Erweiterung nach Erteilung und vorheriger Entziehung |
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Erweiterung nach Erteilung und vorheriger Entziehung |
18.04.2010, 15:41
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 18.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53656 |
Da hätte ich jetzt auch mal eine Frage dazu? Mir wurde der Führerschein 1988 entzogen (wegen Alkohol) Ich hatte 1989 meine erst MPU und bin durchgefallen. 1990 hatte ich meine zweite MPU und auch da bin ich leider durchgefallen. Hatte dann im April 2004 die wiedererteilung/neuerteilung beantragt (in Bayern) Die Dame sagte zu mir dann, das ich eine MPU machen muss. Da aber meine Freundin aus BW kommt, habe ich mich dort bei einer Fahrschule angemeldet und konnt meinen B Führerschein ohne Probleme (MPU) machen. Hatte damals die Klassen 2 und 3 Könnte ich jetzt einen Antrag auf neuerteilung der alten Klassen trotzdem stellen und ist alles vorbei? Danke...... |
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18.04.2010, 16:15
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
habe ich mich dort bei einer Fahrschule angemeldet und konnt meinen B Führerschein ohne Probleme (MPU) machen. Wie genau muß man sich das vorstellen? Du hast da einfach einen Antrag auf Ersterteilung gestellt? Oder hast du der zuständigen Füherscheinstellen in Baden-Würrtemberg mitgeteilt, daß dir vorher die Fahrerlaubnis entzogen worden war? -------------------- |
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18.04.2010, 16:34
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 18.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53656 |
Mein Fahrlehrer meinte das wir es einfach versuchen sollten.
Haben es dann auch gemacht, nur hat es etwas länger gedauert weil ja der Tüv Meine Unterlagen aus Bayern angefordert haben. Wie gesagt, weder die Führerscheinstelle noch der Tüv hatten was auszusetzen und ich konnte nach 4 Fahrstunden (Weil ich den Führerschein schon mal hatte) die Prüfung ablegen. Der Beitrag wurde von muc2000 bearbeitet: 18.04.2010, 16:35 |
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18.04.2010, 16:42
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#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Mein Fahrlehrer meinte das wir es einfach versuchen sollten. Was versuchen? Hast du eine Ersterteilung beantragt oder wahrheitsgemäß angegeben, daß du in der Vergangenheit bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis warst? -------------------- |
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18.04.2010, 17:29
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 18.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53656 |
Natürlich habe ich angegeben, das ich schon einmal den Führerschein hatte, deswegen musste ich ja nur 4 Fahrstunden machen.
Und ich musste einen Erstantrag stellen, da es ja 2004 noch nicht die Regelung gab mit der Neuerteilung. |
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Gast_charly68_* |
18.04.2010, 17:32
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#6
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Guests |
Auch in 2004 gab es schon die Möglichkeit einen Neuantrag nach Entzug zu stellen.
Jedoch gab es zum damaligen Zeitpunkt die 2-Jahresfrist. Dies bedeutete daß man nach einem Entzug der länger als 2 Jahre an dauerte, die Prüfungen noch mal ablegen musste. |
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18.04.2010, 17:39
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 18.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53656 |
Wenn Du ganz oben gelesen hättest, dann hättest Du gesehen das der Entzug 1988 war.
Und damals war mir nach der 1 MPU schpn klar, dass ich den Führerschein neu machen muss da er ja 2 Jahre weg war. |
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18.04.2010, 17:56
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1441 Beigetreten: 27.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4564 |
Die 2-Jahresfrist gibt es nicht mehr.
Die Prüfungen musstest Du machen, weil Du seit rund 16 Jahren keinen Führerschein mehr hattest und Dir deshalb (hoffentlich) die Fahrpraxis fehlte. -------------------- Gruß, Andreas
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18.04.2010, 17:58
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 18.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53656 |
Bitte zum Thema zurück
Habe 2004 den B Schein gemacht. Hatte damals die Klassen 2 und 3 Könnte ich jetzt einen Antrag auf neuerteilung der alten Klassen trotzdem stellen und ist alles vorbei |
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Gast_charly68_* |
18.04.2010, 18:14
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#10
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Guests |
Du kannst den Antrag stellen. Nur ob Du sie prüfungsfrei bekommst steht auf einem anderen Stück Papier.
Wende Dich hierfür an die für Dich zuständige FEB, da hier keine allgemein verbindliche Auskunft erteilt werden kann. Schließlich handelt jedes Bundesland und oftmals jede FEB etwas anders. Wenn Du ganz oben gelesen hättest, dann hättest Du gesehen das der Entzug 1988 war. Und damals war mir nach der 1 MPU schpn klar, dass ich den Führerschein neu machen muss da er ja 2 Jahre weg war. Um es klar zu sagen: Der Führerschein musste nach einem Entzug nie neu gemacht werden. Es wurden immer nur die Prüfungen gefordert. Mehr nicht. Wie Du Dich auf die Prüfungen vorbereitet hast war Dein Problem. Ein Besuch des Theorieunterrichts war nicht vorgeschrieben. Ebenso musste man keine Sonderfahrten ableisten. Somit ist dies kein "Führerschein neu machen" und nicht mit einer Ersterteilung zu vergleichen. |
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18.04.2010, 18:19
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 18.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53656 |
OK, Ich habe an keinen Theorieunterricht teilgenommen, musste nur die Prüfungen ablegen.
Was ist das jetzt? Eine Neuerteilung? Kann ich dann nochmal eine Neuerteilung für meinen alen 2 und 3 beantragen ? |
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Gast_charly68_* |
18.04.2010, 18:28
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#12
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Guests |
Du gehst auf die FEB und sagst denen daß Du die Klasse 2 hattest und diese nun in Form der Klasse CE nach erteilt haben möchtest.
Welches Formular dann nötig ist wird Dir dann die Dame auf der FEB schon verraten. Ich vermute mal einen Antrag auf Erweiterung. Grundsätzlich werden aber für die Klasse CE noch ein paar zusätzliche Unterlagen benötigt: - EH-Kurs - ärztliches Gutachten - augenärztliches Gutachten |
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18.04.2010, 18:34
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 18.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53656 |
Dann bedanke ich mich mal für die Antwort
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