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> Haaranalyse bei blondierten Haaren
lucy0101
Beitrag 24.04.2010, 19:33
Beitrag #1


Neuling


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Hallo!

Ich lese hier schon länger mit, doch jetzt habe ich ein Problem und wollte Euch um Rat/Erfahrung fragen!

Ich war letzte Woche beim Info-Abend meines MPI und mir wurde gesagt, das meine Drogen-Urin-Screenings (die ich schon seit fast eine Jahr mache) nicht gültig sind. Da sie nur mittels Schnelltest direkt beim Neurologen gemacht wurden und nicht in ein akkrediertes Labor geschickt wurden. (Obwohl ich meinem Arzt gesagt hatte, dass ich die test für die MPU brauche. Zudem war der Arzt auf der Liste von der Fsst)
Als ich meinen Arzt angerufen habe, meinte er, dass er das immer so macht, und das ausser mir keiner Peobleme hatte.....Find ich echt seltsam, dass ich die Erste sein soll.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ich habe sehr blondierte Haare (nicht um was zu vertuschen, bin schon länger drogenfrei. Es gefällt mir nur besser), kennt jemand ein Labor, dass meine Haare akzeptieren würde?
Hab gelesen, dass es da Probleme geben könnte!

Bin langsam am verzweifeln, war jetzt fast ein Jahr beim Testen und muß jetzt evtl, nochmal ein Jahr warten!!!!

Kann mir irgendjemand helfen!!!

Lieben Gruß
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Gast_klaus62_*
Beitrag 24.04.2010, 19:38
Beitrag #2





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Zitat (lucy0101 @ 24.04.2010, 20:33) *
Ich war letzte Woche beim Info-Abend meines MPI und mir wurde gesagt, das meine Drogen-Urin-Screenings (die ich schon seit fast eine Jahr mache) nicht gültig sind.

aha think.gif
Zitat (lucy0101 @ 24.04.2010, 20:33) *
Zudem war der Arzt auf der Liste von der Fsst

dann wende dich an deine Fsst.

die soll das zuerst abklären.
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Hornblower
Beitrag 24.04.2010, 21:15
Beitrag #3


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Hallo lucy,

das ist ja alles hochgradig ärgerlich! Was hast Du denn als Laie sonst für Möglichkeiten, als zu einem akkreditierten Arzt zu gehen und ihm zu vertrauen? Mich würde es in diesem Fall interessieren, ob Du eine Chance hätttest, den Arzt wegen Fehlberatung zu verklagen. Vermutlich hast Du keine Chance, ihm eine Fehlberatung nachzuweisen, aber ich kenne mich da nicht aus.

Was bleibt Dir? Kannst Du bei dem MPI Deiner Wahl unter Schilderung des nachfragen, ob sie den Schnelltest-Screen akzeptieren (werden sie wahrscheinlich nicht)? Ebenso könntest Du dort auch nachfragen, ob sie mit einer HA einverstanden wären. Möglicherweise wäre eine HA möglich, ohne gerade das Kopfhaar zu analysieren?

Um welche Droge geht es denn?

Viele Grüße,

H.H.


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lucy0101
Beitrag 25.04.2010, 06:55
Beitrag #4


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Danke für Eure schnellen Antworten.

Also zum Thema Arzt verklagen:
-Als ich mit ihm telefoniert habe, hat er ja wie gesagt gemeint, das ihm das neu ist und ich der erste Fall sein. und auch gleich gesagt, dass er da ja nix für kann. Ich hätte mich vorher informieren müssen, welche art von Tests ich brauche.
-Zum anderen hab ich ehrlich gesagt momentan andere Sorgen, als mich auch noch mit ner Klage gegen den Arzt rum zu streiten.

Bei den Drogen handelt es sich um nachgewiesenem THC und XTC. Ist allerdings schon 7 Jahre her.
Bin auch schon einmal durch die MPU gerasselt und will nun meinen 2.tenm Versuch starten.

Mit anderen Haaren wie Kopfhaaren sieht es auch schlecht aus. Bin halt ne Frau! wink.gif

Ich habe dem Gutachter von der MPI den Test gezeigt und er hat gesagt, dass das nicht akzeptiert wird.
Hab ihm dann auch gesagt, dass ich dem Arzt gesagt hab für was ich das brauch und das der Arzt auf der Liste der Fsst steht.
Da meinte er nur, die kennen sich halt mit den Richtlinien nicht aus.....
(Das ist wie mit den angeordneten Beibringen einer MPU bevor das halbe Jahr vorbei ist)

Wie gesagt, ich sehe meine einzige Chance darin, das ich vorab ein Labor finde, das meine blondierten Haare (würde sie jetzt in meine normale Farbe färben, damit es nicht gleich auffällt) akzeptiert, damit ich für das letzte Jahr ein negatives Screening habe. Und auf ein Urinscreening am Tag der Begutachtung hoffen.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 25.04.2010, 07:54
Beitrag #5





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Zitat (lucy0101 @ 25.04.2010, 07:55) *
Und auf ein Urinscreening am Tag der Begutachtung hoffen.


das wird auf jeden Fall gemacht
wavey.gif
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lucy0101
Beitrag 25.04.2010, 09:17
Beitrag #6


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Können die nicht auf eine Haaranalyse bestehen????
Das wäre schon mal gut.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 25.04.2010, 09:21
Beitrag #7





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ich denke, du verstehst mich jetzt falsch think.gif

die Haaranalyse dient für dich als Abstinenznachweis für die letzten 12 (oder 6) Monaten.

eine Urinkontrolle wird bei jeder Drogen-MPU gemacht, ob du ein Abstinenznachweis hast oder nicht
wavey.gif
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corneliusrufus
Beitrag 25.04.2010, 13:17
Beitrag #8


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Ich würde abklären, in welcher Eigenschaft resp mit welcher Funktion der Arzt auf die Liste der FEB kam. Nämlich ob als Arzt mit besonderer Verkehrsmedizinischer Qualifikation oder als Als Labormediziner mit entsprechender Akkreditierung.

Das nächste ist, kläre ab, welchen Auftrag Du ihm gegeben hast. Und in welcher Funktion, nämlich als Neurologe oder in obigen Positionen.

Wenn Du ihm gesagt hattest, ich benötige die Tests für eine MPU, er zugleich vom Fach (s.o.) ist, dann wäre ihm entweder ein Beratungsfehler unterlaufen (nämlich aufzuklären, dass er die Test nicht als Neurologe, sondern als privat honorierender Arzt mit obigen Ausrichtungen/Zulassungen unternimmt, oder er hat trotz entsprechenden Vertrages sich nicht erkundigt, was er nach den jeweils gültigen Vorschriften vorzunehmen hat. Eine Informationsverpflichtung bei Dir sehe ich nicht, sondern alleinig beim Arzt.

Anders wäre es, wenn Du nur zu ihm hingegangen wärst, gesagt hast, ich benötige Abstinenznachweise oder wenn Du ihm gesagt hast diese für eine MPU und er nicht die obigen Zulassungen/Qualifikationen hatte. Allerdings könnte dann bei ihm, da er schon für andere entsprechend tätig war, sich ebenfalls eine Beratungshaftung ergeben. Und es wäre zu prüfen, ob die FEB da nicht einen Fehler gemacht hat.

Also: Kläre bitte ab,welche Qualifikation/Zulassung der Neurologe tatsächlich hat, wie Du den Auftrag ihm erteilt hast. Poste das hier.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Fantasy
Beitrag 25.04.2010, 15:10
Beitrag #9


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Hallo liebe Leute wavey.gif

Hier werden ein paar Sachen durcheinander gebracht. Es geht hier um das magische Datum 01.07.09. Und es geht um die "Gnadenfrist" bis zum 31.12.09.

Wenn der Arzt auf der Liste der FSST steht, darf er auch diese Screenings machen. Zumindest durfte er sie machen.
Wichtig ist erstmal zu erfahren: Wann wurde der Vertag abgeschlossen? Wann war der letzte Test?
Wurden die Test unvorhergesehen (kurzfristige Einbestellung), unter Aufsicht und nach Peronalienkontrolle durchgeführt? Geht es aus diesen (negativen) Tests hervor bzw. ist das auch dokumentiert? Wenn ja, dann ist das schon mal sehr gut.

Soweit ich es richtig mitbekommen gilt die folgende Regelung:
Wurde der Vertrag vor dem 01.07.09 abgeschlossen, so durften auch beliebige Labore und Ärzte (möglichst keine Hausärzte, wobei das auch sehr umstritten war) diese Drogenscreenings durchführen.
Geht der Vertrag über dieses Daum hinaus, und auch über den 31.12.09 hinaus - müssen die Screenings von den MPI auch akzeptiert werden. Punkt!

Nun, warum nannte ich 2 Daten?
Datum 01.07.09 betrifft die neuen Nachweisgrenzen - wurde der Vertrag vor dem Datum abgeschlossen, durften die alten Nachweisgrenzen trotzdem noch bis zum 31.12.09 verwendet werden.
Datum 31.12.09 bzw. 01.01.10: Wurde der Vertrag bei einem nicht-akkreditierten Labor nach dem 01.07. aber vor dem Jahreswechsel abgeschlossen hätten bereits die neuen Nachweisgrenzen berücksichtigt werden müssen.

Erst hieß es jedoch, dass spätestens ab dem 01.01.10 nur noch akkreditierte Labore die Screenings durchführen dürfen - aber auch da gibt es mittlerweile wieder eine "Übergangsregelung" bis zum Jahresende (weiterführende Links siehe unten). Sicherlich ist es am sinnvollsten - ohne jetzt Werbung für den TÜV machen zu wollen - die Screenings ab diesem Jahr dort zu machen, damit gibt es zumindest keine Probleme.

Welches Verfahren (FPIA, ELISA etc.) für die Analytik herangezogen wird, ist erstmal völlig unerheblich, da auch die Labore, die die Proben vom TÜV zugeschickt bekommen erstmal mit Schnelltests prüfen. Kommt es zu einem positiven Ergebnis, wird (kostenlos) mittels GC/MS analysiert um das Ergebnis zu bestätigen oder ggf. zu korrigieren. Hier hat man den Nachteil bei einem "privaten Labor", dass es bei einem evtl. falsch-positiven Ergebnis nochmal für die GC/MS-Analyse zahlen muss.

Zwecks Haaranalyse: es ist korrekt, dass es bei blondierten Haaren Probleme geben kann. Hier kann die Haarstruktur so dermaßen zerstört werden, dass es für die Analyse unbrauchbar ist und sich das prüfende Labor weigert ein Ergebnis zu liefern. Am besten ist man beraten, wenn man privat eine Haaranalyse in Auftrag gibt, um auf der sicheren Seite zu stehen. Einfach googeln unter "lfm-diagnostika". Kosten: etwa 200,- EUR.
Nebenbei bemerkt und tut nichts zum Thema sollte man sich wirklich überlegen, ob man seine Haare weiterhin blondieren lassen soll, wenn man dadurch seine Haare immer und immer wieder zerstört?!

Ich hoffe, ein wenig Aufklärung in die Thematik gebracht zu haben.
Wer viel Zeit und Lust zum Lesen hat: Hier das Rechtsgutachten und die Antwort vom Bundesministerium für Verkehr.
http://www.idiotentesthilfe.de/ rechts die PDF-Dokumente.


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lucy0101
Beitrag 25.04.2010, 19:36
Beitrag #10


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Hallo!

Also ich habe dem Arzt ganz deutlich geagt, dass ich diese Tests für eine MPU brauche. Steht auch in meine Patientenakte von ihm.
Ich bin zu ihm gegangen, da er auf der Liste stand, die ich von der Fsst bekommen habe. Auf dieser Liste stehen die Ärzte bei denen ich die Screenings machen kann, wurde mir gesagt.

Mit den Test begonnen habe ich Mitte Mai 09. Nur leider wurde kein Vertrag abgeschlossen. (Das war dem Arzt auch neu, als ich ihm das sagte). Aber den könnte man ja evtl. rückdatieren. Der letzte Test sollte im Mai 10 sein.
Zum Ablauf:
Ich wurde angerufen mußte am nächsten Tag erscheinen, dort mußte ich dann meine Tasche und Jacke ablegen und mir wurde beim Pinkeln genau zu gesehen. Dann habe ich auf das Ergebnis gewartet und noch kurz ein Gespräch mit dem Arzt geführt. Dann konnte ich wieder gehen.

Meint ihr ich hab doch noch Chancen, dass meine Test anerkannt werden. Da es vor dem 1.7.09 losging????
Das wär wirklich Wahnsinn!!!!

@klaus:

das am Tag der MPU noch ein Test gemacht wird, ist mir klar.
Wollte wissen, ob das MPI auf einen Haartest anstatt Urin bestehen kann.

Denn Falls ich ein Labor finde das meine Haare so akzeptiert, hätte ich ja den Nachweis über die letzten 12 Monate, nur wenn die von der MPI auch ne Haarprobe wollen, finden sie evtl. raus das meine Haare blondiert sind und akzeptieren den Test über die 12 Monate vielleicht nicht.
Das war meine Überlegung bzw Befürchtung.
Deshalb die Frage, ob auf jeden Fall ein Urinscreening gemacht wird.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 25.04.2010, 19:42
Beitrag #11





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Zitat (lucy0101 @ 25.04.2010, 20:36) *
Das war meine Überlegung bzw Befürchtung.
Deshalb die Frage, ob auf jeden Fall ein Urinscreening gemacht wird.
eine Haaranalyse würde die MPU-Gebühr deutlich in die Höhe treiben.
du bezahlst nur ein Urinscreening wavey.gif

Zitat
• MPU wegen Drogenauffälligkeit (incl. Drogenscreening):
554,54 €
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Fantasy
Beitrag 25.04.2010, 20:11
Beitrag #12


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Zitat (lucy0101 @ 25.04.2010, 19:36) *
Meint ihr ich hab doch noch Chancen, dass meine Test anerkannt werden. Da es vor dem 1.7.09 losging????


Jep! Im Zweifelsfall bei nem anderen Institut fragen, ob die Screenings anerkannt weden. Im Normalfall müssen sie akzeptiert werden. Ob es das MPI wirklich macht ist die andere frage. Natürlich sehen sie es nicht so gern, wenn die Screenings nicht "im eigenen Hause" durchgeführt wurden.

Der Vertrag an sich ist unwichtig. Wichtig ist, dass die Tests forensisch abgesichert sind. Kurzfristige Einbestellung und unter Aufsicht, und dass es sich um fortlaufenden Screenings handelt.
Ganz wichtig ist die Dokumentation der Ergebnisse:
Beispiel:
Ergebnisse: negativ, (von mir aus auch die Messmethode, evtl. auch die Werte, Nachweisgrenzen)
Es handelte sich um den x. von insgesamt y Tests in einem Zeitraum von 12 Monaten.
Nach Vorlage eines Personalausweises wurde die Probe in Gegenwart eines Zeugen entnommen.
Einbestellung am xx.xx.xxxx per Telefon (evtl. Brief), Probengewinnung am xx.xx.xxxx

Wünsch dir auf jeden Fall viel Glück. Auf eine Haaranalyse zu bestehen, kannst du nicht. Manche MPI's machen das mit, manche nicht. Die MPU wird aber sicherlich etwas teurer dadurch, klaus hat recht.
Evtl. kannst du dich mit denen einigen, dass die Urinscreenings wegfallen sollen, du stattdessen eine Haaranalyse machen möchtest, mit einem evtl. kleineren "Differenzbetrag".


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corneliusrufus
Beitrag 28.04.2010, 13:44
Beitrag #13


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Es hat einen Vertrag gegeben. Er wurde mündlich geschlossen. Und der Test beinhaltet offensichtlich die nötigen forensischen Screens. - Mache folgendes, bitte den Arzt, mal mit dem MPI zu telefonieren und dort "beim Kollegen" zu klären, wo nun Deine Tests anerkannt werden.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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lucy0101
Beitrag 28.04.2010, 17:02
Beitrag #14


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Das hab ich mir auch schon gedacht und er soll mal bei seinen anderen Patienten nachfragen, wo die die MPU gemacht haben.
Dann geh ich halt da hin.
Muß nur leider bis Montag warten, da der Arzt diese Woche im Urlaub ist.
crybaby.gif

Danke für Eure Hilfe!

Nebenbei klappere ich auch schon einige Labore ab und frag, ob sie auch mit blondierten Haaren eine erfolgreiche Analyse machen können.
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toni montana
Beitrag 29.04.2010, 07:35
Beitrag #15


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Sollte tatsächlich das Blondieren eine Haaranalyse scheitern lassen? Wie sehen das die Drogenexperten?


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Schöne Grüße,

Toni
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Hornblower
Beitrag 29.04.2010, 08:06
Beitrag #16


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Zitat (toni montana @ 29.04.2010, 08:35) *
Sollte tatsächlich das Blondieren eine Haaranalyse scheitern lassen? Wie sehen das die Drogenexperten?


Eindeutig: Ja, das kann sein. Wenn die Qualität der Probe, die es zu untersuchen gilt, so schlecht ist, daß das Prinzip der Methode, auf dem die Analyse beruht, ausgehebelt wird, dann ist der Wert und die Aussagekraft der Analyse grundsätzlich gefährdet.

Anderes Beispiel: Eine Hand soll auf Schmauchspuren untersucht werden, um sicherzustellen, daß diese Hand keine Waffe abgefeuert hat. Dies ist wohl kaum mehr sinnvoll, wenn zwischen Tat und Probennahme 1 Woche vergangen ist und die Hand mehrfach mit starken Reinigungs- und Desinfektionsmitteln gewaschen wurde.

Ob nun wirklich die Haare noch verwertbar sind oder nicht, ist eine Entscheidung des Labors bzw. des Gutachters.

Grüße,

H.H.



Nachtrag:

Umgekehrt ist es leichter: Wenn trotz Bleichmittel noch Spuren gefunden werden - dann ist das für den Probanden gar nicht gut.


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Fantasy
Beitrag 29.04.2010, 18:09
Beitrag #17


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Zitat (toni montana @ 29.04.2010, 07:35) *
Sollte tatsächlich das Blondieren eine Haaranalyse scheitern lassen? Wie sehen das die Drogenexperten?

yes.gif

Es kommt eben drauf an, wie stark "beschädigt" das Haar ist. Im Zweifelsfall weigert sich dann das Labor, ein Ergebnis zu liefern.


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lucy0101
Beitrag 09.06.2010, 06:22
Beitrag #18


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hi!

hab mich die letzten woche nicht gemeldet da ich fleißig war, aber noch keine ergebnisse vorlagen.
nun ist es aber soweit.

ich habe sämtliche mpi`s in meiner region angeschrieben und einen der test als kopie mitgeschickt.
von allen bekam ich die antwort, das sie nicht anerkannt werden....

also bin ich zum friseur und hab meine haare meiner naturhaarfarbe anpassen lassen um eine haaranalyse zu probieren.
mir blieb ja nix mehr anderes übrig. ein versuch war es wert.
denn man glaubt es kaum, sie wurden akzeptiert! Obwohl die ziemlich kaputt waren...
hab jetzt endlich einen anerkennbaren, negativen Abstinenznachweis für die letzten 12monate.
yahoo.gif
wenigsten eins, dass mal klappt!
bin echt so erleichtert!!!
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Hornblower
Beitrag 09.06.2010, 07:32
Beitrag #19


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Hallo Lucy,

vielen Dank für Deinen Erfahrungsbericht.
Das war eine gute Idee, und Du hattest Glück, daß die Haare nicht besser untersucht worden sind. smile.gif

Wie dem auch sei: Da Du ja abstinent warst, hast Du auch einen Abstinenznachweis verdient.

Viel Erfolg weiterhin,

H.H.

wavey.gif


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jfk
Beitrag 09.06.2010, 07:36
Beitrag #20


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Spitze!! thumbup.gif
Damit hatte ich jetzt nicht gerechnet - aber freut mich umso mehr für Dich!!


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

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ujgm
Beitrag 09.06.2010, 07:53
Beitrag #21


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Zitat (lucy0101 @ 09.06.2010, 06:22) *
hab jetzt endlich einen anerkennbaren, negativen Abstinenznachweis für die letzten 12monate. yahoo.gif

Freu dich aber nicht zu früh.

Bzgl. gelegentlichem Cannabiskonsum ist ein Abstinenznachweis mit einer Haaranalyse eigentlich nicht möglich! blink.gif

Es gibt aber MPI, die sowas trotzdem anerkennen. Da musst du dich dann vorher erkundigen. rolleyes.gif
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Malermeister
Beitrag 09.06.2010, 12:17
Beitrag #22


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Zitat (ujgm @ 09.06.2010, 08:53) *
Bzgl. gelegentlichem Cannabiskonsum ist ein Abstinenznachweis mit einer Haaranalyse eigentlich nicht möglich! blink.gif
Ich stehe gerade auf dem Schlauch - erkläre bitte, warum bei nachzuweisender Drogenabstinenz aufgrund THC/XTC-Konsum eine Haaranalyse nicht geeignet ist?
Das die Institute das unterschiedlich handhaben, ist bekannt.
Grundsätzlich sollte eine Haaranalyse unter forensischen Bedingungen von einem verkehrsmedizinisch zugelassenen Labor ausreichend sein, um Abstinenz nachzuweisen.


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Hornblower
Beitrag 09.06.2010, 14:38
Beitrag #23


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Zitat (Malermeister @ 09.06.2010, 13:17) *
erkläre bitte, warum bei nachzuweisender Drogenabstinenz aufgrund THC/XTC-Konsum eine Haaranalyse nicht geeignet ist?


Na - weil Du durch extremes blondieren und Behandeln Deiner Haare ebendiese so cannabinoidanalyseunbrauchbar machen kannst, daß nix mehr gefunden wird - und dann Deine Haare wieder natürlich färben und dem Labor unterjubeln kannst - siehe TE.

Hast Du nun ein scharfes MPI, dann traut es den Labors bzgl. Cannabis gar nicht erst über den Weg.

Drum frage, wer sich ewig bindet (bzw. sich ein MPI aussucht)....

OK, "nicht geeignet" ist vielleicht etwas scharf formuliert. "Bedingte Eignung" wäre vielleicht geschmeidiger, aber aus dem Gesamtzusammenhang des Postings vermute ich mal, daß wir mit ujgm auf einer Linie liegen. wink.gif

Viele Grüße,

H.H.


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Fantasy
Beitrag 09.06.2010, 17:07
Beitrag #24


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Hallo Hornblower wavey.gif

ich habe es so von ujgm verstanden, dass bei gelegentlichem Cannabis-Konsum eine Haaranalyse grundsätzlich nicht geeignet ist, da man nicht zu 100% ausschließen kann, dass der Untersuchte (eben nur gelegentlich) konsumiert hat.


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Malermeister
Beitrag 09.06.2010, 17:36
Beitrag #25


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Genau so habe ich es auch verstanden wie Fantasy schrieb - bei gelegentlichem Konsum ist die Haaranalyse kein geeignetes Mitel zum Nachweis der Abstinenz - das ist die Kernaussage, die ich aus ujgm's Posting lese.

Gut - es ist immerhin möglich, das bei Nachweisdauer von 12 Monaten ein ganz geringer Konsum in der Analyse nicht erkannt wird .
Sicher ist das aber keinesfalls und aufgrund der höchst unterschiedlichen Metabolisierung gerade bei THC lässt sich auch kein Prognose oder Empfehlung darüber treffen.

Die chemische Behandlung von Haaren im Zusammenhang mit der Haaranalyse/ Drogen ist eine andere Baustelle, aber das hatte ujgm nicht gemeint - jedenfalls nicht so geschrieben.


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Hornblower
Beitrag 09.06.2010, 20:15
Beitrag #26


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OK, klar, ihr habt wohl Recht. blushing.gif

Auf den Gedanken bin ich nicht gekommen.

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ujgm
Beitrag 10.06.2010, 07:36
Beitrag #27


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Zitat (Fantasy @ 09.06.2010, 17:07) *
ich habe es so von ujgm verstanden, dass bei gelegentlichem Cannabis-Konsum eine Haaranalyse grundsätzlich nicht geeignet ist, da man nicht zu 100% ausschließen kann, dass der Untersuchte (eben nur gelegentlich) konsumiert hat.

Genau so habe ich es auch gemeint!

(Mit dem Bleichen der Haare hat das nichts zu tun)

Soweit ich weiß, wächst schwacher gelegentlicher Konsum von THC nicht ausreichend in die Haare ein, so dass trotz Konsum von THC eine negative Haaranalyse möglich ist.
Daraus folgt, dass eine positive Haaranalyse zwar beweist, dass gekifft worden ist, eine negative Haaranaylse aber nicht, dass Abstinenz vorgelegen hat.

Es gibt aber wohl MPI, die eine negative Haaranalyse trotzdem als Abstinenznachweis anerkennen. Dies sollte der TE vorher abklären.

Oder habt ihr Erkenntnisse, dass die Analysetechnik mittlerweile soweit fortgeschritten ist, dass auch eine seltener THC-Konsum zuverlässig in den Haaren nachweisbar ist?
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Malermeister
Beitrag 10.06.2010, 11:35
Beitrag #28


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Eine der großen Organisationen in Sachen MPU sieht das aber nicht so


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ujgm
Beitrag 11.06.2010, 09:59
Beitrag #29


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Zitat (Malermeister @ 10.06.2010, 11:35) *
Eine der großen Organisationen in Sachen MPU sieht das aber nicht so

Doch! Auch diese Organisation sieht das so!!!

Deine verlinkte Internetseite ist da etwas kurz gefasst. Auf telefonische Nachfrage bekommt man aber die Auskunft, dass bei Cannabis eine Haaranalyse grundsätzlich nicht als Abstinenznachweis anerkannt wird.
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Kai R.
Beitrag 11.06.2010, 10:22
Beitrag #30


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wie Du selber schreibst:
Zitat (ujgm @ 09.06.2010, 08:53) *
Es gibt aber MPI, die sowas trotzdem anerkennen. Da musst du dich dann vorher erkundigen. rolleyes.gif


Also keine Pferde scheu machen.

Grüße

Kai


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Kai

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lucy0101
Beitrag 14.06.2010, 06:23
Beitrag #31


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also das mpi zu dem ich gehen will, akzeptiert haaranalysen auch bei thc.
wurde auf dem infoabend gesagt.
und ich kenne auch andere fälle, bei denen das dort kein problem war.

lg
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