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> Widererteilung der Fahrerlaubnis, seit 1993
Zerra
Beitrag 03.05.2010, 06:24
Beitrag #1


Neuling
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Hallo ,

ich bin durch zufall auf dieses Portal gestoßen und beeindruckt wie sich hier die leute so austauschen .
ich habe da mal eine frage .

Mir wurde der Führerschein 1994 wegen Trunkenheit entzogen .

von dort an bin ich 3 x wegen Fahren ohne Alkohol und Lappen verurteilt worden .

Die letzte Verurteilung liegt jetzt ca. 6 Jahre zurück und bin seid dem auch nicht mehr auffälig geworden . Wie Schätzt ihr meine möglich keiten ein den Führerschein ohne MPU ohne Prüfung wider zu erlangen ?

danke erst einmal
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Jens
Beitrag 03.05.2010, 06:36
Beitrag #2


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Zitat (Zerra @ 03.05.2010, 07:24) *
Wie Schätzt ihr meine möglich keiten ein den Führerschein ohne MPU ohne Prüfung wider zu erlangen ?
Um dazu was sagen zu können, mußt du genauere Informationen geben.

In welchem Bundesland lebst du?

Zitat (Zerra @ 03.05.2010, 07:24) *
Mir wurde der Führerschein 1994 wegen Trunkenheit entzogen .
Wieviel Promille?

Zitat (Zerra @ 03.05.2010, 07:24) *
von dort an bin ich 3 x wegen Fahren ohne Alkohol und Lappen verurteilt worden .
Wann waren die einzelnen Fahrten und zu was für einer Strafe wurdest du jeweils verurteilt? Wurde im Urteil jeweils eine Sperre verhängt? Soll das "ohne Alkohol" bedeuten, daß du nüchtern warst?


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Zerra
Beitrag 03.05.2010, 21:05
Beitrag #3


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Hallo jens ,
ich halte es erst einmal kurz .

Also ich bin aus dem Raum Düsseldorf!!!
Bei der promille , war es 1,26 ----- in der Probezeit !!!!
da ich schon vor dem fürerschein oft mit mofa ---frisiert --- erwicht wurde muste ich eine mpu machen um die fahrerlaubnis 1992 zu erhalten .

Nun zu den einzelnen Fahrten .

1. rechtskraft oktober 1993 wegen trunkenheit wurde ich zu geldstrafe verurteilt und sperr zeit 1 jahr .
2. rechtskraft august 1994 fahren ohne führeschein mit trunkenheit 1jahr haft auf 3 jahre bewährung sperre 2 jahre Bewährung überstanden .
3. rechtskraft juli 2004 fahren ohne auch kei alk -- 9 monate haft ohne bewährung . 5 jahre sperre .

alles überstanden juli 2009

ja das sind meine 17 jahre . ohne lappen . ich blödmann nur wegen einer frau .


gruß dietmar
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Mr.T
Beitrag 03.05.2010, 21:16
Beitrag #4


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Dann wird erst 2019 ohne MPU erteilt.


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Gruß Mr.T

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Zerra
Beitrag 03.05.2010, 21:24
Beitrag #5


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JA natürlich nicht das was ich hören wollte .

aber bitte zu meinem verständniss . es heißt 10 + 5 jahre .wie muß ich das verstehen ?


wie wird das gerechnet ?
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Mr.T
Beitrag 03.05.2010, 21:29
Beitrag #6


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Die Tilgungsfrist beträgt 10 Jahre ab Tag der Verurteilung. Hinzu kommt aber eine Anlaufhennung von max. 5 Jahren, wenn die Fahrerlaubnis nicht (neu)erteilt wird. Wird innerhalb von 5 Jahren (neu)erteilt, beginnt die 10-Jahresfrist mit dem Datum der Erteilung.


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Zerra
Beitrag 03.05.2010, 21:59
Beitrag #7


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JA also zählt immer die lezte verurteilung ???????

oder wie ?

Es sind ja hier leute die schon nach 10 jahren den lappen ohne murren wider haben !!

Wie schätzt ihr ein bestehen der mpu für mich ein ???

lieben dank
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Feuerpferd
Beitrag 04.05.2010, 04:47
Beitrag #8


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Prinzipiell kann jeder die MPU bestehen. Er muss den Gutachter eben davon überzeugen, dass sich solche Vorfälle zukünftig nicht mehr ereignen werden. Du musst ihm daher erklären können warum Dir die Gesetze damals am Popo vorbeigingen, und was sich an Deiner Einstellung zu Recht und Gesetz geändert hat. Weiterhin musst Du ihm darlegen, welche Verhaltensänderung es bei Dir gegeben hat und wie Du Gesetzesvertösse im Straßenverkehr zukünftig vermeiden willst.


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Zerra
Beitrag 04.05.2010, 07:08
Beitrag #9


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ah ja , allso los und sich bei der Führerscheinstelle den Führerschein beantragen ( Widererteilung ) und die sagen mir wann ich wo die mpu machen muß !!??!!
Wie lange dauert es dan bis ich den Führerschein in etwa (Bestandene mpu )ohne Prüfung wider habe ??
oder muß ich dann die Prüfungen auch noch machen ?
Ja lezteres wie Teuer kommt mir das ?

Noch mal kurz , wie wird das gerechnet mit den 10 + 5 jahre ??
Ist es so das nun alle sachen nach 10 jahren gelöcht sind ?
oder erst nach 15 jahren ?
Oder nach 5 Jahren gelöcht und 10 jahre darf man kein Scheiß machen .
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Jens
Beitrag 04.05.2010, 07:16
Beitrag #10


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Zitat (Zerra @ 04.05.2010, 08:08) *
los und sich bei der Führerscheinstelle den Führerschein beantragen ( Widererteilung )
Ja

Zitat (Zerra @ 04.05.2010, 08:08) *
und die sagen mir wann ich wo die mpu machen muß !!??!!
Die FSST wird dir sagen, daß du eine MPU machen mußt. Wo du die machst, kannst du dir selber aussuchen.

Zitat (Zerra @ 04.05.2010, 08:08) *
Wie lange dauert es dan bis ich den Führerschein in etwa (Bestandene mpu )ohne Prüfung wider habe ??
Wenn du die MPU geschafft hast, geht das mit der Neuerteilung recht zügig über die Bühne.

Zitat (Zerra @ 04.05.2010, 08:08) *
oder muß ich dann die Prüfungen auch noch machen ?
Du warst vor der Entziehung nur relativ kurz im Besitz einer Fahrerlaubnis, da wäre es schon denkbar, daß Prüfungen verlangt werden.

Zitat (Zerra @ 04.05.2010, 08:08) *
Ja lezteres wie Teuer kommt mir das ?
Kommt drauf an, was du alles beantragst.

Zitat (Zerra @ 04.05.2010, 08:08) *
Noch mal kurz , wie wird das gerechnet mit den 10 + 5 jahre ?
15 Jahre nach deiner letzten Verurteilung wird getilgt, wenn du bis dahin keinen neuen Sch*** baust.


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Zerra
Beitrag 04.05.2010, 08:10
Beitrag #11


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ja dann muß ich wohl da durch ,

du schreibst 15 jahre nach der lezten geschichte wird gelöcht , also auch die sachen die schon 17 jahre her sind stehen noch da drin , weil ich vor 6 jahren noch mal scheiße gebaut habe .
also sind es ab jezt noch 9 jahre bis nichts mehr drin steht .

ist das richtig ?
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Jens
Beitrag 04.05.2010, 08:12
Beitrag #12


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Ja


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Gast_klaus62_*
Beitrag 04.05.2010, 13:57
Beitrag #13





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Zitat (Zerra @ 04.05.2010, 08:08) *
Ja lezteres wie Teuer kommt mir das ?


wenn du die MPU meinst, dann schaue in den Link

FAQ: Kosten der MPU

wavey.gif
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Zerra
Beitrag 04.05.2010, 17:21
Beitrag #14


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na ja .....

dann muß das so sein .

danke nochmals .

ich werde berichten , was mir Führerscheinstelle auf erlegt .
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Gast_klaus62_*
Beitrag 04.05.2010, 19:44
Beitrag #15





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Zitat (Zerra @ 04.05.2010, 18:21) *
ich werde berichten , was mir Führerscheinstelle auf erlegt .


das wäre sehr nett wavey.gif
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Feuerpferd
Beitrag 05.05.2010, 05:33
Beitrag #16


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Zitat (Zerra @ 04.05.2010, 08:08) *
allso los und sich bei der Führerscheinstelle den Führerschein beantragen
Du solltest Dich erst auf die MPU vorbereiten und z.B. hier im MPU-Board mit der Thematik befassen. Die MPU ist kein unterhaltsames Quiz bei dem die Verkehrsregeln abgefragt werden. Ohne entsprechende Vorbereitung wirst Du die MPU nicht bestehen können und würdest viel Geld in den Sand setzen wenn Du jetzt eine neue Fahrerlaubnis beantragen würdest.


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Zerra
Beitrag 05.05.2010, 20:23
Beitrag #17


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ja das ist mir klar aber ich weiß ja nicht einmal warum ich die mpu machen sollte , ein mal mit alkohol vor 17 jahren ansonsten fahren ohne 3 mal . also wie ist die Fragestellung ? Ich weiß es erst wennmir das amt was sagt
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Mr.T
Beitrag 05.05.2010, 20:25
Beitrag #18


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Zitat (Zerra @ 05.05.2010, 21:23) *
also wie ist die Fragestellung ?
Dich erwartet eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung.


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Zerra
Beitrag 06.05.2010, 02:52
Beitrag #19


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Muß ich für diese Fragestellung auch diese Blut werte sprich Leberwerte über wochen Testen lassen?
Sprich also kein Bier Trinken für gewisse zeit ?
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Zerra
Beitrag 06.05.2010, 03:28
Beitrag #20


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ich hatte die alte klasse 3 , wie nennt man den den ich nun Beantragen muß ?
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Jens
Beitrag 06.05.2010, 08:03
Beitrag #21


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Zitat (Zerra @ 06.05.2010, 03:52) *
Muß ich für diese Fragestellung auch diese Blut werte sprich Leberwerte über wochen Testen lassen?
Nein

Zitat (Zerra @ 06.05.2010, 04:28) *
ich hatte die alte klasse 3 , wie nennt man den den ich nun Beantragen muß ?
Du kannst auf Antrag die Klassen B, BE, C1, CE, M, L und S bekommen. Außerdem noch T, falls du in der Land- oder Forstwirtschaft tätig bist. Was die einzelnen Klassen bedeuten, kannst du hier nachlesen.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 06.05.2010, 08:32
Bearbeitungsgrund: Blödsinn gestrichen


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Mr.T
Beitrag 06.05.2010, 08:30
Beitrag #22


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Zitat (Jens @ 06.05.2010, 09:03) *
Außerdem noch T, falls du in der Land- oder Forstwirtschaft tätig bist.
Wieso auch T? unsure.gif


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Jens
Beitrag 06.05.2010, 08:31
Beitrag #23


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Weiß ich auch nicht, wie ich darauf komm. blushing.gif Das war vorm ersten Kaffee, gilt das als Ausrede? T gibts natürlich nicht.


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Mr.T
Beitrag 06.05.2010, 08:33
Beitrag #24


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Zitat (Jens @ 06.05.2010, 09:31) *
Das war vorm ersten Kaffee, gilt das als Ausrede?
yes.gif


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Zerra
Beitrag 17.05.2010, 21:32
Beitrag #25


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Hallo hier bin ich mal wider , also ich bin zur Fss und habe den fs beantragt .
alles abgegeben foto sehtest Arbeits arzliche untersuchung , nach dem die dame mir den streifen hin legte wo man die Unterschrift für den Fs drauf schreibt ,meinte sie sie müsse von der Fss in meinem letzten Wohnort die Akte anfordern und ich bekäme nach etwa 14 tagen bescheit , aber bisher habe ich noch nichts gehört . Was soll ich machen ? Mal da anrufen oder kann ich auch eine Email an die dame schiecken ?
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Mr.T
Beitrag 17.05.2010, 21:37
Beitrag #26


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Zitat (Zerra @ 17.05.2010, 21:32) *
Was soll ich machen ? Mal da anrufen oder kann ich auch eine Email an die dame schiecken ?
Beides ist möglich.


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Feuerpferd
Beitrag 18.05.2010, 03:47
Beitrag #27


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Wieso hast Du jetzt bereits eine neue Fahrerlaubnis beantragt und diesen Hinweis ignoriert? Ohne entsprechende Vorbereitung ist es nahezu unmöglich die MPU zu bestehen. Damit hättest Du dann viel Geld in den Sand gesetzt.

Solltest Du die MPU nicht bestehen oder nicht hingehen solltest Du unbedingt den Antrag zurückziehen. Machst Du das nicht würde Dir die Fahrerlaubnis versagt werden, was die Tilgung Deiner Einträge hemmen würde. Ohne MPU wäre eine Neuerteilung dann erst 15 Jahre nach der Versagung möglich.

Außerdem solltest Du darauf achten, dass das Gutachten nur an Dich und nicht an die FEB geschickt wird. Ein negatives Gutachten solltest Du der FEB nicht zukommen lassen.


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Zerra
Beitrag 18.05.2010, 06:28
Beitrag #28


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ranting.gif
up dann habe ich das irgendwie falsch verstanden . Ich bin eigendlich da hin um zu erfahren welche fragestellung bei meiner MPU gestellt wird . thread.gif

Da mir ja vor 17 jahren den fs wegen trunkenheit 1,26 prom abgenommen wurde .
Um mich dann darauf einstellen zu können .

Wenn ich den antrag zurück ziehe ? Wann kann ich dann neustellen ?
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Feuerpferd
Beitrag 18.05.2010, 07:07
Beitrag #29


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Prinzipiell kannst Du jederzeit (wieder) einen neue Fahrerlaubnis beantragen. Schließlich besteht keine Sperrfrist.

Sollte eine Aufforderung zur MPU kommen könntest Du auch mit Deiner FEB vereinbaren das der Antrag eine Zeit lang ruhen soll. Das ist dann Verhandlungssache.

Die Fragestellung wird ungefähr so lauten: Ist zu erwarten, dass Zerra auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen wird?

Du müsstest dem Gutachter dann darlegen, warum Dir in der Vergangenheit die Regeln egal gewesen sind und wie Du zukünftige Zuwiderhandlungen vermeiden möchtest.

Ein einfaches "Kommt nicht wieder vor" ist dafür nicht ausreichend. Ebenfalls nicht ausreichend wird sein wenn Du anführst, dass Du nur deshalb ohne Fahrerlaubnis gefahren bist weil Du keine hattest und nach Neuerteilung einer Fahrerlaubnis derartige Verstöße erst gar nicht begangen werden könnten.


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Zerra
Beitrag 18.05.2010, 21:25
Beitrag #30


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ja nun think.gif ,
also wie lange wird es dauern bis ich einen termin erhalte ?
Wie kann ich mich testen oder wie soll ich nun an diese geschichte ran gehen und das mit schnellem erfolg . whistling.gif
wieviel zeit gibt die Fss einem für das gutachten ?
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Gast_klaus62_*
Beitrag 19.05.2010, 16:14
Beitrag #31





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Zitat (Zerra @ 18.05.2010, 22:25) *
also wie lange wird es dauern bis ich einen termin erhalte ?


wenn du deiner Fsst mitgeteilt hast welches Institut (BfF) du ausgesucht hast, geht es ruckzuck bis zum MPU-Termin.
Zitat (Zerra @ 18.05.2010, 22:25) *
Wie kann ich mich testen oder wie soll ich nun an diese geschichte ran gehen und das mit schnellem erfolg . whistling.gif

da du ja den schnellen Erfolg wünscht kannst du ja diesen Fragebogen ausfüllen und hier posten.
Zitat (Zerra @ 18.05.2010, 22:25) *
wieviel zeit gibt die Fss einem für das gutachten ?

ist unterschiedlich, aber ca. 2-3 Monate sind es schon

wavey.gif
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Zerra
Beitrag 07.06.2010, 20:56
Beitrag #32


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Hallo nach nun ca 3 wochen warten , habe ich mal bei der Fss( in NRW )angerufen und nach gefragt was nun mit meinem Antrag ist . Ja da sagte mir die dame am Anderen ende , das die Fss bei der ich meinen Fs seiner zeit auch erhalten habe , bin Qwasi vor 3 monaten Umgezogen . Keine Unterlage von mir haben , ich sollte doch selber mal dort anfragen !!!

Was ist das denn nun ?

Ich muß ihr nachweisen , das ich im besitz des Fs war ?

Wie kann ich das ?

Vieleicht in Flenzburg ?

Wer kann mir dazu wassagen ?
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Malermeister
Beitrag 08.06.2010, 10:10
Beitrag #33


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jfk
Beitrag 08.06.2010, 16:49
Beitrag #34


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@Malermeister:
Flensburg hat mE allerdings nicht die FS-Akte, die für den Neuantrag nötig ist...
Dort dürfte höchstens vermerkt sein, ob jemals eine FE erteilt war.

Das Dilemma mit den verschwundenen FS-Akten kenne ich auch...
Manchmal hilft es, die FSST der letzten Wohnorte anzutelefonieren und nachzufragen, ob die Akte dort noch irgendwo rumstaubt.
Es könnte auch sein, dass die FS-Akte bei der FSST eines der letzten Wohnorte gelandet ist.
Hatte die Dame bei der Antragstellung denn nach all den letzten Wohnorten gefragt, oder nur nach dem einen, wo du damals bei FE-Erwerb gemeldet warst?


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Mr.T
Beitrag 08.06.2010, 18:59
Beitrag #35


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Zitat (jfk @ 08.06.2010, 17:49) *
Dort dürfte höchstens vermerkt sein, ob jemals eine FE erteilt war.
Nö, das VZR ist kein "Positivregister". Dort sind Erteilungsdaten bis 1998 nicht abrufbar.

Zitat (jfk @ 08.06.2010, 17:49) *
Hatte die Dame bei der Antragstellung denn nach all den letzten Wohnorten gefragt, oder nur nach dem einen, wo du damals bei FE-Erwerb gemeldet warst?
Das ist manchmal ein Problem: Es wird gefragt, wo die FE erteilt wurde. Der Kunde, in Unkenntnis der gesetzlichen Regelungen, erinnert sich: den Führerschein habe ich in der Fahrschule X in der Stadt Y gemacht. Erteilungsbehörde muss also die Stadt Y sein. Tatsächlich hat er aber in der Nachbargemeinde Z im Kreis A gewohnt, also war tatsächlich Erteilungsbehörde der Kreis A. Die nunmehr zuständige FSST fordert aufgrund der Angaben die Unterlagen bei der Stadt Y an, Ergebnis dann negativ.
So Etwas passiert häufiger als man vermutet.


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jfk
Beitrag 08.06.2010, 19:10
Beitrag #36


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Zitat (Mr.T @ 08.06.2010, 19:59) *
Zitat (jfk @ 08.06.2010, 17:49) *
Dort dürfte höchstens vermerkt sein, ob jemals eine FE erteilt war.
Nö, das VZR ist kein "Positivregister". Dort sind Erteilungsdaten bis 1998 nicht abrufbar.

Nee, ist schon klar. Ich meinte es auch eher andersrum: Wenn im VZR ein FE-Entzug vermerkt ist, dann steht damit ja schon mal fest, dass der "Kunde" eine solche schon mal besessen haben muß.
Was ich jetzt auf Anhieb nicht weiß, ist, ob bei "FE-Entzug" auch die entzogenen Klassen vermerkt sind... (und die Erteilungsdaten wohl schon gar nicht)


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Mr.T
Beitrag 08.06.2010, 19:27
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Zitat (jfk @ 08.06.2010, 20:10) *
Was ich jetzt auf Anhieb nicht weiß, ist, ob bei "FE-Entzug" auch die entzogenen Klassen vermerkt sind... (und die Erteilungsdaten wohl schon gar nicht)
no.gif und no.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Zerra
Beitrag 09.06.2010, 21:20
Beitrag #38


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Lieben Dank für eure auskunft .

also ich habe der dame mitgeleilt ,das ich nur zwei Wohnorte hatte also den jetzigen und den vorher . Sie meinte daraufhin das sie sich die Akte schicken lassen muß da ich nicht im Rechner bin .

Bei meinem Anruf , meinte sie das , das sie eine Mitteilung von dort hat , das keine Akte vorhanden ist .

Nun soll ich dort selber nach fragen , das habe ich versucht .
ranting.gif
Erst kein durchkommen und dann meinte die Dame , keine Auskunft am Telefon . crybaby.gif

Ich solle doch vorbeikommen , dry.gif 90 kilometer eine strecke und das mit Bus und Bahn . Ich bin Berufstätig Montag bis Freitag.
von früh bis spät .
Gibt es keine andere Möglichkeit ?
Was währe mit meinem Urteil aus dieser zeit , als ich den Lappen aufs spiel gesetzt habe ? Da steht doch alles drin .
Muß ich den Fs jetzt ganz neu Machen ?

Ich könnte crybaby.gif .
Die zeit läuft und nichts geht .
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jfk
Beitrag 09.06.2010, 21:23
Beitrag #39


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Zitat (Zerra @ 09.06.2010, 22:20) *
Was währe mit meinem Urteil aus dieser zeit , als ich den Lappen aufs spiel gesetzt habe ? Da steht doch alles drin .


Steht denn auch drin, welche Klassen du besessen hast - und wann die FE erteilt wurde?


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Zerra
Beitrag 09.06.2010, 21:32
Beitrag #40


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Da steht drin das mir die Fahrerlaubnis der Klasse 3 entzogen wird . Jedoch nicht wann ich ihn gemacht habe . Aber es war ja in der Probezeit .
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Zerra
Beitrag 11.06.2010, 07:00
Beitrag #41


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Guten Morgen

kann mir jemand sagen , was diese Begründung heist ?

Die entscheidung ist unanfechtbar seit 01.12.96

MPU nicht Zustande gekommen §15 c stVZO §2 StVG § 444 ZPO

das steht in einem schriftstück das ich von dem Kraftfahrtbundesamt erhalten habe .


danke


Übrigens ich bin gleich auf den weg zur Fss meines jetzigen Wohnortes und werde mich persönlich mit Ihr Unterhalten .
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Mr.T
Beitrag 11.06.2010, 07:26
Beitrag #42


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Zitat (Zerra @ 11.06.2010, 08:00) *
Die entscheidung ist unanfechtbar seit 01.12.96

MPU nicht Zustande gekommen §15 c stVZO §2 StVG § 444 ZPO
Das ist eine Versagung der FE. Du hattest einen Antrag auf Neuerteilung gestellt, der abgelehnt wurde, weil du kein MPU-Gutachten vorgelegt hattest. Diese Entscheidung wurde am 01.12.1996 unanfechtbar (bestandskräftig).


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Zerra
Beitrag 11.06.2010, 07:30
Beitrag #43


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Was heist das jetzt ?

Hat das nun etwas mit den 10 + 5 jahren zu tun ?

Oder warum steht das da drin ?
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Mr.T
Beitrag 11.06.2010, 07:33
Beitrag #44


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Ja, damit hat es zu tun. In deinem Fall ist diese Eintragung aber völlig egal. Deine 15-Jahresfrist begann mit der letzten Verurteilung in 2004.


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Zerra
Beitrag 11.06.2010, 07:38
Beitrag #45


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Ja gut also dann werde ich mich mal auf den weg machen und die Dame in der Fss Besuchen und mal die sachlage klären . Nun ja versuchen .
Hoffendlich muß ich nicht nach Düsseldorf zur Fss an meinem Alten Wohnort um die Verlorenen Akten zu Besorgen .


Heute Abend werdeich darüber Berichten .

Bis dahin erst einmal Danke
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jfk
Beitrag 11.06.2010, 07:45
Beitrag #46


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Nach Düsseldorf mußt du nicht selber. Die Mitarbeiter würden dich eh nicht allein suchen lassen.

ich denke, ein Besuch bei der Führerscheinstelle und ein freundliches Gespräch mit der Sachbearbeiterin ist das beste, was du jetzt tun kannst.
Schildere ihr noch einmal alle Fakten:
- wann du die FE erworben hast
- wo du damals gewohnt hast
- dass du zwischenzeitlich nicht irgendwo anders gemeldet warst.

Vor allem nimm die beiden Schriftstücke mit: sie beweisen, dass du tatsächlich einen FS besessen hast.
ich weiß jetzt nicht, wie das mit der FS-Akte ist, welche Aufbewahrungsfristen es da gibt. (Und manche Archive sollen da etwas unübersichtlich sein...) Aber wenn feststeht, dass du mal eine FE hattest, dann werden die Mitarbeiter auch noch mal suchen.


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Zerra
Beitrag 14.06.2010, 20:01
Beitrag #47


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Hallo zusammen ,

ich wollte zwar am freitag mitteilen was sich getahn hat , aber da war ich leider zu spät dort und die hatten schon Wochenende .
Ich dachte das die bis 14 uhr offen haben , nein dry.gif nur bis 12 uhr . Nun ja also heute früh hin und der Dame mein Schreiben gezeigt und sie meinte dann auch gleich das sie mit diesen Schriftstück nochmals eine Anfrage richtung Düsseldorf startet .
Ich könne da jetzt auch nichts weiter erreichen und Sie würde mich Anrufen , wenn sich etwas ergibt .

Nun wie lange das Dauert kann sie mir nicht sagen , da es an Düsseldorf Liegt .

Ja also warten wir mal ab .

Sollte sich nun immer noch nichts finden , was den dann ? Reicht dann nur dieses Schreiben von mir ?


Nun ist schon etwas komisch
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Zerra
Beitrag 15.06.2010, 19:13
Beitrag #48


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Hallo zusammen ,

ja wie fange ich an think.gif

also die dame meldete sich heute Mittag bei mir und meinte das ich mal vorbei schauen solle sobald ich zeit habe , nun ja dafür hatte ich gleich zeit rolleyes.gif
Also ich dort hin und schwup war ich auch schon dran , die dame teilte mir mit das sie auch nach lezter anfrage in düsseldorf keine Akte auffindbar ist und sie halt nun nur auf grund des Urteils und das schreiben von Flensburg entscheiden kann . dry.gif

Tja was heist das dachte ich ? blink.gif
Die Dame meint :
Nun ja das sie mir die Fahrerlaubnis nur nach dem ihr ersichtlichen Unterlagen Erteilen kann laugh2.gif - Klassen jedoch nur
BE M S L , da mir die Augenärzliche untersuchung fehlt und 16 stunden Rotkreuz .
Ist das richtig ?

Nun gut - whistling.gif Aufjedenfall habe ich nun eine Vorläufige Fahrerlaubnis laugh2.gif ist das Geil .

Also nichts mit Klassen B, BE, C1, CE, M, L und S mad.gif

Oder soll ich die Unterlagen Rotkreuz und Sehtest nachreichen damit ich die anderen Klassen auch erhalte ?


Ich bin erst ein mal happy ,

Ach noch eine frage , Was bedeutet Auflage / Beschränkung T 181 Auf dem Vorläufigen ?
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Jens
Beitrag 15.06.2010, 19:35
Beitrag #49


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Zitat (Zerra @ 15.06.2010, 20:13) *
da mir die Augenärzliche untersuchung fehlt und 16 stunden Rotkreuz .
Wenn die Erteilung der C1E nur daran scheitert und du die Klasse brauchst, dann würd ich an deiner Stelle die Unterlagen nachreichen.

Zitat (Zerra @ 15.06.2010, 20:13) *
Was bedeutet Auflage / Beschränkung T 181 Auf dem Vorläufigen ?
Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S


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Zerra
Beitrag 15.06.2010, 20:11
Beitrag #50


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Hallo jens ,


auch dir lieben dank für direckte Antworten und Hilfestellung , aber das es so aus geht hätte ich mir nicht erträumt .

man sagt ja Papier ist geduldig , gott sei dank kam aber irgendwann der PC : whistling.gif

Ich denke das sollte ich machen mit dem LKW Fs( CIE) klar das ich dafür noch was Nach reichen muß aber ich habe die option einen 7,5 tonner PKW Transporter mit Hänger zu Fahren und damit mein Einkommen Bestreiten kann .

danke
auch an
Mr.T
Feuerpferd
jfk
klaus62
Malermeister
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