Wer oder Was entscheidet ob man den Führerschein wieder bekommt ? |
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Wer oder Was entscheidet ob man den Führerschein wieder bekommt ? |
13.06.2010, 14:11
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 13.06.2010 Mitglieds-Nr.: 54461 |
Ich komme aus Sachsen und suche euren Rat. Dafür schonmal Danke. kurze Vorgeschichte: Mir wurde mein FS am 05.09.1995 eingezogen wegen Trunkenheit mit 2,18 Promille am Steuer. der Strafbefehl lautet " strafbar als: vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs gem. §§ 315 c Abs.1 Nr.1a,Abs3 Nr.1 STGB " und " Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 75 Tagessätzen zu je 40,-- DM (= 3000 DM) festgesetzt. Ihnen wird die Fahrerlaunbnis entzogen.Ihr Führerschein wird eingezogen.Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen vor Ablauf von 14 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen (§§ 69,69 a STGB). Der Strafbefehl wurde am 30.10.1995 Unterzeichnet den ich auch so akzeptiert habe. Ich habe derweil keine neuen Einträge im VZR da ich nie wieder hinter einem Lenkrad mich gesetzt habe.Nun habe ich doch wieder Lust bekommen ein Fahrzeug zu führen da ich mitlerweile auch eine Familie gegründet habe. Meine Fragen, Soll ich noch bis Oktober warten,da dann die 15 Jahre abgelaufen sind und ich kein MPU mehr machen muß ? Oder können die dich trozdem noch Zwingen oder spielt das keine Rolle ? ich habe keine Angst vor dem MPU,aber mir geht es um das Finanzielle,da sieht es nicht so Rosig aus. Muß ich den Führerschein nochmal kompl.neu machen oder nur eines entweder Theorie oder Praxis oder doch nur Fahrstunden vorweisen? Ich habe irgendwo gelesen das es diesbezüglich im Oktober 2008 ein neues Gesetz in Kraft getreten ist,indem das wohl nicht mehr der Fall ist und sein Führerschein wieder bekommt!? Danke achso fals es wichtig ist, Ich habe alle Klassen bis auf Personbeförderung besessen. Eine MPU habe ich auch schon hinter mir und erfolgreich Bestanden,allerdings bevor man mir den Führerschein weggenommen hat,da ich damals mein LKW Schein + GGVS/ADR mit 19 Jahre gemacht hatte und dafür voraussetzung eines MPU war. |
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Gast_klaus62_* |
13.06.2010, 14:43
Beitrag
#2
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Muß ich den Führerschein nochmal kompl.neu machen oder nur eines entweder Theorie oder Praxis oder doch nur Fahrstunden vorweisen? Ich habe irgendwo gelesen das es diesbezüglich im Oktober 2008 ein neues Gesetz in Kraft getreten ist,indem das wohl nicht mehr der Fall ist und sein Führerschein wieder bekommt!? Die früher geltende 2-Jahresfrist wurde mit Inkrafttreten der 4. ÄnderungsVO zum 30.10.2008 aufgehoben. Nunmehr ist nur noch dann eine Fahrerlaubnisprüfung erforderlich,wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Quelle Das gilt aber nur dann wenn Dir zwischenzeitlich die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nicht versagt wurde und auch keine erneute Sperrfrist, z.B. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, gegen Dich verhängt wurde. Eine MPU habe ich auch schon hinter mir und erfolgreich Bestanden,allerdings bevor man mir den Führerschein weggenommen hat,da ich damals mein LKW Schein + GGVS/ADR mit 19 Jahre gemacht hatte und dafür voraussetzung eines MPU war. das wird dir nicht angerechnet |
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13.06.2010, 14:47
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 262 Beigetreten: 26.02.2009 Wohnort: NRW/Auf der richtigen Seite des Flusses Mitglieds-Nr.: 47096 |
Hallo derby9969,
willkommen im Verkehrsportal. Um absolut sicher zu sein solltest du noch bis Oktober warten. Eine Neuerteilung wird in den meisten Bundesländern ohne Prüfung ausgestellt(Ausnahme z.Bsp.Bayern) Eine MPU kann dir nicht mehr "aufgezwungen"werden da deine Einträge nach 15 Jahren nicht mehr verwertbar sind. Ein Anruf oder eine persönliche Anfrage bei deiner FSST kann dir Aufschluss geben ob in Sachsen noch Prüfungsfrei wiedererteilt wird.Meine mich aber erinnern zu können einen ähnlichen Fall aus Dresden hier gelesen zu haben wo keine Prüfung verlangt wurde. Bei Vorlage eines Lichtbildes, eines Sehtests, der nicht älter als 2 Jahre sein darf,wird dir die Klasse BE wiedererteilt. Möchtest du wieder die großen Autos bis 12 to. bewegen benötigst du zusätzlich ein amtsärztliches Gutachten und den Nachweis der Teilnahme an einem großen" Erste Hilfe Kurs". Hoffe ich habe nichts vergessen, falls doch möge man es ergänzen/berichtigen. Gruß Coja -------------------- Sei nett zu den Menschen auf dem Weg nach oben,du siehst sie wieder auf dem Weg nach unten.
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Gast_klaus62_* |
13.06.2010, 14:49
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#4
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13.06.2010, 14:54
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 262 Beigetreten: 26.02.2009 Wohnort: NRW/Auf der richtigen Seite des Flusses Mitglieds-Nr.: 47096 |
Und ich haspel mir hier einen zusammen -------------------- Sei nett zu den Menschen auf dem Weg nach oben,du siehst sie wieder auf dem Weg nach unten.
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Gast_charly68_* |
13.06.2010, 14:56
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#6
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13.06.2010, 14:58
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 13.06.2010 Mitglieds-Nr.: 54461 |
Danke für eure Antworten
also gehe ich im Oktober zur meiner FSST und beantrage meinen FS.Da ich den LKW schein nicht mehr brauche,kann ich dann dort sagen das ich nur noch mein Auto Mopedschein wieder bekommen möchte - geht das ?denn ich vermute mal das ein amtsärztliches Gutachten und den Nachweis an einem großen" Erste Hilfe Kurs" auch wieder extra kostet. |
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Gast_klaus62_* |
13.06.2010, 15:00
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#8
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das geht, kein Problem
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13.06.2010, 15:01
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#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Hoffe ich habe nichts vergessen, falls doch möge man es ergänzen/berichtigen. Ergänzung/Berichtigung:Möchtest du wieder die großen Autos bis 12 to. bewegen benötigst du zusätzlich ein amtsärztliches Gutachten und den Nachweis Die großen Autos dürfen aber auch eine zGM >12t haben (eine 12t-Grenze gibt es für Solofahrzeuge im Fahrerlaubnisrecht nicht). Außerdem reicht dann nicht mehr der Sehtest, dann wird ein augenärztliches Zeugnis/Gutachten benötigt.
der Teilnahme an einem großen" Erste Hilfe Kurs". -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Gast_charly68_* |
13.06.2010, 15:02
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#10
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Zumindest würde ich aber die Klasse BE beantragen.
Somit darfst Du auch schwerere Anhänger ziehen als nur die Baumarkthänger mit 750 kg zGM. |
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13.06.2010, 15:08
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 262 Beigetreten: 26.02.2009 Wohnort: NRW/Auf der richtigen Seite des Flusses Mitglieds-Nr.: 47096 |
Danke für eure Antworten also gehe ich im Oktober zur meiner FSST und beantrage meinen FS.Da ich den LKW schein nicht mehr brauche vermute mal das ein amtsärztliches Gutachten und den Nachweis an einem großen" Erste Hilfe Kurs" auch wieder extra kostet. So sieht's aus, alles hat seinen Preis . Zitat Auto Mopedschein wieder bekommen möchte - geht das ? Die kosten des ganzen Vorgangs kannst du auch schon im Vorfeld erfragen,rechne mal ab 120 € aufwärts. Gruß Cojaju -------------------- Sei nett zu den Menschen auf dem Weg nach oben,du siehst sie wieder auf dem Weg nach unten.
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Gast_charly68_* |
13.06.2010, 15:20
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#12
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13.06.2010, 15:45
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 13.06.2010 Mitglieds-Nr.: 54461 |
ok und vielen Dank für die Antworten.
na das sind ja gute nachrichten,dachte schon ich müßte alles Neu machen,aber so kann man leben mit.PKW und Motorrad reicht.Sehtest sollte kein Problem sein. werde da mal Morgen anrufen und genau fragen,was es kostet.Vlt.sagt ja die nette Person von der FSST das ich jetzt schon vorbei kommen kann da die 15 Jahre ja schon fast um sind,Weiß ja nicht ob sie den Spielraum haben, achso eine Frage hätte ich noch. den Rot Kreuz Schein habe ich ja mal gemacht,leider finde ich den nicht mehr.Liegt evt. eine Kopie bei der FSST oder Neu machen ? Der Beitrag wurde von derby9969 bearbeitet: 13.06.2010, 15:49 |
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Gast_klaus62_* |
13.06.2010, 15:56
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#14
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Hier hat ein User der ebenfalls aus Sachsen kam seinen FS wieder anstandslos bekommen
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13.06.2010, 16:02
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#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist nicht erforderlich, wenn die entzogene Fahrerlaubnis nach dem 31.07.1969 erteilt worden war.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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13.06.2010, 22:18
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#16
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24491 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Derby9969,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Off Topic: den Rot Kreuz Schein habe ich ja mal gemacht,leider finde ich den nicht mehr.Liegt evt. eine Kopie bei der FSST oder Neu machen ? Es schadet auf keinen Fall, wenn Du diesen Lehrgang neu machst, denn mittlerweile hat sich so einiges geändert. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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15.06.2010, 11:59
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#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 13.06.2010 Mitglieds-Nr.: 54461 |
Habe mal in der FSST angerufen,die Dame wollte auch gleich mal in meiner Akte schauen.Die war leider nicht auffindbar und ich soll am Freitag nochmal anrufen.Ich habe ihr gesagt das ich im Juli eine Arbeit bekommen kann (was auch stimmt) Voraussetzung ist jedoch der Besitz eines Führerschein Klasse B.daher denke und hoffe ich,das es auch schon früher klappt mit dem Führerschein ohne MPU.Sollte sie mir jedoch sagen das sie den MPU trozdem nicht ausschließen kann,werde ich den Antrag auch nicht abgeben und warte dann lieber bis Oktober.Ist zwar der Job weg,aber damit muß ich dann leben.
Was mir noch ein wenig sorgen macht ist das Führungszeugniss.Ich habe fast 12 Jahre im Ausland gelebt,somit war ich hier nicht angemeldet.Angemeldet bin ich erst seit 8 Wochen wieder in Deutschland,also können die von mir auch nicht wissen was so in den letzten 15 Jahren passiert ist. grüße derby @nachteule hast recht |
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15.06.2010, 15:32
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6652 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Hast du denn irgendwas im Ausland angestellt, was im Führungszeugnis gegen dich spricht?
Ansnsonsten sollte ein "keine Eintragungen" doch nicht schlecht sein - egal aus welchem Grund. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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15.06.2010, 15:50
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#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 13.06.2010 Mitglieds-Nr.: 54461 |
Hallo,
Nein,habe nichts angestellt.Nur kann es sein das ich jetzt aus dem Ausland (Schweden) dort auch noch mir ein Zeugnis besorgen muß ? |
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Gast_charly68_* |
15.06.2010, 16:02
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#20
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Dies wäre mir neu.
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15.06.2010, 18:38
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#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 |
Nur kann es sein das ich jetzt aus dem Ausland (Schweden) dort auch noch mir ein Zeugnis besorgen muß ? Nö - brauchst du nicht. Was du anderswo ausgefressen(oder auch nicht) hast, interessiert in D für die Fleppe nicht.
-------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. MPS-Kinder |
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Gast_charly68_* |
15.06.2010, 19:03
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#22
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Mal ne andere Frage an den TE:
Wie hast Du Dich in Schweden fortbewegt? Hast Du dort einen neuen FS gemacht in der Zeit? Wenn ja, dann wäre dieser auch in D gültig und bräuchte nicht umgeschrieben werden, da Schweden zur EU gehört. |
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15.06.2010, 20:16
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#23
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 13.06.2010 Mitglieds-Nr.: 54461 |
nein hatte da keinen Füherschein gemacht sonder Frau ist gefahren wenn wir Unterwegs waren.
grüße derby |
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20.06.2010, 05:10
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#24
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 13.06.2010 Mitglieds-Nr.: 54461 |
Ich habe nochmal eine Fage zur Tilgungsfist.
Da ich damals Ratenzahlung vereinbart habe mit dem Staatsanwalt über 1,5 jahre. Ab wann beginnt die Tilgungsfrist,nach dem alles bezahlt wurde oder mit dem rechtsgültigem Urteil ? |
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20.06.2010, 05:53
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 |
Zitat oder mit dem rechtsgültigem Urteil ? -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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20.06.2010, 06:06
Beitrag
#26
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 13.06.2010 Mitglieds-Nr.: 54461 |
Danke für die schnelle Antwort.
und nun wirklich die allerletzte frage, Ich wollte damals 1996 den Offenbahrungseid (wegen Schulden) nicht Unterschreiben,daraufhin wurde ein Haftbefehl ausgestellt der denke ich auch im Führungszeugnis stehen wird. Kann das irgendwelche auswirkung auf der Führerscheinstelle haben ? Danke nochmal |
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20.06.2010, 06:44
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Nein
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20.06.2010, 08:07
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 |
Ich wollte damals 1996 den Offenbahrungseid (wegen Schulden) nicht Unterschreiben,daraufhin wurde ein Haftbefehl ausgestellt der denke ich auch im Führungszeugnis stehen wird. Der steht auch nicht mehr im BZR. Normalerweise ist sowas nach 5 Jahren getilgt.Du kannst ja selber mal im § 46 BZRG - Länge der Tilgungsfristnachlesen.... -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. MPS-Kinder |
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07.07.2010, 16:40
Beitrag
#29
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 13.06.2010 Mitglieds-Nr.: 54461 |
nur zur Info:
habe mein FS wieder und nun ab in den Urlaub mit dem Auto |
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07.07.2010, 18:26
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1279 Beigetreten: 05.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29219 |
Glückwunsch...
Es wäre aber nett, wenn du noch kurz darlegen könntest, wieso und warum vor Ablauf der Frist.... |
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07.07.2010, 18:32
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 03:51 |