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> Was erwartet mich wenn ich nach 15 Jahren den Führerschein neu beantrage?
charly68sabine
Beitrag 10.07.2010, 17:07
Beitrag #1


Neuling
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Hallo, ich habe 1994 meinen Führeschein verloren (Alkohol 1,14 Promille) eine MPU wurde angeordnet da es das zweite mal war. (Beim ersten mal waren es 1,73 Promille, die MPU habe ich damals bestanden). Diesmal bin ich am 2.1.1995 durch die MPU gefallen, habe das Gutachten allerdings nie abgegeben. Jetzt habe ich von einem Bekannten gehört das man seinen Führerschein nach 15 Jahren mit ein bißchen Glück einfach so wiederbekommt, ist das korrekt? Vor 2 Wochen habe ich einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister beantragt den ich mittlerweise auch erhalten habe, drin steht das sich eine Eintragung in der Überliegefrist befindet. Diesen Eintrag haben Sie als Anhang mitgeschickt, drin steht das mir mit Entscheid vom 27.3.1995 die Klassen 1b+3 entzogen werden weil ich ein medizinisch-psychylogisches Gutachten nicht beigebracht habe. Oben rechts ist ein Stempel der besagt das Fristende am 27.3.10 sei. Was erwartet mich wenn ich jetzt einen Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheines stelle(oder wie heißt der Antrag?) Ist es vielleicht besser noch zu warten? Besten Dank im Voraus.
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D185
Beitrag 10.07.2010, 17:11
Beitrag #2


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Hallo,

aus welchen Landkreis kommst Du?
Also wenn Du aus Minden/Herford/Lippe kommst hast Du schlechte Karten.


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Q-Treiberin
Beitrag 10.07.2010, 17:13
Beitrag #3


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Erstmal willkommen im VP wavey.gif

Wenn in den letzten 15 Jahren keine weitere Tat dazugekommen ist, dürftest Du nach Deiner Darstellung die FE ohne MPU wiederbekommen. Unter Umständen (in welchem Bundesland lebst Du?) musst Du die Prüfungen erneut machen.

Geh doch mal zu Deiner FSST und nehme Akteneinsicht.



btw: Hast Du irgendwas mit dem User @charly68 zu tun?


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charly68sabine
Beitrag 10.07.2010, 17:13
Beitrag #4


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Landkreis Hameln-Pyrmont
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Q-Treiberin
Beitrag 10.07.2010, 17:14
Beitrag #5


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Zitat (D185 @ 10.07.2010, 18:11) *
Also wenn Du aus Minden/Herford/Lippe kommst hast Du schlechte Karten.
Wofür schlechte Karten?

Die FeV gilt bundesweit und die 15-Jahres-Regel auch.


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kabo55
Beitrag 10.07.2010, 17:15
Beitrag #6


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Zitat (charly68sabine @ 10.07.2010, 18:07) *
Oben rechts ist ein Stempel der besagt das Fristende am 27.3.10 sei.


Dann sollte dir eine FE mpu-frei erteilt werden.

Je nach Bundesland (z. B. in Bayern) wird man aber von dir das Ablegen der Prüfungen verlangen.

Zitat
Ist es vielleicht besser noch zu warten?


ich würde an deiner Stelle ein Gespräch mit der Fsst führen und dann den Antrag auf Neuerteilung stellen, da nach Lage der Dinge kein Hindernis bestehen dürfte.
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charly68sabine
Beitrag 10.07.2010, 17:15
Beitrag #7


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Niedersachsen, nein mit ihm habe ich nichts zu tun.
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D185
Beitrag 10.07.2010, 17:19
Beitrag #8


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meine auf Bezug einer Prüfung.


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Jens
Beitrag 10.07.2010, 18:05
Beitrag #9


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Zitat (charly68sabine @ 10.07.2010, 18:15) *
Niedersachsen

Das hört sich doch schon mal gut an. Schau mal in diesen Thread wink.gif


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charly68sabine
Beitrag 12.07.2010, 17:23
Beitrag #10


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Habe heute den Sehtest gemacht und will morgen zum Staßenverkehrsamt, welche neuen Führerscheine beantrage ich am besten? Hatte vor 15 Jahren die Klassen 1b und 3. Der Erste Hilfe Kurs bzw Sofortmaßnahmen am Unfallort fallen doch weg da ich aus Niedersachsen komme, oder?
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Jens
Beitrag 12.07.2010, 17:44
Beitrag #11


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Zitat (charly68sabine @ 12.07.2010, 18:23) *
welche neuen Führerscheine beantrage ich am besten? Hatte vor 15 Jahren die Klassen 1b und 3.
Du kannst A1, B, BE, C1, und C1E beantragen. Bei Erteilung der Klasse B bekommst du zudem noch M, L und S.

Zitat (charly68sabine @ 12.07.2010, 18:23) *
Der Erste Hilfe Kurs bzw Sofortmaßnahmen am Unfallort fallen doch weg da ich aus Niedersachsen komme, oder?
Nein. Für C1 und C1E mußt du einen Kurs in erster Hilfe nachweisen, dafür reichen die alten Sofortmaßnahmen am Unfallort nicht aus. Und wenn deine alte FE vor dem 1.8.1991 erteilt worden war, erkennt Niedersachsen die alten Sofortmaßnahmen nicht an, siehe hier.

Dein Sehtest reicht übrigens für C1 und C1E auch nicht aus.


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charly68sabine
Beitrag 13.07.2010, 09:41
Beitrag #12


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Hi, war heute morgen beim Staßenverkehrsamt ist auch alles gut gelaufen bis der junge Mann seinen Computer angemacht hat und mir sagte das ich 1998 eine Strafe und eine Sperre wegen Fahrens ohne Führerschein bis ca 2000 bekommen habe. Darufhin wär ich bald vom Stuhl gerutscht, das hatte ich Trottel total vergessen. Naja ich fragte ihn ob das ganze mit dem beantragen den noch Sinn mache worauf er mir riet eine Auskunft aus dem VZR zu beantragen, und wenn die sauber ist sei das kein Problem. Ich sagte ihm das ich dies bereits getan habe und dort eine Eintragung in der Überliegefrist drin steht. Worauf er meinte die sei unintressant und die würde nur ich bekommen. Von dem Schwarzfahren steht da komischer nichts drin er hat dann auch noch mal selber geschaut und auch nichts gefunden. Ich hab dann den Führerschein beantragt Sehtest, Paßbild und die 114,30 € abgegeben und soll jetzt auf Post warten da sein Kollege grad im Urlaub ist. Hoffe hab das richtig gemacht und kann ihm das glauben mit dem VZR nicht das ich dochnoch zur MPU muß. Ein Führungszeugnis für den Führerschein soll ich auch noch beantragen oder kann da was drinstehen?
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Q-Treiberin
Beitrag 13.07.2010, 11:11
Beitrag #13


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Zitat (charly68sabine @ 13.07.2010, 10:41) *
das ich 1998 eine Strafe und eine Sperre wegen Fahrens ohne Führerschein bis ca 2000 bekommen habe.
Damit dürfte die 15-Jahres-Frist neu begonnen haben und Du müsstest wohl vor Neuerteilung eine MPU machen. Denn in Deiner FE-Akte steht es ja scheinbar drin.
Und diese ist Grundlage für die Entscheidung über Deinen Antrag auf Neuerteilung.

Ganz wichtig für Dich: Solltest Du die Anordnung zur MPU bekommen und diese nicht machen wollen, musst Du Deinen Antrag ganz offiziell zurückziehen, da er sonst versagt wird und die Frist mit der Versagung neu beginnt.


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charly68sabine
Beitrag 13.07.2010, 12:04
Beitrag #14


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Danke für deine Antwort, aber eigentlich müßte das mit dem schwarzfahren ja auch in der Auskunft aus dem Verkehrszentralregister stehen, oder? Tut es aber nicht, und daraufhin sagte der nette Mensch mir das es dann kein Problem sei. Die anderen Sachen konnte er mir ja auch noch sagen 2x Alkohol und wann ich den Führerschein damals wiederbekommen habe. Also ist es eigentlich sch...egal ob meine Auskunft aus dem VZR sauber ist oder nicht? Wonach entscheidet der nette Mensch ob ich zur MPU muß,wenn nicht danach? Wie gesagt das letzte was da drin steht ist vom 27.3.1995 und das hatte Fristende am 27.3.2010? Aber selbst wenn nach FE Akte entschieden wird sind doch 10 Jahre vorüber? Man ist das alles ein Mist!!!!
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charly68sabine
Beitrag 13.07.2010, 15:42
Beitrag #15


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Gibt es irgendwelche Möglichkeiten die MPU mit einem ärztlichen Gutachten zu umgehen (nicht das ich Angst davor hätte) aber ich werde sie sowieso nicht bestehen da ich an Leberzyrose erkrankt bin ( Gamma-GT Wert von 220- 250) dazu kommt noch eine chronische Niereninsuffiezenz (Nierenversagen)usw.Ich will euch ja nicht mit meinen Krankheiten nerven aber das läßt mir einfach keine Ruhe. Ich trinke jetzt seit 5 Jahren keinen Tropfen mehr und kann das auch von Ärzten dokumentieren lassen (alle 3 Monate werden die Werte geprüft). Meine Frage, sollten jetzt die netten Menschen von der FSS eine MPU fordern kann ich denen mit sowas kommen oder lachen die mich aus? Oder gibt es andere Möglichkeiten? Besten Dank im Voraus!
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Kai R.
Beitrag 13.07.2010, 15:51
Beitrag #16


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wenn Du schlechte Leberwerte medizinisch erklären kannst, dann solltest Du keine Probleme haben, eine MPU zu bestehen. Wenn die Leberschädigung alkoholbedingt ist, und der FSSt das bekannt wird, müsstest Du allerdings als Eintrittskarte für die MPU 12 Monate Abstinenz durch ein Screening oder durch Haaranalysen (gehen jeweils nur 3 Monate rückwirkend) beweisen.

Ich rechne damit, dass man eine MPU anordnen wird, da die Fahrt ohne FE noch bis 2013 verwertbar ist. Also entweder machen oder noch drei Jahre warten (Antrag zurückziehen nicht vergessen)

Grüße

Kai

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 14.07.2010, 07:37
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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charly68sabine
Beitrag 13.07.2010, 15:59
Beitrag #17


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Hi,ich meine dann kann ich mir das Geld evt. sparen. Hab auch nich soviel davon.

Verstehe ich das richtig ich muß denen 1Jahr lang beweisen das ich abstinent bin und werde erst dann zur MPU zugelassen? ranting.gif Heut ist wirklich mein Tag crybaby.gif
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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.07.2010, 16:09
Beitrag #18





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Zitat (charly68sabine @ 13.07.2010, 16:59) *
Verstehe ich das richtig ich muß denen 1Jahr lang beweisen das ich abstinent bin und werde erst dann zur MPU zugelassen?


mindestens sind 6 Monate Abstinenz vorgeschrieben.

zugelassen wirst du aber auch ohne Abstinenznachweise

wavey.gif
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charly68sabine
Beitrag 13.08.2010, 15:26
Beitrag #19


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Hallo zusammen. wavey.gif
Hat lang gedauert aber heute hab ich Post vom Vekekrsamt bekommen. Hab eigenlich erwartet das sie die fehlenden Unterlagen ( Soforthilfsmaßnahmen und Führungszeugnis) haben wollen und mich auffordern eine MPU zu machen, aber nun soll ich zur FSST kommen und dort beim Leiter vorsprechen. Was kann der nette Mensch von mir wollen? think.gif Will er mir persönlich sagen das ich zu MPU muß und mich dabei anlächeln, oder will er nur einen Tee mit mir trinken? whistling.gif
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charly68sabine
Beitrag 13.08.2010, 16:22
Beitrag #20


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Mal ernsthaft was kann er wollen? Und wenn er nach meinem Alkolkonsum fragt soll ich ihm dann von meiner Lerberzyrose entstanden durch übermäßigen Alkoholkonsum erzählen. Bei der Vorgeschichte wird er mir wohl nicht glauben das ich seit einigen Jahren keinen Alkohol mehr trinke. Andersrum denke ich das ich mit der Wahrheit am besten fahre. Wie soll ich mich verhalten? Hoffe jemand hat einen Tip rolleyes.gif Besten Dank im Voraus.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.08.2010, 17:18
Beitrag #21





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naja, ich würde schon hingehen think.gif

dann kannst du auch gleich in deine Akte schauen

ich denke, der Sachbearbeiter hat sich schon entschieden nach Aktenlage zu urteilen.

aber, wer weiß das schon?

deswegen würde ich das Gespräch suchen wavey.gif
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charly68sabine
Beitrag 13.08.2010, 17:35
Beitrag #22


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Hallo Klaus wavey.gif
Hingehen tu ich auf jeden Fall. Bin nur überrascht das ich persönlich zur Vorsprache erscheinen soll think.gif ,dachte sie würden mir den Bescheid schriftlich mitteilen.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.08.2010, 17:45
Beitrag #23





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Zitat (charly68sabine @ 13.08.2010, 18:35) *
Bin nur überrascht das ich persönlich zur Vorsprache erscheinen soll think.gif


ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich denke, dieses Schreiben mit der persönlichen Einladung verschicken die Sachbearbeiter immer
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charly68sabine
Beitrag 13.08.2010, 18:03
Beitrag #24


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Dank Dir erstmal. Meld mich wieder wenn ich mehr weiß. Wünsch Dir ein schönes Wochenende. wavey.gif
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Berndi962
Beitrag 13.08.2010, 20:18
Beitrag #25


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Zitat (charly68sabine @ 13.08.2010, 17:22) *
Andersrum denke ich das ich mit der Wahrheit am besten fahre.
Versetze dich doch mal in die Lage deines Gesprächspartners. Du erzählst von übermäßigem Alkoholkonsum und daraus resultierenden körperlichen Schädigungen.
Außerdem, dass du seit langem nichts mehr trinkst. Aber außer dieser Aussage hast du nichts vorzuweisen - keine Therapie - keine Tests, rein gar nichts.
Würdest du jetzt jemanden, der dir eine solche Geschichte erzählt, ohne Absicherung (das wäre ein ärztliches Gutachten und MPU) für deine Entscheidung eine Fahrerlaubnis erteilen? think.gif


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Gast_klaus62_*
Beitrag 13.08.2010, 20:21
Beitrag #26





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Hallo Berndi962,

meinst du nicht auch, dass der SB sein Urteil schon gefällt hat?

(nach Aktenlage und das was wir wissen müsste die Sachlage klar sein)

Ich denke schon wavey.gif
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charly68sabine
Beitrag 14.08.2010, 14:58
Beitrag #27


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Danke für deine Antwort Berndi.
Das ich zur MPU muß ist mir mittlerweise auch klar geworden. Meine Frage war ob es ratsam ist dem SB von meiner Krankheit zu erzählen falls er irgendwelche Fragen in diese Richtung stellt. Oder ob es ratsam wäre es zu verschweigen, falls ich den Antrag zurückziehe. Nicht das er es in 3 Jahren wenn die 15 Jahre um sind wieder aus der Akte holt. think.gif
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Berndi962
Beitrag 14.08.2010, 16:35
Beitrag #28


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Zitat (charly68sabine @ 14.08.2010, 15:58) *
Meine Frage war ob es ratsam ist dem SB von meiner Krankheit zu erzählen falls er irgendwelche Fragen in diese Richtung stellt.
Das habe ich schon verstanden. Darum bat ich dich ja, dich in die Lage des SB zu versetzen.
Wenn du die ganze Geschichte erzählst, denkt er doch sofort in Richtung schwerer Missbrauch und Abhängigkeit. Ich würde ihn nicht damit belasten... rolleyes.gif


Zitat
Oder ob es ratsam wäre es zu verschweigen, falls ich den Antrag zurückziehe.
Auch wenn du den Antrag nicht zurück ziehst. Der SB ist nicht die richtige Anlaufstelle für medizinische Sachen. Dafür ist doch gerade die MPU da. Und wenn du in ein paar Jahren ohne MPU neu beantragen willst, dann könnten dir solche Wahrheiten durchaus im Wege stehen. Du schaffst mit der Plauderei neue Tatsachen, verstehst du?






Zitat (klaus62 @ 13.08.2010, 21:21) *
Hallo Berndi962,

meinst du nicht auch, dass der SB sein Urteil schon gefällt hat?

(nach Aktenlage und das was wir wissen müsste die Sachlage klar sein)
Warum sollte er die TE dann noch einladen?

Zitat
Ich denke schon wavey.gif


Hellsehen ist leider nicht meine Stärke.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 14.08.2010, 16:54
Beitrag #29





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Zitat (Berndi962 @ 14.08.2010, 17:35) *
Warum sollte er die TE dann noch einladen?


weil es das Recht von der TE ist vor der Entscheidung noch einmal persönlich vorzusprechen think.gif
Zitat
Hellsehen ist leider nicht meine Stärke.


zwischen "sich über eine Sache Gedanken machen" und "hellsehen(also Wahrsagen)" liegen noch Welten.
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Berndi962
Beitrag 14.08.2010, 17:06
Beitrag #30


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Zitat (klaus62 @ 14.08.2010, 17:54) *
Zitat (Berndi962 @ 14.08.2010, 17:35) *
Warum sollte er die TE dann noch einladen?


weil es das Recht von der TE ist vor der Entscheidung noch einmal persönlich vorzusprechen think.gif
In den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen kann ich leider keine Einladungspflicht durch die Fsst entdecken.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 14.08.2010, 17:27
Beitrag #31





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Berndi

wenn du jetzt nur 12 min gebraucht hast die entsprechenden Gesetze und Verordnungen zu finden und durchzulesen, dann bist du bestimmt auch in der Lage sie in der Hälfte der Zeit zu verlinken.

ich glaube nämlich nicht, dass du dir überhaupt die Mühe gemacht hast wavey.gif
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Berndi962
Beitrag 14.08.2010, 17:40
Beitrag #32


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Was soll ich dir denn verlinken? Wohl etwas, was gar nicht drin steht? Mit Verlaub, aber manchmal kommst du mir etwas sonderbar vor... rolleyes.gif


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Jens
Beitrag 14.08.2010, 17:42
Beitrag #33


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Mir wäre jetzt allerdings auch nicht bekannt, daß der Betroffene vor einer Entscheidung in einem persönlichen Gespräch angehört werden müsste. Die Anhörung erfolgt schriftlich. Und da es hier wohl erstmal um die Frage einer MPU geht, steht eh noch keine Entscheidung im Raum.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 14.08.2010, 17:54
Beitrag #34





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Zitat (Berndi962 @ 14.08.2010, 18:40) *
Was soll ich dir denn verlinken?


die

Zitat (Berndi962 @ 14.08.2010, 18:06) *
.. entsprechenden Gesetzen und Verordnungen





Zitat (Jens @ 14.08.2010, 18:42) *
Mir wäre jetzt allerdings auch nicht bekannt, daß der Betroffene vor einer Entscheidung in einem persönlichen Gespräch angehört werden müsste.


habe ja auch nicht behauptet, dass es ein persönliches Gespräch geben muss, deswegen ja auch dieser think.gif Smilie

allerdings habe ich vor jeder MPU-Aufforderung, die ich erhalten habe, die Möglichkeit gehabt (sogar mit Frist) vorzusprechen.
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Jens
Beitrag 14.08.2010, 17:59
Beitrag #35


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Dafür wüsste ich jetzt keine Rechtsgrundlage. Und da du sicherlich auch selber weißt, wo die MPU geregelt ist, finde ich deine Bitte um Verlinkung der entsprechenden Vorschrift ein wenig merkwürdig. think.gif


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Gast_klaus62_*
Beitrag 14.08.2010, 19:47
Beitrag #36





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Zitat (Jens @ 14.08.2010, 18:59) *
Und da du sicherlich auch selber weißt, wo die MPU geregelt ist, finde ich deine Bitte um Verlinkung der entsprechenden Vorschrift ein wenig merkwürdig. think.gif


sicherlich weiß ich wo die MPU geregelt ist, aber ich weiß nicht wo es geregelt wird, ob der "Kunde" der Fsst überhaupt vorgeladen werden muss.
merkwürdig finde ich an meiner Frage an Berndi nichts, da er ja anscheinend die entsprechenden Gesetzen und Verordnungen für diesen Fall kennt.

wenn es nicht vorgeschrieben sein sollte, warum machen die Fsst es dann?

Zeit ist Geld, in dieser (anscheinend unnützen Vorladung) Zeit könnten die SB wichtigere Dinge erledigen.

warum dann überhaupt unsere Steuergelder verschwenden wenn der SB sowieso nach Aktenlage entscheidet?



@Mr.T könnte diese Frage mit Sicherheit beantworten.
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charly68sabine
Beitrag 16.08.2010, 10:47
Beitrag #37


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Hallo zusammen,
es gibt Neuigkeiten die haben mich grad vom Hocker gehauen. Habe grad bei meiner Führerscheinstelle angerufen und nachgefragt wann ich vorbeikommen soll, da sagte der nette Mensch wir könnten das auch schnell am Telefon machen er hole nur rasch die Akte. Dann teilte er mir mit das wenn ich die Sofortmaßnahmen und 5 Fahrstunden mache den Führerschein wiederbekomme. Ich dachte ich hätte was mit den Ohren und hab nochmal ganz vorsichtig nachgefragt ob das alles sei worauf er mit ja antwortete. Damit hatte ich nun überhaupt nicht gerechnet und bin immer noch völlig sprachlos rolleyes.gif Werde die beiden Sachen jetzt so schnell wie möglich besorgen und ihm bringen.Melde mich dann wieder wavey.gif (kann es immer noch nicht glauben).
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Q-Treiberin
Beitrag 16.08.2010, 10:51
Beitrag #38


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Zitat (charly68sabine @ 16.08.2010, 11:47) *
Dann teilte er mir mit das wenn ich die Sofortmaßnahmen und 5 Fahrstunden mache den Führerschein wiederbekomme.
Na da würde mich aber die Rechtsgrundlage interessieren... thread.gif

Ansonsten natürlich Glückwunsch wenn es wirklich ohne MPU klappt. wavey.gif


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Berndi962
Beitrag 16.08.2010, 11:49
Beitrag #39


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Hört sich gut an. clapping.gif

Zitat (charly68sabine @ 16.08.2010, 11:47) *
Dann teilte er mir mit das wenn ich die Sofortmaßnahmen und 5 Fahrstunden mache den Führerschein wiederbekomme.
Wenn du dadurch die MPU umgehen kannst, die nach Schilderung des Sachverhalts ja momentan unvermeidbar gewesen wäre, würde ich mir an deiner Stelle über die Frage, ob es eine Rechtsgrundlage gibt, keine Gedanken machen, sondern so schnell wie möglich handeln, bevor der SB es sich wieder anders überlegt. laugh2.gif


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charly68sabine
Beitrag 16.08.2010, 12:03
Beitrag #40


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Jau Berndi ganz ganauso sehe ich die Sache auch. Sofortmaßnahmen sind am Sonnabend und der Rest wird wohl auch schnell erledigt sein. Wundert mich das der Klaus sich noch garnicht gemeldet hat. blink.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 16.08.2010, 14:42
Beitrag #41


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Zitat (charly68sabine @ 16.08.2010, 13:03) *
Wundert mich das der Klaus sich noch garnicht gemeldet hat. blink.gif
Der hat auch noch einen Job "nebenbei"...


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charly68sabine
Beitrag 16.08.2010, 15:37
Beitrag #42


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Davon bin ich ausgegangen. Ich denke Berndi versteht wie ich das meine.
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Berndi962
Beitrag 16.08.2010, 15:39
Beitrag #43


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...ich glaube schon... thread.gif


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Gast_klaus62_*
Beitrag 16.08.2010, 16:00
Beitrag #44





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Hallo charly68sabine


hatte gerade nur ein Schläfchen machen müssen da ich ab heute Nachtschicht habe.

ansonsten, wie Berndi schon schrieb, sei froh über die 5 Std

wavey.gif

Zitat (charly68sabine @ 16.08.2010, 16:37) *
Ich denke Berndi versteht wie ich das meine.


aber ich leider nicht think.gif
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charly68sabine
Beitrag 23.08.2010, 12:49
Beitrag #45


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Hallo zusammen,
die Sofortmaßnahmen am Unfallort hab ich Samstag absolviert, morgen früh noch die 5 Fahrstunden und dann zur FSST.
Hab jetzt aber mal eine andere Frage aber vieleicht kennt sich damit auch jemand aus, bei wieviel Prozent fang ich in der Versicherung an. Werden die Jahre von damals noch mitangerechnet, oder fang ich wieder bei 0 an. think.gif
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Gast_charly68_*
Beitrag 23.08.2010, 12:57
Beitrag #46





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Zitat (charly68sabine @ 23.08.2010, 13:49) *
Hab jetzt aber mal eine andere Frage aber vieleicht kennt sich damit auch jemand aus, bei wieviel Prozent fang ich in der Versicherung an. Werden die Jahre von damals noch mitangerechnet, oder fang ich wieder bei 0 an. think.gif


Kommt auf die Versicherungsgesellschaft an.

Manche gewähren Dir den Rabatt aus dem bereits 20 Jahre stillgelegten Vertrag, andere lassen Dich als Fahranfänger anfangen.

Gesetzlich muß der Rabatt nur für 7 Jahre erhalten bleiben. Und selbst hierbei machen Versicherungen Unterschiede. Bei manchen Gesellschaften muß der FS durchgängig bestanden haben, damit der Rabatt wieder aufgegriffen wird. Andere interessiert ein Entzug hierbei gar nicht.

Von da her kläre erst mal mit der letzten für Dein Fahrzeug zuständigen Versicherung wie sie dies handhaben.
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nasigoreng
Beitrag 23.08.2010, 13:24
Beitrag #47


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Zitat (charly68sabine @ 23.08.2010, 13:49) *
oder fang ich wieder bei 0 an. think.gif

0 % wären natürlich optimal laugh2.gif


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charly68sabine
Beitrag 23.08.2010, 13:28
Beitrag #48


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Ich glaube du hast schon ein bißchen viel Nasigoreng gegessen laugh2.gif .
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Berndi962
Beitrag 23.08.2010, 15:16
Beitrag #49


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Zitat (charly68sabine @ 23.08.2010, 13:49) *
Hab jetzt aber mal eine andere Frage aber vieleicht kennt sich damit auch jemand aus, bei wieviel Prozent fang ich in der Versicherung an. Werden die Jahre von damals noch mitangerechnet, oder fang ich wieder bei 0 an. think.gif
Also da habe ich keine gute Nachricht für dich. Spätestens nach 7 Jahren erlischt jeder SFR.
Für eine Einstufung nach Führerscheinregelung wird die neue FE herangezogen.
Wir hatten erst kürzlich hierüber eine Diskussion. Der vorhergehende Satz ist definitiv richtig, bevor wieder andere Behauptungen kommen sollten.

Empfehlenswert für dich wäre, die Versicherung über nahestehende Personen abzschließen, da du im Moment als blutiger Anfänger eingestuft würdest. So könntest du zumindest Zweitwagenregelung in Anspruch nehmen.


Zitat (charly68 @ 23.08.2010, 13:57) *
Manche gewähren Dir den Rabatt aus dem bereits 20 Jahre stillgelegten Vertrag, andere lassen Dich als Fahranfänger anfangen.
Wenn du einen einzigen Fall bringen kannst, wo das nachweislich so gewesen ist, dann bist du der größte Held in allen Verkehrs- und Versicherungs-Foren.

Aber diese Befürchtung müssen wir wohl nicht haben.
Zitat
Gesetzlich muß der Rabatt nur für 7 Jahre erhalten bleiben.
Das wird nicht im Gesetz geregelt, sondern in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarifbes
Zitat
Andere interessiert ein Entzug hierbei gar nicht.
Auch das behauptest du immer wieder. Den Beweis bist du allerdings auch immer wieder schuldig geblieben.


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charly68sabine
Beitrag 23.08.2010, 15:55
Beitrag #50


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Hallo Berndi, wavey.gif
dank dir für die Antwort. Das ist zwar nicht so schön aber läßt sich nunmal nicht ändern. Aber mir wird schon jemand einfallen. Hauptsache ich hab den FS erstmal wieder laugh2.gif
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