Was erwartet mich wenn ich nach 15 Jahren den Führerschein neu beantrage? |
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Was erwartet mich wenn ich nach 15 Jahren den Führerschein neu beantrage? |
23.08.2010, 16:00
Beitrag
#51
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 3690 Beigetreten: 26.06.2009 Wohnort: Bayrisch-Sibirien Mitglieds-Nr.: 49164 |
Eben. Der Mensch ist doch erfinderisch.
Ich weiß ja nicht, was du dir für ein Kfz zulegen willst. Aber viele Hersteller haben zur Zeit Leasing- und Finanzierungs-Angebote, deren Raten auch Versicherungen speziell für Fahranfänger beinhalten. So kann man die ersten Jahre mit günstigeren Prämien fahren. Ob das auch bei Käufen ohne Leasing/Finanzierung geht, kann ich nicht sagen, aber Infos lassen sich da ja leicht beschaffen. Vielleicht hat auch irgendein Verwandter/Bekannter einen Vertrag mit SFR über, den er nicht benötigt. Den Rabatt kannst du jetzt zwar (noch) nicht übernehmen, aber die Versicherung kann man ja auf den Namen desjenigen laufen lassen. Völlig legal und man umschifft die ersten teuren Jahre. -------------------- Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain
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Gast_charly68_* |
23.08.2010, 17:49
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#52
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@Berndi962
Da ich igendwann vor der gleichen Situation stehe wie der TE, habe ich mich schon jetzt im Vorfeld darüberinformiert welche Optionen ich habe, damit ich nicht bei 240 Prozent anfangen muß. Und ja mir ist eine Versicherung bekannt, die die Rabatte auch nach mehr als 7 Jahre aus einem alten Vertrag gewährt. Dies ist die R+V. Bedingung ist daß der alte sowie der neue Vertrag bei ihnen abgeschlossen wird. Des weiteren gibt es noch die Zweitwagenregelung. Einstieg bei ca. 140 Prozent oder die Ehegattenregelung. Bei der Ehegattenregelung wird der Vertrag auf den TE abgeschlossen und er fängt dann bei ca. 85 Prozent an. Die 7-Jahresregelgung steht zwar in den AVB. Aber Du wirst doch nicht glauben, daß dies freiwillig gewährt wird und somit freiwillig Einnahmen verschenkt werden. Man muß halt bei den Versicherungen einfach nachfragen. Wenn man dies nicht macht oder zu faul dafür ist, ist man halt selber schuld. |
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23.08.2010, 21:15
Beitrag
#53
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 3690 Beigetreten: 26.06.2009 Wohnort: Bayrisch-Sibirien Mitglieds-Nr.: 49164 |
@Berndi962 Das ist klug. Eigentlich hätte ich gedacht, dass du über einen gültigen Vertrag verfügst, der möglicherweise auch auf Verwandte laufen könnte. (man kann doch ein in D zugelassenes Fzg, mit E-EU-Schein fahren. Es muss ja nicht unbedingt auf einen selbst zugelassen und versichert sein.) So clever, wie du bist, lässt du doch keinen gültigen SFR über die 7-Jahres-Grenze hinaus verfallen. Ich kann mir also nicht vorstellen, dass du in die gleiche Situation kommen könntest.Da ich igendwann vor der gleichen Situation stehe wie der TE, habe ich mich schon jetzt im Vorfeld darüberinformiert welche Optionen ich habe, damit ich nicht bei 240 Prozent anfangen muß. Zitat Und ja mir ist eine Versicherung bekannt, die die Rabatte auch nach mehr als 7 Jahre aus einem alten Vertrag gewährt. So. Dir ist also eine Versicherung "bekannt". Dies ist die R+V. Bedingung ist daß der alte sowie der neue Vertrag bei ihnen abgeschlossen wird. Aber kennst du auch einen einzigen Fall, der bereits so abgehandelt wurde. Also, so wie du geschrieben hattest, dass aus einem 20 Jahre alten Vertrag, meinetwegen auch 15 oder 10 Jahre alten, ruhenden Verträgen wieder der alte SFR gewährt wurde? Ich bin mir sicher, dass du keinen einzigen derartigen Fall kennst. Morgen werde ich mal in der Raiffeisenbank, wo ich mein Konto habe und auch ein R+V-Vertreter büromäßig ansässig ist, nach dieser Möglichkeit fragen. Ich bin dort auch Kunde, sowie Vereinskumpan und per Du, der sagt mir schon, was Sache ist. Die Versicherung müssen sich laut Aufsichtsrecht an ihre eigenen Statuten, AKB und TB, halten, sonst können sie von der Aufsichtsbehörde ganz gewaltig was auf den Deckel kriegen. Und wegen eines "lumpigen" Kfz-Kunden, darfst du nicht glauben, dass ein Versicherungs-Vorstand sich BAFIN-Beschwerden vorhalten lässt. Zitat Des weiteren gibt es noch die Zweitwagenregelung. Einstieg bei ca. 140 Prozent oder die Ehegattenregelung. Das ist doch alles bekannt.Bei der Ehegattenregelung wird der Vertrag auf den TE abgeschlossen und er fängt dann bei ca. 85 Prozent an. Zitat Die 7-Jahresregelgung steht zwar in den AVB. Aber Du wirst doch nicht glauben, daß dies freiwillig gewährt wird und somit freiwillig Einnahmen verschenkt werden. Was soll nun dieser Quatsch?180-Grad-Wendung???. Erst soll es Versicherungen geben, die nach 20 Jahren noch SF-Rabatte gewähren und nun willst du behaupten, dass Versicherungen nicht einmal die in ihren Bedingungen festgelegten Rabatte gewähren, wenn die sieben Jahre noch nicht einmal überschritten wurden? Zitat Man muß halt bei den Versicherungen einfach nachfragen. Wenn man dies nicht macht oder zu faul dafür ist, ist man halt selber schuld. Das war mal wieder ein echter Charly. Der TE bzw. anderen, evtl. auch Mitgliedern hier, auch gleich noch Faulheit unterstellen wollen. -------------------- Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain
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24.08.2010, 15:08
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#54
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 24 Beigetreten: 05.07.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 54733 |
Wünsche einen schönen Guten Tag
So heut war ich mal nicht faul . Hab meine Fahrstunden absolviert, wußte garnicht mehr wieviel Spaß das fahren macht. Danach hab ich bei der FSST angerufen und dort mittgeteilt das ich die Unterlagen zusammen habe, worauf der Mitarbeiter mir sagte das ich dann vorbeikommen könne. Und weil heut mein Glückstag ist, haben sie sogar heute nachmittag eine Stunde aufgehabt. Ich also hingefahren Unterlagen abgegeben, und was soll ich sagen, der Mitarbeiter gab mir meinen Führerschein ( Vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung). Denn richtigen Führerschein bekomme ich in ein paar Wochen, muß erst in Berlin beantragt werden. Ich war, und bin es immer noch, völlig sprachlos Nach irgendwelchen Rechtsgrundlagen oder so einen Kram, und warum ich ihn wiederbekomme obwohl die 15 Jahre eigentlich noch nicht vorüber sind, hab ich ihn mal vorsichtshalber nicht gefragt. Ist mir jetzt auch sch....egal. Zusammengefaßt habe ich wohl ziemliches Glück gehabt ohne MPU davonzukommen. Aber das muß auchmal sein. So jetzt möcht ich mich auch mal bei denen bedanken die sich die Mühe gemacht haben meine Fragen zu beantworten, vor allem bei BERNDI. |
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24.08.2010, 15:16
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#55
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 3690 Beigetreten: 26.06.2009 Wohnort: Bayrisch-Sibirien Mitglieds-Nr.: 49164 |
Hurra... Das ist ja eine Super-Nachricht.
Herzlichen Glückwunsch und gute Fahrt.. -------------------- Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain
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24.08.2010, 16:04
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#56
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 24 Beigetreten: 05.07.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 54733 |
Danke, einmal kannst du mir vielleicht noch helfen.
Du schreibst das viele Hersteller günstige Leasing und Finanzierungsangebote für Fahranfäner einschließlich Versicherung haben. Hast du da was spezielles im Auge, habe schon geschaut, aber nichts gefunden. |
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24.08.2010, 16:15
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#57
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
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Gast_charly68_* |
24.08.2010, 16:33
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#58
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Du schreibst das viele Hersteller günstige Leasing und Finanzierungsangebote für Fahranfäner einschließlich Versicherung haben. Hast du da was spezielles im Auge, habe schon geschaut, aber nichts gefunden. Ich würde die Finger von solchen Kombiangeboten lassen. Denn sie haben unterm Strich einen Haken. Du bekommst zwar während des Leasingsvertrags oder der Finanzierung günstge Versicherungskonditionen geboten. Aber was ist wenn der Leasingvertrag bzw. die Finanzierung ausgelaufen ist oder ein Wechsel der Versicherung geplant wird? |
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24.08.2010, 17:58
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#59
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Nach irgendwelchen Rechtsgrundlagen [...] hab ich ihn mal vorsichtshalber nicht gefragt. Sei froh! Denn rechtlich warst du bei deinen 5 Fahrstunden ohne Fahrerlaubnis unterwegs und der Fahrlehrer hat sich wegen Zulassen des FoFE strafbar gemacht. Deine Fahrstunden waren nämlich nicht durch § 2 Abs. 15 StVG:Zitat Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. "abgedeckt".
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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24.08.2010, 18:13
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#60
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 24 Beigetreten: 05.07.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 54733 |
Die 5 Fahrstunden hat ja der Leiter der FSST gefordert, in der Bescheinigung die ich vom Fahrlehrer für die FSST bekommen habe steht "....... hat bei uns 5 Fahrstunden innerhalb und außerhalb geschl. Ortschaften absolviert. Meinerseits sind keine Mängel an der Fahreignung festgestellt worden."
Und laut Auskunft vom Fahrlehrer hat er soetwas schon oft gemacht. |
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24.08.2010, 18:20
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#61
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Die 5 Fahrstunden hat ja der Leiter der FSST gefordert, Das ändert nichts an der Richtigkeit der Aussage von @Mr.T. -------------------- |
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24.08.2010, 18:21
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#62
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Und laut Auskunft vom Fahrlehrer hat er soetwas schon oft gemacht. Was es ja nicht rechtlich zulässig macht.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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24.08.2010, 18:24
Beitrag
#63
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 24 Beigetreten: 05.07.2010 Wohnort: Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 54733 |
Will dir auch nicht wiedersprechen. Wunder mich nur grad warum es dann gemacht wird.
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24.08.2010, 18:36
Beitrag
#64
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Will dir auch nicht wiedersprechen. Das habe ich auch nicht so empfunden. Wunder mich nur grad warum es dann gemacht wird. Ich wundere mich auch!
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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03.07.2014, 16:41
Beitrag
#65
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Die Beiträge zum Thema von @xfaster sind jetzt der Übersicht halber in einem neuem Thread...klick
darkstar -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 03:58 |