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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 19.07.2008 Wohnort: Raum MG Mitglieds-Nr.: 43238 ![]() |
Bitte kurze Info, ob ein Widerspruch lohnt, am 11.03.10 geparkt ohne Scheibe, Zeichen war zum damaligen zeitpunkt ungültig. verwarnung vom 12.04.10 von 5,- wäre an sich banal, wird aber von unserer Gemeinde um satte 23,50 erhöht durch Verwaltungs- und Portogebühr. Möchte dageegen protestieren und die Verwanung abschmettern. Nur Rechtslage derzeit mehr als unklar. Danke für Hilfe -------------------- Wer den Kopf in den Sand steckt, hebt den Hintern hoch zum Reintreten.
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Zeichen war zum damaligen zeitpunkt ungültig Das kann nicht sein. Entweder man folgt der Argumentation des BMVBS, dann ist die 46. Änderungsverodnung nichtig und somit waren die alten Verkehrszeichen zu keinem Zeitpunkt ungültig, oder aber man hält die Argumentation für irrig, somit wäre die 46. Änderungsverodnung gültig und somit das alte Zeichen 314 sowohl zum Zeitpunkt deines Parkens als auch heute noch ungültig. Da sich die Rechtsexperten nicht einig sind, welche Auffassung die richtige ist, halte ich es für unmöglich, dir wirklich einen Rat zu geben, welche Vorgehensweise die Sinnvollste ist. Neben den Varianten Zahlen oder Einspruch gäbe es noch eine dritte Alternative: Wenn man der Bußgeldstelle mitteilt, daß man den verantwortlichen Fahrer nicht nennen kann, da man nicht weiß, wer das Fahrzeug führte, muß das Verfahren eingestellt werden. In dem Fall greift die Kostentragungspflicht des Halters (§25a StVG), was mit 18,50 EUR immerhin 10 EUR billiger wäre als die aktuell im Raum stehenden 28.50 EUR. -------------------- |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
verwarnung vom 12.04.10 von 5,- wäre an sich banal, wird aber von unserer Gemeinde um satte 23,50 erhöht durch Verwaltungs- und Portogebühr. Möchte dageegen protestieren und die Verwanung abschmettern. Hättest Du die banalen 5€ überwiesen, wäre es nicht zum BGB, welcher mit den zusätzlichen 23,50€ verbunden ist, gekommen. Diese Mehrkosten stehen auf Deinem Deckel. Die theoretische Ungültigkeit der Schilder beeindruckt viele Amtsrichter nicht im Geringsten, weil diese zumeist der Auffassung sind, daß die Anordnung des Schildes dennoch klar erkennbar ist, und GMV walten lassen. Eine Restchance besteht allerdings immer. Du solltest das Kostenrisiko allerdings nicht allzu weit ausleben... -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 19.07.2008 Wohnort: Raum MG Mitglieds-Nr.: 43238 ![]() |
... Hättest Du die banalen 5€ überwiesen, wäre es nicht zum BGB, welcher mit den zusätzlichen 23,50€ verbunden ist, gekommen. Diese Mehrkosten stehen auf Deinem Deckel. ... Hätte ich eine Zahlkarte vorgefunden, wäre das auch passiert. Aber die Gemeinde hat - offenbar um in den gebührenpflichtigen Bereich zu kommen - lediglich einen Hinweis angebracht, ich bekäme in den nächsten tagen Post, was bis zum Bußgeldbescheid nicht der Fall war. Im Bescheid steht denn auch sinnigerweise "Bußgeld wegen nichtangenommener Verwarnung" ??? Wie soll ich mich weigern, eine Verwarnung anzunehmen, wenn ich garnicht anwesend war un d auf die angekündigte "Post" vertraut habe ? -------------------- Wer den Kopf in den Sand steckt, hebt den Hintern hoch zum Reintreten.
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Die theoretische Ungültigkeit der Schilder beeindruckt viele Amtsrichter nicht im Geringsten, weil diese zumeist der Auffassung sind, daß die Anordnung des Schildes dennoch klar erkennbar ist, und GMV walten lassen. Das klingt interessant. An wievielen Gerichtsverhandlungen wegen "angeblich" ungültigen Schildern hast du denn teilgenommen, daß du so eine Aussage treffen kannst? -------------------- |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24687 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Wenn Du Spaß an der Sache hast - ökonomisch sinnvoll ist es wohl nicht - kannst Du dagegen (wegen des ungültigen Schildes) Einspruch einlegen mit der Begründung, daß das Schild ungültig ist. Sollte das Amtsgericht nicht in Deinem Sinn entscheiden, gibt es allerdings keine Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde, solange das Bußgeld unter 100 € liegt.
Wir im VP hätten allerdings unseren Spaß daran (wir müssen ja auch kein Risiko tragen) und würden uns sehr für das Ergebnis interessieren ![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
[Amtsrichter beugen zugunsten des GMV ein klitzekleines Bisschen das geschriebene Recht]
Das klingt interessant. An wievielen Gerichtsverhandlungen wegen "angeblich" ungültigen Schildern hast du denn teilgenommen, daß du so eine Aussage treffen kannst? Ich wurde mal zu einem Bußgeld verurteilt (doppelter Satz wg. |
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30683 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Wegen eines Falls behauptest du also, die Allgemeinheit der
[Amtsrichter beugen zugunsten des GMV ein klitzekleines Bisschen das geschriebene Recht] Das wär genauso, als wenn ich behaupte, daß alle Radfahrer bei Rot über die Ampel fahren, nur weil ich gestern einen dabei beobachtet habe. -------------------- |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Wegen eines Falls behauptest du also, die Allgemeinheit der [Amtsrichter beugen zugunsten des GMV ein klitzekleines Bisschen das geschriebene Recht] Das wär genauso, als wenn ich behaupte, daß alle Radfahrer bei Rot über die Ampel fahren, nur weil ich gestern einen dabei beobachtet habe. Nun, die Aussage war nicht, dass "alle" Richter sowas machen, sondern dass "viele" zugunsten ![]() Und wenn du anhand von Einzelbeispielen sagst, dass du den Eindruck hast, dass "viele" Radfahrer bei Rot fahren, würde ich dir sogar nichtmal widersprechen. |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 03.12.2007 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 38739 ![]() |
Soweit es sich um ein Schild in dieser Form handelt, sollte es bereits seit dem 01.01.1999 nicht mehr gültig sein. Nach § 53 Abs. 4 StVO aF (für die Vertreter dass die 46. Veränderung VO nicht gültig sei: § 53 Abs. 4 StVO) behielten diese ihre Gültigkeit nur bis 31.12.1998. Herr Ramsauer übernehmen Sie.
-------------------- "Irren ist menschlich, Vergeben ist göttlich" (Alexander Pope)
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#11
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
ich würde der Bußgeldstelle, mit Verweis auf die damalige Rechtslage und Zitaten schon vor einer Verhandlung antworten und sehen wie sie reagiert.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 22:18 |