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> Mpu positiv mit Auflagen, trotzdem gleich den Lappen zurück
willwieder
Beitrag 22.06.2010, 11:08
Beitrag #1


Neuling
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Hallo, folgendes......ich würde 2003 mit einer Serumkonzentration von THC 3ng/ml und der THC-Carbonsäure 25 ng/ml und mit einer Blutalkoholkonzetration von 1,01 promilleprozent zu recht aus dem verkehr gezogen.
Die Führerscheinstelle fragte sich jetzt ob ich Konsum und das Fahren eines Autos auseinander halten kann.
Ich habe jetzt die mpu auf den ersten anlauf anscheinend überdurchschnitlich gut bestanden.
Text:
1.Im rahmen der heutigen utersuchung fanden sich keine hineise auf Einschränkungen der psychophysischen Leistungsfähigkeit, die sich auf das sichere führen eines Kfz, auswirken könnten.
2. Nach den hier erhobenen Untersuchungsbefunden ist von günstigen Veränderungenauszugehen, jedoch sind die Voraussetzungen für eine günstige Prognose im Sinne der oben angeführten behördlichen Fragestellungen aufgrund des fehlenden Nachweises auf Drogenfreiheit noch nicht gegeben. !!!!!
Und da ist der springende Punkt. bis zum 26.03 2010 wußte ich gar nicht das ich auch auf drogenfreihet bei der mpu getestet werden würde, da das Gerichtliche Verfahren damals wegen geringfügigkeit eingestellt wurde, ging ich davon aus das dies auch nicht zur Debatte liegt. Falsch gedacht, ok. Da ich allerdings seit Jahren nicht mehr THC konsumiere wäre es ja auch kein Problem für mich diesen Nachweis zu erbringen.
Also 26.03.10 der bescheid, 25.05.10 die mpu, und jetzt empfiehlt das mpi der Führerscheinstelle das ich meine Drogenabstinenz(wahrlich übertriebene Worte) durch die Teilnahme an einem Drogenkontrollprogramm nacheisen solle ( 3 screenings in 6monaten#) + Verkehrsmedizinische Untersuchung.
Sooooooooooooooooooooo und hier die Frage:
Besteht die möglichkeit den Lappen gleich zu bekommen, mit der beschriebenen Auflage? und was genau ist bitte die Verkehrsmedizinische Untersuchn und welche Kosten stehen mir da wieder bevor?

Ich bin dankbar für baldige Hilfe, da ich mich persönlich mit der Dame von der Führerscheinstelle zusammensetzen will
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jfk
Beitrag 22.06.2010, 11:17
Beitrag #2


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Hallo willwieder,

erst mal herzlich willkommen hier wavey.gif
und herzlichen Glückwunsch zur ersten bestandenen Hürde!
Zitat (willwieder @ 22.06.2010, 12:08) *
Besteht die möglichkeit den Lappen gleich zu bekommen, mit der beschriebenen Auflage?

nein, da:
Zitat (willwieder @ 22.06.2010, 12:08) *
2. Nach den hier erhobenen Untersuchungsbefunden ist von günstigen Veränderungenauszugehen, jedoch sind die Voraussetzungen für eine günstige Prognose im Sinne der oben angeführten behördlichen Fragestellungen aufgrund des fehlenden Nachweises auf Drogenfreiheit noch nicht gegeben. !!!!!

Das heißt der Gutachter bescheinigt Dir momentan noch keine wiederhergestellte Fahreignung - daher kann dir die Dame der FeB auch noch keine FE ausstellen.
Der hier gewählte Weg ist zwar ungewöhnlich, aber für dich recht günstig:
Du mußt die beschriebenen Screening-Tests absolvieren und danach kommt
Zitat (willwieder @ 22.06.2010, 12:08) *
die Verkehrsmedizinische Untersuchung
, also ein ärztliches Gutachten.
Da wird nur noch mal auf die medizinische Seite geschaut, das gutachterliche Gespräch fällt weg. Wenn du abstient bist und bleibst - keine Hürde für Dich!


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willwieder
Beitrag 22.06.2010, 11:38
Beitrag #3


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mmmmmmmmmmmhhhhhh, danke erstmal für die Info, ich habe jedoch gehört das ein mir bekannter, seinen Führerschein ausgehändigt bekommen hat und das vor ca. 3monaten, mit eben genau dieser Auflage. Bei mir wäre noch die Dringlichkeit aus beruflicher Sicht, und aus gesundheitlicher Sicht ebenso, da ich im Januar einen unfall hatte, und 30km weit weg von meiner Arbeitsstelle wohne.....meine Arbeit wieder Aufnehmen möchte....und die Fahrt mit den öfentlichen mich doch recht beansprucht....zu 2. wird bei der untersuchung denn nur auf thc abstinenz gechekt oder auch auf Alkohl? da ich ja schon ganz gerne mal ein bierchen trinke.......zar würde ich danach nicht mehr Fahren (habe ja gelernt), aber das ist ja bei diesen Untersuchungen ja meist egal, da wird ja totales verlangt von diesem totalitärem System........
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tadzio
Beitrag 22.06.2010, 11:56
Beitrag #4


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Wie lang sind denn Deine Haare? Prinzipiell ist Drogenabstinenz auch durch eine Haaranalyse möglich.

Cheers
tadzio


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Malermeister
Beitrag 22.06.2010, 12:13
Beitrag #5


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Bei Vorliegen einer Drogenfragestellung wird auf Drogen geprüft - nicht nur THC.
Auf Alkohol wird nicht geprüft.
Übrigens - bei einem ÄG solltest du den Alkoholkonsum wiklich nicht an die große Glocke hängen (Stichwort: Suchtverlagerung) und das Wort 'Bierchen' solltest du ganz aus deinem Vokabular streichen (Stichwort: Verharmlosung)


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jfk
Beitrag 22.06.2010, 12:18
Beitrag #6


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think.gif Stimmt, Haaranalyse dürfte auch noch möglich sein...
Wobei: nicht alle BfF erkennen die bei THC an...

Zur Alkoholfrage:
Die dürfte mE schon in der MPU angesprochen worden sein, oder? Wenn der Gutachter da keine Bedenken hatte, dann wird jetzt auch beim äG nichts nachkommen.


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willwieder
Beitrag 22.06.2010, 12:22
Beitrag #7


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hi tazido, hi malermeister, zur Haarlänge naja, als ehemaliger laanghaariger bin ich nun doch aufgrund der genetischen vererbung...gezwungen mein spärliches haupthaar auf ca 0.5cm zu halten...ob ich das angesetzte screening gesetz der ctu-kriterien auch in ne Haar analyse abändern kann ist fraglich....wär aber schön wenn ich damit meinem Führerschein näher komme.
bezüglich dem "Bierchen" danke weiß wie´s gemeint ist aber klare sache das schrieb ich hier so, sag ich allerdings keinem Arzt so. Nur ist die Frage ob bei der Untersucheung der cdt wert auch wieder ne große rolle spielt, oder nicht....ansonsten nehme ich keine Drogen! greets......
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jfk
Beitrag 22.06.2010, 12:26
Beitrag #8


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Nee, wenn du momentan nur 0,5 cm Haarlänge hast, dann nutzt dir das (in dem Fall) nichts: Es war nur so eine Idee, wenn genügend lange Haare (ca. 5-6 cm) vorhanden wären, könntest du mittels der Haaranalyse rückwirkend deine Abstinenz nachweisen und dir so die 6 Monate in die Zukunft sparen.


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Malermeister
Beitrag 22.06.2010, 12:28
Beitrag #9


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Leberwerte dürften bei einem ÄG schon genommen werden und sollten unauffällig sein.
Eventuell sollten die vorher mit dem HA besprochen und abgeklärt werden - nicht, dass es noch eine böse Überraschung gibt.
Beim HA ist die erste Untersuchung der Blutwerte immer auf Kosten der KK.


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willwieder
Beitrag 22.06.2010, 12:31
Beitrag #10


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tja jfk, wäre ja auch zu schön gewesen, jetzt ist sogar mein späricher Haarwuchs gegen mich, soooowas...... und das als alter rocker........ laugh2.gif und sieht nochjemand hier ne chance????
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Malermeister
Beitrag 22.06.2010, 12:37
Beitrag #11


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ohne ausreichend Haar bleibt wohl nur der Screeningvertrag / Urin.
Haben Altrocker nicht ab und zu so einen Art Pferdeschwanz?
Bleistiftdicke würde ausreichen.


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willwieder
Beitrag 22.06.2010, 12:56
Beitrag #12


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hahahahahahaa, wie nett laugh2.gif .......aber neeee ich sehe noch nich so aus wie prof, farensworth, hehehehhe und ganz so hängengeblieben bin ich ja auch nich.......aber so´nen Kranzpferdezopf, ....bitte nein, hahahhhhahhaaaaaa danke.....lachen is ja echt gesund.......und zudem bin ich im Januar in ne Ofenexplosion geraten da waren sowieso alle Haare danach weg..........der schnellste Frisör der Welt......höhöhö
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willwieder
Beitrag 24.06.2010, 11:15
Beitrag #13


Neuling
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Hallo mal wieder,
schon mal vielen Dank für alle Tip´s. Jedoch stellt sich mir immernoch die Frage ob es nicht einfach möglich ist, den Führerschein ausgehändigt zu bekommen und zusätzlich das 6monate Kontrollprogramm zu machen.
Oder anders: Was für vorraussetzungen sollten gegeben sein um diese chance nutzen zu können?
Es wäre wirklich wichtig für mich, wenn ich diesbezüglich noch ein par gute Ratschläge bekommen würde.......bis dann
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toni montana
Beitrag 24.06.2010, 11:21
Beitrag #14


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Hallo willwieder,

ist doch schon eindeutig beantwortet, auch wenn es Dir nicht gefällt:

Zitat (jfk @ 22.06.2010, 11:17) *
Zitat (willwieder @ 22.06.2010, 12:08) *
Besteht die möglichkeit den Lappen gleich zu bekommen, mit der beschriebenen Auflage?

nein, da:
Zitat (willwieder @ 22.06.2010, 12:08) *
2. Nach den hier erhobenen Untersuchungsbefunden ist von günstigen Veränderungenauszugehen, jedoch sind die Voraussetzungen für eine günstige Prognose im Sinne der oben angeführten behördlichen Fragestellungen aufgrund des fehlenden Nachweises auf Drogenfreiheit noch nicht gegeben. !!!!!

Das heißt der Gutachter bescheinigt Dir momentan noch keine wiederhergestellte Fahreignung - daher kann dir die Dame der FeB auch noch keine FE ausstellen.


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Schöne Grüße,

Toni
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willwieder
Beitrag 24.06.2010, 11:38
Beitrag #15


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hi Toni, ja das klingt für mich ja auch so, nur weiß ich eben das ein Kolege der irklich viel kiffte, seine mpu gemacht hat den Führerschein bekommen hat mit der Auflage des 6Monatigen screenings und das ar auch Anfang diesen Jahres..... Deshalb hacke ich so nach verstehste?
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toni montana
Beitrag 24.06.2010, 11:46
Beitrag #16


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Zitat (willwieder @ 24.06.2010, 11:15) *
Was für vorraussetzungen sollten gegeben sein um diese chance nutzen zu können?


Frag' doch einfach bei der Führerscheinstelle nach, ob so etwas möglich ist. Aber normalerweise ist ein negatives Gutachten mit Auflage erst mal negativ und berechtigt Dich nicht automatisch zum Autofahren. Sicher, dass das bei Deinem Kumpel so gelaufen ist?


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Schöne Grüße,

Toni
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jfk
Beitrag 24.06.2010, 11:59
Beitrag #17


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Hallo willwieder,

meine Antwort ist die gängige Praxis, wie sie vorgeschrieben ist.
Wenn eine Behörde zu deinen Gunsten davon abweicht - dann hast du Glück; aber auf Glück hat man leider keinen Anspruch.


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willwieder
Beitrag 24.06.2010, 12:00
Beitrag #18


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JA da bin ich sicher.....und ich wollte mich halt schon mal im Vornherein informieren bevor ich zur Führerscheinstelle gehe...letztendlich ist da wohl auch der Ermessensspielraum ne wichtige Tatsache...mmmmhh naja ich hoffe mal auf das beste... wink.gif
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toni montana
Beitrag 24.06.2010, 12:49
Beitrag #19


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Wenn so etwas wirklich eine Ermessensentscheidung sein sollte (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann), können wir Dir natürlich keine Lösungen "vorsagen".

Fakt ist, dass Du eine Drogen-MPU ohne die vorgeschriebenen Abstinenznachweise gemacht hast - und das geht eben normalerweise nicht. Somit musst Du diese nun nachliefern.


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Schöne Grüße,

Toni
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willwieder
Beitrag 24.06.2010, 12:56
Beitrag #20


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danke schon mal für alle info´s. Ich werde in kürze Berichen was bei der Sache rausgekommen ist. Bis dahin....ich werde trotzdem ab und an mal online gehen, vielleicht hat mir noch jemand was zu Eklären. wavey.gif
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toni montana
Beitrag 24.06.2010, 13:00
Beitrag #21


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Vielleicht schaut unser Mr. T mal hier vorbei - er arbeitet bei einer FSS und müsste daher sicher sagen können, wie der Passus in Deinem Schrieb nun aufzufassen ist.


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Schöne Grüße,

Toni
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Fantasy
Beitrag 24.06.2010, 13:52
Beitrag #22


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Laut den Begutachtungs-Leitlinien/Kriterien ist ein nachträglicher Abstinenznachweis seit April letzten Jahres nicht mehr vorgesehen/erlaubt/üblich.

Bevor das Geschrei nach den "Quellen" groß wird: Die Info habe ich von einer ehemaligen Gutachterin vom TÜV Süd und einem (noch aktiven) Gutachter vom TÜV Rheinland.

Warum es bei deinem "Freund" zu solch einer Sonderregelung kam bzw. kommen konnte, versteh ich nicht.


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nothing is what it seems 2 be
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Mr.T
Beitrag 24.06.2010, 14:00
Beitrag #23


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Zitat (toni montana @ 24.06.2010, 13:49) *
Wenn so etwas wirklich eine Ermessensentscheidung sein sollte (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann)
Da gibt es kein Ermessen. Das Gutachten ist negativ, eine Erteilung ist nicht möglich.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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willwieder
Beitrag 22.07.2010, 09:24
Beitrag #24


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hallo mal wieder, habe jetzt einige Gespräche mit der Führerscheinstelle hintermir. Und ja es soll noch ein halbes Jahr dauern bis ich meinen Lappen bekomme. Sprich: 3Screenings in 6 Monaten.
Nur gibts jetzt nen neuen Hammer! Bisher war die rede von einer anschliesenden ärztlichen Untersuchung, nun soll ich in einem halben Jahr die Mpu erneut machen. Ich versteh grad gar nichts mehr. Welcher Willkür unterliege ich denn da? Einmal schreibt mir die Tante der Führerscheinstelle sooo , und denn mal wieder sooo. Wenn ich erlich bin......ich mag nich mehr........ich wollte/ muß doch nur wieder mobil werden. Jedoch nicht zum Sklaven der Behörden.
Hat vielleicht noch jemand ein paar tolle tips, möglichkeiten, auswege?
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jfk
Beitrag 22.07.2010, 11:17
Beitrag #25


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Hallo willwieder,

das ist ja wirklich enttäuschend für Dich!

Kannst du mal bitte das gesamte Ergebnis des Gutachtens (anonymisiert) hier reinstellen?

Zu der Frage, ob äG ausreichend ist, oder MPU doch sein muß, kann Mr. T sicherlich noch genaueres sagen.


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Beitrag 22.07.2010, 12:18
Beitrag #26


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Naja, wenn die formalen Voraussetzungen für eine MPU nicht erfüllt sind - dann ist die MPU nicht bestanden. Die FE gibt es aber erst nach bestandener MPU.

Was mir nicht klar ist: Ich nehme doch an, es war eine Alkohol-MPU. Da muß doch schon die Alkohol-Abstinenz nachgewiesen worden sein, oder?

Sollte der TE mit KT durchgekommen sein - dann scheint dieses Konsummuster auch nicht besonders verfestigt zu sein, wenn er denn "gerne mal ein Bierchn" trinkt. Oder habe ich hier irgendetwas mißverstanden? think.gif

Grüße,

H.H.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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willwieder
Beitrag 22.07.2010, 12:25
Beitrag #27


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sooo mal wieder 2 spezielle Fragen.....also ist es denn möglich meine erbrachte Mpu, (die von mehreren seiten als positiv bewertet wurde) nur von der "netten" Dame meiner Führerscheinstelle nicht, einer anderen Führerscheinstelle vorzulegen? Und wenn welche Vorraussetzungen währen zu erfüllen?

2: Falls es da keine möglichkeiten gibt, ich bin beruflich darauf angewiesen zu den nächsten öffentlichen Verkehrsmitteln zu kommen, wohne aber tief auf´m Land. Ist es möglich das ich eine Mofaprüfbescheinigung ablege? Bin Bj. 77, hatte mal 50ér Lappen, also keine Mofaprüfbescheinigung. Und hatte 2003 meinen Führerschein entzogen bekommen, Sperrfrist vorbei und auch keine weiteren Fahrverbote.

bis denne
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Hornblower
Beitrag 22.07.2010, 12:34
Beitrag #28


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Zitat (willwieder @ 22.07.2010, 13:25) *
also ist es denn möglich meine erbrachte Mpu, (die von mehreren seiten als positiv bewertet wurde) nur von der "netten" Dame meiner Führerscheinstelle nicht, einer anderen Führerscheinstelle vorzulegen? Und wenn welche Vorraussetzungen währen zu erfüllen?


Nein, Dein Gespräch mit dem Psycho mag zwar gut gelaufen sein, aber Du hast die Voraussetzungen für die MPU nicht erfüllt. Damit hast Du Deine MPU NICHT bestanden!

Es ist die Voraussetzungn zu erfüllen, daß Du AN erbringen musst.

Nochmal: War dies eine Alkohol-MPU? Hast Du Alkohol-AN erbracht? Wie sahen die aus?

Grüße,

H.H.


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Berndi962
Beitrag 22.07.2010, 12:42
Beitrag #29


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Zitat (willwieder @ 22.07.2010, 13:25) *
Ist es möglich das ich eine Mofaprüfbescheinigung ablege? Bin Bj. 77,


Das ist möglich und du darfst damit Mofa fahren.


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willwieder
Beitrag 22.07.2010, 12:52
Beitrag #30


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Ja ich werde meine Mpu hier veröffentlichen......ich bin mittlerweile für jeden weg Bereit.....

Noch ein bissi was zur Klärung:

Ich hatte am 15.12.09 den Antrag auf Wiedererteilung gestellt.
Hatte am 24.01.10 einen schweren Unfall mit langem Aufenthalt/ Geschäftsuntüchtigkeit bis mitte April.
Am 26.03.10 bekomme ich die Antwort der Führerscheinstelle das eine Mpu, nebst Drogenscreening angefordert wird.

Soweit so gut, also ich erbringe das Mp guachten, habe beste Blutwerte, alles im Lot, das Gutachten würde auch schon von einer Verkehrspsychologin als positiv verstanden.
Nur hat die Dame des Mpi´s ein 6Monate screening zur Sicherstellung "empfohlen"!

Ich hätte ja gerne schon ab Januar mit dem Screning begonnen nur war ich damit beschäftigt um mein Leben zu kämpfen.

Jetzt will die Führerscheinstelle eben noch zu dem Screning, eine erneute Mpu!!! + da ich ja denn Unfall hate einige weitere Gutachten ob ich denn überhaupt noch fähig sei ein KFZ zu führen. Ich glaube die Dame hält sich ein wenig für zu wichtig, denn bei der Mpu wurde ich auf alle diese Folgeschäden geprüft!!! Ich höre wie ein Luchs!- Trotz Knalltrauma´s! MeineHaut hat verbrennungen aber ich kann mich bewegen wie ne Katze, Und wer in seinen Leben schonmal ein Schädel-Hirn Trauma hatte, ohne Folgen, der daf jetzt auch nich mehr Auto fahren?????



Hallo Hornblower, ganz oben in meinem ersten Beitrag stehen die Facts meines übels.....Alkohol-An??? Ist das Alk-Abstinenz? Also bei der mpu wurde ich auf alle substanzen getestet, sowie auf Alk. Ergebnis: Alles bestens....nur war es mir halt nicht möglich davor schon screenings zu erbringen, ie gerade eben beschrieben...

Berndi, Danke für die Info!!
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Berndi962
Beitrag 22.07.2010, 12:57
Beitrag #31


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Zitat (willwieder @ 22.07.2010, 13:25) *
sooo mal wieder 2 spezielle Fragen.....also ist es denn möglich meine erbrachte Mpu, (die von mehreren seiten als positiv bewertet wurde) nur von der "netten" Dame meiner Führerscheinstelle nicht, einer anderen Führerscheinstelle vorzulegen?


Das geht nicht.
Entscheiden tut deine zuständige Führerscheinstelle und keine andere.

Gegen die Versagung der Fahrerlaubnis kannst du klagen. Es ist aber nicht anzunehmen, dass du damit Erfolg haben wirst nach dem, was du hier bisher geschildert hast. Dein GA ist negativ und die Fsst will ein positives habes, damit sie dir eine Fahrerlaubnis ausstellen kann.


Was sind denn das für mehrere Seiten, die dein Gutachten als positiv bewerten? Meinungen von Bekannten oder anderen Außenstehenden gelten leider nichts.

Entscheidend ist die Bewertung des Gutachters, die du auf der letzten oder vorletzten Seite des findest. Dass du bei einzelnen Teilen der Untersuchung gut abgschnitten hast, macht leider nicht das ganze Gutachten positiv.


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willwieder
Beitrag 22.07.2010, 13:05
Beitrag #32


Neuling
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wie gesagt ich werde sobald ich kann meine Bewertung hier reinstellen, für weiteres Verständnis......die mehrere Seitenliste besteht aus Fachanwälten und Verkehrspsychologen die ich zu Rate zog, aber für weiteren Rat und Tat leider Geld haben wollen, welches ich grad nicht mehr habe....
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Berndi962
Beitrag 22.07.2010, 13:13
Beitrag #33


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Zitat (willwieder @ 22.07.2010, 13:52) *
Ich hätte ja gerne schon ab Januar mit dem Screning begonnen nur war ich damit beschäftigt um mein Leben zu kämpfen.

Darauf kann die Fsst leider keine Rücksicht nehmen.
Zitat
Jetzt will die Führerscheinstelle eben noch zu dem Screning, eine erneute Mpu!!!

Wenn die abgelegte MPU negativ war und das war sie deiner Schilderung nach, dann muss die Fsst vor Neuerteilung eine erneute MPU fordern. Da hängt die Dame sich nicht zu weit aus dem Fenster. Sie muss ganz einfach so handeln.

Zitat
+ da ich ja denn Unfall hate einige weitere Gutachten ob ich denn überhaupt noch fähig sei ein KFZ zu führen.

Was genau soll noch geprüft werden?
Zitat
ch glaube die Dame hält sich ein wenig für zu wichtig, denn bei der Mpu wurde ich auf alle diese Folgeschäden geprüft!!!
Wenn das so ist, würde ich das nochmalige Gespräch mit der Fsst suchen, damit diese Anforderungen wegfallen. (EDIT: wird wohl nicht gelingen, habe jetzt das mit der Kopfverletzung gelesen...)
Ansonsten ist die Fsst jederzeit befugt, bei Zweifeln an der Fahreignung durch Krankheiten oder Unfallfolgen, das Vorhandensein von notwendigen geistigen und körperlichen Anforderungen durch ärztliche Gutachten überprüfen zu lassen und eventuelle Beschränkungen und Auflagen zu erlassen.
Zitat
Und wer in seinen Leben schonmal ein Schädel-Hirn Trauma hatte, ohne Folgen, der daf jetzt auch nich mehr Auto fahren?????
Im Rahmen einer MPU können mögliche Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas gar nicht beurteilt werden. Hier wäre ein gesondertes ärztliches, neuropsychologisches Gutachten erforderlich.
Also kann das bei der zurückliegenden MPU gar nicht im erforderlichen Umfang überprüft worden sein.

In Bezug auf den Alkohol würde ich Füße und Mund ganz schön still halten. Zwar wird von dir jetzt nicht Überprüfung auf Alkoholabstinenz verlangt, aber wenn die Sprache darauf kommen sollte, dann wäre eine Abstinenzangabe gar nicht so schlecht. unsure.gif


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Hornblower
Beitrag 22.07.2010, 14:09
Beitrag #34


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Zitat (willwieder @ 22.07.2010, 13:52) *
Hallo Hornblower, ganz oben in meinem ersten Beitrag stehen die Facts meines übels.....Alkohol-An??? Ist das Alk-Abstinenz? Also bei der mpu wurde ich auf alle substanzen getestet, sowie auf Alk. Ergebnis: Alles bestens....nur war es mir halt nicht möglich davor schon screenings zu erbringen, ie gerade eben beschrieben...


Es ist wunderbar, daß das Gespräch so gut gelaufen ist und daß Du körperlich wieder so fit bist.

Das ändert aber alles nichts an den AN (Abstinenz-Nachweisen), die einfach erbracht werden MÜSSEN.

Habe ich Dich jetzt richtig verstanden, daß Du außer Leberwerten keine Alkohol-Abstinenz-Nachweise erbracht hast und auch keine Drogen-Abstinenznachweise?

Hast Du im psychologischen Teil auf Abstinenz plädiert oder auf "kontrolliertes Trinken"? Wenn KT, was verstehst Du darunter, bzw. wie hast Du dies im Gespräch beschrieben?

Grüße,

H.H.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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