Wann sind die 15 Jahre um ? |
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Wann sind die 15 Jahre um ? |
28.04.2010, 15:21
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 16.04.2010 Wohnort: Mecklenburg Mitglieds-Nr.: 53634 |
eine Weile lese ich hier schon mit. Ich finde es toll das es so ein Forum gibt. Ich bin mit meinem Problem wohl nicht allein.. Im Juli 1995 wurde ich mit 1.7 Promille erwischt und meinen Führerschein war ich los... Das genaue Datum weiss ich nicht mehr und habe auch keine Unterlagen mehr. Eine dicke Geldstrafe war aber auch noch dabei. Im Oktober 1995 wurde ich von einem Streifenwagen gestoppt. Ich war mit dem Fahrad unterwegs. Im dunkeln ohne Licht, aber mit 1,2 Promille. Wieder eine saftige Geldstrafe. Nun hatte ich auch nie die Absicht einen neuen Führerschein zu machen. Ich bin die letzten Jahre gut ohne aus gekommen. Nun werde ich wohl am Jahresende von der Stadt aufs Land ziehen. Da wäre ein Führerschein natürlich sehr von Vorteil. Meine Frage: Zählt das mit dem Fahrad auch mit? Einen Führerschein hatte ich da ja schon nicht mehr. Ich sag mal schon Danke ! |
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Gast_charly68_* |
28.04.2010, 15:25
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#2
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Wann kam das Urteil/Strafbefehl für die Fahrradaktion im Oktober 1995?
Andernfalls nimmst Du mal auf der FEN Akteneinsicht. Dann siehst Du was für Informationen die von Dir haben. Zusätzlich kann ich Dir nur empfehlen mal einen Auszug aus dem VZR anzufordern. |
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28.04.2010, 15:25
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Zählt das mit dem Fahrad auch mit? Ja. Das ist aber nicht weiter schlimm.Im Juli 1995 wurde ich mit 1.7 Promille erwischt und meinen Führerschein war ich los... Das genaue Datum weiss ich nicht mehr und habe auch keine Unterlagen mehr. Finde heraus, wann damals das Urteil gesprochen wurde, bzw. wann der Richter den Strafbefehl unterschrieben hat. 15 Jahre nach diesem Datum kannst du eine neue Fahrerlaubnis ohne vorherige MPU beantragen.Wann kam das Urteil/Strafbefehl für die Fahrradaktion im Oktober 1995? Das ist doch egal, da es bei der Eintragung keine Anlaufhemmung gibt. Entscheidend ist das von mir bereits erfragt Datum der Verurteilung für die erste Fahrt.
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28.04.2010, 15:27
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#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 16.04.2010 Wohnort: Mecklenburg Mitglieds-Nr.: 53634 |
Es kam im Oktober 95. Aber genau weiß ich das Datum nicht mehr.Beim Umzug in eine andere Wohnung 1999 sind einige Sachen weg gekommen.
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28.04.2010, 15:29
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Es kam im Oktober 95. Dann kannst du im Oktober 2010 eine neue FE bekommen. Du kannst ja mal einen Termin bei der jetzt zuständigen FSST machen zwecks Akteneinsicht, da sollte das Urteil drin enthalten sein. Aber sag denen, was du willst, die müssen die Akte erst von der anderen FSST, die früher zuständig war, besorgen. -------------------- |
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Gast_charly68_* |
28.04.2010, 15:35
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#6
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Das ist doch egal, da es bei der Eintragung keine Anlaufhemmung gibt. Entscheidend ist das von mir bereits erfragt Datum der Verurteilung für die erste Fahrt. Wieso egal? Wenn die Sachlage so ist wie der TE sie geschildert hat, haste recht. Wurde aber bei der Fahhradaktion eine isolierte Sperre verhängt, dann greift die Anlaufhemmung erneut. Von dem her ist zu hinterfragen ob die Fahrradaktion tatsächlich nur eine Geldstrafe zur Folge hatte. Der TE könnte ja auch vergessen haben uns eine evtl. Sperre anzugeben. |
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28.04.2010, 15:38
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Wurde aber bei der Fahhradaktion eine isolierte Sperre verhängt, Kann nicht sein, denn dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. -------------------- |
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Gast_charly68_* |
28.04.2010, 16:02
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#8
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Also dann greift die isolierte Sperre nur bei Taten in Verbindung mit Fahrzeugen die Führerscheinpflichtig sind.
Oder fällt da dann das Mofa auch schon darunter? |
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28.04.2010, 16:04
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 16.04.2010 Wohnort: Mecklenburg Mitglieds-Nr.: 53634 |
Ich habe durch dieses Forum angeregt schon mal in Flensburg angefragt ob da noch was ist. Da kam der Bescheid letzte Woche. Da steht das nichts mehr drin steht. Die FSST ist immer noch die Gleiche. Bin nur 20 km verzogen. Müßen die mir eigentlich Auskunft geben?
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28.04.2010, 16:08
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Oder fällt da dann das Mofa auch schon darunter? Ja, immer wenns um eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers geht, kommt die Entziehung der FE und eine Sperre in Betracht, bzw. eben bei Leuten ohne FE dann eine isolierte Sperre.Ich habe durch dieses Forum angeregt schon mal in Flensburg angefragt ob da noch was ist. Da kam der Bescheid letzte Woche. Da steht das nichts mehr drin steht. Trotzdem wäre es möglich (und das halte ich auch für wahrscheinlich), daß die Urteile noch in der Akte sind.Müßen die mir eigentlich Auskunft geben? Ja
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28.04.2010, 16:12
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 16.04.2010 Wohnort: Mecklenburg Mitglieds-Nr.: 53634 |
Wie ist das denn mit dem polizeilichen Führungszeugnis. Wird das da auch nach 15 Jahren gelöscht oder darf es nur nicht mehr verwendet werden, oder bringe ich da jetzt was durcheinander ?
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28.04.2010, 16:14
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Wie ist das denn mit dem polizeilichen Führungszeugnis. Da tauchen deine Verurteilungen schon längst nicht mehr auf. Die müssten bereits seit 5 oder 10 Jahren (das hängt von der damaligen Anzahl der Tagessätze ab) aus dem Bundeszentralregister getilgt sein.
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28.04.2010, 16:16
Beitrag
#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 16.04.2010 Wohnort: Mecklenburg Mitglieds-Nr.: 53634 |
ECHT ??? Das werde ich wohl mal ausprobieren. Wenn ich das richtig verstanden habe brauche ich das ja sowieso, oder?
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28.04.2010, 16:17
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Was? Das Führungszeugnis?
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28.04.2010, 16:18
Beitrag
#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 16.04.2010 Wohnort: Mecklenburg Mitglieds-Nr.: 53634 |
Ja ? Wenn ich meinen Führerschein wieder haben will? Oder ?
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28.04.2010, 16:24
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Richtig. Aber das muß ein Führungszeugnis Belegart 0 sein (so heißt das glaub ich), und das bekommst du nicht nach Haus geschickt. Du müsstest dann ein Amtsgericht benennen, an welches das Zeugnis geschickt wird, damit du das dort einsehen kannst (§30 Abs. 5 BZRG).
Außerdem wird die FSST vermutlich im Oktober kein Führungszeugnis aus dem Mai mehr akzeptieren sondern ein aktuelleres verlangen, dann hast du doppelte Kosten. Glaub mir einfach, daß dein Führungszeugnis sauber ist. -------------------- |
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Gast_charly68_* |
28.04.2010, 16:27
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#17
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Es gibt aber zwei Arten von Führungszeugnissen:
Belagart 0 = Behördenzeugnis z. B. FEB Belagart N = für privat Das Behördenzeugnis bekommst Du aber nicht in die Finger. Das geht direkt an die entsprechende Stelle. In Deinem Fall die FEB. Oder fällt da dann das Mofa auch schon darunter? Ja, immer wenns um eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers geht, kommt die Entziehung der FE und eine Sperre in Betracht, bzw. eben bei Leuten ohne FE dann eine isolierte Sperre.Dann ist es jetzt klar. Danke für die Erklärung. |
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28.04.2010, 17:53
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#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 16.04.2010 Wohnort: Mecklenburg Mitglieds-Nr.: 53634 |
Gut. Dann hat sich das ja wohl erledigt. Ist es jetzt besser die FSST anzuschreiben oder besser gleich hin fahren ?
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28.04.2010, 17:55
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#19
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ruf an und mach einen Termin ab. Die müssen erst die Akte aus dem Archiv holen, deshalb würd ich da nicht überraschend vorbeischauen.
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Gast_charly68_* |
28.04.2010, 17:56
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#20
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Zur Akteneinsich kannst Du jetzt schon gehen. Aber vorher Termin ausmachen.
Den Antrag selber würde ich erst kurz vor Tilgungsende stellen. |
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28.04.2010, 17:57
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#21
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 16.04.2010 Wohnort: Mecklenburg Mitglieds-Nr.: 53634 |
Das werde ich dann wohl mal tun. Und dann je nach lage der Dinge. Also 15 Jahre nach der letzten Entragung, richtig ?
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28.04.2010, 18:00
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
15 Jahre nach dem Urteil (bzw. Strafbefehl) für die Trunkenheitsfahrt mit dem Kraftfahrzeug. Die zweite Fahrt (die auf dem Fahrrad) ist wohl später eingetragen, wird aber trotzdem zusammen mit der ersten getilgt.
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28.04.2010, 18:04
Beitrag
#23
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 16.04.2010 Wohnort: Mecklenburg Mitglieds-Nr.: 53634 |
@ Jens
Ich hoffe das du recht hast. Das Ganze war so schon bescheuert genug was ich mir damals geleistet habe. Hätte nie gedacht das mir das nach 15 Jahren noch mal so auf die Füße fällt... |
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Gast_charly68_* |
28.04.2010, 18:09
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#24
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Ich möchte aber noch darauf hinweisen, daß derzeit manche Bundesländer erneute Prüfungen nach so langer Zeit fordern.
Z. B. Bayern verlangt für die Klasse B nach 10 Jahren solche. Dies würde bedeuten daß Du diese ablegen musst. Ein Fahrschulbesuch (Pflichtstunden) ist aber nicht erforderlich. |
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28.04.2010, 18:13
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#25
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 16.04.2010 Wohnort: Mecklenburg Mitglieds-Nr.: 53634 |
Ich bin aus Mecklenburg-Vorpommern. Ob das nun ein Vorteil oder ein Nachteil ist ...... Und ich hatte ja schon 17 Jahre den Führerschein.
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Gast_charly68_* |
28.04.2010, 18:20
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#26
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Hier ist zwar MV noch nicht gelistet.
Sollte es aber bei Dir prüfungsfrei klappen würde Dein Thread dort auch verewigt werden. |
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28.04.2010, 18:27
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#27
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 16.04.2010 Wohnort: Mecklenburg Mitglieds-Nr.: 53634 |
Ich sage erst mal Danke so weit.. Werde wohl noch öfter mit Fragen nerven. Aber ich werde euch auch auf dem Laufenden halten.Ich kümmere mich erst Mal um die FSST.
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28.04.2010, 18:46
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#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5255 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33783 |
-------------------- Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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29.04.2010, 10:59
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#29
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 16.04.2010 Wohnort: Mecklenburg Mitglieds-Nr.: 53634 |
Ich habe heute meinen gesamten Haushalt auf den Kopf gestellt und siehe an : Ich habe den Strafbefehl vom Amtsgericht wegen der Sache mit dem Fahrrad gefunden. Der ist vom 22.10.1995. Hat 600 DM gekostet. Aber von Fristen und so steht da nichts.
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29.04.2010, 11:27
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich habe heute meinen gesamten Haushalt auf den Kopf gestellt und siehe an : Ich habe den Strafbefehl vom Amtsgericht wegen der Sache mit dem Fahrrad gefunden. Der ist vom 22.10.1995. Dann müsste der für die erste Fahrt ja noch älter sein. Ein Grund mehr, sich da wirklich schlau zu machen.
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05.05.2010, 08:25
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#31
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 16.04.2010 Wohnort: Mecklenburg Mitglieds-Nr.: 53634 |
Ich habe jetzt einen Termin bei der Führerscheinstelle. Am 18.Mai bekomme ich Akteneinsicht. Vorher geht nicht wegen meiner Schichten. Dann schaun wir mal.....
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10.06.2010, 12:58
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#32
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 16.04.2010 Wohnort: Mecklenburg Mitglieds-Nr.: 53634 |
Hallo,
bin ein kleines Stück weiter. Hatte nun schon 2 Termine bei der Führerscheinstelle die ich beide dann wieder wegen meiner Arbeit nicht einhalten konnte. Weil ich dann wieder um einen neuen Termin gebeten habe war die Dame so freundlich und hat mir am Telefon auskunft gegeben. Bin am 7.10.1995 mit Alk. erwischt worden. 1,79 Promille. Gerichtsurteil vom Amtsgericht vom 19.1.96. Lappen weg, Geldstrafe und 2 Jahre sperre. Ab wann zählt das denn nun mit die 15 Jahre ? |
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10.06.2010, 14:01
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 262 Beigetreten: 26.02.2009 Wohnort: NRW/Auf der richtigen Seite des Flusses Mitglieds-Nr.: 47096 |
Ab wann zählt das denn nun mit die 15 Jahre ? Meiner Einschätzung nach ab da: Zitat Gerichtsurteil vom Amtsgericht vom 19.1.96. D.h. du musst noch ca. 7 Monate und 10 Tage ausharren. Man möge mich dennoch berichtigen, sollte ich falsch liegen, oder etwas überlesen haben. Gruß Cojaju P.S. Willkommen im Portal -------------------- Sei nett zu den Menschen auf dem Weg nach oben,du siehst sie wieder auf dem Weg nach unten.
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10.06.2010, 14:22
Beitrag
#34
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 12.05.2010 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 54062 |
also ich hab mal gehört das wenn man seine Akte einsehen will oder sonst was damit zu tun hat fangen die 15 jahre ab dem sofort wieder an.
Also wenn du praktisch jetzt Akteneinsicht vorderst kommen weitere 15 jahre auf dich zu. ich weiss nich ob das hundertprotzentig stimmt. Aber wenns so ist dann wäre es schade für dich |
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Gast_klaus62_* |
10.06.2010, 14:32
Beitrag
#35
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Sensi
das stimmt nicht. deine Akte darfst du einsehen |
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10.06.2010, 14:34
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#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
also ich hab mal gehört das wenn man seine Akte einsehen will oder sonst was damit zu tun hat fangen die 15 jahre ab dem sofort wieder an. Da hat Du was falsches gehört.Die Zeit fängt z.B. erneut an zu laufen wenn Du einen Antrag auf Neuerteilung stellst und dieser von der FEB versagt wird. Eine normale Akteneinsicht ohne Anträge lässt diese Frist nicht neu beginnen. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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10.06.2010, 14:44
Beitrag
#37
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 12.05.2010 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 54062 |
ah okay das wusste ich wie gesagt nich ganz genau...
hatte nämlich panik meine Akte anzuvordern. aber das kann ich ja jetzt mal machen. danke für die info |
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Gast_klaus62_* |
10.06.2010, 17:26
Beitrag
#38
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10.06.2010, 20:42
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#39
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 16.04.2010 Wohnort: Mecklenburg Mitglieds-Nr.: 53634 |
Gut. Mal angenommen der Termin 19.01.11 wäre richtig und dann sind die 15 Jahre um. Darf ich auch dann erst zur FSST und den Antrag stellen ? Richtig ?
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10.06.2010, 20:58
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Darf ich auch dann erst zur FSST und den Antrag stellen ? Das könntest du auch schon vorher machen. Lies dir mal diesen Thread durch, da geht um genau deine Frage -------------------- |
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Gast_klaus62_* |
10.06.2010, 21:18
Beitrag
#41
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@Peter
@Jens hat zwar Recht, aber ich würde lieber sicher gehen und warten bis auf den Tag genau die 15 Jahre rum sind. auf die 2 oder 3 Monate kommt es doch auch nicht drauf an, oder? |
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11.06.2010, 07:21
Beitrag
#42
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
ich würde lieber sicher gehen und warten bis auf den Tag genau die 15 Jahre rum sind. Ich nicht. Aber das muss Jeder selbst entscheiden.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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11.06.2010, 15:07
Beitrag
#43
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 16.04.2010 Wohnort: Mecklenburg Mitglieds-Nr.: 53634 |
Erst mal vielen Dank für eure Hilfe. Ich werde warten bis die 15 Jahre rum sind. So eilig habe ich es dann doch nicht. Ich will auch kein Risiko eingehen. Ich glaube ihr hier im Forum habt mehr Ahnung als unsere Sachbearbeiter. Werde auch nur B beantragen. Den Rest brauch ich nicht mehr. Paßfotos kann ich bis dahin ja schon mal machen lassen. Wie alt darf der Sehtest maximal sein? Brauch ich sonst noch was? Außer Geld?
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11.06.2010, 16:11
Beitrag
#44
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Der Sehtest darf bei Antragstellung maximal zwei Jahre alt sein.
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Gast_klaus62_* |
11.06.2010, 16:22
Beitrag
#45
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Guests |
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11.06.2010, 17:46
Beitrag
#46
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 16.04.2010 Wohnort: Mecklenburg Mitglieds-Nr.: 53634 |
Alles Klar! Nochmals Danke. Ich melde mich im Januar wieder wenn das Thema im Forum noch zu finden ist.....
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Gast_charly68_* |
11.06.2010, 17:50
Beitrag
#47
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Gast_klaus62_* |
11.06.2010, 18:13
Beitrag
#48
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Guests |
Alles Klar! Nochmals Danke. Ich melde mich im Januar wieder wenn das Thema im Forum noch zu finden ist..... einfach dich anmelden, dann auf dein Nicknamen klicken und "Finde die Themen dieses Mitglied" noch anklicken. und schon hast du alle Threads die du eröffnet hast |
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06.01.2011, 09:44
Beitrag
#49
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 16.04.2010 Wohnort: Mecklenburg Mitglieds-Nr.: 53634 |
Hallo Forum,
nun ist es fast so weit. Am 19. Januar sind meine 15 Jahre um. Gestern war ich zum Sehtest. Diagnose: Autofahren nur noch mit Brille..., ist mir aber auch egal. Wenn es nicht anders geht. Habe selber gestaunt wie sich meine Augen verschlechtert haben. Ich werde berichten was daraus geworden ist. Bis denn...Peter Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 06.01.2011, 10:26
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Gast_klaus62_* |
06.01.2011, 18:22
Beitrag
#50
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Guests |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 05:58 |