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> Ab wo beginnt eine Einbahnstrasse ?, oder, wie weit darf ich entgegengesetzt in eine fahren ?
oscar_the_grouch
Beitrag 09.05.2010, 01:43
Beitrag #1


bekennender Pfostenumfahrer
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Beginnt die ES ab Schild, oder erst ab wo ??
Ich möchte halb links/geradeaus dort hinten ins Parkhaus

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Gast_Georg_g_*
Beitrag 09.05.2010, 02:22
Beitrag #2





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Ich nehme an, dass du gesehen hast, dass es auf deinem Foto zwei Z 220 gibt. Wenn du "halb links/geradeaus" fahren willst, dann fährst du entgegen der Einbahn-Richtung, wenn die Perspektive deine Fotos ein korrektes Einordnen zeigt. Hast du dich nämlich zum Linksabbiegen richtig eingeordnet, dann müsstest du danach in großem Bogen links abbiegen, befindest dich unmittelbar danach am rechten Fahrbahnrand und würdest sodann entgegen des Z 220 fahren - zumindest entgegen des linken der beiden Zeichen.

Die allgemeine Fragestellung gebe ich aber gerne weiter: Ab wo beginnt eine Einbahnstraße, insb. wenn man quer darauf zufährt und sich korrekt einordnet, also wenn eine Einbahnstraße auf eine andere trifft. Bei uns gibt es Einbahnstraßen, an deren Ende man links abbiegen möchte, sich also auf der Fahrbahn ganz links einordnet, und die Querstraße ist eine nach rechts weisende Einbahnstraße, mit einem Z 220 in Fahrbahnmitte oder rechts davon.

Da Z 220 ein Vorschriftzeichen ist, gilt § 41 StVO: "Vorschriftzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben."

Damit könnte man bei uns manch unliebsame Überraschung erleben, wenn die mutmaßliche Einbahnstraße plötzlich Gegenverkehr hat. Das Z 220 wird eben nicht immer dort aufgestellt, wo die Einbahnstraße beginnen soll, sondern dort, wo ein Schild gerade gut hinpasst. (Rechts steht doch sowieso ein Laternenpfosten, also ...)
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MrMurphy
Beitrag 09.05.2010, 06:16
Beitrag #3


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Hallo,

ist es denn so schwierig, die Situation so zu fotografieren, das man sich einen besseren Eindruck verschaffen kann? Die Suggestiv-Fotos sind doch alberner Kinderkram.

Hier stelle ich mir eigentlich vor, das die Fahrtrichtung entsprechend vorgegeben wird, da das so üblich ist, falls nur nach rechts abgebogen werden darf. Das ist natürlich wegen des engen Bildausschnitts nur dem TE bekannt und die Information wird er dann plötzlich aus dem Hinterhalt holen.

Wenn hier nicht die Fahrtrichtung nach Rechts vorgeschrieben ist, wollen die Behörden das gradeausfahren und linksabbiegen wohl erlauben. Darauf deutet auch die schräge Fußgängerfurt als optische Hilfe hin.

Paragraphenreitern ist es hingegen nicht verwehrt, das sie auf Grund des linken der beiden Einbahnstraßenschildern grundsätzlich nach rechts abbiegen. Das linke wurde ja offensichtlich nur provisorisch aufgebaut, eventuell weil das rechte auf Grund der Bauarbeiten immer wieder mal durch Baufahrzeuge / Baugeräte verdeckt wird.

Gruss

MrMurphy
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haidi
Beitrag 09.05.2010, 06:50
Beitrag #4


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Du querst die Straße im Zug einer Kreuzung, die nicht rechtwinkelig verläuft, ist auch an den Resten der Fußgängerfurt quer zur fraglichen Einbahnstraße zu erkennen.

Hannes
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Heinz Wäscher
Beitrag 09.05.2010, 11:21
Beitrag #5


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Zitat (oscar_the_grouch @ 09.05.2010, 02:43) *

Tolle Sperrfflächen übrigens auf dem Luftbild whistling.gif

Wenn nur Zeichen 220 da steht und nach rechts zeigt, ohne das links davon Zeichen 267 die Einfahrt verbietet, biege ich immer links ab.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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ukr
Beitrag 09.05.2010, 11:40
Beitrag #6


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Zitat (MrMurphy @ 09.05.2010, 07:16) *
Das linke wurde ja offensichtlich nur provisorisch aufgebaut, eventuell weil das rechte auf Grund der Bauarbeiten immer wieder mal durch Baufahrzeuge / Baugeräte verdeckt wird.
Die sind beide nur provisorisch, ansonsten macht die Ampel keinen Sinn.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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durban
Beitrag 09.05.2010, 12:34
Beitrag #7


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Es gibt drei Dinge, die dafür sprechen, dass zumindest gemeint ist, dass man dort so "schräg links" fahren darf:

- Die Straßenbahn tut das auch (und kann auch gar nicht anders wink.gif )
- Der Beschilderung sowie Markierung nach biegt man gar nicht ab, sondern fährt einfach geradeaus; die Richtung aus dem Blickwinkel des TE in die begehrte Richtung ist als Vorfahrtstraße beschildert. Somit betrifft die Einbahnstraße nur die Nebenstraße, in die man gar nicht einfährt.
- Die Ampelschaltung schließt jeden Konfliktverkehr aus, das wäre nicht notwendig, wenn man dort sowieso nicht "geradeaus" fahren dürfte.

mfG
Durban wavey.gif


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rapit
Beitrag 31.03.2011, 14:15
Beitrag #8


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Darf ich an dieser Stelle eigentlich Richtung Wiesbaden fahren? - Oder nur Laufen (sind aber fast 30 km) crybaby.gif



blink.gif

(Ist aus dem gleichen Örtchen, die die niedrigste Kraftfahrstraße der Welt haben (Schilda-Thread) whistling.gif


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superdiesel
Beitrag 31.03.2011, 14:38
Beitrag #9


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Die Schilderkombi sagt:
"Wenn Sie in diese Richtung hätten fahren dürfen, dann wäre es dort nach Wiesbaden gegangen. Aber irgendwie möchten wir das nicht. Nun blockieren Sie nicht den Verkehr und fahren endlich nach Rüdesheim, da sind Touris wie Sie ohnehin besser aufgehoben als in Wiesbaden."


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und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 31.03.2011, 22:56
Beitrag #10





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Zitat (rapit @ 31.03.2011, 15:15) *
Darf ich an dieser Stelle eigentlich Richtung Wiesbaden fahren?

Warum denn nicht? Du fährst doch zu keinem Zeitpunkt entgegen der Einbahnrichtung, wenn der Blickwinkel dem korrekten Einordnen entspricht.
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sitzkuh
Beitrag 31.03.2011, 23:35
Beitrag #11


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Zitat (oscar_the_grouch @ 09.05.2010, 02:43) *
Beginnt die ES ab Schild, oder erst ab wo ??
Ich möchte halb links/geradeaus dort hinten ins Parkhaus


Wenn dort kein Schild ist, das zwingend das Rechts-Abbiegen vorschreibt, darf man an der Stelle auch geradeaus fahren, würde ich sagen ...

Zitat (rapit @ 31.03.2011, 15:15) *
Darf ich an dieser Stelle eigentlich Richtung Wiesbaden fahren? - Oder nur Laufen (sind aber fast 30 km)


Als vergleichbare Situation, die die Frage beantworten dürfte, habe ich spontan mit der Bildersuche nur das hier gefunden:

http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-17792-17.html


Bei meinem Beispiel kommt natürlich noch die interessante Frage, ob das Zusatzschild für Radfahrer jetzt für beide Einbahnstraßen gilt oder nur für die nach rechts ...
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rapit
Beitrag 01.04.2011, 07:51
Beitrag #12


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Zitat (Georg_g @ 31.03.2011, 23:56) *
..., wenn der Blickwinkel dem korrekten Einordnen entspricht.

Nein, Aufnahme vom rechten Gehweg aus think.gif
Einbahnstr.-schild steht genau in der Mitte.


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Odenwälder
Beitrag 01.04.2011, 09:00
Beitrag #13


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Zitat (durban @ 09.05.2010, 13:34) *
Es gibt drei Dinge, die dafür sprechen, dass zumindest gemeint ist, dass man dort so "schräg links" fahren darf:

- Die Straßenbahn tut das auch (und kann auch gar nicht anders wink.gif )


Ich kann dir einige Stellen nennen, an denen eine Straßenbahn anders fahren darf, wie der Kfz-Verkehr. Deshalb ist die Gleislage kein Argument für eine bestimmte Verkehrsführung

Beispiel


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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