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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 28.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52479 ![]() |
das ist mein zweites Posting und ich würde gerne hiermit eine Frage an die Profis stellen. Es bezieht sich hauptsächlich auf Cannabis im Blut, und in wie weit der Führerschein in Gefahr ist wenn dieses gefunden wird. Ich habe viel gelesen, finde aber jedoch nichts konkretes bezüglich folgenden Falles. Mein Sohn wurde vor 4 Wochen in NDS von der Polizei angehalten und auf Drogen per Blutentnahme getestet, was ihm seitdem große Sorgen bereitet, da er selbstständig und deshalb auf seinen Führerschein angewiesen ist. Die Polizei haben keine "Ausfallerscheinungen" außer "gerötete Augen" (was auch immer das heißen mag) feststellen können, und der Arzt hat sich auch gewundert warum er angehalten wurde. Er ist gelegentlicher Konsument von Cannabis und raucht i.d.R alle 4-5 Wochen ein oder zwei Joints, aber nur wenn er 3-4 Tage nicht fahren muss, da er ja keine berauschte Fahrt machen möchte. Finde ich auch vernünftig von ihm. Seine Werte kamen am Montag an und sehen so aus aufm Blatt: THC- 0,2ng/ml THC-COOH- 18ng/ml Er hat mir das alles vor ein paar Tagen mitgeteilt, und ich bin, wie er, etwas durch den Wind. Droht ihn einen Führerscheinentzug? MPU? Bußgeld? Vielen Dank im Voraus! Der Beitrag wurde von freethinker bearbeitet: 29.01.2010, 15:37 |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Die festgestellten Werte "reichen" für eine berauschte Fahrt nicht aus. Ein Bußgeldbescheid wird nicht folgen, ebensowenig Maßnahmen der Führerscheinstelle.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Da der aktive Wert unter 1,0 ng/ml liegt, handelt es sich nicht um eine Trunkenheitsfahrt, so dass kein Bußgeldbescheid mit einmonatigem Fahrverbot kommt.
Der passive Wert von 18 ng/ml schließt meines Erachtens regelmäßigen Konsum aus. Zur Zeit ist es deshalb egal, ob es sich um einmaligen Probierkonsum oder um gelegentlichen Konsum mit Trennvermögen handelt, da in beiden Fällen die Führerscheinstelle keine Maßnahme ergreifen darf. Wenn er aber weiter konsumiert und mal mit mindestens 1,0 aktivem THC erwischt werden sollte, dann ist der Führerschein futsch, da damit dann gelegentlicher (=mehr als einmaliger) Konsum ohne Trennvermögen feststeht, was mit der Kraftfahreignung nicht vereinbar ist. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Beitrag
#4
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 28.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52479 ![]() |
Danke für die schnellen Antworten...
Das heißt, er braucht sich keine Sorgen um seinen Führerschein zu machen? Die Führerscheinbehörde hat also keine Handhabe mit aktiven Werten unter 1ng/ml, wenn ich das richtig verstanden habe? Wenn er wieder angehalten wird, und unter 1ng/ml hat, ist auch keine Handhabe vorhanden? @Uwe: warum "Zur Zeit ist es deshalb egal" ? Danke nochmal für die Hilfe! Der Beitrag wurde von freethinker bearbeitet: 29.01.2010, 16:28 |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 890 Beigetreten: 10.05.2009 Wohnort: Stuttgarter Raum Mitglieds-Nr.: 48313 ![]() |
Hmm, jetzt bin ich wieder etwas verwirrt - darf denn die FEB (sofern sie davon erfährt) nicht ein ÄG anordnen, um die Konsumform festzustellen?
-------------------- nothing is what it seems 2 be
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Gast_klaus62_* |
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#6
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@Uwe: warum "Zur Zeit ist es deshalb egal" ? Wenn er aber weiter konsumiert und mal mit mindestens 1,0 aktivem THC erwischt werden sollte, dann ist der Führerschein futsch, da damit dann gelegentlicher (=mehr als einmaliger) Konsum ohne Trennvermögen feststeht, was mit der Kraftfahreignung nicht vereinbar ist. wenn dein Sohn wieder einmal unter Drogeneinwirkung angehalten werden sollte(mit mindestens 1,0 aktivem THC), so kann man ihm (wegen der ersten TF) gelegentlichen Konsum nachweisen. dann kann er sich nicht mehr auf einmaligen Konsum berufen ich denke, so meinte es Uwe ![]() |
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#7
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 28.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52479 ![]() |
Danke Klaus , für deine Antwort.
Was ist denn, theoretisch, wenn er wieder angehalten wird und unter dem Grenzwert 1ng/ml aktives) kommt? Gelegentlicher Konsum ist ja erlaubt, Stichwort: Trennvermögen. Wird die FSSt dann tätig, oder besteht in dem Fall noch keine Handhabe für sie? Der Beitrag wurde von freethinker bearbeitet: 30.01.2010, 09:52 |
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Gast_klaus62_* |
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Beitrag
#8
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es kann jetzt sein, dass meine Antwort falsch sein sollte (also bitte ich die Experten jetzt, meine Antwort nicht zu zerpflücken):
dann kann ein äG angeordnet werden. (hoffe die Antwort stimmt) ![]() |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Stimmt leider nicht.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#10
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 28.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52479 ![]() |
Danke Mr. T für die Aufklärung.
Also, es ist nicht so gefährlich für den Führerschein mit nur Abbauprodukten zu fahren. Hauptsache keine aktiven Werte. (natürlich ohne Vorgeschichte) Ich habe in den letzten Tagen viel widersprüchliches gelesen, deswegen frage ich nach. |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Freethinker,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Kann Dein Sohnemann wirklich hundertprozentig sicher sagen, dass er nie in die Verlegenheit kommen wird, fahren zu müssen, obwohl er kurz vorher BTM konsumiert hat? Ich glaube nicht. ![]() Wenn er wirklich so sehr auf seinen Führerschein angewiesen ist (das wiederum ist etwas, was ich ihm und Dir glaube), sollte er so konsequent sein, die Finger von dem BTM zu lassen. Zum Anhalten des Sohnemanns und der Verwunderung des Arztes: Die geröteten Bindehäute sind kein Anhaltspunkt, das ist richtig, aber um jemanden anzuhalten und zu kontrollieren, braucht ein Polizeibeamter keinen konkreten Verdacht. Oft entscheidet das Bauchgefühl, wer angehalten wird, und dass die Beamten einigermaßen richtig lagen, hat sich ja gezeigt. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#12
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 28.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52479 ![]() |
Hallo Nachteule,
Danke für den Beitrag und die nette Begrüßung erstmal!!: einige interessante Punkte. Gilt der Satz aber auch nicht so gestaltet?: Zitat Kann Dein Sohnemann wirklich hundertprozentig sicher sagen, dass er nie in die Verlegenheit kommen wird, fahren zu müssen, obwohl er kurz vorher Alkohol konsumiert hat? Dann müßte man ihm dann auch raten die Finger von Alkohol zu lassen, oder? Ich denke schon ![]() Ich verstehe worauf Sie hinaus möchten, meine Frage ging aber nicht darum ob er das machen sollte oder nicht, sondern die möglichen Folgen einer hypothetischen Situation. Immerhin, danke! |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13798 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Hallo Freethinker,
wenn ich ein Glas Whisky trinke, dann bin ich direkt noch fahrfähig. Wenn ich von einer gesitteten Whisky-Probe komme, dann bin ich, da ich selbst dann nicht eine ganze Flasche kippe, immerhin nach ca. 12 Stunden wieder fahrfähig, und da dies ein geplanter Trink-Anlaß ist, kann ich ihn sehr gut planen. Wenn ich vom Koma-Saufen komme, dann bin ich sicherlích nicht ganz so schnell wieder fahrfähig, und hier wird es in der Tat problematisch. Ja - man sollte deshalb vielleicht vom Koma-Saufen Abstand nehmen. Wenn ich einen (1!) Joint rauche - dann kann für mindestens 24 h nicht ausgeschlossen werden, daß ich ncht noch unter dem Einfluß der Droge stehe. Wir hatten hier im Forum einen Fall, in dem ein Cannabis-Konsument nach 104 Stunden (Einhundertvier!) noch einen THC-Wert von > 1 ng hatte - zugegebenermaßen ein Extremfall, aber man sollte es erwähnen. Ist der Cannabis-Rausch dieses Risiko wert? Dein Sohn versucht, venünftig mit Cannabis umzugehen, und wenn es denn schon sein muß, dann ist es zumindest gut, daß er mehrere Tage nach dem Konsum nicht fahren will. Allerdings hatten wir hier auch schon viele Cannabis-Konsumenten, die auch immer nur an langen Wochenenden oder im Urlaub kifften - bis auf ds eine einzige Mal, wo sie dann auch prompt erwischt wurden. Wie schon oben beschrieben: Dein Sohn ist nun als Cannabis-Konsument bekannt. Sollte er also tatsächlich mal in die Falle gehen, wenn er nicht lange genug gewartet hat und sein Wert ist noch knapp über der magischen Grenze - dann ist der Joker schon weg. Die Luft wird jetzt also dünner. Viele Grüße, H.H. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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#14
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 28.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52479 ![]() |
Hallo Hornblower,
vielen Dank für deine sehr ausgeglichene Antwort; deine Punkte sind sicherlich gut in Betracht zu ziehen. Ich werde das, was mir hier geschrieben wurde, an meinem Sohn weitergeben, mit der Hoffhung, dass er zukünftig gut darüber nachdenkt, wie er mit dieser Substanz umzugehen hat. Er hat, wie Du ja schon erwähnt hast, zumindestens eine vernünftige Einstellung gegenüber Konsum und Fahren, und ich kann nur hoffen, dass er diese weiter behält. Vorschreiben werde ihm nichts; er ist ja ein Mensch und darf sein Leben so gestalten wie er will, ihm müssen die Folgen seines Verhaltens einfach klar sein. besten Dank für die interessante Diskussion! |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Freethinker,
Hornblower hat es ja schon erklärt: Die Zeit, in der Alkohol abgebaut wird und auch im Blut nicht mehr nachweisbar ist, ist wesentlich kürzer als beim BTM - Konsum. Dies insbesondere dann, wenn jemand häufig und viel von beiden konsumiert. Jemand, der regelmäßig viel trinkt und es schafft, auf 2 Promille zu kommen, ist, wenn er tatsächlich nichts mehr trinkt, nach spätestens 24 Stunden wieder bei Null Promille. Jemand, der häufig und viel BTM konsumiert, kann dies nach 24 Stunden nicht von sich behaupten. Nun ist Dein Sohn niemand, der sehr viel kifft, aber was passiert, wenn er einen Joint geraucht hat, und plötzlich erhält er einen Anruf, dass er ganz dringend zur Firma muss oder dass ein Familienangehöriger ihn dringend braucht? Nach einem Glas Alkohol darf er im Normalfall trotzdem noch fahren, vor allem, wenn es schon ein oder zwei Stunden her ist, dass er diesen Alkohol getrunken hat. Bei einem Joint sieht es anders aus, denn hier kann es sein, dass seine Blutwerte noch nicht wieder im grünen Bereich sind. Was dann? Nimmt er sich in so einem Fall tatsächlich ein Taxi? Versteh mich nicht falsch: Ich will Deinen Sohn hier nicht verteufeln und so etwas würde mir gar nicht zustehen. Ich will Dir und Deinem Sohn einfach nur klar machen, dass die Erfahrung gezeigt hat, dass es mit solchen Vorsätzen (3 Tage lang nicht fahren) oftmals nur eine Zeitlang gut geht, und dass die Zeit zwischen Konsum und Fahren immer kürzer wird. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Beitrag
#16
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 10.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68139 ![]() |
Hallooo,
Ich hoffe hier guckt noch jemand rein da diese Diskussion ja jetzt schon etwas her ist. Jetzt meine Frage da Ich mich auch mittlerweile schon dumm gelesen habe im Internet. Wie verhalten sich die THC COOH Werte bei einer Verkehrskontrolle? Was droht mir bei einer Kontrolle wenn ich keinen aktiven Wert aber dennoch einen hohen passiven Wert habe? Also da es bei uns in der Stadt zur Zeit recht heiß her geht mit Verkehrskontrollen habe Ich vor ca 5 Wochen das rauchen sein gelassen weil mir mein Führerschein dann doch ein wenig wichtiger ist wie diese dumme kifferei. Jetzt habe Ich mir mal aus reiner neugierde einen Urintest besorgt und durchgeführt. Dieser reagiert meines Wissens auch auf Abbauprodukte und das erst ab 50ng/ml.... und Ich bin wohl noch deutlich drüber. Habe jahrelang recht viel und fast ununterbrochen gekifft. Wird also noch paar Wochen dauern bis auch der letzte Rest aus meinem Körper ist. Ich gehe mal einfach davon aus das ich keinen aktiven THC Wert mehr habe nach 5 Wochen... anders wie gesagt bei den Abbauprodukten, diese werden wohl noch ein Weilchen brauchen, da Ich auch viel Sport mache im Mom und diese dann auch durch den Fettabbau ins Blut/Urin geraten. Aber was droht mir jetzt wenn sie mich in den nächsten Wochen/Monaten anhalten und positiv auf die THC-COOH Werte testen? Gibt es da auch irgendwelche Grenzen etc? Danke schonmal LG |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Wenn der aktive THC-Wert bei einer Blutprobe unter 1,0 ng/ml liegt, dann droht dem Führerschein nur dann eine akute Gefahr, wenn man Dir regelmäßigen (täglichen oder nahezu täglichen) Konsum nachweisen kann.
Das wird erst bei einem Blutwert an THC-COOH von mindestens 150 ng/ml gegeben. Wenn Du seit mehreren Wochen clean bist, kann der Blutwert aber mit Sicherheit nicht mehr so hoch sein. Im Urin ist das THC-COOH aber wesentlich höher konzentriert (größenordnungsmäßig Faktor 100). D.h. wenn der Urinwert noch über 50 ng/ml liegt, bedeutet das nur, dass der Blutwert an THC-COOH noch nicht unter 0,5 ng/ml gesunken ist. Werte in diesem Bereich sind aber als THC-COOH-Werte schon sehr gering. Mit anderen Worten: man wird Dir vielleicht zur Zeit noch nachweisen können, dass Du irgendwann einmal konsumiert hast. Das ist für sich genommen aber kein Grund, weitere führerscheinrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#18
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 10.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68139 ![]() |
danke danke
also muss Ich mir jetzt keine Sorgen mehr machen wenn Ich angehalten werde, auch wenn Ich sagen wir mal fast 10 Jahre fast jeden Tag gekifft habe und im Falle einer Verkehrskontrolle positiv im Urintest anschlage wegen der THC COOH Werte? oder kann es wegen der Dauer und der Recht hohen Intensität des kiffens noch aktive Werte geben? LG ...und wegen dem Sport und dem damit verbundenen Fettabbau und auslösen des THC aus dem Fettgewebe habe Ich doch Recht oder? Muss mir aber keine Sorgen mehr machen das dadurch ein aktiver THC Wert zusatnde kommt !? ...bzw ein so hoher THC COOH Wert von größer wie 150ng/ml |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Bei früheren regelmäßigen Konsumenten haben wir hier im Forum schon ab und zu mal erlebt, dass der aktive Wert auch etliche Tage nach Konsumende noch oberhalb von 1,0 ng/ml liegt. Diesbezüglich besteht also eine Restgefahr.
Der passive Wert wird aber mit Sicherheit nicht mehr so hoch sein, dass man daraus den früheren regelmäßigen Konsum belegen kann. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 162 Beigetreten: 18.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68221 ![]() |
Finde diese Thematik sehr interessant....schade das die Diskussion eingeschlafen ist. Ein Bekannter von mir wurde zu einem ärtzlichen gutachten geschickt weil er auf einer Feier gekifft hat. In seinem Campingbus wurden 2g Marihuana gefunden und ein abgerauchter Stummel, gefahren wurde nicht. Es wurde zugegeben das im Bus vor ca. 2 Stunden ein Joint geraucht wurde.. Ergebnis des Gutachtens, Gelegentlicher Konsum. Keine MPU, kein FS Entzug. Aussage im Gutachten auf die Frage wie der Konsum in Zukunft sein wird: Kein Konsum mehr.
So und jetzt wird dieser mit Cooh Werten (im normalbereicht unter 75ng bis 150 ng) ohne aktiven THC Wert erwicht. MPU Ja oder nein?? Führerschein Entzug? Lg |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Solange kein fehlendes Trennvermögen (bzw. Kontrollverlust, Persönlichkeitsstörung oder Mischkonsum mit Alkohol) nachgewiesen wird, ist es unschädlich, wenn er den gelegentlichen Konsum wieder aufnimmt.
Die Ausrede: als ich das Kiffen wieder angefangen habe, war ich sturzbetrunken, wäre aber eignungsschädlicher Mischkonsum. Bei THC-COOH-Werten unterhalb von 150 ng/ml bei einer unangekündigten Kontrolle ist der Schluss auf regelmäßigen Konsum nicht möglich, sofern keine weiteren Beweise für regelmäßigen Konsum vorliegen. Doch Achtung: häufiger gelegentlicher Konsum führt oftmals dazu, dass man einen oder mehrere Tage nach dem letzten Konsum noch aktive Werte von mindestens 1,0 ng/ml hat. Damit wäre dann die fehlende Eignung (bzw. in Bayern erhält man im Bereich zwischen 1,0 und 2,0 noch die Gelegenheit, das Trennvermögen in einer MPU zu beweisen) bewiesen. Hier sollte man sich also keineswegs in Sicherheit wiegen. Umgekehrt gilt: die 150 ng/ml Grenze an THC-COOH, ab der regelmäßiger Konsum als nachgewiesen gilt, ist in der Praxis meines Erachtens unerheblich: mir ist kein Fall bekannt, wo diese Grenze überschritten wurde, der aktive Wert aber noch unterhalb von 1,0 ng/ml gelegen hat. Bei jedem Konsum wird halt immer auch ein wenig aktives THC im Fettgewebe eingelagert und dann nach und nach wieder in den Blutkreislauf abgegeben. Bei seltenem oder einmaligem Konsum ist das so wenig, dass der aktive Wert innerhalb von wenigen Stunden unter die 1,0 ng/ml Marke sinkt. Bei häufigerem Konsum kumuliert sich dieser Effekt aber so, dass auch Tage später noch die 1,0 ng/ml Grenze überschritten werden kann. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Beitrag
#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 162 Beigetreten: 18.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68221 ![]() |
Danke Uwe für Deine Ausführung.....lese ja sehr viel hier.....schätze Deine Beiträge.....
man muss sich echt mal bei Euch allen bedanken. Danke |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 22.04.2025 - 14:19 |