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> Entziehung 1999, und nun?
Sirius1408
Beitrag 21.06.2010, 06:25
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,ich habe mal eine Frage. Ich wohe in Essen NRW mir wurde 1999 meine Fahrerlaubnis für 8Mon.entzogen. Da ich in einer Lebenskriese steckte Scheidung etc. habe ich mich um meinen Führerschein nicht mehr gekümmert oder habe ihn beantragt. Habe seit 11Jahren nichts mehr von ihm gehört. Bin nie mehr Verkehrs- oder Strafrechtlich in Erscheinung getreten. Trinke auch seit dieser Zeit keinen Alkohol mehr. Eine MPU wurde bei mir meines Wissens nicht angeordnet.
Ich hatte bei meiner Alkoholfahrt 0,80‰. Nun habe ich die Chance einen Job in der Ambulanten Altenpflege zu bekommen
aber nur mit Führerschein. Wie hoch ist die chance meinen Führerschein ohne Prüfung wieder zu bekommen? Wer kann mir zu einem ähnlchen Fall Auskunft geben. LG Christian
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Jens
Beitrag 21.06.2010, 06:32
Beitrag #2


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Zitat (Sirius1408 @ 21.06.2010, 07:25) *
Wie hoch ist die chance meinen Führerschein ohne Prüfung wieder zu bekommen?
Die steht nicht schlecht. Hier findest du Links zu Threads in denen anderen Usern die Fahrerlaubnis prüfungsfrei neuerteilt wurde, der derzeitige Rekord für NRW liegt bei 20 Jahren.
Übringens hat die Frage, ob eine MPU nötig wäre oder nicht, keinen Einfluß auf die eventuell Anordnung einer Prüfung.


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Mr.T
Beitrag 21.06.2010, 06:33
Beitrag #3


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Ich habe dir einen eigenen Thread eröffnet.

War das die einzige Tat, die du begangen hast? Wenn ja, sollte die FE ohne MPU prüfungsfrei neu erteilt werden.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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HaWeThie
Beitrag 21.06.2010, 06:33
Beitrag #4


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Hallo und willkommen,

theoretisch ist das kein Problem, die FE wieder zu bekommen.
Eine MPU ist bei 0,8 Promille nicht vorgeschrieben (wenn es dein erster und einziger Verstoß wg. Alk war).
Eine Fahrprüfung ist auch nicht mehr erforderlich (kann zwar - wir aber mW extrem selten angeordnet werden).
Also: mal hin zur Führerscheinbehörde und nachfragen.
Evtl. ein oder zwei Fahrstunden (freiwillig) nehmen und dann Antrag stellen.

Gruß
HaWeThie


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Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Gast_klaus62_*
Beitrag 21.06.2010, 07:45
Beitrag #5





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warum wurde bei 0,80‰ die FE entzogen?

war da evtl noch eine Unfallflucht dabei?
oder nur Ausfallerscheinungen?
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Sirius1408
Beitrag 21.06.2010, 12:28
Beitrag #6


Neuling


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Hallo, erst mal vielen Dank an alle die auf meine Frage geantwortet haben. Nein es war keine Unfallflucht dabei bin ganz normal in eine Kontrolle gekommen. Habe gerade auf dem Straßenverkehrsamt angerufen da sagt mir eine Frau das ich meinen Führerschein länger als 10 Jahre weg habe und ich ihn darum sowieso neu machen müsste aber ich sollte jetzt erst mal den Antrag zur wiedererlangung einreichen 125 Euro bezahlen dann werden sie meinen Fall überprüfen und mich in 4-6Wo. benachrichtigen. Naja das werde ich jetzt erstmal machen.
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Jens
Beitrag 21.06.2010, 12:31
Beitrag #7


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Zitat (Sirius1408 @ 21.06.2010, 13:28) *
Habe gerade auf dem Straßenverkehrsamt angerufen da sagt mir eine Frau das ich meinen Führerschein länger als 10 Jahre weg habe und ich ihn darum sowieso neu machen müsste

Das ist nicht richtig. Neu machen mußt du schon mal garnichts, im schlimmsten Fall müsstest du Prüfungen ablegen. Das wird aber normalerweise nicht an der Dauer der führerscheinlosen Zeit festgemacht.


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durban
Beitrag 21.06.2010, 15:17
Beitrag #8


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In der Praxis ja anscheinend schon. sad.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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Sirius1408
Beitrag 22.06.2010, 07:41
Beitrag #9


Neuling


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Gibt es denn ein Urteil oder ein Erlass das es die 2Jahresfrist nicht mehr gibt oder ist das nur ein Gerücht? Es soll doch seit 2010 ein neues Gesetz geben! Wer weiß da mehr drüber.
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Jens
Beitrag 22.06.2010, 07:45
Beitrag #10


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Du solltest die Antworten die du hier bekommst, aufmerksamer lesen, inklusive der dort verlinkten Beiträge:
Zitat (Jens @ 21.06.2010, 07:32) *
findest du nämlich die Antwort auf deine Frage.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 22.06.2010, 17:01
Beitrag #11





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Zitat (Sirius1408 @ 21.06.2010, 13:28) *
Habe gerade auf dem Straßenverkehrsamt angerufen


wenn du das nächste Mal wieder einmal anrufen solltest dann frage bitte danach warum dir bei 0,8‰ die FE für 8 Monate entzogen wurde.

(ist normalerweise nur eine Ordnungswidrigkeit und ein Fahrverbot (keine FE) von 1 bzw 3 Monate)

oder mach einen Termin bei deiner Fsst aus und schaue in deine Akte

würde mich jetzt doch brennend interessieren shutup.gif
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