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> Autokorso anmelden?
Digo
Beitrag 23.04.2010, 16:39
Beitrag #1


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Nachdem mein Kumpel und ich schon auf die Idee gekommen sind frage ich mal nach.
Demnächst ist ein Autotreffen und es werden ca. 50 Autos eine Strecke von ca. 170km zusammen fahren.
Muss man sowas anmelden?
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Peter Lustig
Beitrag 23.04.2010, 16:45
Beitrag #2


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Ja. Guckst Du § 29 Abs. 2 StVO und zugehörige VwV, Abschnitt I zu Absatz 2.
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Digo
Beitrag 23.04.2010, 16:52
Beitrag #3


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Also ein Rennen, Wettbewerb oder Ähnliches ist es nicht, es wird sich nur an einem Ort getroffen und dann zum Kaffeetrinken gefahren bzw. später zum Essen. (der Link schmiert Dank der Werbung sporadisch ab...)

Edit: Welche Strafe gibt es für einen "Teilnehmer", der natürlich ganz zufälligerweise wink.gif da reingeraten ist und das gleiche Auto wie alle anderen fährt?
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experience
Beitrag 23.04.2010, 17:22
Beitrag #4


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Ab wie vielen Autos ist man denn ein Autokorso? think.gif

Kann ja auch sein, dass einer vorfährt, und ein paar andere Leute hinterher, weil sie zusammen irgendwohin wollen und nur einer den Weg kennt ... whistling.gif
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blue0711
Beitrag 23.04.2010, 17:22
Beitrag #5


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Dieselbe, weil er ja den ordnungswidrigen Charakter der Sache erkennen konnte.


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Gruß Kai
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Digo
Beitrag 23.04.2010, 17:32
Beitrag #6


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Zitat (experience @ 23.04.2010, 18:22) *
Kann ja auch sein, dass einer vorfährt, und ein paar andere Leute hinterher, weil sie zusammen irgendwohin wollen und nur einer den Weg kennt ... whistling.gif

Genau das ist doch die Situation. Ist doch schwachsinnig, wenn alle 50 Autos eine andere Strecke suchen müssen. Aber genau dann bildet sich nunmal der Autokorso.
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experience
Beitrag 23.04.2010, 17:38
Beitrag #7


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Bildet man dann auch schon zu zweit einen Autokorso, wenn einer dem anderen spontan den Weg zeigen will - einer fährt vor und der andere hinterher?

Wo liegt denn da die (genaue oder ungefähre) Grenze zur Genehmigungspflicht?
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blue0711
Beitrag 23.04.2010, 18:30
Beitrag #8


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Aus dem Link von Peter Lustig oben:
Zitat
Darüber hinaus sind nicht genehmigungsbedürftige motorsportliche Veranstaltungen dann erlaubnispflichtig, wenn 30 Kraftfahrzeuge und mehr am gleichen Platz starten oder ankommen


Allerdings gibt es einiges an Grauzone und nicht immer kann man nach den Buchstaben des Gesetzes/der Verordnung vorgehen.

Beispiel: Die anstehende alljährliche Mai-Fahrt von Nürnberg zum Kloster Ettal:
Kein Veranstalter, keine Ankündigung, Verabredungen jeweils nur im kleinen Rahmen unterhalb der Genehmigungsgrenze.
Und trotzdem treffen sich Tausende an der selben Abfahrtstelle und fahren in kleineren und grösseren Pulks weitgehend dieselbe Strecke zum selben Ziel.


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Gruß Kai
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Peter Lustig
Beitrag 23.04.2010, 18:46
Beitrag #9


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Zur angesprochenen Grauzone: die Sache lässt sich möglicherweise leicht, ohne großen Aufwand und ohne behördliche Ausnahmegenehmigung lösen, sofern es sich tatsächlich nur um eine Ausflugsfahrt ohne Rallye-, Korsocharakter o.ä. handelt, wenn Ihr nachfolgende Tipps beachtet: rolleyes.gif

- Ihr müsst so fahren, dass von außen kein engerer Zusammenhalt der Gruppe erkennbar ist.
- Jeder Teilnehmer fährt individuell, d.h. es werden keinerlei Kolonnenrechte o.ä. in Anspruch genommen.
- Ihr solltet auf eine wie immer geartete Kennzeichnung der teilnehmenden Fahrzeuge verzichten.
- Die Abstände der teilnehmenden Fahrzeuge sollten differieren; es wird in loser Reihenfolge gefahren.
- Mischen sich fremde Fahrzeuge in die Reihe der teilnehmenden Fahrzeuge, dann sollten diese toleriert und nicht z. B. ausgebremst o.ä. werden.
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aufins
Beitrag 23.04.2010, 19:03
Beitrag #10


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Was spricht gegen eine Anmeldung?
Kann doch evtl. auch Vorteile haben, an Ampeln etc.


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Ich habe einen üblen Charakter - und dazu die passende Figur
Roseanne

Ich gab viel Geld aus für Autos, Frauen und Suff - den Rest habe ich verprasst ( George Best)
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Peter Lustig
Beitrag 23.04.2010, 19:14
Beitrag #11


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Eine bloße Anmeldung reicht nicht. Erforderlich ist eine Ausnahmegehmigung. Und die kostet Geld. wink.gif

Kolonnenrechte nach § 27 StVO dürften in der Praxis schon aus Sicherheitsgründen auch kaum in Anspruch genommen werden können. Um z. B. davon Gebrauch machen zu können, dass eine Kolonne als ein Fahrzeug anzusehen ist und eine Kreuzung mit Ampelregelung dann geschlossen überqueren darf, auch wenn die Ampel zwischenzeitlich von Grün auf Rot umschaltet, ist ohne umfangreiche Absicherung durch die Polizei und deutliche Kennzeichnung der Kolonnenfahrzeuge kaum denkbar.

Was spricht denn dagegen, wenn jeder Teilnehmer an der Ausfahrt individuell für sich fährt und darauf achtet, dass er den Kontakt und den Anschluss an die anderen Teilnehmerfahrzeuge nicht verliert?
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Digo
Beitrag 23.04.2010, 23:45
Beitrag #12


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Zitat (Peter Lustig @ 23.04.2010, 19:46) *
Zur angesprochenen Grauzone: die Sache lässt sich möglicherweise leicht, ohne großen Aufwand und ohne behördliche Ausnahmegenehmigung lösen, sofern es sich tatsächlich nur um eine Ausflugsfahrt ohne Rallye-, Korsocharakter o.ä. handelt, wenn Ihr nachfolgende Tipps beachtet: rolleyes.gif

- Ihr müsst so fahren, dass von außen kein engerer Zusammenhalt der Gruppe erkennbar ist.
- Jeder Teilnehmer fährt individuell, d.h. es werden keinerlei Kolonnenrechte o.ä. in Anspruch genommen.
- Ihr solltet auf eine wie immer geartete Kennzeichnung der teilnehmenden Fahrzeuge verzichten.
- Die Abstände der teilnehmenden Fahrzeuge sollten differieren; es wird in loser Reihenfolge gefahren.
- Mischen sich fremde Fahrzeuge in die Reihe der teilnehmenden Fahrzeuge, dann sollten diese toleriert und nicht z. B. ausgebremst o.ä. werden.

Das ist alles sowieso so geplant, nur den Zusammenhalt nicht zu zeigen wird schwierig, wenn es 4000 Autos in ganz Deutschland gibt und auf einmal 50 mehr oder weniger hintereinander herfahren, dann kann man da keine anderen Markenzeichen drauf kleben wink.gif.
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Der Bär
Beitrag 24.04.2010, 04:45
Beitrag #13


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Zitat (Digo @ 24.04.2010, 00:45) *
und auf einmal 50 mehr oder weniger hintereinander herfahren

Ich nehme mal an, dass mehrere das Ziel kennen und wissen, wie zu fahren ist. Teilt euch dann doch einfach in mehrere kleine Gruppen auf. So wird regelmäßig auch bei diversen Motorradausfahrten vorgegangen. Hat auch den Vorteil, dass in der Lokalität, in der man sich trifft, der Andrang etwas entzerrt wird.


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Allzeit gute Fahrt!
Der Bär
DIE Vorfahrtsregel: Vorfahrt hat, wer vor fährt!
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 24.04.2010, 15:21
Beitrag #14





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Digo will am gumball teilnehmen blink.gif


Ich denke auch, solange ihr die anderen VT nicht über gebühr behindert und zwanglos zum gleichen Ziel fahrt, sollte euch nix passieren können...

Wobei ich es für besser halten würde 10ner Gruppen zu bilden und wenigstens 5 Minuten Abstand zu halten, je nachdem wo ihr lang wollt..
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Digo
Beitrag 24.04.2010, 21:28
Beitrag #15


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Zitat (Familienvater @ 24.04.2010, 16:21) *
Digo will am gumball teilnehmen blink.gif

Nee, dafür müsste erst im Lotto gewonnen werden wink.gif.

Wenn schon 2mal 25, ist ja dann unter 30, aber ein Polizist fährt mit habe ich erfahren, er meinte das passt schon, wenn Kollegen kommen wink.gif.
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Peter Lustig
Beitrag 25.04.2010, 11:40
Beitrag #16


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Zitat (Digo @ 24.04.2010, 00:45) *
Das ist alles sowieso so geplant, nur den Zusammenhalt nicht zu zeigen wird schwierig, wenn es 4000 Autos in ganz Deutschland gibt und auf einmal 50 mehr oder weniger hintereinander herfahren, dann kann man da keine anderen Markenzeichen drauf kleben wink.gif.

Einfach in individueller, lockerer und loser Reihenfolge fahren und im Verkehr mitschwimmen, so dass die Ausfahrt als unorganisiert erscheint. Dann spielt es auch keine große Rolle, ob es sich dabei zufällig um lauter Fahrzeuge desselben Herstellers oder Typ handelt.
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Ingmar71
Beitrag 26.04.2010, 16:16
Beitrag #17


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Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, solange niemand aus eurem Convoi auf Kolonnenrechte besteht, passiert garnix. Ich habe 3x an einem Autotreffen (Ford Cougar) mit gemeinsamer Ausfahrt teilgenommen. Nicht einmal hat sich ein Polizist für uns interessiert. Und 50-70 Cougars sind aufgefallen, glaub mir. wink.gif
Es war teilweise sogar so, das uns die anderen VT in Ortschaften freiwillig als Kolonne durchgelassen haben, sprich auf ihr Vorfahrtsrecht verzichtet haben. Die waren dann auch meistens eher damit beschäftigt, ihre Handys rauszukramen um Fotos zu machen. rolleyes.gif Negative Reaktionen hatten wir meines Wissen nicht einmal.
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Digo
Beitrag 26.04.2010, 20:34
Beitrag #18


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Hat alles super funktioniert, es haben sich automatisch mehrere Teile gebildet, da das hintere Ende gerne mal verloren wurde laugh2.gif.
Trotz den Unkenrufen aus dem R32 Club (weil ich hier gepostet habe und hier Polizisten unterwegs sind) kam keine Polizei.

Ein paar Autofahrer müssen sich aber auf der Landstraße komisch vorgekommen sein, wenn sie von 20 Autos innerhalb kürzester Zeit überholt wurden, aber wieso fahren die auch nur 70 auf herrlich leeren, geraden Straßen dry.gif. thread.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 26.04.2010, 20:39
Beitrag #19


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Zitat (Digo @ 26.04.2010, 21:34) *
Hat alles super funktioniert,
Und, war sie vielleicht doch dabei?? rolleyes.gif


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Peter Lustig
Beitrag 26.04.2010, 20:48
Beitrag #20


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Na denn, Glückwunsch zum erfolgreichen Korso aka Ausflugsfahrt. smile.gif

Ich hoffe, dass wir Dir und Deinen Freunden mit unseren Ausführungen, Tipps und Beschwichtigungen zumindest ein etwas ruhigeres Gefühl bei Eurer Tour haben vermitteln können. Es ist immer gut für die Psyche, wenn man Bescheid weiß. rolleyes.gif
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Digo
Beitrag 27.04.2010, 09:10
Beitrag #21


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Zitat (Q-Treiberin @ 26.04.2010, 21:39) *
Zitat (Digo @ 26.04.2010, 21:34) *
Hat alles super funktioniert,
Und, war sie vielleicht doch dabei?? rolleyes.gif

Nein, SIE war nicht dabei.
Aber weiß nicht, hast du im anderen Thread gelesen?
Sie war ein Firmenwagen und unmöglich irgendwas genaues für Brief weitrleiten oder so rauszubekommen...
(und die Firma hat den Sitz komischerweise nichtmals in dem Kreis, wo das Auto zugelassen ist, wie das geht keine Ahnung)
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Q-Treiberin
Beitrag 27.04.2010, 11:00
Beitrag #22


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Zitat
Aber weiß nicht, hast du im anderen Thread gelesen?
yes.gif

Zitat
Sie war ein Firmenwagen
Deswegen hatte sie ein so schönes Fahrgestell? rolleyes.gif

Zitat
unmöglich irgendwas genaues für Brief weitrleiten oder so rauszubekommen...
Kann man die Firma nicht ergoogeln?


--------------------
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oder
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Digo
Beitrag 27.04.2010, 11:44
Beitrag #23


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Wird wohl eher das Auto vom Vater gewesen sein think.gif.
Die Firma schon, sitzt in München hat 1900 Mitarbeiter.
(Wie kann eine Münchener Firma in einem anderen Landskreis ein Auto anmelden? bzw. wie kann man rausbekommen, ob die Firma eine Niederlassung in dem anderen Landkreis hat? Gibt es da nicht irgendwie ein Gewerberegister, das man einsehen kann?)
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calectra
Beitrag 27.04.2010, 12:42
Beitrag #24


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Zitat (Digo @ 27.04.2010, 11:44) *
Gibt es da nicht irgendwie ein Gewerberegister, das man einsehen kann?)

Im Handelsregister solltest du fündig werden.


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"Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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Digo
Beitrag 27.04.2010, 15:42
Beitrag #25


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Zitat (calectra @ 27.04.2010, 13:42) *
Zitat (Digo @ 27.04.2010, 11:44) *
Gibt es da nicht irgendwie ein Gewerberegister, das man einsehen kann?)

Im Handelsregister solltest du fündig werden.

Danke, steht leider aber auch nichts Brauchbares drin sad.gif.
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