BF 17 und Auslandsfahrten, Prüfungsbescheinigung gilt auch in Österreich |
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BF 17 und Auslandsfahrten, Prüfungsbescheinigung gilt auch in Österreich |
Gast_Georg_g_* |
03.05.2010, 16:57
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#1
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"Bezüglich Ihrer Anfrage* können wir Ihnen mitteilen, dass die beiden Führerscheinmodelle BF17 in Deutschland und L17 in Österreich vergleichbar sind. Es wird daher die österreichische vorgezogene Lenkberechtigung (L17) der Führerscheinklasse B auch in Deutschland anerkannt. Umgekehrt ist es auch erlaubt, in Österreich mit der deutschen Lenkberechtigung BF17 zu fahren." Die Bedingungen, die in Deutschland zum begleiteten Fahren erfüllt sein müssen, gelten natürlich auch in Österreich. Mal sehen, ob andere Staaten nachziehen werden. * Die Anfrage stammte nicht von mir, sondern offenbar von einem in Bayern wohnenden Polizeibeamten. |
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03.05.2010, 18:43
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#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Hier dazu eine einschlägige Mitteilung des Fahrlehrerverbands BaWü: klick mich!
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05.05.2010, 12:25
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 |
Gibts da auch was hochoffizielles? Evtl zum Ausdrucken und mitnehmen?
Will bald mit einer Freundin nach Südtirol und da wäre es natürlich gut zu wissen ob sie bis Italien fahren darf und auch den entsprechenden §§ oder Bekanntmachung dabeizuhaben. Ich denke nämlich mal nicht, dass der gemeine in Österreich was mit der deutschen BF17 Bescheinigung anfangen kann? -------------------- |
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05.05.2010, 12:42
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#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Das geht doch klar gegen den Wortlaut der FeV!
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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05.05.2010, 12:52
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#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Ein offizielles Schreiben zwischen D und A gibt es schon dazu (Schreiben des österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie vom 22.12.2009). Aus der oben verlinkten Presseveröffentlichung geht jedoch nicht hervor, an wen dieses gerichtet war. Da dort von Gegenseitigkeit die Rede ist, wird es beim Bundesverkehrsminister oder auch beim Österreich benachbarten für FS-Angelegenheiten zuständigen bayerischen Innenminsterium vermutlich auch einen Schriftverkehr in dieser Sache geben. An diesen heranzukommen, dürfte nicht ganz einfach sein. Am Besten schreibst Du diese Stellen einfach einmal an. Ein entsprechendes Antwortschreiben, das Du ggf. vorweisen könntest, gäbe immerhin auch eine Sicherheit.
Bislang ist bezüglich gegenseitiger Anerkennung des begleiteten Fahrens mit 17 nur von Österreich die Rede. Mit Südtirol/Italien wäre ich eher sehr vorsichtig, zumal Italien eine BF17-Regelung o.ä. meines Wissens auch nicht hat (klick mich). |
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05.05.2010, 12:54
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1997 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 |
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05.05.2010, 13:08
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 |
@Peter
Wie gesagt es geht ja nur bis zur Italienischen Grenze dann. Normal wärs ja nur bis zur Österreichischen gegangen. -------------------- |
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05.05.2010, 13:09
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#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Warum sollte eine österreichische L17-Bescheinigung im Rahmen des internationalen Verkehrs nicht auch in D als gültiger Führerschein anerkannt werden? Da solltest Du uns die einschlägige Bestimmung bitte nennen, nach der dies unzulässig wäre.
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05.05.2010, 13:47
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#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Das geht doch klar gegen den Wortlaut der FeV! Warum? Wenn die Österreicher das anerkennen ist es doch egal, ob Deutschland sagt, dass die Bescheinigung nur im Inland gilt. Praktisch gesehen hast Du recht. Aber rechtlich sauber ist es nicht. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Gast_charly68_* |
05.05.2010, 15:41
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#10
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05.05.2010, 19:17
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5255 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33783 |
Wenn die FEV dahingehend angepasst wird, sehe ich kein Problem. Ich sehe auch ohne Änderung der FeV kein Problem. Wenn Österreich die deutsche BF17 anerkennt ist das eine österreichische Entscheidung, die von der deutschen FeV vollkommen unabhängig ist.
-------------------- Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Gast_Georg_g_* |
05.05.2010, 20:24
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#12
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Praktisch gesehen hast Du recht. Aber rechtlich sauber ist es nicht. Warum denn? Der Wortlaut des § 48a FeV sagt doch nur, dass die BF17-Prüfungsbescheinigung nicht den sonst bei Führerscheinen vorhandenen Anforderungen der internationalen, gegenseitigen Anerkennung genügt. Das heißt auch, dass nicht die Fahrerlaubnis an sich auf Deutschland beschränkt ist, sondern lediglich das Dokument nur in D zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Der deutsche Gesetz- oder Verordnungsgeber kann doch aber nicht ausländischen Behörden verbieten, dass diese die Prüfungsbescheinigung anerkennen. |
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26.05.2014, 17:54
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 26.04.2007 Mitglieds-Nr.: 31069 |
Hallo,
http://www.bf17.de/so-funktionierts/faq-jugendliche/ http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-F...04-183-BF17.htm http://www.bmvit.gv.at/bmvit/verkehr/stras...hein/index.html Mich persönlich überzeugt das zwar, aber trotzdem hätte ich gerne noch irgendeinen ofiziellen Auszug in einem Gesetzestext. Anscheinend kann man es sich vom österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie schriftlich bestätigen lassen, aber ich frage mich, warum es nicht irgendwo offiziell schriftlich festgehalten ist? -------------------- Ich lenke, also bin ich.
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26.05.2014, 18:37
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
aber ich frage mich, warum es nicht irgendwo offiziell schriftlich festgehalten ist? Dein dritter Link ist doch offiziell.-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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26.05.2014, 19:40
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 |
Mich persönlich überzeugt das zwar, aber trotzdem hätte ich gerne noch irgendeinen ofiziellen Auszug in einem Gesetzestext....... Ließ hier im Gesamtdurchführungserlaß zu unseremm Füherscheingesetz (FSG) die Seite 8- )196 S pdf-download) -------------------- Meine Webseite
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Gast_Georg_g_* |
26.05.2014, 20:52
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#16
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Ja, die Originalquelle zu lesen, ist immer besser. Neu war für mich, dass die Regelung zur Gültigkeit der Bescheinigung (3 Monate über den 18. Geburtstag hinaus) in Österreich ausdrücklich nicht gilt. Das finde ich wieder etwas uneinheitlich und bürokratisch ...
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27.05.2014, 18:32
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 |
Warum sollte eine österreichische L17-Bescheinigung im Rahmen des internationalen Verkehrs nicht auch in D als gültiger Führerschein anerkannt werden? Da solltest Du uns die einschlägige Bestimmung bitte nennen, nach der dies unzulässig wäre. Zugehöriger Erlaß zum L 17 inDdeutschland. In Italien ist weder eine Ausbildungsfahrt nach österr. L17 gestattet, noch wird der L17 FS in Italien anerkannt. Länder, die ihn anerkennen: Deutschland, England, Nordirland und Dänemark. -------------------- Meine Webseite
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