit dem "Mautfrei" ist schon klar - aber wo ist der mautrechtliche Unterschied zwischen
Zitat
LAdung
und
Zitat
Ladung
blink.gif

Bin ich wirklich der Erste, dem das auffällt? unsure.gif

SCNR laugh2.gif


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Kami
Beitrag 27.01.2010, 15:16
Beitrag #12


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sollte sich erledigt haben...
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...entry1056934604

Gruss

Kami


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