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> Neue Verkehrsschilder, Unterschied zwischen altem und neuen 120 Schildern
wekabi
Beitrag 13.04.2010, 10:09
Beitrag #1


Neuling


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Hallo, bin auf der Autobahn geblitzt worden weil ich die 120 überschritten habe. Nun gibt es ja seit 01.09.2009 neue Verkehrsschilder die nur minimal geändert worden sind gegenüber den alten. Die alten sind aber nicht mehr gültig seitdem. Weiß jemand ob das 120 Schild Grafisch auch verändert worden ist?

Mfg Mario
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Jens
Beitrag 13.04.2010, 10:14
Beitrag #2


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Zitat (wekabi @ 13.04.2010, 11:09) *
Nun gibt es ja seit 01.09.2009 neue Verkehrsschilder
Nö, die gibts schon wesentlich länger. Seit dem 1.9.2009 sind aber die alten Varianten ungültig geworden.

Zitat (wekabi @ 13.04.2010, 11:09) *
Weiß jemand ob das 120 Schild Grafisch auch verändert worden ist?
Wenn im Schild nur "120" stand, dann ist es ein gültiges Zeichen, wenn dort aber "120km" drin stand, dann wars ein altes, ungültiges Schild.
Du kannst dir das auf dieser Seite anschauen (einfach bis zum Zeichen 274 runterscrollen).


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HaWeThie
Beitrag 13.04.2010, 10:50
Beitrag #3


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kommt es wirklich nur auf die "km" an?
MW hat das neue Schild doch auch ein anderes Schriftbild.... think.gif


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durban
Beitrag 13.04.2010, 10:53
Beitrag #4


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Es kommt auch auf das Schriftbild an.
Daher bringt es auch nichts, den km- Zusatz einfach zu überkleben.


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C3PO
Beitrag 13.04.2010, 12:22
Beitrag #5


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Zitat
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Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
======================================================================

Pressemitteilung Nr. 103/2010


13. April 2010

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Ramsauer: Alte Verkehrsschilder bleiben gültig

Fehler der alten Bundesregierung bei Novelle der
Straßenverkehrsordnung



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Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat heute in Berlin angekündigt,
dass alte Verkehrsschilder, deren Erscheinungsbild sich 1992 geändert
hat, weiterhin gültig bleiben. Mit diesem Schritt werden Fehler der
alten Bundesregierung bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung
korrigiert.

Ramsauer: "Die alten Verkehrszeichen unterscheiden sich nur
marginal von den heute gängigen Schildern. Ein Austausch ist
deshalb unverhältnismäßig. Auch aus Gründen der
Verkehrssicherheit sind Austauschmaßnahmen nicht notwendig.
Die Minister Tiefensee und Gabriel sind außerdem von der
irrigen Vorstellung ausgegangen, die Schilder würden maximal
15 Jahre halten. Die Praxis beweist, dass Verkehrszeichen
augenscheinlich länger leben und die alten Schilder noch in
gutem Zustand an unseren Straßen stehen. Den Kommunen sage
ich: Setzen Sie das ersparte Geld dafür ein, die Winterschäden
auf Ihren Straßen zu beseitigen."

Hintergrund: Im vergangenen Jahr haben die Minister Tiefensee und
Gabriel mit Zustimmung des Bundesrates die sogenannte
"Schilderwaldnovelle" auf den Weg gebracht. Sie ist am 1.9.2009 in
Kraft getreten. Damit wurde auch eine im Jahr 1992 in die StVO
eingestellte Übergangsregelung (§ 53 Absatz 9) ersatzlos gestrichen.
Mit dieser Regelung behielten die bis zum 1. Juli 1992 aufgestellten
Verkehrszeichen unbefristet ihre Gültigkeit. Die Streichung der
Übergangsregelung führte von einem Tag auf den anderen zur sofortigen
Unwirksamkeit der Schilder alter Gestalt.

Aufgrund der daraus entstandenen Rechtsunsicherheiten für die
Verkehrsteilnehmer sowie des hohen Aufwandes für die Kommunen beim
Austausch der alten Schilder hat Minister Ramsauer eine rechtliche
Überprüfung der "Schilderwaldnovelle" veranlasst.

Ramsauer: "Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Novelle ist wegen
eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte
Zitiergebot nichtig. Das bedeutet: Es gilt weiterhin die StVO
in der Fassung vor dem 1. September 2009. Die alten Schilder
müssen nicht ausgetauscht werden."

Das Bundesverkehrsministerium arbeitet nun mit Nachdruck daran, die
Fehler der Novelle zu korrigieren. Es soll schnellstmöglich ein neuer
Änderungsentwurf vorgelegt werden, dem der Bundesrat dann noch
zustimmen muss. Auf der Verkehrsministerkonferenz am 14./15.April 2010
in Bremen sollen die Länder zu einer schnellen Mitwirkung bewegt
werden.

Ramsauer: "Für mich bleibt es auch bei der Überarbeitung der
Verordnung erklärtes Ziel, der Überbeschilderung auf deutschen
Straßen entgegen zu wirken."
======================================================================

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Klicken Sie bitte hier:
http://www.bmvbs.de/,-1131925/Pressemitteilung.htm
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ukr
Beitrag 13.04.2010, 12:48
Beitrag #6


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Diese Regelung hat mit dem alten Zeichen 274 nichts zu tun. Das ist nämlich schon seit dem Jahr 1999 nicht mehr gültig - daran ändert auch der Herr Ramsauer nichts.
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Wattestäbchen
Beitrag 13.04.2010, 13:51
Beitrag #7


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Also nochmal bitte für mich zum Verständnis: Welche Version der StVO gilt jetzt? Falls wieder die alte Version gilt hat das extreme Auswirkungen auf gelbe Markierungen! Das brauche ich sofort schriftlich.
Hab eben beim Regierungspräsidium angerufen. Die wissen von einer StVO Ungültigkeit nix.


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MfG
Troll

Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.04.2010, 15:27
Beitrag #8


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D. h. die alten Zeichen 274 mit km und die alten Zeichen 290 von vor 1990 gelten auch wieder bzw. alle alten Verkehrszeichen, welche jemals in der BRB ungültig geworden sind think.gif ???????????????

Meint der Peter wirklich alle ???? Und dürfen Alte Verkehrszeichen von vor 1992 auchganz neu aufgestellt werden ????


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durban
Beitrag 13.04.2010, 15:39
Beitrag #9


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Das mit dem Zitiergebot hätte ich von Herrn Ramsauer gerne mal näher erläutert.
An sich ist es ja begrüßenstwert, wenn gemachte Fehler erkannt, eingeräumt und korrigiert werden. Dennoch bleiben Fragen offen. Ich denke, das Einfachste wäre, wenn Herr Ramsauer sich hier selbst mal anmelden würde.


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ukr
Beitrag 13.04.2010, 15:41
Beitrag #10


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Zitat (Heinz Wäscher @ 13.04.2010, 16:27) *
D. h. die alten Zeichen 274 mit km und die alten Zeichen 290 von vor 1990 gelten auch wieder bzw. alle alten Verkehrszeichen, welche jemals in der BRB ungültig geworden sind think.gif ???????????????


Nein. Wenn - und das möchte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch ganz stark bezweifeln - gilt die alte. Und da sind die Übergangsfrsiten 3-16 noch enthalten.
Insofern verweise ich nochmals auf diese Seite:

http://rsa-95.de/StVO-Fristen.htm

Damit bleibt es dabei, daß die alten Schilder nicht neu aufgestellt werden dürfen (Zeichen 123) und das Zeichen 274 und 278 in der alten Gestaltung weiterhin ungültig sind, denn das sind sie seit 1999.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.04.2010, 18:27
Beitrag #11





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Manchmal können Pressemitteilungen auch mehr Verwirrung stiften als Klarheit bringen:
Zitat (Pressemitteilung)
Das bedeutet: Es gilt weiterhin die StVO in der Fassung vor dem 1. September 2009.

Der Witz ist echt gut ...
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Polo79
Beitrag 13.04.2010, 19:17
Beitrag #12


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M.E. meint er damit nur die alten VZ. Da Ramsauer kein Jurist ist, würde ich nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen. unsure.gif


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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