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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 13.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53586 ![]() |
Mfg Mario |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Nun gibt es ja seit 01.09.2009 neue Verkehrsschilder Nö, die gibts schon wesentlich länger. Seit dem 1.9.2009 sind aber die alten Varianten ungültig geworden.Weiß jemand ob das 120 Schild Grafisch auch verändert worden ist? Wenn im Schild nur "120" stand, dann ist es ein gültiges Zeichen, wenn dort aber "120km" drin stand, dann wars ein altes, ungültiges Schild.Du kannst dir das auf dieser Seite anschauen (einfach bis zum Zeichen 274 runterscrollen). -------------------- |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6670 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
kommt es wirklich nur auf die "km" an?
MW hat das neue Schild doch auch ein anderes Schriftbild.... ![]() -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19620 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Es kommt auch auf das Schriftbild an.
Daher bringt es auch nichts, den km- Zusatz einfach zu überkleben. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 438 Beigetreten: 16.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29628 ![]() |
Zitat ======================================================================
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ====================================================================== Pressemitteilung Nr. 103/2010 13. April 2010 ---------------------------------------------------------------------- Ramsauer: Alte Verkehrsschilder bleiben gültig Fehler der alten Bundesregierung bei Novelle der Straßenverkehrsordnung ---------------------------------------------------------------------- Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat heute in Berlin angekündigt, dass alte Verkehrsschilder, deren Erscheinungsbild sich 1992 geändert hat, weiterhin gültig bleiben. Mit diesem Schritt werden Fehler der alten Bundesregierung bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung korrigiert. Ramsauer: "Die alten Verkehrszeichen unterscheiden sich nur marginal von den heute gängigen Schildern. Ein Austausch ist deshalb unverhältnismäßig. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit sind Austauschmaßnahmen nicht notwendig. Die Minister Tiefensee und Gabriel sind außerdem von der irrigen Vorstellung ausgegangen, die Schilder würden maximal 15 Jahre halten. Die Praxis beweist, dass Verkehrszeichen augenscheinlich länger leben und die alten Schilder noch in gutem Zustand an unseren Straßen stehen. Den Kommunen sage ich: Setzen Sie das ersparte Geld dafür ein, die Winterschäden auf Ihren Straßen zu beseitigen." Hintergrund: Im vergangenen Jahr haben die Minister Tiefensee und Gabriel mit Zustimmung des Bundesrates die sogenannte "Schilderwaldnovelle" auf den Weg gebracht. Sie ist am 1.9.2009 in Kraft getreten. Damit wurde auch eine im Jahr 1992 in die StVO eingestellte Übergangsregelung (§ 53 Absatz 9) ersatzlos gestrichen. Mit dieser Regelung behielten die bis zum 1. Juli 1992 aufgestellten Verkehrszeichen unbefristet ihre Gültigkeit. Die Streichung der Übergangsregelung führte von einem Tag auf den anderen zur sofortigen Unwirksamkeit der Schilder alter Gestalt. Aufgrund der daraus entstandenen Rechtsunsicherheiten für die Verkehrsteilnehmer sowie des hohen Aufwandes für die Kommunen beim Austausch der alten Schilder hat Minister Ramsauer eine rechtliche Überprüfung der "Schilderwaldnovelle" veranlasst. Ramsauer: "Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Novelle ist wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nichtig. Das bedeutet: Es gilt weiterhin die StVO in der Fassung vor dem 1. September 2009. Die alten Schilder müssen nicht ausgetauscht werden." Das Bundesverkehrsministerium arbeitet nun mit Nachdruck daran, die Fehler der Novelle zu korrigieren. Es soll schnellstmöglich ein neuer Änderungsentwurf vorgelegt werden, dem der Bundesrat dann noch zustimmen muss. Auf der Verkehrsministerkonferenz am 14./15.April 2010 in Bremen sollen die Länder zu einer schnellen Mitwirkung bewegt werden. Ramsauer: "Für mich bleibt es auch bei der Überarbeitung der Verordnung erklärtes Ziel, der Überbeschilderung auf deutschen Straßen entgegen zu wirken." ====================================================================== Der Inhalt dieser E-Mail kann auch in Ihrem Browser angezeigt werden. Klicken Sie bitte hier: http://www.bmvbs.de/,-1131925/Pressemitteilung.htm |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Diese Regelung hat mit dem alten Zeichen 274 nichts zu tun. Das ist nämlich schon seit dem Jahr 1999 nicht mehr gültig - daran ändert auch der Herr Ramsauer nichts.
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Also nochmal bitte für mich zum Verständnis: Welche Version der StVO gilt jetzt? Falls wieder die alte Version gilt hat das extreme Auswirkungen auf gelbe Markierungen! Das brauche ich sofort schriftlich.
Hab eben beim Regierungspräsidium angerufen. Die wissen von einer StVO Ungültigkeit nix. -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
D. h. die alten Zeichen 274 mit km und die alten Zeichen 290 von vor 1990 gelten auch wieder bzw. alle alten Verkehrszeichen, welche jemals in der BRB ungültig geworden sind
![]() Meint der Peter wirklich alle ???? Und dürfen Alte Verkehrszeichen von vor 1992 auchganz neu aufgestellt werden ???? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19620 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Das mit dem Zitiergebot hätte ich von Herrn Ramsauer gerne mal näher erläutert.
An sich ist es ja begrüßenstwert, wenn gemachte Fehler erkannt, eingeräumt und korrigiert werden. Dennoch bleiben Fragen offen. Ich denke, das Einfachste wäre, wenn Herr Ramsauer sich hier selbst mal anmelden würde. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Beitrag
#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
D. h. die alten Zeichen 274 mit km und die alten Zeichen 290 von vor 1990 gelten auch wieder bzw. alle alten Verkehrszeichen, welche jemals in der BRB ungültig geworden sind ![]() Nein. Wenn - und das möchte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch ganz stark bezweifeln - gilt die alte. Und da sind die Übergangsfrsiten 3-16 noch enthalten. Insofern verweise ich nochmals auf diese Seite: http://rsa-95.de/StVO-Fristen.htm Damit bleibt es dabei, daß die alten Schilder nicht neu aufgestellt werden dürfen (Zeichen 123) und das Zeichen 274 und 278 in der alten Gestaltung weiterhin ungültig sind, denn das sind sie seit 1999. |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#11
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Manchmal können Pressemitteilungen auch mehr Verwirrung stiften als Klarheit bringen:
Zitat (Pressemitteilung) Das bedeutet: Es gilt weiterhin die StVO in der Fassung vor dem 1. September 2009. Der Witz ist echt gut ... |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
M.E. meint er damit nur die alten VZ. Da Ramsauer kein Jurist ist, würde ich nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen.
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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 06:54 |