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> Wer oder Was entscheidet ob man den Führerschein wieder bekommt ?
derby9969
Beitrag 13.06.2010, 14:11
Beitrag #1


Neuling


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Guten Tag
Ich komme aus Sachsen und suche euren Rat.
Dafür schonmal Danke.

kurze Vorgeschichte:
Mir wurde mein FS am 05.09.1995 eingezogen wegen Trunkenheit mit 2,18 Promille am Steuer.


der Strafbefehl lautet " strafbar als: vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs gem. §§ 315 c Abs.1 Nr.1a,Abs3 Nr.1 STGB "

und

"
Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 75 Tagessätzen zu je 40,-- DM (= 3000 DM) festgesetzt.

Ihnen wird die Fahrerlaunbnis entzogen.Ihr Führerschein wird eingezogen.Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen vor Ablauf von 14 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen (§§ 69,69 a STGB).


Der Strafbefehl wurde am 30.10.1995 Unterzeichnet den ich auch so akzeptiert habe.
Ich habe derweil keine neuen Einträge im VZR da ich nie wieder hinter einem Lenkrad mich gesetzt habe.Nun habe ich doch wieder Lust bekommen ein Fahrzeug zu führen da ich mitlerweile auch eine Familie gegründet habe.


Meine Fragen,
Soll ich noch bis Oktober warten,da dann die 15 Jahre abgelaufen sind und ich kein MPU mehr machen muß ?
Oder können die dich trozdem noch Zwingen oder spielt das keine Rolle ? ich habe keine Angst vor dem MPU,aber mir geht es um das Finanzielle,da sieht es nicht so Rosig aus.

Muß ich den Führerschein nochmal kompl.neu machen oder nur eines entweder Theorie oder Praxis oder doch nur Fahrstunden vorweisen?
Ich habe irgendwo gelesen das es diesbezüglich im Oktober 2008 ein neues Gesetz in Kraft getreten ist,indem das wohl nicht mehr der Fall ist und sein Führerschein wieder bekommt!?

Danke

achso fals es wichtig ist,
Ich habe alle Klassen bis auf Personbeförderung besessen.
Eine MPU habe ich auch schon hinter mir und erfolgreich Bestanden,allerdings bevor man mir den Führerschein weggenommen hat,da ich damals mein LKW Schein + GGVS/ADR mit 19 Jahre gemacht hatte und dafür voraussetzung eines MPU war.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.06.2010, 14:43
Beitrag #2





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Zitat (derby9969 @ 13.06.2010, 15:11) *
Muß ich den Führerschein nochmal kompl.neu machen oder nur eines entweder Theorie oder Praxis oder doch nur Fahrstunden vorweisen?
Ich habe irgendwo gelesen das es diesbezüglich im Oktober 2008 ein neues Gesetz in Kraft getreten ist,indem das wohl nicht mehr der Fall ist und sein Führerschein wieder bekommt!?

Die früher geltende 2-Jahresfrist wurde mit Inkrafttreten der 4. ÄnderungsVO zum 30.10.2008 aufgehoben. Nunmehr ist nur noch dann eine Fahrerlaubnisprüfung erforderlich,wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
Quelle


Das gilt aber nur dann wenn Dir zwischenzeitlich die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nicht versagt wurde und auch keine erneute Sperrfrist, z.B. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, gegen Dich verhängt wurde.



Zitat (derby9969 @ 13.06.2010, 15:11) *
Eine MPU habe ich auch schon hinter mir und erfolgreich Bestanden,allerdings bevor man mir den Führerschein weggenommen hat,da ich damals mein LKW Schein + GGVS/ADR mit 19 Jahre gemacht hatte und dafür voraussetzung eines MPU war.


das wird dir nicht angerechnet

wavey.gif
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Cojaju
Beitrag 13.06.2010, 14:47
Beitrag #3


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Hallo derby9969,

willkommen im Verkehrsportal.

Um absolut sicher zu sein solltest du noch bis Oktober warten.
Eine Neuerteilung wird in den meisten Bundesländern ohne Prüfung ausgestellt(Ausnahme z.Bsp.Bayern)

Eine MPU kann dir nicht mehr "aufgezwungen"werden da deine Einträge nach 15 Jahren nicht mehr verwertbar sind.

Ein Anruf oder eine persönliche Anfrage bei deiner FSST kann dir Aufschluss geben ob in Sachsen noch Prüfungsfrei
wiedererteilt wird.Meine mich aber erinnern zu können einen ähnlichen Fall aus Dresden hier gelesen zu haben wo
keine Prüfung verlangt wurde.

Bei Vorlage eines Lichtbildes, eines Sehtests, der nicht älter als 2 Jahre sein darf,wird dir die Klasse BE wiedererteilt.
Möchtest du wieder die großen Autos bis 12 to. bewegen benötigst du zusätzlich ein amtsärztliches Gutachten und den Nachweis
der Teilnahme an einem großen" Erste Hilfe Kurs".

Hoffe ich habe nichts vergessen, falls doch möge man es ergänzen/berichtigen.

Gruß
Coja wavey.gif


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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.06.2010, 14:49
Beitrag #4





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FAQ: Führerschein weg - was tun?

da steht alles drin wavey.gif
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Cojaju
Beitrag 13.06.2010, 14:54
Beitrag #5


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Zitat (klaus62 @ 13.06.2010, 15:49) *


Und ich haspel mir hier einen zusammen laugh2.gif


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Gast_charly68_*
Beitrag 13.06.2010, 14:56
Beitrag #6





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Zitat (Cojaju @ 13.06.2010, 15:47) *
Hoffe ich habe nichts vergessen, falls doch möge man es ergänzen/berichtigen.


Doch, das augenärztliche Gutachten, welches ebenso für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Pflicht ist.
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derby9969
Beitrag 13.06.2010, 14:58
Beitrag #7


Neuling


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Danke für eure Antworten

also gehe ich im Oktober zur meiner FSST und beantrage meinen FS.Da ich den LKW schein nicht mehr brauche,kann ich dann dort sagen das ich nur noch mein Auto Mopedschein wieder bekommen möchte - geht das ?denn ich vermute mal das ein amtsärztliches Gutachten und den Nachweis an einem großen" Erste Hilfe Kurs" auch wieder extra kostet.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.06.2010, 15:00
Beitrag #8





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das geht, kein Problem
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Mr.T
Beitrag 13.06.2010, 15:01
Beitrag #9


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Zitat (Cojaju @ 13.06.2010, 15:47) *
Hoffe ich habe nichts vergessen, falls doch möge man es ergänzen/berichtigen.
Ergänzung/Berichtigung:

Zitat (Cojaju @ 13.06.2010, 15:47) *
Möchtest du wieder die großen Autos bis 12 to. bewegen benötigst du zusätzlich ein amtsärztliches Gutachten und den Nachweis
der Teilnahme an einem großen" Erste Hilfe Kurs".
Die großen Autos dürfen aber auch eine zGM >12t haben (eine 12t-Grenze gibt es für Solofahrzeuge im Fahrerlaubnisrecht nicht). Außerdem reicht dann nicht mehr der Sehtest, dann wird ein augenärztliches Zeugnis/Gutachten benötigt.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_charly68_*
Beitrag 13.06.2010, 15:02
Beitrag #10





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Zumindest würde ich aber die Klasse BE beantragen.

Somit darfst Du auch schwerere Anhänger ziehen als nur die Baumarkthänger mit 750 kg zGM.
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Cojaju
Beitrag 13.06.2010, 15:08
Beitrag #11


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Zitat (derby9969 @ 13.06.2010, 15:58) *
Danke für eure Antworten

also gehe ich im Oktober zur meiner FSST und beantrage meinen FS.Da ich den LKW schein nicht mehr brauche vermute mal das ein amtsärztliches Gutachten und den Nachweis an einem großen" Erste Hilfe Kurs" auch wieder extra kostet.


So sieht's aus, alles hat seinen Preis wink.gif.

Zitat
Auto Mopedschein wieder bekommen möchte - geht das ?

yes.gif
Die kosten des ganzen Vorgangs kannst du auch schon im Vorfeld erfragen,rechne mal ab 120 € aufwärts.


Gruß
Cojaju wavey.gif


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Gast_charly68_*
Beitrag 13.06.2010, 15:20
Beitrag #12





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Zitat (Cojaju @ 13.06.2010, 16:08) *
Die kosten des ganzen Vorgangs kannst du auch schon im Vorfeld erfragen,rechne mal ab 120 € aufwärts.


Die Kosten liegen je nach FEB zwischen ca. 40 Euro und ca. 250 Euro

Daher rechtzeitig die zuständige FEB fragen.

Bei uns kostet eine Neuerteilung ohne MPU 80 Euro.
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derby9969
Beitrag 13.06.2010, 15:45
Beitrag #13


Neuling


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ok und vielen Dank für die Antworten.

na das sind ja gute nachrichten,dachte schon ich müßte alles Neu machen,aber so kann man leben mit.PKW und Motorrad reicht.Sehtest sollte kein Problem sein.

werde da mal Morgen anrufen und genau fragen,was es kostet.Vlt.sagt ja die nette Person von der FSST das ich jetzt schon vorbei kommen kann da die 15 Jahre ja schon fast um sind,Weiß ja nicht ob sie den Spielraum haben, rolleyes.gif

achso eine Frage hätte ich noch.
den Rot Kreuz Schein habe ich ja mal gemacht,leider finde ich den nicht mehr.Liegt evt. eine Kopie bei der FSST oder Neu machen ?

Der Beitrag wurde von derby9969 bearbeitet: 13.06.2010, 15:49
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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.06.2010, 15:56
Beitrag #14





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Hier hat ein User der ebenfalls aus Sachsen kam seinen FS wieder anstandslos bekommen wavey.gif
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Mr.T
Beitrag 13.06.2010, 16:02
Beitrag #15


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Ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist nicht erforderlich, wenn die entzogene Fahrerlaubnis nach dem 31.07.1969 erteilt worden war.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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nachteule
Beitrag 13.06.2010, 22:18
Beitrag #16


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Hallo, Derby9969,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Off Topic:

Zitat (derby9969 @ 13.06.2010, 16:45) *
den Rot Kreuz Schein habe ich ja mal gemacht,leider finde ich den nicht mehr.Liegt evt. eine Kopie bei der FSST oder Neu machen ?

Es schadet auf keinen Fall, wenn Du diesen Lehrgang neu machst, denn mittlerweile hat sich so einiges geändert.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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derby9969
Beitrag 15.06.2010, 11:59
Beitrag #17


Neuling


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Habe mal in der FSST angerufen,die Dame wollte auch gleich mal in meiner Akte schauen.Die war leider nicht auffindbar und ich soll am Freitag nochmal anrufen.Ich habe ihr gesagt das ich im Juli eine Arbeit bekommen kann (was auch stimmt) Voraussetzung ist jedoch der Besitz eines Führerschein Klasse B.daher denke und hoffe ich,das es auch schon früher klappt mit dem Führerschein ohne MPU.Sollte sie mir jedoch sagen das sie den MPU trozdem nicht ausschließen kann,werde ich den Antrag auch nicht abgeben und warte dann lieber bis Oktober.Ist zwar der Job weg,aber damit muß ich dann leben.

Was mir noch ein wenig sorgen macht ist das Führungszeugniss.Ich habe fast 12 Jahre im Ausland gelebt,somit war ich hier nicht angemeldet.Angemeldet bin ich erst seit 8 Wochen wieder in Deutschland,also können die von mir auch nicht wissen was so in den letzten 15 Jahren passiert ist.


grüße
derby

@nachteule
hast recht
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HaWeThie
Beitrag 15.06.2010, 15:32
Beitrag #18


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Hast du denn irgendwas im Ausland angestellt, was im Führungszeugnis gegen dich spricht?
Ansnsonsten sollte ein "keine Eintragungen" doch nicht schlecht sein - egal aus welchem Grund.


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derby9969
Beitrag 15.06.2010, 15:50
Beitrag #19


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Hallo,
Nein,habe nichts angestellt.Nur kann es sein das ich jetzt aus dem Ausland (Schweden) dort auch noch mir ein Zeugnis besorgen muß ?
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Gast_charly68_*
Beitrag 15.06.2010, 16:02
Beitrag #20





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Dies wäre mir neu.
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Malermeister
Beitrag 15.06.2010, 18:38
Beitrag #21


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Zitat (derby9969 @ 15.06.2010, 16:50) *
Nur kann es sein das ich jetzt aus dem Ausland (Schweden) dort auch noch mir ein Zeugnis besorgen muß ?
Nö - brauchst du nicht. Was du anderswo ausgefressen(oder auch nicht) hast, interessiert in D für die Fleppe nicht.


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Gast_charly68_*
Beitrag 15.06.2010, 19:03
Beitrag #22





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Mal ne andere Frage an den TE:

Wie hast Du Dich in Schweden fortbewegt?

Hast Du dort einen neuen FS gemacht in der Zeit?

Wenn ja, dann wäre dieser auch in D gültig und bräuchte nicht umgeschrieben werden, da Schweden zur EU gehört.
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derby9969
Beitrag 15.06.2010, 20:16
Beitrag #23


Neuling


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nein hatte da keinen Füherschein gemacht sonder Frau ist gefahren wenn wir Unterwegs waren.

grüße
derby
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derby9969
Beitrag 20.06.2010, 05:10
Beitrag #24


Neuling


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Ich habe nochmal eine Fage zur Tilgungsfist.
Da ich damals Ratenzahlung vereinbart habe mit dem Staatsanwalt über 1,5 jahre.
Ab wann beginnt die Tilgungsfrist,nach dem alles bezahlt wurde oder mit dem rechtsgültigem Urteil ?
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superdiesel
Beitrag 20.06.2010, 05:53
Beitrag #25


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Zitat
oder mit dem rechtsgültigem Urteil ?

yes.gif


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und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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derby9969
Beitrag 20.06.2010, 06:06
Beitrag #26


Neuling


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Danke für die schnelle Antwort.
und nun wirklich die allerletzte frage,

Ich wollte damals 1996 den Offenbahrungseid (wegen Schulden) nicht Unterschreiben,daraufhin wurde ein Haftbefehl ausgestellt der denke ich auch im Führungszeugnis stehen wird.

Kann das irgendwelche auswirkung auf der Führerscheinstelle haben ?

Danke nochmal
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Jens
Beitrag 20.06.2010, 06:44
Beitrag #27


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Nein


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Malermeister
Beitrag 20.06.2010, 08:07
Beitrag #28


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Zitat (derby9969 @ 20.06.2010, 07:06) *
Ich wollte damals 1996 den Offenbahrungseid (wegen Schulden) nicht Unterschreiben,daraufhin wurde ein Haftbefehl ausgestellt der denke ich auch im Führungszeugnis stehen wird.
Der steht auch nicht mehr im BZR. Normalerweise ist sowas nach 5 Jahren getilgt.
Du kannst ja selber mal im § 46 BZRG - Länge der Tilgungsfristnachlesen.... book.gif


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derby9969
Beitrag 07.07.2010, 16:40
Beitrag #29


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nur zur Info:
habe mein FS wieder

und nun ab in den Urlaub mit dem Auto wavey.gif
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Barney
Beitrag 07.07.2010, 18:26
Beitrag #30


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Glückwunsch...

Es wäre aber nett, wenn du noch kurz darlegen könntest, wieso und warum vor Ablauf der Frist....
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Jens
Beitrag 07.07.2010, 18:32
Beitrag #31


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Das kannst du hier nachlesen


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