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> vorfahrt missachtet - kein unfall - anzeige
delde
Beitrag 03.07.2010, 16:35
Beitrag #1


Neuling


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Hi fans,
ich habe letzte woche jemandem die vorfahrt genommen und meine mutter auf die der wagen angemeldet ist, hat nun bescheit von der polizei bekommen...
bei der unachtsamkeit meinerseits war eigtl nichts passiert... ich (rechtsabbieger) habe den wagen einfach übersehen da meine sicht durch einen neben mir stehenden bulli (linksabbieger) recht eingeschränkt war ...der wagen dem ich die vorfahrt genommen hat keinerlei schaden davongetragen und musste meines erachtens nichtmal ne vollbremsung hinlegen, ich hob noch die hand als entschuldigende geste.... aber dennoch kam halt gestern dieser bescheit von der polizei, habe ihn selbst noch nicht gelesen deshalb kann ich auch keine info zum inhalt geben. wäre ja eigtl alles nicht soooo tragisch, befänd ich mcih nicht noch in der probezeit...

comments pls, was kommt auf mich zu?
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Jens
Beitrag 03.07.2010, 16:41
Beitrag #2


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Wenn du nicht als Fahrer ermittelt werden kannst (dazu wäre es vermutlich hilfreich, wenn deine Mutter der Polizei nicht sagt, wer den Wagen nutzt), dann bekommst du keine Strafe.

Wenn du als Fahrer ermittelt werden solltest, findest du hier die möglichen Strafen für einen Vorfahrtsverstoß. Wobei im Fall, daß eine konkrete Gefährdung vorlag, noch die Anordnung eines Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre droht.


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delde
Beitrag 03.07.2010, 17:02
Beitrag #3


Neuling


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ist sie denn nicht dazu verpflichtet anzugeben wer den wagen nutzt oder an dem besagten tag genutzt hat? und wenn sie es angeben muss, kann es da zu einer gegenüberstellung oder ähnlichem kommen?
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Jens
Beitrag 03.07.2010, 17:18
Beitrag #4


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Zitat (delde @ 03.07.2010, 18:02) *
ist sie denn nicht dazu verpflichtet anzugeben wer den wagen nutzt oder an dem besagten tag genutzt hat?
Sie hat dir gegenüber ein Zeugnisverweigerungsrecht, d.h. sie braucht dich als ihren Sohn nicht zu belasten. Wenn sie sich auf dieses Recht berufen sollte, wäre aber natürlich ziemlich klar, wo der Fahrer zu suchen ist, da man dieses Recht eben nur bei engen Verwandten hat.

Was ist denn, wenn deine Mutter erstmal garnicht auf das Schreiben reagiert? Das wird ja vermutlich als normaler Brief gekommen sein, da kann ja niemand beweisen, daß der tatsächlich angekommen ist.
Und im Zweifelsfall könnte sie doch durchaus Erinnerungslücken haben. Wie will man sie zwingen, den Fahrer zu nennen, wenn sie einfach nicht mehr weiß, wer gefahren ist? whistling.gif

Es könnte natürlich sein, daß der Fahrer, der dich angezeigt hat, dich so gut beschrieben hat, daß man dich trotzdem ermitteln kann. Und? Dann bist du auch nicht schlechter dran, als wenn deine Mutter dich als Fahrer angibt.


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delde
Beitrag 03.07.2010, 17:36
Beitrag #5


Neuling


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ja gut schaun wa mal... zumindest mal versuchen wen anders als fahrer anzugeben und gucken was passiert, wenn er mich doch zu genau beschrieben hat dann werden wir auf mutters gedächnislücken zurückkommen^^
bei der aktion weiß ich gar echt nich ob ich lachen oder weinen soll ^^* ich komm da nich drüber dass es leute gibt die sich dann so einscheißen und jemanden anzeigen, wenn es jetzt irrsinnig knapp gewesen wäre und der rentner am steuer nen halben herzinfakt bekommen hätte... würd ich ja noch etwas verständnis für ne anzeige aufbringen.... aber so ist es finde ich eher lächerlich
wenn ich jeden angezeigt hätte der mich irgentwo im straßenverkehr behindert hat oder mir die vorfahrt genommen hat... ich hab jetzt grade 1 jahr den schein und es waren schon so viele dass ich garkeine lust hätte mich mir mit sonem quatsch die ganze freizeit zu versaun
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Jens
Beitrag 03.07.2010, 17:38
Beitrag #6


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Zitat (delde @ 03.07.2010, 18:36) *
zumindest mal versuchen wen anders als fahrer anzugeben
Böse Idee. Das wäre eine Straftat (§164 StGB).

Was genau ist so schwer daran, einfach zu schweigen? think.gif


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delde
Beitrag 03.07.2010, 17:44
Beitrag #7


Neuling


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hm, stimmt...
ja gut dann versucht mans halt mal so... würd mich nur mal interessieren ob er sich jetzt als
-wesentlich behindert
oder
- gefährdet
gesehen hat bei der aktion..., kann man das dem schrieb entnehmen? hab es leider nciht vorliegen
ersteres wär ja laut liste ja nich sooooo das drama mit 25 euronen
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durban
Beitrag 03.07.2010, 18:22
Beitrag #8


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Was steht denn im Brief? Sind §§ genannt?


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NightOfTheTiger
Beitrag 03.07.2010, 18:25
Beitrag #9


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Hallo

Ich tippe das es sich um eine Gefährdung.Wegen einer Behinderung zeigt dich kein Mensch an.Ich hab auch mal vor paar Monaten einer Frau im Kreisverkehr die Vorfahrt genommen weil ich sie nicht gesehen habe.Hat nur einmal für paar sec. gehupt dann war die Sache vergessen.

Wegen so etwas zeigen dich nur Menschen an denen antscheinend nie etwas passiert.Wenn angenommen einer mir die Vorfahrt nimmt indem er ungebremst,rücksichtlos über die Kreuzung fährt,und mich dabei gefährdet(Stichwort Beinahunfall) würde ich auch eine Anzeige machen und zwar wegen 315 Stgb.

Aber wenn es ein Versehen war von dem anderen Autofahrer würde ich nie eine Anzeige machen und das sieht man meistens ob es Absicht war oder nicht.

Tatsache ist das die eigentliche Situation meistens dramatischer geschildert wird als sie überhaupt war vom Anzeigeerstatter.
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nachteule
Beitrag 03.07.2010, 20:32
Beitrag #10


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Hallo, Delde,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Wenn Dir ein links neben Dir stehendes Fahrzeug die Sicht auf von links kommende Fahrzeuge versperrt, ist es absolut ranting.gif , einfach auf gut Glück abzubiegen (insbesondere Kradfahrer können ein trauriges Lied davon singen, bzw. Dir auf der Harfe vorspielen dry.gif ).

In Deinem Fall stellt sich zunächst einmal die wichtige Frage, ob tatsächlich "nur" wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder gar wegen einer Straftat (§ 315c StGB) Anzeige erstattet wurde.

Letzteres ist nämlich ein ganz anderes Kaliber und kann Dich ganz schnell Deine Fahrerlaubnis kosten.

Denkbare Version der Aussage des Anzeigeerstatters:

"Ich fuhr von A nach B und sah an der Einmündung von C, von rechts kommend, einen Kleintransporter, der nach links auf meine Straße einbiegen wollte und dort vorschriftsmäßig wartete.

Ganz unvermittelt bog ein PKW, den ich wegen dem Transporter gar nicht sehen konnte, da er sich rechts neben diesem befunden haben muss, vor mir nach rechts ein.

Nur durch meine schnelle Reaktion und eine Vollbremsung konnte ich verhindern, dass es zu einem Zusammenstoß kam.

Der Fahrer muss mich sogar gesehen haben, denn er hat mir mit der Hand sogar noch irgendwelche Zeichen gemacht, so, als ob er sagen wollte, ich solle mich nicht aufregen.

Ich habe mich durch diesen Fahrer konkret gefährdet gefühlt und es hätte mit Sicherheit gekracht, wenn ich nicht gebremst hätte."

Wenn dieses Szenario so zutrifft, wenn dann noch der Fahrer des Kleintransporter bekannt ist und als Zeuge diese Version bestätigt, und wenn Du als Fahrer ermittelt wirst, kannst Du Dir auf jeden Fall einen guten Anwalt suchen, um Deine Fahrerlaubnis zu behalten.

Du solltest also dringend feststellen, was in dem Schreiben steht.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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TwingoDriver
Beitrag 03.07.2010, 22:03
Beitrag #11


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Das wäre aber doch n schlechter Witz wenn man durch sowas nen FE-Entzug bekommen kann.. und das auch noch, obwohl es keinerlei Beweise gibt, sondern nur eine Aussage von jemandem... es ist in diesem Land einfach viel zu leicht jmd anzuzeigen und dass dieser dann auch noch bestraft wird.. naja zeigt mal wieder wie schlecht unser Rechtssystem doch ist.
Man sollte mal die Beweispflicht einfüren und nicht irgendwelchen Richtern die Urteile in die Hand geben, was/wem dieser Richter jetzt mehr glaubt OHNE jegliche Bweise.

also wenn man durch solch eine Lapalie seinen Lappen entzogen bekommt, traut man sich ja bald nicht mehr Auto zu fahren. Man sollte klare Massstäbe einführen wann es eine Verkehrstraftat ist und wann nicht. Und nicht solche lächerlichen dehnbaren Begriffe wie verkehrswidrig und rücksichtslos, was auch noch im Ermessen des Richters festzulegen ist...
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NightOfTheTiger
Beitrag 03.07.2010, 22:50
Beitrag #12


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@Twingo Driver

Jemmanden die Vorfahrt zu nehmen mit Gefährdung/Unfall ist mit Sicherheit keine Lapallie.Zeuge ist der Anzeigeerstatter der zur Warheit verpflichtet ist.Der Richter kann dem Angeklagten glauben der lügen darf oder dem Zeugen der nicht lügen darf.

Ohne Grund wird sicher niemand angezeigt.(Falsche Verdächtigung)

Bei einer Straßenverkehrsgefährdung müsste es auch einen Beinahunfall geben.Also es müsste vom Zufall abhängen ob es einen Unfall gibt oder nicht.Bei einer Straftat z.B. Gefährdung des Straßenverkehrs stellt die Polizei bei Verdacht den Führerschein vor Ort sicher,da es immer zum Entzug kommt.
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nachteule
Beitrag 04.07.2010, 13:35
Beitrag #13


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Hallo, TwingoDriver,

mein Beispiel jetzt bitte nicht missverstehen und es persönlich nehmen rolleyes.gif :

Wenn ich Dir links und rechts ein paar auf die Backen haue, hast Du mit Sicherheit einen hieb - und stichfesten Beweis, dass Du geschlagen wurdest.

Wenn ich Dich aber (ohne Zeugen) massiv beleidige oder wenn ich Dir einfach die Geldscheine aus Deiner Brieftasche stehle, wirst Du dies kaum eindeutig beweisen können, denn nicht jeder hat seine Geldscheine mit einer Sicherheitsnadel durchlöchert.

Das würde nach Deiner Version bedeuten, dass ich für die Backpfeifen bestraft werden kann, aber nicht für die Beleidigung und auch nicht für den Diebstahl.

Zu der Lappalie:

Man sollte immer die zweite Seite der Medaille sehen, was natürlich hier im VP selten möglich ist.

Wir haben hier lediglich die Aussage des TE und als kleinen Kontrapunkt meinen Spekulatius, wie es gewesen sein könnte.

Wer sagt denn, dass der TE den Vorfall den Vorfall so beschrieben hat, wie er sich tatsächlich zugetragen hat?

Das heißt noch lange nicht, dass er uns anlügt oder absichtlich etwas verheimlicht, sondern nur, dass es sich nur um die Schilderung handelt, wie er sie gesehen hat oder gesehen haben will.

Aus Sicht des anderen Fahrers kann sich der Unfall ganz anders zugetragen haben, und dann die goldene Mitte festzustellen, ist schwer.

Viele Grüße,

Nachteule


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JTH
Beitrag 04.07.2010, 14:17
Beitrag #14


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Zitat (nachteule @ 04.07.2010, 14:35) *
Wir haben hier lediglich die Aussage des TE und als kleinen Kontrapunkt meinen Spekulatius, wie es gewesen sein könnte.

Wer sagt denn, dass der TE den Vorfall den Vorfall so beschrieben hat, wie er sich tatsächlich zugetragen hat?


Nach der Logik von @Twingodriver ist es sogar äußerst bedenklich, dem TE Glauben zu schenken, da er uns ja schließlich keinen BEweis für die Richtigkeit seines Eingangspostings vorgelegt hat.

Auch der Aussage von @Twingodriver ist so gesehen mehr als mit Vorsicht zu genießen. whistling.gif


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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delde
Beitrag 04.07.2010, 22:44
Beitrag #15


Neuling


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naja auf gut glück bin ich sicher nicht abgebogen^^ hab schon gehalten und geschaut aber ich hab ihn halt aus welchen gründen auch immer nicht gesehen... oder wahrgenommen
bemerkt, dass da iwie was falsch gelaufen ist hab ich erst als ich schon wieder in fahrtrichtung auf der bahn stand und den wagen im rückspiegel gesehen hab der sich hupend beschwerte...
naja schaun wa mal, verrückt machen lass ich mich wegen sonem quatsch hier aber nicht wink.gif
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buggyboilinghen
Beitrag 05.07.2010, 06:38
Beitrag #16


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Hi
Deine Mutter kann ja die Aussage verweigern, wenn der Fahrer ein Angehöriger war. Allerdings besteht dann die Möglichkeit, dass sie eine Fahrtenbuchauflage bekommt. Und das ist schon sehr lästig, da jeder Fahrt einzeln eingetragen werden muss und das Buch öfter der Polizei vorgezeigt werden muss. Und wenns nicht ordentlich gepflegt ist oder nicht vorgezeigt wird, gibts wieder Ärger und Verwarnungsgeld (oder isses sogar ein Bußgeld? Das weiss ich momentan gar nicht...)...

Also ich persönlich empfehle immer, zu dem zu stehen was man "angestellt" hat. Lies Dir doch erstmal den Bescheid durch. Vielleicht spricht der ja gar nicht von irgendeiner Gefährdung oder sonstewas....

Gruss BBH


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Schöne Grüße an alle...wünsch Euch einen wundervollen Tag...

Buggyboilinghen :-)
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TwingoDriver
Beitrag 05.07.2010, 21:59
Beitrag #17


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Ja aber wie oft kracht es in Deutschland weil jemand nem anderen die Vorfahrt nimmt? und wie oft es nur gefährlich wird, das passiert nochmal um einiges mehr.

Durch eine Vorfahrtsmissachtung mit ggf. Schaden, ist man da nicht schon gestraft genug? oder reicht da sogar nicht nen Monat zu Fuß gehen + die saftige Strafe?

Durch einen Fe-Entzug, verlieren viele Leute ihre Existenz, und dass die Existenz eines Menschen bedroht wird, weil er jmd die Vorfahrt nimmt, passiert ja fast immer unabsichtlich, ist doch der größte Witz, dens gibt. Dann will ich mal die Leute jammern sehen, die einem den FE dann ganz wegnehmen, wenn diese mal aus unachtsamkeit nen Unfall bauen weil sie die Vorfahrt missachtet haben.. da ist das Geschrei dann groß.

man sollte die Gesetze klarer formulieren.. dieses rücksichtslos und grob verkehrswidrig macht aus ner harmlosen Owi ganz schnell ne Straftat, weil der "Geschädigte" den Polizisten einen vom Himmel jammert.

Es gab mal einen ausführlichen Beitrag im Forum, wodurch jmd durch ein harmloses Schneiden auf der Autobahn, was nicht mal ein Schneiden war, seinen Lappen, seinen Beruf und und und verloren... das nur als Bsp. dafür wie lächerlich unser Rechtssystem ist.

und ich schieb noch was hinterher: bei uns in der Stadt kostet es mehr, wenn ich nen Parkschein einlöse, aber 5 Min zu spät komme... kostet 30 Euro. Wenn ich aber garkein Parkschein einlöse, kostet es 15 Euro... und da wundert sich noch einer, dass es mit diesem land bergab geht... °_°
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superdiesel
Beitrag 05.07.2010, 23:50
Beitrag #18


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Zitat
und da wundert sich noch einer, dass es mit diesem land bergab geht... °_°

Ach, geht es mit diesem Land bergab? Sollte mich wundern.
In welchem Land wohnst du denn?


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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TwingoDriver
Beitrag 06.07.2010, 22:16
Beitrag #19


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nö, es werden ja nur alle Kosten erhöht, Steuern erhöht, soziale Beiträge erhöht und die Verschuldung nimmt trotzdem zu... schon mal an die Tanke geschaut, wo 1 Liter bald über 1,50 kostet? Die KV soll ebenfalls erhöht werden und die MwSt auf 23 %.

ich hab Urlaubsgeld bekommen, weißt was mir übrig bleibt davon? nicht mal die Hälfte... bodenlose Sauerrei.

das hat nur passiv was mit unsrer Gesetzgebung zu tun, welche einfach lächerlich ist.
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JTH
Beitrag 06.07.2010, 22:35
Beitrag #20


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Zitat (TwingoDriver @ 05.07.2010, 22:59) *
Durch eine Vorfahrtsmissachtung mit ggf. Schaden, ist man da nicht schon gestraft genug? oder reicht da sogar nicht nen Monat zu Fuß gehen + die saftige Strafe?

Bei welchem Vorfahrtsverstoß ist regelmäßig ein FV vorgesehen?


Zitat (TwingoDriver @ 05.07.2010, 22:59) *
Durch einen Fe-Entzug, verlieren viele Leute ihre Existenz, und dass die Existenz eines Menschen bedroht wird, weil er jmd die Vorfahrt nimmt, passiert ja fast immer unabsichtlich, ist doch der größte Witz, dens gibt.

Der Entzug der FE ist bei einem Vorfahrtsverstoß regelmäßig auch nicht vorgesehen.


Zitat (TwingoDriver @ 05.07.2010, 22:59) *
Dann will ich mal die Leute jammern sehen, die einem den FE dann ganz wegnehmen, wenn diese mal aus unachtsamkeit nen Unfall bauen weil sie die Vorfahrt missachtet haben.. da ist das Geschrei dann groß.

Dafür bigt es weder FV noch wird die FE entzogen


Zitat (TwingoDriver @ 05.07.2010, 22:59) *
man sollte die Gesetze klarer formulieren.. dieses rücksichtslos und grob verkehrswidrig macht aus ner harmlosen Owi ganz schnell ne Straftat, weil der "Geschädigte" den Polizisten einen vom Himmel jammert.

DIes nachzuweisen ist sehr schierig. Wenn es nachzuweisen ist, handelt es sich regelmäßig um sehr krasse Fälle.


Zitat (TwingoDriver @ 05.07.2010, 22:59) *
Es gab mal einen ausführlichen Beitrag im Forum, wodurch jmd durch ein harmloses Schneiden auf der Autobahn, was nicht mal ein Schneiden war, seinen Lappen, seinen Beruf und und und verloren... das nur als Bsp. dafür wie lächerlich unser Rechtssystem ist.

Ein Schneiden auf der Autobahn ist kein Vorfahrtsverstoß. Allerdings sind auch hier hohe Hürden an die Qualifizierung zur Straftat geknüpft.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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MickyMaus
Beitrag 06.07.2010, 22:38
Beitrag #21


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Zitat (delde @ 04.07.2010, 23:44) *
bemerkt, dass da iwie was falsch gelaufen ist hab ich erst als ich schon wieder in fahrtrichtung auf der bahn stand und den wagen im rückspiegel gesehen hab der sich hupend beschwerte...

Wenn du den dann erst bemerkt hast, wie willst du dann (s. Eingangspost) sagen können, dass er keine Vollbremsung hinlegen musste? Reifen quietschen nicht bei jeder Vollbremsung.


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Viele Grüße,
MM
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BayerMUC
Beitrag 06.07.2010, 23:09
Beitrag #22


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Hallo,

hast Du jetzt den Brief mal gelesen oder hat Dir Deine Mutter die §§ genannt - was wird Dir denn eigentlich konkret vorgeworfen?

Viele Grüße


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Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?
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delde
Beitrag 07.07.2010, 09:03
Beitrag #23


Neuling


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ne ich selbst habe noch nix gelesen, meine mum hats ihrem anwalt gegeben und der meinte sie solle aussage verweigern und dass ich / wir höchstwahrscheinlich komplett straffrei davonkommen
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nachteule
Beitrag 07.07.2010, 10:52
Beitrag #24


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Hallo, Delde,

das hat schon so mancher Rechtsanwalt behauptet, bevor sein Mandant verurteilt wurde oder im letzten Moment auf Anraten des Richters den Einspruch zurückgenommen hat. dry.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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helmet lampshade
Beitrag 07.07.2010, 12:22
Beitrag #25


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Zitat (nachteule @ 03.07.2010, 20:32) *
Wenn dieses Szenario so zutrifft, wenn dann noch der Fahrer des Kleintransporter bekannt ist und als Zeuge diese Version bestätigt, und wenn Du als Fahrer ermittelt wirst, kannst Du Dir auf jeden Fall einen guten Anwalt suchen, um Deine Fahrerlaubnis zu behalten.

Dann müssten aber bei Vorfahrtunfällen regelmäßig die Fahrerlaubnisse entzogen werden
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nachteule
Beitrag 07.07.2010, 13:06
Beitrag #26


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Hallo, Helmet Lampshade,

nö, gar nicht.

Es ist allerdings so, dass der Übergang von der Owi zur Straftat, bei der die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, manchmal fließend ist.

Es kann z. B. schon eine unbedachte Aussage des Unfallverursachers sein, die den Unterschied ausmacht.

Gibt er an, dass er das von links kommende Fahrzeug überhaupt nicht gesehen hat, kann es hier eine Owi - Anzeige geben.

Gibt er an, dass er das Fahrzeug gesehen hat, dass er es aber eilig hatte und der andere hätte ja bremsen können, sieht es ganz anders aus, obwohl die Fahrweise in beiden Fällen möglicherweise identisch war.

Viele Grüße,

Nachteule


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Q-Treiberin
Beitrag 08.07.2010, 21:47
Beitrag #27


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Zitat
und die MwSt auf 23 %.
Wäre mir neu, kannst Du mal einen Beleg dafür liefern?
Zitat
ich hab Urlaubsgeld bekommen, weißt was mir übrig bleibt davon? nicht mal die Hälfte... bodenlose Sauerrei.
Meins hat man mit einem Federstrich vor ein paar Jahren ganz gestrichen und dieses Jahr das Weihnachtsgeld auch... that's life.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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putenpurackel
Beitrag 09.07.2010, 06:36
Beitrag #28


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Ist eigentlich bekannt, ob dich der Fahrer des Wagens, dem du die Vorfahrt genommen hast, angezeigt hat oder vielleicht jemand anderes?

Ich stand vor ein paar Jahren mal vorm Gericht wegen solch einer Sache. Da kam die Anzeige von einem hinter mir fahrenden Polizisten. Da zwischen dem Vorfall und der Verhandlung ein paar Monate lagen, konnte ich mich nicht mehr genau an den Vorfall erinnern und habe deshalb den Polizisten gefragt, ob er denn gesehen hat, dass der Vorfahrtberechtigte mir nicht vielleicht ein Handzeichen gegeben hat.
Hatte er nicht gesehen. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 19:24